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Document 52003XC0821(04)

Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. C 197 vom 21.8.2003, p. 11–12 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

52003XC0821(04)

Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtsblatt Nr. C 197 vom 21/08/2003 S. 0011 - 0012


Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags

Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

(2003/C 197/05)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Datum der Annahme des Beschlusses: 9.7.2003

Mitgliedstaat: Deutschland

Beihilfe Nr.: N 694/02

Titel: Maßnahme zur Förderung des Einsatzes von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen

Zielsetzung: Förderung des Einsatzes von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen

Rechtsgrundlage: Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Schwerpunkt "Einsatz von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen" im Rahmen des Markteinführungsprogramms "Nachwachsende Rohstoffe" des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

Haushaltsmittel: Ca. 9 bis 12 Mio. EUR

Laufzeit: Bis zum 31.12.2004

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

http://europa.eu.int/comm/ secretariat_general/sgb/state_aids

Datum der Annahme des Beschlusses: 9.7.2003

Mitgliedstaat: Deutschland

Beihilfe Nr.: N 644ab/02

Titel: Ausbau der kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" nach Teil II Punkt 7 des Rahmenplans

a) Erschließung von Industrie- und Gewerbegelände

b) Wiederherrichtung von brachliegendem Industrie- und Gewerbegelände

Zielsetzung: Förderung der regionalen Entwicklung

Rechtsgrundlage: Gesetz über die GA "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" vom 6. Oktober 1969 in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen von Teil II Nummer 7 des jeweils geltenden Rahmenplans der GA "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"

Haushaltsmittel: Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe sind u. a. für Infrastrukturmaßnahmen für den Zeitraum 2004-2006 Beihilfen in Höhe von insgesamt 5 Mrd. EUR vorgesehen; nur ein Teil dieser Mittel ist für die fragliche Maßnahme bestimmt (siehe Beihilfesachen Nr. 642 und Nr. 644a bis 644h)

Beihilfeintensität oder -höhe: Bis zu 90 % der beihilfefähigen Kosten

Laufzeit: 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2006

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

http://europa.eu.int/comm/ secretariat_general/sgb/state_aids

Datum der Annahme des Beschlusses: 24.6.2003

Mitgliedstaat: Deutschland

Beihilfe Nr.: N 644c/02

Titel: Ausbau der kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe (GA) "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" nach Teil II Punkt 7 des Rahmenplans

c) Errichtung oder Ausbau von Verkehrsverbindungen

Zielsetzung: Mit Hilfe der Regelung sollen in ausgewählten Fördergebieten Verkehrsverbindungen errichtet bzw. ausgebaut werden, soweit dadurch Gewerbebetriebe unmittelbar an das Verkehrsnetz angebunden werden

Rechtsgrundlage: Gesetz über die GA "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" vom 6. Oktober 1969 in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen von Teil II Nummer 7 des jeweils geltenden Rahmenplans der GA "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"

Haushaltsmittel: Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe sind für den Zeitraum 2004-2006 Beihilfen in Höhe von insgesamt 5 Mrd. EUR vorgesehen, auch für Infrastrukturmaßnahmen; nur ein Teil dieser Mittel ist für die fragliche Maßnahme bestimmt (siehe Beihilfesachen Nr. 642 und Nr. 644a bis 644h)

Beihilfeintensität oder -höhe: Bis zu 90 % der beihilfefähigen Kosten

Laufzeit: 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2006

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

http://europa.eu.int/comm/ secretariat_general/sgb/state_aids

Datum der Annahme des Beschlusses: 24.6.2003

Mitgliedstaat: Deutschland

Beihilfe Nr.: N 644d/02

Titel: Ausweitung der Wirtschaftsinfrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gemäß Teil II Ziffer 7 des Rahmenplans

d) Errichtung oder Ausweitung von Energie- und Wasserversorgungsanlagen und -leitungen

Zielsetzung: Die Regelung sieht die Errichtung oder Ausweitung von Energie- und Wasserversorgungsanlagen und -leitungen in ausgewählten Fördergebieten zur Anbindung von Wirtschaftsgebieten an das Versorgungsnetz vor

Rechtsgrundlage: Gesetz über die GA "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" vom 6. Oktober 1969 in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen von Teil II Nummer 7 des jeweils geltenden Rahmenplans der GA "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"

Haushaltsmittel: Der Gesamtbetrag der im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe vorgesehenen Beihilfen einschließlich der Infrastrukturmaßnahmen beläuft sich auf 5 Mr. EUR für die Jahre 2004 bis 2006; nur ein Teil dieser Haushaltsmittel ist der fraglichen Maßnahme gewidmet (siehe staatliche Beihilfen Nr. 642 und Nr. 644a bis 644h)

Beihilfeintensität oder -höhe: Die Maßnahme kann bis zu 90 % der beihilfefähigen Kosten repräsentieren

Laufzeit: 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2006

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

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Datum der Annahme des Beschlusses: 9.7.2003

Mitgliedstaat: Deutschland

Beihilfe Nr.: N 644e/02

Titel: Ausweitung der kommunalen Wirtschaftsinfrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gemäß Teil II Nummer 7 des Rahmenplans

e) Errichtung oder Ausweitung von Anlagen zur Entsorgung und/oder Aufbereitung von Abwasser und Abfällen

Zielsetzung: Förderung der regionalen Entwicklung

Rechtsgrundlage: Gesetz über die GA "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" vom 6. Oktober 1969 in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen von Teil II Nummer 7 des jeweils geltenden Rahmenplans der GA "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"

Haushaltsmittel: Der Gesamtbetrag der Beihilfen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe einschließlich der Infrastrukturmaßnahmen beläuft sich auf 5 Mrd. EUR für die Jahre 2004 bis 2006; nur ein Teil dieser Haushaltsmittel ist der fraglichen Maßnahme gewidmet (siehe staatliche Beihilfen Nr. 642 und Nr. 644a bis 644h)

Beihilfeintensität oder -höhe: Die Maßnahme kann bis zu 90 % der beihilfefähigen Kosten repräsentieren

Laufzeit: 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2006

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

http://europa.eu.int/comm/ secretariat_general/sgb/state_aids

Datum der Annahme des Beschlusses: 9.7.2003

Mitgliedstaat: Deutschland

Beihilfe Nr.: N 644f/02

Titel: Ausweitung der kommunalen Wirtschaftsinfrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gemäß Teil II Nummer 7 des Rahmenplans

f) Errichtung und Ausweitung von Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungseinrichtungen

Zielsetzung: Förderung der regionalen Entwicklung

Rechtsgrundlage: Gesetz über die GA "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" vom 6. Oktober 1969 in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen von Teil II Nummer 7 des jeweils geltenden Rahmenplans der GA "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"

Haushaltsmittel: Der Gesamtbetrag der Beihilfen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe einschließlich der Infrastrukturmaßnahmen beläuft sich auf 5 Mrd. EUR für die Jahre 2004 bis 2006; nur ein Teil dieser Haushaltsmittel ist der fraglichen Maßnahme gewidmet (siehe staatliche Beihilfen Nr. 642 und Nr. 644a bis 644h)

Beihilfeintensität oder -höhe: Die Maßnahme kann bis zu 90 % der beihilfefähigen Kosten repräsentieren

Laufzeit: 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2006

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

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