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Document 62015FB0005

Rechtssache F-5/15: Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 25. März 2015 — Necci/Kommission (Öffentlicher Dienst — Beamte — Ruhegehälter — Übertragung der in einem nationalen Rentenversicherungssystem erworbenen Ruhegehaltsansprüche — Vorschlag für die Anrechnung ruhegehaltsfähiger Dienstjahre — Verspätete Beschwerde — Nichteinhaltung des vorgerichtlichen Verfahrens — Offensichtliche Unzulässigkeit)

ABl. C 171 vom 26.5.2015, p. 36–37 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

26.5.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 171/36


Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 25. März 2015 — Necci/Kommission

(Rechtssache F-5/15) (1)

((Öffentlicher Dienst - Beamte - Ruhegehälter - Übertragung der in einem nationalen Rentenversicherungssystem erworbenen Ruhegehaltsansprüche - Vorschlag für die Anrechnung ruhegehaltsfähiger Dienstjahre - Verspätete Beschwerde - Nichteinhaltung des vorgerichtlichen Verfahrens - Offensichtliche Unzulässigkeit))

(2015/C 171/44)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Claudio Necci (Auderghem, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und G. Gattinara)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit von Art. 9 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts und auf Aufhebung der Entscheidung über die Übertragung der Ruhegehaltsansprüche des Klägers auf das Versorgungssystem der Union, bei der die neuen Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu den Art. 11 und 12 des Anhangs VIII des Beamtenstatuts zur Anwendung kamen

Tenor des Beschlusses

1.

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

2.

Herr Necci trägt seine eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 96 vom 23.3.2015, S. 26.


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