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Document 62015CN0589
Case C-589/15 P: Appeal brought on 13 November 2015 by Alexios Anagnostakis against the judgment delivered on 30 September 2015 by the General Court (First Chamber) in Case T-450/12 Anagnostakis v Commission
Rechtssache C-589/15 P: Rechtsmittel, eingelegt am 13. November 2015 von Alexios Anagnostakis gegen das Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 30. September 2015 in der Rechtssache T-450/12, Anagnostakis/Kommission
Rechtssache C-589/15 P: Rechtsmittel, eingelegt am 13. November 2015 von Alexios Anagnostakis gegen das Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 30. September 2015 in der Rechtssache T-450/12, Anagnostakis/Kommission
ABl. C 7 vom 11.1.2016, p. 12–14
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
11.1.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 7/12 |
Rechtsmittel, eingelegt am 13. November 2015 von Alexios Anagnostakis gegen das Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 30. September 2015 in der Rechtssache T-450/12, Anagnostakis/Kommission
(Rechtssache C-589/15 P)
(2016/C 007/19)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Rechtsmittelführer: Alexios Anagnostakis (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Anagnostakis)
Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission
Anträge
Der Rechtsmittelführer beantragt,
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das Urteil T-450/12 über die Klage gegen die Europäische Kommission vom 11. Oktober 2012 auf Nichtigerklärung ihres Beschlusses vom 6. September 2012, mit dem der Antrag auf Registrierung der Europäischen Bürgerinitiative „EINE MILLION UNTERSCHRIFTEN FÜR EIN EUROPA DER SOLIDARITÄT“ abgelehnt wurde, insgesamt aufzuheben; |
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der Klage stattzugeben; |
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den Beschluss der Europäischen Kommission vom 6. September 2012, mit dem die Registrierung der Europäischen Bürgerinitiative „EINE MILLION UNTERSCHRIFTEN FÜR EIN EUROPA DER SOLIDARITÄT“ abgelehnt wurde, für nichtig zu erklären; |
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der Kommission aufzugeben, diese Initiative ordnungsgemäß zu registrieren, und alle übrigen rechtlich erforderlichen Anordnungen zu treffen; |
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der Kommission die Kosten beider Rechtszüge aufzuerlegen. |
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
1. |
Fehler im Verfahren vor dem Gericht In dem angefochtenen Urteil sei bei der Prüfung der Klage völlig übersehen worden, dass der Vorschlag für eine Europäische Bürgerinitiative nur den Teil der Staatsschulden betroffen habe, der als „untragbar“ angesehen werde. In der Begründung des angefochtenen Urteils werde zu Unrecht davon ausgegangen, dass die Initiative die gesamten Staatsschulden erfasse, ohne weitere Unterscheidung oder Bedingung. In dieser Hinsicht sei der Gegenstand des Rechtsstreits in dem angefochtenen Urteil nicht korrekt gewürdigt worden. Das Urteil sei auf der Grundlage einer falschen Beurteilung des Inhalts und der Anträge der Klage ergangen. |
2. |
Verstoß gegen das Unionsrecht durch das Gericht, fehlerhafte Auslegung und Anwendung der Verträge und des Europarechts
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