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Document 62020TA0409

    Rechtssache T-409/20: Urteil des Gerichts vom 21. Dezember 2021 — KS/Frontex (Öffentlicher Dienst – Bedienstete auf Zeit – Befristeter Vertrag – Auflösung des Vertrags – Zerstörung des Vertrauensverhältnisses – Art. 47 Buchst. b Ziff. ii BSB – Recht auf Anhörung – Fürsorgepflicht – Anträge auf Beistand und Schadensersatz – Aufhebungs- und Schadensersatzklage)

    ABl. C 84 vom 21.2.2022, p. 37–38 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
    ABl. C 84 vom 21.2.2022, p. 13–13 (GA)

    21.2.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 84/37


    Urteil des Gerichts vom 21. Dezember 2021 — KS/Frontex

    (Rechtssache T-409/20) (1)

    (Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Befristeter Vertrag - Auflösung des Vertrags - Zerstörung des Vertrauensverhältnisses - Art. 47 Buchst. b Ziff. ii BSB - Recht auf Anhörung - Fürsorgepflicht - Anträge auf Beistand und Schadensersatz - Aufhebungs- und Schadensersatzklage)

    (2022/C 84/52)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Kläger: KS (vertreten durch Rechtsanwältin N. de Montigny)

    Beklagte: Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) (vertreten durch H. Caniard, S. Drew, W. Szmidt und B. Dukay-Zangrando als Bevollmächtigte im Beistand des Rechtsanwalts T. Bontinck sowie der Rechtsanwältinnen A. Guillerme und L. Burguin)

    Gegenstand

    Klage nach Art. 270 AEUV zum einen auf Aufhebung sowohl der Entscheidung von Frontex vom 30. August 2019 betreffend die Auflösung des Vertrags über die befristete Einstellung des Klägers als auch der Entscheidung vom 13. Februar 2020 über die Zurückweisung seiner Anträge auf Beistand und Schadensersatz, zum anderen auf Ersatz des immateriellen Schadens, der dem Kläger dadurch entstanden sein soll

    Tenor

    1.

    Die Entscheidung der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) vom 13. Februar 2020 wird aufgehoben, soweit damit der von KS gestellte Antrag auf Beistand zurückgewiesen wurde.

    2.

    Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

    3.

    KS trägt die Hälfte seiner eigenen Kosten.

    4.

    Frontex trägt neben ihren eigenen Kosten die Hälfte der Kosten von KS.


    (1)  ABl. C 279 vom 24.8.2020.


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