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Document 52008AP0187
EC-Seychelles Agreement — fishing opportunities and financial contributions#European Parliament legislative resolution of 8 May 2008 on the proposal for a Council regulation on the conclusion of the Agreement in the form of an Exchange of Letters on the amendments to the Protocol setting out, for the period from 18 January 2005 to 17 January 2011 , the fishing opportunities and the financial contribution provided for by the Agreement between the European Community and the Republic of Seychelles (COM(2007)0664 — C6-0430/2007 — 2007/0232(CNS))
Änderung der Fangmöglichkeiten und des Finanzbeitrags nach dem Abkommen EG/Seychellen
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Änderung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und des Finanzbeitrags nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Seychellen für die Zeit vom 18. Januar 2005 bis zum 17. Januar 2011 (KOM(2007)0664 — C6-0430/2007 — 2007/0232(CNS))
Änderung der Fangmöglichkeiten und des Finanzbeitrags nach dem Abkommen EG/Seychellen
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Änderung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und des Finanzbeitrags nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Seychellen für die Zeit vom 18. Januar 2005 bis zum 17. Januar 2011 (KOM(2007)0664 — C6-0430/2007 — 2007/0232(CNS))
ABl. C 271E vom 12.11.2009, p. 78–79
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
12.11.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 271/78 |
Donnerstag, 8. Mai 2008
Änderung der Fangmöglichkeiten und des Finanzbeitrags nach dem Abkommen EG/Seychellen *
P6_TA(2008)0187
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Änderung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und des Finanzbeitrags nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Seychellen für die Zeit vom 18. Januar 2005 bis zum 17. Januar 2011 (KOM(2007)0664 — C6-0430/2007 — 2007/0232(CNS))
2009/C 271 E/11
(Verfahren der Konsultation)
Das Europäische Parlament,
in Kenntnis des Vorschlags für eine Verordnung des Rates (KOM(2007)0664),
gestützt auf Artikel 37 und Artikel 300 Absatz 2 des EG-Vertrags,
gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0430/2007),
gestützt auf Artikel 51 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
in Kenntnis des Berichts des Fischereiausschusses sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses und des Entwicklungsausschusses (A6-0085/2008),
1. |
billigt den Vorschlag für eine Verordnung des Rates in der geänderten Fassung und stimmt dem Abschluss des Abkommens zu; |
2. |
beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Seychellen zu übermitteln. |
VORSCHLAG DER KOMMISSION |
GEÄNDERTER TEXT |
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Abänderung 1 |
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Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 1a (neu) |
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Abänderung 2 |
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Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 1b (neu) |
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Abänderung 3 |
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Vorschlag für eine Verordnung Artikel 3 Absatz 1a (neu) |
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Die Kommission bewertet jährlich, ob die Mitgliedstaaten, deren Fischereifahrzeuge im Rahmen des Protokolls zu dem Abkommen Fischfang betreiben, die Meldevorschriften erfüllen. Ist dies nicht der Fall, so lehnt die Kommission die Anträge der betreffenden Fischereifahrzeuge auf Fanglizenzen für das folgende Jahr ab. |
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Abänderung 4 |
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Vorschlag für eine Verordnung Artikel 3a (neu) |
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Artikel 3a Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich Bericht über die Ergebnisse des in Artikel 7 des Protokolls festgelegten mehrjährigen sektoralen Programms und die Einhaltung der Meldepflichten durch die Mitgliedstaaten. |
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Abänderung 5 |
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Vorschlag für eine Verordnung Artikel 3b (neu) |
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Artikel 3b Vor Ablauf der Geltungsdauer des Protokolls oder vor der Aufnahme von Verhandlungen im Hinblick auf dessen mögliche Ersetzung legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Ex-post-Bewertung des Protokolls, einschließlich einer Kosten-Nutzen-Analyse, vor. |