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Document 52002SC1415

Bericht der Kommission - Jahresabschluss der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zum 23. Juli 2002 und E G K S-Finanzbericht zum 23. Juli 2002

/* SEK/2002/1415 endg. */

52002SC1415

Bericht der Kommission - Jahresabschluss der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zum 23. Juli 2002 und E G K S-Finanzbericht zum 23. Juli 2002 /* SEK/2002/1415 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION - Jahresabschluss der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zum 23. Juli 2002 und E G K S-Finanzbericht zum 23. Juli 2002

BERICHT DER KOMMISSION

E G K S FINANZBERICHT zum 23. Juli 2002

Inhalt // Tätigkeitsbericht

// Ablauf der Geltungsdauer des EGKS-Vertrags

// Verwaltung der EGKS-Darlehen und -Bürgschaften

// Verwaltung der EGKS-Anleihen

// Sonstige Aufgaben der EGKS

// Ausführung des EGKS-Funktionshaushaltsplans

//

// Bericht des Europäischen Rechnungshofes über den Jahresabschluss der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zum 23. Juli 2002

//

// Jahresabschluss der EGKS

// Bilanz zum 23. Juli 2002

// Gewinn- und Verlustrechnung für das am 23. Juli 2002 endende Geschäftsjahr

// Verwendung des Ergebnisses des am 23. Juli 2002 endenden Geschäftsjahres

// Anmerkungen zum Jahresabschluss zum 23. Juli 2002

//

// Anhang

// Hauptmerkmale der am 23. Juli 2002 ausstehenden EGKS-Anleihen

// Unter den Funktionshaushaltsplan der EGKS fallende Tätigkeiten

EGKS

// Der Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl ist am 18. April 1951 von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden in Paris unterzeichnet worden, im Jahr 1952 mit einer Geltungsdauer von 50 Jahren in Kraft getreten und am 23. Juli 2002 ausgelaufen. Am 1. Januar 1973 sind Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich Mitglieder der EGKS geworden. Griechenland hat den Vertrag am 1. Januar 1981 unterzeichnet. Spanien und Portugal sind am 1. Januar 1986 Mitglieder der EGKS geworden, Österreich, Finnland und Schweden am 1. Januar 1995. Die fünfzehn EGKS-Mitgliedstaaten werden im Folgenden als ,die Mitgliedstaaten" bezeichnet.

Kommission // Die Europäische Kommission übt nach Maßgabe des EGKS-Vertrags die Befugnisse und Zuständigkeiten der ehemaligen Hohen Behörde aus.

//

// Am 23. Juli 2002 setzte sich die Kommission wie folgt zusammen:

//

// Romano Prodi Präsident

// Neil Kinnock Vizepräsident

// Loyola de Palacio Vizepräsidentin

// Mario Monti Mitglied

// Franz Fischler Mitglied

// Erkki Liikanen Mitglied

// Frits Bolkestein Mitglied

// Philippe Busquin Mitglied

// Pedro Solbes Mira Mitglied

// Poul Nielson Mitglied

// Günter Verheugen Mitglied

// Chris Patten Mitglied

// Pascal Lamy Mitglied

// David Byrne Mitglied

// Michel Barnier Mitglied

// Viviane Reding Mitglied

// Michaele Schreyer Mitglied

// Margot Wallström Mitglied

// Antonio Vitorino Mitglied

// Anna Diamantopoulou Mitglied

//

// Die Zuständigkeit für die Bereiche ,Anleihen/Darlehen" und EGKS-Investitionen wurde Herrn Pedro Solbes Mira übertragen.

Generaldirektion

Wirtschaft und Finanzen // Die Generaldirektion ECFIN - Direktion L - verwaltet die wichtigsten finanziellen Tätigkeiten der EGKS; zum 23. Juli 2002 waren: Generaldirektor der GD ECFIN: Klaus REGLING, Direktor der Direktion L: Paul GOLDSCHMIDT.

//

Anschrift // Europäische Kommission

// Generaldirektion ECFIN - L

// Wagner-Gebäude

// Rue Alcide De Gasperi

// L - 2920 LUXEMBURG

// Tel. (352) 4301-1

// Fax (352) 43 63 22

// Internet : registry@cec.eu.int

//

Euro // Gemäß Artikel 121 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beginnt die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion am 1. Januar 1999. Der Rat hat in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs am 3. Mai 1998 bestätigt, dass Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und Finnland die notwendigen Voraussetzungen erfuellen, um eine einheitliche Währung, den Euro, am 1. Januar 1999 einzuführen. Griechenland zählt seit dem 1. Januar 2001 ebenfalls zu dieser Ländergruppe. Der Rat hat am 31. Dezember 1998 [1] (am 19. Juni 2000 für die griechische Drachme [2]) die Umrechnungskurse zwischen dem Euro und den Währungen der Mitgliedstaaten, die den Euro einführen, unwiderruflich festgelegt:

[1] Verordnung (EG) Nr. 2866/98 des Rates (ABl. L 359 vom 31.12.1998).

[2] Verordnung (EG) Nr. 1478/2000 des Rates (ABl. L 167 vom 7.7.2000).

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Die für die Umrechnung der übrigen EU- und Drittländerwährungen in Euro verwendeten Kurse sind auf S. ... angegeben.

Tätigkeitsbericht

Ablauf der Geltungsdauer des EGKS-Vertrags

Die Geltungsdauer des EGKS-Vertrags ist am 23. Juli 2002 abgelaufen, und die Eigentumsrechte an den EGKS-Mitteln sind am 24. Juli 2002 bis zu dem Zeitpunkt an die Mitgliedstaaten zurückgefallen, an dem das gesamte Vermögen und alle Verbindlichkeiten der EGKS, wie im Protokoll zum Vertrag von Nizza vorgesehen, auf die Europäische Gemeinschaft übergegangen sind.

Die Mitgliedstaaten haben erklärt, dass es letztlich ihr Ziel ist, die EGKS-Mittel auf die Europäische Gemeinschaft (EG) zu übertragen und einen gemeinsamen Forschungsfonds einzurichten, der mit der Kohle- und Stahlindustrie im Zusammenhang stehenden Sektoren zugute kommt. Dieses Ziel geht bereits aus der Entschließung des Europäischen Rates von Amsterdam vom 16. Juni 1997 hervor und wird auch aus den Entschließungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 20. Juli 1998 und vom 21. Juni 1999 deutlich.

Der Europäische Rat von Nizza beschloss, dem Vertrag von Nizza ein Protokoll über die finanziellen Folgen des Auslaufens des EGKS-Vertrags und über die Einrichtung und Verwaltung des Forschungsfonds für Kohle und Stahl hinzuzufügen. Es wurde beschlossen, das gesamte Vermögen der EGKS zum Zeitpunkt des Auslaufens des Vertrags ab 24. Juli 2002 auf die Europäische Gemeinschaft zu übertragen. Der Nettowert dieses Vermögens gilt als Vermögen für die Forschung in Sektoren, die die Kohle- und Stahlindustrie betreffen. Die Erträge aus diesem Vermögen werden ausschließlich für die Forschungsarbeiten in Sektoren verwendet, die mit der Kohle- und Stahlindustrie zusammenhängen.

Da der Vertrag von Nizza vor dem Ablauf der Geltungsdauer des EGKS-Vertrags nicht ratifiziert wurde, haben die Mitgliedstaaten die Europäische Kommission beauftragt [3], vorübergehend das Vermögen der ,EGKS in Liquidation" nach den im Protokoll zum Vertrag von Nizza vorgesehenen Grundsätzen zu verwalten.

[3] Beschluss 2002/234/EGKS der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 27. Februar 2002 (ABl. L 79 vom 22.3.2002, S. 42).

Verwaltung der EGKS-Darlehen und -Bürgschaften

Allgemeine Entwicklung im Jahr 2002

Mit Blick auf das Ende der Geltungsdauer des EGKS-Vertrags am 23. Juli 2002 hat die Kommission 2002 keine Darlehen vergeben, sondern sich auf die Verwaltung der noch laufenden Darlehen beschränkt.

Seit Beginn ihrer Finanztätigkeit hat die EGKS Darlehen in Höhe von 24,46 Mrd. EUR ausgezahlt. 23,82 Mrd. EUR wurden aus Anleihemitteln und 643 Mio. EUR aus Eigenmitteln (Spezialrücklage und ehemaliger Pensionsfonds) aufgebracht.

Mit den im gleichen Zeitraum gewährten Bürgschaften (77,9 Mio. EUR) beläuft sich der Gesamtbetrag der finanziellen Interventionen der EGKS auf 24,5 Mrd. EUR.

Aufgliederung der seit Bestehen der EGKS ausgezahlten Darlehen nach Mitgliedstaaten

(in Mio. EUR)

Kurse zum 23.7.2002

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(1) Darlehen für die Finanzierung industrieller Investitionen.

(2) Umstellungsdarlehen.

Aus EGKS-Darlehen ausstehender Restbetrag

Darlehen aus Anleihemitteln

(in Mio. EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(1) Darlehen für die Finanzierung industrieller Investitionen.

(2) Umstellungsdarlehen.

(3) Darlehen zur Finanzierung des Sozialwohnungsbaus.

Darlehen aus Eigenmitteln

(in Mio. EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(1) Darlehen für die Finanzierung industrieller Investitionen.

(2) Umstellungsdarlehen.

(3) Darlehen zur Finanzierung des Sozialwohnungsbaus.

Aufgliederung der ausstehenden Darlehen nach den erhaltenen Sicherheiten

Darlehen aus Anleihemitteln

Aufgliederung nach Mitgliedstaaten und erhaltenen Sicherheiten

Zum 23. Juli 2002 ausstehende Beträge

(in Mio. EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(1) Darlehen, die zum größten Teil an Finanzinstitute zur Weiterleitung an die Enddarlehensempfänger vergeben wurden.

Darlehen aus Eigenmitteln

Aufgliederung nach Mitgliedstaaten und erhaltenen Sicherheiten

Zum 23. Juli 2002 ausstehende Beträge

( in Mio. EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(1) Darlehen, die zum größten Teil an Finanzinstitute zur Weiterleitung an die Enddarlehensempfänger vergeben wurden.

Verwaltung der EGKS-Anleihen

Im Jahr 2002 hat die EGKS vor dem Hintergrund des bevorstehenden Auslaufens des EGKS-Vertrags keine Mittel aufgenommen.

Ihre Tätigkeit beschränkte sich auf die Verwaltung der ausstehenden Anleihen, deren Betrag sich am 23. Juli 2002 auf insgesamt 742,5 Mio. EUR belief (s. nachstehende Tabelle).

Aus EGKS-Anleihen zum 23. Juli 2002 ausstehende Beträge

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Stand der konsolidierten Schuld am 23. Juli 2002

(in Mio. EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Sonstige Aufgaben der EGKS

Anpassungsbeihilfen

(Art. 56 Abs. 1c,

und Abs. 2b EGKS-Vertrag)

Traditionelle Beihilfen und Ergänzungsbeihilfen

Die Anpassungsbeihilfen sind die unverzichtbare soziale Ergänzung zur Industriepolitik der EU in den EGKS-Sektoren. Gehen durch die Schließung eines Betriebs oder die Reduzierung oder dauerhafte Umstellung der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens oder im Kohlenbergbau durch Einführung neuer Techniken und Produktionsverfahren Arbeitsplätze verloren, bemüht sich die EU - insbesondere im Wege von Anpassungsmaßnahmen - die negativen sozialen Auswirkungen für die betroffenen Arbeitnehmer zu mildern. So beteiligt sie sich an der Finanzierung von Beihilfen, die darauf abzielen, die Einkommensverluste der betroffenen Arbeitnehmer in Grenzen zu halten.

Die Modalitäten für die Gewährung dieser Beihilfen, die in bilateralen Abkommen festgelegt sind, richten sich nach der jeweiligen Situation der Betroffenen (vorzeitiger Ruhestand, Arbeitslosigkeit, Versetzung, Umschulung).

Pro Arbeitnehmer wird ein durchschnittlicher Hoechstbetrag von 3 000 EUR gewährt. Die Auszahlung der Beihilfen setzt allerdings voraus, dass der betreffende Mitgliedstaat einen Betrag in mindestens gleicher Höhe bereitstellt.

Zusätzlich zu den beschriebenen traditionellen Beihilfen auf der Grundlage von Artikel 56 Absätze 1c und 2b EGKS-Vertrag hat die Kommission ihre Interventionen im Kohlesektor erweitert.

Gemäß ihrem am 6. September 2000 für den Zeitraum 1. Januar 2001 bis 23. Juli 2002 beschlossenen Programm für ergänzende soziale Begleitmaßnahmen zur Umstrukturierung des Kohlenbergbaus (,Sozialmaßnahmen Kohle") hat die Kommission die finanzielle Beteiligung der EU an Vorruhestandsregelungen und anderen Maßnahmen aufgestockt, die zugunsten der von der Umstrukturierung betroffenen Bergleute durchgeführt werden und der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (z. B. Abgangsentschädigungen) oder der Förderung einer anderweitigen Beschäftigung (Lohnausfallvergütungen, Mobilitätsvergütungen usw.) dienen. Die im Rahmen dieser ,Sozialmaßnahmen Kohle" gewährten ergänzenden Beihilfen belaufen sich pro Arbeitnehmer im Durchschnitt auf höchstens 4 000 EUR, wenn sie Vorruhestandsregelungen betreffen, und auf bis zu 2 000 EUR, wenn sie Erwerbslosen gewährt werden oder der Förderung einer anderweitigen Beschäftigung dienen.

Die Tabellen im Anhang enthalten für die ,traditionellen" Beihilfen und das ,Ergänzungsprogramm Kohle" eine Aufgliederung der Zahl der Begünstigten und der bereitgestellten Mittel im Jahr 2002 nach Mitgliedstaaten. Ferner geben sie einen Überblick über die Gesamtsituation zum 31. Dezember 2001 und zum 23. Juli 2002. Da der EGKS-Vertrag am 23. Juli 2002 ausgelaufen ist, erfolgten 2002 zum letzten Mal Mittelbindungen.

Forschungsbeihilfen im Stahlsektor

(Artikel 55 EGKS-Vertrag)

1. FORSCHUNG UND TECHNOLOGISCHE ENTWICKLUNG

Das EGKS-FTE-Programm Stahl erhielt 2002 eine Mittelausstattung von 52 Mio. EUR für die Unterstützung von Forschungs-, Modell- und Demonstrationsvorhaben durch Forschungsbeihilfen im Stahlsektor gemäß Artikel 55 EGKS-Vertrag.

Die Kommission hat 62 Forschungsvorhaben (aus 130 Vorschlägen) und 9 Modell- und Demonstrationsvorhaben (aus 20 Vorschlägen) für die Gewährung einer finanziellen Unterstützung ausgewählt.

Für Forschungsvorhaben wurden 44,47 Mio. EUR, für Modell- und Demonstrationsvorhaben 7,47 Mio. EUR bereitgestellt.

Die Beihilfen aus dem FTE-Programm Stahl verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Forschungsbereiche:

- Reduktion von Erzen: 11 %

- Stahlwerke: 16 %

- Walzwerke: 31 %

- Mess- und Analysetechnik: 7 %

- Werkstoffeigenschaften und Verhalten bei Beanspruchung: 35 %

Bei den Modell- und Demonstrationsvorhaben ergab sich folgende Verteilung der Beihilfen (in %):

- Erzeugung von Roheisen und Stahl: 44 %

- Strangguss: 21 %

- Walzverfahren und Verarbeitung der Erzeugnisse: 23 %

- Online-Kontrolle: 12 %

Hauptziele der Vorhaben sind die Verringerung der Produktionskosten, die Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse und ihres Verhaltens bei Beanspruchung, die Förderung der Verwendung und die Erweiterung der Anwendungsbereiche von Stahl, die Schaffung umweltgerechter Produktionsbedingungen, die Entwicklung neuer Verfahren sowie die Erprobung innovativer Techniken.

2. BEGLEITMAßNAHMEN

Diese Maßnahmen zur Ergänzung oder Koordinierung der Forschungsaktivitäten sollen die Wirksamkeit des Programms vergrößern.

Ferner hat die Kommission in Frankreich und Deutschland Veranstaltungen von internationaler Bedeutung mitfinanziert; ihre Themen waren die neuesten technischen Entwicklungen bei den hüttenmännischen Verfahren bzw. ,Stahl und Umwelt".

3. NEUES FORSCHUNGSPROGRAMM ,STAHL"

Die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten haben am 27. Februar 2002 einen Beschluss über die finanziellen Folgen des Ablaufs der Geltungsdauer des EGKS-Vertrags und über den Forschungsfonds für Kohle und Stahl gefasst (2002/234/EGKS). Das in Anhang III dieses Beschlusses vorgesehene Programm soll das bestehende EGKS-Forschungsprogramm ersetzen und von der Kommission im zweiten Halbjahr 2002 aufgelegt werden. Es wird die Fortführung der EGKS-Forschung nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags im Juli 2002 ermöglichen und war Gegenstand einer Sondernummer der Veröffentlichung ,Steel RTD Newsletter", die zweimal jährlich erscheint.

Nähere Informationen über dieses neue Programm sind im Internet zu finden (http://www.cordis.lu/coal-steel-rtd/home.html).

Forschungsbeihilfen im Kohlesektor (Artikel 55 EGKS-Vertrag)

Im Bereich der technischen Forschung Kohle wurden 14 Vorhaben ausgewählt, für die nach Artikel 55 EGKS-Vertrag eine finanzielle Unterstützung in Höhe von insgesamt 19 899 750 EUR gewährt wurde. Hinzu kommen 100 250 EUR für die Verbreitung der Forschungsergebnisse und die Deckung der Nebenkosten.

Mit den ausgewählten Vorhaben waren vor allem folgende Ziele verbunden: Schutz der Umwelt und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedeutung der Kohle als Energiequelle, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Kohle und rationeller Einsatz der Ressourcen in der EU. Von den insgesamt bewilligten 19 899 750 EUR entfielen 11 103 420 EUR (55,8 %) auf umweltrelevante Vorhaben und 4 367 190 EUR (21,9 %) auf Vorhaben zum Arbeitsschutz im Bergbau.

Die gewährten Mittel verteilen sich wie folgt auf die verschiedenen Forschungsbereiche:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Ausführung des EGKS-Funktionshaushaltsplans

Die nachstehenden Angaben zu den Einnahmen und Ausgaben beziehen sich auf den Haushaltsplan 2002, der den Zeitraum vom 1.1.2002 bis zum Ablauf der Geltungsdauer des EGKS-Vertrags am 23.7.2002 abdeckt.

Einnahmen

Die Hohe Behörde (die Kommission) ist berechtigt, sich durch Erhebung einer Umlage auf die Erzeugung von Kohle und Stahl die zur Erfuellung ihrer Aufgaben erforderlichen Mittel zu beschaffen.

Allerdings beschloss die Kommission, den Umlagesatz 2002 auf 0 % festzusetzen, da man davon ausging, dass die in der Bilanz der EGKS zum 31. Dezember 2001 gebildeten Rückstellungen ausreichen, um bis zum Auslaufen des EGKS-Vertrags die Beibehaltung einer Haushaltstätigkeit der EGKS auf angemessenem Niveau zu gewährleisten.

Die Mittel zur Finanzierung des EGKS-Haushaltsplans 2002 stammen aus folgenden Quellen:

1. dem ,Nettosaldo" der Finanztätigkeit, bei dem es sich insbesondere um die Zinsen aus der Anlage der liquiden Mittel, der Rücklagen und der anderen in der EGKS-Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen handelt;

2. annullierten Mittelbindungen, die nicht in Anspruch genommen werden;

3. Entnahmen aus den Rückstellungen für die Finanzierung des EGKS-Funktionshaushaltsplans;

4. verschiedenen anderen Einnahmen.

2002 beliefen sich die Einnahmen aus diesen Quellen auf 31 Mio. EUR, 15 Mio. EUR, 79 Mio. EUR bzw. 5 Mio. EUR.

Die Gesamteinnahmen des EGKS-Funktionshaushaltsplans betrugen im Jahr 2002 131 Mio. EUR.

Ausgaben

Die im Funktionshaushaltsplan ausgewiesenen Einnahmen dienen zur Finanzierung der im EGKS-Vertrag vorgesehenen Ausgaben.

Verwaltungsausgaben

Der EGKS-Beitrag zu den Verwaltungsausgaben ist in Artikel 50 des EGKS-Vertrags und in Artikel 20 des Fusionsvertrags geregelt. Durch den in diesem Rahmen erlassenen Beschluss des Rates vom 21.11.1977 wurde dieser Beitrag auf eine Pauschale von jährlich 5 Mio. EUR festgesetzt.

Die anteiligen Verwaltungsausgaben für 2002 belaufen sich somit auf 2,8 Mio. EUR.

Sozialbeihilfen

Im Jahr 2002 beliefen sich die Mittelbindungen für Beihilfen zur beruflichen Wiedereingliederung von Arbeitskräften der Kohle- und Stahlindustrie gemäß Artikel 56 Absätze 1c und 2b EGKS-Vertrag (traditionelle Umstellungsbeihilfen und Beihilfen für Sozialmaßnahmen in der Stahl- und in der Kohleindustrie) auf 56 Mio. EUR.

Gehen durch die Schließung eines Betriebes oder die Reduzierung oder dauerhafte Umstellung der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens Arbeitsplätze verloren, bemüht sich die EU gemäß Artikel 56 EGKS-Vertrag - insbesondere im Wege von Anpassungsmaßnahmen -, die negativen sozialen Auswirkungen für die betroffenen Arbeitnehmer zu mildern. So beteiligt sie sich an der Finanzierung von Beihilfen, die darauf abzielen, die Einkommensverluste der betroffenen Arbeitnehmer in Grenzen zu halten.

Diese Mitfinanzierung von Sozialbeihilfen setzt die Zahlung eines mindestens gleich hohen Beitrags durch den betreffenden Staat voraus.

Die Modalitäten für die Gewährung der Sozialbeihilfen sind in bilateralen Vereinbarungen mit den Mitgliedstaaten festgelegt (Vorruhestand, Arbeitslosigkeit, Versetzung, Umschulung und sonstige Berufsbildung).

Forschungsbeihilfen

2002 betrugen die Mittelbindungen für die Unterstützung der technischen Forschung im Kohle- und Stahlbereich gemäß Artikel 55 EGKS-Vertrag 72 Mio. EUR.

Die Hauptziele der Forschungsbeihilfen im Stahlsektor (52 Mio. EUR) sind die Senkung der Produktionskosten, die Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse und ihres Verhaltens bei Beanspruchung, die Förderung der Verwendung und die Erweiterung des Verwendungsbereichs von Stahl sowie die Schaffung umweltgerechter Produktionsbedingungen.

Die Hauptziele im Kohlebereich (20 Mio. EUR) sind die Senkung der Gestehungskosten, die Erhöhung der Förderleistung unter und über Tage, die Verbesserung der Sicherheit und der Arbeitsbedingungen, die Erhaltung der neuen Märkte und vor allem eine umweltschonendere Verwendung der Kohle.

Ausführung des EGKS-Funktionshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002

(in Mio. EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Bericht des Europäischen Rechnungshofes

Jahresabschluss der EGKS

Die Bilanz der EGKS, die Gewinn- und Verlustrechnung und die Aufstellung über die Verwendung des Ergebnisses des am 23. Juli 2002 endenden Geschäftsjahres wurden der Kommission im schriftlichen Verfahren Nr. E/.../2002 vom ../../2002 zur Genehmigung vorgelegt und sind im vorliegenden Finanzbericht so aufgeführt, wie sie von der Kommission gebilligt wurden.

Bilanz zum 23. Juli 2002

(Beträge in EUR) - Vor Ergebnisverwendung

Aktiva

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Bilanz zum 23. Juli 2002

(Beträge in EUR) - Vor Ergebnisverwendung

Passiva

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Gewinn- und Verlustrechnung

des am 23. Juli 2002 endenden Rechnungszeitraums

(Beträge in EUR)

Aufwendungen

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Gewinn- und Verlustrechnung

des am 23. Juli 2002 endenden Rechnungszeitraums

(Beträge in EUR)

Erträge

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Verwendung des Ergebnisses

des am 23. Juli 2002 endenden Rechnungszeitraums

(Beträge in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

ANMERKUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS ZUM 23. Juli 2002

(Beträge in EUR)

A. Die EGKS

Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) wurde durch den Vertrag vom 18. April 1951 gegründet. Nach dem Wortlaut des Vertrages hatte die EGKS die Aufgabe, durch die Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Kohle und Stahl zur wirtschaftlichen Entwicklung der Mitgliedstaaten beizutragen.

Der EGKS-Vertrag ist am 23. Juli 2002 ausgelaufen. Der Europäische Rat von Nizza beschloss, dem Vertrag von Nizza vom 26. Februar 2001 [4] ein Protokoll über die finanziellen Folgen des Ablaufs des EGKS-Vertrages und über die Einrichtung und Verwaltung des Forschungsfonds für Kohle und Stahl hinzuzufügen. Es wurde beschlossen, das gesamte Vermögen der EGKS zum Zeitpunkt des Auslaufens des Vertrages ab dem 24. Juli 2002 auf die Europäische Gemeinschaft zu übertragen. Der Nettowert dieses Vermögens gilt als Vermögen für die Forschung in Sektoren, die die Kohle- und Stahlindustrie betreffen. Die Erträge aus diesem Vermögen werden ausschließlich für Forschungsarbeiten in Sektoren verwendet, die mit der Kohle- und Stahlindustrie zusammenhängen.

[4] ABL C 80 vom 10.3.2001.

Da der Vertrag von Nizza vor dem Ablauf der Geltungsdauer des EGKS-Vertrags nicht ratifiziert wurde, haben die Mitgliedstaaten die Europäische Kommission beauftragt, vorübergehend das Vermögen der ,EGKS in Liquidation" nach den im Protokoll zum Vertrag von Nizza vorgesehenen Grundsätzen zu verwalten [5]. Irland hat sich am 19. Oktober 2002 in einem Referendum zur Ratifizierung des Vertrags von Nizza bereit erklärt.

[5] Beschluss der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 27. Februar 2002 (ABl. L 79 vom 22.3.2002).

Mit Blick auf das Auslaufen des EGKS-Vertrages am 23. Juli 2002 wurde die EGKS-Umlage 1998 auf null zurückgeführt und die Darlehenstätigkeit im Juli 1997 eingestellt (Beschluss der Kommission vom 22. Juni 1994). Daher bestand die Hauptfinanzquelle der EGKS seitdem aus den Erträgen der Vermögensverwaltung.

B. Angewandte Rechnungsführungsgrundsätze und -methoden

1. Darstellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wird nach den allgemein anerkannten Rechnungsführungsmethoden erstellt.

Die bei den einzelnen Posten des Jahresabschlusses angewandten Rechnungsführungsmethoden und Bewertungsgrundsätze berücksichtigen die Einschränkungen und Entschließungen, die für die EGKS aufgrund der Verträge und anderer sie betreffender Entscheidungen der Organe der Europäischen Gemeinschaften gelten.

Ferner wird berücksichtigt, dass die Geschäftstätigkeit seit dem 23. Juli 2002, dem Tag, an dem der EGKS-Vertrag ausgelaufen ist, nicht fortgeführt wird.

Vorbehaltlich der bereits erwähnten erforderlichen Anpassungen wird der Jahresabschluss gemäß den Bestimmungen der Richtlinie 78/660/EWG des Rates sowie der Richtlinie 86/635/EWG des Rates [6] über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Banken und anderen Finanzinstituten erstellt, sofern diese anwendbar sind. Die Richtlinie 2001/65/EG [7] zur Änderung der genannten Richtlinien im Hinblick auf die zulässigen Wertansätze und insbesondere eine Bewertung zum ,fair value" wird im Jahresabschluss der EGKS noch nicht berücksichtigt. Diese Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2003 umzusetzen.

[6] ABl. L 222 vom 14.8.1978 und ABl. L 372 vom 31.12.1986.

[7] ABl. L 283 vom 27.10.2001.

2. Umrechnung der auf Fremdwährungen lautenden Elemente

Der Jahresabschluss der EGKS lautet auf Euro (,EUR").

Sämtliche auf ausländische Währungen lautenden Transaktionen der EGKS werden zu dem von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten monatlichen Umrechnungskurs in Euro umgerechnet.

Die nicht-monetären Elemente werden zu dem am Tag des Erwerbs oder der letzten Neubewertung geltenden monatlichen Umrechnungskurs in Euro umgerechnet.

Die monetären Elemente werden am Bilanzstichtag zu dem an diesem Tag geltenden monatlichen Umrechnungskurs in Euro umgerechnet. Negative Salden erscheinen in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwendungen. Positive Salden werden übertragen und erscheinen unter dem Posten ,Rechnungsabgrenzungsposten" auf der Passivseite der Bilanz.

2.1 Umrechnungskurse

Bei der Umrechnung der auf Fremdwährungen lautenden Bilanzposten in Euro wurden folgende Umrechnungskurse zugrunde gelegt:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2.2 Zum 23. Juli 2002 setzten sich die Aktiva und Passiva der EGKS wie folgt aus den oben aufgeführten Währungen sowie dem Euro zusammen (in EUR):

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

3. Geldanlagen und Bewertungsgrundsätze für Schuldverschreibungen und sonstige Wertpapiere

Die internen Regeln der EGKS für die Risikovorsorge verlangen eine Beschränkung der im Portefeuille gehaltenen Anlagen auf festverzinsliche Wertpapiere erstklassiger Emittenten. Ausnahmsweise wurde die EGKS 1998 jedoch im Rahmen der Vereinbarung über die Umschuldung der Verbindlichkeiten eines zahlungsunfähigen Schuldners Eigentümer von Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren eines Unternehmens des privaten Rechts.

Die Schuldverschreibungen und sonstigen festverzinslichen Wertpapiere sowie die Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere werden nach dem Niederstwertprinzip zum durchschnittlichen Anschaffungswert oder zu ihrem Marktwert zum Jahresende erfasst.

Diese Regel gilt nicht für als Finanzanlagen angesehene Wertpapiere, die nach dem Niederstwertprinzip zum durchschnittlichen Anschaffungswert oder mit ihrem Rückzahlungswert bewertet werden.

4. Besonderheiten des Jahresabschlusses der EGKS

a) EGKS-Funktionshaushaltsplan

Ein Teil der EGKS-Mittel floss in den EGKS-Funktionshaushaltsplan, der jährlich von der Kommission nach Information des Rates und Konsultation des Europäischen Parlaments festgestellt wurde. Der letzte Funktionshaushaltsplan betraf den Zeitraum 1. Januar bis 23. Juli 2002.

Die am 23. Juli 2002 noch offenen Mittelbindungen für den EGKS-Funktionshaushaltsplan erscheinen unter dem Posten ,Abzuwickelnde Mittelbindungen Funktionshaushaltsplan" (vgl. Anm. C12).

Von den Rückstellungen für die Finanzierung des EGKS-Funktionshaushaltsplans 2002 (149.794.520 EUR am 31. Dezember 2001) wurden 79 Mio. EUR für diesen Zweck verwendet, und der Restbetrag wurde am 23. Juli 2002 aufgelöst (vgl. Anm. C12, C16.1 und C16.2).

b) Haushalt Finanzierung der Kohle- und Stahlforschung

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben beschlossen, dass die Einnahmen aus der Verwaltung des Vermögens der EGKS nach dem 23. Juli 2002 zweckgebundene Einnahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften darstellen sollen [8]. Wie in Abschnitt A dieses Berichts erwähnt, sind diese Einnahmen für ein im Zusammenhang mit der Kohle- und Stahlindustrie stehendes Forschungsprogramm bestimmt.

[8] Beschluss der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der EGKS vom 27. Februar 2002 (ABl. L 79 vom 22.3.2002).

Im Hinblick auf dieses Instrument zur Finanzierung der Kohle- und Stahlforschung hat die EGKS bereits Rückstellungen gebildet, die in dem Posten ,Haushalt Finanzierung der Kohle- und Stahlforschung" ausgewiesen werden (vgl. Anm. C14).

5. Änderung der Rechnungsführungsmethoden

Bis zum Geschäftjahr 2001 wurden Geldbußen und Zinsverbilligungen erst dann als Einnahmen der EGKS ausgewiesen, wenn sie tatsächlich vereinnahmt wurden. Für verhängte, aber noch nicht vereinnahmte Geldbußen und zurückgeforderte, aber noch nicht zurückgezahlte Zinsverbilligungen wurden Rückstellungen gebildet (vgl. Anm. C13.2a). Da keine weiteren EGKS-Funktionshaushaltspläne mehr aufgestellt werden, wurden diese Rückstellungen aufgelöst und aus Vorsichtsgründen in Wertberichtigungen für zweifelhafte Forderungen umgewandelt.

C. Anmerkungen zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

1. Guthaben bei Zentralbanken

Bei diesem Posten handelt es sich um die Guthaben der EGKS bei den Zentralbanken einiger Mitgliedstaaten.

2. Forderungen an Kreditinstitute

2.1. Mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist

Aufgliederung der Forderungen nach der Restlaufzeit:

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2.2. Darlehen

Aufgliederung der Darlehen nach der Restlaufzeit:

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

3. Forderungen an Kunden

3.1. Darlehen

Darlehen an Kreditinstitute sind unter dem Posten ,Forderungen an Kreditinstitute" erfasst (vgl. Anm. C2).

Aufgliederung der übrigen Darlehen:

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

N.B.: Für die Darlehen bestehen im Allgemeinen Bürgschaften der Mitgliedstaaten, Bank- und Unternehmensbürgschaften oder Hypotheken.

Am 5. August 2002 wurden Darlehen an einen zahlungsunfähig gewordenen Schuldner an einen Dritten veräußert. Für die Darlehen in Höhe von 50.463.192 EUR war zum 31. Dezember 2001 eine Wertberichtigung von 29.190.879 EUR gebildet worden. Diese Wertberichtigung wurde zum 23. Juli 2002 im Hinblick auf den vor dem 23. Juli 2002 festgesetzten Veräußerungspreis der Darlehen von 27.064.451 EUR angepasst.

3.2. Umlage

Für die Jahre 1998 bis 2002 betrug der Umlagesatz 0 %; somit beziehen sich die Forderungen zum 23. Juli 2002 auf die Vorjahre.

Dieser Posten ist wie folgt untergliedert:

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

3.3. Geldbußen

Dieser Posten umfasst die Forderungen der Kommission an Unternehmen, gegen die in Anwendung der Vertragsbestimmungen eine Geldbuße verhängt wurde. Da keine weiteren EGKS-Funktionshaushaltspläne mehr aufgestellt werden, wurde die Verbuchung geändert (vgl. Anm. B5).

Dieser Posten ist wie folgt untergliedert:

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

3.4. Rückzahlbare Zinsverbilligungen

Dieser Posten umfasst Forderungen an Unternehmen, denen ein zinsverbilligtes Darlehen gewährt wurde und von denen die Kommission die vollständige oder partielle Rückzahlung der bereits gewährten Zinsverbilligung verlangen musste.

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

4. Schuldverschreibungen und sonstige festverzinsliche Wertpapiere

4.1. Zusammensetzung

Die Schuldverschreibungen und sonstigen festverzinslichen Wertpapiere setzen sich wie folgt zusammen:

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Die Nettoveränderung der Wertberichtigungen in Höhe von 55.990.109 EUR setzt sich wie folgt zusammen:

- Zuweisung: 63.570.916

- Entnahme: -7.580.807

55.990.109

4.2. Bis zum 23. Juli 2003 fällige Wertpapiere

Betrag der im Bestand gehaltenen Wertpapiere, die bis zum 23. Juli 2003 fällig werden (in EUR):

- Öffentliche Emittenten: // 235.576.417

- Andere Emittenten: // 139.964.420

//

Insgesamt: // 375.540.837

4.3. Finanzanlagen (vgl. Anm. B.3)

Bei den Finanzanlagen handelt es sich um Wertpapiere, die bis zu ihrer Endfälligkeit im Wertpapierbestand verbleiben sollen. Es handelt sich dabei um langfristige Papiere, die dazu bestimmt sind, die Bedienung der EGKS-Anleihen zu gewährleisten.

Am 23. Juli 2002 belief sich der Nennwert der Finanzanlagen auf insgesamt 161.922.895 EUR; damit war er niedriger als der durchschnittliche Anschaffungswert. Daher wurde für den am 23. Juli 2002 endenden Rechnungszeitraum eine Wertberichtigung von 62.397.971 EUR vorgenommen.

4.4. Rendite

Die Geldanlagen berücksichtigen Fälligkeit und Liquidität der EGKS-Finanztätigkeit. Sie unterliegen strengen Kriterien in Bezug auf die finanzielle Solidität des Partners.

Die (nach der ,Modified-Dietz"-Methode berechnete) jährliche Rendite der Anlagen einschließlich Marktwertschwankungen bei Schuldverschreibungen lag in dem am 23. Juli 2002 endenden Rechnungszeitraum bei 4,51 %.

5. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere haben sich wie folgt entwickelt:

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Diese Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere kamen im Rahmen der Unterzeichnung der Umschuldungsvereinbarung für einen zahlungsunfähigen Schuldner in den Besitz der EGKS (vgl. Anm. B.3).

Die Nettoveränderung von 42.960.314 EUR ergibt sich aus der Inanspruchnahme von Wertberichtigungen für während des am 23. Juli 2002 endenden Rechnungszeitraums veräußerte Aktien in Höhe von 44.365.901 EUR und einer zusätzlichen Zuweisung von 1.405.587 EUR.

6. Sonstige Vermögenswerte

Aufgliederung der sonstigen Vermögenswerte:

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

7. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Aufgliederung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens:

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

8. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach der Restlaufzeit:

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

9. Verbriefte Verbindlichkeiten

Unter diesen Posten fallen die von der EGKS begebenen Schuldverschreibungen.

228.673.526 EUR entfallen auf Schuldverschreibungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr (104.115.280 EUR zum 31. Dezember 2001).

10. Sonstige Verbindlichkeiten

Aufgliederung der sonstigen Verbindlichkeiten:

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

11. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

Aufgliederung des passiven Rechnungsabgrenzungspostens:

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

12. Abzuwickelnde Mittelbindungen EGKS-Funktionshaushaltsplan

Dieser Posten umfasst die noch abzuwickelnden Mittelbindungen für den EGKS-Funktionshaushaltsplan (vgl. Anm. B4a).

Im Rechnungszeitraum 1. Januar 2002 bis 23. Juli 2002 haben sich die Mittelbindungen für den EGKS-Funktionshaushaltsplan wie folgt entwickelt:

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Die Rückstellungen für die Finanzierung des Funktionshaushaltsplans 2002 und die Rückstellungen für Haushaltsrisiken wurden aufgelöst (vgl. auch Anm. C16.2)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(1) Entscheidung Nr. 2537/2001/EGKS der Kommission vom 21. Dezember 2001 (Funktionshaushaltsplan 2002).

13. Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen

13.1. Garantiefonds

Der Garantiefonds ist zur Deckung der Anleihe- und Darlehensgeschäfte bestimmt. Nach der Entnahme von 51 Mio. EUR belief er sich zum 23. Juli 2002 auf 529 Mio. EUR.

Am 11. September 1996 bekräftigte die Kommission, dass der Garantiefonds auch nach dem 23. Juli 2002 100 % des Betrages der ausstehenden Darlehen ohne Bürgschaft eines Mitgliedstaates entsprechen sollte. Am 23. Juli 2002 lag der Deckungsgrad bei 100 %. Da ein Teil der Darlehen auf GBP lautet, kann sich der Betrag, der einem Deckungsgrad von 100 % entspricht, jedoch entsprechend der Entwicklung des GBP-EUR-Kurses verändern.

Der Garantiefonds hat sich wie folgt entwickelt:

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

13.2. Sonstige Rückstellungen

Dieser Posten umfasst die Rückstellungen für Geldbußen und rückzahlbare Zinsverbilligungen (42.385.781 EUR am 31. Dezember 2001) und die sonstigen Rückstellungen in Höhe von insgesamt 57.012.724 EUR (108.313.490 EUR am 31. Dezember 2001).

a) Rückstellungen für Geldbußen und rückzahlbare Zinsverbilligungen (vgl. Anm. B.5):

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

b) Sonstige Rückstellungen:

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(1) Nach dem Ausfall eines Schuldners standen langfristigen (nach 2002 fälligen) festverzinslichen Schuldverschreibungen der EGKS keine in entsprechender Höhe verzinslichen Aktivposten mehr gegenüber. Entsprechend dem Vorsichtsprinzip und mit Blick auf das Auslaufen des EGKS-Vertrages im Jahr 2002 waren Rückstellungen zur vollständigen Absicherung gegen das Zinsrisiko gebildet worden. 2002 hat die EGKS ein spezielles Portefeuille aufgebaut, dessen Zinseinnahmen mit den zu zahlenden Zinsen identisch sind. Die entsprechenden Rückstellungen wurden daher aufgelöst.

(2) Diese Rückstellungen wurden zur Deckung von Rechtsberatungskosten und anderen unvorhergesehenen Kosten gebildet. Dieses Risiko besteht vor allem im Rechtsbereich, da die EGKS im Rahmen ihrer Finanzierungen weniger häufig über nationale Bevollmächtigte tätig wird, die alle mit den Darlehensgeschäften verbundenen Kosten übernehmen.

(3) Diese Rückstellungen wurden ausgehend von der aufgrund der Entscheidung 94/215/EGKS vom 16. Februar 1994 effektiv gezahlten Geldbuße und den seit diesen Zahlungen aufgelaufenen Zinsen für den Fall gebildet, dass das Rechtsmittel, das die betroffenen Unternehmen beim Gerichtshof gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 11. März 1999 eingelegt haben, Erfolg hat (vgl. Anm. C3.3) und die erhaltenen Beträge zurückgezahlt werden müssen.

(4) Diese Rückstellungen wurden ausgehend von der aufgrund der Entscheidung 98/247/EGKS vom 21. Januar 1998 effektiv gezahlten Geldbuße und den seit diesen Zahlungen aufgelaufenen Zinsen für den Fall gebildet, dass das Rechtsmittel, das die betroffenen Unternehmen beim Gerichtshof gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 13. Dezember 2001 eingelegt haben, Erfolg hat (vgl. Anm. C3.3).

14. Haushalt Finanzierung der Kohle- und Stahlforschung

Dieser Posten untergliedert sich wie folgt:

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Im Zusammenhang mit dem Auslaufen des EGKS-Vertrages am 23. Juli 2002 und der Auflösung der EGKS wurde beschlossen, dass das gesamte Vermögen der EGKS zum Zeitpunkt des Auslaufens des Vertrages ab dem 24. Juli 2002 von der Kommission verwaltet wird [9]. Der Nettowert dieses Vermögens gilt als Vermögen für die Forschung in Sektoren, die die Kohle- und Stahlindustrie betreffen. Die Erträge aus diesem Vermögen werden ausschließlich für Forschungsarbeiten in Sektoren verwendet, die mit der Kohle- und Stahlindustrie zusammenhängen.

[9] Beschluss der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der EGKS vom 27. Februar 2002 (ABl. L 79 vom 22.3.2002).

Praktisch bedeutet dies, dass der (hauptsächlich in Form von Schuldverschreibungen und Termingeld angelegte) Reinertrag der Vermögensverwaltung des Jahres n in den Gesamthaushalt der Europäischen Gemeinschaft übertragen und zur Finanzierung der Forschung des Jahres n+2 herangezogen wird. Ausgehend von Simulationsrechnungen zur Ermittlung des Reinertrags der Vermögensverwaltung wurde ein anfängliches Finanzierungsvolumen von 60 Mio. EUR beschlossen.

Damit durch die Entwicklung an den Finanzmärkten bedingte Schwankungen des für den Forschungsbereich zur Verfügung stehenden Finanzierungsvolumens aufgefangen werden können, erfolgt eine Glättung nach den von den Mitgliedstaaten beschlossenen Verfahren. Die entsprechende Glättungsformel wird zum ersten Mal auf die Ergebnisse des Haushaltsjahres 2003 angewendet und dient zur Festlegung der Mittelzuführung für Forschungszwecke im Jahr 2005. Damit dieser Mechanismus anlaufen kann, hat die EGKS Glättungsrückstellungen gebildet.

15. Rücklagen und Ergebnis

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Die Spezialrücklage dient der Gewährung von Darlehen aus Eigenmitteln der EGKS für die Finanzierung von Sozialwohnungen. Am 23. Juli 2002 standen aus derartigen Darlehen noch rund 112,3 Mio. EUR aus. Daher konnte ein Betrag von 5.700.000 EUR aus dieser Rücklage entnommen und den freien Rücklagen zugeführt werden.

Der ehemalige Pensionsfonds stellte ursprünglich den Gesamtbetrag der von der EGKS vor dem 5. März 1968 bilanzierten Pensionsverpflichtungen dar. Von diesem Tag an wurden die Pensionsverpflichtungen für die Beamten über den Gesamthaushalt von den Mitgliedstaaten übernommen. Der Fonds dient seither der Finanzierung von Wohnungsbaudarlehen zugunsten der Beamten der Europäischen Gemeinschaften. Am 23. Juli 2002 standen aus derartigen Darlehen noch rund 36 Mio. EUR aus. Daher konnte ein Betrag von 4.000.000 EUR aus dieser Rücklage entnommen und den freien Rücklagen zugeführt werden.

Die Rücklage ,Vermögen Forschungsfonds für Kohle und Stahl", die im Rahmen der Auflösung der EGKS gebildet wurde (vgl. Anm. 14), umfasst die freien Rücklagen.

16. Analyse des Ergebnisses des Rechnungszeitraums

Das Gesamtergebnis der EGKS wird gleichzeitig vom Ergebnis der nicht im Haushalt enthaltenen Operationen (Darlehen/Anleihen - Geldanlagen - Wechselkursschwankungen) und vom Ergebnis der Ausführung des EGKS-Funktionshaushaltsplans bestimmt.

16.1. Nicht im Haushalt enthaltene Operationen

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(1) Gemäß der Änderung der Rechnungsführungsmethoden zum 31. Dezember 1992 wurden die Einnahmen des Rechnungszeitraums 2002 für die Finanzierung des Funktionshaushaltsplans 2002 verwendet (Nettosaldo, Anmerkung C16.2).

16.2. Ausführung des EGKS-Funktionshaushaltsplans

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

17. Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

18. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen

Die EGKS hat zum allgemeinen Haushalt der Kommission der Europäischen Gemeinschaften einen Pauschalbetrag von 2.794.520 EUR (2001: 5 Mio. EUR) zur Deckung ihrer Verwaltungsausgaben geleistet.

19. Sonstige betriebliche Aufwendungen

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Die Aufwendungen für uneinbringliche Forderungen wurden durch die Auflösung von Wertberichtigungen in entsprechender Höhe ausgeglichen.

20. Zinserträge und ähnliche Erträge

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

21. Sonstige betriebliche Erträge

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

22. Erträge im Zusammenhang mit dem Funktionshaushaltsplan

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(1) Die EGKS ist laut Vertrag ermächtigt, auf die Kohle- und Stahlproduktion der Unternehmen der EU eine Umlage zu erheben. Grundlage für die Berechnung ist der EU-Durchschnittswert der einzelnen umlagepflichtigen Erzeugnisse. Die Kommission beschloss, den Satz für die Jahre 1998 bis 2002 auf 0 % festzusetzen.

(2) Dieser Posten umfasst die Erträge aus den von der Kommission gemäß den Artikeln 58 und 65 des EGKS-Vertrages verhängten Geldbußen sowie Verzugszinsen.

23. Posten unter dem Strich

23.1. Forderungen

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

23.2. Verbindlichkeiten

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(1) Nach dem Beschluss Nr. 2002/234/EGKS der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 27.2.2002 (Anhang 1 Nummer 6) (vgl. Anmerkung A) werden die Verwaltungsausgaben der EGKS in Liquidation von der Kommission übernommen. Die EGKS überweist 3,3 Mio. EUR an den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union. Der den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen des Zeitraums 24. Juli 2002 bis 31. Dezember 2002 entsprechende Betrag (1.455.616 EUR) wird als Verbindlichkeit ausgewiesen.

Nach Inkraftretens des Vertrags von Nizza werden das gesamte Vermögen und alle Verbindlichkeiten der EGKS auf die Europäische Gemeinschaft übertragen, und an die Stelle der Verpflichtung zur Überweisung eines Pauschalbetrags an den Haushaltsplan der Europäischen Union treten die in dem Protokoll vorgesehenen Regeln.

(2) Die EGKS hat in Erfuellung ihrer Verpflichtung Kupons stets auch nach der Verjährung der Ansprüche ausgezahlt. Mit der Auflösung der EGKS wurde diese Praxis eingestellt.

24. Kapitalflussrechnung für den am 23. Juli 2002 endenden Rechnungszeitraum

(in Mio. EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Anhang

Hauptmerkmale der am 23. Juli 2002 ausstehenden Anleihen

(Euro-Werte zum 23. Juli 2002) Instrument: EGKS

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Auf EUR umgestellte Verträge

1990 9,16 15 2.700.000 DEM/EUR 552.195 552.195

1990 9,0 15 24.400.000 DEM/EUR 184.065 184.065

1992 3,5 15 11.900.000 DEM/EUR 3.042.187 3.042.187

1992 3,745 10 45.950.000.000 ITL/EUR 4.423.453 4.423.453

1992 3,6325 10 70.900.000 DEM/EUR 6.953.570 6.953.570

1992 3,0 15 9.000.000.000 ITL/EUR 2.324.056 2.324.056

1992 3,039 20 300.000.000 FRF/EUR 45.734.705 45.734.705

1992 9,7 10 23.600.000 FRF/EUR 719.559 719.559

1992 12,9 10 350.000.000 ESP/EUR 262.943 262.943

1992 3,6725 15 11.000.000 DEM/EUR 3.374.526 3.374.526

1992 2,875 10 18.500.000.000 ITL/EUR 1.781.776 1.781.776

1992 8,34 15 2.300.000 DEM/EUR 587.986 587.986

1993 3,67875 10 20.000.000 DEM/EUR 2.045.168 2.045.168

1993 7,08 15 1.750.000 DEM/EUR 626.333 626.333

1993 6,39 15 1.355.000 DEM/EUR 484.960 484.960

1993 6,64 15 1.185.000 DEM/EUR 424.117 424.117

1993 3,888 10 15.600.000.000 ITL/EUR 1.611.346 1.611.346

1993 6,75 15 1.000.000 DEM/EUR 306.775 306.775

1993 3,6475 10 57.300.000 DEM/EUR 2.240.379 2.240.379

1993 3,7975 10 52.600.000.000 ITL/EUR 1.258.089 1.258.089

1993 7 10 1.500.000.000 FRF/EUR 228.673.526 228.673.526

1993 3,50875 10 18.200.000 DEM/EUR 1.861.102 1.861.102

1993 3,75375 10 19.700.000.000 ITL/EUR 1.137.496 1.137.496

Gesamtbetrag je Währung 310.610.312 310.610.312

Auf GBP lautende Verträge

1990 11,875 19 60.000.000 GBP 60.000.000 94.801.706

1992 9,875 25 50.000.000 GBP 17.220.000 27.208.090

1992 9,875 25 30.000.000 GBP 30.000.000 47.400.853

1993 9,875 24 20.000.000 GBP 20.000.000 31.600.569

1994 6,875 25 50.000.000 GBP 35.261.000 55.713.383

1994 8,9375 25 47.000.000 GBP 47.000.000 74.261.337

Gesamtbetrag je Währung 209.481.000 330.985.938

Auf USD lautende Verträge

1993 6,375 15 100.000.000 USD 100.000.000 100.908.174

Gesamtbetrag je Währung 100.000.000 100.908.174

Gesamtbetrag in EUR 742.504.424

Unter den Funktionshaushaltsplan der EGKS fallende Tätigkeiten

Traditionelle Anpassungsbeihilfen (Artikel 56 Abs. 1c und 2b des EGKS-Vertrags)

(Durch Rückstellungen gedeckte Beträge)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Traditionelle Anpassungsbeihilfen (Artikel 56 Abs. 1c und 2b des EGKS-Vertrags)

(Neue Zuweisungen und Begünstigte 2002)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Anpassungsbeihilfen - Programm RECHAR und Sozialmaßnahmen ,Kohle"

(Durch Rückstellungen gedeckte Beträge)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Anpassungsbeihilfen - Sozialmaßnahmen ,Kohle"

(Neue Zuweisungen und Begünstigte 2002)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

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