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Document 62021TN0604

    Rechtssache T-604/21: Klage, eingereicht am 21. September 2021 — WP u. a./Kommission

    ABl. C 452 vom 8.11.2021, p. 46–47 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    8.11.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 452/46


    Klage, eingereicht am 21. September 2021 — WP u. a./Kommission

    (Rechtssache T-604/21)

    (2021/C 452/59)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Kläger: WP, WQ, WR (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin N. de Montigny)

    Beklagte: Europäische Kommission

    Anträge

    Die Kläger beantragen,

    die Entscheidung des PMO.4 vom 16. November 2020 aufzuheben, womit der am 14. September 2020 im Namen des Verstorbenen gestellte Antrag auf Wiederherstellung seiner nationalen Ruhegehaltsansprüche, die auf das Versorgungssystem der Union übertragen worden waren, zuzüglich der in all diesen Jahren angefallenen Zinsen auf diese Ansprüche bis zur vollständigen Rückerstattung, abgelehnt wurde;

    soweit erforderlich, die ausdrückliche Entscheidung vom 15. Juni 2021 aufzuheben, mit der die im Namen des Verstorbenen eingelegte Beschwerde vom 15. Februar 2021, deren Fortsetzung durch die Rechtsnachfolger am 25. Mai 2021 mitgeteilt wurde, zurückgewiesen wurde;

    der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Die Klage wird auf folgende zwei Gründe gestützt:

    1.

    Ungerechtfertigte Bereicherung der Beklagten.

    2.

    Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, da sich die Anwendung des in der Rechtsprechung verankerten Grundsatzes der ungerechtfertigten Bereicherung durch die Beklagte von der Durchführung dieses Grundsatzes durch andere Organe in Situationen, die jedoch identisch sind, unterscheidet.


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