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Document C/2025/06214

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2026 — EAC/A15/2025 — Europäisches Solidaritätskorps

PUB/2025/1263

ABl. C, C/2025/6214, 14.11.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/6214/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/6214/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2025/6214

14.11.2025

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2026 — EAC/A15/2025

Europäisches Solidaritätskorps

(C/2025/6214)

1.   Einleitung und Ziele

Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen stützt sich auf die Verordnung (EU) 2021/888 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Aufstellung des Programms für das Europäische Solidaritätskorps (1) sowie auf das Jahresarbeitsprogramm 2026 für das Europäische Solidaritätskorps (C(2025) 7014). Das Programm für das Europäische Solidaritätskorps erstreckt sich auf den Zeitraum 2021–2027. Das allgemeine und das spezifische Ziel des Programms für das Europäische Solidaritätskorps sind in Artikel 3 der Verordnung beschrieben.

2.   Maßnahmen

Diese Aufforderung betrifft folgende Maßnahmen des Programms für das Europäische Solidaritätskorps:

Freiwilligenprojekte

Freiwilligenteams in prioritären Gebieten

Solidaritätsprojekte

Qualitätssiegel für solidarische Freiwilligentätigkeiten

Qualitätssiegel für Freiwilligentätigkeit im Bereich der humanitären Hilfe

Freiwilligentätigkeiten im Rahmen des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe

3.   Förderfähigkeit

Finanzmittel im Rahmen des Programms für das Europäischen Solidaritätskorps kann jede öffentliche oder private, gemeinnützige oder gewinnorientierte, lokal, regional, national oder international tätige Organisation beantragen. Finanzierungen für Solidaritätsprojekte können außerdem von Gruppen junger Menschen beantragt werden, die sich beim Portal des Europäischen Solidaritätskorps registriert haben.

Die folgenden Länder (2) können in vollem Umfang an allen Maßnahmen des Programms für das Europäische Solidaritätskorps teilnehmen:

die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete,

die mit dem Programm assoziierten Drittländer:

die EFTA-/EWR-Länder: Island und Liechtenstein,

die EU-Kandidatenländer (3): die Republik Türkei und die Republik Nordmazedonien.

Bestimmte Maßnahmen des Programms stehen zudem Rechtsträgern offen, die in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern rechtmäßig niedergelassen sind, wenn dies nach Artikel 14 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/888 zur Aufstellung des Programms für das Europäische Solidaritätskorps im Interesse der Union liegt.

Nähere Angaben zu den Teilnahmemodalitäten sind dem Leitfaden 2026 zum Europäischen Solidaritätskorps zu entnehmen.

4.   Budget und Projektlaufzeit

Das für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vorgesehene Gesamtbudget beträgt voraussichtlich 129 595 000 EUR.

Das für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vorgesehene Gesamtbudget und seine Aufteilung sind in dem am 23. November 2025 angenommenen Jahresarbeitsprogramm für die Durchführung des Programms des Europäischen Solidaritätskorps für 2026 angegeben und können geändert werden. Interessierte Antragsteller sollten regelmäßig die Jahresarbeitsprogramme des Programms für das Europäische Solidaritätskorps und mögliche Änderungen unter

https://youth.europa.eu/solidarity/organisations/reference-documents-resources_de konsultieren.

Die Höhe der gewährten Finanzhilfen und die Laufzeit der Projekte sind im Leitfaden zum Europäischen Solidaritätskorps festgelegt, der unter

https://youth.europa.eu/solidarity/organisations/reference-documents-resources_de veröffentlicht wird.

5.   Frist für die Einreichung von Anträgen

Die nachstehend genannten Fristen für die Einreichung von Anträgen enden um 12.00 Uhr (mittags) Brüsseler Ortszeit.

Freiwilligenprojekte

18. Februar 2026

(fakultative Runde) 1. Oktober 2026

Solidaritätsprojekte

18. Februar 2026

(fakultative Runde) 7. Mai 2026

1. Oktober 2026

Die nachstehend genannten Fristen für die Einreichung von Anträgen enden um 17.00 Uhr Brüsseler Ortszeit.

Freiwilligenteams in prioritären Gebieten

3. März 2026

Freiwilligentätigkeiten im Rahmen des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe

23. April 2026

Qualitätssiegel für Freiwilligentätigkeiten im Bereich der humanitären Hilfe

22. September 2026 (4)

Anträge auf Zuerkennung der Qualitätssiegel für Freiwilligentätigkeiten im Rahmen solidarischer Tätigkeiten können jederzeit eingereicht werden.

Nähere Informationen zur Einreichung der Anträge sind dem Leitfaden zum Europäischen Solidaritätskorps 2026 zu entnehmen.

6.   Ausführliche Informationen

Die genauen Bestimmungen für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, einschließlich der Prioritäten, sind dem Leitfaden 2026 zum Europäischen Solidaritätskorps zu entnehmen, abrufbar unter:

https://youth.europa.eu/solidarity/organisations/calls-for-proposals_de

Der Leitfaden 2026 zum Europäischen Solidaritätskorps ist fester Bestandteil dieser Aufforderung, und die darin enthaltenen Teilnahme- und Finanzierungsbestimmungen sind uneingeschränkt auf diese Aufforderung anwendbar.


(1)  Verordnung (EU) 2021/888 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Aufstellung des Programms für das Europäische Solidaritätskorps und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2018/1475 und (EU) Nr. 375/2014 (ABl. L 202 vom 8.6.2021, S. 32, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/888/oj).

(2)  Juristische und natürliche Personen mit rechtmäßigem Sitz bzw. Wohnsitz in diesen Ländern.

(3)  Vorbehaltlich der Unterzeichnung der bilateralen Assoziierungsabkommen.

(4)  Gültig für Projekte im Rahmen der Aufforderung 2027. Für Projekte im Rahmen der Aufforderung 2026 war der Antrag bis zum 23. September 2025 einzureichen.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/6214/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)


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