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Document C2007/231/13

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4895 — MOL/Italiana Energia e Servizi) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 231 vom 3.10.2007, p. 15–15 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

3.10.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 231/15


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4895 — MOL/Italiana Energia e Servizi)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2007/C 231/13)

1.

Am 25. September 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäss Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen MOL Hungarian Oil and Gas Plc. („MOL“, Ungarn) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Italiana Energia e Servizi S.p.A. („IES“, Italien) durch Aktienkauf.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

MOL: Exploration bzw. Produktion von Erdöl, Erdgas und Gasprodukten; Erdölraffinierung und Verkauf von Erdölprodukten auf Einzel- und Grosshandelsebene; Fernleitung von Erdgas sowie Produktion und Verkauf von petrochemischen Produkten;

IES: Erdölraffinierung und Verkauf von aus Erdöl gewonnenen Produkten; Verkauf von Automobilkraftstoffen auf Einzelhandelsebene; Anbieter von Bitumen; Anbieter von Dienstleistungen im Bereich der Reisegastronomie an Landstrassen.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. Die Sache kommt für ein vereinfachtes Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäss der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission per Fax (Fax-Nr. [32-2] 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4895 — MOL/Italiana Energia e Servizi an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


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