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Document 62018TA0540

    Rechtssache T-540/18: Urteil des Gerichts vom 23. Februar 2022 — ASL Aviation Holdings und ASL Airlines (Ireland)/Kommission (Außervertragliche Haftung – Wettbewerb – Märkte für internationale Expressbeförderung von Kleinpaketen im EWR – Zusammenschluss – Beschluss, mit dem der Zusammenschluss für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird – Nichtigerklärung des Beschlusses durch ein Urteil des Gerichts – Pauschale Verweisung auf andere Schriftstücke – Von einem Dritten in einer anderen Rechtssache geltend gemachte Klagegründe oder Rügen – In der Erwiderung vorgelegte Beweise – Keine Rechtfertigung der Verspätung – Unzulässigkeit – Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht)

    ABl. C 171 vom 25.4.2022, p. 24–25 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
    ABl. C 171 vom 25.4.2022, p. 22–22 (GA)

    25.4.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 171/24


    Urteil des Gerichts vom 23. Februar 2022 — ASL Aviation Holdings und ASL Airlines (Ireland)/Kommission

    (Rechtssache T-540/18) (1)

    (Außervertragliche Haftung - Wettbewerb - Märkte für internationale Expressbeförderung von Kleinpaketen im EWR - Zusammenschluss - Beschluss, mit dem der Zusammenschluss für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird - Nichtigerklärung des Beschlusses durch ein Urteil des Gerichts - Pauschale Verweisung auf andere Schriftstücke - Von einem Dritten in einer anderen Rechtssache geltend gemachte Klagegründe oder Rügen - In der Erwiderung vorgelegte Beweise - Keine Rechtfertigung der Verspätung - Unzulässigkeit - Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht)

    (2022/C 171/30)

    Verfahrenssprache: Englisch

    Parteien

    Klägerinnen: ASL Aviation Holdings DAC (Swords, Irland), ASL Airlines (Ireland) Ltd (Swords), vertreten durch N. Travers, SC, sowie H. Kelly, K. McKenna und R. Scanlan, Solicitors,

    Beklagte: Europäische Kommission, vertreten durch N. Khan, P. Berghe, M. Farley und R. Leupold Henning als Bevollmächtigte

    Gegenstand

    Klage nach Art. 268 AEUV auf Ersatz des Schadens, der den Klägerinnen durch die Rechtswidrigkeit des Beschlusses C(2013) 431 der Kommission vom 30. Januar 2013 zur Feststellung der Unvereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.6570 — UPS/TNT Express) entstanden sein soll

    Tenor

    1.

    Die Klage wird abgewiesen.

    2.

    Die Aviation Holdings DAC und die ASL Airlines (Ireland) Ltd tragen die Kosten.


    (1)  ABl. C 399 vom 5.11.2018.


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