This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 62019CA0030
Case C-30/19: Judgment of the Court (Grand Chamber) of 15 April 2021 (request for a preliminary ruling from the Högsta domstolen — Sweden) — Diskrimineringsombudsmannen v Braathens Regional Aviation AB (Reference for a preliminary ruling — Equal treatment between persons irrespective of racial or ethnic origin — Directive 2000/43/EC — Article 7 — Protection of rights — Article 15 — Sanctions — Action for compensation based on an allegation of discrimination — Defendant acquiescing to claim for compensation without recognition on its part of the discrimination alleged — Connection between the compensation paid and the discrimination alleged — Article 47 of the Charter of Fundamental Rights of the European Union — Right to effective judicial protection — National procedural rules preventing the court seised from ruling on whether there was discrimination as alleged, despite the express request of the claimant)
Rechtssache C-30/19: Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 15. April 2021 (Vorabentscheidungsersuchen des Högsta domstolen — Schweden) — Diskrimineringsombudsmannen/Braathens Regional Aviation AB (Vorlage zur Vorabentscheidung – Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft – Richtlinie 2000/43/EG – Art. 7 – Rechtsschutz – Art. 15 – Sanktionen – Klage auf Schadensersatz wegen Diskriminierung – Anerkenntnis der Schadensersatzforderung durch den Beklagten, ohne dass er das Vorliegen der behaupteten Diskriminierung einräumt – Zusammenhang zwischen dem gezahlten Schadensersatz und der behaupteten Diskriminierung – Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Anspruch auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz – Nationale Verfahrensvorschriften, die das mit der Klage befasste Gericht daran hindern, trotz ausdrücklichen Antrags des Klägers über das Vorliegen der behaupteten Diskriminierung zu entscheiden)
Rechtssache C-30/19: Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 15. April 2021 (Vorabentscheidungsersuchen des Högsta domstolen — Schweden) — Diskrimineringsombudsmannen/Braathens Regional Aviation AB (Vorlage zur Vorabentscheidung – Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft – Richtlinie 2000/43/EG – Art. 7 – Rechtsschutz – Art. 15 – Sanktionen – Klage auf Schadensersatz wegen Diskriminierung – Anerkenntnis der Schadensersatzforderung durch den Beklagten, ohne dass er das Vorliegen der behaupteten Diskriminierung einräumt – Zusammenhang zwischen dem gezahlten Schadensersatz und der behaupteten Diskriminierung – Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Anspruch auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz – Nationale Verfahrensvorschriften, die das mit der Klage befasste Gericht daran hindern, trotz ausdrücklichen Antrags des Klägers über das Vorliegen der behaupteten Diskriminierung zu entscheiden)
ABl. C 217 vom 7.6.2021, p. 3–3
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
7.6.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 217/3 |
Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 15. April 2021 (Vorabentscheidungsersuchen des Högsta domstolen — Schweden) — Diskrimineringsombudsmannen/Braathens Regional Aviation AB
(Rechtssache C-30/19) (1)
(Vorlage zur Vorabentscheidung - Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft - Richtlinie 2000/43/EG - Art. 7 - Rechtsschutz - Art. 15 - Sanktionen - Klage auf Schadensersatz wegen Diskriminierung - Anerkenntnis der Schadensersatzforderung durch den Beklagten, ohne dass er das Vorliegen der behaupteten Diskriminierung einräumt - Zusammenhang zwischen dem gezahlten Schadensersatz und der behaupteten Diskriminierung - Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Anspruch auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz - Nationale Verfahrensvorschriften, die das mit der Klage befasste Gericht daran hindern, trotz ausdrücklichen Antrags des Klägers über das Vorliegen der behaupteten Diskriminierung zu entscheiden)
(2021/C 217/03)
Verfahrenssprache: Schwedisch
Vorlegendes Gericht
Högsta domstolen
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Diskrimineringsombudsmannen
Beklagte: Braathens Regional Aviation AB
Tenor
Die Art. 7 und 15 der Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft in Verbindung mit Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Rechtsvorschrift entgegenstehen, die ein Gericht, das mit einer Klage auf Schadensersatz wegen des Vorwurfs einer gemäß dieser Richtlinie verbotenen Diskriminierung befasst ist, daran hindert, den Antrag auf Feststellung des Vorliegens dieser Diskriminierung zu prüfen, wenn der Beklagte sich zur Zahlung des geforderten Schadensersatzes bereit erklärt, ohne jedoch das Vorliegen der Diskriminierung einzuräumen. Es ist Sache des mit einem Rechtsstreit zwischen Privatpersonen befassten nationalen Gerichts, im Rahmen seiner Befugnisse den Rechtsschutz zu gewährleisten, der den Einzelnen aus Art. 47 der Charta der Grundrechte erwächst, indem es erforderlichenfalls jede entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts unangewendet lässt.