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Document 62010CN0391

    Rechtssache C-391/10: Klage, eingereicht am 3. August 2010 — Europäische Kommission/Königreich Belgien

    ABl. C 274 vom 9.10.2010, p. 16–17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    9.10.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 274/16


    Klage, eingereicht am 3. August 2010 — Europäische Kommission/Königreich Belgien

    (Rechtssache C-391/10)

    ()

    2010/C 274/24

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Braun und L. de Schietere de Lophem)

    Beklagter: Königreich Belgien

    Anträge

    Die Klägerin beantragt,

    festzustellen, dass das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften (1) verstoßen hat, dass es nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, erlassen oder diese Vorschriften jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;

    dem Königreich Belgien die Kosten aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2007/36/EG sei am 3. August 2009 abgelaufen. Zum Zeitpunkt der Einreichung der vorliegenden Klage habe der Beklagte jedoch noch nicht alle zur Umsetzung der Richtlinie erforderlichen Maßnahmen erlassen oder sie jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt.


    (1)  ABl. L 184, S. 17.


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