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Document 62014TN0515

Rechtssache T-515/14 P: Rechtsmittel, eingelegt am 9. Juli 2014 von Christodoulos Alexandrou gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 14. Mai 2014 in der Rechtssache F-34/13, Alexandrou/Kommission

ABl. C 292 vom 1.9.2014, p. 56–57 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

1.9.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 292/56


Rechtsmittel, eingelegt am 9. Juli 2014 von Christodoulos Alexandrou gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 14. Mai 2014 in der Rechtssache F-34/13, Alexandrou/Kommission

(Rechtssache T-515/14 P)

2014/C 292/69

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Christodoulos Alexandrou (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Duta)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission

Anträge

Der Rechtsmittelführer beantragt,

das vorliegende Rechtsmittel für zulässig und begründet zu erklären;

das angefochtene Urteil daher aus den vorgetragenen Gründen abzuändern, anderenfalls aufzuheben;

sofern erforderlich, die Sache an das Gericht für den öffentlichen Dienst zurückzuverweisen;

der Kommission sämtliche Kosten beider Rechtszüge aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung des Rechtsmittels macht der Rechtsmittelführer drei Rechtsmittelgründe geltend.

1.

Erster Rechtsmittelgrund: Keine hinreichende Begründung der angefochtenen Entscheidung, insbesondere in Bezug auf die Weigerung der Kommission, ihm Zugang zu den sieben Fragen zu gewähren, die er nicht richtig beantwortet haben solle.

2.

Zweiter Rechtsmittelgrund: Verletzung des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf, da ihm ohne Zugang zu den angeforderten Fragen keine wirksamen Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung über die Ablehnung seiner Bewerbung zur Verfügung stünden.

3.

Dritter Rechtsmittelgrund: Versäumnis des Gerichts für den öffentlichen Dienst, Art. 44 Abs. 2 seiner Verfahrensordnung anzuwenden.


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