EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62020TB0174

Rechtssache T-174/20: Beschluss des Gerichts vom 19. November 2020 — Comune di Stintino/Kommission (Nichtigkeitsklage – Finanzhilfevereinbarung im Rahmen des Finanzierungsinstruments für die Umwelt [LIFE+] – Belastungsanzeige – Handlung, die in einem rein vertraglichen Rahmen erfolgt ist, von dem sie nicht getrennt werden kann – Vorbereitende Handlung – Unzulässigkeit)

ABl. C 28 vom 25.1.2021, p. 52–52 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

25.1.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 28/52


Beschluss des Gerichts vom 19. November 2020 — Comune di Stintino/Kommission

(Rechtssache T-174/20) (1)

(Nichtigkeitsklage - Finanzhilfevereinbarung im Rahmen des Finanzierungsinstruments für die Umwelt [LIFE+] - Belastungsanzeige - Handlung, die in einem rein vertraglichen Rahmen erfolgt ist, von dem sie nicht getrennt werden kann - Vorbereitende Handlung - Unzulässigkeit)

(2021/C 28/80)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Comune di Stintino (Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Machiavelli)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigter: N. De Dominicis)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung der Entscheidung, die im Schreiben Ares(2020) 734033 der Kommission vom 5. Februar 2020 enthalten sein soll, das die Kürzung der dem Kläger im Rahmen des Projekts LIFE10 NAT/IT/244 gewährten Finanzhilfe und die Rückforderung bereits zu viel gezahlter Beträge betrifft, der Belastungsanzeige Nr. 3242002652 der Kommission vom 24. Februar 2020, mit der sie vom Kläger verlangt, ihr einen Betrag von 447 078,63 Euro zu zahlen, der Entscheidung, die im Schreiben Ares(2019) 6551262 der Kommission vom 23. Oktober 2019 enthalten sein soll, das den nicht förderfähigen Teil der Ausgaben betrifft, und jedes bzw. jeder anderen vorausgehenden, nachfolgenden und/oder jedenfalls damit verbundenen Rechtsakts bzw. Maßnahme

Tenor

1.

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2.

Der Comune di Stintino trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 175 vom 25.5.2020.


Top