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Document 62017CA0584

Rechtssache C-584/17 P: Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 16. Juli 2020 — ADR Center SpA/Europäische Kommission (Rechtsmittel – Schiedsklausel – Im Rahmen des spezifischen Programms „Ziviljustiz“ für den Zeitraum 2007 — 2013 geschlossene Finanzhilfevereinbarungen – Prüfberichte, in denen bestimmte Kosten als nicht förderfähig eingestuft werden – Beschluss der Europäischen Kommission, die rechtsgrundlos gezahlten Beträge einzuziehen – Art. 299 AEUV – Befugnis der Kommission, im Rahmen eines Vertragsverhältnisses einen Beschluss zu erlassen, der ein vollstreckbarer Titel ist – Zuständigkeit der Unionsgerichte – Wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz)

ABl. C 297 vom 7.9.2020, p. 3–3 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

7.9.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 297/3


Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 16. Juli 2020 — ADR Center SpA/Europäische Kommission

(Rechtssache C-584/17 P) (1)

(Rechtsmittel - Schiedsklausel - Im Rahmen des spezifischen Programms „Ziviljustiz“ für den Zeitraum 2007 — 2013 geschlossene Finanzhilfevereinbarungen - Prüfberichte, in denen bestimmte Kosten als nicht förderfähig eingestuft werden - Beschluss der Europäischen Kommission, die rechtsgrundlos gezahlten Beträge einzuziehen - Art. 299 AEUV - Befugnis der Kommission, im Rahmen eines Vertragsverhältnisses einen Beschluss zu erlassen, der ein vollstreckbarer Titel ist - Zuständigkeit der Unionsgerichte - Wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz)

(2020/C 297/04)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: ADR Center SpA (Prozessbevollmächtigte: A. Guillerme und T. Bontinck, avocats)

Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Estrada de Solà und A. Katsimerou)

Tenor

1.

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2.

Die ADR Center SpA trägt neben zwei Dritteln ihrer eigenen Kosten zwei Drittel der Kosten der Europäischen Kommission.

3.

Die Europäische Kommission trägt neben einem Drittel ihrer eigenen Kosten ein Drittel der Kosten der ADR Center SpA.


(1)  ABl. C 5 vom 8.1.2018.


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