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Document 62013TB0483

Rechtssache T-483/13 R: Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 27. November 2013 — Oikonomopoulos/Kommission (Vorläufiger Rechtsschutz — Untersuchung des OLAF — Schadensersatzklage — Finanzieller und immaterieller Schaden, der dem Kläger entstanden sein soll — Antrag auf einstweilige Anordnungen — Unzulässigkeit — Keine Dringlichkeit)

ABl. C 24 vom 25.1.2014, p. 21–21 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

25.1.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 24/21


Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 27. November 2013 — Oikonomopoulos/Kommission

(Rechtssache T-483/13 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Untersuchung des OLAF - Schadensersatzklage - Finanzieller und immaterieller Schaden, der dem Kläger entstanden sein soll - Antrag auf einstweilige Anordnungen - Unzulässigkeit - Keine Dringlichkeit)

2014/C 24/37

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Antragsteller: Athanassios Oikonomopoulos (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte N. Korogiannakis und I. Zarzoura)

Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Baquero Cruz und A. Sauka)

Gegenstand

Antrag auf einstweilige Anordnungen im Rahmen einer Klage auf Ersatz des Schadens, den der Kläger infolge bestimmter als rechtswidrig gerügter Verhaltensweisen des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) im Rahmen einer von dessen Bediensteten durchgeführten Untersuchung in Bezug auf seine Berufstätigkeit und seinen Ruf erlitten haben soll

Tenor

1.

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.


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