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Document 62021CA0612
Case C-612/21, Gmina O.: Judgment of the Court (Seventh Chamber) of 30 March 2023 (request for a preliminary ruling from the Naczelny Sąd Administracyjny — Poland) — Gmina O. v Dyrektor Krajowej Informacji Skarbowej (Reference for a preliminary ruling — Taxation — Value added tax (VAT) — Directive 2006/112/EC — Article 2(1)(a) and (c) — Supply of goods and services for consideration — Article 9(1) — Meanings of ‘taxable person’ and ‘economic activity’ — Municipality which organises the installation of renewable energy on its territory for its residents who own immovable property and who have expressed the wish to be equipped with renewable energy systems — Their contribution amounting to 25 % of the subsidisable costs, without being able to exceed a maximum value agreed between the municipality and the interested property owner — Reimbursement of the municipality by a subsidy from the competent provincial authority of 75 % of the subsidisable costs — Article 13(1) — Municipalities not subject to tax for the activities or transactions carried out as public authorities)
Rechtssache C-612/21, Gmina O.: Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 30. März 2023 (Vorabentscheidungsersuchen des Naczelny Sąd Administracyjny — Polen) — Gmina O./Dyrektor Krajowej informacji Skarbowej (Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerrecht – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und c – Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen gegen Entgelt – Art. 9 Abs. 1 – Begriffe „Steuerpflichtiger“ und „wirtschaftliche Tätigkeit“ – Gemeinde, die den Ausbau erneuerbarer Energien im Gemeindegebiet für diejenigen ihrer Einwohner organsiert, die Eigentümer einer Liegenschaft sind und den Wunsch geäußert haben, mit Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ausgestattet zu werden – Eigenbeteiligung der Eigentümer in Höhe von 25 % der förderfähigen Kosten, die eine zwischen der Gemeinde und dem betreffenden Eigentümer vereinbarte Obergrenze nicht überschreiten darf – Erstattung von 75 % der förderfähigen Kosten an die Gemeinde durch einen Zuschuss der zuständigen Woiwodschaft – Art. 13 Abs. 1 – Keine Steuerpflichtigkeit der Gemeinden für Tätigkeiten oder Umsätze, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen)
Rechtssache C-612/21, Gmina O.: Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 30. März 2023 (Vorabentscheidungsersuchen des Naczelny Sąd Administracyjny — Polen) — Gmina O./Dyrektor Krajowej informacji Skarbowej (Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerrecht – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und c – Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen gegen Entgelt – Art. 9 Abs. 1 – Begriffe „Steuerpflichtiger“ und „wirtschaftliche Tätigkeit“ – Gemeinde, die den Ausbau erneuerbarer Energien im Gemeindegebiet für diejenigen ihrer Einwohner organsiert, die Eigentümer einer Liegenschaft sind und den Wunsch geäußert haben, mit Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ausgestattet zu werden – Eigenbeteiligung der Eigentümer in Höhe von 25 % der förderfähigen Kosten, die eine zwischen der Gemeinde und dem betreffenden Eigentümer vereinbarte Obergrenze nicht überschreiten darf – Erstattung von 75 % der förderfähigen Kosten an die Gemeinde durch einen Zuschuss der zuständigen Woiwodschaft – Art. 13 Abs. 1 – Keine Steuerpflichtigkeit der Gemeinden für Tätigkeiten oder Umsätze, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen)
ABl. C 179 vom 22.5.2023, p. 4–5
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
22.5.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 179/4 |
Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 30. März 2023 (Vorabentscheidungsersuchen des Naczelny Sąd Administracyjny — Polen) — Gmina O./Dyrektor Krajowej informacji Skarbowej
(Rechtssache C-612/21 (1), Gmina O.)
(Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und c - Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen gegen Entgelt - Art. 9 Abs. 1 - Begriffe „Steuerpflichtiger“ und „wirtschaftliche Tätigkeit“ - Gemeinde, die den Ausbau erneuerbarer Energien im Gemeindegebiet für diejenigen ihrer Einwohner organsiert, die Eigentümer einer Liegenschaft sind und den Wunsch geäußert haben, mit Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ausgestattet zu werden - Eigenbeteiligung der Eigentümer in Höhe von 25 % der förderfähigen Kosten, die eine zwischen der Gemeinde und dem betreffenden Eigentümer vereinbarte Obergrenze nicht überschreiten darf - Erstattung von 75 % der förderfähigen Kosten an die Gemeinde durch einen Zuschuss der zuständigen Woiwodschaft - Art. 13 Abs. 1 - Keine Steuerpflichtigkeit der Gemeinden für Tätigkeiten oder Umsätze, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen)
(2023/C 179/05)
Verfahrenssprache: Polnisch
Vorlegendes Gericht
Naczelny Sąd Administracyjny
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Gmina O.
Beklagter: Dyrektor Krajowej informacji Skarbowej
Tenor
Art. 2 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1 und Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem
sind dahin auszulegen, dass
es keine der Mehrwertsteuer unterliegende Lieferung von Gegenständen und Dienstleistung darstellt, wenn eine Gemeinde über ein Unternehmen zugunsten derjenigen ihrer Einwohner, die Eigentümer sind und den Wunsch geäußert haben, damit ausgestattet zu werden, Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien liefert und installiert, sofern eine solche Tätigkeit nicht auf die nachhaltige Erzielung von Einnahmen gerichtet ist und seitens der Einwohner nur zu einer Zahlung führt, die höchstens ein Viertel der entstandenen Kosten deckt, wobei der Restbetrag aus öffentlichen Mitteln finanziert wird.