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Document C2012/290/04

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6684 — Vivescia/Atrixo) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 290 vom 26.9.2012, p. 5–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

26.9.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 290/5


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6684 — Vivescia/Atrixo)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2012/C 290/04

1.

Am 19. September 2012 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Vivescia-Gruppe („Vivescia“, Frankreich) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit der Nutrixo-Gruppe („Nutrixo“), die sie zurzeit gemeinsam mit dem Unternehmen Atrixo (Frankreich) kontrolliert.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Vivescia: Vermarktung von Getreide, Ölsaaten und Eiweißpflanzen, Verarbeitung von Getreide (Mälzerei, Maisverarbeitung, Stärke-/Glucosegewinnung, Futtermittelherstellung und Bioenergiegewinnung), Vermarktung landwirtschaftlicher Betriebsstoffe (Futtermittel, Betriebsstoffe für Mischkultur und Weinbau),

Nutrixo: Müllerei (Herstellung von Weichweizenmehl), Herstellung von Grieß, Vermarktung von industriell gefertigten Backwaren und Catering-Produkten.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6684 — Vivescia/Atrixo per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).


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