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Document C2012/161/09

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6552 — Metso Power Oy/MW Power Oy) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 161 vom 7.6.2012, p. 28–28 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

7.6.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 161/28


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6552 — Metso Power Oy/MW Power Oy)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2012/C 161/09

1.

Am 30. Mai 2012 ist aufgrund einer Verweisung nach Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Fusionskontrollverordnung bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Metso Power Oy („Metso Power“, Finnland), das der Metso Corporation (Finnland) angehört, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen und Wertpapieren die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens MW Power Oy („MW Power“, Finnland). MW Power wird derzeit gemeinsam von Metso Power und Wärtsilä Finland Oy kontrolliert.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Metso Power: Herstellung großer und sehr großer Biomasse-Dampfkraftwerke sowie von Dampfkesselsystemen für die Papier- und Zellstoffindustrie,

MW Power: Entwicklung, Herstellung, Vermarktung und Verkauf kleiner Heizkraftwerke mit Schwerpunkt auf erneuerbaren Energiequellen.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6552 — Metso Power Oy/MW Power Oy per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).


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