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Document C2022/111A/08

Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/390/21 — Beamte (m/w) der Funktionsgruppe Administration (AD 6) im Bereich der Chemikalienpolitik (ABl. C 82 A vom 11.3.2021)

PUB/2022/145

ABl. C 111A vom 8.3.2022, p. 10–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

8.3.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 111/10


Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/390/21 — Beamte (m/w) der Funktionsgruppe Administration (AD 6) im Bereich der Chemikalienpolitik

( Amtsblatt der Europäischen Union C 82 A vom 11. März 2021 )

(2022/C 111 A/08)

Abschnitt 5 „Assessment-Center“ auf Seite 5 muss wie folgt lauten:

„5)    Assessment-Center

Zu dieser Phase werden höchstens dreimal so viele erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber eingeladen, wie es Plätze auf der Reserveliste gibt. Wenn Sie laut den Angaben in Ihrer Online-Bewerbung sämtliche Zulassungsbedingungen erfüllen und zu den Bewerberinnen und Bewerbern gehören, die bei der Auswahl anhand der Befähigungsnachweise eines der besten Gesamtergebnisse erzielt haben, werden Sie zur Teilnahme (online oder persönlich) an einem ein- oder mehrtägigen Assessment-Center eingeladen, das in Ihrer Sprache 2 durchgeführt wird. Bitte beachten Sie, dass die schriftliche Prüfung im Fachbereich entweder in einem von EPSO anerkannten Prüfungszentrum oder per Fernteilnahme stattfinden kann. Weitere Angaben und Anweisungen erhalten Sie im Einladungsschreiben.

Werden die unter Punkt 2 beschriebenen computergestützten Multiple-Choice-Tests nicht im Vorfeld durchgeführt, absolvieren Sie diese während der Assessment-Center-Phase entweder in einem von EPSO anerkannten Prüfungszentrum oder per Fernteilnahme. Das Bestehen dieser Tests ist Voraussetzung für die weitere Teilnahme am Auswahlverfahren. Die bei diesen Tests erzielten Punkte werden nicht zu den Ergebnissen der übrigen Prüfungen des Assessment-Centers hinzugezählt und gehen somit nicht in die Berechnung Ihrer Gesamtpunktzahl ein.

Sofern nicht anders angegeben, müssen Sie gescannte Fassungen Ihrer Nachweise in Ihrem EPSO-Konto hochladen. Weitere Angaben und Anweisungen erhalten Sie im Einladungsschreiben.

Im Rahmen des Assessment-Centers werden acht allgemeine Kompetenzen und die für dieses Auswahlverfahren geforderten fachbezogenen Kompetenzen anhand von vier Prüfungen wie folgt geprüft:

Kompetenz

Prüfungen

1.

Analyse und Problemlösung

Situationsbezogenes kompetenzbasiertes Gespräch

2.

Kommunikation

Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen

3.

Qualitäts- und Ergebnisorientierung

Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen

4.

Lernen und persönliche Entwicklung

Situationsbezogenes kompetenzbasiertes Gespräch

5.

Schwerpunktsetzung und Organisationsfähigkeit

Situationsbezogenes kompetenzbasiertes Gespräch

6.

Belastbarkeit

Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen

7.

Teamfähigkeit

Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen

8.

Führungsqualitäten

Situationsbezogenes kompetenzbasiertes Gespräch

Jede allgemeine Kompetenz wird mit maximal 10 Punkten bewertet. Es gibt keine erforderliche Mindestpunktzahl je Kompetenz. Sie müssen jedoch eine Mindestpunktzahl von 40 von insgesamt 80 Punkten erreichen.

Kompetenz

Prüfung

Erforderliche Mindestpunktzahl

Fachbezogene Kompetenzen

Fachbezogenes Gespräch

25 von 50

Schriftliche Prüfung im Fachbereich

25 von 50“


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