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Document E2008C0300

    Entscheidung der EFTA-Überwachungsbehörde Nr. 300/08/KOL vom 21. Mai 2008 zur Genehmigung des von Norwegen vorgelegten Krisenplans zur Bekämpfung der Aviären Influenza

    ABl. L 257 vom 25.9.2008, p. 18–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 20/04/2021; Aufgehoben durch E2021C0032

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2008/300(2)/oj

    25.9.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 257/18


    ENTSCHEIDUNG DER EFTA-ÜBERWACHUNGSBEHÖRDE

    Nr. 300/08/KOL

    vom 21. Mai 2008

    zur Genehmigung des von Norwegen vorgelegten Krisenplans zur Bekämpfung der Aviären Influenza

    DIE EFTA-ÜBERWACHUNGSBEHÖRDE —

    GESTÜTZT auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (nachstehend das „EWR-Abkommen“), insbesondere auf Artikel 109 und Protokoll 1,

    GESTÜTZT auf das Abkommen zwischen den EFTA-Staaten zur Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofs, insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe d und Protokoll 1,

    GESTÜTZT auf den in Anhang I Kapitel I Ziffer 3.1.5a des EWR-Abkommens genannten Rechtsakt,

    Richtlinie 2005/94/EG des Rates vom 20. Dezember 2005 mit Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza und zur Aufhebung der Richtlinie 92/40/EWG,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    In Einklang mit Artikel 62 Absatz 1 der Richtlinie 2005/94/EG des Rates hat Norwegen einen Krisenplan ausgearbeitet, der die nationalen Maßnahmen festlegt, die im Falle eines Ausbruchs der Aviären Influenza durchzuführen sind.

    Am 29. Oktober 2007 legte Norwegen der EFTA-Überwachungsbehörde (nachstehend die Überwachungsbehörde) in Einklang mit Artikel 62 Absatz 1 der Richtlinie 2005/94/EG des Rates seinen Krisenplan zur Bekämpfung der Aviären Influenza zur Genehmigung vor (Vorgang Nr. 449330).

    Eine englische Übersetzung des norwegischen Krisenplans zur Bekämpfung der Aviären Influenza wurde der Überwachungsbehörde am 31. März 2008 vorgelegt (Vorgang Nr. 471610).

    Die Überwachungsbehörde hat den norwegischen Krisenplan zur Bekämpfung der Aviären Influenza in enger Zusammenarbeit mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften geprüft.

    Die Prüfung ergibt, dass der von Norwegen vorgelegte Plan den Mindestanforderungen für nationale Krisenpläne zur Bekämpfung der Aviären Influenza in Anhang X zur Richtlinie 2005/94/EG des Rates entspricht und daher zu genehmigen ist.

    Die EFTA-Überwachungsbehörde hat mit der Entscheidung Nr. 270/08/KOL die Sache an den EFTA-Veterinärausschuss verwiesen, der sie unterstützt.

    Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des die EFTA-Überwachungsbehörde unterstützenden EFTA-Veterinärausschusses —

    HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

    1.

    Der von Norwegen vorgelegte Krisenplan zur Bekämpfung der Aviären Influenza wird hiermit genehmigt.

    2.

    Diese Entscheidung tritt am 21. Mai 2008 in Kraft.

    3.

    Diese Entscheidung ist an Norwegen gerichtet.

    4.

    Nur der englische Wortlaut dieser Entscheidung ist verbindlich.

    Brüssel, den 21. Mai 2008

    Für die EFTA-Überwachungsbehörde

    Per SANDERUD

    Präsident

    Kristján Andri STEFÁNSSON

    Mitglied des Kollegiums


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