This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 62008TO0194
Order of the General Court (Fourth Chamber) of 16 December 2009.#R. Cattin & Cie and Yves Cattin v European Commission.#Non-contractual liability - EDF - List of exporters eligible to receive payment of debts owed to them by the Central African Republic - Not included on the list - Limitation period - Inadmissibility.#Case T-194/08.
Beschluss des Gerichts (Vierte Kammer) vom 16. Dezember 2009.
R. Cattin & Cie und Yves Cattin gegen Europäische Kommission.
Außervertragliche Haftung - EEF - Liste der Ausführer, die in den Genuss einer Begleichung ihrer Forderungen gegen die Zentralafrikanische Republik kommen können - Nichtaufnahme - Verjährung - Unzulässigkeit.
Rechtssache T-194/08.
Beschluss des Gerichts (Vierte Kammer) vom 16. Dezember 2009.
R. Cattin & Cie und Yves Cattin gegen Europäische Kommission.
Außervertragliche Haftung - EEF - Liste der Ausführer, die in den Genuss einer Begleichung ihrer Forderungen gegen die Zentralafrikanische Republik kommen können - Nichtaufnahme - Verjährung - Unzulässigkeit.
Rechtssache T-194/08.
Sammlung der Rechtsprechung 2009 II-00242*
ECLI identifier: ECLI:EU:T:2009:513
Beschluss des Gerichts (Vierte Kammer) vom 16. Dezember 2009 – Cattin/Kommission
(Rechtssache T-194/08)
„Außervertragliche Haftung – EEF – Liste der Ausführer, die in den Genuss einer Begleichung ihrer Forderungen gegen die Zentralafrikanische Republik kommen können – Nichtaufnahme – Verjährung – Unzulässigkeit“
1. Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Ermittlung des Streitgegenstands – Kurze Darstellung der Klagegründe – Klage auf Ersatz der von einem Gemeinschaftsorgan verursachten Schäden – Nichteinhaltung der genannten Erfordernisse – Unzulässigkeit (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 55-58)
2. Schadensersatzklage – Verjährungsfrist – Beginn – Berücksichtigung der subjektiven Einschätzung des Vorliegens des Schadens – Unzulässigkeit (Art. 288 Abs. 2 EG; Satzung des Gerichtshofs, Art. 46) (vgl. Randnrn. 69-71, 82)
Gegenstand
| Klage auf Ersatz des Schadens, der den Klägern dadurch entstanden sein soll, dass die Kommission entschieden habe, sie nicht in die Liste der Ausführer aufzunehmen, die in den Genuss einer Begleichung ihrer Forderungen gegen eine staatliche Stelle der Zentralafrikanischen Republik im Rahmen des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) kommen können |
Tenor
|
1. |
Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen. |
|
2. |
Die R. Cattin & Cie und Herr Yves Cattin tragen ihre eigenen Kosten und die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten. |