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Document 62014CA0069

Rechtssache C-69/14: Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 6. Oktober 2015 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Sibiu — Rumänien) — Dragoș Constantin Târșia/Statul român, Serviciul public comunitar regim permise de conducere și înmatriculare a autovehiculelor (Vorlage zur Vorabentscheidung — Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität — Rechtskraft — Rückforderung zu viel gezahlter Beträge — Erstattung der von einem Mitgliedstaat unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobenen Steuern — Rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, mit der die Zahlung einer mit dem Unionsrecht unvereinbaren Steuer auferlegt wird — Antrag auf Wiederaufnahme bezüglich einer solchen gerichtlichen Entscheidung — Nationale Rechtsvorschriften, die die Wiederaufnahme im Hinblick auf in Vorabentscheidungsverfahren ergangene spätere Urteile des Gerichtshofs ausschließlich für in Verwaltungssachen ergangene rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen ermöglichen)

ABl. C 389 vom 23.11.2015, p. 6–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

23.11.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 389/6


Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 6. Oktober 2015 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Sibiu — Rumänien) — Dragoș Constantin Târșia/Statul român, Serviciul public comunitar regim permise de conducere și înmatriculare a autovehiculelor

(Rechtssache C-69/14) (1)

((Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität - Rechtskraft - Rückforderung zu viel gezahlter Beträge - Erstattung der von einem Mitgliedstaat unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobenen Steuern - Rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, mit der die Zahlung einer mit dem Unionsrecht unvereinbaren Steuer auferlegt wird - Antrag auf Wiederaufnahme bezüglich einer solchen gerichtlichen Entscheidung - Nationale Rechtsvorschriften, die die Wiederaufnahme im Hinblick auf in Vorabentscheidungsverfahren ergangene spätere Urteile des Gerichtshofs ausschließlich für in Verwaltungssachen ergangene rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen ermöglichen))

(2015/C 389/06)

Verfahrenssprache: Rumänisch

Vorlegendes Gericht

Tribunal Sibiu

Parteien des Ausgangsverfahrens

Antragsteller: Dragoș Constantin Târșia

Antragsgegner: Statul român, Serviciul public comunitar regim permise de conducere și înmatriculare a autovehiculelor

Tenor

Das Unionsrecht — insbesondere die Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität — ist dahin auszulegen, dass es unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens dem nicht entgegensteht, dass ein nationales Gericht keine Möglichkeit zur Wiederaufnahme bezüglich einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung hat, die im Rahmen einer Klage zivilrechtlicher Natur ergangen ist, wenn sich diese Entscheidung als unvereinbar mit einer Auslegung des Unionsrechts erweist, die der Gerichtshof der Europäischen Union nach dem Zeitpunkt vorgenommen hat, zu dem die genannte Entscheidung rechtskräftig geworden ist, während bei rechtskräftigen, mit dem Unionsrecht unvereinbaren gerichtlichen Entscheidungen, die im Rahmen von Klagen verwaltungsrechtlicher Natur ergangen sind, eine solche Möglichkeit besteht.


(1)  ABl. C 142 vom 12.5.2014.


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