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Document 62015TN0320
Case T-320/15: Action brought on 19 June 2015 — Impresa Costruzioni Giuseppe Maltauro v Commission
Rechtssache T-320/15: Klage, eingereicht am 19. Juni 2015 — Impresa Costruzioni Giuseppe Maltauro/Kommission
Rechtssache T-320/15: Klage, eingereicht am 19. Juni 2015 — Impresa Costruzioni Giuseppe Maltauro/Kommission
ABl. C 254 vom 3.8.2015, p. 22–23
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
3.8.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 254/22 |
Klage, eingereicht am 19. Juni 2015 — Impresa Costruzioni Giuseppe Maltauro/Kommission
(Rechtssache T-320/15)
(2015/C 254/25)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Impresa Costruzioni Giuseppe Maltauro SpA (Vicenza, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Merola, M. Santacroce und M. Toniolo)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die angefochtene Entscheidung in vollem Umfang für nichtig zu erklären, mit der die Kommission sie für die Dauer von zwei Jahren und zehn Monaten von der Teilnahme an sämtlichen Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder zur Gewährung von Zuschüssen aus dem allgemeinen Haushalt der Europäischen Union, einschließlich des Verfahrens Nr. JRC/IPR/2014/C.5/0003 RC (veröffentlicht im ABl. 2014/S 034-054569 mit späteren Berichtigungen), ausgeschlossen hat; |
— |
der Kommission die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Das Verfahren des Ausschlusses sei anlässlich der Teilnahme der Klägerin an einem am 18. Februar 2014 von der Gemeinsamen Forschungsstelle ausgeschriebenen nichtoffenen Verfahren für die Errichtung eines neuen Gebäudes am Standort Ispra eingeleitet worden. Die Kommission habe von gewissen Regelwidrigkeiten der Klägerin gewusst.
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin vier Klagegründe geltend.
1. |
Unzureichende Ermittlung, Verfälschung des Sachverhalts und daraus folgender Rechtsfehler wegen Nichtanwendung der Ausnahme nach Art. 106 Abs. 1 letzter Unterabsatz der Haushaltsordnung.
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2. |
Unanwendbarkeit von Art. 106 Abs. 1 Buchst. c der Haushaltsordnung
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3. |
Verstoß gegen den Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens
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4. |
Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Bestimmung der Ausschlussdauer
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