Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62011CN0300

    Rechtssache C-300/11: Vorabentscheidungsersuchen des Court of Appeal (England und Wales) (Civil Division) (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 17. Juni 2011 — ZZ/Secretary of State for the Home Department

    ABl. C 252 vom 27.8.2011, p. 20–20 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    27.8.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 252/20


    Vorabentscheidungsersuchen des Court of Appeal (England und Wales) (Civil Division) (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 17. Juni 2011 — ZZ/Secretary of State for the Home Department

    (Rechtssache C-300/11)

    2011/C 252/37

    Verfahrenssprache: Englisch

    Vorlegendes Gericht

    Court of Appeal (England und Wales) (Civil Division)

    Parteien des Ausgangsverfahrens

    Kläger: ZZ

    Beklagter: Secretary of State for the Home Department

    Vorlagefrage

    Verlangt der Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes im Sinne von Art. 30 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 (1) in dessen Auslegung im Licht von Art. 346 Abs. 1 Buchst. a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, dass ein Rechtsprechungsorgan, bei dem ein Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung anhängig ist, mit der einem Unionsbürger gemäß Kapitel VI der Richtlinie 2004/38 aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit die Einreise in einen Mitgliedstaat verboten wird, dafür zu sorgen hat, dass der betroffene Unionsbürger über den wesentlichen Inhalt der gegen ihn vorliegenden Gründe informiert wird, obwohl die Behörden des Mitgliedstaats und das zuständige nationale Gericht nach Prüfung aller Beweise gegen den Unionsbürger, auf die sich Behörden des Mitgliedstaats stützen, zu dem Schluss gekommen sind, dass die Offenlegung des wesentlichen Inhalts der gegen ihn vorliegenden Gründe den Sicherheitsinteressen des Staates zuwiderliefen?


    (1)  Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG (ABl. L 158, S. 77).


    Top