EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document C2006/224/21

Rechtssache C-103/05: Urteil des Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 13. Juli 2006 (Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs — Österreich) — Reisch Montage AG/Kiesel Baumaschinen Handels GmbH (Verordnung [EG] Nr. 44/2001 — Artikel 6 Nummer 1 — Mehrere Beklagte — In einem Mitgliedstaat erhobene Klage gegen einen dort wohnhaften Erstbeklagten, gegen den Konkurs eröffnet wurde, und einen in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Zweitbeklagten — Unzulässigkeit der Klage gegen den Erstbeklagten, gegen den Konkurs eröffnet wurde — Zuständigkeit des angerufenen Gerichts für die Klage gegen den Zweitbeklagten)

ABl. C 224 vom 16.9.2006, p. 12–12 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

16.9.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 224/12


Urteil des Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 13. Juli 2006 (Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs — Österreich) — Reisch Montage AG/Kiesel Baumaschinen Handels GmbH

(Rechtssache C-103/05) (1)

(Verordnung [EG] Nr. 44/2001 - Artikel 6 Nummer 1 - Mehrere Beklagte - In einem Mitgliedstaat erhobene Klage gegen einen dort wohnhaften Erstbeklagten, gegen den Konkurs eröffnet wurde, und einen in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Zweitbeklagten - Unzulässigkeit der Klage gegen den Erstbeklagten, gegen den Konkurs eröffnet wurde - Zuständigkeit des angerufenen Gerichts für die Klage gegen den Zweitbeklagten)

(2006/C 224/21)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Oberster Gerichtshof

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Reisch Montage AG

Beklagte: Kiesel Baumaschinen Handels GmbH

Gegenstand

Vorabentscheidungsersuchen des österreichischen Obersten Gerichtshofes — Auslegung von Artikel 6 Nummer 1 der Verordnung Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. 2001, L 12, S. 1) — Mehrere Beklagte — In einem Mitgliedstaat erhobene Klage gegen einen dort wohnhaften Erstbeklagten und einen in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Zweitbeklagten — Unzulässigkeit der Klage gegen den Erstbeklagten aufgrund eröffneten Konkurses — Zuständigkeit des angerufenen Gerichts für die Klage gegen den Zweitbeklagten

Tenor

Artikel 6 Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass sich ein Kläger, der in einem Mitgliedstaat eine Klage gegen einen in diesem Staat wohnhaften Erstbeklagten und einen in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Zweitbeklagten erhebt, in einem Fall wie dem des Ausgangsverfahrens auch dann auf diese Bestimmung berufen kann, wenn die Klage gegen den Erstbeklagten schon zum Zeitpunkt ihrer Erhebung nach nationalem Recht unzulässig ist.


(1)  ABl. C 132 vom 28.5.2005.


Top