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Document 62017TN0568
Case T-568/17: Action brought on 18 August 2017 — Korea National Insurance Corporation v Council and Commission
Rechtssache T-568/17: Klage, eingereicht am 18. August 2017 — Korea National Insurance Corporation/Rat und Kommission
Rechtssache T-568/17: Klage, eingereicht am 18. August 2017 — Korea National Insurance Corporation/Rat und Kommission
ABl. C 338 vom 9.10.2017, p. 19–20
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
9.10.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 338/19 |
Klage, eingereicht am 18. August 2017 — Korea National Insurance Corporation/Rat und Kommission
(Rechtssache T-568/17)
(2017/C 338/22)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Korea National Insurance Corporation (Pjöngjang, Demokratische Volksrepublik Korea) (Prozessbevollmächtigte: M. Lester und S. Midwinter, QC, T. Brentnall und A. Stevenson, Solicitors)
Beklagte: Rat der Europäischen Union und Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
— |
die Durchführungsverordnung (EU) 2017/993 der Kommission vom 12. Juni 2017 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (ABl. 2017, L 149, S. 67), den Beschluss (GASP) 2017/994 des Rates vom 12. Juni 2017 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (ABl. 2017, L 149, S. 75), den Durchführungsbeschluss (GASP) 2017/1459 des Rates vom 10. August 2017 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (ABl. 2017, L 208, S. 38) und die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1457 der Kommission vom 10. August 2017 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (ABl. 2017, L 208, S. 33) für nichtig zu erklären, soweit diese Rechtsakte die Klägerin in die Liste der restriktiven Maßnahmen unterliegenden Einrichtungen aufnehmen; |
— |
den Beklagten die Kosten der Klägerin aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin sieben Klagegründe geltend.
1. |
Die Beklagten hätten die Aufnahme der Klägerin weder angemessen noch ausreichend begründet. |
2. |
Die Beklagten hätten offensichtlich fehlerhaft angenommen, dass im Fall der Klägerin sämtliche Kriterien für eine Einbeziehung in die angefochtenen Maßnahmen erfüllt gewesen seien; für deren Einbeziehung gebe es keine tatsächliche Grundlage. |
3. |
Die Beklagten hätten es unter Verletzung der Verteidigungsrechte der Klägerin und ihres Rechts auf wirksamen Rechtsschutz unterlassen, der Klägerin Nachweise vorzulegen, die die Entscheidung der Beklagten, die Klägerin erneut zu benennen, bevor sie wieder in die Liste aufgenommen worden sei, oder die Durchführung ihrer VN-Listung durch die EU angeblich stützten. |
4. |
Die Beklagten seien bei ihrer Entscheidung, die Klägerin infolge ihrer Benennung durch die VN in die Liste aufzunehmen, ihren Pflichten nicht nachgekommen. |
5. |
Die Beklagten hätten ihre Befugnisse missbraucht, indem sie versucht hätten, das Recht der Klägerin auf einen wirksamen Rechtsbehelf in Bezug auf ihre Listung nach Art. 230 AEUV unwirksam zu machen und es dadurch zu umgehen, und/oder das Recht der Klägerin auf Gleichbehandlung verletzt. |
6. |
Die Beklagten hätten gegen Datenschutzgrundsätze verstoßen. |
7. |
Die Beklagten hätten die Grundrechte der Klägerin, einschließlich ihres Rechts auf Schutz ihres Eigentums, Geschäftsbetriebs und guten Rufs ohne Rechtfertigung und in unverhältnismäßiger Weise verletzt. |