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Document 62011FB0070

    Rechtssache F-70/11: Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 12. Dezember 2012 — Giorgio Lebedef/Kommission (Öffentlicher Dienst — Beamte — Beurteilungsverfahren 2008 — Halbzeitige Freistellung für Zwecke der gewerkschaftlichen Vertretung — Beurteilung der Tätigkeit des Beamten in der Dienststelle seiner Verwendung — Anhörung der Ad-hoc-Gruppe — Ernennung nach dem Statut — Ernennung durch eine Gewerkschaft — Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt)

    ABl. C 38 vom 9.2.2013, p. 32–32 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    9.2.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 38/32


    Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 12. Dezember 2012 — Giorgio Lebedef/Kommission

    (Rechtssache F-70/11) (1)

    (Öffentlicher Dienst - Beamte - Beurteilungsverfahren 2008 - Halbzeitige Freistellung für Zwecke der gewerkschaftlichen Vertretung - Beurteilung der Tätigkeit des Beamten in der Dienststelle seiner Verwendung - Anhörung der Ad-hoc-Gruppe - Ernennung nach dem Statut - Ernennung durch eine Gewerkschaft - Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt)

    2013/C 38/62

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Kläger: Giorgio Lebedef (Senningerberg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Fabretti)

    Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und G. Berscheid)

    Gegenstand der Rechtssache

    Klage auf Aufhebung der Beurteilung des Klägers für den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008

    Tenor des Beschlusses

    1.

    Die Klage wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen.

    2.

    Herr Lebedef trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.


    (1)  ABl. C 282 vom 24.9.2011, S. 52.


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