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Document 62010FA0040

    Rechtssache F-40/10: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 26. Mai 2011 — Lebedef/Kommission (Öffentlicher Dienst — Beamte — Jahresurlaub — Fernbleiben vom Dienst nach verbrauchtem Jahresurlaub ohne vorherige Zustimmung — Verwirkung des Anspruchs auf Dienstbezüge — Art. 60 des Statuts)

    ABl. C 252 vom 27.8.2011, p. 52–52 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    27.8.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 252/52


    Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 26. Mai 2011 — Lebedef/Kommission

    (Rechtssache F-40/10) (1)

    (Öffentlicher Dienst - Beamte - Jahresurlaub - Fernbleiben vom Dienst nach verbrauchtem Jahresurlaub ohne vorherige Zustimmung - Verwirkung des Anspruchs auf Dienstbezüge - Art. 60 des Statuts)

    2011/C 252/111

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Kläger: Girogio Lebedef (Senningerberg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Frabetti)

    Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Berscheid und D. Martin)

    Gegenstand der Rechtssache

    Antrag auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, mit der eine nicht genehmigte Überschreitung des Jahresurlaubs des Klägers für das Jahr 2009 um 5,5 Tage festgestellt wird

    Tenor des Urteils

    1.

    Die Klage von Herrn Lebedef wird abgewiesen.

    2.

    Herr Lebedef trägt sämtliche Kosten.


    (1)  ABl. C 209 vom 31.7.2010, S. 55.


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