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Document 32011B0609

2011/609/EU: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2011 zum Rechnungsabschluss des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie für das Haushaltsjahr 2009

OJ L 250, 27.9.2011, p. 241–241 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2009

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2011/609/oj

27.9.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 250/241


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2011

zum Rechnungsabschluss des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie für das Haushaltsjahr 2009

(2011/609/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des endgültigen Rechnungsabschlusses des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie für das Haushaltsjahr 2009,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie für das am 31. Dezember 2009 endende Haushaltsjahr zusammen mit den Antworten des gemeinsamen Unternehmens (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 15. Februar 2011 (05894/2011 — C7-0051/2011),

gestützt auf Artikel 276 des EG-Vertrags und Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Entscheidung 2007/198/Euratom des Rates vom 27. März 2007 über die Errichtung des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie sowie die Gewährung von Vergünstigungen dafür (3), insbesondere auf Artikel 5,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0131/2011),

1.

billigt den Rechnungsabschluss des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie für das Haushaltsjahr 2009;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Direktor des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Jerzy BUZEK

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 342 vom 16.12.2010, S. 22.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 90 vom 30.3.2007, S. 58.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


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