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Document C2018/400/07

    Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

    ABl. C 400 vom 6.11.2018, p. 13–13 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    6.11.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 400/13


    Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

    (2018/C 400/07)

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    Nationale Seite der vom Staat Vatikanstadt neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten neuen 2-Euro-Gedenkmünze

    Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.

    Ausgabestaat : Staat Vatikanstadt

    Anlass : 50. Todestag von Pater Pio

    Beschreibung des Münzmotivs : Münzmotiv ist ein Porträt von Pater Pio im Profil von rechts. Über dem Porträt ist halbkreisförmig von links nach rechts der Ausgabestaat „CITTÀ DEL VATICANO“ angegeben. Unter dem Porträt verläuft der Schriftzug „Padre Pio“, noch etwas weiter rechts folgt das Münzzeichen „R“. Links des Porträts ist die Jahresangabe „1968“ und rechts das Ausgabejahr „2018“ eingeprägt. Unter der linken Jahresangabe steht der Name des Künstlers „P. DANIELE“.

    Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

    Prägeauflage :

    101 000

    Ausgabedatum :

    4. Oktober 2018

    (1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

    (2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).


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