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Document 62015TA0719

    Rechtssache T-719/15 P: Urteil des Gerichts vom 17. Januar 2017 — LP/Europol (Rechtsmittel — Öffentlicher Dienst — Bedienstete auf Zeit — Befristeter Vertrag — Entscheidung über die Nichtverlängerung — Stillschweigende Zurückweisung — Entscheidung über die Zurückweisung der Beschwerde — Begründungspflicht — Fürsorgepflicht)

    ABl. C 70 vom 6.3.2017, p. 17–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    6.3.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 70/17


    Urteil des Gerichts vom 17. Januar 2017 — LP/Europol

    (Rechtssache T-719/15 P) (1)

    ((Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Befristeter Vertrag - Entscheidung über die Nichtverlängerung - Stillschweigende Zurückweisung - Entscheidung über die Zurückweisung der Beschwerde - Begründungspflicht - Fürsorgepflicht))

    (2017/C 070/24)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Rechtsmittelführerin: LP (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Velardo)

    Andere Partei des Verfahrens: Europäisches Polizeiamt (Europol) (Prozessbevollmächtigte: D. Neumann und C. Falmagne im Beistand der Rechtsanwälte D. Waelbroeck und A. Duron)

    Gegenstand

    Rechtsmittel, mit dem die Aufhebung des Beschlusses des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union [vertraulich]  (2) begehrt wird

    Tenor

    1.

    Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

    2.

    LP trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten, die dem Europäischen Polizeiamt (Europol) im vorliegenden Rechtszug entstanden sind.


    (1)  ABl. C 59 vom 15.2.2016.

    (2)  Nicht wiedergegebene vertrauliche Daten.


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