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Document 62020TN0022

    Rechtssache T-22/20: Klage, eingereicht am 13. Januar 2020 – IB/EUIPO

    ABl. C 68 vom 2.3.2020, p. 64–64 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    2.3.2020   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 68/64


    Klage, eingereicht am 13. Januar 2020 – IB/EUIPO

    (Rechtssache T-22/20)

    (2020/C 68/72)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Kläger: IB (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin N. de Montigny)

    Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

    Anträge

    Der Kläger beantragt,

    die Entscheidung der Anstellungsbehörde über die Entfernung aus dem Dienst vom 14. März 2019 aufzuheben;

    dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Zur Stützung seiner Klage macht der Kläger folgende Gründe geltend:

    Betreffend den endgültigen Abschluss des Invaliditätsverfahrens macht der Kläger Ermessensmissbrauch, Amtsfehler sowie einen Verstoß gegen die Pflichten zur Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Neutralität geltend.

    Betreffend die verhängte Disziplinarstrafe macht der Kläger Verfahrensfehler, einen Verstoß gegen Art. 22 des Anhangs IX des Statuts der Beamten der Europäischen Union, Ermessensmissbrauch, die Nichteinhaltung der Vertraulichkeit des OLAF-Berichts bezüglich der eingestellten Untersuchungspunkte, die Aufrechterhaltung von eingestellten Vorwürfen sowie die Verletzung der Unschuldsvermutung geltend. Ferner behauptet der Kläger einen Verstoß gegen Art. 10 des Anhangs IX des Statuts, eine Verletzung der Verteidigungsrechte, einen offensichtlichen Fehler bei der Beurteilung der Kriterien des Art. 10 des Anhangs IX des Statuts sowie einen Begründungsmangel.


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