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Document 52025PC0545

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Festlegung eines Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmens für den Haushalt sowie anderer horizontaler Vorschriften für die Programme und Tätigkeiten der Union

COM/2025/545 final

Brüssel, den 16.7.2025

COM(2025) 545 final

2025/0545(COD)

Vorschlag für eine

VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

zur Festlegung eines Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmens für den Haushalt sowie anderer horizontaler Vorschriften für die Programme und Tätigkeiten der Union

{SEC(2025) 590 final} - {SWD(2025) 590 final} - {SWD(2025) 591 final}


BEGRÜNDUNG

1.KONTEXT DES VORSCHLAGS

Gründe und Ziele des Vorschlags

Der Zugang zu klaren, zuverlässigen und rechtzeitigen Informationen darüber, wie der Haushalt der Union (im Folgenden „Haushalt“) verwendet wird und was dank seiner Unterstützung erreicht wird, ist für Transparenz und Rechenschaftspflicht von entscheidender Bedeutung, damit jeder Euro wirksam und effizient eingesetzt wird. Dies führt zu einem besseren Kosten-Nutzen-Verhältnis für europäische Bürgerinnen und Bürger, da sich der wahre Wert des Haushalts an seinen konkreten Auswirkungen zeigt. Diese Daten sind auch für die Entscheidungsfindung von wesentlicher Bedeutung, da die Verbindung zwischen dem Haushalt und den politischen Prioritäten der EU gestärkt wird.

Der Leistungsrahmen 2021-2027 wurde modernisiert, es besteht jedoch noch Verbesserungspotenzial. Das derzeitige System beruht auf einem Mosaik programmspezifischer Vorschriften, die manchmal komplex und uneinheitlich sind. Dies führt zu einem hohen Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten, die Durchführungspartner und die Begünstigten und erschwert einen umfassenderen Überblick über die Leistung des Haushalts.

Zunächst sind die Vorschriften für die Anwendung bestimmter horizontaler Grundsätze wie des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) und der Gleichstellung der Geschlechter heterogen. Darüber hinaus wurden mit der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 (im Folgenden „Haushaltsordnung“) Anforderungen eingeführt, die bei der Gestaltung des neuen Leistungsrahmens berücksichtigt werden müssen. Sie schreibt vor, dass alle Programme und Tätigkeiten so durchgeführt werden müssen, dass sie ihre festgelegten Ziele – soweit möglich und angemessen im Einklang mit den einschlägigen sektorspezifischen Vorschriften – erreichen. Dabei soll die Verwirklichung der Umweltziele (DNSH-Grundsatz) nicht erheblich beeinträchtigt werden, unter Wahrung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichstellung der Geschlechter sowie der Grundsätze der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit.

Bestimmte Schlüsselprioritäten gehen aufgrund ihres bereichsübergreifenden Charakters über einzelne Politikbereiche hinaus. Sie sollten daher in den Haushaltsplan einbezogen werden. Dazu gehört die Einbeziehung dieser politischen Prioritäten in alle Phasen des Politikzyklus für die betreffenden Programme, einschließlich der Programmplanung und Durchführung. In der vorliegenden Verordnung wird auch auf die Notwendigkeit eingegangen, bestimmte horizontale Maßnahmen zu unterstützen.

Anschließend gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Haushaltsausgaben nachzuverfolgen, wobei mehr als 5 000 heterogene und nichtaggregierbare Indikatoren zur Überwachung der Leistung des Haushalts verwendet werden, da verschiedene Programme in unterschiedlichen Systemen durchgeführt werden. Diese Fragmentierung verursacht einen erheblichen Verwaltungsaufwand für alle Interessenträger und erschwert es der Kommission, Daten zu aggregieren und einen umfassenden Überblick über die Zuweisung von Mitteln und die Leistung dieser Mittel auf der Ebene des EU-Haushalts zu erhalten. Dadurch wird das Ausmaß, in dem Leistungsinformationen als Richtschnur für die Ausführung des EU-Haushalts dienen können, sowie die Rolle, die sie bei der Entscheidungsfindung spielen, eingeschränkt.

Die Haushaltsordnung enthält auch eine Reihe von Anforderungen an die Gestaltung und Notwendigkeit der Aggregation von Leistungsindikatoren in allen EU-Haushaltsprogrammen und verlangt Transparenz bei der Veröffentlichung von Daten über Begünstigte und Vorhaben, die aus dem EU-Haushalt unterstützt werden.

Schließlich könnten die Dinge transparenter gestaltet werden, indem auf einer einzigen Website Daten über die Ausführung und Leistung des Haushaltsplans sowie Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen des Haushalts (z. B. verfügbare Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für potenzielle Begünstigte) zusammengeführt werden, die derzeit auf mehrere Online-Portale verteilt sind. Ein zentraler Zugang potenzieller Begünstigter zu diesen Finanzierungsmöglichkeiten, die alle Arten der Mittelverwaltung abdecken, wird dazu beitragen, die Wirkung des Haushalts und der damit verbundenen Unterstützung, insbesondere für die Wettbewerbsfähigkeit der EU, zu maximieren.

Der Mehrjährige Finanzrahmen (im Folgenden „MFR“) für die Zeit nach 2027 bietet eine wichtige Gelegenheit, diese Herausforderungen anzugehen. Mit dieser Verordnung soll ab dem MFR nach 2027 ein einheitlicher und verbesserter Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmen geschaffen werden, der einfacher, kohärenter und weniger aufwendig ist als bisher. Damit wird es einfacher, einen ergebnisorientierten Ansatz zu verfolgen, politische Prioritäten möglichst effektiv zu verfolgen, die Haushaltsleistung wirksam zu bewerten und gleichzeitig für mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht zu sorgen, die Erfüllung der Anforderungen der Haushaltsordnung sicherzustellen und die Verwaltungskosten für die Mitgliedstaaten, die Durchführungspartner und die Begünstigten zu senken.

Die wichtigsten Ziele des Vorschlags lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Angleichung der Vorschriften zur Unterstützung horizontaler Grundsätze im gesamten EU-Haushalt (z. B. DNSH und Gleichstellung der Geschlechter), wodurch die Komplexität für die Begünstigten verringert und die Kohärenz der EU-Maßnahmen verbessert wird.

Straffung und Harmonisierung des Systems zur Überwachung der EU-Ausgaben und der Leistung des Haushalts, um Daten über alle Programme hinweg zu aggregieren, die Transparenz zu erhöhen und die Kosten für die Interessenträger zu senken.

Harmonisierung und Rationalisierung der Berichterstattung über Leistungsinformationen und Bereitstellung von Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten im gesamten EU-Haushalt, Erhöhung der Transparenz für Interessenträger und Erleichterung des Zugangs zu EU-Mitteln für potenzielle Begünstigte.

All diese Ziele müssen im Einklang mit den Grundsätzen der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit umgesetzt werden, ohne die Verwirklichung der Ziele eines Programms oder einer Tätigkeit gemäß der Haushaltsordnung aus den Augen zu verlieren. Ihre Umsetzung dürfte dazu führen, dass der Verwaltungsaufwand und die Kosten, die Begünstigte aus dem Unionshaushalt, Mitgliedstaaten, Partnerländer, Durchführungspartner und EU-Organe betreffen, um mindestens 25 % verringert werden – im Einklang mit der Verpflichtung des Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit, die mit dem Verwaltungsaufwand verbundenen Kosten zu senken. Es wird erwartet, dass dies wesentlich zum Engagement der Kommission beiträgt, die Vorschriften zu vereinfachen und die Verwaltungslasten für KMU bis zum Ende des laufenden Mandats um 35 % zu verringern.

In dieser Verordnung werden auch gemeinsame Vorschriften für den gesamten Haushalt für andere Themen wie die Evaluierung von Programmen und Tätigkeiten sowie Vorschriften für Information, Kommunikation und Sichtbarkeit festgelegt.

1. Harmonisierung der Vorschriften im gesamten EU-Haushalt in Bezug auf bereichsübergreifende (horizontale) Grundsätze

Die Verordnung schlägt einheitliche Bestimmungen für alle EU-Haushaltsprogramme zur Anwendung horizontaler Grundsätze wie DNSH und Gleichstellung der Geschlechter vor, soweit dies möglich und angemessen ist und im Einklang mit den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit im Einklang mit der Haushaltsordnung ist.

Sie unterstützt zudem die konsequente Umsetzung des in der Haushaltsordnung verankerten Grundsatzes der Gleichstellung der Geschlechter und stärkt die Berücksichtigung dieses Aspekts bei der Haushaltsplanung für den nächsten MFR durch bessere Programmplanungs- und Überwachungsvorschriften. Die Gleichstellung der Geschlechter wird als spezifisches Ziel für Programme aufgenommen, für die sie als besonders relevant und angemessen bewertet wird. Hierzu gehören auch konkrete Vorgaben zur Gleichstellung der Geschlechter, die in der Programmgestaltung berücksichtigt werden, etwa die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, nachzuweisen, wie ihre Pläne für national-regionale Partnerschaften zur Gleichstellung der Geschlechter beitragen, oder die Einbeziehung dieses Aspekts in das Evaluierungsverfahren von Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen für Programme mit direkter Mittelverwaltung. Mit dieser Verordnung wird die Methode zur Verfolgung gleichstellungsbezogener Ausgaben auf der Grundlage eines Systems von Punktzahlen („Gender Scores“) kodifiziert. Leistungsindikatoren werden gegebenenfalls im Einklang mit der Haushaltsordnung nach Geschlecht aufgeschlüsselt. Der einheitliche Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmen wird es zudem ermöglichen, den Beitrag des Haushalts zur Gleichstellung der Geschlechter genauer zu messen.

Die Verordnung unterstützt außerdem sozialpolitische Maßnahmen in allen EU-Programmen durch spezifische Bestimmungen, die sicherstellen, dass Programme und Tätigkeiten unter Berücksichtigung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen nach nationalem Recht, Unionsrecht, den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation und Tarifverträgen durchgeführt werden; gleichzeitig ermöglicht sie die Verfolgung des Beitrags des Haushalts zur Erreichung sozialer Ziele.

2. Vereinfachung der Leistungsüberwachung des EU-Haushalts: einheitliches System für Ausgabenverfolgung und Leistungsbewertung des Haushalts

Der Leistungsrahmen basiert auf einem einheitlichen System zur Verfolgung der Ausgaben und zur Überwachung der Haushaltsleistung. Grundlage ist eine harmonisierte Liste von Interventionsbereichen (d. h. Arten von Tätigkeiten), die alle aus dem Haushalt geförderten Tätigkeiten abdeckt. Das System ermöglicht es, den Beitrag des Haushalts zu politischen Zielen wie Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, biologische Vielfalt und soziale Ziele anhand prozentualer EU-Koeffizienten, basierend auf einem dreistufigen System, zu schätzen, wobei einem bestimmten Interventionsbereich entweder 0 %, 40 % oder 100 % zugewiesen werden.

Die Verordnung legt zudem einen standardisierten Satz von Leistungsindikatoren fest, die für alle EU-Haushaltsprogramme gelten. Diese Indikatoren – unterteilt in Output- und Ergebnisindikatoren – sind direkt mit den Interventionsbereichen verknüpft. Beide sind für die Überwachung der Programmleistung von wesentlicher Bedeutung: Outputindikatoren geben für einen bestimmten Interventionsbereich (z. B. die Renovierung von Gebäuden für sozialen Wohnungsbau) Aufschluss darüber, was das Programm direkt finanziert und seine unmittelbaren Tätigkeiten (z. B. Anzahl der renovierten m2), während Ergebnisindikatoren die Wirkungen dieser Outputs (z. B. vermiedene Treibhausgasemissionen) verfolgen. Um ein weiteres Beispiel im Forschungsbereich zu nennen, wäre der Outputindikator für den Interventionsbereich „Pionierforschung, Ausbildung von Forschern und Forschungsinfrastrukturen“ die „Anzahl der unterstützten Forscher“, während der Ergebnisindikator „Bezugsvermerke von Forschungsergebnissen, die einem Peer-Review unterzogen wurden“ wäre.

Diese Indikatoren lassen sich für mehrere Zwecke nutzen, etwa für Leistungsevaluierungen 1 , im Zusammenhang mit nicht mit Kosten verknüpften Finanzierungen 2 (z. B. legen die Mitgliedstaaten und Drittländer Zielwerte in ihren Plänen unter Verwendung der vorab festgelegten Outputindikatoren fest), für die Überwachung der Durchführungspartner in der indirekten Mittelverwaltung 3 oder zur Unterstützung von Programmevaluierungen 4 .

Dieser Ansatz reduziert die Gesamtzahl der Leistungsindikatoren und stellt zugleich die Angleichung an die neuen Anforderungen der überarbeiteten Haushaltsordnung sicher, die eine Aggregation von Leistungsindikatoren über alle Programme hinweg vorsieht.

3. Verbesserung der Berichterstattung über Leistungsinformationen und Finanzierungsmöglichkeiten

In der Verordnung werden harmonisierte Anforderungen an die Leistungsberichterstattung festgelegt, bei denen alle Informationen über die Haushaltsleistung statt in vielen programmspezifischen Berichten in einer einzigen jährlichen Management- und Leistungsbilanz zusammengefasst werden.

Leistungsinformationen werden über ein zentrales Online-Portal mit einem Dashboard öffentlich zugänglich sein, aus dem hervorgeht, was mit dem EU-Haushalt erreicht wird. Auf dem Portal werden Daten über Begünstigte und aus dem Haushalt unterstützte Vorhaben angezeigt. Es wird zudem als zentrale Anlaufstelle dienen, die Informationen über verfügbare Finanzierungsmöglichkeiten bereitstellt und die Transparenz und den Zugang zu Informationen, insbesondere für Projektträger und potenzielle Begünstigte, verbessert.

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

Die wichtigsten Rechtsvorschriften im Bereich der Ausgabenverfolgung und Leistungsevaluierung sind in der Haushaltsordnung festgelegt, die die vorliegende neue Leistungsverordnung durch Bestimmungen zu horizontalen Grundsätzen wie DNSH, Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, Gleichstellung der Geschlechter sowie zur Leistungsüberwachung ergänzt.

Diese Verordnung steht im Einklang mit der Haushaltsordnung, in der festgelegt ist, dass die Mittel nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verwendet werden, der sich wiederum aus drei Grundsätzen zusammensetzt: Wirtschaftlichkeit (die Ressourcen werden rechtzeitig, in angemessener Quantität und Qualität und zum besten Preis bereitgestellt), Effizienz (Verhältnis zwischen den eingesetzten Ressourcen, den durchgeführten Tätigkeiten und der Zielerreichung) und Wirksamkeit (das Ausmaß, in dem die gesetzten Ziele durch die durchgeführten Tätigkeiten erreicht werden) 5 .

Die Haushaltsordnung schreibt vor, dass Programme und Tätigkeiten, soweit möglich und angemessen, so durchgeführt werden müssen, dass sie ihre festgelegten Ziele erreichen, ohne dass die Verwirklichung der Umweltziele erheblich beeinträchtigt wird (DNSH), unter Berücksichtigung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit.

Dieses Rahmenwerk steht außerdem vollständig im Einklang mit dem übrigen MFR-Paket, 6 da es Aspekte festlegt, die für den gesamten Haushalt gelten, und die programmspezifischen Rechtsakte ergänzt, welche keine Bestimmungen zu den in dieser Verordnung geregelten Aspekten enthalten.

Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

Der vorgeschlagene Leistungsrahmen wird eine größere Kohärenz mit den politischen Zielen und Grundsätzen der EU ermöglichen, indem er einen kohärenten Ansatz in Bezug auf horizontale Grundsätze und Strategien vorschlägt und ein stärkeres Ausgabenverfolgungs- und Leistungsevaluierungssystem einführt, mit dem besser überwacht werden kann, wie der Haushalt die EU-Politik unterstützt. Er trägt dem bestehenden EU-Besitzstand mit Berichterstattungs- und Verfolgungspflichten Rechnung. Darüber hinaus entkräftet der Rahmen keine zusätzlichen Elemente für die Überwachung und Berichterstattung, einschließlich einschlägiger Indikatoren, die die Kommission einführen kann, um die Auswirkungen der EU-Politik und -Maßnahmen im weiteren Sinne zu messen.

Der Vorschlag steht auch im Einklang mit der Verpflichtung der Kommission zur Vereinfachung, indem sowohl der Verwaltungs- als auch der Berichterstattungsaufwand verringert werden.

2.RECHTSGRUNDLAGE, SUBSIDIARITÄT UND VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

Rechtsgrundlage

Der Vorschlag stützt sich auf Artikel 322 Absatz 1 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).

Subsidiarität (bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit)

Der Erlass der Haushaltsordnung der Union fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Union.

Verhältnismäßigkeit

Der Vorschlag zielt darauf ab, die Vorschriften für die Ausgabenverfolgung und Leistungsevaluierung zu vereinfachen, kohärenter zu gestalten und den Verwaltungsaufwand zu verringern. Dabei gehen die Maßnahmen nicht über das notwendige Maß hinaus. Ein deutlicher Schwerpunkt dieses Vorschlags wird auf Vereinfachung gelegt. Gleichzeitig wird dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung getragen, insbesondere in Bezug auf die Durchführungsbestimmungen für die verschiedenen Arten der Mittelverwaltung sowie bei den Berichtspflichten für Empfänger von Unionsmitteln.

Wahl des Instruments

Das am besten geeignete Instrument für die Umsetzung des vorgeschlagenen Leistungsrahmens ist ein einziger Rechtsakt, d. h. eine Verordnung, die ein einheitliches Regelwerk für horizontale Grundsätze sowie Überwachungs- und Berichterstattungsbestimmungen enthält.

Diese Leistungsverordnung wird die derzeit über mehr als 50 Programme des Zeitraums 2021-2027 verteilten Leistungsbestimmungen an einer Stelle zusammenführen. Die Annahme der Verordnung dürfte daher die Verfahren für die Mitgliedstaaten, die Durchführungspartner, die Partnerländer, die Begünstigten und die EU-Organe erheblich vereinfachen.

3.ERGEBNISSE DER RÜCKBLICKENDEN EVALUIERUNG, DER KONSULTATION DER INTERESSENTRÄGER UND DER FOLGENABSCHÄTZUNG

Rückblickende Evaluierung/Eignungsprüfung bestehender Rechtsvorschriften

Der Vorschlag wurde auf der Grundlage einer Reihe von Halbzeitevaluierungen von EU-Ausgabenprogrammen ausgearbeitet, z. B. im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) und InvestEU.

In diesen Evaluierungen wurden die Herausforderungen hervorgehoben, mit denen die Mitgliedstaaten, die Durchführungspartner und die Begünstigten bei der Umsetzung des DNSH-Grundsatzes konfrontiert sind. Dazu gehören Verwaltungsaufwand, erschwerter Zugang zu Finanzmitteln, potenzielle Unsicherheiten und fehlende Vorhersehbarkeit, die sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit von Schlüsselsektoren auswirken können, die mit EU-Mitteln unterstützt werden. In den Evaluierungen wurde auch hervorgehoben, dass die Verwaltung von Indikatordatensätzen für die EU-Organe und die Begünstigten mit einem Verwaltungsaufwand verbunden ist. Der vorgeschlagene Leistungsrahmen wird es ermöglichen, diese Herausforderungen anzugehen.

Konsultation der Interessenträger

Die Kommission hat Interessenträger aktiv in den Prozess der Initiative einbezogen und sie wie folgt zur Wirksamkeit des Leistungsrahmens für den EU-Haushalt 2021-2027 konsultiert:

Spezielle Konsultationen, einschließlich eines Bürgerforums zum neuen EU-Haushalt, der jährlichen Haushaltskonferenz und der Tour d’Europe

Eine öffentliche Konsultation vom 12. Februar bis 7. Mai 2025 auf der Grundlage eines Online-Fragebogens zu den verschiedenen Aspekten der Leistung des EU-Haushalts. Der Fragebogen umfasste insgesamt 34 Fragen, die sich auf die Wirksamkeit einer Reihe leistungsbezogener Instrumente, einschließlich spezifischer Fragen zur Gleichstellung der Geschlechter und zum DNSH-Grundsatz, sowie auf bestehende Überwachungsinstrumente wie Indikatoren sowie Berichte, Dashboards und Portale zur Berichterstattung über Leistungsinformationen und zur Information potenzieller Begünstigter über Finanzierungsmöglichkeiten konzentrierten. Insgesamt antworteten 555 Interessenträger aus 26 Mitgliedstaaten und 8 Nicht-EU-Ländern.

Die Antworten der Interessenträger unterstützen die Problemdefinition der Folgenabschätzung, insbesondere in Bezug auf Herausforderungen im Zusammenhang mit der Gleichstellung der Geschlechter, der Umsetzung des DNSH-Grundsatzes und der Überwachung anhand von Indikatoren. Die Interessenträger legten zusätzliche Elemente für die Problemdefinition vor, insbesondere in Bezug auf die Notwendigkeit der Einbeziehung der Interessenträger in Leistungsprozesse und die Notwendigkeit des Kapazitätsaufbaus. Das Bürgerforum gab eine Reihe von Empfehlungen ab. Die Notwendigkeit, die Verfahren im Zusammenhang mit dem EU-Haushalt zu vereinfachen, die derzeit mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand und erheblichen Kosten verbunden sind, war auch ein wiederkehrendes Thema während der Beratungen und in den Empfehlungen. Gleiches gilt für die Notwendigkeit von Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Verwendung von EU-Mitteln. Im Juni 2025 wurde eine externe Evaluierungsstudie zu den Kommunikations- und Sichtbarkeitsvorschriften für EU-Finanzierungsprogramme abgeschlossen. Die darin enthaltenen Empfehlungen für mehr Kohärenz, Einfachheit, Wirksamkeit und Fokussierung auf den EU-Mehrwert werden berücksichtigt, auch in Bezug auf die Frage einer einheitlichen Finanzierungserklärung zusammen mit dem europäischen Emblem.

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Die Ausarbeitung der Folgenabschätzung und des Verordnungsentwurfs erforderte keine Unterstützung durch Berater, aber die Kommission stützte sich auf eine Überprüfung der in der Folgenabschätzung dokumentierten verfügbaren Quellen, z. B. Berichte und Dokumente des Europäischen Parlaments, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen usw.

Folgenabschätzung

Der Vorschlag stützt sich auf eine Folgenabschätzung 7 .

Die Folgenabschätzung benennt drei mögliche Stufen der Harmonisierung von Leistungsbestimmungen: eine Ausgangsbasis, in der die Leistungsanforderungen ähnlich wie im Programmplanungszeitraum 2021-2027 weiterhin auf Programmebene festgelegt würden, eine mittlere Stufe der Harmonisierung sowie eine weitergehende Harmonisierung der Leistungsanforderungen über die Programme hinweg. In der Folgenabschätzung werden drei politische Optionen in drei Bereichen dargelegt.

Programmplanung: Ausgangsbasis (programmspezifische Vorschriften), tätigkeitsspezifische Vorschriften auf der Grundlage harmonisierter Anforderungen für alle Programme (mit kalibrierter Harmonisierung und differenzierter Umsetzung für jede Art der Mittelverwaltung) und tätigkeitsspezifische Vorschriften auf der Grundlage vollständig harmonisierter Anforderungen.

Überwachung: Ausgangsbasis (programmspezifische Regeln für die Festlegung von Verfolgungsmethoden und Leistungsindikatoren), eine einheitliche Methodik für die Ausgabenverfolgung über Interventionsbereiche und eine begrenzte Anzahl gemeinsamer verbindlicher Leistungsindikatoren (mit der Flexibilität, zusätzliche programmspezifische Leistungsindikatoren anzunehmen) und eine einheitliche Methodik für den EU-Haushalt zur Ausgabenverfolgung über Interventionsbereiche und eine vollständig harmonisierte Liste von Leistungsindikatoren für alle Programme (in Verbindung mit den Interventionsbereichen).

Berichterstattung: Ausgangsbasis (programmspezifische Berichterstattungsanforderungen, Dashboards und Portale), ein einziger Leistungsbericht und ein zentrales Portal mit Informationen über Leistung und Finanzierungsmöglichkeiten (mit differenzierter Operationalisierung des zentralen Portals für alle Mittelverwaltungsarten oder jeden Sektor) sowie ein einziger Leistungsbericht und ein zentrales Portal mit Informationen über Leistung und Finanzierungsmöglichkeiten (mit vollständig harmonisierter Umsetzung in allen Mittelverwaltungsarten).

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

Die vorgeschlagene Verordnung stellt keine eigentliche Überarbeitung der bestehenden Rechtsvorschriften dar, die bevorzugte politische Option steht jedoch vollständig im Einklang mit den Zielen im Zuge der Effizienz der Rechtsetzung (REFIT): Vereinfachung und Bürokratieabbau. Die Verordnung dürfte dank der bevorzugten Kombination von Optionen zu einer erheblichen Verringerung des Verwaltungsaufwands und zu mehr Effizienz führen, wodurch die Regulierungskosten erheblich gesenkt werden können. Durch den erheblichen Rückgang der Zahl der Leistungsindikatoren und die Einrichtung eines zentralen Portals mit Informationen über Leistung und Finanzierungsmöglichkeiten verringert sich der Verwaltungsaufwand für Begünstigte aus dem EU-Haushalt wie Unternehmen – einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) –, Mitgliedstaaten, Durchführungspartner und Nicht-EU-Länder erheblich. So wird das REFIT-Ziel, Bürokratie abzubauen und die Kosten für die Interessenträger zu senken, direkt erreicht, während der Zugang zu EU-Mitteln erleichtert wird. Der vorgeschlagene Rahmen wird insbesondere KMU zugutekommen, da sie nur über begrenztes Personal verfügen und von der Komplexität der Anforderungen an die Haushaltsleistung unverhältnismäßig stark betroffen sein können. Dies wiederum wird den Zugang von KMU zu EU-Mitteln verbessern.

Grundrechte

Die vorgeschlagene Verordnung steht im Einklang mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und unterstützt die Ziele der Union der Gleichheit, insbesondere die Gleichstellung der Geschlechter in allen EU-Ausgabenprogrammen. Die Unterstützung durch die Union wird gemäß Artikel 6 der Haushaltsordnung im Einklang mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und den Bestimmungen der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 durchgeführt.

4.AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT

Die vorgeschlagene Verordnung ist bereichsübergreifend und schafft keine neuen eigenständigen Mittelbindungen. Stattdessen wird die Umsetzung durch die den EU-Programmen und Verwaltungsausgaben zugewiesenen Haushaltsmittel unterstützt.

Insgesamt wird davon ausgegangen, dass die vorgeschlagene Verordnung auf der Grundlage einer im Vergleich zum MFR 2021–2027 stabilen Personalausstattung der Kommission umgesetzt werden kann. Mit der Verordnung wird eine Reihe von Vereinfachungs- und Straffungsmaßnahmen eingeführt, die langfristig zu Effizienzsteigerungen und zur Einsparung von Verwaltungkosten führen dürften. Diese potenziellen Einsparungen können sich insbesondere aus der Harmonisierung der Ausgabenverfolgung und der Leistungsindikatoren ergeben, denn künftig gibt es nur noch eine einzige gemeinsame Liste von Interventionsbereichen und -indikatoren , wodurch die Gesamtzahl der Leistungsindikatoren von 5 000 auf etwa 700 verringert wird.

Weitere Effizienzgewinne werden durch die Vereinfachung der Programmevaluierungen erwartet, wobei Halbzeitevaluierungen durch einen strafferen Durchführungsbericht ersetzt werden, der quantitative, aber auch qualitative Nachweise für Fortschritte liefert, sowie durch die Konsolidierung der Leistungsberichterstattung in der jährlichen Management- und Leistungsbilanz. Die Zusammenführung mehrerer Dashboards und Portale in einem einheitlichen digitalen Zugangstor (dem zentralen Zugangstor) dürfte ebenfalls zu einer Verringerung der für die Entwicklung und Wartung erforderlichen IT-Ressourcen führen. Die programmübergreifende Harmonisierung der Kommunikationsbestimmungen reduziert auch den Ressourcenbedarf, der für die Gewährleistung der Sichtbarkeit der EU-Unterstützung erforderlich ist.

Die erwarteten langfristigen Vorteile werden jedoch voraussichtlich durch erhöhte Anforderungen in anderen Bereichen aufgewogen, etwa im Zusammenhang mit der Umsetzung und Pflege des neuen Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmens sowie der Entwicklung und dem laufenden Betrieb des zentralen Zugangstors. In den ersten Jahren wird die Kommission auch weiterhin über die Leistung des MFR 2021-2027 Bericht erstatten müssen, was die Beibehaltung bestimmter bestehender Ressourcen erforderlich macht. Um diesem sich wandelnden Bedarf gerecht zu werden, wird die Kommission erforderlichenfalls Personal und Ressourcen intern umschichten.

5.WEITERE ANGABEN

Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Die Angemessenheit der Liste der Interventionsbereiche und Leistungsindikatoren, die im Rahmen der Verordnung angenommen werden sollen, sollte von der Kommission überwacht werden, um mögliche Lücken oder Mängel zu bewerten. Als Abhilfemaßnahme wird die Verordnung eine Ermächtigung für die Kommission enthalten, mittels eines delegierten Rechtsakts die Liste gegebenenfalls während der Umsetzung des Haushaltsplans nach 2027 zu überarbeiten.

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Kapitel 1 – Allgemeine Bestimmungen

In der Verordnung werden sowohl ein Rahmen für die Ausgabenverfolgung als auch für die Leistungsevaluierung für den EU-Haushalt festgelegt, einschließlich der Vorschriften zur Gewährleistung eines einheitlichen und gestrafften Ansatzes für die Anwendung der in Artikel 33 Absatz 2 Buchstaben d und f der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 genannten DNSH-Grundsätze und der Gleichstellung der Geschlechter. Soweit möglich und angemessen erfolgt dies im Einklang mit den in Artikel 33 Absatz 1 derselben Verordnung festgelegten Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit sowie anderen bereichsübergreifenden Grundsätzen. Ferner enthält sie Vorschriften für die Überwachung und Berichterstattung über die Leistung von EU-Programmen und -Tätigkeiten, Vorschriften für die Einrichtung eines EU-Förderportals, Vorschriften für die Evaluierung von Programmen und Tätigkeiten sowie andere bereichs- und programmübergreifende Bestimmungen, z. B. über Information, Kommunikation und Sichtbarkeit (Artikel 1).

Kapitel 2 – Bereichsübergreifende Grundsätze

Die Verordnung enthält Vorschriften für die Überwachung des Beitrags des Haushalts zu den Klima- und Biodiversitätszielen sowie einen Ausgabenzielwert für Klima und Umwelt mit geeigneten Mechanismen, um sicherzustellen, dass das Ziel erreicht werden kann (Artikel 4).

Die Verordnung enthält gemeinsame Vorschriften für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (Artikel 5) durch einen einzigen und vereinfachten Leitfaden. Die Verordnung enthält auch Vorschriften für die Sozialpolitik, um sicherzustellen, dass Programme und Tätigkeiten unter Einhaltung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen nach geltendem Recht durchgeführt werden und dass der Beitrag aus dem Haushalt zur Sozialpolitik überwacht wird (Artikel 6).

Artikel 7 enthält Vorschriften für die Umsetzung des Grundsatzes der Gleichstellung der Geschlechter. Die Liste der EU-Programme mit geschlechtsspezifischer Relevanz ist in Anhang IV enthalten, den die Kommission durch einen delegierten Rechtsakt ändern kann. In der Verordnung wird auch eine Methode für die Gleichstellung der Geschlechter festgelegt, die auf drei Tätigkeitskategorien und entsprechenden Gleichstellungswerten beruht und durch technische Leitlinien der Kommission unterstützt werden soll.

Kapitel 3 – Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmen für den Haushalt, Überwachung der Berichterstattung, Evaluierung und Transparenz

Mit der Verordnung wird Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmen für den Haushalt eingerichtet, der hauptsächlich auf einer einheitlichen Liste von Interventionsbereichen, den diesen Interventionsbereichen zugewiesenen EU-Koeffizienten zur Bestimmung ihres Beitrags zu den politischen Maßnahmen sowie den mit jedem Interventionsbereich verbundenen Output- und Ergebnisindikatoren beruht, die in Anhang I (Artikel 8) aufgeführt sind. Sie enthält ferner Vorschriften für die Überwachung der Durchführung der aus dem Haushalt finanzierten Programme (Artikel 9), die Evaluierungen der Kommission (Artikel 10) und die Evaluierungen der Mitgliedstaaten im Rahmen von Programmen mit geteilter Mittelverwaltung (Artikel 11).

Im Rahmen von Artikel 12 wird eine öffentliche Website (das zentrale Zugangstor) eingerichtet, auf der unter anderem die folgenden Informationen veröffentlicht werden: Informationen über die finanzielle und leistungsbezogene Durchführung des Haushalts, über Begünstigte von aus dem Haushalt finanzierten Mitteln gemäß Artikel 38 und 142 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509, über Vorhaben mit hohem Potenzial, die besondere Auszeichnungen oder ein Exzellenzzeichen erhalten haben; außerdem Informationen über laufende und bevorstehende Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und Ausschreibungen sowie über Beratungs- und Unterstützungsdienste für Unternehmen, die aus dem Haushalt finanziert werden. Gleichzeitig wird eine Plattform für Projektträger bereitgestellt, um Vorhaben potenziellen Investoren vorzustellen.

Kapitel 4 – Durchführung

Kapitel 4 enthält Bestimmungen über bereichsübergreifende Grundsätze und die Leistungsüberwachung in Bezug auf die von den Mitgliedstaaten oder Drittländern erstellten Pläne (Artikel 13 bzw. Artikel 14). In Artikel 14 sind die Regeln festgelegt, nach denen jeder Mitgliedstaat über ein Überwachungs- und Berichterstattungssystem zur Überwachung der Leistung und für die automatisierte Übermittlung von Informationen über den Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmen verfügt, unter anderem durch die Zuweisung einschlägiger Interventionsbereiche und Leistungsindikatoren für jede Maßnahme des betreffenden Plans. Die Verordnung enthält auch Vorschriften für die Leistungsüberwachung und -berichterstattung sowie für die Bereitstellung von Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten in von Drittländern erstellten Plänen (Artikel 15).

Artikel 16 enthält Vorschriften für den Haushaltsvollzug im Rahmen der direkten Mittelverwaltung, wie z. B. die Einbeziehung der Gleichstellung der Geschlechter in die Kriterien für die Evaluierung von Vorschlägen, soweit möglich und angemessen, und weist mindestens einen Interventionsbereich für förderfähige Tätigkeiten in den Arbeitsprogrammen auf. Artikel 17 enthält Vorschriften für den Haushaltsvollzug im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung, etwa um sicherzustellen, dass Maßnahmen, die im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung von Personen oder Einrichtungen zur Umsetzung von EU-Mitteln finanziert werden, die Anforderungen des Artikels 33 Absatz 2 Buchstaben d bis f der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 erfüllen.

Kapitel 5 – Kommunikation, Schutz personenbezogener Daten und Schlussbestimmungen

Mit Artikel 18 werden gemeinsame Vorschriften für die Information, Kommunikation und Sichtbarkeit der Unterstützung der EU festgelegt. Das Emblem der EU wird gemäß Anhang V verwendet, den die Kommission durch einen delegierten Rechtsakt ändern kann. In Artikel 19 sind die Vorschriften für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit der DSGVO festgelegt. Die Verordnung enthält auch Vorschriften für die Ausübung der Befugnisübertragung, mit der der Kommission die Befugnis übertragen wird, einschlägige delegierte Rechtsakte zu erlassen (Artikel 20), sowie für das Inkrafttreten und die Anwendung der Verordnung (Artikel 21).

2025/0545 (COD)

Vorschlag für eine

VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

zur Festlegung eines Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmens für den Haushalt sowie anderer horizontaler Vorschriften für die Programme und Tätigkeiten der Union

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 322 Absatz 1 Buchstabe a,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Rechnungshofs 8 ,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 9 ,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Mit dieser Verordnung sollen die Elemente für einen Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmen festgelegt werden, der unter Berücksichtigung der jeweiligen Ausführungsmethoden für die Ausführung von Ausgaben gilt und als Teil der Haushaltsvorschriften im Sinne des Artikels 322 Absatz 1 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die Vorschriften der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union 10 (im Folgenden „Haushalt“) ergänzt. Insbesondere sollten Vorschriften für die Überwachung von Haushaltsausgaben, für die Überwachung der und die Berichterstattung über die Leistung von Programmen und Tätigkeiten der Union sowie Vorschriften für die Evaluierung der Programme und Tätigkeiten festgelegt werden. Mit dieser Verordnung sollen auch gemeinsame Vorschriften festgelegt werden, um eine einheitliche Anwendung der Grundsätze der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ und der Gleichstellung der Geschlechter sicherzustellen, sowie andere gemeinsame Vorschriften, die für den gesamten Haushalt gelten, z. B. für die Einrichtung eines zentralen Zugangstors, sowie Vorschriften für Information, Kommunikation und Sichtbarkeit. Die Kommission kann zusätzliche Elemente für die Überwachung und Berichterstattung, einschließlich einschlägiger Indikatoren, einführen, um die Auswirkungen der politischen Strategien und Aktionen der Union im weiteren Sinne zu messen.

(2)Ausgabenverfolgung bezieht sich auf die Überwachung der Verwendung der Mittel aus Haushaltsprogrammen der Union in allen Tätigkeitskategorien, um Transparenz und Rechenschaftspflicht zu gewährleisten. Überwacht werden in erster Linie die Mittelbindungen, die unabhängig vom Umsetzungsmodell der Programme sind, und wie die Mittel an die Begünstigten ausgezahlt werden.

(3)Der Leistungsrahmen für den Haushalt bezieht sich auf die Vorschriften zur Überwachung der erzielten Ergebnisse und ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass der Haushalt im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und somit unter Wahrung der Grundsätze der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit gemäß Artikel 33 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 ausgeführt wird.

(4)In ihrer Mitteilung „Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU“ 11 legt die Kommission Zielwerte fest, die auf eine Vereinfachung abzielen und eine Verringerung des Verwaltungsaufwands um mindestens 25 % für alle Unternehmen und um mindestens 35 % für kleine und mittlere Unternehmen vorsehen. Es sollte ein einheitlicher Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmen für alle Unionsprogramme geschaffen werden, mit dem ein Beitrag zu diesen Vereinfachungsbemühungen geleistet wird, indem die mit seiner Durchführung verbundenen Verwaltungskosten für die Kommission, die Mitgliedstaaten, Drittländer, Durchführungspartner und Begünstigte gesenkt werden. Zur Erreichung des Vereinfachungsziels sollten insbesondere die Berichtspflichten für die Empfänger bei allen Methoden des Haushaltsvollzugs verhältnismäßig bleiben. Die Vereinfachung sollte in allen einschlägigen Dokumenten, wie Arbeitsprogrammen und Vereinbarungen, zum Ausdruck kommen. Darüber hinaus sollte die Berichterstattung der Kommission über die Leistung des Haushalts gestrafft und vereinfacht werden.

(5)Die gestraffte Anwendung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen gemäß Artikel 33 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 sollte – soweit dies machbar und zweckmäßig ist – auf einem einzigen Set einfacher Leitlinien beruhen. Die Kommission sollte diese technischen Leitlinien bis zum 1. Januar 2027 vorlegen. Diese Leitlinien sollten auf den übergeordneten Grundsätzen Klarheit, Vereinfachung und Verhältnismäßigkeit beruhen, sich auf die Grundsätze der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit stützen und den festgelegten Zielen des Programms oder Instruments im Einklang mit den politischen Prioritäten der Union zuträglich sein. Sie sollten dem hohem Maß an Schutz, den die bestehenden EU-Rechtsvorschriften für die menschliche Gesundheit und die Umwelt vorsehen, und der Notwendigkeit zur Vermeidung von Überschneidungen mit diesen Anforderungen gebührend Rechnung tragen.

(6)Da die wirtschaftlichen, finanziellen und gesellschaftlichen Kosten im Zusammenhang mit dem Klimawandel und der Umweltzerstörung zunehmen, sind Investitionen in Dekarbonisierung, Klimaresilienz, Kreislaufwirtschaft, Wasserresilienz und die natürliche Umwelt von entscheidender Bedeutung. Insbesondere muss unbedingt die Fähigkeit der Union und der Mitgliedstaaten verbessert werden, Krisen, Katastrophen und die Auswirkungen des Klimawandels und extremer Wetterereignisse zu antizipieren, sich darauf vorzubereiten und darauf zu reagieren sowie Investitionen im Rahmen des EU-Haushalts zu schützen. Die Einführung neuer innovativer Technologien und Lösungen zur Stärkung der Klimaresilienz wird gleichzeitig den Wettbewerbsvorteil von EU-Unternehmen erhöhen, und zwar nicht nur, weil sie sich besser anpassen können und klimaresilienter werden, sondern auch aufgrund neuer Ausfuhrmöglichkeiten.

(7)Am 17. November 2017 proklamierten das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission gemeinsam die europäische Säule sozialer Rechte als Antwort auf die sozialen Herausforderungen in Europa und um sicherzustellen, dass niemand zurückgelassen wird. Es sollte ein System eingerichtet werden, das eine systematische und transparente Überwachung des Beitrags zu diesen sozialen Zielen in der Union aus dem Haushalt gewährleistet. Insbesondere ist es wichtig, soziale Rechte und faire Arbeitsbedingungen im Einklang mit der europäischen Säule sozialer Rechte und mit Artikel 9 AEUV und Artikel 33 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 zu fördern, in denen festgelegt ist, dass Programme und Tätigkeiten – soweit machbar und zweckmäßig – unter Achtung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen nach geltendem nationalem Recht, Unionsrecht, Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation und Tarifverträgen durchzuführen sind.

(8)Im Einklang mit Artikel 8 AEUV wirkt die Union bei allen ihren Tätigkeiten darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern. In Artikel 33 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 ist daher festgelegt, dass Programme und Tätigkeiten – soweit machbar und zweckmäßig – so durchgeführt werden müssen, dass der Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter im Einklang mit einer geeigneten Methode zur durchgängigen Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter berücksichtigt wird. Mit dieser Verordnung sollte daher ein einheitliches Regelwerk zur konsequenten Umsetzung des Grundsatzes der Gleichstellung der Geschlechter festgelegt werden. Insbesondere sollte in dieser Verordnung die Methode zur durchgängigen Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter – aufbauend auf der von der Kommission im Rahmen des MFR 2021-2027 entwickelten und erstmals im Haushaltsjahr 2021 verwendeten Methode – dargelegt werden, um im Wege eines Punktesystems, das auf den Zielen beruht, die mit im Rahmen von Unionsprogrammen unterstützten Tätigkeiten angestrebt werden, die Ausgaben zu messen, die einen Beitrag zur Gleichstellung der Geschlechter leisten. Die Kommission sollte weitere Leitlinien bereitstellen, um die einheitliche Anwendung dieses Grundsatzes zu gewährleisten. In dieser Verordnung sollte auch festgelegt werden, welche im Zusammenhang mit Leistungsindikatoren gesammelten Daten – soweit machbar und zweckmäßig – nach Geschlecht aufgeschlüsselt werden sollten.

(9)Die Aufstellung und die Ausführung des Haushaltsplans muss gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 im Einklang mit den Bestimmungen der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 12 stehen. Überdies stellen die Mitgliedstaaten und die Kommission gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 bei der Ausführung des Haushaltsplans die Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gemäß Artikel 51 der Charta sicher und achten die in Artikel 2 EUV verankerten Werte der Union, die für die Ausführung des Haushaltsplans maßgeblich sind, einschließlich der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit.

(10)Gemäß der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist Diskriminierung aufgrund einer Behinderung verboten und der Anspruch von Menschen mit Behinderung auf Eigenständigkeit, soziale und berufliche Eingliederung und Teilnahme am Leben der Gemeinschaft zu achten. Darüber hinaus ist die Union Vertragspartei des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, nach dem der Schutz und die Förderung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in allen politischen Strategien und Programmen berücksichtigt werden müssen. Der Haushalt sollte daher die wirksame Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen und ihre Chancengleichheit sicherstellen und darauf abzielen, etwaige Ungleichheiten zu beseitigen, soweit dies machbar und zweckmäßig ist. Insbesondere sollten Programme und Tätigkeiten darauf abzielen sicherzustellen, dass alle Infrastrukturen, Produkte und Dienstleistungen, einschließlich in der baulichen Umwelt, für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind und dass Menschen mit Behinderungen Verkehrsmittel, Informations- und Kommunikationskanäle sowie auch Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen können. Sie sollten auch darauf abzielen, ein unabhängiges Leben zu unterstützen und den Übergang von der Betreuung in einem Heim oder einer Einrichtung zur Betreuung innerhalb der Familie oder gemeindenahen Diensten und Unterstützung zu fördern.

(11)Im Einklang mit dem strategischen Ziel der Union zur Erzielung digitaler Souveränität und Stärkung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Resilienz sollte der Leistungsrahmen Fortschritte bei der Verwirklichung der digitalen Ziele und des digitalen Wandels, einschließlich der Entwicklung und Einführung nachhaltiger und widerstandsfähiger digitaler Infrastrukturen, von Hochgeschwindigkeitsverbindungen, der breiten Einführung fortgeschrittener digitaler Technologien wie KI durch Unternehmen und die öffentliche Verwaltung fördern und die digitalen Kompetenzen in ganz Europa stärken. Dementsprechend sollten bei der Gestaltung und Durchführung von Programmen deren Beitrag zur Verwirklichung des digitalen Wandels und zur Einführung fortgeschrittener digitaler Technologien berücksichtigt werden, wobei nationalen Besonderheiten und Zuständigkeiten Rechnung getragen würde. Diese Verordnung erleichtert die Verfolgung von Ausgaben im Bereich Digitales im Einklang mit den Zielen der digitalen Dekade 13 , indem die für den digitalen Wandel relevantesten Interventionsbereiche in den einheitlichen Politikbereich „digitale Technologien und Infrastrukturen“ integriert werden. Die große Mehrheit der für die digitale Dekade relevanten Ausgaben würde unter diesen Politikbereich fallen, sodass auf diese Weise der Großteil der Ausgaben für diese wichtige Priorität überwacht werden könnten.

(12)Die wirtschaftlichen, finanziellen und sozialen Kosten im Zusammenhang mit dem Klimawandel, mit Naturkatastrophen, gesundheitlichen Notlagen, technologischen Unfällen, sich wandelnden Sicherheitsbedrohungen und anderen Störungen nehmen zu. Die Fähigkeit der Union und der Mitgliedstaaten, Krisen, Katastrophen und die Auswirkungen des Klimawandels zu antizipieren, sich darauf vorzubereiten und darauf zu reagieren, die Investitionen im Rahmen des EU-Haushalts zu schützen und die innere Sicherheit zu stärken, muss verbessert werden. Indem Vorsorge und Klimaresilienz bei der Ausarbeitung einschlägiger Programme und Tätigkeiten systematisch verankert werden, soll im Einklang mit dem Ziel der Europäischen Strategie für eine Union der Krisenvorsorge 14 , der Europäischen Strategie für die innere Sicherheit (ProtectEU) 15 und der Verpflichtung der EU gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2021/1119 16 (im Folgenden „Europäisches Klimagesetz“), die Anfälligkeit gegenüber dem Klimawandel zu verringern, sichergestellt werden, dass die einschlägigen Programme und Tätigkeiten Reformen und Investitionen unterstützen, mit denen das Katastrophen-, das Risiko- und das Krisenmanagement gestärkt wird, Investitionen in die Klimaresilienz getätigt werden, die Widerstandsfähigkeit lebenswichtiger gesellschaftlicher Funktionen gestärkt wird und resilientere, sicherere und besser vorbereitete Gesellschaften aufgebaut werden.

(13)Um die Kohärenz, Transparenz und Rechenschaftspflicht in allen Programmen der Union zu gewährleisten und eine umfassende und vergleichbare Bewertung der Leistung und der Auswirkungen der Programme zu ermöglichen, sollte ein einheitliches System eingerichtet werden, mit dem sich die Haushaltsausgaben verfolgen lassen, die Überwachung und Bewertung der Ausführung des Haushaltsplans sowie die Berichterstattung darüber ermöglicht wird und ein Beitrag zur Messung seiner Gesamtleistung erbracht wird. Aufbauend auf bestehenden Ansätzen, insbesondere dem Ansatz zur Messung der Beiträge zu übergeordneten politischen Prioritäten unter Verwendung von EU-Koeffizienten, sollte dieses System auf gemeinsamen Elementen beruhen, genauer gesagt auf einer Liste vorab festgelegter Kategorien, die zur Klassifizierung von aus dem Haushalt unterstützten Tätigkeiten („Interventionsbereiche“) verwendet werden, auf EU-Koeffizienten, die derartigen Interventionsbereichen zugewiesen werden, um deren Beitrag zu politischen Maßnahmen zu bestimmen, und auf Leistungsindikatoren, die zur Messung der Auswirkungen der Maßnahmen der Union vor Ort sowohl Output- als auch Ergebnisindikatoren umfassen. Das System sollte den Besonderheiten der verschiedenen Programme, etwa seinem Umfang, seiner Laufzeit und dem Ort seiner Durchführung Rechnung tragen. Das System sollte nicht so verstanden werden, dass mit ihm die Förderfähigkeit einer Intervention zulasten des Unionshaushalts bestimmt wird, da die Feststellung der Förderfähigkeit ausschließlich auf den sektorspezifischen Vorschriften beruht. In gleicher Weise wird im Rahmen des Systems weder festgelegt noch vorgegriffen, was aus dem Haushalt finanziert wird. Dieses System sollte andere Überwachungs- und Berichterstattungsvorschriften, die möglicherweise eingeführt werden, um die Auswirkungen der Politik und der Aktionen der Union im weiteren Sinne zu messen, unberührt lassen.

(15)Das System der Interventionsbereiche sollte eingerichtet werden, um eine umfassende Abdeckung aller Arten von aus dem Haushalt finanzierten Tätigkeiten zu gewährleisten. Zu diesem Zweck sollte eine Reihe von Interventionsbereichen festgelegt werden, die breit gefächerte Kategorien von Tätigkeiten umfassen. Im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und um eine aussagekräftige Berichterstattung über die Leistung des Haushalts zu ermöglichen, sollten die Interventionsbereiche den aus dem Haushalt unterstützten Tätigkeiten so zugewiesen werden, dass der Art und den Zielen dieser Tätigkeiten so genau wie möglich Rechnung getragen wird. In Fällen, in denen während der Durchführung von Unterstützung aus dem Haushalt zusätzliche Informationen verfügbar werden, insbesondere für Maßnahmen, die als Finanzierungsinstrumente oder Haushaltsgarantien durchgeführt werden, sollten Anstrengungen zur Zuweisung eines spezifischeren Interventionsbereichs unternommen werden, sofern einer vorhanden ist.

(16)In der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 wird darauf hingewiesen, dass die Ausgaben aus dem Unionshaushalt, die zur Gleichstellung der Geschlechter beitragen, sowie die Ausgaben für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel sowie für den Schutz der biologischen Vielfalt nachverfolgt werden müssen. Ausgaben, die zum Klimaschutz, zur Anpassung an den Klimawandel und zum Schutz der biologischen Vielfalt beitragen, müssen auch deshalb verfolgt werden, damit die Berichterstattungsanforderungen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen und des Übereinkommens über die biologische Vielfalt erfüllt werden können. Es sollte ein standardisiertes System für die Klassifizierung von aus dem Haushalt finanzierten Tätigkeiten eingerichtet werden, das die Verfolgung von Strategien und die effizientere Aggregation von Beiträgen aus den einzelnen Tätigkeiten oder Programmen erleichtern dürfte.

(17)Die Kommission hat EU-Klimakoeffizienten festgelegt, um die Ausgaben aus dem Unionshaushalt, die zu den Klimazielen und der Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals beitragen, zu quantifizieren. Im Rahmen dieses Systems 17 wird ein Koeffizient von 100 % für Tätigkeiten zugewiesen, von denen erwartet wird, dass sie einen wesentlichen Beitrag zu den Zielen Klimaschutz oder Anpassung an den Klimawandel im Einklang mit den Klimazielen der Union leisten, ein Koeffizient von 40 % für Tätigkeiten, die voraussichtlich einen nicht geringfügigen positiven Beitrag zu den Klimaschutz- oder Anpassungszielen leisten, und ein Koeffizient von 0 % für Tätigkeiten, von denen erwartet wird, dass sie neutrale Auswirkungen auf die Klimaschutzziele haben. Bei zahlreichen Tätigkeiten spiegeln die EU-Klimakoeffizienten die technischen Bewertungskriterien der EU-Taxonomie für nachhaltige Tätigkeiten wider.

(18)Aufgrund des in dieser Verordnung vorgesehenen Konzepts für die Verfolgung wird die Kommission dem Ausschuss für Entwicklungshilfe der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung weiterhin über ihre öffentliche Entwicklungshilfe Bericht erstatten können.

(19)Artikel 33 Absatz 3 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 schreibt die Überwachung von Leistungsindikatoren vor, die relevant, anerkannt, zuverlässig, unkompliziert und solide sein und gleichzeitig die Aggregation von Daten über alle einschlägigen Programme hinweg ermöglichen müssen. Daher ist es notwendig, eine Liste von Leistungsindikatoren aufzustellen, die prägnant und verhältnismäßig sowie zahlenmäßig begrenzt sein sollten und keinen übermäßigen Verwaltungsaufwand verursachen sollten. Leistungsindikatoren, einschließlich Output- und Ergebnisindikatoren, sollten ausschließlich zum Zweck der Überwachung der Leistung des Haushalts und der Berichterstattung darüber sowie zur Untermauerung der Evaluierung von Programmen verwendet werden und sollten unbeschadet zusätzlicher Informationen verwendet werden, die aufgrund anderer Überwachungs-, Berichterstattungs- und Evaluierungsvorschriften erlangt werden können, die der Messung der Auswirkungen der Politik der Union im weiteren Sinne dienen.

(20)Die Kommission hat im Rahmen ihrer jährlichen Berichterstattung über die Auswirkungen grüner Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU eine Methode zur Berechnung der vermiedenen Treibhausgasemissionen entwickelt, um die Unterstützung des Übergangs zu einer CO2-armen Wirtschaft zu bewerten. Es müssen weitere geeignete Methoden zur Berechnung der vermiedenen Treibhausgasemissionen als Ergebnisindikator auf der Grundlage von Outputindikatoren entwickelt werden, um insbesondere für die Mitgliedstaaten den Verwaltungsaufwand für die Leistungsberichterstattung zu verringern.

(21)Um die Kohärenz, Transparenz, Vergleichbarkeit und Rechenschaftspflicht aller Programme und Tätigkeiten im Rahmen des Haushalts zu gewährleisten, sollten im Einklang mit Artikel 34 Absatz 3 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 gemeinsame Vorschriften für deren Evaluierung durch die Kommission festgelegt werden. Zusätzlich zu einer rückblickenden Evaluierung gemäß dieser Bestimmung sollte die Kommission auch einen Halbzeitbericht über die Durchführung jedes Programms und jeder Tätigkeit veröffentlichen, der quantitative und qualitative Nachweise liefert und so Aufschluss über die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele der Programme bzw. Tätigkeiten gibt. Bei der Durchführung von Evaluierungen sollte die Kommission insbesondere danach streben, den Beitrag zu den politischen Zielen der Union, zum BIP-Wachstum und zu den Beschäftigungsquoten in der Union so weit wie möglich zu quantifizieren. Die Evaluierungen der Mitgliedstaaten können auch Drittstaaten betreffen, sofern die Evaluierungen die Unterstützung von Kooperationstätigkeiten zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern betreffen. Evaluierungen sollten so rechtzeitig durchgeführt werden, dass sie in den Entscheidungsprozess einfließen können, und könnten Programme, Tätigkeiten oder Bündel von Tätigkeiten abdecken.

(22)Der Zugang zu Informationen über den Haushalt sollte einfacher und effizienter gestaltet werden, um die Transparenz und Rechenschaftspflicht des Haushalts zu erhöhen, den Verwaltungsaufwand für Antragsteller und Begünstigte zu verringern und letztlich die Leistung des Haushalts zu verbessern und die Maßnahmen der Union zu stärken. Es sollte eigens zu diesem Zweck eine einzige öffentlich zugängliche Website (im Folgenden „zentrales Zugangstor“) eingerichtet werden, auf der Informationen über den Haushaltsvollzug und die Leistung des Haushalts sowie Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten zu finden sind. Das zentrale Zugangstor wird im Einklang mit der Digitalstrategie der Europäischen Kommission und ihrem Ansatz „Weiterverwenden, Einkaufen, Bauen“ so weit wie möglich auf bestehenden Instrumenten aufbauen. Es sollte benutzerfreundlich und so gestaltet sein, dass es an die Bedürfnisse der verschiedenen Nutzer angepasst werden kann. Das zentrale Zugangstor sollte außerdem weitere Funktionen bieten, z. B. die Möglichkeit, sich Daten über Empfänger und aus dem Haushalt unterstützte Vorhaben anzeigen zu lassen.

(23)Für jede Ausführungsmethode sollte präzisiert werden, wie die Bestimmungen zur Gleichstellung der Geschlechter sowie die Bestimmungen über die Leistungsüberwachung, die Berichterstattung und die Finanzierungsmöglichkeiten umgesetzt werden. Insbesondere sollte berücksichtigt werden, dass der Haushalt teilweise durch von den Mitgliedstaaten ausgearbeitete und vorgelegte Pläne ausgeführt werden soll, in denen ihre Agenda zu Reformen, Investitionen und sonstigen Maßnahmen enthalten sind, sowie durch gründlich leistungsbasierte Pläne von Drittländern. Bezugnahmen auf Pläne von Drittländern sind so zu verstehen, dass sie sich nur auf Kandidatenländer, potenzielle Kandidaten und Länder der östlichen Nachbarschaft der Union beziehen. Die Unterstützung anderer Drittländer kann auf andere Weise als durch Pläne erfolgen. Angesichts der besonderen Umstände in Drittländern und im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sollte diesen Ländern bei der Umsetzung der einschlägigen Bestimmungen dieser Verordnung mehr Flexibilität eingeräumt werden. Die Vereinbarungen mit den einzelnen Durchführungspartnern sollten einschlägige Bestimmungen zur Umsetzung der verschiedenen Elemente dieser Verordnung enthalten, einschließlich zur Anwendung des Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmens, wobei unter anderem die Kapazitäten des jeweiligen Durchführungspartners zu berücksichtigen sind.

(24)Durch eine klare Kommunikation über die Unterstützung aus dem Haushalt und seine Erfolge wird sichergestellt, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in der Union darüber im Bilde sind, wie die Mittel ausgegeben werden, was die Transparenz, das öffentliche Bewusstsein und das Gemeinschaftsgefühl stärkt. Es sollten kohärente Regeln für die Verpflichtungen in den Bereichen Information, Kommunikation und Sichtbarkeit festgelegt werden, insbesondere Verpflichtungen für Begünstigte und Durchführungspartner, die Mitgliedstaaten, Drittländer und Organe der Union, wobei die besonderen Umstände zu berücksichtigen sind, unter denen der Haushalt ausgeführt werden kann. Dies gilt unbeschadet weiterer Modalitäten während der Ausführung, einschließlich der Verwendung von mit EU-Mitteln verbundenen Marken im Rahmen von Programmen.

(25)Für die Zwecke der Erfüllung ihrer jeweiligen Verpflichtungen gemäß dieser Verordnung, der Haushaltsordnung und den sektorspezifischen Vorschriften, insbesondere Überwachung, Berichterstattung, Kommunikation, Veröffentlichung, Evaluierung, Finanzmanagement, Überprüfungen, Prüfungen und gegebenenfalls Feststellung der Förderfähigkeit von Teilnehmern, müssen verschiedene Kategorien personenbezogener Daten über Stellen, die am Haushaltsvollzug der Union beteiligt sind, erhoben und verarbeitet werden, um unter anderem die Identifizierung dieser Stellen, die Berechnung geeigneter Leistungsindikatoren und die Bewertung der Erreichung von Zielen in den betreffenden Sektoren zu ermöglichen.

(26)Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, erforderlichenfalls Rechtsakte gemäß Artikel 290 AEUV in Bezug auf Folgendes zu erlassen: Änderungen der Liste der Interventionsbereiche und Leistungsindikatoren in Anhang I der vorliegenden Verordnung; Änderung der Codes für die territoriale Dimension in Anhang II; Änderung der spezifischen Ausgabenzielwerte für Klima und Umwelt in Anhang III; Änderung der Liste der für die Gleichstellung der Geschlechter relevanten Programme in Anhang IV dieser Verordnung; Änderung von Anhang V dieser Verordnung über Information, Kommunikation und Sichtbarkeit; und Änderung der Bestimmung über das zentrale Zugangstor. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf der Ebene von Sachverständigen, durchführt, die mit den Grundsätzen in Einklang stehen, die in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung 18 niedergelegt wurden. Um insbesondere eine gleichberechtigte Beteiligung an der Ausarbeitung der delegierten Rechtsakte zu gewährleisten, erhalten das Europäische Parlament und der Rat alle Dokumente zur gleichen Zeit wie die Sachverständigen der Mitgliedstaaten, und ihre Sachverständigen haben systematisch Zugang zu den Sitzungen der Sachverständigengruppen der Kommission, die mit der Ausarbeitung der delegierten Rechtsakte befasst sind.

(27)Diese Verordnung sollte ab dem Beginn der Anwendung des MFR 2028-2034 am [1. Januar 2028] gelten —

HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

(1)Mit dieser Verordnung wird ein Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmen für den Haushalt eingerichtet; außerdem werden Vorschriften für die Überwachung aller Haushaltsausgaben, für die Überwachung der Leistung von Programmen und Tätigkeiten der Union und für die Berichterstattung darüber sowie für die Evaluierung der Programme und Tätigkeiten festgelegt.

(2)Mit dieser Verordnung werden außerdem im Einklang mit den Grundsätzen der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit gemäß Artikel 33 Absatz 1 der Verordnung der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 sowie mit anderen horizontalen Grundsätzen in Bezug auf Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, Klima und biologische Vielfalt Vorschriften zur Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung der in Artikel 33 Absatz 2 Buchstaben d und f derselben Verordnung genannten Grundsätze der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ und der Gleichstellung der Geschlechter festgelegt, soweit dies machbar und zweckmäßig ist. Mit dieser Verordnung werden zudem horizontale Bestimmungen festgelegt, die für alle Programme und Tätigkeiten der Union gelten, wie etwa Vorschriften für die Einrichtung eines zentralen Zugangstors gemäß Artikel 12 dieser Verordnung, sowie Vorschriften über Information, Kommunikation und Sichtbarkeit.

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

1.„Vorhaben“ Folgendes:

a)ein Projekt, eine Aktion oder ein Bündel von Projekten oder Aktionen zur Durchführung einer oder mehrerer Tätigkeiten;

b)im Zusammenhang mit Finanzierungsinstrumenten und Haushaltsgarantien der Betrag der rückzahlbaren Finanzierung, der Endempfängern zur Verfügung gestellt und aus dem Unionshaushalt geleistet wird; 

c)im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik eine Zahlung an Landwirte im Rahmen von flächen- und tierbezogenen Interventionen zur Einkommensstützung;

2.„Tätigkeit“ die spezifische Initiative, die ergriffen wird, um zur Erreichung eines festgelegten Ziels beizutragen; diese Tätigkeit kann einer Maßnahme in von Mitgliedstaaten oder von Drittländern erstellten Plänen entsprechen;

3.„Maßnahme“ eine Reform, eine Investition oder jede andere Intervention, die in von Mitgliedstaaten oder von Drittländern erstellten Plänen vorgesehen ist und aus einer oder mehreren Tätigkeiten bestehen kann;

4.„Plan“ das Dokument mit Maßnahmen, das entweder von Mitgliedstaaten (im Folgenden „Pläne von Mitgliedstaaten“) oder von Kandidatenländern, potenziellen Kandidaten und Ländern der östlichen Nachbarschaft (im Folgenden „Pläne von Drittländern“) ausgearbeitet wird;

5.„Interventionsbereich“ eine standardisierte und vordefinierte Kategorie zur Einstufung unterstützter Tätigkeiten;

6.„Etappenziel“ die in der Verordnung .../... [Pläne für national-regionale Partnerschaften] vorgesehene Bedeutung;

7.„Zielwert“ die in der Verordnung .../... [Pläne für national-regionale Partnerschaften] vorgesehene Bedeutung;

8.„Outputindikator“ einen quantitativen Leistungsindikator, anhand dessen überwacht wird, was durch eine Tätigkeit direkt erzeugt oder unterstützt wird;

9.„Ergebnisindikator“ einen quantitativen Leistungsindikator, anhand dessen die unmittelbaren Auswirkungen unterstützter Tätigkeiten gemessen werden;

10.„EU-Koeffizienten“ das dreistufige System von Koeffizienten (0 %, 40 %, 100 %), mit denen der Beitrag gemessen wird, den die einzelnen Interventionen zulasten des Unionshaushalts zu politischen Strategien leisten;

11.„Träger“ ein Rechtsträger (Unternehmen, Organisation, öffentliche Einrichtung), der Vorhaben durchführt oder durchzuführen beabsichtigt, welche für Investoren von Interesse sein könnten;

12.„Beratungspartner“ eine förderfähige Einrichtung, etwa ein Finanzinstitut oder eine andere Einrichtung, mit der die Kommission eine Vereinbarung zur Durchführung einer oder mehrerer Beratungsinitiativen geschlossen hat, mit Ausnahme von Beratungsinitiativen, die über externe, von der Kommission beauftragte Dienstleister oder über Exekutivagenturen durchgeführt werden.

Artikel 3
Ziele

Ziel dieser Verordnung ist es, die Ausarbeitung, Überwachung und Umsetzung der strategischen Prioritäten der Union zu stärken, den Verwaltungsaufwand zu verringern und die Transparenz zu erhöhen durch

a)die Einführung eines einheitlichen Systems zur Verfolgung von Ausgaben aus dem Haushalt;

b)die Einführung eines für den gesamten Haushalt geltenden einheitlichen Systems zur Überwachung und Bewertung der Ausführung des Haushaltsplans im Wege von Programmen und Tätigkeiten, zur Berichterstattung darüber sowie um einen Beitrag zur Messung der Gesamtleistung des Haushalts zu leisten;

c)Harmonisierung und Straffung der Bereitstellung von Informationen über die Leistung;

d)Harmonisierung der Anwendung horizontaler Grundsätze in allen Programmen und Tätigkeiten, soweit dies machbar und zweckmäßig ist;

e)Festlegung der Modalitäten für die Bereitstellung von Informationen über die Haushaltsleistung, verfügbare Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen des Haushaltsplans und sonstige Informationen, die für die Öffentlichkeit im Zusammenhang mit der Ausführung des Haushaltsplans von Interesse sind.

Kapitel 2
Horizontale Grundsätze

Artikel 4
Klimaschutz und biologische Vielfalt

(1)Der Beitrag zum Klimaschutz und zur biologischen Vielfalt aus dem Haushalt wird anhand des in Artikel 8 festgelegten Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmens für den Haushalt sowie anhand von EU-Koeffizienten überwacht.

(2)Programme und Tätigkeiten werden mit Blick auf einen Gesamtausgabenzielwert über den gesamten Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034 von mindestens 35 % der Gesamthaushaltsmittel für Klima- und Umweltziele (im Folgenden „Ausgabenzielwert für Klima und Umwelt“) durchgeführt, das unter Verwendung des höchsten Koeffizienten für Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel und Resilienz sowie Umwelt des in Absatz 1 genannten Rahmens berechnet wird. Verteidigungs- und Sicherheitsausgaben sind von der Berechnungsgrundlage für den Ausgabenzielwert für Klima und Umwelt ausgenommen.

(3)Programme und Instrumente der EU tragen dazu bei, den in Absatz 2 festgelegten Ausgabenzielwert für Klima und Umwelt zu erreichen. Der spezifische Beitrag einiger Programme und Instrumente der Union ist in Anhang III dargelegt.

(4)Die Kommission ist gemäß Artikel 20 befugt, delegierte Rechtsakte zur Anpassung der Höhe der in Anhang III festgelegten Ausgabenzielwerte für Klima und Umwelt zu erlassen, um Entwicklungen während der Durchführung der Programme, etwa im Falle der Verfehlung bzw. Übererfüllung der Zielwerte, oder neuen Prioritäten bei der Durchführung der Programme Rechnung zu tragen.

(5)Werden bei einem oder mehreren einschlägigen Programmen keine ausreichenden Fortschritte bei der Erreichung des Ausgabenzielwerts für Klima und Umwelt erzielt, so konsultieren die Organe einander im Einklang mit ihren Zuständigkeiten und den einschlägigen Rechtsvorschriften über geeignete Maßnahmen, die zu ergreifen sind, um sicherzustellen, dass die Ausgaben der Union für Klima- und Umweltziele im Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034 mindestens 35 % der Gesamtmittel des Unionshaushalts entsprechen.

Artikel 5
„Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ von Umweltzielen

(1)Eine gestraffte Anwendung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen gemäß Artikel 33 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 sollte durch ein einziges Set einfacher Leitlinien (im Folgenden „Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“) vereinfacht werden.

(2)In den in Absatz 1 genannten Leitlinien werden allgemeine Grundsätze und Kriterien sowie erforderlichenfalls spezifische Kriterien auf der Ebene der einschlägigen Politikbereiche festgelegt.

Dabei wird insbesondere unterschieden zwischen Politikbereichen oder Tätigkeiten, bei denen stets davon ausgegangen wird, dass sie dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen entsprechen, und Politikbereichen oder Tätigkeiten, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie ein Umweltziel oder mehrere Umweltziele erheblich beeinträchtigen und die daher nicht aus dem EU-Haushalt finanziert werden können.

In ihren Leitlinien trägt die Kommission der Notwendigkeit Rechnung, die festgelegten Ziele der einschlägigen Programme oder Instrumente im Einklang mit den politischen Prioritäten der Union zu verwirklichen sowie Überschneidungen mit den Anforderungen nach geltendem EU-Recht zu vermeiden, das durch die geltenden EU-Rechtsvorschriften gebotene hohe Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu wahren, den Verwaltungs- und Berichterstattungsaufwand für Behörden und Begünstigte zu berücksichtigen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.

Die Verhältnismäßigkeit wird insbesondere dadurch gewährleistet, dass die Größenordnung einer Tätigkeit, ihre Klima- und Umweltauswirkungen sowie die territorialen Merkmale der Regionen, in denen die Tätigkeiten stattfinden, bzw. die Tatsache, dass sie unter Umständen in Drittländern stattfinden, berücksichtigt werden.

(3)In den in Absatz 1 genannten Leitlinien werden auch Fälle ermittelt, in denen die Anwendung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen möglicherweise nicht machbar oder zweckmäßig ist, wie Krisensituationen, einschließlich Notfällen infolge von Naturkatastrophen, oder wenn andere zwingende Gründe des Allgemeininteresses gegeben sind.

In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu berücksichtigen, dass es weder machbar oder zweckmäßig ist, den Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen auf Verteidigungs- und Sicherheitstätigkeiten anzuwenden.

Artikel 6
Sozialpolitik

(1)Der Beitrag aus dem Haushalt zur Sozialpolitik in der Union wird anhand des in Artikel 8 festgelegten Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmens für den Haushalt sowie anhand von EU-Koeffizienten überwacht.

(2)Programme und Tätigkeiten werden – soweit entsprechend den maßgeblichen sektorspezifischen Vorschriften machbar und zweckmäßig – so durchgeführt, dass ihre festgelegten Ziele unter Achtung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen nach geltendem nationalem Recht, Unionsrecht, IAO-Übereinkommen und Tarifverträgen im Einklang mit Artikel 33 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 verwirklicht werden.

Artikel 7
Gleichstellung der Geschlechter

(1)Programme und Tätigkeiten zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter gemäß Artikel 33 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 sind in Anhang IV der vorliegenden Verordnung aufgeführt.

Bei allen Programmen und Tätigkeiten wird besonderes Augenmerk darauf gelegt, soweit möglich für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in den Evaluierungsgremien und anderen einschlägigen Beratungsgremien wie Leitungsorganen, Sachverständigengruppen und Überwachungsausschüssen zu sorgen.

(2)Für die Zwecke der in Artikel 33 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 genannten Methode zur durchgängigen Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter fallen die Tätigkeiten des Haushalts in eine der folgenden Kategorien und erhalten eine entsprechende Punktzahl für ihren Beitrag zur Gleichstellung:

a)Tätigkeiten, bei denen die Gleichstellung der Geschlechter ein Hauptziel ist („Punktzahl für den Beitrag zur Gleichstellung: 2“);

b)Tätigkeiten, bei denen die Gleichstellung der Geschlechter ein wichtiges und bewusstes Ziel, aber nicht das Hauptziel ist („Punktzahl für den Beitrag zur Gleichstellung: 1“);

c)Tätigkeiten, die voraussichtlich keinen wesentlichen Beitrag zur Gleichstellung der Geschlechter leisten („Punktzahl für den Beitrag zur Gleichstellung: 0“).

Die in Unterabsatz 2 genannten Tätigkeiten werden unter Bezugnahme auf die Liste der Interventionsbereiche in Anhang I kategorisiert.

(3)Zur Gewährleistung der Kohärenz aller Programme stellt die Kommission zur Festlegung der Kategorien und der entsprechenden Punktzahl für den Beitrag zur Gleichstellung technische Leitlinien für die in Absatz 2 genannte Methode zur Verfügung.

(4)Die Kommission ist gemäß Artikel 20 befugt, zur Änderung von Anhang IV delegierte Rechtsakte zu erlassen.

Kapitel 3
Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmen für den Haushalt, Überwachung und Berichterstattung, Evaluierung und Transparenz

Artikel 8
Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmen für den Haushalt

(1)Der Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmen für den Haushalt beruht auf folgenden Elementen:

a)einer einzigen Liste von Interventionsbereichen;

b)EU-Koeffizienten, die den Interventionsbereichen zugewiesen werden, um deren Beitrag zu politischen Strategien zu bestimmen;

c)für jeden Interventionsbereich Leistungsindikatoren gemäß Artikel 33 Absatz 3 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509, die sowohl Outputindikatoren als auch Ergebnisindikatoren umfassen.

Die in Unterabsatz 1 genannten Elemente sind in Anhang I aufgeführt.

Für Tätigkeiten in der Union umfasst der Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmen für den Haushalt auch die in Anhang II festgelegten Codes für die territoriale Dimension.

(2)Den aus dem Haushalt finanzierten Tätigkeiten wird ein Interventionsbereich zugewiesen, der dem Wesen der finanzierten Tätigkeit am nächsten kommt. Ob eine Tätigkeit aus dem Haushalt gefördert werden kann, hängt ausschließlich von den sektorspezifischen Vorschriften ab und wird nicht durch die Festlegung von Interventionsbereichen eingeschränkt, die nur zum Zweck der Verfolgung der Ausgaben und der Überwachung der Leistung des Haushalts festgelegt werden.

(3)Die Kommission kann die Definition der in Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c genannten Leistungsindikatoren näher ausführen.

(4)Die Kommission ist gemäß Artikel 20 befugt, zur Änderung von Anhang I und Anhang II delegierte Rechtsakte zu erlassen.

Artikel 9
Überwachung der Leistung des Haushalts und Berichterstattung

(1)Zur Bewertung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele von aus dem Haushalt finanzierten Programmen und Tätigkeiten überwacht die Kommission deren Durchführung bei allen Arten des Haushaltsvollzugs anhand der in Artikel 8 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c genannten Leistungsindikatoren. Die Daten werden effizient, wirksam und zeitnah erhoben. Zu diesem Zweck werden verhältnismäßige Berichterstattungsanforderungen festgelegt, die die Empfänger von Unionsmitteln zu erfüllen haben. Die Daten werden regelmäßig erhoben und elektronisch gespeichert.

(2)Die Kommission unterrichtet das Europäische Parlament und den Rat gemäß Artikel 41 Absatz 3 Unterabsatz 1 Buchstabe h und Artikel 253 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 jährlich über den Stand der Durchführung der Programme und Tätigkeiten sowie über die Fortschritte bei der Erreichung der Programmziele.

Artikel 10
Evaluierungen durch die Kommission

(1)Die Kommission führt Evaluierungen gemäß Artikel 34 Absatz 3 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2059 durch, um die Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und den Unionsmehrwert jedes Programms oder jeder Tätigkeit zu prüfen. In Bezug auf die Gemeinsame Agrarpolitik erstrecken sich diese Evaluierungen auch auf Maßnahmen, die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 19 durchgeführt werden.

(2)Die Kommission veröffentlicht spätestens vier Jahre nach Beginn der Durchführung für jedes Programm oder jede Tätigkeit einen Durchführungsbericht.

(3)Die Kommission führt spätestens drei Jahre nach Ende des Programmplanungszeitraums eines jeden Programms oder einer jeden Tätigkeit eine rückblickende Evaluierung zur Bewertung der Leistung des Programms oder der Tätigkeit durch.

Artikel 11
Evaluierung der Mitgliedstaaten im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung

(1)Bei Unionsmitteln, die im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung ausgeführt werden, führen die Mitgliedstaaten Evaluierungen anhand von Kriterien wie Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz und Kohärenz durch, um die Qualität der Konzeption und Durchführung der Maßnahmen zu verbessern sowie Engpässe und Möglichkeiten zur Beschleunigung ihrer Durchführung zu ermitteln. Die Evaluierungen können sich auch auf andere relevante Kriterien wie Inklusivität, Sichtbarkeit und europäischen Mehrwert beziehen.

(2)Die Mitgliedstaaten führen spätestens zwei Jahre nach Ende des Programmplanungszeitraums Evaluierungen durch, um die Auswirkungen von im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung durchgeführten Maßnahmen mittels quantitativer Techniken, gegebenenfalls auch anhand kontrafaktischer Ansätze und anhand von Erkenntnissen aus der experimentellen Versuchsanordnung, zu bewerten.

(3)Die Mitgliedstaaten führen spätestens drei Jahre nach Beginn der Durchführung der Pläne mindestens eine Zwischenevaluierung all ihrer Pläne durch.

(4)Die Mitgliedstaaten erstellen einen Evaluierungsfahrplan, den sie dem zuständigen Überwachungsausschuss und der Kommission spätestens ein Jahr nach Genehmigung ihrer Pläne vorlegen.

(5)Die Mitgliedstaaten betrauen funktional unabhängige Sachverständige mit den Evaluierungen.

(6)Die Mitgliedstaaten sorgen für die Einrichtung der Verfahren, die benötigt werden, um die für die Evaluierungen erforderlichen Daten zu erstellen und zu erheben.

(7)Alle Evaluierungen werden auf der in Artikel 12 Absatz 1 genannten Website veröffentlicht.

Artikel 12
Transparenz – zentrales Zugangstor

(1)Bis zum [Datum] richtet die Kommission eine spezielle öffentlich zugängliche Website (im Folgenden „zentrales Zugangstor“) ein, die inhaltlich in mehrere Abschnitte unterteilt ist und folgende Funktionen aufweist:

a)Anzeige des Fortschritts bei der Ausführung der finanziellen Mittel und der Leistung des Haushalts;

b)Bereitstellung der in Artikel 38 und Artikel 142 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 genannten Informationen;

c)Bereitstellung von Informationen über aus dem Haushalt finanzierte Vorhaben unter gebührender Berücksichtigung von Vertraulichkeits- und Sicherheitserwägungen, wobei Unterstützung durch Finanzierungsinstrumente oder Haushaltsgarantien in Höhe von weniger als 500 000 EUR hiervon ausgenommen ist;

d)Bereitstellung von Informationen über Vorhaben, die besondere Auszeichnungen oder ein Exzellenzsiegel erhalten haben und auf der Suche nach alternativen oder zusätzlichen Finanzmitteln, Finanzierungsmöglichkeiten oder Investoren sind;

e)Bereitstellung von Informationen über laufende und künftige, aus dem Haushalt finanzierte Aufforderungen zur Interessenbekundung, Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und Ausschreibungen;

f)Bereitstellung eines Kanals für Träger, auf dem sie potenziellen Investoren Vorhaben vorstellen können;

g)Bereitstellung eines zentralisierten Zugangs zu aus dem Haushalt finanzierten Beratungs- und Unterstützungsdiensten für Unternehmen.

(2)In Bezug auf die in Absatz 1 Buchstabe a dieses Artikels genannte Funktion enthält das zentrale Zugangstor gegebenenfalls Informationen zu folgenden Elementen:

a)den aus dem Haushalt finanzierten Tätigkeiten, einschließlich dem Fortschritt bei der Ausführung der Mittel und der Leistung, gegebenenfalls aufgeschlüsselt nach Programmen und Kapiteln eines Plans eines Mitgliedstaats;

b)der aggregierten Leistung, aufgeschlüsselt nach Programm und Interventionsbereich, unter Verwendung der einschlägigen Leistungsindikatoren gemäß Artikel 8 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c der vorliegenden Verordnung;

c)dem Beitrag zu politischen Strategien gemäß Artikel 8 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe b der vorliegenden Verordnung, aufgeschlüsselt nach Programmen;

d)aus dem Haushalt finanzierten Vorhaben;

e)im Falle von direkt von der Kommission durchgeführten Tätigkeiten, der Höhe der Beteiligung, insbesondere für jede Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, der Anzahl der eingereichten Vorschläge, ihrer durchschnittlichen Punktzahl und dem Anteil der Vorschläge oberhalb und unterhalb der Qualitätsschwellen;

f)den in Artikel 41 Absatz 3 Unterabsatz 1 Buchstabe h und Artikel 253 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 genannten Elementen.

(3)In Bezug auf die in Absatz 1 Buchstabe c des vorliegenden Artikels genannte Funktion enthält das zentrale Zugangstor in Bezug auf die über Pläne der Mitgliedstaaten finanzierten Vorhaben die in Artikel 63 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung .../... [Pläne für national-regionale Partnerschaften] genannten Informationen.

(4)In Bezug auf die in Absatz 1 Buchstabe e dieses Artikels genannte Funktion enthält das zentrale Zugangstor gegebenenfalls Informationen zu folgenden Elementen:

a)Gegenstand der Aufforderung, einschließlich einer kurzen Beschreibung;

b)geografisches Gebiet, auf das sich die Aufforderung bezieht;

c)welche Teilnehmer förderfähig sind;

d)Gesamtbetrag der Unterstützung für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und Währung;

e)Anfangs- und Enddatum der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen;

f)Link zur Online-Plattform, auf der die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht wurde oder veröffentlicht wird.

(5)Das zentrale Zugangstor wird regelmäßig aktualisiert.

(6)Die Kommission ist gemäß Artikel 20 befugt, zur Änderung dieses Artikels delegierte Rechtsakte zu erlassen.

Kapitel 4
Umsetzung

Artikel 13
Umsetzung durch Pläne von Mitgliedstaaten oder Drittländern – Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen und Gleichstellung der Geschlechter

(1)Jeder Mitgliedstaat oder jedes Drittland legt in seinen Plänen für jede Tätigkeit eine Bewertung nach dem Kriterium der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ im Einklang mit den in Artikel 5 genannten Leitlinien vor, sofern diese Leitlinien nichts anderes vorsehen.

(2)Abweichend von Absatz 1 legt jeder Mitgliedstaat oder jedes Drittland für Tätigkeiten, bei denen die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ möglicherweise nicht machbar oder zweckmäßig ist, eine diesbezügliche Begründung im Einklang mit den in Artikel 5 genannten Leitlinien vor.

(3)Jeder Mitgliedstaat oder jedes Drittland legt in seinen Plänen für jede Tätigkeit eine Bewertung nach dem Kriterium des Grundsatzes der Gleichstellung der Geschlechter vor, die folgende Elemente umfasst:

a)eine Erläuterung, wie die in den Plänen vorgesehenen Tätigkeiten zur Gleichstellung der Geschlechter beitragen sollen;

b)Zuweisung der angemessenen Punktzahl für jede Tätigkeit für ihren Beitrag zur Gleichstellung der Geschlechter gemäß Artikel 7 Absatz 2 und angemessene Begründung.

Darüber hinaus sollte die Gleichstellung der Geschlechter – soweit machbar und zweckmäßig – ein Kriterium zur Evaluierung von Vorschlägen sein.

(4)Die Bewertung gemäß Absatz 1 bis 3 ist den Plänen bei deren Vorlage beizufügen. Kann zu diesem Zeitpunkt keine Bewertung des Beitrags zur Gleichstellung der Geschlechter vorgelegt werden, so wird davon ausgegangen, dass die Tätigkeit keinen wesentlichen Beitrag zur Gleichstellung der Geschlechter leistet; die Tätigkeit erhält somit die Punktzahl 0. Diese Punktzahl kann sich ändern, wenn der betreffende Mitgliedstaat oder das betreffende Drittland eine Änderung seiner Pläne vorlegt.

(5)Ob ein von einem Mitgliedstaat oder einem Drittland vorgelegter Plan oder eine von einem Mitgliedstaat oder einem Drittland vorgelegte Änderung eines Plans im Einklang mit den in Absatz 1 bis 3 dieses Artikels genannten Verpflichtungen steht, wird anhand der einschlägigen sektorspezifischen Vorschriften bewertet.

Artikel 14
Ausführung durch Pläne der Mitgliedstaaten – Leistungsüberwachung und Berichterstattung

(1)Jeder Mitgliedstaat verfügt über ein Überwachungs- und Berichterstattungssystem, das die Überwachung der Leistung und die automatisierte Übermittlung von Informationen auf der Grundlage der einschlägigen Elemente des in Artikel 8 Absatz 1 genannten Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmens ermöglicht. Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission diese Informationen in interoperabler Weise über das in Anhang XVI der Verordnung .../... [Pläne für national-regionale Partnerschaften – SFC 2028] genannte elektronische Datenaustauschsystem zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission.

(2)In jedem von einem Mitgliedstaat vorgelegten Plan und jeder Änderung eines Plans wird jeder Maßnahme vorschlagshalber mindestens ein Interventionsbereich aus Anhang I und gegebenenfalls jedem dieser Interventionsbereiche die folgenden Leistungsindikatoren zugewiesen; dies bedarf der Zustimmung der Kommission:

a)ein aus Anhang I ausgewählter Outputindikator zur Festlegung des endgültigen Etappenziels oder des endgültigen Zielwerts für diese Maßnahme, der entweder dem zugewiesenen Interventionsbereich oder gegebenenfalls einem anderen Interventionsbereich entspricht, oder in hinreichend begründeten Fällen und im Einvernehmen mit der Kommission ein nicht in Anhang I aufgeführter Outputindikator;

b)sofern verfügbar: ein oder mehrere Ergebnisindikatoren, die dem Interventionsbereich der Maßnahme gemäß Anhang I entsprechen.

Außer dem unter Buchstabe a festgelegten Outputindikator werden keine zusätzlichen Outputindikatoren festgelegt.

Wird „vermiedene Treibhausgasemissionen“ als Ergebnisindikator zugewiesen, so weist der Mitgliedstaat noch einen zweiten Ergebnisindikator zu, sofern unter demselben Interventionsbereich noch andere Ergebnisindikatoren verfügbar sind.

Hat der Mitgliedstaat zur Festlegung eines endgültigen Etappenziels oder eines endgültigen Zielwerts für diese Maßnahme einen nicht in Anhang I aufgeführten Outputindikator vorgeschlagen und enthält Anhang I keinen dem Interventionsbereich der Maßnahme entsprechenden Ergebnisindikator, so weist der Mitgliedstaat entweder einen der Ergebnisindikatoren zu, die anderen Interventionsbereichen gemäß Anhang I entsprechen, oder – im Einvernehmen mit der Kommission – ausnahmsweise einen nicht in Anhang I aufgeführten Ergebnisindikator.

(3)Jeder Plan enthält den Ausgangswert und einen Schätzwert für den jeder Maßnahme gemäß Absatz 2 zugewiesenen Ergebnisindikator, einschließlich des Jahres, in dem dieser Wert voraussichtlich erreicht wird. Für die flächen- und tierbezogene Einkommensstützung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik ist ein solcher Schätzwert nicht kumulativ und entspricht dem im Programmplanungszeitraum verzeichneten Höchstwert.

Der Mitgliedstaat kann diesen Schätzwert während der Halbzeitrevision oder bei Änderungen des Plans aktualisieren.

(4)In jedem von einem Mitgliedstaat vorgelegten Plan und in jeder Änderung eines solchen Plans wird jeder Maßnahme außerdem vorschlagshalber mindestens ein Code für die territoriale Dimension gemäß Anhang II Teil 1 sowie der NUTS-2-Standort gemäß Anhang II Teil 4 zugewiesen. Soweit relevant und verfügbar, schlagen die Mitgliedstaaten auch Codes für die territoriale Dimension gemäß Anhang II Teil 2 und/oder Teil 3 vor.

(5)Die Mitgliedstaaten stellen der Kommission Informationen über den Fortschritt bei dem ausgewählten Outputindikator gemäß Artikel 59 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung .../... [Pläne für national-regionale Partnerschaften] und die tatsächlichen Ergebnisse der Maßnahme im Vergleich zum Schätzwert für den dieser Maßnahme zugeordneten Ergebnisindikator zur Verfügung. Die Informationen zum Ergebnisindikator werden bis spätestens 15. Februar eines jeden Jahres bis 2037 aktualisiert.

Artikel 15
Umsetzung durch Pläne von Drittstaaten – Leistungsüberwachung und Berichterstattung

(1)Die Kommission weist jeder in einem Plan von Drittländern aufgeführten Maßnahme mindestens einen Interventionsbereich aus Anhang I zu und stellt so weit wie möglich sicher, dass Drittländer in ihren Plänen die Leistungsindikatoren gemäß Artikel 8 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c verwenden. Die Kommission nimmt Stellung oder holt erforderlichenfalls zusätzliche Informationen ein. In den mit dem betreffenden Drittland geschlossenen Vereinbarungen wird das Drittland verpflichtet, die angeforderten zusätzlichen Informationen zu übermitteln und die vorgeschlagenen Leistungsindikatoren erforderlichenfalls zu überarbeiten.

(2)Die Pläne enthalten angemessene Bestimmungen für die Meldung von Leistungsdaten und die elektronische Übermittlung der zugrunde liegenden Überwachungsdaten an die Kommission.

Artikel 16
Ausführung in direkter Mittelverwaltung

(1)Bei der Ausführung des Haushaltsplans gemäß Artikel 62 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 stellt die Kommission sicher, dass die Anforderungen gemäß Artikel 33 Absatz 2 Buchstaben d, e und f der genannten Verordnung eingehalten werden. Insbesondere sollte die Gleichstellung der Geschlechter – soweit machbar und zweckmäßig – ein Kriterium zur Evaluierung von Vorschlägen sein.

(2)Bei der Ausarbeitung des Arbeitsprogramms im Sinne des Artikels 110 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 legt die Kommission die Bereiche förderfähiger Tätigkeiten so fest, dass jedem Bereich mindestens ein Interventionsbereich zugewiesen werden kann.

(3)Die den Empfängern von Unionsmitteln auferlegten Berichterstattungsanforderungen sind verhältnismäßig und zielen darauf ab, sicherzustellen, dass die Daten für die Überwachung der Durchführung und der Ergebnisse effizient, wirksam und rechtzeitig erhoben werden.

Artikel 17
Ausführung in indirekter Mittelverwaltung

(1)Bei der Bewertung von und der Einigung über zu finanzierende Aktionen, die von Personen oder Stellen ausgeführt werden, die Unionsmittel und Haushaltsgarantien gemäß Artikel 62 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 in indirekter Mittelverwaltung ausführen, stellt die Kommission sicher, dass diese Aktionen den Anforderungen gemäß Artikel 33 Absatz 2 Buchstaben d, e und f der genannten Verordnung entsprechen.

(2)Zwischen der Kommission und Personen oder Stellen, die Unionsmittel und Haushaltsgarantien gemäß Artikel 62 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 ausführen, unterzeichnete Vereinbarungen enthalten geeignete Bestimmungen für

a)die Meldung von Leistungsdaten gemäß Artikel 158 Absatz 7 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 als Teil des Berichts gemäß Artikel 158 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a der genannten Verordnung;

b)die elektronische Übermittlung an die Kommission von einschlägigen Informationen gemäß Artikel 12 Absatz 4 der vorliegenden Verordnung zu Aufrufen zur Interessenbekundung, Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und Ausschreibungen, und zwar spätestens am Tag der Veröffentlichung dieser Aufrufe, Aufforderungen oder Ausschreibungen;

c)alle sonstigen Informationen, die die Kommission für die Durchführung des Programms als wichtig erachtet.

(3)Die den Empfängern von Unionsmitteln, einschließlich Personen oder Stellen, die Unionsmittel gemäß Artikel 62 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 ausführen, auferlegten Berichterstattungsanforderungen müssen verhältnismäßig sein und darauf abzielen, sicherzustellen, dass Daten für die Überwachung der Durchführung und der Ergebnisse effizient, wirksam und rechtzeitig erhoben werden.

Kapitel 5
Kommunikation, Schutz personenbezogener Daten und Schlussbestimmungen

Artikel 18
Information, Kommunikation und Sichtbarkeit

(1)Begünstigte, Personen oder Stellen, die Unionsmittel und Haushaltsgarantien gemäß Artikel 62 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 ausführen, Stellen, die Finanzierungsinstrumente im Rahmen der Pläne einsetzen, und Beratungspartner machen die Herkunft dieser Unionsmittel bekannt und sorgen gegebenenfalls dafür, dass insbesondere bei Kampagnen zur Informierung über die Aktionen und deren Ergebnisse die Unionsunterstützung erkennbar wird, indem sie Presse- oder Kommunikationsmaterial, Websites und andere digitale Kanäle, Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit sowie sonstige Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen nutzen, um verschiedenen Zielgruppen, darunter den Medien und der Öffentlichkeit, kohärente, wirksame und verhältnismäßige gezielte Informationen bereitzustellen.

Diese Verpflichtung gilt nicht für die Begünstigten von flächen- und tierbezogenen Interventionen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik.

(2)Personen oder Stellen, die Finanzierungsinstrumente und Haushaltsgarantien gemäß Artikel 62 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 ausführen, und Einrichtungen, die Finanzierungsinstrumente im Rahmen der Pläne ausführen, verlangen von ihren Finanzintermediären, dass sie die Herkunft dieser Mittel bestätigen und die Endempfänger davon in Kenntnis setzen, und machen erkennbar, dass die Unterstützung von der Union stammt, indem sie diese Informationen in den mit ihnen unterzeichneten Vereinbarungen deutlich sichtbar machen. Wenn Beratungspartner Stellen für die Erbringung von Beratungsdienstleistungen und Dienstleistungen zur Unterstützung von Unternehmen auswählen, stellen sie sicher, dass diese Stellen die Personen, die die Beratungsdienstleistungen und Dienstleistungen zur Unterstützung von Unternehmen in Anspruch nehmen, davon in Kenntnis setzen, dass diese Dienstleistungen von der Union finanziert wurden, und diese Informationen in den mit ihnen unterzeichneten Vereinbarungen deutlich sichtbar machen.

(3)Zur Erfüllung der in den Absätzen 1 und 2 festgelegten Verpflichtung wird bei der Durchführung von Informations-, Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen gemäß Anhang V das Emblem der Union verwendet und eine Finanzierungserklärung mit dem Wortlaut „Unterstützt von der Europäischen Union“ bzw. bei Maßnahmen im Außenbereich „In Partnerschaft mit der Europäischen Union“ hinzugefügt. Das Emblem der Union und die Finanzierungserklärung müssen insbesondere in Presse- oder Kommunikationsmaterial, auf Websites und auf anderen digitalen Trägern erscheinen.

Bei Vorhaben, bei denen es sich nicht um Finanzierungsinstrumente oder Haushaltsgarantien handelt und die Investitionen in materielle Vermögenswerte umfassen, deren Gesamtkosten 100 000 EUR übersteigen, werden für die Öffentlichkeit deutlich sichtbare langlebige Tafeln oder Schilder mit dem Emblem der Union und der in Unterabsatz 1 genannten Finanzierungserklärung angebracht, sobald mit der physischen Durchführung des Vorhabens begonnen wird oder die erworbene Ausrüstung installiert ist und solange die materiellen Vermögenswerte genutzt werden.

(4)Die Kommission führt Informations-, Sichtbarkeits- und Kommunikationsmaßnahmen und -kampagnen bezüglich der politischen Strategien, Prioritäten und Aktionen der Union und der von der Union erzielten Ergebnisse durch, die sich an mehrere Zielgruppen, darunter die Medien und die Öffentlichkeit, richten. Die den Programmen und Tätigkeiten zugewiesenen Finanzmittel werden u. a. für die institutionelle Kommunikation über die politischen Prioritäten der Union genutzt.

(5)Die Mitgliedstaaten stellen im Einklang mit den in diesem Artikel dargelegten Anforderungen sicher, dass die Unterstützung der Union und die mit Unionsmitteln erzielten Ergebnisse sichtbar gemacht, entsprechende Informationen verbreitet und diesbezügliche Kommunikationsmaßnahmen durchgeführt werden und informieren die Bürgerinnen und Bürger auf der in Artikel 64 Absatz 1 der Verordnung …/… [Pläne für national-regionale Partnerschaften] genannten Website, es sei denn, das Unionsrecht oder das nationale Recht schließen derartige Veröffentlichungen aus Gründen der Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung oder aufgrund strafrechtlicher Ermittlungen aus. Die Veröffentlichung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 20 .

(6)Die Mitgliedstaaten ernennen einen Kommunikationskoordinator, der für die allgemeinen Informations-, Kommunikations- und Transparenzmaßnahmen in Bezug auf die aus dem Haushalt erhaltene und in ihrem Hoheitsgebiet ausgeführte Unterstützung zuständig ist; dieser stellt die Koordinierung mit den einschlägigen Verwaltungsbehörden sicher und arbeitet mit der Kommission und ihren Vertretungen, den Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments, den Europe-Direct-Kontaktzentren und anderen einschlägigen Netzen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie mit anderen einschlägigen Partnern zusammen. Die Kommission unterhält das Netz aus Kommunikationskoordinatoren und Kommissionsvertretern der für den Austausch von Informationen über Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen.

(7)Auch Drittländer, die EU-finanzierte Maßnahmen im Außenbereich durchführen, sorgen für die Sichtbarkeit der EU-Unterstützung. Im Falle der Ausführung von Mitteln über Pläne von Drittländern enthalten die Pläne einen Kommunikations- und Sichtbarkeitsplan für das lokale Publikum der Begünstigten.

(8)Ist es aufgrund von Sicherheitsfragen oder eines dringenden Bedarfs in einer Krisensituation vorzuziehen oder erforderlich, die Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen in bestimmten Drittländern oder Drittlandsgebieten zu beschränken oder anzupassen, so werden das Zielpublikum sowie die bei der Förderung einer bestimmten Maßnahme verwendeten Instrumente, Erzeugnisse und Kanäle zur Erhöhung der Sichtbarkeit von Fall zu Fall im Einvernehmen mit der Kommission festgelegt.

(9)Die Kommission ist gemäß Artikel 20 befugt, zur Durchführung, Änderung oder Ergänzung von Anhang V delegierte Rechtsakte zu erlassen.

Artikel 19
Verarbeitung personenbezogener Daten

(1)Die Mitgliedstaaten und die Kommission sind nur dann zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugt, wenn dies für die Erfüllung ihrer jeweiligen Verpflichtungen im Rahmen dieser Verordnung und der Verordnung …/… [Pläne für national-regionale Partnerschaften] erforderlich ist, insbesondere in Bezug auf Überwachung, Berichterstattung, Kommunikation, Veröffentlichung, Evaluierung, Finanzmanagement, Überprüfungen und Prüfungen sowie gegebenenfalls auf die Feststellung der Förderfähigkeit von Teilnehmern.

(2)Unbeschadet des Absatzes 1 dürfen insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet werden:

a)für die in Absatz 1 genannten Zwecke die zur Identifizierung der betreffenden Personen erforderlichen Daten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, nationale Identifikationsnummer, Sozialversicherungscode);

b)für die Zwecke der Überwachung die für die Berechnung der Leistungsindikatoren gemäß Anhang I dieser Verordnung erforderlichen Daten;

c)für die Zwecke der Evaluierung zusätzliche personenbezogene Daten über Beschäftigungsstatus, Ausbildung, Kompetenzen und soziodemografische Merkmale natürlicher Personen, die Unionsmittel erhalten. 

(3)Für Evaluierungen gemäß Artikel 11 Absatz 2, bei denen eine Kontrollgruppe eingesetzt wird, können für einer Kontrollgruppe angehörige Personen, die keine Teilnehmer sind und ähnliche soziodemografischen Merkmale aufweisen wie die Teilnehmer, dieselben Datenkategorien verarbeitet werden wie für Teilnehmer.

(4)Besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2016/679 und Artikel 10 der Verordnung (EU) 2018/1725 dürfen nur zum Zweck der Feststellung der Förderfähigkeit von Teilnehmern, der Überwachung und Evaluierung von Vorhaben zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und marginalisierten Gemeinschaften, einschließlich der Roma, und der Berechnung der Werte der Leistungsindikatoren in Bezug auf die einschlägigen Interventionsbereiche gemäß Anhang I sowie zum Zwecke von Überprüfungen und Prüfungen verarbeitet werden.

(5)Personenbezogene Daten werden direkt bei den betroffenen Personen erhoben oder – sofern sie bereits in Verwaltungs- oder Statistikregistern gespeichert sind – weiterverwendet.

(6)Personenbezogene Daten werden nicht länger gespeichert als für den Nachweis der Einhaltung dieser Verordnung erforderlich und keinesfalls länger als zehn Jahre nach Beendigung der Tätigkeit. Um eine Evaluierung der langfristigen Auswirkungen zu ermöglichen, können personenbezogene Daten für einen längeren Zeitraum, höchstens jedoch für zwölf Jahre, gespeichert werden.

(7)Der Zugriff auf personenbezogene Daten ist nur bestimmbaren befugten Personen gestattet. Derartige Zugriffe werden von der zuständigen Behörde protokolliert. Die Protokolle werden alle sechs Monate überarbeitet. Die Protokolle werden ein Jahr nach ihrer Erstellung gelöscht. Personenbezogene Daten werden den in Artikel 11 Absatz 5 genannten Dritten nur in pseudonymisiertem oder anonymisiertem Format zur Verfügung gestellt, wenn die Offenlegung personenbezogener Daten zur Verwirklichung der Ziele dieser Verordnung nicht erforderlich ist.

(8)Werden die Mittel des Fonds gemäß Artikel 62 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 ausgeführt, so ist der Verantwortliche die Kommission oder gegebenenfalls die betreffende Exekutivagentur.

(9)Werden die Mittel des Fonds gemäß Artikel 62 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 ausgeführt, so ist der Verantwortliche die Verwaltungsbehörde. Werden die von den Behörden der Mitgliedstaaten erhobenen und der Kommission übermittelten Daten für die Zwecke der Kommission verarbeitet, so ist die Kommission für die Verarbeitung verantwortlich.

(10)Werden die Mittel des Fonds gemäß Artikel 62 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 ausgeführt, so ist der Verantwortliche die für die Durchführung des entsprechenden Vorhabens verantwortliche Stelle. Werden die von dieser Stelle erhobenen und der Kommission übermittelten Daten für die Zwecke der Kommission verarbeitet, so ist die Kommission für die Verarbeitung verantwortlich.

Artikel 20
Ausübung der Befugnisübertragung

(1)Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte wird der Kommission unter den in diesem Artikel festgelegten Bedingungen übertragen.

(2)Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß den Artikeln 4, 7, 8, 12 und 18 wird der Kommission auf unbestimmte Zeit ab dem [...] übertragen.

(3)Die Befugnisübertragung gemäß den Artikeln 4, 7, 8, 12 und 18 kann vom Europäischen Parlament oder vom Rat jederzeit widerrufen werden. Der Beschluss über den Widerruf beendet die Übertragung der in diesem Beschluss angegebenen Befugnis. Er wird am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union oder zu einem im Beschluss über den Widerruf angegebenen späteren Zeitpunkt wirksam. Er berührt nicht die Gültigkeit bereits in Kraft getretener delegierter Rechtsakte.

(4)Vor Erlass eines delegierten Rechtsakts hört die Kommission im Einklang mit den Grundsätzen aus der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung vom 13. April 2016 die von den einzelnen Mitgliedstaaten benannten Sachverständigen an.

(5)Sobald die Kommission einen delegierten Rechtsakt erlässt, übermittelt sie ihn gleichzeitig dem Europäischen Parlament und dem Rat.

(6)Ein delegierter Rechtsakt, der gemäß den Artikeln 7, 8, 12 und 18 erlassen wurde, tritt nur in Kraft, wenn weder das Europäische Parlament noch der Rat innerhalb einer Frist von einem Monat nach Übermittlung dieses Rechtsakts an das Europäische Parlament und den Rat Einwände erhoben haben oder wenn vor Ablauf dieser Frist das Europäische Parlament und der Rat beide der Kommission mitgeteilt haben, dass sie keine Einwände erheben werden. Auf Initiative des Europäischen Parlaments oder des Rates wird diese Frist um einen Monat verlängert.

Artikel 21
Inkrafttreten und Anwendung

(1)Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

(2)Sie gilt ab dem 1. Januar 2028.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Europäischen Parlaments    Im Namen des Rates

Die Präsidentin    Der Präsident/Die Präsidentin

FINANZ- UND DIGITALBOGEN ZU RECHTSAKTEN

1.RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE3

1.1.Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative3

1.2.Politikbereich(e)3

1.3.Ziel(e)3

1.3.1.Allgemeine(s) Ziel(e)3

1.3.2.Einzelziel(e)3

1.3.3.Erwartete Ergebnisse und Auswirkungen3

1.3.4.Leistungsindikatoren3

1.4.Der Vorschlag/Die Initiative betrifft4

1.5.Begründung des Vorschlags/der Initiative4

1.5.1.Kurz- oder langfristig zu deckender Bedarf, einschließlich einer detaillierten Zeitleiste für die Durchführung der Initiative4

1.5.2.Mehrwert aufgrund des Tätigwerdens der EU (kann sich aus unterschiedlichen Faktoren ergeben, z. B. Vorteile durch Koordinierung, Rechtssicherheit, größere Wirksamkeit oder Komplementarität). Für die Zwecke dieses Abschnitts bezeichnet der Ausdruck „Mehrwert aufgrund des Tätigwerdens der EU“ den Wert, der sich aus dem Tätigwerden der EU ergibt und den Wert ergänzt, der andernfalls allein von den Mitgliedstaaten geschaffen worden wäre.4

1.5.3.Aus früheren ähnlichen Maßnahmen gewonnene Erkenntnisse4

1.5.4.Vereinbarkeit mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen sowie mögliche Synergieeffekte mit anderen geeigneten Instrumenten5

1.5.5.Bewertung der verschiedenen verfügbaren Finanzierungsoptionen, einschließlich der Möglichkeiten für eine Umschichtung5

1.6.Laufzeit der vorgeschlagenen Maßnahme/der Initiative und Dauer der finanziellen Auswirkungen6

1.7.Vorgeschlagene Haushaltsvollzugsart(en)6

2.VERWALTUNGSMAẞNAHMEN8

2.1.Überwachung und Berichterstattung8

2.2.Verwaltungs- und Kontrollsystem(e)8

2.2.1.Begründung der Haushaltsvollzugsart(en), des Durchführungsmechanismus/der Durchführungsmechanismen für die Finanzierung, der Zahlungsmodalitäten und der Kontrollstrategie, wie vorgeschlagen8

2.2.2.Angaben zu den ermittelten Risiken und dem/den zu deren Eindämmung eingerichteten System(en) der internen Kontrolle8

2.2.3.Schätzung und Begründung der Kosteneffizienz der Kontrollen (Verhältnis zwischen den Kontrollkosten und dem Wert der betreffenden verwalteten Mittel) sowie Bewertung des erwarteten Ausmaßes des Fehlerrisikos (bei Zahlung und beim Abschluss)8

2.3.Prävention von Betrug und Unregelmäßigkeiten9

3.GESCHÄTZTE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE10

3.1.Betroffene Rubrik(en) des Mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n) im Haushaltsplan10

3.2.Geschätzte finanzielle Auswirkungen des Vorschlags auf die Mittel12

3.2.1.Übersicht über die geschätzten Auswirkungen auf die operativen Mittel12

3.2.1.1.Mittel aus dem verabschiedeten Haushaltsplan12

3.2.1.2.Mittel aus externen zweckgebundenen Einnahmen17

3.2.2.Geschätzter Output, der mit operativen Mitteln finanziert wird22

3.2.3.Übersicht über die geschätzten Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel24

3.2.3.1. Mittel aus dem verabschiedeten Haushaltsplan24

3.2.3.2.Mittel aus externen zweckgebundenen Einnahmen24

3.2.3.3.Mittel insgesamt24

3.2.4.Geschätzter Personalbedarf25

3.2.4.1.Finanziert aus dem verabschiedeten Haushalt25

3.2.4.2.Finanziert aus externen zweckgebundenen Einnahmen26

3.2.4.3.Geschätzter Personalbedarf insgesamt26

3.2.5.Einschätzung der Auswirkungen auf die Investitionen im Zusammenhang mit digitalen Technologien28

3.2.6.Vereinbarkeit mit dem derzeitigen Mehrjährigen Finanzrahmen28

3.2.7.Beiträge Dritter28

3.3.Geschätzte Auswirkungen auf die Einnahmen29

4.Digitale Aspekte29

4.1.Anforderungen von digitaler Relevanz30

4.2.Daten30

4.3.Digitale Lösungen31

4.4.Interoperabilitätsbewertung31

4.5.Unterstützungsmaßnahmen für die digitale Umsetzung32

RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE

1.1.Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmens für den Haushalt sowie anderer Vorschriften für die Programme und Tätigkeiten der Union

1.2.Politikbereich(e) 

Haushaltsleistung, einschließlich aller von Unionsprogrammen abgedeckten Politikbereiche

1.3.Ziel(e)

1.3.1.Allgemeine(s) Ziel(e)

Das allgemeine Ziel dieser Initiative besteht darin, einen vereinfachten, kohärenten und flexiblen Leistungsrahmen für den MFR nach 2027 vorzuschlagen, der sowohl die Fähigkeit des EU-Haushalts zur Umsetzung bereichsübergreifender Grundsätze stärkt als auch eine wirksame Evaluierung der EU-Haushaltsprogramme ermöglicht und gleichzeitig die Einhaltung der Haushaltsordnung sicherstellt.

1.3.2.Einzelziel(e)

Mit der Initiative werden folgende Einzelziele angestrebt:

Stärkung der Fähigkeit, aktuelle und künftige politische Prioritäten umzusetzen

Verbesserte Fähigkeit zur Messung der Auswirkungen des EU-Haushalts und zur Information über die Politik und die Programmverwaltung

Verbesserung der Transparenz und des Zugangs zu Informationen für die Haushaltsbehörden der Mitgliedstaaten und die Empfänger von EU-Haushaltsmitteln

Verringerung des Verwaltungsaufwands und der Kosten für Begünstigte des EU-Haushalts, Mitgliedstaaten, Drittländer, Durchführungspartner und EU-Organe um mindestens 25 %.

1.3.3.Erwartete Ergebnisse und Auswirkungen

Es wird erwartet, dass die Initiative Auswirkungen auf Mitgliedstaaten, Drittländer, Durchführungspartner, EU-Organe und Begünstigte haben wird, unter anderem dadurch, dass sie eine wirksame Umsetzung horizontaler EU-Grundsätze wie DNSH und die Gleichstellung der Geschlechter ermöglicht, die Überwachung der Leistung des EU-Haushalts und die entsprechende Berichterstattung verbessert sowie den Zugang zu Leistungsinformationen und Finanzierungsmöglichkeiten erleichtert.

Durch die Initiative sollen im Vergleich zum Zeitraum 2021-2027 Einsparungen bei den Verwaltungskosten der Mitgliedstaaten in Höhe von über 600 Mio. EUR erzielt werden. Auch für Begünstigte wie Unternehmen wird eine erhebliche Verringerung der Verwaltungskosten erwartet, wodurch die Wettbewerbsfähigkeit der von EU-Mitteln geförderten Sektoren gestärkt wird.

1.3.4.Leistungsindikatoren

Die Output- und Ergebnisindikatoren im Anhang der vorgeschlagenen Verordnung dienen der Überwachung der Fortschritte und Erfolge der Unionsprogramme.

1.4.Der Vorschlag/Die Initiative betrifft 

 eine neue Maßnahme 

 eine neue Maßnahme im Anschluss an ein Pilotprojekt/eine vorbereitende Maßnahme 21  

 die Verlängerung einer bestehenden Maßnahme 

 die Zusammenführung mehrerer Maßnahmen oder die Neuausrichtung mindestens einer Maßnahme

1.5.Begründung des Vorschlags/der Initiative 

1.5.1.Kurz- oder langfristig zu deckender Bedarf, einschließlich einer detaillierten Zeitleiste für die Durchführung der Initiative

Das Leistungsmanagement von Unionsprogrammen, die durch andere Rechtsgrundlagen geregelt sind, muss den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen, welcher horizontale Anforderungen festlegt, die für alle Unionsprogramme gelten.

Die Verordnung gilt ab 2028 für die gesamte Laufzeit des Mehrjährigen Finanzrahmens.

Die Umsetzung bestimmter Bestimmungen kann sich im Laufe der Zeit weiterentwickeln, wie z. B. die Entwicklung und Inbetriebnahme des zentralen Portals.

1.5.2.Mehrwert aufgrund des Tätigwerdens der EU (kann sich aus unterschiedlichen Faktoren ergeben, z. B. Vorteile durch Koordinierung, Rechtssicherheit, größere Wirksamkeit oder Komplementarität). Für die Zwecke dieses Abschnitts bezeichnet der Ausdruck „Mehrwert aufgrund des Tätigwerdens der EU“ den Wert, der sich aus dem Tätigwerden der EU ergibt und den Wert ergänzt, der andernfalls allein von den Mitgliedstaaten geschaffen worden wäre.

Gründe für Maßnahmen auf EU-Ebene (ex ante): Es ist von entscheidender Bedeutung, dass ein starker und wirksamer Leistungsrahmen vorhanden ist, um sicherzustellen, dass der EU-Haushalt in prioritären Bereichen eine größere Wirkung erzielt und dass seine Auswirkungen messbar und transparent sind sowie durch Kontrolle und Lernen kontinuierliche Verbesserungen bewirken. Artikel 322 Absatz 1 AEUV sieht vor, dass im Wege von Verordnungen Haushaltsvorschriften erlassen werden, in denen das Verfahren für die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie für die Rechnungslegung und Rechnungsprüfung festgelegt wird. Die Haushaltsordnung schreibt ferner vor, dass die Grundsätze DNSH und Gleichstellung der Geschlechter bei der nächsten Generation von Programmen im MFR für die Zeit nach 2027 berücksichtigt werden müssen, soweit dies im Einklang mit den maßgeblichen sektorspezifischen Vorschriften machbar und angemessen ist. Artikel 38 der Haushaltsordnung sieht zudem neue Vorgaben zur Veröffentlichung von Informationen über Empfänger von EU-Mitteln und Transaktionen aus dem EU-Haushalt vor, unter anderem über eine zentralisierte Website. Artikel 33 der Haushaltsordnung schreibt ferner vor, dass die Mittel im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und somit unter Wahrung der Grundsätze der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit, der Wirksamkeit und der Leistungsorientierung verwendet werden. Außerdem müssen die Leistungsindikatoren aggregierbar sein, dem RACER-Standard entsprechen und gegebenenfalls nach Geschlecht aufgeschlüsselt werden.

Erwarteter EU-Mehrwert (ex post): Die Gestaltung eines effizienten Leistungsrahmens erfordert zwangsläufig die Entwicklung eines horizontalen Ansatzes auf EU-Ebene, um die Leistung von Investitionen, die zu den Prioritäten der EU beitragen, zu maximieren. Die Verwendung des EU-Haushalts beispielsweise für Klima, Biodiversität und Gleichstellung der Geschlechter hat einen Mehrwert, insbesondere bei Maßnahmen, die aufgrund ihres grenzübergreifenden Charakters und Umfangs, der Herausforderungen, des territorialen Zusammenhalts, des Bedarfs an einem gerechten Übergang, ungleichen Niveaus beim Klima- und Umweltschutz in den Mitgliedstaaten und Drittländern sowie der steuerlichen Leistungsfähigkeit nicht angemessen aus den nationalen Haushalten oder dem Privatsektor finanziert werden können.

1.5.3.Aus früheren ähnlichen Maßnahmen gewonnene Erkenntnisse

Diese Verordnung baut auf den Erfahrungen auf, die bei der Umsetzung der Leistungsbestimmungen in den Programmverordnungen für den MFR-Zeitraum 2021-2027 gesammelt wurden. Auch wenn der MFR 2021-2027 von einem moderneren Leistungsrahmen profitiert, besteht nach wie vor Raum für Verbesserungen, insbesondere im Hinblick auf Vereinfachung, Kohärenz und ein besseres Verständnis der Ergebnisse des EU-Haushalts. Der MFR nach 2027 bietet eine gute Gelegenheit, diese Herausforderungen anzugehen und die Wirkung des EU-Haushalts zu maximieren, aufbauend auf den Ergebnissen der Halbzeitevaluierungen der ab 2021 umzusetzenden Programme. Der MFR für die Zeit nach 2027 muss auch an die jüngsten rechtlichen Entwicklungen, einschließlich der Neufassung der Haushaltsordnung von 2024, angepasst werden.

1.5.4.Vereinbarkeit mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen sowie mögliche Synergieeffekte mit anderen geeigneten Instrumenten

Die Verordnung wird erhebliche Synergien mit Unionsprogrammen schaffen, da sie den Leistungsrahmen für alle Unionsprogramme nach 2027 bildet und die meisten Bestimmungen über Programmplanung, Überwachung und Berichterstattung in einem horizontalen Rechtsakt zentralisiert. Die Verordnung wird einschlägige Bestimmungen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in allen Programmen und Arten der Mittelverwaltung sowie zur Leistungsüberwachung, zur Leistungsberichterstattung in Form eines einzigen Berichts (Jährliche Management- und Leistungsbilanz) und zum einheitlichen Portal für Leistungsinformationen und Finanzierungsmöglichkeiten enthalten. Die Verordnung wird die einheitliche Liste der Interventionsbereiche und der damit verbundenen Leistungsindikatoren enthalten.

1.5.5.Bewertung der verschiedenen verfügbaren Finanzierungsoptionen, einschließlich der Möglichkeiten für eine Umschichtung

Nicht zutreffend

1.6.Laufzeit der vorgeschlagenen Maßnahme/der Initiative und Dauer der finanziellen Auswirkungen

 Befristete Laufzeit

   Laufzeit: [TT.MM.]JJJJ bis [TT.MM.]JJJJ

   Finanzielle Auswirkungen auf die Mittel für Verpflichtungen von JJJJ bis JJJJ und auf die Mittel für Zahlungen von JJJJ bis JJJJ

 Unbefristete Laufzeit

Anlaufphase von JJJJ bis JJJJ

Anschließend reguläre Umsetzung

1.7.Vorgeschlagene Haushaltsvollzugsart(en)

 Direkte Mittelverwaltung durch die Kommission

über ihre Dienststellen, einschließlich ihres Personals in den EU-Delegationen

über Exekutivagenturen

 Geteilte Mittelverwaltung mit Mitgliedstaaten

 Indirekte Mittelverwaltung durch Übertragung von Haushaltsvollzugsaufgaben an:

Drittländer oder die von ihnen benannten Einrichtungen

internationale Einrichtungen und deren Agenturen (bitte angeben)

die Europäische Investitionsbank und den Europäischen Investitionsfonds

Einrichtungen im Sinne der Artikel 70 und 71 der Haushaltsordnung

öffentlich-rechtliche Körperschaften

privatrechtliche Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag tätig werden, sofern ihnen ausreichende finanzielle Garantien bereitgestellt werden

privatrechtliche Einrichtungen eines Mitgliedstaats, die mit der Einrichtung einer öffentlich-privaten Partnerschaft betraut werden und denen ausreichende finanzielle Garantien bereitgestellt werden

Einrichtungen oder Personen, die mit der Durchführung bestimmter Maßnahmen im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik im Rahmen des Titels V des Vertrags über die Europäische Union betraut und die in dem maßgeblichen Basisrechtsakt benannt sind

in einem Mitgliedstaat ansässige Einrichtungen, die dem Privatrecht eines Mitgliedstaats oder dem Unionsrecht unterliegen und im Einklang mit sektorspezifischen Vorschriften für die Betrauung mit der Ausführung von Unionsmitteln oder mit der Erteilung von Haushaltsgarantien in Betracht kommen, insofern diese Einrichtungen von privatrechtlichen, im öffentlichen Auftrag tätig werdenden Einrichtungen kontrolliert und von den Kontrollstellen mit angemessenen finanziellen Garantien mit gesamtschuldnerischer Haftung oder gleichwertigen finanziellen Garantien ausgestattet werden, die bei jeder Maßnahme auf den Höchstbetrag der Unionsunterstützung begrenzt sein können.

Bemerkungen

Die Verordnung gilt für alle Unionsprogramme unabhängig von ihrer Art der Mittelverwaltung. Die Verordnung enthält spezifische Bestimmungen für jede Art der Mittelverwaltung.

2.VERWALTUNGSMAẞNAHMEN 

2.1.Überwachung und Berichterstattung 

Der in der Verordnung festgelegte Leistungsrahmen wird ein einheitliches System zur Überwachung, Evaluierung und Berichterstattung über die Leistung von Haushaltsprogrammen bieten. Er beruht auf einem System zur Ausgabenverfolgung und Leistungsevaluierung des Haushalts, bestehend aus einer einheitlichen Liste von Interventionsbereichen (Arten von Maßnahmen), die alle aus dem Haushalt geförderten Tätigkeiten sowie Output- und Ergebnisindikatoren abdeckt.

Die Verordnung enthält ferner Bestimmungen über die Evaluierung von Programmen. Die Kommission veröffentlicht spätestens vier Jahre nach Beginn der Programmdurchführung einen Durchführungsbericht, in dem die Fortschritte bei der Erreichung der Ziele bewertet werden. Spätestens drei Jahre nach Ende des Programmplanungszeitraums des Programms nimmt die Kommission eine rückblickende Evaluierung vor, um die Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und den Unionsmehrwert des Programms zu bewerten.

Die Eignung der Liste der Interventionsbereiche und Leistungsindikatoren, die als Anhang der Verordnung angenommen werden soll, wird von der Kommission überwacht, um mögliche Lücken oder Mängel zu bewerten. Die Verordnung wird der Kommission die Befugnis übertragen, einen delegierten Rechtsakt zu erlassen, der es ermöglicht, die Liste gegebenenfalls in der Ausführungsphase des Haushalts zu überarbeiten.

2.2.Verwaltungs- und Kontrollsystem(e) 

2.2.1Begründung der Haushaltsvollzugsart(en), des Durchführungsmechanismus/der Durchführungsmechanismen für die Finanzierung, der Zahlungsmodalitäten und der Kontrollstrategie, wie vorgeschlagen

Der Leistungsrahmen wird im Einklang mit der für jedes Haushaltsprogramm geltenden Form der Mittelverwaltung umgesetzt. Er wird per se weder Zahlungsmodalitäten noch Kontrollstrategien unterliegen, da die Initiative nicht für ein bestimmtes Programm gilt, sondern einem Rahmen entspricht, der horizontal für alle Haushaltsprogramme gilt.

2.2.2.Angaben zu den ermittelten Risiken und dem/den zu deren Eindämmung eingerichteten System(en) der internen Kontrolle

Der Leistungsrahmen wird nicht per se einem spezifischen internen Kontrollsystem unterliegen, da die Initiative einem Rahmen entspricht, der horizontal für alle Haushaltsprogramme gilt. Dennoch bietet die Verordnung einen strukturierten Rahmen, der auch darauf abzielt, die Qualität und Zuverlässigkeit der Leistungsinformationen zu verbessern und so zu einer allgemeinen Risikominderung im Zusammenhang mit diesen Aspekten beizutragen.

2.2.3.Schätzung und Begründung der Kosteneffizienz der Kontrollen (Verhältnis zwischen den Kontrollkosten und dem Wert der betreffenden verwalteten Mittel) sowie Bewertung des erwarteten Ausmaßes des Fehlerrisikos (bei Zahlung und beim Abschluss) 

Nicht zutreffend

2.3.Prävention von Betrug und Unregelmäßigkeiten 

Der Leistungsrahmen unterliegt per se keinen Maßnahmen zur Betrugs- und Unregelmäßigkeitsprävention, da es sich nicht um eine Initiative für ein bestimmtes Programm handelt, sondern um einen horizontalen Rahmen, der für alle Haushaltsprogramme gilt.

3.GESCHÄTZTE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE 

3.1.Betroffene Rubrik(en) des Mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n) im Haushaltsplan 

Mit der vorgeschlagenen Verordnung werden die Elemente eines einfacheren und kohärenten Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmens für den EU-Haushalt festgelegt. Sie enthält horizontale Bestimmungen für die Überwachung der Haushaltsausgaben, die Überwachung der Leistung von Programmen und Tätigkeiten der Union und die Berichterstattung darüber, Vorschriften für die Einrichtung eines Finanzierungsportals der Union und Vorschriften für die Evaluierung der Programme.  Sie enthält auch Bestimmungen zur Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung der Grundsätze DNSH und Gleichstellung der Geschlechter sowie andere horizontale Bestimmungen, die für alle Programme der Union gelten.

Aufgrund ihres bereichsübergreifenden Charakters schafft die Verordnung keine neuen eigenständigen Mittelbindungen. Stattdessen wird die Umsetzung durch die den Programmen der Union und den Verwaltungsausgaben zugewiesenen Haushaltsmittel unterstützt. Folglich wird der Finanzbedarf, der sich aus dieser Initiative ergibt, in den Finanz- und Digitalbögen zu Rechtsakten (LFDS) der einschlägigen bereichsspezifischen Programme abgedeckt.

Insgesamt wird davon ausgegangen, dass dieser Vorschlag auf der Grundlage einer im Vergleich zum MFR 2021–2027 stabilen Personalausstattung der Kommission umgesetzt werden kann. Mit der Verordnung wird eine Reihe von vereinfachenden und straffenden Maßnahmen eingeführt, die im Laufe der Zeit zu Effizienzgewinnen und Verwaltungseinsparungen führen dürften. Diese potenziellen Einsparungen können sich insbesondere aus der Harmonisierung der Ausgabenverfolgung und der Leistungsindikatoren durch eine einzige gemeinsame Liste von Interventionsbereichen und -indikatoren ergeben, wodurch die Gesamtzahl der Leistungsindikatoren von 5 000 auf etwa 1 000 verringert wird.

Weitere Effizienzgewinne werden durch die Vereinfachung der Programmevaluierungen erwartet, insbesondere durch die Ersetzung der Halbzeitevaluierungen durch einen gestrafften Durchführungsbericht sowie durch die Zusammenführung der Leistungsberichterstattung in der jährlichen Management- und Leistungsbilanz (AMPR). Darüber hinaus dürfte die Zusammenführung mehrerer Dashboards und Portale zu einem zentralen Zugangstor (im Folgenden „zentrales Zugangstor“) die für die Entwicklung und Pflege erforderlichen IT-Ressourcen verringern. Die programmübergreifende Harmonisierung der Kommunikationsbestimmungen reduziert auch den Ressourcenbedarf, der für die Gewährleistung der Sichtbarkeit der EU-Unterstützung erforderlich ist.

Diese erwarteten Einsparungen, die im Laufe der Zeit erzielt werden, dürften jedoch durch einen erhöhten Bedarf in anderen Bereichen wieder geschmälert werden, insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung und Pflege des neuen Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmen sowie der Entwicklung und dem laufenden Betrieb des zentralen Zugangstors. Darüber hinaus wird die Kommission in den ersten Jahren des MFR 2028–2034 weiterhin über die Leistung des MFR 2021-2027 Bericht erstatten müssen, was die Beibehaltung bestimmter bestehender Ressourcen erfordert. Um diesem sich wandelnden Bedarf gerecht zu werden, wird die Kommission Personal und Ressourcen intern umschichten, soweit dies erforderlich ist, um den operativen Bedarf zu decken.

Schätzungen zufolge widmen mehr als 100 Bedienstete der Kommissionsdienststellen einen erheblichen Teil ihrer Zeit der Erstellung von Leistungsberichten für verschiedene Programme, einschließlich Beiträgen zur jährlichen Management- und Leistungsbilanz (AMPR). Darüber hinaus sind rund 150 Mitarbeitende an den Evaluierungstätigkeiten im Zusammenhang mit EU-Programmen beteiligt, während etwa 130 Mitarbeitende an der Entwicklung und Pflege von IT-Tools, Websites und Portalen arbeiten, die im Rahmen dieser Verordnung gestrafft werden. Diese Schätzungen umfassen keine externen Auftragnehmer oder Bediensteten auf Zeit, die ebenfalls zu diesen Aufgaben beitragen.

Andererseits erfordert die Umsetzung der in der Verordnung vorgesehenen neuen digitalen Instrumente Vorabinvestitionen und laufende Investitionen in die IT-Entwicklung. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf:

Performance Dashboard: 2,6 Mio. EUR an anfänglichen Entwicklungskosten und 1,6 Mio. EUR an jährlichen Instandhaltungskosten und Kosten für die Weiterentwicklung, was geschätzten Gesamtkosten von 13,8 Mio. EUR für den Zeitraum entspricht.

·Finanzierungsportal der Union (Portal zu Finanzierungsmöglichkeiten): 6 Mio. EUR an anfänglichen Entwicklungskosten und 2 Mio. EUR jährlich für Instandhaltung und Weiterentwicklung, was zu geschätzten Gesamtkosten von 20 Mio. EUR führt. Dies gilt unbeschadet des „Reuse-Buy-Build“-Ansatzes im Einklang mit der Digitalstrategie der Kommission, der befolgt wird.

·Bestehende Haushaltslinien

In der Reihenfolge der Rubriken des Mehrjährigen Finanzrahmens und der Haushaltslinien.

Rubrik des Mehrjährigen Finanzrahmens

Haushaltslinie

Art der Ausgaben

Beiträge

Nummer

GM/NGM 22

von EFTA-Ländern 23

von Kandidatenländern und potenziellen Kandidaten 24

von anderen Drittländern

andere zweckgebundene Einnahmen

[XX.YY.YY.YY]

GM/NGM

JA/NEIN

JA/NEIN

JA/NEIN

JA/NEIN

[XX.YY.YY.YY]

GM/NGM

JA/NEIN

JA/NEIN

JA/NEIN

JA/NEIN

[XX.YY.YY.YY]

GM/NGM

JA/NEIN

JA/NEIN

JA/NEIN

JA/NEIN

·Neu zu schaffende Haushaltslinien

In der Reihenfolge der Rubriken des Mehrjährigen Finanzrahmens und der Haushaltslinien.

Rubrik des Mehrjährigen Finanzrahmens

Haushaltslinie

Art der Ausgaben

Beiträge

Nummer

GM/NGM

von EFTA-Ländern

von Kandidatenländern und potenziellen Kandidaten

von anderen Drittländern

andere zweckgebundene Einnahmen

[XX.YY.YY.YY]

GM/NGM

JA/NEIN

JA/NEIN

JA/NEIN

JA/NEIN

[XX.YY.YY.YY]

GM/NGM

JA/NEIN

JA/NEIN

JA/NEIN

JA/NEIN

[XX.YY.YY.YY]

GM/NGM

JA/NEIN

JA/NEIN

JA/NEIN

JA/NEIN

3.2.Geschätzte finanzielle Auswirkungen des Vorschlags auf die Mittel 

3.2.1.Übersicht über die geschätzten Auswirkungen auf die operativen Mittel 

   Für den Vorschlag/die Initiative werden keine operativen Mittel benötigt.

   Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden operativen Mittel benötigt:

3.2.1.1.Mittel aus dem verabschiedeten Haushaltsplan

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Rubrik des Mehrjährigen Finanzrahmens

Nummer

GD <…….>

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

MFR 2028-2034 INSGESAMT

2028

2029

2030

2031

2032

2033

2034

Operative Mittel

Haushaltslinie

Verpflichtungen

(1a)

0

Zahlungen

(2a)

0

Haushaltslinie

Verpflichtungen

(1b)

0

Zahlungen

(2b)

0

Aus der Dotation bestimmter spezifischer Programme finanzierte Verwaltungsmittel 

Haushaltslinie

0

Mittel INSGESAMT

Verpflichtungen

=1a+1b

0

0

0

0

0

0

0

0

für die GD <….>

Zahlungen

=2a+2b

0

0

0

0

0

0

0

0

GD <…….>

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

MFR 2028-2034 INSGESAMT

2028

2029

2030

2031

2032

2033

2034

Operative Mittel

Haushaltslinie

Verpflichtungen

(1a)

0

Zahlungen

(2a)

0

Haushaltslinie

Verpflichtungen

(1b)

0

Zahlungen

(2b)

0

Aus der Dotation bestimmter spezifischer Programme finanzierte Verwaltungsmittel 

Haushaltslinie

0

Mittel INSGESAMT

Verpflichtungen

=1a+1b

0

0

0

0

0

0

0

0

für die GD <….>

Zahlungen

=2a+2b

0

0

0

0

0

0

0

0

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

MFR 2028-2034 INSGESAMT

2028

2029

2030

2031

2032

2033

2034

Operative Mittel INSGESAMT

Verpflichtungen

0

0

0

0

0

0

0

0

Zahlungen

0

0

0

0

0

0

0

0

Aus der Dotation bestimmter spezifischer Programme finanzierte Verwaltungsmittel INSGESAMT

0

0

0

0

0

0

0

0

Mittel INSGESAMT unter der RUBRIK <….>

Verpflichtungen

0

0

0

0

0

0

0

0

des Mehrjährigen Finanzrahmens

Zahlungen

0

0

0

0

0

0

0

0

Rubrik des Mehrjährigen
Finanzrahmens

Nummer

GD <…….>

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

MFR 2028-2034 INSGESAMT

2028

2029

2030

2031

2032

2033

2034

Operative Mittel

Haushaltslinie

Verpflichtungen

(1a)

0

Zahlungen

(2a)

0

Haushaltslinie

Verpflichtungen

(1b)

0

Zahlungen

(2b)

0

Aus der Dotation bestimmter spezifischer Programme finanzierte Verwaltungsmittel

Haushaltslinie

0

Mittel INSGESAMT

Verpflichtungen

=1a+1b

0

0

0

0

0

0

0

0

für die GD <….>

Zahlungen

=2a+2b

0

0

0

0

0

0

0

0

GD <…….>

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

MFR 2029-2034 INSGESAMT

2028

2029

2030

2031

2032

2033

2034

Operative Mittel

Haushaltslinie

Verpflichtungen

(1a)

0

Zahlungen

(2a)

0

Haushaltslinie

Verpflichtungen

(1b)

0

Zahlungen

(2b)

0

Aus der Dotation bestimmter Programme finanzierte Verwaltungsmittel

Haushaltslinie

0

Mittel INSGESAMT

Verpflichtungen

=1a+1b

0

0

0

0

0

0

0

0

für die GD <….>

Zahlungen

=2a+2b

0

0

0

0

0

0

0

0

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

MFR 2028-2034 INSGESAMT

2028

2029

2030

2031

2032

2033

2034

Operative Mittel INSGESAMT

Verpflichtungen

0

0

0

0

0

0

0

0

Zahlungen

0

0

0

0

0

0

0

0

Aus der Dotation bestimmter spezifischer Programme finanzierte Verwaltungsmittel INSGESAMT

0

0

0

0

0

0

0

0

Mittel INSGESAMT unter der RUBRIK <….>

Zahlungen

0

0

0

0

0

0

0

0

des Mehrjährigen Finanzrahmens

0

0

0

0

0

0

0

0

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

MFR 2028-2034 INSGESAMT

2028

2029

2030

2031

2032

2033

2034

• Operative Mittel INSGESAMT (alle operativen Rubriken)

Verpflichtungen

0

0

0

0

0

0

0

0

Zahlungen

0

0

0

0

0

0

0

0

• Aus der Dotation bestimmter spezifischer Programme finanzierte Verwaltungsmittel INSGESAMT (alle operativen Rubriken)

0

0

0

0

0

0

0

0

Mittel INSGESAMT unter den Rubriken 1 bis 6

Verpflichtungen

0

0

0

0

0

0

0

0

des Mehrjährigen Finanzrahmens

Zahlungen

0

0

0

0

0

0

0

0

(Referenzbetrag)



Rubrik des Mehrjährigen Finanzrahmens

7

„Verwaltungsausgaben“

GD <…….>

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

MFR 2028-2034 INSGESAMT

2028

2029

2030

2031

2032

2033

2034

Personalausgaben 

0

0

0

0

0

0

0

0

Sonstige Verwaltungsausgaben 

0

0

0

0

0

0

0

0

GD INSGESAMT <…….>

Mittel

0

0

0

0

0

0

0

0

GD <…….>

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

MFR 2028-2034 INSGESAMT

2028

2029

2030

2031

2032

2033

2034

Personalausgaben 

0

0

0

0

0

0

0

0

Sonstige Verwaltungsausgaben 

0

0

0

0

0

0

0

0

GD INSGESAMT <…….>

Mittel

0

0

0

0

0

0

0

0

Mittel INSGESAMT unter der RUBRIK 7 des Mehrjährigen Finanzrahmens

(Verpflichtungen insges. = Zahlungen insges.)

0

0

0

0

0

0

0

0

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

MFR 2028-2034 INSGESAMT

2028

2029

2030

2031

2032

2033

2034

Mittel INSGESAMT unter den RUBRIKEN 1 bis 7

Verpflichtungen

0

0

0

0

0

0

0

0

des Mehrjährigen Finanzrahmens 

Zahlungen

0

0

0

0

0

0

0

0

3.2.1.2.Mittel aus externen zweckgebundenen Einnahmen

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Rubrik des Mehrjährigen Finanzrahmens

Nummer

GD <…….>

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

MFR 2028-2034 INSGESAMT

2028

2029

2030

2031

2032

2033

2034

Operative Mittel

Haushaltslinie

Verpflichtungen

(1a)

0

Zahlungen

(2a)

0

Haushaltslinie

Verpflichtungen

(1b)

0

Zahlungen

(2b)

0

Aus der Dotation bestimmter Programme finanzierte Verwaltungsmittel

Haushaltslinie

0

Mittel INSGESAMT

Verpflichtungen

=1a+1b

0

0

0

0

0

0

0

0

für die GD <….>

Zahlungen

=2a+2b

0

0

0

0

0

0

0

0

GD <…….>

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

MFR 2028-2034 INSGESAMT

2028

2029

2030

2031

2032

2033

2034

Operative Mittel

Haushaltslinie

Verpflichtungen

(1a)

0

Zahlungen

(2a)

0

Haushaltslinie

Verpflichtungen

(1b)

0

Zahlungen

(2b)

0

Aus der Dotation bestimmter Programme finanzierte Verwaltungsmittel

Haushaltslinie

0

Mittel INSGESAMT

Verpflichtungen

=1a+1b

0

0

0

0

0

0

0

0

für die GD <….>

Zahlungen

=2a+2b

0

0

0

0

0

0

0

0

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

MFR 2028-2034 INSGESAMT

2028

2029

2030

2031

2032

2033

2034

Operative Mittel INSGESAMT

Verpflichtungen

0

0

0

0

0

0

0

0

Zahlungen

0

0

0

0

0

0

0

0

Aus der Dotation bestimmter spezifischer Programme finanzierte Verwaltungsmittel INSGESAMT

0

0

0

0

0

0

0

0

Mittel INSGESAMT unter der RUBRIK <….>

Verpflichtungen

0

0

0

0

0

0

0

0

des Mehrjährigen Finanzrahmens

Zahlungen

0

0

0

0

0

0

0

0

Rubrik des Mehrjährigen Finanzrahmens

Nummer

GD <…….>

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

MFR 2028-2034 INSGESAMT

2028

2029

2030

2031

2032

2033

2034

Operative Mittel

Haushaltslinie

Verpflichtungen

(1a)

0

Zahlungen

(2a)

0

Haushaltslinie

Verpflichtungen

(1b)

0

Zahlungen

(2b)

0

Aus der Dotation bestimmter Programme finanzierte Verwaltungsmittel

Haushaltslinie

0

Mittel INSGESAMT

Verpflichtungen

=1a+1b

0

0

0

0

0

0

0

0

für die GD <….>

Zahlungen

=2a+2b

0

0

0

0

0

0

0

0

GD <…….>

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

MFR 2028-2034 INSGESAMT

2028

2029

2030

2031

2032

2033

2034

Operative Mittel

Haushaltslinie

Verpflichtungen

(1a)

0

Zahlungen

(2a)

0

Haushaltslinie

Verpflichtungen

(1b)

0

Zahlungen

(2b)

0

Aus der Dotation bestimmter Programme finanzierte Verwaltungsmittel

Haushaltslinie

0

Mittel INSGESAMT

Verpflichtungen

=1a+1b

0

0

0

0

0

0

0

0

für die GD <….>

Zahlungen

=2a+2b

0

0

0

0

0

0

0

0

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

MFR 2028-2034 INSGESAMT

2028

2029

2030

2031

2032

2033

2034

Operative Mittel INSGESAMT

Verpflichtungen

0

0

0

0

0

0

0

0

Zahlungen

0

0

0

0

0

0

0

0

Aus der Dotation bestimmter spezifischer Programme finanzierte Verwaltungsmittel INSGESAMT

0

0

0

0

0

0

0

0

Mittel INSGESAMT unter der RUBRIK <….>

Verpflichtungen

0

0

0

0

0

0

0

0

des Mehrjährigen Finanzrahmens

Zahlungen

0

0

0

0

0

0

0

0

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

MFR 2028-2034 INSGESAMT

2028

2029

2030

2031

2032

2033

2034

• Operative Mittel INSGESAMT (alle operativen Rubriken)

Verpflichtungen

0

0

0

0

0

0

0

0

Zahlungen

0

0

0

0

0

0

0

0

• Aus der Dotation bestimmter spezifischer Programme finanzierte Verwaltungsmittel INSGESAMT (alle operativen Rubriken)

-6

0

0

0

0

0

0

0

0

Mittel INSGESAMT unter den RUBRIKEN 1 bis 6

Verpflichtungen

10

0

0

0

0

0

0

0

0

des Mehrjährigen Finanzrahmens (Referenzbetrag)

Zahlungen

11

0

0

0

0

0

0

0

0



Rubrik des Mehrjährigen Finanzrahmens

7

„Verwaltungsausgaben“

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

GD <…….>

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

MFR 2028-2034 INSGESAMT

2028

2029

2030

2031

2032

2033

2034

Personalausgaben 

0

0

0

0

0

0

0

0

Sonstige Verwaltungsausgaben 

0

0

0

0

0

0

0

0

GD INSGESAMT <…….>

Mittel

0

0

0

0

0

0

0

0

GD <…….>

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

MFR 2028-2024 INSGESAMT

2028

2029

2030

2031

2032

2033

2034

Personalausgaben 

0

0

0

0

0

0

0

0

Sonstige Verwaltungsausgaben 

0

0

0

0

0

0

0

0

GD INSGESAMT <…….>

Mittel

0

0

0

0

0

0

0

0

Mittel INSGESAMT unter der RUBRIK 7 des Mehrjährigen Finanzrahmens

(Verpflichtungen insges. = Zahlungen insges.)

0

0

0

0

0

0

0

0

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

MFR 2028-2034 INSGESAMT

2028

2029

2030

2031

2032

2033

2034

Mittel INSGESAMT unter den RUBRIKEN 1 bis 7

Verpflichtungen

0

0

0

0

0

0

0

0

des Mehrjährigen Finanzrahmens 

Zahlungen

0

0

0

0

0

0

0

0

3.2.2.Geschätzter Output, der mit operativen Mitteln finanziert wird (nicht auszufüllen im Fall dezentraler Agenturen)

Mittel für Verpflichtungen, in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Ziele und Outputs angeben

Jahr
2028

Jahr
2029

Jahr
2030

Jahr
2031

Bei länger andauernden Auswirkungen bitte weitere Spalten einfügen (siehe 1.6)

INSGESAMT

OUTPUTS

Art 25

Durchschnittskosten

Anzahl

Kosten

Anzahl

Kosten

Anzahl

Kosten

Anzahl

Kosten

Anzahl

Kosten

Anzahl

Kosten

Anzahl

Kosten

Gesamtzahl

Gesamtkosten

EINZELZIEL Nr. 1 26

- Output

- Output

- Output

Zwischensumme für Einzelziel Nr. 1

EINZELZIEL Nr. 2 ...

- Output

Zwischensumme für Einzelziel Nr. 2

INSGESAMT

3.2.3.Übersicht über die geschätzten Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel 

   Für den Vorschlag/die Initiative werden keine Verwaltungsmittel benötigt.

   Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden Verwaltungsmittel benötigt:

3.2.3.1. Mittel aus dem verabschiedeten Haushaltsplan

BEWILLIGTE MITTEL

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

2028-2034 INSGESAMT

2028

2029

2030

2031

2032

2033

2034

RUBRIK 7

Personalausgaben

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

Sonstige Verwaltungsausgaben

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

Zwischensumme RUBRIK 7

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

Außerhalb der RUBRIK 7

Personalausgaben

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

Sonstige Verwaltungsausgaben

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

Zwischensumme außerhalb der RUBRIK 7

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

INSGESAMT

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

3.2.3.2.Mittel aus externen zweckgebundenen Einnahmen

EXTERNE ZWECKGEBUNDENE EINNAHMEN

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

2028-2034 INSGESAMT

2028

2029

2030

2031

2032

2033

2034

RUBRIK 7

Personalausgaben

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

Sonstige Verwaltungsausgaben

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

Zwischensumme RUBRIK 7

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

Außerhalb der RUBRIK 7

Personalausgaben

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

Sonstige Verwaltungsausgaben

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

Zwischensumme außerhalb der RUBRIK 7

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

INSGESAMT

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

3.2.3.3.Mittel insgesamt

SUMME DER
BEWILLIGTEN MITTEL + EXTERNEN ZWECKGEBUNDENEN EINNAHMEN

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

2028-2034 INSGESAMT

2028

2029

2030

2031

2032

2033

2034

RUBRIK 7

Personalausgaben

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

Sonstige Verwaltungsausgaben

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

Zwischensumme RUBRIK 7

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

Außerhalb der RUBRIK 7

Personalausgaben

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

Sonstige Verwaltungsausgaben

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

Zwischensumme außerhalb der RUBRIK 7

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

INSGESAMT

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

0,000

Der Mittelbedarf für Personal- und sonstige Verwaltungsausgaben wird durch der Verwaltung der Maßnahme zugeordnete Mittel der GD und/oder durch eine Umschichtung innerhalb der GD gedeckt. Hinzu kommen etwaige zusätzliche Mittel, die der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt werden.

3.2.4.Geschätzter Personalbedarf 

   Für den Vorschlag/die Initiative wird kein Personal benötigt.

   Für den Vorschlag/die Initiative wird das folgende Personal benötigt:

3.2.4.1.Finanziert aus dem verabschiedeten Haushalt

Schätzung in Vollzeitäquivalenten (VZÄ)

BEWILLIGTE MITTEL

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

2028

2029

2030

2031

2032

2033

2034

 Planstellen (Beamte und Bedienstete auf Zeit)

20 01 02 01 (Zentrale Dienststellen und Vertretungen der Kommission)

0

0

0

0

0

0

0

20 01 02 03 (EU-Delegationen)

0

0

0

0

0

0

0

01 01 01 01 (Indirekte Forschung)

0

0

0

0

0

0

0

01 01 01 11 (Direkte Forschung)

0

0

0

0

0

0

0

Sonstige Haushaltslinien (bitte angeben)

0

0

0

0

0

0

0

• Externes Personal (in VZÄ)

20 02 01 (VB und ANS der Globaldotation)

0

0

0

0

0

0

0

20 02 03 (VB, ÖB, ANS und JPD in den EU-Delegationen)

0

0

0

0

0

0

0

Haushaltslinie administr. Unterstützung

– in den zentralen Dienststellen

0

0

0

0

0

0

0

[XX.01.YY.YY]

- in den EU-Delegationen

0

0

0

0

0

0

0

01 01 01 02 (VB und ANS – indirekte Forschung)

0

0

0

0

0

0

0

01 01 01 12 (VB und ANS – direkte Forschung)

0

0

0

0

0

0

0

Sonstige Haushaltslinien (bitte angeben) – Rubrik 7

0

0

0

0

0

0

0

Sonstige Haushaltslinien (bitte angeben) – außerhalb der Rubrik 7

0

0

0

0

0

0

0

INSGESAMT

0

0

0

0

0

0

0

3.2.4.2.Finanziert aus externen zweckgebundenen Einnahmen

EXTERNE ZWECKGEBUNDENE EINNAHMEN

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

2028

2029

2030

2031

2032

2033

2034

 Planstellen (Beamte und Bedienstete auf Zeit)

20 01 02 01 (Zentrale Dienststellen und Vertretungen der Kommission)

0

0

0

0

0

0

0

20 01 02 03 (EU-Delegationen)

0

0

0

0

0

0

0

01 01 01 01 (Indirekte Forschung)

0

0

0

0

0

0

0

01 01 01 11 (Direkte Forschung)

0

0

0

0

0

0

0

Sonstige Haushaltslinien (bitte angeben)

0

0

0

0

0

0

0

• Externes Personal (in Vollzeitäquivalenten)

20 02 01 (VB und ANS der Globaldotation)

0

0

0

0

0

0

0

20 02 03 (VB, ÖB, ANS und JPD in den EU-Delegationen)

0

0

0

0

0

0

0

Haushaltslinie administr. Unterstützung

– in den zentralen Dienststellen

0

0

0

0

0

0

0

[XX.01.YY.YY]

- in den EU-Delegationen

0

0

0

0

0

0

0

01 01 01 02 (VB und ANS – indirekte Forschung)

0

0

0

0

0

0

0

01 01 01 12 (VB und ANS – direkte Forschung)

0

0

0

0

0

0

0

Sonstige Haushaltslinien (bitte angeben) – Rubrik 7

0

0

0

0

0

0

0

Sonstige Haushaltslinien (bitte angeben) – außerhalb der Rubrik 7

0

0

0

0

0

0

0

INSGESAMT

0

0

0

0

0

0

0

3.2.4.3.Geschätzter Personalbedarf insgesamt

SUMME DER BEWILLIGTEN MITTEL + EXTERNEN ZWECKGEBUNDENEN EINNAHMEN

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

2028

2029

2030

2031

2032

2033

2034

 Planstellen (Beamte und Bedienstete auf Zeit)

20 01 02 01 (Zentrale Dienststellen und Vertretungen der Kommission)

0

0

0

0

0

0

0

20 01 02 03 (EU-Delegationen)

0

0

0

0

0

0

0

01 01 01 01 (Indirekte Forschung)

0

0

0

0

0

0

0

01 01 01 11 (Direkte Forschung)

0

0

0

0

0

0

0

Sonstige Haushaltslinien (bitte angeben)

0

0

0

0

0

0

0

• Externes Personal (in Vollzeitäquivalenten)

20 02 01 (VB und ANS der Globaldotation)

0

0

0

0

0

0

0

20 02 03 (VB, ÖB, ANS und JPD in den EU-Delegationen)

0

0

0

0

0

0

0

Haushaltslinie administr. Unterstützung

– in den zentralen Dienststellen

0

0

0

0

0

0

0

[XX.01.YY.YY]

- in den EU-Delegationen

0

0

0

0

0

0

0

01 01 01 02 (VB und ANS – indirekte Forschung)

0

0

0

0

0

0

0

01 01 01 12 (VB und ANS – direkte Forschung)

0

0

0

0

0

0

0

Sonstige Haushaltslinien (bitte angeben) – Rubrik 7

0

0

0

0

0

0

0

Sonstige Haushaltslinien (bitte angeben) – außerhalb der Rubrik 7

0

0

0

0

0

0

0

INSGESAMT

0

0

0

0

0

0

0

Für die Durchführung des Vorschlags benötigtes Personal (in VZÄ):

Personal aus den Dienststellen der Kommission

Zusatzpersonal (ausnahmsweise)*

Zu finanzieren aus Rubrik 7 oder Forschung

Zu finanzieren aus einer Haushaltslinie für administrative Unterstützung

Zu finanzieren aus Gebühren

Planstellen

Nicht zutreffend

Externes Personal (VB, ANS, LAK)

Beschreibung der Aufgaben, die ausgeführt werden sollen durch:

Beamte und Zeitbedienstete

Externes Personal

3.2.5.Einschätzung der Auswirkungen auf die Investitionen im Zusammenhang mit digitalen Technologien

Aufgrund ihres bereichsübergreifenden Charakters schafft die Verordnung keine neuen eigenständigen Mittelbindungen. Stattdessen wird die Umsetzung durch die den Programmen der Union und den Verwaltungsausgaben zugewiesenen Haushaltsmittel unterstützt. Folglich wird der Finanzbedarf, der sich aus dieser Initiative ergibt, in den Finanz- und Digitalbögen zu Rechtsakten (LFDS) der einschlägigen bereichsspezifischen Programme abgedeckt.

Mittel INSGESAMT für Digitales und IT

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

MFR 2028-2034 INSGESAMT

2028

2029

2030

2031

2032

2033

2034

RUBRIK 7

IT-Ausgaben (intern) 

0

0

0

0

0

0

0

0

Zwischensumme RUBRIK 7

0

0

0

0

0

0

0

0

Außerhalb der RUBRIK 7

IT-Ausgaben zur Politikunterstützung für operationelle Programme

0

0

0

0

0

0

0

0

Zwischensumme außerhalb der RUBRIK 7

0

0

0

0

0

0

0

0

INSGESAMT

0

0

0

0

0

0

0

0

3.2.6.Vereinbarkeit mit dem derzeitigen Mehrjährigen Finanzrahmen 

Der Vorschlag/Die Initiative

   kann durch Umschichtungen innerhalb der entsprechenden Rubrik des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) in voller Höhe finanziert werden.

Aufgrund ihres bereichsübergreifenden Charakters schafft die Verordnung keine neuen eigenständigen Mittelbindungen. Stattdessen wird die Umsetzung durch die den Programmen der Union und den Verwaltungsausgaben zugewiesenen Haushaltsmittel unterstützt. Folglich wird der Finanzbedarf, der sich aus dieser Initiative ergibt, in den Finanz- und Digitalbögen zu Rechtsakten (LFDS) der einschlägigen bereichsspezifischen Programme abgedeckt.

   erfordert die Inanspruchnahme des verbleibenden Spielraums unter der einschlägigen Rubrik des MFR und/oder den Einsatz der besonderen Instrumente im Sinne der MFR-Verordnung.

   erfordert eine Änderung des MFR.

3.2.7.Beiträge Dritter 

Der Vorschlag/Die Initiative

   sieht keine Kofinanzierung durch Dritte vor.

   sieht folgende Kofinanzierung durch Dritte vor:

Mittel in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Jahr

Insgesamt

2028

2029

2030

2031

2032

2033

2034

Kofinanzierende Einrichtung 

Kofinanzierung INSGESAMT



3.3.    Geschätzte Auswirkungen auf die Einnahmen 

   Der Vorschlag/Die Initiative wirkt sich nicht auf die Einnahmen aus.

   Der Vorschlag/Die Initiative wirkt sich auf die Einnahmen aus, und zwar

   auf die Eigenmittel

   auf die übrigen Einnahmen

   Bitte geben Sie an, ob die Einnahmen bestimmten Ausgabenlinien zugeordnet sind.

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Einnahmenlinie:

Für das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung stehende Mittel

Auswirkungen des Vorschlags/der Initiative 27

Jahr 2028

Jahr 2029

Jahr 2030

Jahr 2031

Jahr 2032

Jahr 2033

Jahr 2034

Artikel ….

Bitte geben Sie für die sonstigen zweckgebundenen Einnahmen die betreffende(n) Ausgabenlinie(n) im Haushaltsplan an.

Nicht zutreffend

Sonstige Anmerkungen (bei der Ermittlung der Auswirkungen auf die Einnahmen verwendete Methode/Formel oder weitere Informationen).

Nicht zutreffend

4.Digitale Aspekte

Der Vorschlag für eine Verordnung sieht vor, dass Leistungsinformationen über ein zentrales Online-Portal, das eine Übersicht über die mit dem EU-Haushalt erzielten Ergebnisse bietet, öffentlich zugänglich gemacht werden. Das Portal zeigt ferner Daten über Begünstigte und aus dem Haushalt unterstützte Vorhaben an. Es dient zudem als zentrale Anlaufstelle, die Informationen über verfügbare Finanzierungsmöglichkeiten bereitstellt, die Transparenz erhöht und den Zugang zu Informationen, insbesondere für Projektträger und potenzielle Begünstigte, erleichtert. Bei der Entwicklung des zentralen Portals wird besonders darauf geachtet, die Interoperabilität der Datenbanken, die das Backoffice des Portals bilden, und die Zugänglichkeit zu gewährleisten.

Der Leistungsrahmen wird auch eine Reihe von Interventionsbereichen und Leistungsindikatoren enthalten, die für digitale Investitionen und Reformen relevant sind.

4.1.Anforderungen von digitaler Relevanz

Anforderung

Beschreibung der Anforderung

Von der Anforderung betroffene oder sie betreffende Akteure

Verfahren auf übergeordneter Ebene

Kategorien

Artikel 9 – Überwachung der Haushaltsleistung und Berichterstattung

Die Kommission überwacht die Umsetzung der aus dem Haushalt finanzierten Programme bei allen Arten des Haushaltsvollzugs, um die Fortschritte bei der Erreichung ihrer Ziele gemäß den in Anhang I der Verordnung aufgeführten Leistungsindikatoren zu bewerten. Die Daten werden regelmäßig erhoben und elektronisch gespeichert.

Kommission

Datenerhebung

Erhebung, Verarbeitung, Generierung, Austausch oder gemeinsame Nutzung von Daten

Artikel 12 – Zentrales Zugangstor für Transparenz

Der Artikel enthält Bestimmungen zur Schaffung eines zentralen Portals, auf dem Leistungsinformationen sowie Daten über Begünstigte und aus dem Haushalt unterstützte Vorhaben sowie Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten öffentlich zugänglich gemacht werden.

Mitgliedstaaten, Drittländer, Durchführungspartner, Begünstigte

Datenerhebung und -veröffentlichung

Erhebung, Verarbeitung, Generierung, Austausch oder gemeinsame Nutzung von Daten

Artikel 14 – Umsetzung durch Pläne der Mitgliedstaaten – Leistungsüberwachung und Berichterstattung

Jeder Mitgliedstaat verfügt über ein Überwachungs- und Berichterstattungssystem, das die Überwachung der Leistung und die automatisierte Übermittlung von Informationen über den Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmen ermöglicht. Dieses System ist interoperabel und ermöglicht einen automatischen elektronischen Datenaustausch mit dem zentralen Zugangstor und dem elektronischen Datenaustauschsystem zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission. Die Pläne der Mitgliedstaaten enthalten Bestimmungen über die Meldung von Leistungsdaten und die elektronische Übermittlung der zugrunde liegenden Überwachungsdaten an die Kommission.

Mitgliedstaaten

Datenerhebung und Überwachung

Erhebung, Verarbeitung, Generierung, Austausch oder gemeinsame Nutzung von Daten

Artikel 17 – Durchführung im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung

Vereinbarungen, die zwischen Personen oder Stellen, die Unionsmittel ausführen, und der Kommission unterzeichnet werden, müssen Bestimmungen enthalten, die die elektronische Übermittlung von Informationen an die Kommission in Bezug auf Ausschreibungen bis zum Tag ihrer Veröffentlichung vorsehen.

Durchführungspartner

Datenerhebung und Überwachung

Erhebung, Verarbeitung, Generierung, Austausch oder gemeinsame Nutzung von Daten

Artikel 18 – Information, Kommunikation und Sichtbarkeit

Begünstigte, Personen oder Stellen, die Unionsmittel ausführen, Stellen, die Finanzierungsinstrumente im Rahmen der Pläne ausführen, und Beratungspartner veröffentlichen die Herkunft dieser Mittel und stellen sicher, dass die Unterstützung der Union sichtbar ist, insbesondere bei der Bekanntmachung der Maßnahmen und deren Ergebnisse, etwa über Websites und andere digitale Kanäle

Begünstigte, Personen oder Stellen, die Unionsmittel ausführen, Stellen, die Finanzierungsinstrumente im Rahmen der Pläne der Mitgliedstaaten ausführen, und Beratungspartner

Transparenz

Information, Kommunikation und Sichtbarkeit

Artikel 19 – Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Mitgliedstaaten und die Kommission sind zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugt. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten müssen technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um die Rechte der betroffenen Personen zu schützen.

Kommission, Mitgliedstaaten

Datenverarbeitung

Erhebung, Verarbeitung, Generierung, Austausch oder gemeinsame Nutzung von Daten

4.2.Daten

Art der Daten

Anforderung(en)

Standard und/oder Spezifikation (falls zutreffend)

Daten über den Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmen für den Haushalt auf der Grundlage von i) Interventionsbereichen und ii) Leistungsindikatoren (Output- und Ergebnisindikatoren)

Artikel 8 [Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmen für den Haushalt]

Die Kommission unterrichtet das Europäische Parlament und den Rat jährlich über den Stand der Durchführung der Programme auf der Grundlage solcher Leistungsinformationen.

Das zentrale Portal enthält und veröffentlicht die folgenden Daten:

Die aus dem Haushalt finanzierten Tätigkeiten, einschließlich der Fortschritte bei der finanziellen Durchführung und der Leistung, gegebenenfalls aufgeschlüsselt nach Programmen und Kapiteln eines Plans eines Mitgliedstaats

Informationen über die aggregierte Leistung, aufgeschlüsselt nach Programmen und Interventionsbereichen, unter Verwendung der einschlägigen Leistungsindikatoren

Informationen über den Beitrag zu politischen Maßnahmen wie Umwelt-, Sozial- und Gleichstellungspolitik

aus dem Haushalt finanzierte Vorhaben;

Direkt von der Kommission durchgeführte Tätigkeiten, Anzahl der Unterzeichner, insbesondere Anzahl der Vorschläge und die durchschnittliche Punktzahl für jede Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und der Anteil der Vorschläge oberhalb und unterhalb der Qualitätsschwellen

Die in Artikel 41 Absatz 3 Buchstabe h der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 genannten Angaben.

Artikel 12 [Zentrales Zugangstor für Transparenz]

Diese Daten sollten von der Kommission auf einer eigens dafür eingerichteten öffentlich zugänglichen Website (im Folgenden „zentrales Zugangstor“) mit mehreren Inhaltsabschnitten veröffentlicht werden.

Daten für Überwachung, Fortschrittsberichte, Evaluierung, Überprüfungen der Finanzverwaltung und Audits

Artikel 14 [Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten] und Anhang I zu den Kernanforderungen an die Verwaltungs-, Kontroll- und Auditsysteme des Mitgliedstaats

Die Mitgliedstaaten sollten insbesondere über Systeme und Verfahren verfügen, mit denen sichergestellt wird, dass alle Belege im Zusammenhang mit einer aus den Mitteln unterstützten Maßnahme für einen Zeitraum von X Jahren ab dem X. des Jahres, in dem die letzte Zahlung der Kommission an den Mitgliedstaat erfolgt, ordnungsgemäß aufbewahrt werden.

Verarbeitung personenbezogener Daten

Artikel 19 [Verarbeitung personenbezogener Daten]

Um den Verpflichtungen aus dieser Verordnung und anderen Rechtsakten nachzukommen, müssen verschiedene Kategorien personenbezogener Daten erhoben und verarbeitet werden.

Vereinbarkeit mit der europäischen Datenstrategie

Die Initiative wird die allgemeinen Ziele der Europäischen Datenstrategie unterstützen, da sie darauf abzielt, ein modernes und wirksames Datenmanagement sowie den Datenaustausch zu erleichtern, die öffentliche Verwaltung zu stärken und eine bessere Politikgestaltung zu ermöglichen. Ein besseres Datenmanagement dürfte eine verstärkte Steuerung der Programmverwaltung ermöglichen.

Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der einmaligen Erfassung

Die von der Kommission veröffentlichten Daten werden in einem offenen, interoperablen und maschinenlesbaren Format angezeigt, das es ermöglicht, Daten auffindbar, zugänglich, interoperabel und wiederverwendbar zu machen und hohen Qualitätsstandards zu genügen.

4.3.Digitale Lösungen

Digitale und/oder sektorspezifische Strategien (falls anwendbar) 

Auf dem zentralen Portal werden Informationen über die Leistung des Haushalts, über Begünstigte und aus dem Haushalt unterstützte Vorhaben sowie über verfügbare Finanzierungsmöglichkeiten angezeigt. Das Portal wird sektorspezifische Maßnahmen unterstützen, indem es den Zugang zu Informationen über Haushaltshilfen für solche sektorspezifischen Politikbereiche erleichtert (Kohäsion, Landwirtschaft, Wettbewerbsfähigkeit, Forschung, Verteidigung usw.).

KI-Verordnung 

Die digitale Lösung kann KI-Technologien nutzen, etwa um die Begünstigten bei der Suche nach Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten zu unterstützen. 

EU-Rahmen für Cybersicherheit 

Nicht zutreffend 

eIDAS 

Nicht zutreffend 

Einheitliches Digitales Zugangstor und IMI 

Das zentrale Portal wird direkt zur Erreichung der Ziele des zentralen Digitalen Zugangstors beitragen, indem es den Zugang zu Informationen über den EU-Haushalt zentralisiert und über eine zentrale Anlaufstelle zugänglich macht.

Sonstige 

Nicht zutreffend 

4.4.Interoperabilitätsbewertung

Bei der Entwicklung des zentralen Portals wird besonderes Augenmerk darauf gelegt, die Interoperabilität der Datenbanken, die das Backoffice des Portals bilden, in einem Kontext sicherzustellen, in dem der Zugang zu Leistungsinformationen und Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten derzeit durch die mangelnde Interoperabilität der Datenbanken, die den Dashboards und Portalen der Kommission zugrunde liegen, behindert wird.

4.5.Unterstützungsmaßnahmen für die digitale Umsetzung

Nicht zutreffend

(1)    Artikel 33 der Haushaltsordnung
(2)    Artikel 125 der Haushaltsordnung
(3)    Artikel 158 der Haushaltsordnung
(4)    Artikel 34 der Haushaltsordnung
(5)    Artikel 33 Absatz 1 der Haushaltsordnung
(6)    Mitteilung der Kommission – Ein dynamischer EU-Haushalt für die Prioritäten der Zukunft – der Mehrjährige Finanzrahmen 2028-2034, COM(2025) 570 final.
(7)    Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu diesem Dokument, SWD(2025) 590 final und SWD52025) 591.
(8)    […]
(9)    […]
(10)    Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024).
(11)    Mitteilung: Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU (COM(2025) 30 final).
(12)    Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union (ABl. L 433I vom 22.12.2020, S. 1).
(13)    Beschluss (EU) 2022/2481 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die Aufstellung des Politikprogramms 2030 für die digitale Dekade (ABl. L 323 vom 19.12.2022, S. 4). 
(14)    Gemeinsame Mitteilung über die Europäische Strategie für eine Union der Krisenvorsorge (JOIN(2025) 130 final).
(15)    Mitteilung zu ProtectEU: eine Europäische Strategie für die innere Sicherheit (COM(2025) 148 final).
(16)    Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität (ABl. L 243 vom 9.7.2021, S. 1).
(17)    Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen über die Architektur zur durchgängigen Berücksichtigung des Klimaschutzes im Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 (SWD(2022) 225 final).
(18)    ABl. L 123 vom 12.5.2016, S. 1.
(19)    Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671).
(20)    Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1).
(21)    Im Sinne des Artikels 58 Absatz 2 Buchstabe a oder b der Haushaltsordnung.
(22)    GM = Getrennte Mittel/NGM = Nichtgetrennte Mittel.
(23)    EFTA: Europäische Freihandelsassoziation.
(24)    Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans.
(25)    Outputs sind Produkte, die geliefert, und Dienstleistungen, die erbracht werden (z. B. Zahl der Austauschstudenten, gebaute Straßenkilometer usw.).
(26)    Wie in Abschnitt 1.3.2 „Einzelziel(e)“
(27)    Bei den traditionellen Eigenmitteln (Zölle, Zuckerabgaben) sind die Beträge netto, d. h. abzüglich 20 % für Erhebungskosten, anzugeben.
Top

Brüssel, den 16.7.2025

COM(2025) 545 final

ANHANG

des Vorschlags für eine

VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

zur Festlegung eines Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmens für den Haushalt sowie anderer zur Festlegung eines Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmens für den Haushalt sowie anderer horizontaler Vorschriften für die Programme und Tätigkeiten der Union





{SEC(2025) 590 final} - {SWD(2025) 590 final} - {SWD(2025) 591 final}


ANHANG I
Interventionsbereiche und Indikatoren

CCM:    Klimaschutz

CCA:    Anpassung an den Klimawandel und Resilienz

ENV:    Umwelt 
SOC:    Soziales

Politikbereich (Ebene 1)

Politikbereich (Ebene 2)

#

Interventionsbereich

CCM

CCA

ENV

SOC

Outputindikator

Ergebnisindikator

Landwirtschaft und Fischerei

Landwirtschaft

1

Förderung des Generationswechsels bei Landwirten

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Landwirte

·Zahl der Kooperationsprojekte

·Zahl der Finanzierungsvereinbarungen

·Zahl der Kleinbauern in Drittländern

·Zahl der Junglandwirte und anderen Neueinsteiger in der Landwirtschaft, die Unterstützung erhalten – nach Geschlecht

Landwirtschaft und Fischerei

Landwirtschaft

2

Gezielte Einkommensstützung für Landwirte

40 %

40 %

40 %

0 %

·Hektar

·Zahl der Landwirte

·Zahl der Kleinbauern in Drittländern

·Anteil der landwirtschaftlichen Fläche mit umweltgerechter Bewirtschaftung und Schutzpraktiken

·Anteil der zusätzlichen Einkommensstützung je Hektar für Betriebe unterhalb der durchschnittlichen Betriebsgröße

·Junglandwirte und andere Neueinsteiger in der Landwirtschaft, die Unterstützung erhalten

·Sonstige Begünstigte – nach Zielgruppe (Frauen, kleinere Betriebe, Betriebe in bestimmten Gebieten, sonstige Betriebsgruppe)

·Vermiedene THG-Emissionen und Abbau in t COe

·Erhöhung oder Schutz des organischen Gehalts im Boden

Landwirtschaft und Fischerei

Landwirtschaft

3

Unterstützung für Landwirte in bedürftigen Sektoren – Eiweißpflanzen und ihre Mischung mit Gras

100 %

40 %

40 %

0 %

·Hektar

·Zahl der Kleinbauern in Drittländern

·Anteil der zusätzlichen Einkommensstützung je Hektar für förderfähige landwirtschaftliche Betriebe – nach Sektoren

Landwirtschaft und Fischerei

Landwirtschaft

4

Unterstützung für Landwirte in bedürftigen Sektoren – Gras und andere Grünfutterpflanzen

100 %

40 %

40 %

0 %

·Hektar

·Zahl der Kleinbauern in Drittländern

·

Landwirtschaft und Fischerei

Landwirtschaft

5

Unterstützung für Landwirte in bedürftigen Sektoren – Tierhaltungssektoren Wiederkäuer

0 %

40 %

40 %

0 %

·Zahl der Großvieheinheiten

·Zahl der Kleinbauern in Drittländern

·

Landwirtschaft und Fischerei

Landwirtschaft

6

Unterstützung für Landwirte in bedürftigen Sektoren – sonstige Sektoren

0 %

0 %

0 %

0 %

·Hektar

·Zahl der Bienenstöcke

·Zahl der Seidenraupenkästen

·Zahl der Kleinbauern in Drittländern

·

Landwirtschaft und Fischerei

Landwirtschaft

7

Unterstützung für Baumwolle erzeugende Landwirte

0 %

0 %

0 %

0 %

·Hektar

·Zahl der Kleinbauern in Drittländern

·

Landwirtschaft und Fischerei

Landwirtschaft

8

Gebiete in äußerster Randlage und Ägäische Inseln: Ausgleich für Zusatzkosten aufgrund von schlechter Anbindung und territorialer Zersplitterung

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Unternehmer

·Tonnen und Wert der für die Gebiete in äußerster Randlage und auf Ägäischen Inseln erworbenen landwirtschaftlichen Erzeugnisse – nach Sektoren

Landwirtschaft und Fischerei

Landwirtschaft

9

Gebiete in äußerster Randlage und Ägäische Inseln – Unterstützung der örtlichen landwirtschaftlichen Erzeugung

40 %

40 %

40 %

0 %

·Hektar

·Zahl der Großvieheinheiten

·Zahl der Begünstigten

·Deckung des örtlichen Bedarfs durch bestimmte wichtige Erzeugnisse, die aus örtlicher Erzeugung in den Gebieten in äußerster Randlage der EU und auf den kleineren Inseln des Ägäischen Meeres stammen

Landwirtschaft und Fischerei

Landwirtschaft

10

Unterstützung für Landwirte in Berggebieten

40 %

40 %

100 %

0 %

·Hektar

·Zahl der Kleinbauern in Drittländern

·Anteil der zusätzlichen Einkommensstützung je Hektar in aus naturbedingten Gründen benachteiligten Gebieten

Landwirtschaft und Fischerei

Landwirtschaft

11

Unterstützung für Landwirte in Gebieten mit anderen naturbedingten Benachteiligungen

40 %

40 %

40 %

0 %

·Hektar

·Zahl der Kleinbauern in Drittländern

·Anteil der zusätzlichen Einkommensstützung je Hektar in aus naturbedingten Gründen benachteiligten Gebieten

Landwirtschaft und Fischerei

Landwirtschaft

12

Unterstützung von Umwelt- und Klimapraktiken, einschließlich Klimaresilienzmaßnahmen

100 %

100 %

100 %

0 %

·Hektar

·Zahl der Großvieheinheiten

·Zahl der Bienenstöcke

·Zahl der Betriebe

·Zahl der Kleinbauern in Drittländern

·Vermiedene THG-Emissionen und Abbau in t COe

·Verringerung der Ammoniakemissionen

·Erhöhung oder Schutz des organischen Gehalts im Boden

·Anteil der für den ökologischen/biologischen Landbau unterstützten landwirtschaftlichen Fläche nach Kategorie: Umstellung oder Beibehaltung

·Anteil der landwirtschaftlichen Fläche, die gefördert wird, um Umwelt- und Klimavorteile zu erbringen für: Wasserqualität, Wassermenge, Biodiversität, Nährstoffbewirtschaftung, Verringerung von Pestiziden, Anpassung an den Klimawandel

·Anteil der unterstützten Bienenstöcke

·Anteil der forstwirtschaftlichen Flächen, für die freiwillige Waldumwelt- und Klimaverpflichtungen unterstützt werden

·Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die die Digitalisierung und den Einsatz digitaler Werkzeuge vorantreiben

·Vermögenswerte und/oder Bevölkerung, die von Klimaresilienzmaßnahmen profitieren

Landwirtschaft und Fischerei

Landwirtschaft

13

Unterstützung der Umwelt- und Klimawende, einschließlich Klimaresilienzmaßnahmen

100 %

100 %

100 %

0 %

·Zahl der Landwirte

·Zahl der Kleinbauern in Drittländern

·Vermiedene THG-Emissionen und Abbau in t COe

·Verringerung der Ammoniakemissionen

·Erhöhung oder Schutz des organischen Gehalts im Boden

·Anteil der für den ökologischen/biologischen Landbau unterstützten landwirtschaftlichen Fläche nach Kategorie: Umstellung

·Anteil der landwirtschaftlichen Fläche, die gefördert wird, um Umwelt- und Klimavorteile zu erbringen für: Wasserqualität, Wassermenge, Biodiversität, Nährstoffbewirtschaftung, Verringerung von Pestiziden, Anpassung an den Klimawandel

·Anteil der unterstützten Bienenstöcke

·Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die die Digitalisierung und den Einsatz digitaler Werkzeuge vorantreiben

·Vermögenswerte und/oder Bevölkerung, die von Klimaresilienzmaßnahmen profitieren

Landwirtschaft und Fischerei

Land- und Forstwirtschaft

14

Unterstützung bei der Erfüllung verbindlicher Anforderungen

40 %

40 %

40 %

0 %

·Hektar

·Anteil der landwirtschaftlichen Fläche, die bei der Erfüllung verbindlicher Anforderungen unterstützt wird

·Anteil der forstwirtschaftlichen Fläche, die bei der Erfüllung verbindlicher Anforderungen unterstützt wird

Landwirtschaft und Fischerei

Landwirtschaft

15

Grüne Investitionen, einschließlich Klimaresilienzmaßnahmen

100 %

100 %

40 %

0 %

·Zahl der Betriebe

·Zahl der Finanzierungsvereinbarungen

·Zahl der Kleinbauern in Drittländern

·Installierte Kapazität im Bereich erneuerbarer Energien (MW)

·Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die Investitionsförderung erhalten, die zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beiträgt

·Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die Investitionsförderung im Zusammenhang mit natürlichen Ressourcen erhalten

·Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die Investitionsförderung im Zusammenhang mit Naturschutz und Biodiversität erhalten

·Vermiedene THG-Emissionen und Abbau in t COe

·Verringerung der Ammoniakemissionen

·Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die die Digitalisierung und den Einsatz digitaler Werkzeuge vorantreiben

·Zahl der geförderten grünen Investitionen in ländliche Unternehmen, bei denen es sich nicht um landwirtschaftliche Betriebe und Waldbesitzer handelt

·Vermögenswerte und/oder Bevölkerung, die von Klimaresilienzmaßnahmen profitieren

Landwirtschaft und Fischerei

Landwirtschaft

16

Investitionen in Land- und Forstwirtschaft (mit Ausnahme von grünen Investitionen oder solchen zur Verbesserung der Tiergesundheit, der Biosicherheit und des Tierschutzes)

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Betriebe

·Zahl der Kleinlandwirte

·Zahl der Finanzierungsvereinbarungen

·Zahl der Kleinbauern in Drittländern

·Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die Unterstützung erhalten, um die Wirtschaftsleistung zu steigern, u. a. zur Verbesserung der Ressourceneffizienz und zur Diversifizierung des Haushaltseinkommens

·Produktive Gesamtinvestitionen, einschließlich Infrastruktur, in der Forstwirtschaft

·Zahl der erhaltenen oder geschaffenen Arbeitsplätze

·Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die die Digitalisierung und den Einsatz digitaler Werkzeuge vorantreiben

·Installierte Kapazität im Bereich erneuerbarer Energien (MW)

·Vermiedene THG-Emissionen und Abbau in t CO₂e

·Verringerung der Ammoniakemissionen

Landwirtschaft und Fischerei

Landwirtschaft

17

Investitionen und Verpflichtungen zur Verbesserung der Tiergesundheit, der Biosicherheit und des Tierschutzes

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Betriebe

·Zahl der Großvieheinheiten

·Zahl der Finanzierungsvereinbarungen

·Zahl der Kleinbauern in Drittländern

·Anteil der Großvieheinheiten, für die geförderte Maßnahmen zur Verbesserung der Tiergesundheit und der Biosicherheit durchgeführt wurden

·Anteil der Großvieheinheiten, für die geförderte Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes durchgeführt wurden, nach Arten

Landwirtschaft und Fischerei

Landwirtschaft

18

Investitionen in Basisdienstleistungen und kleine Infrastrukturen in ländlichen Gebieten

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Betriebe

·Zahl der Finanzierungsvereinbarungen

·Zahl der Kleinbauern in Drittländern

·Anteil der ländlichen Bevölkerung, der von Investitionsförderung für Basisdienstleistungen und Infrastruktur in ländlichen Gebieten profitiert

Landwirtschaft und Fischerei

Landwirtschaft

19

Unterstützung bei der Gründung von Erzeugerorganisationen

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Erzeugerorganisationen/Erzeugergruppierungen/Branchenverbände

Landwirtschaft und Fischerei

Landwirtschaft

20

Unterstützung landwirtschaftlicher Sektoren durch Erzeugerorganisationen

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der operationellen Programme

·Zahl der Finanzierungsvereinbarungen

·Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe in anerkannten Erzeugerorganisationen mit operationellen Programmen je Sektor

·Zahl der beratenen oder geschulten Personen

·Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die die Digitalisierung und den Einsatz digitaler Werkzeuge vorantreiben

·Installierte Kapazität im Bereich erneuerbarer Energien (MW)

Landwirtschaft und Fischerei

Landwirtschaft

21

Unterstützung für die Imkerei

0 %

0 %

100 %

0 %

·Zahl der Maßnahmen

·Zahl der Bienenstöcke

·Zahl der Begünstigten

·Zahl der Finanzierungsvereinbarungen

·Zahl der Kleinbauern in Drittländern

Landwirtschaft und Fischerei

Landwirtschaft

22

Unterstützung für den Weinsektor

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Betriebe

·Hektar

·Zahl der Begünstigten

·Hektoliter

·Zahl der Finanzierungsvereinbarungen

·Zahl der Kleinbauern in Drittländern

·Anteil der Betriebe mit Rebflächen, die Unterstützung für den Weinsektor erhalten

·Zahl der beratenen oder geschulten Personen

·Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die die Digitalisierung und den Einsatz digitaler Werkzeuge vorantreiben

·Installierte Kapazität im Bereich erneuerbarer Energien (MW)

Landwirtschaft und Fischerei

Landwirtschaft

23

Beteiligung an und Förderung von anerkannten Qualitätsregelungen durch die Union und die Mitgliedstaaten

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Begünstigten

·Zahl der Betriebe

·Zahl der unterstützten Qualitätsregelungen für Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse der EU – nach Kategorie (EU, national, freiwillige Zertifizierung)

Landwirtschaft und Fischerei

Landwirtschaft

24

Vertretungsdienste für landwirtschaftliche Betriebe

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Betriebe

·Zahl der eingerichteten Dienste

·Zahl der Kleinbauern in Drittländern

Landwirtschaft und Fischerei

Landwirtschaft

25

Landwirtschaftliche Beratungsdienste

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Betriebe

·Zahl der eingerichteten Dienste

·Zahl der Kleinbauern in Drittländern

·Zahl der beratenen oder geschulten Personen

·Zahl der geschulten Betriebsberater

Landwirtschaft und Fischerei

Landwirtschaft

26

Verbesserung des Zugangs zu Innovationen in der Landwirtschaft

40 %

40 %

40 %

0 %

·Zahl der Vorbereitungsprojekte

·Zahl der umgesetzten Projekte

·Zahl der Kleinbauern in Drittländern

Landwirtschaft und Fischerei

Landwirtschaft

27

Unterstützung für die Verteilung landwirtschaftlicher Erzeugnisse an Schulen (EU-Schulprogramm)

0 %

0 %

0 %

40 %

·Zahl der Kinder

·Anteil der Kinder, die vom EU-Schulprogramm profitieren (innerhalb der Zielgruppe)

Landwirtschaft und Fischerei

Landwirtschaft

28

Unterstützung von Risikomanagementmaßnahmen, einschließlich Klimaresilienzmaßnahmen

0 %

100 %

0 %

0 %

·Zahl der Landwirte

·Zahl der Fonds

·Zahl der sonstigen Begünstigten

·Zahl der Finanzierungsvereinbarungen

·Zahl der Kleinbauern in Drittländern

·Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe mit unterstützten Krisenzahlungen und Wiederherstellungsmaßnahmen

·Vermögenswerte und/oder Bevölkerung, die von Klimaresilienzmaßnahmen profitieren

Landwirtschaft und Fischerei

Landwirtschaft

29

Krisenzahlungen an Landwirte, einschließlich zur Wiederherstellung des Produktionspotenzials und außergewöhnliche Marktmaßnahmen

0 %

40 %

0 %

0 %

·Zahl der Landwirte

·Zahl der sonstigen Begünstigten

·Zahl der Betriebe

·Zahl der Kleinbauern in Drittländern

·Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe mit unterstützten Krisenzahlungen und Wiederherstellungsmaßnahmen

·Vermögenswerte und/oder Bevölkerung, die von Klimaresilienzmaßnahmen profitieren

Landwirtschaft und Fischerei

Landwirtschaft

30

Preisstabilisierung

0 %

0 %

0 %

0 %

·Tonnen Erzeugnisse

·Anteil der Erzeugung im Rahmen der öffentlichen Lagerhaltung und der geförderten privaten Lagerhaltung – nach Sektoren

Landwirtschaft und Fischerei

Landwirtschaft

31

Datennetz für die Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der ordnungsgemäß ausgefüllten Betriebsbögen

·Erfassungsbereich: Repräsentativität der landwirtschaftlichen Betriebe in der EU, der landwirtschaftlich genutzten Fläche, der Produktion (Standardoutput) und der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte

Landwirtschaft und Fischerei

Landwirtschaft

32

Digitalisierung landwirtschaftlicher Betriebe

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der IKT-Lösungen

·Zahl der Betriebe

·Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, die die Digitalisierung und den Einsatz digitaler Werkzeuge vorantreiben

Landwirtschaft und Fischerei

Landwirtschaft

33

Alternative Entwicklung in Drittländern zur Verringerung des illegalen Drogenanbaus

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Kleinbauern in Drittländern

Umwelt und Klima

Land- und Forstwirtschaft

34

Agroforstsysteme, einschließlich Klimaresilienzmaßnahmen

40 %

100 %

100 %

0 %

·Zahl der Betriebe

·Zahl der Kleinbauern in Drittländern

·Hektar Agrarforstflächen

·Vermiedene THG-Emissionen und Abbau in t CO₂e

·Vermögenswerte und/oder Bevölkerung, die von Klimaresilienzmaßnahmen profitieren

Landwirtschaft und Fischerei

Land- und Forstwirtschaft

35

Waldbewirtschaftung – nicht grün

0 %

0 %

0 %

0 %

·Hektar geförderter Waldfläche

Landwirtschaft und Fischerei

Land- und Forstwirtschaft

36

Waldumwelt- und Klimaverpflichtungen, einschließlich Klimaresilienzmaßnahmen

100 %

100 %

100 %

0 %

·Hektar

·Anteil der forstwirtschaftlichen Flächen, für die Waldumwelt- und Klimaverpflichtungen gelten

·Vermiedene THG-Emissionen und Abbau in t CO₂e

·Vermögenswerte und/oder Bevölkerung, die von Klimaresilienzmaßnahmen profitieren

Landwirtschaft und Fischerei

Land- und Forstwirtschaft

37

Grüne Investitionen in Wald und Forstwirtschaft, einschließlich Klimaresilienzmaßnahmen

40 %

100 %

40 %

0 %

·Zahl der Betriebe

·Hektar mit Landschaftselementen aus Gehölz (ohne Agroforstwirtschaft)

·Hektar wiederhergestellter Waldfläche

·Vermiedene THG-Emissionen und Abbau in t CO₂e

·Vermögenswerte und/oder Bevölkerung, die von Klimaresilienzmaßnahmen profitieren

Landwirtschaft und Fischerei

Land- und Forstwirtschaft

38

Vorbeugung gegen Schäden und Wiederherstellung von Wäldern, einschließlich Klimaresilienzmaßnahmen

100 %

100 %

40 %

0 %

·Zahl der Investitionsfördermaßnahmen zur Vorbeugung gegen Schäden und zur Wiederherstellung von Wäldern, aufgeschlüsselt für die Berichterstattung

·Vermögenswerte und/oder Bevölkerung, die von Klimaresilienzmaßnahmen profitieren

Landwirtschaft und Fischerei

Land- und Forstwirtschaft

39

Produktive Investitionen in Wald und Forstwirtschaft (einschließlich Industrie, ausgenommen grüne Investitionen sowie zur Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung)

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Betriebe

Landwirtschaft und Fischerei

Land- und Forstwirtschaft

40

Einrichtungsunterstützung für Förster

40 %

40 %

40 %

0 %

·Zahl der Betriebe

·Zahl der neu gegründeten Forstbetriebe

Landwirtschaft und Fischerei

Fischerei, Aquakultur und Ozeane

41

Beiräte

40 %

40 %

40 %

0 %

·Zahl der Beiräte

·Zahl eingegangener Empfehlungen

Landwirtschaft und Fischerei

Fischerei, Aquakultur und Ozeane

42

Ausgleich für unerwartete Ereignisse in den Bereichen extern/Umwelt/Klima/öffentliche Gesundheit/Markt

0 %

40 %

40 %

0 %

·Zahl der Betriebe

·Zahl der erhaltenen Arbeitsplätze – nach Geschlecht

·Zahl der erhaltenen Betriebe

Landwirtschaft und Fischerei

Fischerei, Aquakultur und Ozeane

43

Überwachung und Durchsetzung

0 %

0 %

100 %

0 %

·Zahl der Betriebe

·Zahl der installierten oder verbesserten Kontrollinstrumente

Landwirtschaft und Fischerei

Fischerei, Aquakultur und Ozeane

44

Datenerhebung, Unterstützung für Meeresbeobachtung, ‑analyse und ‑wissen

40 %

40 %

40 %

0 %

·Zahl der Betriebe

·Zahl der bereitgestellten Dienste

·EMODnet: Zahl der einzelnen Besucher pro Monat

Landwirtschaft und Fischerei

Fischerei, Aquakultur und Ozeane

45

Integrierte Meerespolitik, einschließlich maritime Sicherheit und Meeresüberwachung sowie regionale maritime Zusammenarbeit und Meeresbeckenstrategien

40 %

40 %

40 %

0 %

·Zahl der Betriebe

·Zahl der Projekte der blauen Wirtschaft auf Ebene der Meeresbecken

·Wissen über die Meere: Zahl der Mitglieder der Koalition EU4Ocean

·Beobachtungsstelle für die blaue Wirtschaft: Zahl der einzelnen Besucher pro Monat

Landwirtschaft und Fischerei

Fischerei, Aquakultur und Ozeane

46

Meerespolitik

40 %

40 %

100 %

0 %

·Zahl der Meeresdialoge

·Zahl der Finanzierungsvereinbarungen im Zusammenhang mit internationalen Prozessen (im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen)

·Zahl der Projekte

·Abdeckung internationaler Empfänger (Zahl der Organisationen)

·Abdeckung der Empfängerländer (Zahl der Länder)

Landwirtschaft und Fischerei

Fischerei, Aquakultur und Ozeane

47

Investitionen in die blaue Wirtschaft, einschließlich intelligenter Spezialisierung

40 %

40 %

100 %

0 %

·Zahl der Betriebe

·Angestoßene Investitionen (EUR)

·Zahl der erhaltenen oder geschaffenen Arbeitsplätze – nach Geschlecht

·Zahl der gegründeten Unternehmen

·Zahl der unterstützten KMU

·Zahl der gegründeten S3-Partnerschaften

Landwirtschaft und Fischerei

Fischerei, Aquakultur und Ozeane

48

Endgültige Einstellung der Fangtätigkeit

100 %

100 %

100 %

0 %

·Zahl der Betriebe

·Kapazität der stillgelegten Schiffe (in BRZ und kW)

·Zahl der begünstigten Personen

·Zahl der abgewrackten Schiffe

Landwirtschaft und Fischerei

Fischerei, Aquakultur und Ozeane

49

Wissenschaftliche Beratung, Datenerhebung und Marktinformationen

40 %

40 %

100 %

0 %

·Nutzung von Daten- und Informationsplattformen, Forschung zu spezifischen meeres- und fischereibezogenen Fragen (Zahl der Nutzer)

·Zahl der gestarteten Datenabrufe

·Zahl der Fischbestände, für die Gutachten vorgelegt werden

·Zahl der Tagesordnungspunkte der Plenartagungen des STECF

·Zahl der Finanzhilfen, die zur Verbesserung wissenschaftlicher Gutachten in halbjährlichen Abständen gewährt werden

·EUMOFA: Zahl der einzelnen Besucher pro Monat

Landwirtschaft und Fischerei

Fischerei, Aquakultur und Ozeane

50

Unterstützung der Anpassung an den Klimawandel und der Resilienz in den Bereichen Fischerei, Aquakultur und blaue Wirtschaft

40 %

100 %

40 %

0 %

·Zahl der Betriebe

·Zahl der Maßnahmen, die zur Anpassung an den Klimawandel beitragen

·Vermögenswerte und/oder Bevölkerung, die von Klimaresilienzmaßnahmen profitieren

Landwirtschaft und Fischerei

Fischerei, Aquakultur und Ozeane

51

Unterstützung bei der Schaffung und Erhaltung attraktiver Fischerei-, Aquakultur- und Verarbeitungssektoren

40 %

40 %

40 %

0 %

·Zahl der Betriebe

·Zahl der geschulten Personen – nach Geschlecht

·Zahl der geförderten Start-ups

·Zahl der gewährten Darlehen/Darlehensgarantien

·Zahl der erhaltenen oder geschaffenen Arbeitsplätze – nach Geschlecht

·Zahl der in diesem Sektor beschäftigten Personen bis 40 Jahre – nach Geschlecht

·Zahl der Organisationen, die ihre soziale Tragfähigkeit erhöht haben

·Entwickelte Innovationen (Zahl neuer Produkte, Dienstleistungen, Verfahren, Geschäftsmodelle oder Methoden)

Landwirtschaft und Fischerei

Fischerei, Aquakultur und Ozeane

52

Unterstützung der Entwicklung und des Übergangs von Küstengemeinden, einschließlich Klimaresilienzmaßnahmen

40 %

40 %

40 %

0 %

·Zahl der Betriebe

·Zahl der unterstützten Küstengebiete (ESTAT-Definition)

·Zahl der KMU, die bei Diversifizierungsmaßnahmen unterstützt werden

·Zahl der geschulten/umgeschulten Personen – nach Geschlecht

·Zahl der unterstützten lokalen und regionalen Gebietskörperschaften (z. B. bei lokalen Übergangsstrategien)

·Vermögenswerte und/oder Bevölkerung, die von Klimaresilienzmaßnahmen profitieren

Landwirtschaft und Fischerei

Fischerei, Aquakultur und Ozeane

53

Unterstützung der Energiewende im Meeres-, Fischerei- und Aquakultursektor

100 %

40 %

40 %

0 %

·Zahl der Betriebe

·Zahl der entwickelten Innovationen

·Verringerung der THG-Emissionen

·Investitionen in neue (saubere) Technologien (EUR)

·Zahl der durchgeführten Energieaudits

·Zahl der abgeschlossenen Pilotprojekte

·Zahl der Nachrüstungen

·Zahl der für die Energiewende geschulten Besatzungsmitglieder/Führungskräfte

Landwirtschaft und Fischerei

Fischerei, Aquakultur und Ozeane

54

Unterstützung nachhaltiger Fischerei und Aquakultur, einschließlich Klimaresilienzmaßnahmen

0 %

40 %

100 %

0 %

·Zahl der Betriebe

·Zahl der Maßnahmen zur Förderung eines guten Umweltzustands, einschließlich Wiederherstellung der Natur, Erhaltung, Schutz von Ökosystemen und der biologischen Vielfalt

·Zahl der Maßnahmen, die zur Einführung und Überwachung geschützter Meeresgebiete, einschließlich Natura 2000, beitragen

·Zahl der Maßnahmen, die zur Tiergesundheit und zum Tierschutz beitragen

·Zahl der Bereiche

·Vermögenswerte und/oder Bevölkerung, die von Klimaresilienzmaßnahmen profitieren

Landwirtschaft und Fischerei

Fischerei, Aquakultur und Ozeane

55

Vorübergehende Einstellung der Fangtätigkeit

100 %

0 %

100 %

0 %

·Zahl der Betriebe

·Zahl der begünstigten Personen

·Zahl der begünstigten Schiffe

·Zahl der begünstigten Unternehmen

Landwirtschaft und Fischerei

Fischerei, Aquakultur und Ozeane

56

Internationale Abkommen mit Fischereiorganisationen

40 %

40 %

100 %

0 %

·Zahl der Abkommen

·Zahl der Fangmöglichkeiten für EU-Schiffe

·Zahl der Erhaltungsmaßnahmen auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten

Landwirtschaft und Fischerei

Fischerei, Aquakultur und Ozeane

57

Vermarktung nachhaltiger Aquakultur- und Fischereierzeugnisse, einschließlich kreislauforientierter Nutzung, Marktstabilität und Transparenz

0 %

0 %

40 %

0 %

·Zahl der Betriebe

·Zahl der von Werbe- und Informationsmaßnahmen begünstigten Organisationen

·Zahl der Berufsorganisationen der gemeinsamen Marktorganisation (GMO) – Erzeugerorganisationen (EO), Vereinigungen von Erzeugerorganisationen (VEO), Branchenverbände

·Anteil der von den Berufsverbänden der GMO in Verkehr gebrachten Erzeugung

Landwirtschaft und Fischerei

Fischerei, Aquakultur und Ozeane

58

Partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei, einschließlich Klimaresilienzmaßnahmen

0 %

0 %

100 %

0 %

·Zahl der Abkommen

·Zahl der Fangmöglichkeiten für EU-Schiffe

·Zahl der geförderten Maßnahmen zur Unterstützung des Fischereisektors

·Vermögenswerte und/oder Bevölkerung, die von Klimaresilienzmaßnahmen profitieren

Landwirtschaft und Fischerei

Lebens- und Futtermittel

59

Tier- und Pflanzengesundheit, einschließlich Klimaresilienzmaßnahmen

0 %

40 %

40 %

0 %

·Zahl der Veterinärprogramme

·Zahl der genehmigten Pflanzenschutzprogramme

·Zahl der Notmaßnahmen, davon Veterinär-/pflanzengesundheitliche Maßnahmen

·Zahl der erfolgreich durchgeführten nationalen Programme

·Vermögenswerte und/oder Bevölkerung, die von Klimaresilienzmaßnahmen profitieren

Landwirtschaft und Fischerei

Lebens- und Futtermittel

60

Investitionen und Verpflichtungen zur Verbesserung der Tiergesundheit und der Biosicherheit, einschließlich Klimaresilienzmaßnahmen

0 %

40 %

40 %

0 %

·Zahl der unterstützten landwirtschaftlichen Betriebe/KMU – nach Geschlecht

·Zahl der Großvieheinheiten/Tierbestände, für die geförderte Maßnahmen durchgeführt wurden, nach Arten

·Zahl der Kleinbauern in Drittländern, die Hilfe im Rahmen von EU-geförderten Maßnahmen erhalten, die auf die Steigerung der nachhaltigen Produktion, den Zugang zu Märkten und/oder die Sicherheit der Besitzverhältnisse ausgerichtet sind – nach Geschlecht

·Vermögenswerte und/oder Bevölkerung, die von Klimaresilienzmaßnahmen profitieren

Landwirtschaft und Fischerei

Lebens- und Futtermittel

61

Sichere und nachhaltige Lebensmittelerzeugung, einschließlich Klimaresilienzmaßnahmen

0 %

40 %

40 %

0 %

·Zahl der im Bereich antimikrobielle Resistenz geschulten Fachkräfte

·Zahl der Interessenträger, die bei der Verringerung von Lebensmittelverlusten und ‑verschwendung unterstützt werden

·Vermögenswerte und/oder Bevölkerung, die von Klimaresilienzmaßnahmen profitieren

Landwirtschaft und Fischerei

Reformen

62

Politik und Rechtsrahmen für Landwirtschaft, Fischerei sowie Lebens- und Futtermittel

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der verabschiedeten oder in Kraft getretenen Gesetze

·Zahl der abgeschlossenen politischen Vorbereitungen oder Evaluierungen

·Zahl der abgeschlossenen Konsultationen mit Interessenträgern

·Zahl der geltenden Durchführungsverordnungen oder Leitlinien

·Zahl der endgültigen Annahmen der Strategie oder des Rahmens

·Zahl der entwickelten öffentlichen Dienste oder Verfahren

·Zahl der TAIEX-Veranstaltungen zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltungen von Nicht-EU-Ländern

·Zahl der TWINNING-Projekte zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltungen von Drittländern

·Zahl der einschlägigen politischen Maßnahmen, die in Drittländern entwickelt/überarbeitet und/oder umgesetzt werden

Unternehmensförderung

Unternehmensentwicklung

63

Förderung von Innovationen und fortgeschrittenen Unterstützungsdiensten für KMU – Prozesse, Ökosysteme und strategische Entwicklung (einschließlich Dienstleistungen für Management, Marketing und Design)

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der unterstützten Unternehmen – nach Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen

·Zahl der Arbeitsplätze, die in unterstützten Unternehmen erhalten oder geschaffen wurden – nach Geschlecht

·Zahl der unterstützten Unternehmen, die mindestens ein grundlegendes Niveau des digitalen Intensitätsindex erreicht haben

Unternehmensförderung

Unternehmensentwicklung

64

Verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln und Nachhaltigkeit von Unternehmen, einschließlich Klimaresilienzmaßnahmen (für sowohl Herstellungsprozess als auch Lieferketten)

0 %

40 %

0 %

0 %

·Zahl der finanzierten Maßnahmen zur Nachhaltigkeit von Unternehmen

·Zahl der finanzierten Maßnahmen für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln

·Vermögenswerte und/oder Bevölkerung, die von Klimaresilienzmaßnahmen profitieren

Unternehmensförderung

Unternehmensentwicklung

65

Unternehmensentwicklung in Form von Unterstützungsdiensten für Unternehmen (einschließlich Dienstleistungen für Management, Marketing und Design) (ausgenommen Infrastrukturen, Digitalisierung und Technologieinvestitionen)

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der unterstützten Unternehmen – nach Kleinstunternehmen, kleinen, mittleren und großen Unternehmen

·Zahl der Arbeitsplätze, die in unterstützten Unternehmen erhalten oder geschaffen wurden – nach Geschlecht

Unternehmensförderung

Unternehmensentwicklung

66

Geschäftsinfrastruktur (einschließlich Industrieparks und Gewerbegebiete)

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der unterstützten Unternehmen – nach Kleinstunternehmen, kleinen, mittleren und großen Unternehmen

·Zahl der Arbeitsplätze, die in unterstützten Unternehmen erhalten oder geschaffen wurden – nach Geschlecht

Unternehmensförderung

Unternehmensentwicklung

67

Digitalisierung von Unternehmen

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der unterstützten Unternehmen – nach Kleinstunternehmen, kleinen, mittleren und großen Unternehmen

·Zahl der privaten Nutzer der europäischen digitalen Innovationszentren – nach Unternehmensgröße, Branche und Technologie

·Zahl der unterstützten Unternehmen, die KI, Datenanalyse oder Cloud-Computing-Technologien nutzen

·Zahl der unterstützten Unternehmen, die KI, Datenanalyse oder Cloud-Computing-Technologien nutzen, die von europäischen Anbietern entwickelt wurden

·Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die die Unternehmensbrieftasche nutzen

Unternehmensförderung

Unternehmensentwicklung

68

Gewinnung und Verarbeitung kritischer Rohstoffe

40 %

0 %

0 %

0 %

·Tonnen gewonnener kritischer Rohstoffe

·Tonnen verarbeiteter kritischer Rohstoffe

·Zahl der Arbeitsplätze, die in unterstützten Unternehmen erhalten oder geschaffen wurden – nach Geschlecht

Unternehmensförderung

Unternehmensentwicklung

69

Unterstützung für Wirtschaftszweige (Textilien, Chemikalien, Düngemittelanlagen, Zement/Kalk/Gips, Metall) in Drittländern

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der unterstützten Unternehmen – nach Kleinstunternehmen, kleinen, mittleren und großen Unternehmen

Unternehmensförderung

Dekarbonisierung

70

Dekarbonisierung in energieintensiven Wirtschaftszweigen

100 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der unterstützten Unternehmen – nach Kleinstunternehmen, kleinen mittleren und großen Unternehmen

·Zahl der Arbeitsplätze, die in unterstützten Unternehmen erhalten oder geschaffen wurden – nach Geschlecht

·Mobilisierte Investitionen (EUR)

·Verringerung der THG-Emissionen (t CO2e)

·Verringerung der Schadstoffe in Tonnen (PM2,5 und NOx)

Unternehmensförderung

Dekarbonisierung

71

Dekarbonisierung anderer Wirtschaftszweige

100 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der unterstützten Unternehmen – nach Kleinstunternehmen, kleinen, mittleren und großen Unternehmen

·Zahl der Arbeitsplätze, die in unterstützten Unternehmen erhalten oder geschaffen wurden – nach Geschlecht

·Mobilisierte Investitionen (EUR)

·Verringerung der THG-Emissionen (t CO2e)

·Verringerung der Schadstoffe in Tonnen (PM2,5 und NOx)

Unternehmensförderung

Bioökonomie

72

Investitionen in die Bioökonomie

40 %

0 %

40 %

0 %

·Zahl der geförderten neuen biobasierten Produktions- oder Demonstrationsanlagen

·Zahl der geförderten Bioraffinerien

·Zahl der finanzierten Bioökonomieprojekte

·Zahl der Arbeitsplätze, die in unterstützten Unternehmen erhalten oder geschaffen wurden – nach Geschlecht

Unternehmensförderung

Gebiete in äußerster Randlage

73

Spezifische Maßnahmen zum Ausgleich von Zusatzkosten aufgrund der Größe des Marktes

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der unterstützten Unternehmen – nach Kleinstunternehmen, kleinen, mittleren und großen Unternehmen

·Zahl der bei der Entwicklung von Dienstleistungen, Produkten und Prozessen unterstützten öffentlichen Einrichtungen

·Zahl der Arbeitsplätze, die in unterstützten Unternehmen erhalten oder geschaffen wurden – nach Geschlecht

Unternehmensförderung

Reformen

74

Wirtschaftliche und gesetzliche Rahmenbedingungen für Unternehmen (einschließlich KMU- und Industriepolitik)

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der verabschiedeten oder in Kraft getretenen Gesetze

·Zahl der abgeschlossenen politischen Vorbereitungen oder Evaluierungen

·Zahl der abgeschlossenen Konsultationen mit Interessenträgern

·Zahl der geltenden Durchführungsverordnungen oder Leitlinien

·Zahl der endgültigen Annahmen der Strategie oder des Rahmens

·Zahl der entwickelten öffentlichen Dienste oder Verfahren

·Zahl der TAIEX-Veranstaltungen zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltungen von Nicht-EU-Ländern

·Zahl der TWINNING-Projekte zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltungen von Drittländern

·Zahl der einschlägigen politischen Maßnahmen, die in Drittländern entwickelt/überarbeitet und/oder umgesetzt werden

Unternehmensförderung

Reformen

75

Zugang zu Finanzmitteln und Wachstumsfinanzierung

0 %

0 %

0 %

0 %

Unternehmensförderung

Reformen

76

Förderung der Finanzstabilität und Weiterentwicklung der Spar- und Investitionsunion, des Einzelhandels, der Banken und Kapitalmärkte sowie der Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards von Unternehmen

0 %

0 %

0 %

0 %

·

Unternehmensförderung

Technologieinvestitionen

77

Verarbeitendes Gewerbe – neue Prioritäten

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der unterstützten Unternehmen – nach Kleinstunternehmen, kleinen, mittleren und großen Unternehmen

·Zahl der unterstützten wachstumsstarken Unternehmen

·Zahl der Arbeitsplätze, die in unterstützten Unternehmen erhalten oder geschaffen wurden – nach Geschlecht

·Mobilisierte Investitionen (EUR)

·Erhöhung der Kapazität (Output pro Jahr)

Unternehmensförderung

Technologieinvestitionen

78

Herstellung von Batterien/Speichern

100 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der unterstützten Unternehmen – nach Kleinstunternehmen, kleinen, mittleren und großen Unternehmen

·Zahl der Arbeitsplätze, die in unterstützten Unternehmen erhalten oder geschaffen wurden – nach Geschlecht

·Verringerung der THG-Emissionen (t CO2e)

·Mobilisierte Investitionen (EUR)

·Erhöhung der Kapazität (Output pro Jahr)

Unternehmensförderung

Technologieinvestitionen

79

Biotechnologien, einschließlich Arzneimittel – Verfügbarkeit und Herstellung

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der unterstützten Unternehmen – nach Kleinstunternehmen, kleinen, mittleren und großen Unternehmen

·Zahl der zentral zugelassenen Arzneimittel für den ungedeckten Bedarf

·Zahl der zugelassenen neuartigen Antibiotika

·Zahl der genehmigten klinischen Prüfungen je Phase

·Zahl der Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika

·Zahl der Arbeitsplätze, die in unterstützten Unternehmen erhalten oder geschaffen wurden – nach Geschlecht

·Mobilisierte Investitionen (EUR)

·Erhöhung der Kapazität (Output pro Jahr)

Unternehmensförderung

Technologieinvestitionen

80

Herstellung von Technologien für die Kreislaufwirtschaft

100 %

0 %

100 %

0 %

·Zahl der unterstützten Unternehmen – nach Kleinstunternehmen, kleinen, mittleren und großen Unternehmen

·Zahl der Arbeitsplätze, die in unterstützten Unternehmen erhalten oder geschaffen wurden – nach Geschlecht

·Mobilisierte Investitionen (EUR)

·Erhöhung der Kapazität (Output pro Jahr)

Unternehmensförderung

Technologieinvestitionen

81

Herstellung sauberer Technologien

100 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der unterstützten Unternehmen – nach Kleinstunternehmen, kleinen, mittleren und großen Unternehmen

·Zahl der Arbeitsplätze, die in unterstützten Unternehmen erhalten oder geschaffen wurden – nach Geschlecht

·Mobilisierte Investitionen (EUR)

·Erhöhung der Kapazität (Output pro Jahr)

Unternehmensförderung

Technologieinvestitionen

82

Herstellung sauberer Verkehrstechnologien

100 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der unterstützten Unternehmen – nach Kleinstunternehmen, kleinen, mittleren und großen Unternehmen

·Zahl der Arbeitsplätze, die in unterstützten Unternehmen erhalten oder geschaffen wurden – nach Geschlecht

·Mobilisierte Investitionen (EUR)

·Erhöhung der Kapazität (Output pro Jahr)

Unternehmensförderung

Technologieinvestitionen

83

Herstellung von Deep-Tech- und digitalen Technologien (z. B. Halbleiter, Quantentechnologie)

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der unterstützten Unternehmen – nach Kleinstunternehmen, kleinen, mittleren und großen Unternehmen

·Zahl der Arbeitsplätze, die in unterstützten Unternehmen erhalten oder geschaffen wurden – nach Geschlecht

·Mobilisierte Investitionen (EUR)

·Erhöhung der Kapazität (Output pro Jahr)

Unternehmensförderung

Technologieinvestitionen

84

Herstellung von Elektrolyseuren

100 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der unterstützten Unternehmen – nach Kleinstunternehmen, kleinen, mittleren und großen Unternehmen

·Erzeugte Elektrolyseurkapazität (MW)

·Zahl der Arbeitsplätze, die in unterstützten Unternehmen erhalten oder geschaffen wurden – nach Geschlecht

·Mobilisierte Investitionen (EUR)

·Erhöhung der Kapazität (Output pro Jahr)

Unternehmensförderung

Technologieinvestitionen

85

Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie

100 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der unterstützten Unternehmen – nach Kleinstunternehmen, kleinen, mittleren und großen Unternehmen

·Zahl der Arbeitsplätze, die in unterstützten Unternehmen erhalten oder geschaffen wurden – nach Geschlecht

·Mobilisierte Investitionen (EUR)

·Erhöhung der Kapazität (Output pro Jahr)

Unternehmensförderung

Technologieinvestitionen

86

Herstellung sonstiger Technologien

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der unterstützten Unternehmen – nach Kleinstunternehmen, kleinen, mittleren und großen Unternehmen

·Zahl der Arbeitsplätze, die in unterstützten Unternehmen erhalten oder geschaffen wurden – nach Geschlecht

·Mobilisierte Investitionen (EUR)

·Erhöhung der Kapazität (Output pro Jahr)

Kultur, Tourismus und Medien

Kultur- und Kreativsektor

87

Kreative, kulturelle und künstlerische Aktivitäten und Dienstleistungen

0 %

0 %

0 %

40 %

·Zahl der geförderten spezifischen Projekte (z. B. Theaterproduktionen, kulturelle Veranstaltungen), davon europäische kulturelle Werke

·Zahl der unterstützten Künstler und Kulturschaffenden, aufgeschlüsselt nach EU-/Drittländern – nach Geschlecht

·Unterstützte Organisationen, die sich an einer grenzübergreifenden künstlerischen und kulturellen Zusammenarbeit beteiligen

·Zahl der unterstützten länderübergreifenden Kooperationen/Partnerschaften

·Zahl der Personen, die auf europäische kulturelle und kreative Werke zugreifen – nach Ursprungsland der Werke (eigene/andere) und nach Geschlecht

·Zahl der Personen, die auf kulturelle und kreative Werke zugreifen

·Zahl der Arbeitsplätze, die in unterstützten Unternehmen erhalten oder geschaffen wurden

·Zahl der Künstler oder Kulturschaffenden, die neue Fähigkeiten oder Kompetenzen erworben haben

Kultur, Tourismus und Medien

Kultur- und Kreativsektor

88

Sanierung und Sicherheit des öffentlichen Raums

0 %

0 %

0 %

0 %

·Geschaffene oder sanierte Freiflächen in städtischen Gebieten (m2)

·Zahl der Nutzer pro Jahr

Kultur, Tourismus und Medien

Medien

89

Medienfreiheit und ‑pluralismus, wirtschaftliche Tragfähigkeit der Medien und Zugang zu Nachrichteninhalten

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der unterstützten Organisationen – nach Kleinstunternehmen, kleinen, mittleren und großen Unternehmen

·Zahl der aufgedeckten und bewerteten Fälle bedrohter Medien und Journalisten

·Zahl der im Rahmen der Unterstützung erstellten professionellen journalistischen Inhalte

·Zahl der unterstützten Medienunternehmen

·Zahl der grenzübergreifenden Projekte

·Zahl der Arbeitsplätze, die in unterstützten Unternehmen erhalten oder geschaffen wurden – nach Geschlecht

·Publikumsreichweite insgesamt und Beteiligung an geförderten Maßnahmen

·Zahl der eingesetzten digitalen Werkzeuge

·Anteil der Gesamtproduktion digitaler Produkte

·Zahl der innovativen redaktionellen Projekte

Kultur, Tourismus und Medien

Medien

90

Verbesserung der Aufdeckung und Bekämpfung von Desinformation sowie Förderung der Medienkompetenz

0 %

0 %

0 %

40 %

·Zahl der Initiativen zur Faktenprüfung

·Zahl der förmlich gemeldeten und bewerteten Desinformationsfälle

·Zahl der unterstützten Maßnahmen im Bereich digitale Kompetenz und Medienkompetenz

·Zahl der durch Maßnahmen zur Bekämpfung von Desinformation und für Medienkompetenz erreichten Personen – nach Geschlecht

Kultur, Tourismus und Medien

Medien

91

Medien und Unterhaltung: Unterstützung der Erstellung, Verbreitung und des Zugangs zu audiovisuellen Werken

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der unterstützten Unternehmen – nach Kleinstunternehmen, kleinen, mittleren und großen Unternehmen

·Zahl der audiovisuellen Werke, deren Erstellung und Verbreitung/Bekanntmachung unterstützt wird

·Zahl der geförderten Kinos, Filmfestivals und ‑märkte

·Zahl der unterstützten audiovisuellen Werke in weniger verbreiteten Sprachen

·Zahl der unterstützten Koproduktionen

·Zahl der Werke, deren Entstehung gefördert wurde und die innerhalb von vier Jahren nach der Förderung veröffentlicht werden

·Zahl der veröffentlichten Videospiele, deren Entwicklung gefördert wurde

·Zahl der Arbeitsplätze, die in unterstützten Unternehmen erhalten oder geschaffen wurden – nach Geschlecht

Kultur, Tourismus und Medien

Reformen

92

Reformen in den Bereichen Kultur, Tourismus und Medien

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der verabschiedeten oder in Kraft getretenen Gesetze

·Zahl der abgeschlossenen politischen Vorbereitungen oder Evaluierungen

·Zahl der abgeschlossenen Konsultationen mit Interessenträgern

·Zahl der geltenden Durchführungsverordnungen oder Leitlinien

·Zahl der endgültigen Annahmen der Strategie oder des Rahmens

·Zahl der entwickelten öffentlichen Dienste oder Verfahren

·Zahl der TAIEX-Veranstaltungen zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltungen von Nicht-EU-Ländern

·Zahl der TWINNING-Projekte zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltungen von Drittländern

·Zahl der einschlägigen politischen Maßnahmen, die in Drittländern entwickelt/überarbeitet und/oder umgesetzt werden

Kultur, Tourismus und Medien

Tourismus

93

Schutz, Entwicklung und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Kulturerbe und touristische Dienstleistungen (ohne Infrastruktur)

0 %

0 %

0 %

40 %

·Zahl der unterstützten Stätten, auch mit digitalen Mitteln

·Zahl der Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und zur Kompetenzentwicklung für kulturelle Akteure

·Zahl der Werbemaßnahmen zum Kulturerbe einschließlich Aktivitäten zur Publikumsbeteiligung

·Zahl der Besucher

·Zahl der erreichten Personen (einschließlich des digitalen Publikums)

·Zahl der erhaltenen oder geschaffenen Arbeitsplätze in unterstützten Einrichtungen – nach Geschlecht

·Zahl der zwischen Stätten gegründeten Partnerschaften

Kultur, Tourismus und Medien

Tourismus

94

Finanzielle Unterstützung des Tourismus

0 %

0 %

0 %

40 %

·Zahl der unterstützten Unternehmen im Gastgewerbe- und Tourismussektor, einschließlich Reiseveranstaltern, Reisebüros

·Zahl der Destinationsmanagement-Organisationen, die bei Investitionen in öffentliche touristische Ressourcen und Dienstleistungen oder bei Investitionen in Werbemaßnahmen unterstützt werden

·Zahl der Beschäftigten und Studierenden im Tourismussektor, die bei der Weiterqualifizierung/Umschulung unterstützt werden

·Zahl der Besucher

·Zahl der erreichten Personen (einschließlich des digitalen Publikums)

·Zahl der erhaltenen oder geschaffenen Arbeitsplätze in unterstützten Einrichtungen – nach Geschlecht

Kultur, Tourismus und Medien

Tourismus

95

Finanzielle Förderung für nachhaltigen Tourismus

40 %

40 %

40 %

40 %

·Zahl der Destinationsmanagement-Organisationen, die bei Investitionen in öffentliche touristische Ressourcen und Dienstleistungen, bei der Durchführung von Maßnahmen für eine harmonische, ausgewogene und nachhaltige Entwicklung oder bei Investitionen in Klimaresilienz und Anpassung an den Klimawandel unterstützt werden

·Zahl der Besucher

·Zahl der erreichten Personen (einschließlich des digitalen Publikums)

·Zahl der erhaltenen oder geschaffenen Arbeitsplätze in unterstützten Einrichtungen – nach Geschlecht

Digitale Technologien und Infrastrukturen

Konnektivität

96

3C-Netze (einschließlich FTTP, 5G, 6G)

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Haushalte im Versorgungsbereich von Gigabit-Netzen

·Zahl der an Gigabit-Netze angeschlossenen Haushalte

·Zahl der eingerichteten sicheren Randknoten, gemessen als Gesamtzahl der eingerichteten klimaneutralen, sicheren Randknoten, die in 5G/6G-Netze integriert sind

·Zahl der neu an Gigabit-Netze angeschlossenen Gebäude – nach Haushalten und Unternehmen

·Zahl der Nutzer von neuen und verbesserten öffentlichen digitalen Dienstleistungen, Produkten und Prozessen

·Zahl der Nutzer von neuen und verbesserten digitalen Dienstleistungen, Produkten und Prozessen, die von Unternehmen entwickelt wurden

·Zahl der Unternehmen mit hoher digitaler Intensität

Digitale Technologien und Infrastrukturen

Konnektivität

97

Digitale Backbone-Netze, einschließlich Unterseekabelnetze (ausg. Satelliten)

0 %

0 %

0 %

0 %

·Gesamtlänge (neu) eingesetzter Unterwasser-/Erdkabel in km

·Gesamtlänge aufgerüsteter Unterwasser-/Erdkabel in km

·Insgesamt geschaffene zusätzliche Kapazität in Anzahl der Glasfaserpaare

·Insgesamt geschaffene zusätzliche Kapazität in Tbit/s

·Zahl der eingesetzten Kabelreparaturschiffe und Module

·Zahl der unterstützten strategischen Kabelvorhaben – nach Art (Kabelvorhaben von europäischem Interesse/sonstige)

·Zahl der Nutzer von neuen und verbesserten öffentlichen digitalen Dienstleistungen, Produkten und Prozessen

·Zahl der Nutzer von neuen und verbesserten digitalen Dienstleistungen, Produkten und Prozessen, die von Unternehmen entwickelt wurden

·Zahl der Unternehmen mit hoher digitaler Intensität

Digitale Technologien und Infrastrukturen

Digitale Kapazitäten und fortgeschrittene Technologien

98

KI, Daten und Robotik – Einführung und Ausbau

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der unterstützten europäischen Datenräume

·Zahl der unterstützten europäischen digitalen Innovationszentren

·Zahl der unterstützten Unternehmen – nach Kleinstunternehmen, kleinen, mittleren und großen Unternehmen

·Zahl der Nutzer von neuen und verbesserten digitalen Dienstleistungen, Produkten und Prozessen

·Zahl der unterstützten Unternehmen, die europäische KI-Technologien eingeführt haben

·Erhöhung der EU-Rechenzentrenkapazität (gemessen in MW)

·Anteil der von europäischen Anbietern bereitgestellten Rechenzentrenkapazität

·Zahl der KI-qualifizierten Arbeitskräfte

·Zahl der Arbeitsplätze, die in unterstützten Unternehmen erhalten oder geschaffen wurden – nach Geschlecht

Digitale Technologien und Infrastrukturen

Digitale Kapazitäten und fortgeschrittene Technologien

99

Edge Cloud – Einführung

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der unterstützten Unternehmen – nach Kleinstunternehmen, kleinen, mittleren und großen Unternehmen

·Zahl der unterstützten Cloud- und Edge-Einrichtungen

·Zahl der Arbeitsplätze, die in unterstützten Unternehmen erhalten oder geschaffen wurden – nach Geschlecht

·Zahl der unterstützten Unternehmen, die Cloud-Computing eingeführt haben

·Zahl der neu geschaffenen Cloud- und Edge-Rechenzentren

Digitale Technologien und Infrastrukturen

Digitale Kapazitäten und fortgeschrittene Technologien

100

Cybersicherheit – Einführung und Ausbau

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der unterstützten Unternehmen – nach Kleinstunternehmen, kleinen, mittleren und großen Unternehmen

·Zahl der unterstützten öffentlichen Organisationen

·Zahl der unterstützten Organisationen, die Cybersicherheitseinrichtungen nutzen

Digitale Technologien und Infrastrukturen

Digitale Kapazitäten und fortgeschrittene Technologien

101

Hochleistungsrechnen (HPC) und Quantentechnologie – Einführung und Ausbau

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der beschafften Hochleistungsrechner und Quantencomputer

·Zahl der unterstützten Unternehmen – nach Kleinstunternehmen, kleinen, mittleren und großen Unternehmen

·Zahl der unterstützten öffentlichen Organisationen

·Zahl der unterstützten Nutzer von Hochleistungsrechnern und/oder Quantencomputern

·Erhöhung der HPC- und Quantenkapazitäten

Digitale Technologien und Infrastrukturen

Digitale Kapazitäten und fortgeschrittene Technologien

102

Halbleiter, Photonik und Quantenchips – Herstellung und Einsatz

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der unterstützten Unternehmen – nach Kleinstunternehmen, kleinen, mittleren und großen Unternehmen

·Wert der Halbleiterproduktion in Europa

·Zahl der in Europa geschaffenen Vorproduktionsanlagen für Quantenchips

Digitale Technologien und Infrastrukturen

Digitale Kapazitäten und fortgeschrittene Technologien

103

Software-Engineering-Technologien und Open Internet Stack

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Komponenten von Open Stack, die ausgereift und katalogisiert sind

·Zahl der Nutzer von Open-Stack-Komponenten

·Zahl der europäischen Unternehmen, die Open-Source-Software verwenden

Digitale Technologien und Infrastrukturen

Digitale Kapazitäten und fortgeschrittene Technologien

104

Virtuelle Welten und Web 4.0 – Einführung

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Projekte

·Zahl der Städte und Gemeinden, die einen lokalen digitalen Zwilling mit entsprechenden Funktionalitäten zur Visualisierung, Modellierung und Vorhersage entwickelt haben

Digitale Technologien und Infrastrukturen

Digitale Kapazitäten und fortgeschrittene Technologien

105

Anwendungen und Infrastrukturen für digitale Unternehmen und digitale Brieftaschen

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Initiativen zur Unterstützung von Anwendungen und Infrastrukturen für digitale Unternehmen und digitale Brieftaschen

·Zahl der entwickelten Anwendungsfälle

·Zahl der unterstützten Wirtschaftsteilnehmer, die die Unternehmensbrieftasche nutzen

·Zahl der Nutzer von Unternehmensbrieftaschen und der Infrastruktur für die digitale Identität

Digitale Technologien und Infrastrukturen

Digitale Kapazitäten und fortgeschrittene Technologien

106

Plattformen für digitale Zwillinge: Digitales Fahrzeug, digitaler Mensch, digitale Erde – Einführung und großmaßstäbliche Erprobung

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Projekte auf Plattformen für digitale Zwillinge

·Zahl der Nutzer von Plattformen für digitale Zwillinge

Digitale Technologien und Infrastrukturen

Digitale Kapazitäten und fortgeschrittene Technologien

107

Sonstige neue Technologien – Einführung und Ausbau (z. B. virtuelle Welten, Software-Technologien und Open Internet Stack)

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Initiativen zur Unterstützung neuer Technologien

·Geschaffene Kapazität für Unternehmensgründungen

·Unterstützte Unternehmen (davon: Kleinstunternehmen, kleine, mittlere, große)

·Zahl der unterstützten Akteure, die disruptive digitale Anwendungen und Dienste anbieten

·Auf dem Markt überlebende neue Unternehmen

Digitale Technologien und Infrastrukturen

Reformen

108

Digitalpolitik und Rechtsrahmen

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der verabschiedeten oder in Kraft getretenen Gesetze

·Zahl der abgeschlossenen politischen Vorbereitungen oder Evaluierungen

·Zahl der abgeschlossenen Konsultationen mit Interessenträgern

·Zahl der geltenden Durchführungsverordnungen oder Leitlinien

·Zahl der endgültigen Annahmen der Strategie oder des Rahmens

·Zahl der entwickelten öffentlichen Dienste oder Verfahren

·Zahl der TAIEX-Veranstaltungen zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltungen von Nicht-EU-Ländern

·Zahl der TWINNING-Projekte zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltungen von Drittländern

·Zahl der einschlägigen politischen Maßnahmen, die in Drittländern entwickelt/überarbeitet und/oder umgesetzt werden

Digitale Technologien und Infrastrukturen

Reformen

109

Digitale Konnektivität, Infrastruktur und Funktionieren des Marktes

0 %

0 %

0 %

0 %

Digitale Technologien und Infrastrukturen

Reformen

110

Politik für digitales Finanzwesen und digitalen Zahlungsverkehr

0 %

0 %

0 %

0 %

·

Bildung und Kompetenzen

Bildung

111

Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung (ohne Infrastruktur)*

0 %

0 %

0 %

100 %

·Zahl der geschulten Lehrkräfte – nach Geschlecht und Alter

·Zahl der entwickelten Lehrpläne sowie der umgesetzten Bildungsprogramme oder Kurse

·Zahl der bereitgestellten Lehr- oder Lernmittel und digitalen Ausrüstungsgegenstände

·Zahl der an Kooperationsprojekten beteiligten Organisationen

·Zahl der neu geschaffenen oder erhaltenen Kinderbetreuungsplätze

·Zahl der Kinder, die von den entwickelten Lehrplänen und umgesetzten Bildungsprogrammen profitieren

·Zahl der Kinder, die von geschulten Lehrkräften profitieren

·Zahl der Kinder, die von der erworbenen Ausrüstung profitieren

Bildung und Kompetenzen

Bildung

112

Primarbildung (ohne Infrastruktur)

0 %

0 %

0 %

100 %

·Zahl der geschulten Lehrkräfte – nach Geschlecht und Alter

·Zahl der entwickelten Lehrpläne sowie der umgesetzten Bildungsprogramme oder Kurse

·Zahl der bereitgestellten Lehr- oder Lernmittel und digitalen Ausrüstungsgegenstände

·Zahl der an Kooperationsprojekten beteiligten Organisationen

Zahl der neu geschaffenen oder erhaltenen Kinderbetreuungsplätze

·Zahl der Kinder, die von den entwickelten Lehrplänen und umgesetzten Bildungsprogrammen profitieren

·Zahl der Kinder, die von geschulten Lehrkräften profitieren

Zahl der Kinder, die von der erworbenen Ausrüstung profitieren

Bildung und Kompetenzen

Bildung

113

Sekundarbildung (ohne Infrastruktur)

0 %

0 %

0 %

100 %

Bildung und Kompetenzen

Bildung

114

Tertiärbildung (ohne Infrastruktur)

0 %

0 %

0 %

100 %

Bildung und Kompetenzen

Bildung

115

Berufliche Erstausbildung (ohne Infrastruktur)

0 %

0 %

0 %

100 %

·Zahl der Teilnehmer – nach Geschlecht, nach Fachbereichen (einschließlich MINT-Fächern)

·Zahl der geförderten Lehrlingsausbildungen und Lernangebote am Arbeitsplatz

·Zahl der geschulten Lehrkräfte – nach Geschlecht und Alter

·Zahl der entwickelten Lehrpläne sowie der umgesetzten Bildungsprogramme oder Kurse

·Zahl der bereitgestellten Lehr- oder Lernmittel und digitalen Ausrüstungsgegenstände

·Zahl der Auszubildenden/Studierenden, die von den entwickelten Lehrplänen und umgesetzten Bildungsprogrammen profitieren

·Zahl der Auszubildenden/Studierenden, die von geschulten Lehrkräften profitieren

·Zahl der Auszubildenden/Studierenden, die von der erworbenen Ausrüstung profitieren

Bildung und Kompetenzen

Bildung

116

Verbesserung des Bildungszugangs für Menschen mit Behinderungen

0 %

0 %

0 %

100 %

·Zahl der Teilnehmer – nach Geschlecht und Alter

·Zahl der Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme eine schulische/berufliche Bildung absolvieren – nach Geschlecht

Bildung und Kompetenzen

Bildung

117

Verbesserung des Bildungszugangs marginalisierter Bevölkerungsgruppen, wie etwa der Roma

0 %

0 %

0 %

100 %

·Zahl der Teilnehmer – nach Geschlecht und Alter

·Zahl der Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme eine schulische/berufliche Bildung absolvieren – nach Geschlecht

Bildung und Kompetenzen

Bildung

118

Bildung für Flüchtlinge in Drittländern

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Kinder, die davon profitieren – nach Schulstufe: Vorschule, Primarstufe, untere Sekundarstufe und obere Sekundarstufe

·Prozentsatz (auf nationaler Ebene) der Flüchtlinge, die eine Schule besuchen – nach Schulstufe: Vorschule, Primarstufe, untere Sekundarstufe und obere Sekundarstufe

Bildung und Kompetenzen

Bildung

119

Lehrerausbildung – nicht näher spezifizierte Schulstufe

0 %

0 %

0 %

100 %

·Zahl der Schulungsteilnehmer – nach Geschlecht

·Zahl der Schüler, die davon profitieren – nach Geschlecht

Bildung und Kompetenzen

Bildung

120

Lernmobilität (Bildungsbereiche einschließlich nichtformaler und informeller Bildung und Jugendarbeit)

0 %

0 %

0 %

100 %

·Zahl der Mitarbeiter – nach Geschlecht und Alter

·Zahl der Lernenden – nach Geschlecht, Alter, sozioökonomischem Hintergrund und Fachbereichen (einschließlich MINT)

·Zahl der Teilnehmer an Aktivitäten, mit denen unmittelbar die Werte der EU, Solidarität und Bürgerbeteiligung gefördert werden

·Anteil der Teilnehmer, die der Ansicht sind, dass sie von ihrer Teilnahme profitiert haben

·Anteil der Teilnehmer, die der Ansicht sind, dass sie ihre Schlüsselkompetenzen verbessert haben

·Anteil der Teilnehmer, die der Ansicht sind, dass sie ein größeres europäisches Zugehörigkeitsgefühl haben

Bildung und Kompetenzen

Bildung

121

Einrichtungen der frühkindlichen Bildung, Schulen und Universitäten – Entwicklung und Bau neuer emissionsfreier oder nahezu emissionsfreier Gebäude

100 %

40 %

0 %

40 %

·Baufläche und neue Kapazität in Bildungseinrichtungen (Zahl der Schüler/Studierenden)

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Energieeinsparung in MWh

·Durchschnittliche kWh/m2 Primärenergie (vorher-nachher)

·Zahl der Nutzer pro Jahr – nach Geschlecht

Bildung und Kompetenzen

Bildung

122

Einrichtungen der frühkindlichen Bildung, Schulen und Universitäten – Entwicklung und Bau sonstiger Gebäude

0 %

0 %

0 %

40 %

·Baufläche und neue Kapazität in Bildungseinrichtungen (Zahl der Schüler/Studierenden)

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Energieeinsparung in MWh

·Durchschnittliche kWh/m2 Primärenergie (vorher-nachher)

·Zahl der Nutzer pro Jahr – nach Geschlecht

Bildung und Kompetenzen

Reformen

123

Reformen in der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung*

0 %

0 %

0 %

100 %

·Zahl der verabschiedeten oder in Kraft getretenen Gesetze

·Zahl der abgeschlossenen politischen Vorbereitungen oder Evaluierungen

·Zahl der abgeschlossenen Konsultationen mit Interessenträgern

·Zahl der geltenden Durchführungsverordnungen oder Leitlinien

·Zahl der endgültigen Annahmen der Strategie oder des Rahmens

·Zahl der entwickelten öffentlichen Dienste oder Verfahren

·Zahl der TAIEX-Veranstaltungen zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltungen von Nicht-EU-Ländern

·Zahl der TWINNING-Projekte zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltungen von Drittländern

·Zahl der einschlägigen politischen Maßnahmen, die in Drittländern entwickelt/überarbeitet und/oder umgesetzt werden

Bildung und Kompetenzen

Reformen

124

Reformen in den Bereichen Bildung, Jugend und Sport

0 %

0 %

0 %

100 %

Bildung und Kompetenzen

Reformen

125

Reformen im Bereich Kompetenzen und Erwachsenenbildung

0 %

0 %

0 %

100 %

Bildung und Kompetenzen

Reformen

126

Politik und Rechtsrahmen für die allgemeine und berufliche Erstausbildung

0 %

0 %

0 %

100 %

Bildung und Kompetenzen

Kompetenzen

127

Grundkompetenzen (einschließlich Lesen und Schreiben, Mathematik, Naturwissenschaften und bürgerschaftliches Engagement, ausgenommen digitale und grüne Kompetenzen)

0 %

0 %

0 %

100 %

·Zahl der Teilnehmer – nach Geschlecht, Arbeitsmarktstatus, Alter und Bildungsniveau

·Zahl der Organisationen, die an transnationalen Kooperationsmaßnahmen beteiligt sind, aufgeschlüsselt nach Art der Kompetenz: Grund- und Bürgerkompetenzen

·Zahl der Teilnehmer, die eine Qualifikation erlangt haben oder eine Verbesserung ihrer Fähigkeiten angeben – nach Geschlecht

·Zahl der Organisationen, die an grenzübergreifenden Kooperationsmaßnahmen beteiligt sind, aufgeschlüsselt nach Art der Kompetenz

Bildung und Kompetenzen

Kompetenzen

128

Fortgeschrittene digitale Kompetenzen

0 %

0 %

0 %

100 %

·Zahl der Teilnehmer – nach Geschlecht, Arbeitsmarktstatus, Alter und Bildungsniveau

·Zahl der an transnationalen Kooperationsprojekten beteiligten Organisationen

·Zahl der Teilnehmer, die eine Qualifikation erlangt haben oder eine Verbesserung ihrer Fähigkeiten angeben – nach Geschlecht

·Zahl der Organisationen, die von ihrer Teilnahme an grenzübergreifenden Kooperationsmaßnahmen profitiert haben

Bildung und Kompetenzen

Kompetenzen

129

Grundlegende digitale Kompetenzen

0 %

0 %

0 %

100 %

·Zahl der Teilnehmer – nach Geschlecht, Arbeitsmarktstatus, Alter und Bildungsniveau

Zahl der an transnationalen Kooperationsprojekten beteiligten Organisationen

·Zahl der Teilnehmer, die eine Qualifikation erlangt haben oder eine Verbesserung ihrer Fähigkeiten angeben – nach Geschlecht

·Zahl der Organisationen, die von ihrer Teilnahme an grenzübergreifenden Kooperationsmaßnahmen profitiert haben

·Zahl der Teilnehmer, die mindestens ein grundlegendes Niveau an digitalen Kompetenzen gemäß dem Digital Skills Index (DSI) von ESTAT erreicht haben – nach Geschlecht

Bildung und Kompetenzen

Kompetenzen

130

Grüne Kompetenzen

100 %

40 %

40 %

100 %

·Zahl der Teilnehmer – nach Geschlecht, Arbeitsmarktstatus, Alter und Bildungsniveau

Zahl der an transnationalen Kooperationsprojekten beteiligten Organisationen

·Zahl der Teilnehmer, die eine Qualifikation erlangt haben oder eine Verbesserung ihrer Fähigkeiten angeben – nach Geschlecht

·Zahl der Organisationen, die von ihrer Teilnahme an grenzübergreifenden Kooperationsmaßnahmen profitiert haben

Bildung und Kompetenzen

Kompetenzen

131

Finanzielle Kompetenzen

0 %

0 %

0 %

100 %

·

Bildung und Kompetenzen

Kompetenzen

132

Weiterbildung und Umschulung marginalisierter Bevölkerungsgruppen wie der Roma

0 %

0 %

0 %

100 %

·

Bildung und Kompetenzen

Kompetenzen

133

Weiterbildung und Umschulung von Menschen mit Behinderungen

0 %

0 %

0 %

100 %

·

Bildung und Kompetenzen

Kompetenzen

134

Erwachsenenbildung

0 %

0 %

0 %

100 %

·Zahl der Teilnehmer – nach Geschlecht, Arbeitsmarktstatus, Alter, Bildungsniveau und Fachbereichen (einschließlich MINT)

·Zahl der neuen Lehrpläne oder neuen Programme, die entwickelt/umgesetzt wurden

·Zahl der Lehrmittel und digitalen Mittel

·Zahl der an transnationalen Kooperationsprojekten beteiligten Organisationen

·Zahl der Teilnehmer, die eine Qualifikation erlangt haben oder eine Verbesserung ihrer Fähigkeiten angeben – nach Geschlecht

·Zahl der Organisationen, die von ihrer Teilnahme an grenzübergreifenden Kooperationsmaßnahmen profitieren

·Zahl der erwachsenen Lernenden, die von den entwickelten Lehrplänen und umgesetzten Programmen profitieren– nach Geschlecht

·Zahl der erwachsenen Lernenden, die von der erworbenen Ausrüstung profitieren – nach Geschlecht

Bildung und Kompetenzen

Sport

135

Förderung von Sport und körperlicher Aktivität

0 %

0 %

0 %

40 %

·Zahl der Kooperationspartnerschaften im Bereich Sport

·Zahl der Teilnehmer – nach Geschlecht

·Zahl der Teilnehmer an Mobilitätsaktivitäten – nach Geschlecht und Alter

·m² Außensportanlagen

·Zahl der Sportinitiativen und ‑veranstaltungen

·Zahl der Teilnehmer, die der Ansicht sind, dass sie von ihrer Teilnahme profitiert haben

·Zahl der Teilnehmer, die der Ansicht sind, dass sie ihre Schlüsselkompetenzen verbessert haben

·Zahl der Teilnehmer, die der Ansicht sind, dass sie ein größeres europäisches Zugehörigkeitsgefühl haben

·Zahl der Nutzer neuer oder modernisierter Außensportanlagen pro Jahr – nach Geschlecht

Bildung und Kompetenzen

Jugend

136

Nichtformale Bildung und informelles Lernen (ohne Infrastruktur)

0 %

0 %

0 %

100 %

·Zahl der Teilnehmer – nach Geschlecht, Alter, sozioökonomischem Hintergrund

·Zahl der Organisationen, die an grenzübergreifenden Kooperationspartnerschaften im Bereich Jugend beteiligt sind

·Zahl der Teilnehmer, die der Ansicht sind, dass sie von ihrer Teilnahme profitiert haben

·Zahl der Teilnehmer, die der Ansicht sind, dass sie ihre Schlüsselkompetenzen verbessert haben

·Zahl der Teilnehmer, die der Ansicht sind, dass sie ein größeres europäisches Zugehörigkeitsgefühl haben

Bildung und Kompetenzen

Jugend

137

Freiwilligentätigkeiten

0 %

0 %

0 %

100 %

·Zahl der Teilnehmer – nach Geschlecht, Alter, sozioökonomischem Hintergrund

·Zahl der Organisationen, die an grenzübergreifenden Kooperationspartnerschaften im Bereich Jugend beteiligt sind

·Zahl der Teilnehmer, die der Ansicht sind, dass sie von ihrer Teilnahme profitiert haben

·Zahl der Teilnehmer, die der Ansicht sind, dass sie ihre Schlüsselkompetenzen verbessert haben

·Zahl der Teilnehmer, die der Ansicht sind, dass sie ein größeres europäisches Zugehörigkeitsgefühl haben

Wirksame öffentliche Verwaltung

Verwaltungskapazitäten

138

Stärkung der Kapazität der Verwaltungen der Mitgliedstaaten und Drittländer, der Begünstigten und relevanten Partner (ohne Digitalisierung)

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Projekte/Aktivitäten

·Zahl der in die Projekte einbezogenen Einrichtungen

·Zahl der am Projekt beteiligten Personen

·Nutzer von neuen und verbesserten öffentlichen Dienstleistungen, Produkten und Prozessen

Wirksame öffentliche Verwaltung

Verwaltungskapazitäten

139

Technische Unterstützung für Mitgliedstaaten

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Projekte für technische Hilfe in den EU-Mitgliedstaaten

·Zahl der TAIEX-Veranstaltungen zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltungen von Nicht-EU-Ländern

·Zahl der TWINNING-Projekte zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltungen von Drittländern

Wirksame öffentliche Verwaltung

Verwaltungskapazitäten

140

Schutz des Euro gegen Geldfälschung

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der sichergestellten Euro-Fälschungen

·Zahl der ausgehobenen Fälscher-Werkstätten

·Zahl der einzelnen zuständigen Behörden, die am Programm „Pericles V“ teilnehmen möchten

·Zufriedenheitsquote der Teilnehmer an den über das Programm „Pericles V“ finanzierten Maßnahmen

·Rückmeldungen von Teilnehmern (Zufriedenheitsquote) an früheren Maßnahmen im Rahmen des Programms zu den Auswirkungen des Programms „Pericles V“ auf ihre Maßnahmen zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung

Wirksame öffentliche Verwaltung

Zusammenarbeit

141

Zollunion, Steuern

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Teilnahmen an grenzübergreifenden gemeinsamen Maßnahmen

·Zahl der gemeinsam entwickelten Aktionspläne, Arbeitsmethoden, Leitlinien und Empfehlungen

·Zahl der entwickelten und umgesetzten Task Forces (Pilot)

·Zahl der Organisationen/Verwaltungen, die grenzübergreifend zusammenarbeiten

·Zahl der Projekte für grenzübergreifende Innovationsnetzwerke

·Zahl der Maßnahmen, die auf die Kooperation und Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Verwaltungen ausgerichtet sind

·Zahl der Projekte/Aktivitäten

·Verfügbarkeit des Gemeinsamen Kommunikationsnetzes (CCN)/CCN2

·Prozentsatz der Beamten, die berichten, dass ihre Organisation gemeinsam entwickelte Arbeitsmethoden, Leitlinien, Empfehlungen und Aktionspläne übernommen hat

·Zahl der untersuchten rechtlichen oder administrativen grenzübergreifenden Hindernisse

·Zahl der Organisationen/Verwaltungen, die grenzübergreifend zusammenarbeiten

·Zahl der Teilnahmen an gemeinsamen grenzübergreifenden Maßnahmen/Projekten

Wirksame öffentliche Verwaltung

Zusammenarbeit

142

Zusammenarbeit und Netzwerke der Mitgliedstaaten

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Teilnahmen an grenzübergreifenden gemeinsamen Maßnahmen

·Zahl der gemeinsam entwickelten Strategien und Aktionspläne

·Zahl der gemeinsam entwickelten und in Projekten umgesetzten Pilotmaßnahmen

·Zahl der Teilnahmen an gemeinsamen Ausbildungsprogrammen

·Zahl der unterzeichneten gemeinsamen administrativen oder rechtlichen Vereinbarungen

·Zahl der Organisationen/Verwaltungen, die grenzübergreifend zusammenarbeiten

·Zahl der Projekte für grenzübergreifende Innovationsnetzwerke

·Zahl der Projekte zur Unterstützung grenzübergreifender Zusammenarbeit für die Schaffung von Verflechtungen zwischen Stadt und Land

·Zahl der Maßnahmen, die auf die Kooperation und Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Verwaltungen ausgerichtet sind

·Zahl der von Organisationen aufgegriffenen gemeinsamen Strategien und Aktionspläne

·Zahl der Abschlüsse in gemeinsamen Ausbildungsprogrammen

·Zahl der verringerten oder behobenen rechtlichen oder administrativen grenzübergreifenden Hindernisse

·Zahl der Personen, die von gemeinsam unterzeichneten administrativen oder rechtlichen Vereinbarungen umfasst sind

·Zahl der Organisationen/Verwaltungen, die grenzübergreifend zusammenarbeiten

·Zahl der Teilnahmen an gemeinsamen grenzübergreifenden Maßnahmen/Projekten

·Zahl der von Organisationen aufgegriffenen bzw. ausgebauten Lösungen

Wirksame öffentliche Verwaltung

Digitalisierung

143

Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und der öffentlichen Dienstleistungen (ohne Justiz, Gesundheit, Verkehr, Energie- und Wasserversorgung)

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der unterstützten IKT-Lösungen

·Zahl der bei der Entwicklung von digitalen Dienstleistungen, Produkten und Prozessen unterstützten öffentlichen Einrichtungen

·Anteil der digitalen öffentlichen Dienste, die über europäische Anbieter erbracht werden

·Nutzer von neuen und verbesserten öffentlichen digitalen Dienstleistungen, Produkten und Prozessen

Wirksame öffentliche Verwaltung

Statistik

144

Amtliche europäische Statistiken

0 %

0 %

0 %

0 %

·Europäische Statistiken, die gemäß dem jährlichen Veröffentlichungskalender verbreitet werden

·Statistische Erfassung

·Zufriedenheit der Nutzer mit den von Eurostat angebotenen Daten und Diensten

Wirksame öffentliche Verwaltung

Statistik

145

Weitere Statistiken

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der unterstützten Projekte

·Statistische Erfassung

·Zufriedenheit der Nutzer mit den von statistischen Ämtern angebotenen Daten und Diensten

Wirksame öffentliche Verwaltung

Reformen

146

Politik und Rechtsrahmen der öffentlichen Verwaltung

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der verabschiedeten oder in Kraft getretenen Gesetze

·Zahl der abgeschlossenen politischen Vorbereitungen oder Evaluierungen

·Zahl der abgeschlossenen Konsultationen mit Interessenträgern

·Zahl der geltenden Durchführungsverordnungen oder Leitlinien

·Zahl der endgültigen Annahmen der Strategie oder des Rahmens

·Zahl der entwickelten öffentlichen Dienste oder Verfahren

·Zahl der TAIEX-Veranstaltungen zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltungen von Nicht-EU-Ländern

·Zahl der TWINNING-Projekte zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltungen von Drittländern

·Zahl der einschlägigen politischen Maßnahmen, die in Drittländern entwickelt/überarbeitet und/oder umgesetzt werden

Wirksame öffentliche Verwaltung

Reformen

147

Haushaltspolitischer Rahmen und finanzpolitische Steuerung

0 %

0 %

0 %

0 %

Wirksame öffentliche Verwaltung

Reformen

148

Schutz der finanziellen Interessen der EU

0 %

0 %

0 %

0 %

Wirksame öffentliche Verwaltung

Reformen

149

Öffentlicher Dienst

0 %

0 %

0 %

0 %

Wirksame öffentliche Verwaltung

Reformen

150

Reformen zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und öffentlicher Dienstleistungen

0 %

0 %

0 %

0 %

Wirksame öffentliche Verwaltung

Reformen

151

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

0 %

0 %

0 %

0 %

Wirksame öffentliche Verwaltung

Reformen

152

Organisation und Management

0 %

0 %

0 %

0 %

Wirksame öffentliche Verwaltung

Reformen

153

Verschuldung des privaten Sektors und Insolvenzrahmen

0 %

0 %

0 %

0 %

Wirksame öffentliche Verwaltung

Reformen

154

Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen

0 %

0 %

0 %

0 %

Wirksame öffentliche Verwaltung

Reformen

155

Öffentliche Qualität der Politikentwicklung und ‑koordinierung

0 %

0 %

0 %

0 %

Wirksame öffentliche Verwaltung

Reformen

156

Qualität der Rechtssetzung und Politikgestaltung

0 %

0 %

0 %

0 %

Wirksame öffentliche Verwaltung

Reformen

157

Regionale Entwicklung und lokale öffentliche Dienstleistungen

0 %

0 %

0 %

0 %

Wirksame öffentliche Verwaltung

Reformen

158

Binnenmarkt, Wettbewerb und staatliche Beihilfen

0 %

0 %

0 %

0 %

Wirksame öffentliche Verwaltung

Reformen

159

Staatseigene Unternehmen

0 %

0 %

0 %

0 %

Wirksame öffentliche Verwaltung

Reformen

160

Steuerpolitik, Steuerverwaltung, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung

0 %

0 %

0 %

0 %

Wirksame öffentliche Verwaltung

Reformen

161

Kommunikationspolitik und Verwaltungsmanagement

0 %

0 %

0 %

0 %

Energie

Erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

162

Herstellung erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs für den Verbrauch als Kraftstoff im Luft- oder Seeverkehr, ausgenommen Wasserstoff

100 %

0 %

0 %

0 %

·Neue oder zusätzliche Produktionskapazitäten (m3/Tonne) für Flugkraftstoff

·Neue oder zusätzliche Produktionskapazitäten (m3/Tonne) für KFZ-Kraftstoff

·Neue oder zusätzliche Produktionskapazitäten (m3/Tonne) für Schiffskraftstoff

·Neue oder zusätzliche Produktionskapazitäten (m3/Tonne) für andere Kraftstoffarten

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Erzeugtes Volumen (m3/Tonne)

Energie

Bioenergie

163

Herstellung von Biokraftstoffen aus nachhaltigen Quellen im Einklang mit der Richtlinie 2018/2001

100 %

0 %

0 %

0 %

·Neue oder zusätzliche Produktionskapazitäten (MJ oder kt RÖE/Jahr) für Flugkraftstoff

·Neue oder zusätzliche Produktionskapazitäten (MJ oder kt RÖE/Jahr) für KFZ-Kraftstoff

·Neue oder zusätzliche Produktionskapazitäten (MJ oder kt RÖE pro Jahr) für Schiffskraftstoff

·Neue oder zusätzliche Produktionskapazitäten (MJ oder kt RÖE pro Jahr) für andere Kraftstoffarten

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Erzeugte Energie (MJ oder kt RÖE pro Jahr)

Energie

Bioenergie

164

Herstellung von nachhaltigem Biogas im Einklang mit der Richtlinie 2018/2001

100 %

0 %

0 %

0 %

·Neue oder zusätzliche Biogaserzeugungskapazität (Nm3/Stunde)

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Erzeugte Energie (Nm3/Stunde)

Energie

Bioenergie

165

Lagerung und Beimischung von flüssigem nachhaltigem Biogas und Biomethan, verflüssigtem Biomethan, Biopropan, Biobutanol oder ähnlichen synthetischen alternativen Kraftstoffen

100 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Lager und nutzbares Kraftstoffvolumen in GWh

·Volumen (Nm3) und Lagereinheit in Tsd. m³ – nach Kraftstoffart

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Erzeugte Energie (Nm3)

Energie

Bioenergie

166

Transport von flüssigem nachhaltigem Biogas und Biomethan, verflüssigtem Biomethan, Biopropan, Biobutanol oder ähnlichen synthetischen alternativen Kraftstoffen

100 %

0 %

0 %

0 %

·Rohrleitungslänge (in km)

·Erhöhte Übertragungskapazität in Mio. t/Jahr

·Nutzer der errichteten Infrastruktur für alternative Kraftstoffe pro Jahr

·Volumen (Nm3) der an der errichteten Infrastruktur verbrauchten alternativen Kraftstoffe (Ladepunkte)

Energie

CO2-Abscheidung und ‑Speicherung

167

Bau/Einrichtung und Betrieb von CO2-Hubs (z. B. Tanks, Verdichtung, Reinigung, Phasenwechsel, Änderung der Transportart)

100 %

0 %

0 %

0 %

·Neue oder zusätzlich installierte Kapazitäten (Tonnen)

·Ausbau des CO2-Transportnetzes der EU (in km)

·Behandelte t CO2e

Energie

CO2-Abscheidung und ‑Speicherung

168

Bau/Einrichtung von Anlagen für die CO2-Abscheidung und ‑Nachbehandlung

100 %

0 %

0 %

0 %

·Neue oder zusätzlich installierte Kapazitäten (Tonnen)

·Ausbau des CO2-Transportnetzes der EU (in km)

·Gespeicherte oder verwendete t CO2e

Energie

CO2-Abscheidung und ‑Speicherung

169

Bau von Verkehrsträgern für den Transport von CO2 durch bewegliches und Anlagevermögen (einschließlich Lastkraftwagen, Eisenbahnen, Schiffen, neuen oder umgewidmeter Rohrleitungen)

100 %

0 %

0 %

0 %

·Gesamte CO2-Transportkapazität (Tonnen)

·Ausbau des CO2-Transportnetzes der EU (in km)

·Gespeicherte oder verwendete t CO2e

Energie

CO2-Abscheidung und ‑Speicherung

170

Dauerhafte geologische Speicherung von CO2 unter Tage (neue oder umgewidmete Speicher)

100 %

0 %

0 %

0 %

·CO2-Speicherkapazität (Tonnen)

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Gespeicherte t CO2e

Energie

CO2-Abscheidung und ‑Speicherung

171

Maßnahmen zur Stärkung der Klimaresilienz von CO2-Abscheidung und ‑Speicherung

100 %

100 %

0 %

0 %

·Transport- und Speicherkapazität mit erhöhter Resilienz (Tonnen)

·Vermögenswerte und/oder Bevölkerung, die von Klimaresilienzmaßnahmen profitieren

Energie

Stromerzeugung

172

Stromerzeugung mittels der Technologie der Solarenergiekonzentration (CSP)

100 %

0 %

0 %

0 %

·Neue oder zusätzlich installierte Energiekapazität bei der Stromerzeugung (MW)

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Verringerung der Schadstoffe in Tonnen (PM2,5 und NOx)

·Zahl der Menschen in Drittländern, die Zugang zu Strom haben – durch neuen und verbesserten Zugang

Energie

Stromerzeugung

173

Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie

100 %

0 %

0 %

0 %

·Neue oder zusätzlich installierte Energiekapazität bei der Stromerzeugung (MW)

Energie

Stromerzeugung

174

Stromerzeugung aus Onshore-Windenergie

100 %

0 %

0 %

0 %

·Neue oder zusätzlich installierte Energiekapazität bei der Stromerzeugung (MW)

Energie

Stromerzeugung

175

Stromerzeugung aus Offshore-Windenergie

100 %

0 %

0 %

0 %

·Neue oder zusätzlich installierte Energiekapazität bei der Stromerzeugung (MW)

Energie

Stromerzeugung

176

Stromerzeugung aus geothermischer Energie

100 %

0 %

0 %

0 %

·Neue oder zusätzlich installierte Energiekapazität bei der Stromerzeugung aus geothermischer Energie (MW)

Energie

Stromerzeugung

177

Stromerzeugung aus Wasserkraft

100 %

0 %

0 %

0 %

·Neue oder zusätzlich installierte Energiekapazität bei der Stromerzeugung (MW) aus Wasserkraft

Energie

Stromerzeugung

178

Stromerzeugung aus Meeresenergie

100 %

0 %

0 %

0 %

·Neue oder zusätzlich installierte Energiekapazität bei der Stromerzeugung (MW) nach Art (Wellenenergie, Gezeitenenergie)

Energie

Stromerzeugung

179

Stromerzeugung aus nachhaltigen flüssigen Biobrennstoffen

40 %

0 %

0 %

0 %

·Neue oder zusätzlich installierte Energiekapazität bei der Stromerzeugung (MW) aus nachhaltigen flüssigen Biobrennstoffen

Energie

Stromerzeugung

180

Stromerzeugung aus Biomasse mit Verringerung der THG-Emissionen gemäß den Werten in der Richtlinie 2023/2413 (Erneuerbare-Energien-Richtlinie)

40 %

0 %

0 %

0 %

·Neue oder zusätzlich installierte Energiekapazität bei der Stromerzeugung (MW) aus Biomasse

Energie

Stromerzeugung

181

Stromerzeugung aus sonstiger Biomasse im Einklang mit den in der Richtlinie 2018/2001 festgelegten Nachhaltigkeitskriterien

40 %

0 %

0 %

0 %

·Neue oder zusätzlich installierte Energiekapazität bei der Stromerzeugung (MW) aus Biomasse

·Neue oder zusätzlich installierte Energiekapazität bei der Stromerzeugung (MW) aus festen Siedlungsabfällen

Energie

Stromerzeugung

182

Stromerzeugung aus erneuerbarem Wasserstoff

100 %

0 %

0 %

0 %

·Neue oder zusätzlich installierte Energiekapazität bei der Stromerzeugung (MW) aus erneuerbarem Wasserstoff

Energie

Stromerzeugung

183

Stromerzeugung aus CO2-armem Wasserstoff

40 %

0 %

0 %

0 %

·Neue oder zusätzlich installierte Energiekapazität bei der Stromerzeugung (MW) aus CO2-armem Wasserstoff

Energie

Stromerzeugung

184

Erneuerbare Energien für isolierte Netze und eigenständige Netze

100 %

0 %

0 %

0 %

·Neue oder zusätzlich installierte Energiekapazität bei der Stromerzeugung (MW)

Energie

Stromerzeugung

185

Stromerzeugung mit anderen innovativen erneuerbaren Energietechnologien/‑quellen im Sinne der Richtlinie 2018/2001

100 %

0 %

0 %

0 %

·Neue oder zusätzlich installierte Energiekapazität bei der Stromerzeugung (MW)

Energie

Stromerzeugung

186

Grenzübergreifende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energie im Einklang mit der CEF-Verordnung

100 %

0 %

0 %

0 %

·Neue oder zusätzlich installierte Energiekapazität (MW) bei der Stromerzeugung, Wärme- und Kälteversorgung, Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff oder im Verkehr

·Neue oder zusätzlich installierte Speicherkapazität (MWh)

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Schadstoffminderung (in Tonnen)

Energie

Resilienz der Energieerzeugung

187

Maßnahmen zur Stärkung der Klimaresilienz von Energiequellen und Stromerzeugung

0 %

100 %

0 %

0 %

·Stromerzeugungskapazität mit verbesserter Resilienz

·Vermögenswerte und/oder Bevölkerung, die von Klimaresilienzmaßnahmen profitieren

Energie

Energieeffizienz

188

Energieeffizienzfördermaßnahmen, einschließlich Beratungsdienste sowie Unterstützung bei Projektentwicklung, Portfoliostrukturierung und der Nutzung von Energieeffizienzdienstleistungen

100 %

40 %

0 %

0 %

·Zahl der Gebäude oder Gebäudeeinheiten, auf die sich die geförderten Dienstleistungen beziehen, nach Art (Wohn-, Nichtwohngebäude, öffentliches Gebäude)

·Zahl der durch die geförderten Dienstleistungen erreichten KMU oder lokalen Gebietskörperschaften

·Energieeinsparung in MWh

·Durchschnittliche kWh/m2 Primärenergie (vorher-nachher)

·Durchschnittliche Leistung vorher (primär) und durchschnittliche Leistung nachher in kWh/m2

·Zahl der unterstützten schutzbedürftigen Haushalte

Energie

Energieeffizienz

189

Demonstrationsprojekte zur Energieeffizienz in Gebäuden, einschließlich des bestehenden Wohnungsbestands

40 %

40 %

0 %

0 %

·Renovierte m2 – nach Art (Wohn-, Nichtwohngebäude, öffentliches Gebäude)

·Energieeinsparung in MWh

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Durchschnittliche kWh/m2 Primärenergie (vorher-nachher)

·Durchschnittliche Leistung vorher (primär) und durchschnittliche Leistung nachher in kWh/m2

Energie

Energieeffizienz

190

Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (z. B. intelligente Zähler)

100 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der geförderten Gebäude

·Zahl der geförderten Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz

·Zahl der installierten intelligenten Zähler

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Energieeinsparung in MWh

·Durchschnittliche kWh/m2 Primärenergie (vorher-nachher)

·Zahl der unterstützten schutzbedürftigen Haushalte

Energie

Energieeffizienz

191

Strom-, Wärme- oder Kälteerzeugung und/oder ‑speicherung durch Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, Bürgerenergiegemeinschaften und Bürgerinitiativen, Förderung des Prosumismus

100 %

0 %

0 %

40 %

·Zahl der unterstützten Gemeinschaften/Initiativen/Haushalte/Verbraucher/Prosumenten

·Zahl der gegründeten Energiegemeinschaften

·Zahl der schutzbedürftigen Personen, die beim Zugang zu Energiegemeinschaften unterstützt werden

·Energieeinsparung in MWh

·Einführung von Projekten für intelligente Energiesysteme

Energie

Energieeffizienz

192

Energieeffizienz in Unternehmen

40 %

40 %

0 %

0 %

·Energieeinsparung in MWh

·Zahl der unterstützten Unternehmen – nach Art (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen)

·Zahl der geförderten EHS-Anlagen

·Zahl der Arbeitsplätze, die in unterstützten Unternehmen erhalten oder geschaffen wurden – nach Geschlecht

·Mobilisierte Investitionen (EUR)

·MWh Endenergieeinsparungen

Energie

Energieeffizienz

193

Demonstrationsprojekte zur Energieeffizienz in Unternehmen

40 %

40 %

0 %

0 %

·Zahl der in Unternehmen erprobten Energieeffizienzlösungen

·Erreichbare Energieeinsparungen durch erprobte Lösungen (MWh)

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Durchschnittliche kWh/m2 Primärenergie (vorher-nachher)

·Durchschnittliche Leistung vorher (primär) und durchschnittliche Leistung nachher in kWh/m2

Energie

Energieeffizienz

194

Wärmerückgewinnung zur Nutzung am Standort oder außerhalb (in Fernwärme- und Fernkältesystemen, industriellen Prozessen oder Dienstleistungsgebäuden)

40 %

40 %

0 %

0 %

·Zusätzliche Kapazität der Wärmerückgewinnungseinheit – nach Art des Standorts (industrielle Prozesse, Unternehmen, Dienstleistungsgebäude usw.), die am Standort oder außerhalb genutzt werden soll

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·MWh Wärmerückgewinnung

·MWh Primärenergieeinsparungen durch Wärmerückgewinnung

Energie

Energieeffizienz

195

Energieeffizienz in öffentlichen Infrastrukturen (Beleuchtung, Verkehr, Kühlung öffentlicher Räume und andere Maßnahmen außerhalb von Gebäuden)

40 %

40 %

0 %

0 %

·Zahl der Energieeffizienzmaßnahmen in der öffentlichen Infrastruktur nach Art (Beleuchtung, Kühlung öffentlicher Räume, Verkehr und andere Maßnahmen außerhalb von Gebäuden)

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Energieeinsparung in MWh

·Durchschnittliche kWh/m2 Primärenergie

Energie

Energieeffizienz

196

Umfassende Renovierungen von Gebäuden im Sinne der Richtlinie 2024/1275 für nicht näher spezifizierte Wohngebäude, einschließlich Klimaresilienzmaßnahmen

100 %

100 %

40 %

0 %

·Renovierte m2 nach Art (Wohn-, Nichtwohngebäude, öffentliches Gebäude)

·Zahl der renovierten m2 in Wohngebäuden, die von schutzbedürftigen Haushalten bewohnt werden

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Schadstoffminderung (PM2,5 und NOx)

·Energieeinsparung in MWh

·Durchschnittliche kWh/m2 Primärenergie (vorher-nachher)

·Zahl der Nutzer pro Jahr – nach Geschlecht

·Zahl der unterstützten schutzbedürftigen Haushalte

·Vermögenswerte und/oder Bevölkerung, die von Klimaresilienzmaßnahmen profitieren

Energie

Energieeffizienz

197

Umfassende Renovierungen von Gebäuden im Sinne der Richtlinie 2024/1275 für nicht näher spezifizierte Nichtwohngebäude, einschließlich Klimaresilienzmaßnahmen

100 %

100 %

40 %

0 %

Energie

Energieeffizienz

198

Umfassende Renovierungen von Gebäuden im Sinne der Richtlinie 2024/1275 für nicht näher spezifizierte öffentliche Gebäude, einschließlich Klimaresilienzmaßnahmen

100 %

100 %

40 %

0 %

Energie

Energieeffizienz

199

Mittlere Renovierungen von Gebäuden für nicht näher spezifizierte Wohngebäude, einschließlich Klimaresilienzmaßnahmen

100 %

40 %

40 %

0 %

Energie

Energieeffizienz

200

Mittlere Renovierungen von Gebäuden für nicht näher spezifizierte Nichtwohngebäude, einschließlich Klimaresilienzmaßnahmen

100 %

40 %

40 %

0 %

Energie

Energieeffizienz

201

Mittlere Renovierungen von Gebäuden für nicht näher spezifizierte öffentliche Gebäude, einschließlich Klimaresilienzmaßnahmen

100 %

40 %

40 %

0 %

Energie

Energieeffizienz

202

Leichte Renovierungen von Gebäuden für nicht näher spezifizierte Wohngebäude

40 %

0 %

0 %

0 %

Energie

Energieeffizienz

203

Leichte Renovierungen von Gebäuden für nicht näher spezifizierte Nichtwohngebäude

40 %

0 %

0 %

0 %

Energie

Energieeffizienz

204

Leichte Renovierungen von Gebäuden für nicht näher spezifizierte öffentliche Gebäude

40 %

0 %

0 %

0 %

Energie

Energieeffizienz

205

Umfassende Renovierungen von Gebäuden für Sozialwohnungen, einschließlich Klimaresilienzmaßnahmen

100 %

100 %

40 %

40 %

·Renovierte m2 und Zahl der renovierten oder hinzugekommenen Sozialwohnungen

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Schadstoffminderung (PM2,5 und NOx)

·Energieeinsparung in MWh

·Durchschnittliche kWh/m2 Primärenergie (vorher-nachher)

·Zahl der Nutzer pro Jahr – nach Geschlecht

·Vermögenswerte und/oder Bevölkerung, die von Klimaresilienzmaßnahmen profitieren

Energie

Energieeffizienz

206

Mittlere Renovierungen von Gebäuden für Sozialwohnungen, einschließlich Klimaresilienzmaßnahmen

100 %

40 %

40 %

40 %

·Renovierte m2 und Zahl der renovierten oder hinzugekommenen Sozialwohnungen

Energie

Energieeffizienz

207

Leichte Renovierungen von Gebäuden für Sozialwohnungen

40 %

0 %

0 %

40 %

·Renovierte m2 und Zahl der renovierten oder hinzugekommenen Sozialwohnungen

Energie

Energieeffizienz

208

Umfassende Renovierung von Einrichtungen der frühkindlichen Bildung, Schulen und Hochschulen, einschließlich Klimaresilienzmaßnahmen

100 %

100 %

40 %

40 %

·Renovierte m2 und modernisierte Kapazität für Bildungseinrichtungen

Energie

Energieeffizienz

209

Mittlere Renovierungen von Einrichtungen der frühkindlichen Bildung, Schulen und Hochschulen, einschließlich Klimaresilienzmaßnahmen

100 %

40 %

40 %

40 %

·Renovierte m2 und modernisierte Kapazität für Bildungseinrichtungen

Energie

Energieeffizienz

210

Leichte Renovierungen von Einrichtungen der frühkindlichen Bildung, Schulen und Hochschulen

40 %

0 %

0 %

40 %

·Renovierte m2 und modernisierte Kapazität für Bildungseinrichtungen

Energie

Energieeffizienz

211

Umfassende Renovierungen von Gebäuden für Studentenwohnungen, einschließlich Klimaresilienzmaßnahmen

100 %

100 %

40 %

40 %

·Renovierte m2 und Zahl der renovierten oder hinzugekommenen Studentenwohnplätze

Energie

Energieeffizienz

212

Mittlere Renovierungen von Gebäuden für Studentenwohnungen, einschließlich Klimaresilienzmaßnahmen

100 %

40 %

40 %

40 %

·Renovierte m2 und Zahl der renovierten oder hinzugekommenen Studentenwohnplätze

Energie

Energieeffizienz

213

Leichte Renovierungen von Gebäuden für Studentenwohnungen

40 %

0 %

0 %

40 %

·Renovierte m2 und Zahl der renovierten oder hinzugekommenen Studentenwohnplätze

Energie

Energieeffizienz

214

Gesundheitsinfrastruktur – umfassende Renovierungen von Gebäuden, einschließlich Klimaresilienzmaßnahmen

100 %

100 %

40 %

40 %

·Renovierte m2 und Kapazität modernisierter Gesundheitseinrichtungen

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Energieeinsparung in MWh

·Durchschnittliche kWh/m2 Primärenergie (vorher-nachher)

·Zahl der Nutzer pro Jahr – nach Geschlecht

·Vermögenswerte und/oder Bevölkerung, die von Klimaresilienzmaßnahmen profitieren

Energie

Energieeffizienz

215

Gesundheitsinfrastruktur – mittlere Renovierungen von Gebäuden, einschließlich Klimaresilienzmaßnahmen

100 %

40 %

40 %

40 %

·Renovierte m2 und Kapazität modernisierter Gesundheitseinrichtungen

Energie

Energieeffizienz

216

Gesundheitsinfrastruktur – leichte Renovierungen von Gebäuden

40 %

0 %

0 %

40 %

·Renovierte m2 und Kapazität modernisierter Gesundheitseinrichtungen

Energie

Energieeffizienz

217

Sonstige soziale Infrastrukturen (einschließlich Vorschulen und Betreuungseinrichtungen) – umfassende Renovierungen*, einschließlich Klimaresilienzmaßnahmen

100 %

100 %

40 %

40 %

·Renovierte m2 und Zahl der verbesserten Plätze – nach Art: Vorschulen, Betreuungseinrichtungen, sonstige

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Energieeinsparung in MWh

·Durchschnittliche kWh/m2 Primärenergie (vorher-nachher)

·Zahl der Nutzer modernisierter Einrichtungen pro Jahr – nach Art: Vorschulen, Betreuungseinrichtungen, Sonstige – nach Geschlecht

·Vermögenswerte und/oder Bevölkerung, die von Klimaresilienzmaßnahmen profitieren

Energie

Energieeffizienz

218

Sonstige soziale Infrastrukturen (einschließlich Vorschulen und Betreuungseinrichtungen) – mittlere Renovierungen*, einschließlich Klimaresilienzmaßnahmen

100 %

40 %

40 %

40 %

·Renovierte m2 und Zahl der verbesserten Plätze – nach Art: Vorschulen, Betreuungseinrichtungen, sonstige

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Energieeinsparung in MWh

·Durchschnittliche kWh/m2 Primärenergie (vorher-nachher)

·Zahl der Nutzer neuer oder modernisierter Einrichtungen pro Jahr – nach Art: Vorschulen, Betreuungseinrichtungen, Sonstige

·Vermögenswerte und/oder Bevölkerung, die von Klimaresilienzmaßnahmen profitieren

Energie

Energieeffizienz

219

Sonstige soziale Infrastrukturen (einschließlich Vorschulen und Betreuungseinrichtungen) – leichte Renovierungen*

40 %

0 %

0 %

40 %

·Renovierte m2 und Zahl der verbesserten Plätze – nach Art: Vorschulen, Betreuungseinrichtungen, sonstige

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Energieeinsparung in MWh

·Durchschnittliche kWh/m2 Primärenergie (vorher-nachher)

·Zahl der Nutzer modernisierter Einrichtungen pro Jahr – nach Art: Vorschulen, Betreuungseinrichtungen, Sonstige – nach Geschlecht

·Vermögenswerte und/oder Bevölkerung, die von Klimaresilienzmaßnahmen profitieren

Energie

Energieeffizienz

220

Umfassende Renovierungen von Gebäuden zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit, einschließlich Klimaresilienzmaßnahmen

100 %

100 %

40 %

40 %

·Renovierte m2 und Zahl der renovierten oder hinzugekommenen Wohnplätze

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Energieeinsparung in MWh

·Durchschnittliche kWh/m2 Primärenergie (vorher-nachher)

·Zahl der Nutzer pro Jahr – nach Geschlecht

·Vermögenswerte und/oder Bevölkerung, die von Klimaresilienzmaßnahmen profitieren

Energie

Energieeffizienz

221

Mittlere Renovierungen von Gebäuden zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit, einschließlich Klimaresilienzmaßnahmen

100 %

40 %

40 %

40 %

·Renovierte m2 und Zahl der renovierten oder hinzugekommenen Wohnplätze

·

Energie

Energieeffizienz

222

Leichte Renovierungen von Gebäuden zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit

40 %

0 %

0 %

40 %

·Renovierte m2 und Zahl der renovierten oder hinzugekommenen Wohnplätze

·

Energie

Heizung, Kühlung und Kraft-Wärme-Kopplung

223

Kraft-Wärme-Kopplung mit erneuerbaren Energien ohne Kühlung

40 %

0 %

0 %

0 %

·Neue oder zusätzlich installierte Produktionskapazität (MW)

·Neue oder zusätzlich installierte Kapazität durch Kraft-Wärme-Kopplung (MW)

Energie

Heizung, Kühlung und Kraft-Wärme-Kopplung

224

Kraft-Wärme-Kopplung (Wärme oder Kälte) mit erneuerbaren Energien

40 %

40 %

0 %

0 %

·Neue oder zusätzlich installierte Produktionskapazität (MW)

·Neue oder zusätzlich installierte Kapazität durch Kraft-Wärme-Kopplung (MW)

Energie

Heizung, Kühlung und Kraft-Wärme-Kopplung

225

Fernwärmenetz (Erhaltung, Modernisierung und Ausbau)

100 %

0 %

0 %

0 %

·Neu gebaute oder modernisierte Fernwärmeleitungen (km)

Energie

Heizung, Kühlung und Kraft-Wärme-Kopplung

226

Fernkältenetz (Erhaltung, Modernisierung und Ausbau)

100 %

100 %

0 %

0 %

·Neu gebaute oder modernisierte Fernkälteleitungen (km)

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Verringerung der Schadstoffe in Tonnen (PM2,5 und NOx)

Energie

Heizung, Kühlung und Kraft-Wärme-Kopplung

227

Effiziente Fernwärme-/Fernkälteerzeugung aus erneuerbaren Quellen und Verteilung (für Maßnahmen zur effizienten Erzeugung oder sowohl Erzeugung als auch Verteilung innerhalb eines Projekts)

100 %

40 %

40 %

0 %

·Neue oder zusätzlich installierte Produktionskapazität (MW)

·Neu gebaute oder verbesserte Fernwärme- und Fernkälteleitungen (km)

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

Energie

Heizung, Kühlung und Kraft-Wärme-Kopplung

228

Effiziente Fernwärme-/Fernkälteerzeugung und ‑verteilung (für Maßnahmen zur effizienten Erzeugung oder sowohl Erzeugung als auch Verteilung innerhalb eines Projekts)

40 %

40 %

40 %

0 %

·Neue oder zusätzlich installierte Produktionskapazität (MW)

·Neu gebaute oder verbesserte Fernwärme- und Fernkälteleitungen (km)

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

Energie

Heizung, Kühlung und Kraft-Wärme-Kopplung

229

Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung

40 %

40 %

0 %

0 %

·Neue oder zusätzlich installierte Produktionskapazität (MW)

·Neue oder zusätzlich installierte Kapazität durch Kraft-Wärme-Kopplung (MW)

·Zahl der hocheffizienten KWK-Blöcke

Energie

Heizung, Kühlung und Kraft-Wärme-Kopplung

230

Installation und Instandhaltung von Heizungsanlagen auf Basis fester Biomasse in bestehenden Gebäuden

40 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der installierten Heizungsanlagen auf Basis fester Biomasse und/oder Lager für feste Biomasse

·Zahl der geförderten Wohnungen

·Energieeinsparung in MWh

Energie

Heizung, Kühlung und Kraft-Wärme-Kopplung

231

Installation und Betrieb elektrischer Wärmepumpen

100 %

40 %

40 %

0 %

·Zahl der installierten elektrischen Wärmepumpen

·Zahl der geförderten Wohnungen

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Energieeinsparung in MWh

·Durchschnittliche kWh/m2 Primärenergie (vorher-nachher)

·Verringerung der Schadstoffe in Tonnen (PM2,5 und NOx)

Energie

Heizung, Kühlung und Kraft-Wärme-Kopplung

232

Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien ohne Kühlung

100 %

0 %

40 %

0 %

·Neue oder zusätzlich installierte Produktionskapazität (MW)

·Neue oder zusätzlich installierte Kapazität durch Kraft-Wärme-Kopplung (MW)

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Schadstoffminderung (PM2,5 und NOx)

Energie

Heizung, Kühlung und Kraft-Wärme-Kopplung

233

Erzeugung von Wärme/Kälte aus erneuerbaren Energien

100 %

40 %

40 %

0 %

·Neue oder zusätzlich installierte Produktionskapazität (MW)

·Neue oder zusätzlich installierte Kapazität durch Kraft-Wärme-Kopplung (MW)

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Verringerung der Schadstoffe in Tonnen (PM2,5 und NOx)

Energie

Wasserstoff

234

Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und Derivaten

100 %

0 %

0 %

0 %

·Elektrolyseurkapazität (MW) – Wasserstoffproduktion (Tonnen)

·Erzeugter Wasserstoff (RH2) pro Jahr (Tonnen)

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

Energie

Wasserstoff

235

Erzeugung von CO2-armem Wasserstoff und Derivaten

40 %

0 %

0 %

0 %

Energie

Wasserstoff

236

Speicherung von Wasserstoff und Derivaten (einschließlich Umwandlung von Erdgasanlagen in spezielle Wasserstoffanlagen)

100 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Speicher und Arbeitsgasvolumen in GWh

·Volumen des gespeicherten Wasserstoffs in Tsd. m³

Energie

Wasserstoff

237

Transport von Wasserstoff und Derivaten (einschließlich Umwandlung von Erdgasanlagen in spezielle Wasserstoffanlagen)

100 %

0 %

0 %

0 %

·Rohrleitungslänge (in km)

·Erhöhte H2-Übertragungskapazität in Mt/Jahr und GWh/Tag

·Gesamttransportkapazität für Wasserstoff in Mt/Jahr und GWh/Tag

·Diversifizierung der Versorgung

·Verstärkte Integration erneuerbarer Energien

Energie

Netze und Speicherung

238

Elektrizitätsverteilung

100 %

0 %

0 %

0 %

·Neu installierte oder zusätzliche Leitungen (km)

·Zahl der installierten Geräte

·Neue oder installierte Kapazität (GW)

Energie

Netze und Speicherung

239

Energieinfrastruktur von grenzübergreifender Bedeutung gemäß der TEN-E-Verordnung

100 %

0 %

0 %

0 %

·Neu installierte oder zusätzliche Leitungen (km)

·Zahl der installierten Geräte

·Neue oder installierte Kapazität (GW)

Energie

Netze und Speicherung

240

Installation von intelligenten Energiesystemen und ‑ausrüstungen auf Netzebene

100 %

40 %

0 %

0 %

·Zahl der installierten intelligenten Zähler

·Zahl der digitalen Managementsysteme für intelligente Energiesysteme

·Zahl der an intelligente Energiesysteme angeschlossenen zusätzlichen Nutzer

Energie

Netze und Speicherung

241

Speicherung von Strom

100 %

0 %

0 %

0 %

·Speicherkapazität (MWh)

·Zusätzliche Flexibilitätskapazität (GW)

·Installierte Kapazität (GW)

Energie

Netze und Speicherung

242

Speicherung von Wärmeenergie

100 %

0 %

0 %

0 %

·Speicherkapazität (MWh)

·Zusätzliche Flexibilitätskapazität (GW)

·Installierte Kapazität (GW)

·Diversifizierung der Versorgung

·Verstärkte Integration erneuerbarer Energien

Energie

Netze und Speicherung

243

Elektrizitätsübertragung

100 %

0 %

0 %

0 %

·Neu installierte oder zusätzliche Leitungen (km)

·Zahl der installierten Geräte

·Neue oder installierte Kapazität (GW)

·

Energie

Netze und Speicherung

244

Elektrizitätsübertragung, die in erster Linie für erneuerbare Energien bestimmt ist

100 %

0 %

0 %

0 %

Energie

Netze und Speicherung

245

Maßnahmen zur Stärkung der Klimaresilienz von Energienetzen und ‑speicherung

100 %

100 %

0 %

0 %

·Vermögenswerte und/oder Bevölkerung, die von Klimaresilienzmaßnahmen profitieren

Energie

Netze und Speicherung

246

Sichere Stilllegung bestehender Infrastrukturen für fossile Brennstoffe

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der abgeschlossenen Projekte

·Kapazitätsabbau

Energie

Kernkraft

247

Stilllegung kerntechnischer Anlagen und Entsorgung radioaktiver Abfälle

0 %

0 %

0 %

0 %

·Prozentsatz stillgelegter Anlagen

·Volumen (kg/l/m3) der entfernten Abfälle

·Gültiger Stilllegungsplan für jeden JRC-Standort

·Kapazitätsabbau

Energie

Kernkraft

248

Kernspaltungsenergie

100 %

0 %

0 %

0 %

·Neue oder zusätzlich installierte Kernenergie-Leistung in GW

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Verringerung der Schadstoffe in Tonnen (PM2,5 und NOx)

Zahl der Menschen in Drittländern, die Zugang zu Strom haben – durch neuen und verbesserten Zugang

Energie

Kernkraft

249

Maßnahmen im Bereich der nuklearen Sicherheit

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Maßnahmen

Energie

Kernkraft

250

Nukleare Sicherungsmaßnahmen

0 %

0 %

0 %

0 %

·Angestrebte Überprüfungsquote von 99,9 % aller zivilen Kernmaterialien unter Euratom-Sicherheitsüberwachung

·Zusicherung, dass keine Abzweigung von zivilem Kernmaterial unter Euratom-Sicherheitsüberwachung erfolgt

Energie

Finanzierung von Energie

251

Sonstige Investitionen im Energiesektor im Zusammenhang mit dem ökologischen Wandel

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Projekte – nach Art der Maßnahmen

Energie

Reformen

252

Energieeffizienz

100 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der verabschiedeten oder in Kraft getretenen Gesetze

·Zahl der abgeschlossenen politischen Vorbereitungen oder Evaluierungen

·Zahl der abgeschlossenen Konsultationen mit Interessenträgern

·Zahl der geltenden Durchführungsverordnungen oder Leitlinien

·Zahl der endgültigen Annahmen der Strategie oder des Rahmens

·Zahl der entwickelten öffentlichen Dienste oder Verfahren

·Zahl der TAIEX-Veranstaltungen zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltungen von Nicht-EU-Ländern

·Zahl der TWINNING-Projekte zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltungen von Drittländern

·Zahl der einschlägigen politischen Maßnahmen, die in Drittländern entwickelt/überarbeitet und/oder umgesetzt werden

Energie

Reformen

253

Politik und Regelungsrahmen: Energie

40 %

0 %

0 %

0 %

·

Energie

Reformen

254

Erneuerbare Energien

100 %

0 %

0 %

0 %

·

Energie

Reformen

255

Energieinfrastruktur und ‑netze

100 %

0 %

0 %

0 %

·

Energie

Reformen

256

Reformen zur Flexibilität/Speicherung nichtfossiler Energien

100 %

0 %

0 %

0 %

·

Umwelt und Klima

Kreislaufwirtschaft

257

Dienstleistungen für die Kreislaufwirtschaft (z. B. Reparatur, Modernisierung und Wiederaufarbeitung, Verkauf von Ersatzteilen, Vorbereitung zur Wiederverwendung von Altprodukten und Produktkomponenten, Verkauf von Gebrauchtwaren, Produkt als Dienstleistung und andere kreislauf- und ergebnisorientierte Dienstleistungsmodelle, Marktplatz für den Handel mit Gebrauchtwaren zur Wiederverwendung)

100 %

0 %

100 %

40 %

·Zahl der durch diese Dienstleistungen unterstützten Produkte

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

Umwelt und Klima

Kreislaufwirtschaft

258

Abfallbewirtschaftung für Gewerbe- und Industrieabfälle: Maßnahmen, die wesentlich zur Abfallvermeidung, getrennten Sammlung, Sortierung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und zum Recycling beitragen, ausgenommen Bioabfälle

100 %

0 %

100 %

0 %

·Zahl der Sortieranlagen

·Zurückgewonnene m3

·Erzielter Anteil an Rezyklat

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

Umwelt und Klima

Kreislaufwirtschaft

259

Beseitigung von Schadstoffen und Zerlegung von Altprodukten

40 %

0 %

100 %

0 %

·Zahl der von Schadstoffen befreiten und zerlegten Produkte

·Tonnen verwerteten Materials

Umwelt und Klima

Kreislaufwirtschaft

260

Recycling von kritischen Rohstoffen

40 %

0 %

100 %

0 %

·Tonnen recycelter kritischer Rohstoffe

Umwelt und Klima

Kreislaufwirtschaft

261

Abfallbewirtschaftung für Hausmüll: Maßnahmen, die wesentlich zur Abfallvermeidung, getrennten Sammlung, Sortierung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und zum Recycling beitragen (ausgenommen Bioabfälle)

100 %

0 %

100 %

0 %

·Tonnen Abfälle, die vermieden, getrennt gesammelt, zur Wiederverwendung vorbereitet oder recycelt wurden

·Zahl der Sortieranlagen

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

Umwelt und Klima

Kreislaufwirtschaft

262

Investitionen in Verfahren der Kreislaufwirtschaft (z. B. Rezyklatanteil, Industriesymbiose, Produktgestaltung, Wiederverwendung, Wiederaufarbeitung)

100 %

0 %

100 %

0 %

·Tonnen behandelter Abfälle

Umwelt und Klima

Kreislaufwirtschaft

263

Abscheidung und Nutzung von Deponiegas

40 %

0 %

100 %

0 %

·Abgeschiedenes Gas (Tonnen)

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

Umwelt und Klima

Kreislaufwirtschaft

264

Förderung der Verwendung von Recyclingmaterial als Rohstoff – im Einklang mit Energieeffizienzkriterien

40 %

0 %

100 %

0 %

·Tonnen wiederverwendeten Rezyklats

Umwelt und Klima

Kreislaufwirtschaft

265

Verwertung von Bioabfällen durch anaerobe Vergärung oder Kompostierung getrennt gesammelter Bioabfälle

40 %

40 %

100 %

0 %

·Tonnen behandelter Bioabfälle

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Komposterzeugung (Tonne/Jahr)

Umwelt und Klima

Kreislaufwirtschaft

266

Sanierung von Gewerbegebieten und kontaminierten Flächen für andere Zwecke als die Wiederherstellung der Natur

0 %

0 %

100 %

0 %

·km2 sanierter Flächen

Umwelt und Klima

Kreislaufwirtschaft

267

Getrennte Sammlung, Sortierung, Vorbereitung zur Wiederverwendung oder Recycling von nicht gefährlichen Abfällen (ohne Biomasse)

40 %

40 %

100 %

0 %

·Zahl der geförderten Maßnahmen

·Tonnen zusätzlicher Kapazität für die Abfallverwertung

·Tonnen verwerteten Materials

Umwelt und Klima

Kreislaufwirtschaft

268

Sanierung rechtlich nicht konformer Deponien und stillgelegter oder illegaler Müllhalden in Drittländern

0 %

0 %

100 %

0 %

·Volumen der Abfallbeseitigungskapazität

Umwelt und Klima

Kreislaufwirtschaft

269

Thermische Abfallbehandlungsanlagen zur Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle

0 %

0 %

100 %

0 %

·Abfallbehandlungskapazität

Umwelt und Klima

Kreislaufwirtschaft

270

Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung (MBT) – im Agrarsektor

0 %

0 %

100 %

0 %

·Abfallbehandlungskapazität

Umwelt und Klima

Kreislaufwirtschaft

271

Behandlung gefährlicher Abfälle

0 %

0 %

100 %

0 %

·Tonnen behandelter gefährlicher Abfälle

Umwelt und Klima

Anpassung an den Klimawandel

272

Graue Anpassungsmaßnahmen

0 %

100 %

0 %

0 %

·Zahl der unterstützten Anpassungsmaßnahmen

·Vermögenswerte und/oder Bevölkerung, die von Klimaresilienzmaßnahmen profitieren

Umwelt und Klima

Anpassung an den Klimawandel

273

Versicherung gegen Klimafolgen

0 %

100 %

0 %

0 %

·Zahl der Versicherten – nach Geschlecht

·Vermögenswerte und/oder Bevölkerung, die von Klimaresilienzmaßnahmen profitieren

Umwelt und Klima

Anpassung an den Klimawandel

274

Gemischte graue und naturbasierte Resilienzmaßnahmen

0 %

100 %

40 %

0 %

·Zahl der unterstützten Anpassungsmaßnahmen

·Zahl der Personen, die von der Anpassungsmaßnahme profitieren – nach Geschlecht

·Vermögenswerte und/oder Bevölkerung, die von Klimaresilienzmaßnahmen profitieren

Umwelt und Klima

Anpassung an den Klimawandel

275

Naturbasierte Maßnahmen zur Klimaresilienz

0 %

100 %

100 %

0 %

·Zahl der unterstützten Anpassungsmaßnahmen

·Zahl der Personen, die von der Anpassungsmaßnahme profitieren – nach Geschlecht

·Vermögenswerte und/oder Bevölkerung, die von Klimaresilienzmaßnahmen profitieren

Umwelt und Klima

Anpassung an den Klimawandel

276

Präventionsmaßnahmen zur Minderung des Risikos von Waldbränden

40 %

100 %

100 %

0 %

·Hektar Wald, der durch Präventionsmaßnahmen geschützt wird

·Zahl der Personen, die von der Anpassungsmaßnahme profitieren – nach Geschlecht

·Vermögenswerte und/oder Bevölkerung, die von Klimaresilienzmaßnahmen profitieren

Umwelt und Klima

Anpassung an den Klimawandel

277

Präventionsmaßnahmen zur Minderung des Risikos von Dürren

0 %

100 %

40 %

0 %

·Zahl der Personen, die durch Präventionsmaßnahmen geschützt werden – nach Geschlecht

·Zahl der Personen, die von der Anpassungsmaßnahme profitieren – nach Geschlecht

·Vermögenswerte und/oder Bevölkerung, die von Klimaresilienzmaßnahmen profitieren

Umwelt und Klima

Anpassung an den Klimawandel

278

Präventionsmaßnahmen zur Minderung des Risikos von Überschwemmungen

0 %

100 %

40 %

0 %

·Zahl der Personen, die durch Präventionsmaßnahmen geschützt werden – nach Geschlecht

·Zahl der Personen, die von der Anpassungsmaßnahme profitieren – nach Geschlecht

·Vermögenswerte und/oder Bevölkerung, die von Klimaresilienzmaßnahmen profitieren

Umwelt und Klima

digitale Unterstützungstechnologie für Klimafragen

279

Digitale Technologien und Dienste für den Klimaschutz – Anpassung

0 %

100 %

0 %

0 %

·Zahl der finanzierten Projekte

·Zahl der Personen, die von der Anpassungsmaßnahme profitieren – nach Geschlecht

Umwelt und Klima

digitale Unterstützungstechnologie für Klimafragen

280

Digitale Technologien und Dienstleistungen für den Klimaschutz – Abschwächung

100 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der finanzierten Projekte

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

Umwelt und Klima

Schutz und Wiederherstellung der Natur

281

Horizontale Maßnahmen für den Schutz und die Wiederherstellung der Natur (einschließlich Überwachung, Berichterstattung, Schließen von Wissenslücken, Kapazitätsaufbau, Information und Bildung usw.)

0 %

100 %

100 %

0 %

·Zahl der erreichten Personen

Umwelt und Klima

Schutz und Wiederherstellung der Natur

282

Sonstige Maßnahmen, die nicht mit bestimmten Ökosystemen in Zusammenhang stehen (einschließlich Prävention, Abschwächung oder Kompensation von Schäden, die durch geschützte Arten verursacht werden)

0 %

40 %

100 %

0 %

·Zahl der für geschützte Arten durchgeführten Maßnahmen

Umwelt und Klima

Schutz und Wiederherstellung der Natur

283

Schutz und Wiederherstellung von Meeresökosystemen

40 %

40 %

100 %

0 %

·Hektar geschützte oder wiederhergestellte Gebiete

·Zahl der verbesserten oder eingerichteten naturbasierten Lösungen

Umwelt und Klima

Schutz und Wiederherstellung der Natur

284

Schutz und Wiederherstellung von Land-, Küsten- und Süßwasserökosystemen

100 %

100 %

100 %

0 %

·

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

Umwelt und Klima

Schutz und Wiederherstellung der Natur

285

Schutz und Wiederherstellung städtischer Ökosysteme, einschließlich Maßnahmen zur Stärkung der Klimaresilienz in der Stadtplanung

100 %

100 %

100 %

0 %

·

·Vermögenswerte und/oder Bevölkerung, die von Klimaresilienzmaßnahmen profitieren

Umwelt und Klima

Schutz und Wiederherstellung der Natur

286

Schutz und Wiederherstellung von Feuchtgebieten und Torfmooren, einschließlich Wiedervernässung entwässerter Torfmoore

100 %

100 %

100 %

0 %

·

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

Umwelt und Klima

Schutz und Wiederherstellung der Natur

287

Sanierung von Industriestandorten und kontaminierten Flächen zum Zweck der Wiederherstellung der Natur

0 %

100 %

100 %

0 %

·Hektar wiederhergestellte Flächen

Umwelt und Klima

Forstwirtschaft

288

Nachhaltige Aufforstung und Wiederaufforstung

100 %

100 %

40 %

0 %

·Hektar neu aufgeforstete und wiederaufgeforstete Gebiete

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

Umwelt und Klima

Verschmutzung

289

Maßnahmen zur Verbesserung der Überwachung und Modellierung der Luftqualität

0 %

0 %

100 %

0 %

·Verringerung der Schadstoffe in Tonnen (außer CO2e) (PM2,5 und NOx)

·Verringerung der Schadstoffe in Tonnen (außer CO2e) (PM2,5 und NOx) [gemäß der Richtlinie (EU) 2024/2284]

Umwelt und Klima

Verschmutzung

290

Maßnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung

40 %

0 %

100 %

0 %

·Verringerung der Schadstoffe in Tonnen (PM2,5 und NOx)

Umwelt und Klima

Verschmutzung

291

Maßnahmen zur Lärmminderung an der Quelle und Maßnahmen zur Verringerung der Lärmexposition

0 %

0 %

100 %

0 %

·km Lärmschutzwände zusammen mit dem gemessenen Lärmpegel

·Zunahme an km leisere Eisenbahn- und Straßenbahnschienen in Verbindung mit der Anzahl der leiseren Güter- oder Personenwaggons (Eisenbahnen, Straßenbahnen) im Land

·km lärmarmer Straßen

·Zahl der installierten ruhigen Fassaden

Umwelt und Klima

Verschmutzung

292

Maßnahmen zur Minderung der Industrieemissionen, einschließlich Investitionen in umweltfreundlichere Produktionstechnologien und Emissionsminderungsmaßnahmen

40 %

0 %

100 %

0 %

·Verringerung der Schadstoffe in Tonnen (PM2,5 und NOx)

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

Umwelt und Klima

Verschmutzung

293

Sanierung der Wasserverschmutzung (z. B. Nährstoffe, Pestizide, Arzneimittel, PFAS, Kunststoffe, Chemikalien)

0 %

0 %

100 %

0 %

·Verringerung der Schadstoffe in Tonnen/Jahr (Nährstoffe, Pestizide, Arzneimittel, Kunststoffe, PFAS und Chemikalien)

Umwelt und Klima

Reformen

294

Anpassung an den Klimawandel und Resilienz

0 %

100 %

40 %

0 %

·Zahl der verabschiedeten oder in Kraft getretenen Gesetze

·Zahl der abgeschlossenen politischen Vorbereitungen oder Evaluierungen

·Zahl der abgeschlossenen Konsultationen mit Interessenträgern

·Zahl der geltenden Durchführungsverordnungen oder Leitlinien

·Zahl der endgültigen Annahmen der Strategie oder des Rahmens

·Zahl der entwickelten öffentlichen Dienste oder Verfahren

·Zahl der TAIEX-Veranstaltungen zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltungen von Nicht-EU-Ländern

·Zahl der TWINNING-Projekte zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltungen von Drittländern

·Zahl der einschlägigen politischen Maßnahmen, die in Drittländern entwickelt/überarbeitet und/oder umgesetzt werden

Umwelt und Klima

Reformen

295

Umweltpolitik, Rechtsrahmen und Ressourcenmanagement, einschließlich nachhaltiger Finanzierung

40 %

40 %

100 %

0 %

·

Umwelt und Klima

Wasser

296

Reduzierung des Drucks auf die Meeresumwelt

40 %

40 %

100 %

0 %

·Zahl der Vorhaben

·Ausmaß, in dem die GES-Schwellenwerte erreicht werden

Umwelt und Klima

Wasser

297

Bau, Erneuerung oder Erweiterung von Abwassersammel- und/oder Abwasserbehandlungssystemen, Instandhaltung und Verbesserung des Zugangs zur Abwasserentsorgung

0 %

0 %

100 %

0 %

·Zahl der verbesserten Kanalisationen und/oder Kläranlagen

·Zahl der Menschen mit Zugang zu verbesserter Abwasserentsorgung

·Einwohnerwert (EW) einer verbesserten Sammlung und/oder Behandlung von Abwasser

Umwelt und Klima

Wasser

298

Digitalisierungsmaßnahmen im Wasser- und Abwassersektor (z. B. Verbrauchsmessung)

40 %

0 %

40 %

0 %

·Zahl der Einrichtungen, die bei der Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen unterstützt werden

·Zahl der Einwohner, die mit einem intelligenten Wasserzähler ausgestattet sind

Umwelt und Klima

Wasser

299

Energieeffizienzmaßnahmen im Wasser- und Abwassersektor (z. B. Wasserversorgung, Management, Abwasser)

40 %

40 %

40 %

0 %

·Zahl der unterstützten Unternehmen

·Energieeinsparung in MWh

Umwelt und Klima

Wasser

300

Naturbasierte Lösungen zur Erhöhung der Rückhaltekapazität der Böden Regenwassernutzung ohne Entnahme von Grundwasser Beseitigung von Hindernissen für den freien Fluss von Flüssen Wasseraufbereitung

40 %

100 %

100 %

0 %

·Abfluss- und Zuflussrate (m3/Jahr) von Abwasser in die Kläranlagen

·Wasserentnahmemenge (m3/Jahr)

Umwelt und Klima

Wasser

301

Bereitstellung von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Entnahme, Aufbereitung, Infrastruktur zur Speicherung und Verteilung), einschließlich Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitätsanforderungen, Effizienzverbesserung (z. B. Verringerung von Wasserverlusten) sowie Erneuerung, Aufrechterhaltung und Verbesserung des Zugangs zu Wasser

0 %

40 %

100 %

0 %

·Menge (m3/Tag) der zusätzlichen Wasserversorgungskapazität

·Zahl der Einwohner, die mit Wasser versorgt werden – nach Geschlecht

·Zahl der Haushalte, die mit Wasser versorgt werden

Umwelt und Klima

Wasser

302

Wassereffizienz, Einsparungen und Wiederverwendung

40 %

100 %

100 %

0 %

·Zahl der Personen, die von den Maßnahmen profitieren

Umwelt und Klima

Wasser

303

Planung, Überwachung und Kontrolle der Wasserwirtschaft (inkl. Digitalisierung)

0 %

100 %

100 %

0 %

·Zahl der Personen, die von den Maßnahmen profitieren

Wohnraum und Infrastruktur

Baugewerbe

304

Entwicklung und Neubau emissionsfreier oder nahezu emissionsfreier Wohngebäude

40 %

40 %

40 %

0 %

·m2 gebaut

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Energieeinsparung in MWh

·Durchschnittliche kWh/m2 Primärenergie (vorher-nachher)

·Zahl der Nutzer pro Jahr – nach Geschlecht

·Für den sozialen Wohnungsbau relevanter Anteil

Wohnraum und Infrastruktur

Baugewerbe

305

Entwicklung und Neubau emissionsfreier oder nahezu emissionsfreier Nichtwohngebäude

40 %

40 %

40 %

0 %

·

·

Wohnraum und Infrastruktur

Baugewerbe

306

Entwicklung und Neubau emissionsfreier oder nahezu emissionsfreier öffentlicher Gebäude

40 %

40 %

40 %

0 %

·

·

Wohnraum und Infrastruktur

Abbrucharbeiten

307

Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken

0 %

0 %

0 %

0 %

·Anzahl der abgerissenen Gebäude oder Bauwerke

Wohnraum und Infrastruktur

Reformen

308

Rechts- und Regelungsrahmen

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der verabschiedeten oder in Kraft getretenen Gesetze

·Zahl der abgeschlossenen politischen Vorbereitungen oder Evaluierungen

·Zahl der abgeschlossenen Konsultationen mit Interessenträgern

·Zahl der geltenden Durchführungsverordnungen oder Leitlinien

·Zahl der endgültigen Annahmen der Strategie oder des Rahmens

·Zahl der entwickelten öffentlichen Dienste oder Verfahren

·Zahl der TAIEX-Veranstaltungen zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltungen von Nicht-EU-Ländern

·Zahl der TWINNING-Projekte zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltungen von Drittländern

·Zahl der einschlägigen politischen Maßnahmen, die in Drittländern entwickelt/überarbeitet und/oder umgesetzt werden

Wohnraum und Infrastruktur

Sozialer und erschwinglicher Wohnraum

309

Entwicklung und Neubau emissionsfreier oder nahezu emissionsfreier Wohngebäude für sozialen und erschwinglichen Wohnraum

40 %

40 %

40 %

   40 %

·m2 neu gebaut und Anzahl der renovierten oder neu geschaffenen sozialen und erschwinglichen Wohneinheiten

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Energieeinsparung in MWh

·Durchschnittliche kWh/m2 Primärenergie (vorher-nachher)

·Zahl der Nutzer pro Jahr – nach Geschlecht

·Für den sozialen Wohnungsbau relevanter Anteil in %

Wohnraum und Infrastruktur

Sozialer und erschwinglicher Wohnraum

310

Sanierung und Bereitstellung (einschließlich energetischer Maßnahmen als nicht zum Kerngeschäft gehörende Tätigkeit) von Wohngebäuden für sozialen und erschwinglichen Wohnraum

40 %

40 %

0 %

40 %

·m2 renoviert und Anzahl der renovierten oder neu geschaffenen sozialen und erschwinglichen Wohneinheiten

·

Wohnraum und Infrastruktur

Sozialer und erschwinglicher Wohnraum

311

Änderung des Zwecks (einschließlich energetischer Maßnahmen als nicht zum Kerngeschäft gehörende Tätigkeit) von Nichtwohngebäuden und Industriegebäuden in Wohngebäude für sozialen und erschwinglichen Wohnraum

40 %

40 %

0 %

40 %

·m2 renoviert/umgewidmet/neu geschaffen und Anzahl der renovierten oder neu geschaffenen sozialen und erschwinglichen Wohneinheiten

·

Wohnraum und Infrastruktur

Sozialer und erschwinglicher Wohnraum

312

Entwicklung und Neubau emissionsfreier oder nahezu emissionsfreier Gebäude für Studentenwohnungen

40 %

40 %

40 %

100 %

·m2 neu gebaut und Anzahl der renovierten oder neu geschaffenen Studentenwohnungen

·

Wohnraum und Infrastruktur

Sozialer und erschwinglicher Wohnraum

313

Sanierung und Bereitstellung (einschließlich energetischer Maßnahmen als nicht zum Kerngeschäft gehörende Tätigkeit) von Gebäuden für Studentenwohnungen

40 %

40 %

0 %

100 %

·m2 renoviert/neu geschaffen und Anzahl der renovierten oder neu geschaffenen Studentenwohnungen

·

Wohnraum und Infrastruktur

Sozialer und erschwinglicher Wohnraum

314

Entwicklung und Neubau emissionsfreier oder nahezu emissionsfreier Gebäude zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit

40 %

40 %

40 %

100 %

·m2 neu gebaut und Anzahl der neu geschaffenen Wohnplätze

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Energieeinsparung in MWh

·Durchschnittliche kWh/m² Primärenergie (vorher-nachher)

·Zahl der Nutzer pro Jahr – nach Geschlecht:

·Für den sozialen Wohnungsbau relevanter Anteil in %

·Verringerung der Schadstoffe in Tonnen (PM2,5 und NOx)

Wohnraum und Infrastruktur

Sozialer und erschwinglicher Wohnraum

315

Sanierung und Bereitstellung (einschließlich energetischer Maßnahmen als nicht zum Kerngeschäft gehörende Tätigkeit) von Gebäuden zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit

40 %

40 %

0 %

100 %

·m2 renoviert/neu gebaut und Anzahl der renovierten oder neu geschaffenen Wohnplätze

·

Wohnraum und Infrastruktur

Sozialer und erschwinglicher Wohnraum

316

Entwicklung und Neubau emissionsfreier oder nahezu emissionsfreier Nichtwohngebäude im Zusammenhang mit sozialem und erschwinglichem Wohnraum

40 %

40 %

40 %

40 %

·m2 neu gebaut und Anzahl der renovierten oder neu geschaffenen Wohnplätze

·

Wohnraum und Infrastruktur

Sozialer und erschwinglicher Wohnraum

317

Sanierung (einschließlich energetischer Maßnahmen als nicht zum Kerngeschäft gehörende Tätigkeit) von Nichtwohngebäuden in Zusammenhang mir sozialem und erschwinglichem Wohnraum

40 %

40 %

0 %

40 %

·m2 neu gebaut und Anzahl der renovierten oder neu geschaffenen Wohnplätze

·

Makroökonomische Hilfe und Handel

Finanzsektor

318

Unterstützung von Geldinstituten in Drittländern

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Projekte

Makroökonomische Hilfe und Handel

Gesamtwirtschaftliche Unterstützung

319

Makrofinanzhilfe

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der unterstützten Länder

·Zahl der begünstigten Personen

Makroökonomische Hilfe und Handel

Reformen

320

Handelspolitik und Rechtsrahmen

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der verabschiedeten oder in Kraft getretenen Gesetze

·Zahl der abgeschlossenen politischen Vorbereitungen oder Evaluierungen

·Zahl der abgeschlossenen Konsultationen mit Interessenträgern

·Zahl der geltenden Durchführungsverordnungen oder Leitlinien

·Zahl der endgültigen Annahmen der Strategie oder des Rahmens

·Zahl der entwickelten öffentlichen Dienste oder Verfahren

·Zahl der TAIEX-Veranstaltungen zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltungen von Nicht-EU-Ländern

·Zahl der TWINNING-Projekte zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltungen von Drittländern

·Zahl der einschlägigen politischen Maßnahmen, die in Drittländern entwickelt/überarbeitet und/oder umgesetzt werden

Makroökonomische Hilfe und Handel

Handel

321

Unterstützung des Handels in Drittländern

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Prozesse, die mit der Praxis eines Partnerlandes in Bezug auf Handels-, Investitions- und Geschäftsmöglichkeiten zusammenhängen oder die externe Dimension der internen Politikbereiche oder die Interessen der EU fördern

Migration und Grenzen

Grenzverwaltung und Visa

322

Unterstützung des reibungslosen Funktionierens des Schengen-Raums

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der umgesetzten Schengen-Empfehlungen

·Anteil der umgesetzten Schengen-Evaluierungsempfehlungen an der Gesamtzahl

Migration und Grenzen

Grenzverwaltung und Visa

323

Unterstützung der integrierten europäischen Grenzverwaltung

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der für den Grenzübertritt und die Überwachung erworbenen Ausrüstungsgegenstände nach Art (automatisierte Grenzkontrollsysteme, einschließlich Luftfahrzeuge, Drohnen, Seeverkehr, Landverkehr)

·Zahl der entwickelten Einrichtungen nach Art (für Screening und Grenzverfahren für Grenzübergänge)

·Zahl der Kooperationsprojekte mit Drittländern

·Zahl der Ausrüstungsgegenstände von Mitgliedstaaten, die im technischen Ausrüstungspool der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache registriert sind, nach Art (große Ausrüstung/Sonstiges)

·Zahl der Mitarbeiter, die für die Überwachung der in der Screening-Verordnung vorgesehenen unabhängigen Überwachungsstellen geschult wurden

·Zahl der unterstützten IT-Großsysteme – nach Art der Unterstützung (entwickelt, gepflegt, aufgerüstet)

·Zahl der geschulten Mitarbeiter – nach Geschlecht

·Zahl der modernisierten Verwaltungseinheiten

·Zahl der wichtigen Ausrüstungsgegenstände, die der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache für Einsätze zur Verfügung gestellt werden, im Vergleich zu dem, was die Agentur von den betreffenden Mitgliedstaaten verlangt hat

·Anteil der umgesetzten Empfehlungen an den Gesamtempfehlungen – nach Bereich (Grenzen, Schengener Informationssystem, Einreise-/Ausreisesystem und Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS))

·Anteil der umgesetzten Empfehlungen an den Gesamtempfehlungen im Rahmen der Frontex-Bewertung der Schutzbedürftigkeit

·Zahl der Tätigkeiten unabhängiger Beobachter

Migration und Grenzen

Grenzverwaltung und Visa

324

Unterstützung der gemeinsamen Visumpolitik

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Projekte für die Digitalisierung der Bearbeitung von Visumanträgen

·Zahl der in Konsulate in Drittländer entsandten Mitarbeiter – nach Ziel (für die Bearbeitung von Visa/Sonstiges) und nach Geschlecht

·Zahl der neuen oder modernisierten Konsulate außerhalb des Schengen-Raums – nach Art der Modernisierung (zur Verbesserung der Kundenfreundlichkeit für Visumantragsteller/andere Personen)

·Zahl der geschulten Mitarbeiter – nach Geschlecht

·Zahl der modernisierten Verwaltungseinheiten

·Anteil der im Rahmen von Schengen-Evaluierungen abgegebenen Empfehlungen im Bereich der gemeinsamen Visumpolitik, die umgesetzt wurden

·Zahl der eingeführten/verbesserten Formen der Zusammenarbeit von Mitgliedstaaten bei der Bearbeitung von Visumanträgen

·Anteil der Teilnehmer, die drei Monate nach der Aus- und Fortbildungsmaßnahme mitgeteilt haben, dass sie die während der Aus- und Fortbildung erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen anwenden

Migration und Grenzen

Migration – EU

325

Stärkung und Weiterentwicklung aller Aspekte des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, einschließlich seiner externen Dimension (mit Ausnahme der Wohnrauminfrastruktur)

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der geschulten und eingestellten Rechtsberater

·Zahl der Vertreter für unbegleitete Minderjährige

·Zahl der unterstützten Teilnehmer – nach Art der Unterstützung (Rechtsberatung, Rechtsbeistand, Sonstiges), nach Schutzbedürftigkeitsstatus (schutzbedürftige Personen/sonstige Personen) und Geschlecht

·Zahl der unterstützten IT-Großsysteme nach Art der Unterstützung (entwickelt, gepflegt, modernisiert)

·Zahl der eingestellten Sachbearbeiter

·Zahl der geschulten Mitarbeiter – nach Geschlecht

·Zahl der Personen, die in von der EU finanzierten Aufnahmezentren untergebracht sind – nach folgenden Merkmalen: unbegleitete Minderjährige, Familien, insgesamt – und nach Geschlecht

·Zahl der Antragsteller pro Rechtsberater

·Verhältnis unbegleiteter Minderjähriger pro Vertreter

·Zahl der Migrantinnen, die Unterstützungsdienste im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt, sexueller Ausbeutung oder Verletzungen der Arbeitnehmerrechte erhalten haben

·Anteil der Teilnehmer von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die drei Monate nach der Aus- und Fortbildungsmaßnahme mitgeteilt haben, dass sie die während der Aus- und Fortbildung erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen anwenden

Migration und Grenzen

Migration – EU

326

Aufnahmeinfrastruktur – Entwicklung und Neubau

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Plätze in Aufnahmeinfrastrukturen im Einklang mit dem EU-Besitzstand – nach Plätzen für unbegleitete Minderjährige, Familien, insgesamt – und nach Geschlecht

·Zahl der Personen, die in von der EU finanzierten Aufnahmezentren untergebracht sind – nach folgenden Merkmalen: unbegleitete Minderjährige, Familien, insgesamt – und nach Geschlecht

Migration und Grenzen

Migration – EU

327

Aufnahmeinfrastrukturen – Renovierung und Sanierung

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Personen, die in von der EU finanzierten Aufnahmezentren untergebracht sind – nach folgenden Merkmalen: unbegleitete Minderjährige, Familien, insgesamt – und nach Geschlecht

·Jährliche Nutzer modernisierter Aufnahmeeinrichtungen – nach Geschlecht

Migration und Grenzen

Migration – EU

328

Stärkung und Entwicklung der legalen Migration in die Mitgliedstaaten und frühzeitige Integration von Migranten entsprechend ihren wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnissen

0 %

0 %

0 %

40 %

·Zahl der Teilnehmer an mit EU-Mitteln finanzierten Maßnahmen vor der Ausreise – nach Geschlecht

·Zahl der Informationskampagnen zur Aufklärung über Möglichkeiten der legalen Migration in die Union

·Zahl der Teilnehmer, die Informationen oder Unterstützung bei der legalen Migration, einschließlich der Familienzusammenführung, erhalten

·Zahl der Teilnehmer, die Mobilitätsprogramme aus Drittländern in Anspruch nehmen – nach Geschlecht

·Zahl der neu angesiedelten Personen – nach Geschlecht

·Zahl der durch Aufnahme aus humanitären Gründen aufgenommenen Personen – nach Geschlecht

·Zahl der geschulten Mitarbeiter – nach Geschlecht

·Zahl der lokalen und regionalen Behörden, die Unterstützung für die Umsetzung von Integrationsmaßnahmen erhalten haben

·Zahl der zu Integrationszwecken unterstützten Teilnehmer – nach Art der Unterstützung (Sprachkurs, Kurs für die Bürgerorientierung)

·Zahl der Teilnehmer, die personalisierte Berufsberatung erhalten haben

·Anteil der Teilnehmer, die die Anerkennung oder Bewertung ihrer in einem Drittland erworbenen Qualifikationen oder Fähigkeiten beantragt haben

·Anteil der Teilnehmer, die eine langfristige Aufenthaltsberechtigung beantragt haben

·Anteil der Teilnehmer von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die drei Monate nach der Aus- und Fortbildungsmaßnahme mitgeteilt haben, dass sie die während der Aus- und Fortbildung erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen anwenden

Migration und Grenzen

Migration – EU

329

Beitrag zur Bekämpfung der irregulären Migration unter Förderung einer wirksamen, sicheren und würdevollen Rückkehr und Rückübernahme sowie Beitrag zu und Unterstützung der ersten Schritte zur wirksamen Wiedereingliederung in Herkunftsländern (nur interne Politikbereiche der EU)

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Rückkehrer, die eine Reintegrationshilfe erhalten haben – nach Geschlecht

·Zahl der Plätze, die in Hafteinrichtungen geschaffen wurden

·Zahl der Plätze, die in Hafteinrichtungen saniert oder renoviert wurden

·Zahl der geschulten Mitarbeiter – nach Geschlecht

·Zahl der Rückkehrer mit EU-Unterstützung – nach Rückkehrstatus (freiwillig zurückgeführt/abgeschoben) und Geschlecht

·Anteil der Teilnehmer von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die drei Monate nach der Aus- und Fortbildungsmaßnahme mitgeteilt haben, dass sie die während der Aus- und Fortbildung erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen anwenden

·Anteil der umgesetzten Schengen-Evaluierungsempfehlungen an der Gesamtzahl

Migration und Grenzen

Migration – EU

330

Stärkung der Solidarität und der gerechten Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen den Mitgliedstaaten, insbesondere für Mitgliedstaaten, die unter Migrationsdruck stehen

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Personen, die internationalen Schutz beantragt haben oder denen internationaler Schutz zuerkannt wurde und die von einem Mitgliedstaat in einen anderen überstellt worden sind – nach Geschlecht

·Beträge in EUR, die von einem Mitgliedstaat in einen anderen überwiesen wurden, und Gleichwertigkeit bei alternativen Solidaritätsmaßnahmen im Rahmen des Solidaritätsmechanismus

·Zahl der Antragsteller, für die im Rahmen des Solidaritätsmechanismus eine Verrechnung der Verantwortlichkeiten vorgenommen wurde

·Zahl der durchgeführten Überstellungen nach der Dublin-Verordnung

·EU-finanzierte Überstellungen nach der Dublin-Verordnung von insgesamt durchgeführten Überstellungen nach der Dublin-Verordnung

Migration und Grenzen

Migration in Drittländern – Maßnahmen im Außenbereich

331

Unterstützung der Grundbedürfnisse von Flüchtlingen in Drittländern

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Migranten, Flüchtlinge und Binnenvertriebenen aus Aufnahmegemeinschaften in Drittländern, die durch EU-Unterstützung geschützt oder unterstützt werden – nach Geschlecht

·Zahl der Migrantinnen, die Unterstützungsdienste im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt, sexueller Ausbeutung oder Verletzungen der Arbeitnehmerrechte erhalten haben

Migration und Grenzen

Migration in Drittländern – Maßnahmen im Außenbereich

332

Erleichterung einer geordneten, sicheren, regulären und verantwortungsvollen Migration und Mobilität außerhalb der EU (nur für und in Nicht-EU-Partnerländern) (mit Ausnahme von Wohnrauminfrastrukturen)

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Migranten, Flüchtlinge und Binnenvertriebenen oder Personen aus Aufnahmegemeinschaften, die geschützt oder unterstützt wurden – nach Geschlecht

·Zahl der Migrantinnen, die Unterstützungsdienste im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt, sexueller Ausbeutung oder Verletzungen der Arbeitnehmerrechte erhalten haben

·Zahl der im Bereich Migration tätigen Beamten, politischen Entscheidungsträger und Dienstleister, die in geschlechtersensiblen Migrationskonzepten geschult wurden

·Zahl der neuen oder renovierten Plätze in Unterkünften

·Zahl der untergebrachten Personen – nach Geschlecht

Migration und Grenzen

Reformen

333

Migrations- und Grenzpolitik und Rechtsrahmen

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der verabschiedeten oder in Kraft getretenen Gesetze

·Zahl der abgeschlossenen politischen Vorbereitungen oder Evaluierungen

·Zahl der abgeschlossenen Konsultationen mit Interessenträgern

·Zahl der geltenden Durchführungsverordnungen oder Leitlinien

·Zahl der endgültigen Annahmen der Strategie oder des Rahmens

·Zahl der entwickelten öffentlichen Dienste oder Verfahren

·Zahl der TAIEX-Veranstaltungen zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltungen von Nicht-EU-Ländern

·Zahl der TWINNING-Projekte zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltungen von Drittländern

·Zahl der einschlägigen politischen Maßnahmen, die in Drittländern entwickelt/überarbeitet und/oder umgesetzt werden

Sektorübergreifende Unterstützung

Finanzierungsinstrumente und Haushaltsgarantien der EU

334

Unterstützung durch Finanzierungsinstrumente und Haushaltsgarantien**

0 %

0 %

0 %

0 %

·Umfang des EU-Beitrags (Haushaltsgarantie, Mittelbindungen aus Finanzierungsinstrumenten oder Kreditabsicherung), aufgeschlüsselt nach Ländern und Regionen

·Zahl der Vorhaben

·Höhe der Darlehen und anderen Finanzierungsquellen/Investitionen, die auf die jeweilige Zielgruppe ausgeweitet wurden

·Höhe der mobilisierten Investitionen

·Umfang der mobilisierten privaten Finanzierungen Zusätzliches Kapital, das durch die Einrichtung von Risikominderungsmechanismen und anderen Vertrauensinstrumenten mobilisiert wurde, um Investoren anzuziehen

·Hebelwirkung: Verhältnis zwischen dem Betrag der erstattungsfähigen Finanzmittel und dem EU-Beitrag (durch IFIs oder andere Geldgeber)

·Multiplikatorwirkung: Verhältnis zwischen der Gesamtinvestition und dem EU-Beitrag (von IFIs, öffentlichen und privaten Investoren) (d. h. Mischfinanzierungsbeitrag oder Deckung durch Haushaltsgarantie)

·Zahl der unterstützten Unternehmen – nach Kleinstunternehmen, kleinen, mittleren und großen Unternehmen

·Zahl der unterstützten Finanzakteure – nach Art des Akteurs (Banken, Mikrofinanzinstitute, Fonds, Business Angels usw.)

·Zahl der unterstützten öffentlichen Akteure – nach Art des Akteurs (d. h. lokale/zentrale Regierung, staatliches Unternehmen usw.)

·Zahl der erhaltenen oder geschaffenen Arbeitsplätze

Sektorübergreifende Unterstützung

Integrierte territoriale Instrumente

335

Von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung/LEADER und andere integrierte territoriale Instrumente

0 %

40 %

0 %

0 %

·Zahl der Vorbereitungsprojekte

·Zahl der umgesetzten Projekte

·Zahl der umgesetzten Strategien

·Zahl der Finanzierungsvereinbarungen

·Zahl der Kooperationsprojekte

·Zahl der unterstützten lokalen Aktionsgruppen

·Von Projekten im Rahmen von Strategien für integrierte territoriale Entwicklung betroffene Einwohnerzahl

·Anteil der ländlichen Bevölkerung, die von LEADER-Strategien profitiert

·Zahl der erhaltenen oder geschaffenen Arbeitsplätze

·Zahl der gegründeten Unternehmen

·Zahl der geschulten Personen

·Zahl der angezogenen Besucher

Sektorübergreifende Unterstützung

Sektorübergreifende Unterstützung in Drittländern

336

Fazilitäten für technische Zusammenarbeit und gleichwertige Unterstützung für Drittländer

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der TAIEX-Veranstaltungen zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltungen von Nicht-EU-Ländern

·Zahl der TWINNING-Projekte zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltungen von Drittländern

Sektorübergreifende Unterstützung

Sektorübergreifende Unterstützung in Drittländern

337

Beiträge zu Treuhandfonds

0 %

0 %

0 %

0 %

·Höhe der mobilisierten und genutzten Mittel (EUR)

Sektorübergreifende Unterstützung

Sektorübergreifende Unterstützung in Drittländern

338

Andere sektorübergreifende Unterstützung in Drittländern

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Projekte

Forschung und Innovation

Grundlagenforschung

339

Pionierforschung, Ausbildung von Forschern und Forschungsinfrastrukturen**

40 %

40 %

40 %

0 %

·Zahl der in Peer-Reviews überprüften Forschungsergebnisse (Veröffentlichungen, Konferenzberichte usw.)

·Zahl der unterstützten Forscher – nach Geschlecht, Laufbahnstufe und Herkunftsland

·Anteil der Forschungsergebnisse (alle Arten), die frei zugänglich sind

·Zahl der unterstützten Unternehmen nach Art (KMU, Start-ups, Scale-ups)

·Zahl der Anmeldungen von Rechten des geistigen Eigentums (einschließlich Patente, Marken usw.)

·Zahl der Beschäftigten von juristischen Personen, die mit EU-Mitteln unterstützt werden

·Gemeinsame öffentliche und private Investitionen in EU-finanzierte Projekte (EUR)

·Anteil der Projekte mit Aktivitäten zur Einbeziehung von Endnutzerinnen und -nutzern sowie Bürgerinnen und Bürgern

·Zahl der Projekte und EU-Beitrag zu Projekten, bei denen die geschlechtsspezifische Dimension berücksichtigt wird (EUR)

·Bezugsvermerke von Forschungsergebnissen, die einem Peer-Review unterzogen wurden

·Anteil der Forscher, deren persönliche Wirkung in ihrem Fachgebiet gestiegen ist – nach Geschlecht

·Bezugsvermerke von Forschungsergebnissen (jeder Art), die frei zugänglich sind

·Zahl der gewährten Rechte des geistigen Eigentums

·Zahl der Bezugsvermerke von Patenten

·Zahl der Patentfamilien (Innovationen)

·Nach der Beteiligung mobilisierte öffentliche und private Investitionen, einschließlich Investitionen in KMU und Start-ups (EUR)

Forschung und Innovation

Kapitalvermögen

340

Investitionen in Sachanlagen, einschließlich Forschungsinfrastruktur, in direktem Zusammenhang mit FuI

0 %

0 %

0 %

0 %

·

·

Forschung und Innovation

Kapitalvermögen

341

Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, in direktem Zusammenhang mit FuI

0 %

0 %

0 %

0 %

·

·

Forschung und Innovation

Kapitalvermögen

342

Investitionen in Sachanlagen, in direktem Zusammenhang mit FuI

0 %

0 %

0 %

0 %

·

·

Forschung und Innovation

Zusammenarbeit

343

Technologietransfer und Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Forschungszentren und dem Hochschulbereich

0 %

0 %

0 %

0 %

·

·

Forschung und Innovation

Digitale Technologien

344

Künstliche Intelligenz, Daten, Robotik

0 %

0 %

0 %

0 %

·

·

Forschung und Innovation

Digitale Technologien

345

Chips und Halbleiter, einschließlich Photonik

0 %

0 %

0 %

0 %

·

·

Forschung und Innovation

Digitale Technologien

346

Cloud – Edge

40 %

40 %

0 %

0 %

·

·

Forschung und Innovation

Digitale Technologien

347

Cybersicherheit

0 %

0 %

0 %

0 %

·

·

Forschung und Innovation

Digitale Technologien

348

HPC- und Quantentechnologie

0 %

0 %

0 %

0 %

·

·

Forschung und Innovation

Digitale Technologien

349

3C-Netze: Festnetze und Mobilfunknetze mit hoher Kapazität (einschließlich 6G)

0 %

0 %

0 %

0 %

·

·

Forschung und Innovation

Digitale Technologien

350

Software-Engineering-Technologien und Open Internet Stack

0 %

0 %

0 %

0 %

·

·

Forschung und Innovation

Digitale Technologien

351

Virtuelle Welten und Web 4.0

0 %

0 %

0 %

0 %

·

·

Forschung und Innovation

Digitale Technologien

352

Neue digitale Zwillinge (digitale Fahrzeugarchitekturen und KI-Lösungen, digitale Erdmodellierung und Klimawandel, digitaler Mensch)

40 %

40 %

0 %

0 %

·

·

Forschung und Innovation

Digitale Technologien

353

Neue digitale Technologien

0 %

0 %

0 %

0 %

·

·

Forschung und Innovation

Energie

354

Energiespeichertechnologien (z. B. Batterien, thermische Speicherung)

100 %

0 %

0 %

0 %

·

·

Forschung und Innovation

Energie

355

Energieeffizienz

100 %

40 %

0 %

0 %

·

·

Forschung und Innovation

Energie

356

CO2-armer Wasserstoff und CO2-arme Derivate, erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO) und Biokraftstoffe aus nachhaltigen Quellen

100 %

0 %

0 %

0 %

·

·

Forschung und Innovation

Energie

357

Erneuerbare Energien

100 %

0 %

0 %

0 %

·

·

Forschung und Innovation

Energie

358

CO2-Abscheidung, -Speicherung und -Nutzung (CCUS)

100 %

0 %

0 %

0 %

·

·

Forschung und Innovation

Energie

359

Infrastruktur für nichtfossile Energieträger (z. B. Netze)

100 %

0 %

0 %

0 %

·

·

Forschung und Innovation

Landwirtschaft

360

Wettbewerbsfähige, nachhaltige und widerstandsfähige Land- und Forstwirtschaft und ländliche Gebiete

40 %

40 %

40 %

0 %

·

·

Forschung und Innovation

Geschlecht

361

Finanzierung der geschlechtsspezifischen und intersektionellen Forschung*

0 %

0 %

0 %

40 %

·

·

Forschung und Innovation

Nachhaltigkeit

362

Kreislaufwirtschaft und Ressourcenmanagement

100 %

0 %

100 %

0 %

·

·

Forschung und Innovation

Nachhaltigkeit

363

Anpassung an den Klimawandel und Resilienz

40 %

100 %

40 %

0 %

·

·

Forschung und Innovation

Nachhaltigkeit

364

Emissionsarmer und emissionsfreier Verkehr (Straßenverkehr, Schienenverkehr, Luftverkehr und Schiffe oder Schiffsverkehr)

100 %

0 %

40 %

0 %

·

·

Forschung und Innovation

Nachhaltigkeit

365

Naturschutz

40 %

40 %

100 %

0 %

·

·

Forschung und Innovation

Nachhaltigkeit

366

Wiederherstellung der Natur

40 %

40 %

100 %

0 %

·

·

Forschung und Innovation

Nachhaltigkeit

367

Meere und Wasser, einschließlich blaue Wirtschaft

40 %

40 %

100 %

0 %

·

·

Forschung und Innovation

Nachhaltigkeit

368

Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

40 %

0 %

100 %

0 %

·

·

Forschung und Innovation

Nachhaltigkeit

369

Klimaneutrale Technologien

100 %

0 %

0 %

0 %

·

·

Forschung und Innovation

Nachhaltigkeit

370

Klimaforschung

100 %

100 %

40 %

0 %

·

·

Forschung und Innovation

Gesundheit

371

Gesundheitsforschung

0 %

0 %

0 %

40 %

·

·

Forschung und Innovation

Horizontale Maßnahmen

372

Förderung der internationalen Forschung und internationalen Zusammenarbeit

0 %

0 %

0 %

0 %

·

·

Forschung und Innovation

Horizontale Maßnahmen

373

Verbreitung von Forschungsexzellenz und Stärkung des Europäischen Forschungsraums

0 %

0 %

0 %

0 %

·

·

Forschung und Innovation

Industrie

374

Biowissenschaften und Biotechnologie (einschließlich biobasierter Materialien)

40 %

40 %

0 %

0 %

·

·

Forschung und Innovation

Industrie

375

Maßnahmen zur Unterstützung disruptiver Innovationen in Start-ups und Scale-ups (nicht thematisch)**

0 %

0 %

0 %

0 %

·

·

Forschung und Innovation

Industrie

376

Rohstoffe, Chemikalien und fortgeschrittene Werkstoffe

0 %

0 %

0 %

0 %

·

·

Forschung und Innovation

Innovationen

377

Forschungs- und Innovationsprozesse, Technologietransfer und Zusammenarbeit zwischen Unternehmen mit Schwerpunkt Umwelt (einschließlich Verringerung der Umweltverschmutzung durch die Industrie, Kreislaufwirtschaft und Biodiversität)

40 %

0 %

40 %

0 %

·

·

Forschung und Innovation

Innovationen

378

Forschungs- und Innovationsprozesse, Technologietransfer und Zusammenarbeit zwischen Unternehmen mit Schwerpunkt Klimaziele

100 %

40 %

0 %

0 %

·

·

Forschung und Innovation

Gemeinsame Forschungsstelle

379

Wissenschaft für die EU-Politik

0 %

0 %

0 %

0 %

·

·

Forschung und Innovation

Kernkraft

380

Spaltung

40 %

0 %

0 %

0 %

·

·

Forschung und Innovation

Kernkraft

381

Fusion

100 %

0 %

0 %

0 %

·

·

Forschung und Innovation

Reformen

382

Rechts- und Regelungsrahmen

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der verabschiedeten oder in Kraft getretenen Gesetze

·Zahl der abgeschlossenen politischen Vorbereitungen oder Evaluierungen

·Zahl der abgeschlossenen Konsultationen mit Interessenträgern

·Geltende Durchführungsverordnungen oder -leitlinien

·Endgültige Annahme der Strategie oder des Rahmens

·Entwickelte öffentliche Dienste oder Verfahren

·Zahl der TAIEX-Veranstaltungen zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltungen von Nicht-EU-Ländern

·Zahl der TWINNING-Projekte zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltungen von Drittländern

·Zahl der einschlägigen politischen Maßnahmen, die in Drittländern entwickelt/überarbeitet und/oder umgesetzt werden

Forschung und Innovation

Resilienz, Verteidigung, Raumfahrt

383

Forschung und Entwicklung im Verteidigungsbereich

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der unterstützten KMU

·Anteil der unterstützten KMU

·Wert der europäischen Forschung und Entwicklung im Verteidigungsbereich, die im Rahmen von Kooperationen mit Unterstützung der EU durchgeführt wird

Forschung und Innovation

Resilienz, Verteidigung, Raumfahrt

384

Weltraumforschung

40 %

40 %

40 %

0 %

·Zahl der KMU, die durch Weltraumforschung und -entwicklung der EU unterstützt werden

·Zahl der Anträge von KMU für den Schutz von Rechten des geistigen Eigentums, die durch Weltraumforschung und -entwicklung unterstützt werden

Forschung und Innovation

Resilienz, Verteidigung, Raumfahrt

385

Unterstützung von Sicherheit, Grenzen und ziviler Vorsorge

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der in Peer-Reviews überprüften Forschungsergebnisse (Veröffentlichungen, Konferenzberichte usw.)

·Zahl der unterstützten Forscher – nach Geschlecht, Laufbahnstufe und Herkunftsland

·Anteil der Forschungsergebnisse (alle Arten), die frei zugänglich sind

·Zahl der unterstützten Unternehmen nach Art (KMU, Start-ups, Scale-ups)

·Zahl der Anmeldungen von Rechten des geistigen Eigentums (einschließlich Patente, Marken usw.)

·Zahl der Beschäftigten von juristischen Personen, die mit EU-Mitteln unterstützt werden

·Gemeinsame öffentliche und private Investitionen in EU-finanzierte Projekte (EUR)

·Anteil der Projekte mit Aktivitäten zur Einbeziehung von Endnutzerinnen und -nutzern sowie Bürgerinnen und Bürgern

·Zahl der Projekte und EU-Beitrag zu Projekten, bei denen die geschlechtsspezifische Dimension berücksichtigt wird (EUR)

·Bezugsvermerke von Forschungsergebnissen, die einem Peer-Review unterzogen wurden

·Anteil der Forscher, deren persönliche Wirkung in ihrem Fachgebiet gestiegen ist – nach Geschlecht

·Bezugsvermerke von Forschungsergebnissen (jeder Art), die frei zugänglich sind

·Zahl der gewährten Rechte des geistigen Eigentums

·Zahl der Bezugsvermerke von Patenten

·Zahl der Patentfamilien (Innovationen)

·Nach der Beteiligung mobilisierte öffentliche und private Investitionen, einschließlich Investitionen in KMU und Start-ups (EUR)

·Wert der europäischen Forschung und Entwicklung im Verteidigungsbereich, die im Rahmen von Kooperationen mit Unterstützung der EU durchgeführt wird

Forschung und Innovation

Sozialwissenschaften

386

Sozialwissenschaften, Zivilgesellschaft, Demokratie und Kultur

0 %

0 %

0 %

40 %

·

·

Frieden, Konflikte und humanitäre Hilfe

Konflikte, Frieden und Sicherheit

387

Meeresüberwachung und sicherheit

0 %

0 %

0 %

0 %

·Prozentsatz der Hoheitsgewässer und der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), die regelmäßig überwacht werden

·Verhältnis erfolgreicher Verbote (z. B. Beschlagnahmen, Festnahmen) zur Gesamtzahl der gemeldeten oder geschätzten illegalen Aktivitäten

Frieden, Konflikte und humanitäre Hilfe

Konflikte, Frieden und Sicherheit

388

Zivile Friedenskonsolidierung, Konfliktverhütung und -lösung sowie Aussöhnungsmaßnahmen

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Personen, denen Maßnahmen mit Unionsunterstützung, die konkret auf die zivile Friedenskonsolidierung nach einem Konflikt oder die Konfliktverhütung ausgerichtet sind, unmittelbar zugutekommen – nach Geschlecht

·Zahl der von der EU unterstützten staatlichen Institutionen und nichtstaatlichen Akteure in den Bereichen Sicherheit, Grenzverwaltung, Bekämpfung von gewaltorientiertem Extremismus, Konfliktverhütung, Schutz der Zivilbevölkerung und Menschenrechte

Frieden, Konflikte und humanitäre Hilfe

Konflikte, Frieden und Sicherheit

389

Beteiligung an internationalen Friedenssicherungseinsätzen

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Friedenssicherungseinsätze

Frieden, Konflikte und humanitäre Hilfe

Konflikte, Frieden und Sicherheit

390

Unterstützung der Verwaltung von Sicherheitssystemen in Drittländern

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der unterstützten staatlichen Institutionen und nichtstaatlichen Akteure in den Bereichen Sicherheit, Grenzverwaltung, Bekämpfung von gewaltorientiertem Extremismus, Konfliktverhütung, Schutz der Zivilbevölkerung und Menschenrechte

Frieden, Konflikte und humanitäre Hilfe

Konflikte, Frieden und Sicherheit

391

Kindersoldaten (Prävention und Demobilisierung)

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Kinder, denen dies zugutekommt

Frieden, Konflikte und humanitäre Hilfe

Konflikte, Frieden und Sicherheit

392

Maßnahmen zur Stärkung und Unterstützung demokratischer Prozesse in Drittländern

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Länder, die von der EU bei der Durchführung von Wahlen und/oder bei der Verbesserung ihres Wahlprozesses unterstützt werden

·Zahl der Wahlprozesse und demokratischen Zyklen, die von Wahlbeobachtungsmissionen unterstützt, beobachtet und verfolgt werden

·Zahl der zivilgesellschaftlichen Basisorganisationen, die EU-Unterstützung erhalten (oder von dieser erreicht werden)

·Zahl der staatlichen Maßnahmen, die unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen durch EU-Unterstützung entwickelt oder überarbeitet wurden

·Zahl der Opfer von Menschenrechtsverletzungen, die direkt von der Union finanzierte Hilfe erhalten haben

Frieden, Konflikte und humanitäre Hilfe

Konflikte, Frieden und Sicherheit

393

Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus in Drittländern

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Projekte

Frieden, Konflikte und humanitäre Hilfe

Konflikte, Frieden und Sicherheit

394

Drogenkontrolle in Drittländern

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Projekte

Frieden, Konflikte und humanitäre Hilfe

Humanitäre Hilfe

395

Humanitäre Hilfsmaßnahmen

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Projekte im Bereich der humanitären Hilfe – nach Projekten, die geschlechts- und altersspezifische Erwägungen einbeziehen, und anderen Projekten

Frieden, Konflikte und humanitäre Hilfe

Humanitäre Hilfe

396

Sofortiger Wiederaufbau und Sanierung nach einer Notlage

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Unterkünfte – nach sanierten und neu gebauten Unterkünften

Frieden, Konflikte und humanitäre Hilfe

Humanitäre Hilfe

397

Materielle Soforthilfe und -dienste und Nahrungsmittelnothilfe (einschließlich Unterstützungsdienste)

0 %

0 %

0 %

0 %

·Tonnen materieller Hilfe, die im Rahmen der Kapazität für europäische humanitäre Hilfe befördert werden

Resilienz, Verteidigungsindustrie und Raumfahrt

Innere Sicherheit der EU

398

Verbesserung und Erleichterung des Informationsaustauschs zwischen und in den zuständigen Behörden und den einschlägigen Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie gegebenenfalls mit Drittländern und internationalen Organisationen

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Sachverständigentreffen/Workshops/Studienbesuche

·Zahl der unterstützten IKT-Systeme für den Informationsaustausch – nach Art der Unterstützung (entwickelt, gepflegt, aufgerüstet)

·Anteil der IKT-Systeme für den Informationsaustausch, die voll funktionsfähig sind

·Anteil der IKT-Systeme der EU für den Informationsaustausch, die in den Mitgliedstaaten interoperabel sind

·Zahl der Strafverfolgungsbehörden, die ihre Mechanismen für den Informationsaustausch mit anderen Mitgliedstaaten und Einrichtungen der Union aufgerüstet haben

Resilienz, Verteidigungsindustrie und Raumfahrt

Innere Sicherheit der EU

399

Unterstützung der Stärkung der Kapazitäten der Mitgliedstaaten zur Verhütung und Bekämpfung von Kriminalität, Terrorismus und Radikalisierung sowie zur Bewältigung sicherheitsrelevanter Vorfälle, Risiken und Krisen, unter anderem durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Behörden, den zuständigen Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, der Zivilgesellschaft und privaten Partnern in verschiedenen Mitgliedstaaten

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Teilnehmer an Schulungsmaßnahmen (einschließlich Austauschprogrammen und Studienaufenthalten)

·Zahl der erworbenen Ausrüstungsgegenstände – nach Art (Transportmittel, Sicherheitsausrüstung, Sonstiges)

·Zahl der durchgeführten Projekte und Initiativen – nach Art (zur Verhütung von Kriminalität, zur Entwicklung neuer/modernisierter Kapazitäten für die zuständigen Behörden, zur Unterstützung der Opfer von Straftaten)

·Zahl der kritischen Infrastrukturen und öffentlichen Räume, die vor Sicherheitsrisiken geschützt werden

·Anteil der Teilnehmer, die drei Monate nach der Aus- und Fortbildungsmaßnahme mitgeteilt haben, dass sie die während dieser Aus- und Fortbildungsmaßnahme erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen anwenden

·Zahl der effektiv funktionierenden Kontaktstellen für Feuerwaffen in den Mitgliedstaaten

·Zahl der effektiv funktionierenden Vermögensabschöpfungs- und Vermögensverwaltungsstellen in den Mitgliedstaaten

Resilienz, Verteidigungsindustrie und Raumfahrt

Innere Sicherheit der EU

400

Verbesserung und Intensivierung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit, einschließlich gemeinsamer Maßnahmen, zwischen den zuständigen Behörden in Bezug auf Terrorismus und schwere und organisierte Kriminalität mit grenzübergreifender Dimension

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der grenzübergreifenden Operationen – nach Art (gemeinsame Ermittlungsgruppen oder EU-Politikzyklus/operative EMPACT-Maßnahmen)

·Zahl der Sachverständigensitzungen und gemeinsamen Übungen

·Zahl der für grenzübergreifende Einsätze erworbenen Ausrüstungsgegenstände – nach Art (für grenzübergreifende Einsätze erworbene Transportmittel, Sonstiges)

·Zahl der grenzübergreifenden Projekte zum Kapazitätsaufbau

·Im Rahmen von EMPACT-Operationen eingeleitete Untersuchungen

·Festnahmen im Rahmen von EMPACT-Operationen

·Im Rahmen von EMPACT-Operationen beschlagnahmte Vermögenswerte, geschätzter Wert in EUR

·Zahl der Verwaltungseinheiten mit bestehenden Mechanismen/Verfahren/Instrumenten/Leitlinien für die Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten oder Einrichtungen der Union

·Zahl der an grenzübergreifenden Maßnahmen beteiligten Mitarbeiter

·Anteil der umgesetzten Schengen-Evaluierungsempfehlungen an der Gesamtzahl

Resilienz, Verteidigungsindustrie und Raumfahrt

Innere Sicherheit der EU

401

Umsetzung und Durchsetzung von EU-Sanktionsregelungen und Stärkung der Resilienz der EU gegenüber den Auswirkungen der rechtswidrigen extraterritorialen Anwendung einseitiger Sanktionen und anderer Maßnahmen durch Drittländer

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Durchsetzungsuntersuchungen und Strafen auf Ebene der Mitgliedstaaten bei Verstößen gegen Sanktionen

·Zahl der wegen fehlerhafter Anwendung von Sanktionen eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren

·Gesamtwert der im Rahmen der EU-Sanktionsregelungen eingefrorenen oder beschlagnahmten Vermögenswerte

·Zahl der ergriffenen oder aktualisierten legislativen Gegenmaßnahmen

·Zahl der in Betrieb genommenen alternativen Finanz- oder Zahlungskanäle

·Zahl der bearbeiteten Unterstützungsfälle für EU-Unternehmen, die von Sanktionen von Drittländern betroffen sind

·Zahl der gegen extraterritoriale Sanktionen eingeleiteten Anfechtungsklagen

·Verringerung der finanziellen und wirtschaftlichen Ressourcen, die den mit Sanktionen belegten Personen oder Organisationen zur Verfügung stehen

·Grad der Angleichung der internationalen Partner an die Sanktionsmaßnahmen der EU

Resilienz, Verteidigungsindustrie und Raumfahrt

Risikoprävention und Risikomanagement

402

Katastrophenschutz, Risiko- und Katastrophenmanagement und Gesundheitssicherheit

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der unterstützten Schutz- und Katastrophenmanagementsysteme (z. B. Frühwarnsysteme, öffentliche Warn- und Meldesysteme)

·Zahl der erworbenen kritischen Güter

·Zahl der Projekte zum Kapazitätsaufbau

·Zahl der EU-Mitgliedstaaten, die auf der Grundlage von Empfehlungen aus den Bewertungen der Krisenvorsorge im Bereich der öffentlichen Gesundheit einen nationalen Vorsorgeaktionsplan ausgearbeitet oder aktualisiert haben

·Zahl der für die Entsendung verfügbaren Kapazitäten – nach Ebene (Länder- oder EU-Ebene, einschließlich der im Europäischen Katastrophenschutz-Pool registrierten operativen Leistungsfähigkeit und Bewältigungskapazitäten von RescEU)

·Zusätzliche Bevölkerung, die von Schutzmaßnahmen profitiert

·Anstieg der Vorsorge- und Reaktionskapazitäten für alle Gefahren in den EU-Mitgliedstaaten

Resilienz, Verteidigungsindustrie und Raumfahrt

Risikoprävention und Risikomanagement

403

Katastrophenschutz- und Katastrophenmanagementsysteme zur Unterstützung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zur Stärkung der Resilienz sowie zur Vorbeugung und Bewältigung klimabedingter Risiken (z. B. Systeme zur Katastrophenüberwachung, Vorsorge, Warnung und Reaktion)

0 %

100 %

0 %

0 %

·Zahl der unterstützten Schutz- und Katastrophenmanagementsysteme (z. B. Frühwarnsysteme, öffentliche Warn- und Meldesysteme)

·Zahl der erworbenen kritischen Güter

·Zahl der Projekte zum Kapazitätsaufbau

·Zahl der für die Entsendung verfügbaren Kapazitäten – nach Ebene (Länder- oder EU-Ebene, einschließlich der im Europäischen Katastrophenschutz-Pool registrierten operativen Leistungsfähigkeit und Bewältigungskapazitäten von RescEU)

·Zusätzliche Bevölkerung, die von Schutzmaßnahmen profitiert

·Vermögenswerte und/oder Bevölkerung, die von Klimaresilienzmaßnahmen profitieren

Resilienz, Verteidigungsindustrie und Raumfahrt

Verteidigung

404

Ausbau und Resilienz der Verteidigungsindustrie

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der europäischen Unternehmen, die von höheren Produktionskapazitäten profitieren – nach Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren sowie großen Unternehmen

·Erhöhung der Produktionskapazitäten der EU im Verteidigungsbereich – nach Art der Verteidigungsgüter

Resilienz, Verteidigungsindustrie und Raumfahrt

Verteidigung

405

Gemeinsame Auftragsvergabe für Verteidigungsgüter

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der gemeinsamen Auftragsvergaben für Verteidigungsgüter

·Wert der gemeinsam beauftragten europäischen Verteidigungsgüter

Resilienz, Verteidigungsindustrie und Raumfahrt

Verteidigung

406

Militärische Mobilität

40 %

40 %

40 %

0 %

·Infrastruktur, die an die Erfordernisse der militärischen Mobilität angepasst ist (in km) – nach Art (Straße, Schiene, Luft, Seeverkehr, Binnenwasserstraßen)

·Zahl der erworbenen militärischen Transportgüter

·Zahl der Nachrüstungen mit militärischer Ausrüstung und Aufbauten

·Wert der beauftragten Ausrüstung für militärische Mobilität

Resilienz, Verteidigungsindustrie und Raumfahrt

Verteidigung

407

Militärische Infrastruktur (ohne militärische Mobilität)

0 %

0 %

0 %

0 %

·Kapazität neuer oder modernisierter Einrichtungen – nach Art (Ausbildungsgelände, doppelt nutzbare Gebäude, medizinische Notfalleinrichtungen, militärische Lagerung usw.) (in m²)

·Zahl der Nutzer neuer oder modernisierter Anlagen pro Jahr

Resilienz, Verteidigungsindustrie und Raumfahrt

Verteidigung

408

Unterstützung der strategischen Partner und ihrer industriellen Ökosysteme im Verteidigungsbereich

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der von strategischen Partnern teilnehmenden Verteidigungsunternehmen – nach Ländern (einschließlich der Ukraine)

·Durchschnittliches Wachstum der teilnehmenden Verteidigungsunternehmen

Resilienz, Verteidigungsindustrie und Raumfahrt

Reformen

409

Sicherheits- und Verteidigungspolitik und Rechtsrahmen

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der verabschiedeten oder in Kraft getretenen Gesetze

·Zahl der abgeschlossenen politischen Vorbereitungen oder Evaluierungen

·Zahl der abgeschlossenen Konsultationen mit Interessenträgern

·Zahl der geltenden Durchführungsverordnungen oder Leitlinien

·Zahl der endgültigen Annahmen der Strategie oder des Rahmens

·Zahl der entwickelten öffentlichen Dienste oder Verfahren

·Zahl der TAIEX-Veranstaltungen zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltungen von Nicht-EU-Ländern

·Zahl der TWINNING-Projekte zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltungen von Drittländern

·Zahl der einschlägigen politischen Maßnahmen, die in Drittländern entwickelt/überarbeitet und/oder umgesetzt werden

Resilienz, Verteidigungsindustrie und Raumfahrt

Reformen

410

Vorsorgepolitik und Rechtsrahmen

0 %

0 %

0 %

0 %

·

Resilienz, Verteidigungsindustrie und Raumfahrt

Weltraum

411

Erdbeobachtung – Copernicus

100 %

100 %

40 %

0 %

·Verfügbarkeit von Copernicus-Daten und -Informationen (%)

·Menge der Copernicus-Sentinel-Daten und Copernicus-Service-Daten, die heruntergeladen werden können (TB)

Resilienz, Verteidigungsindustrie und Raumfahrt

Weltraum

412

Position, Navigation und Zeitgebung – Galileo und EGNOS

40 %

0 %

0 %

0 %

·Verfügbarkeit des offenen Dienstes von Galileo (%)

·EGNOS-Verfügbarkeit für sichere Landungen von Luftfahrzeugen

·Anzahl der Galileo-fähigen Geräte

·Anzahl der EGNOS-fähigen Geräte

Resilienz, Verteidigungsindustrie und Raumfahrt

Weltraum

413

Weltraumgestütztes sicheres Konnektivitätssystem der EU

0 %

0 %

0 %

0 %

·Prozentsatz der im Zusammenhang mit dem Diensteportfolio eingerichteten Dienste

·Zahl der Quantenverbindungen

·Zahl der eingesetzten optischen Bodenstationen

·Zahl der Anbieter von Ressourcen für die Dienstekataloge für staatliche Satellitenkommunikation („GOVSATCOM“)

·Zahl der europäischen Satelliten, die eine Gigabit-Verbindung ermöglichen

·Zahl der quantensicheren Netzverbindungen in km

Resilienz, Verteidigungsindustrie und Raumfahrt

Weltraum

414

Weltraumlageerfassung

0 %

0 %

0 %

0 %

·Verfügbarkeit von Diensten zur Beobachtung und Verfolgung von Objekten im Weltraum (in %)

·Zahl der Nutzer

·Zahl der geschützten Raumfahrzeuge

Resilienz, Verteidigungsindustrie und Raumfahrt

Weltraum

415

Zugang zum Weltraum

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der geplanten Starts auf der Grundlage einer Bündelung der Nachfrage auf EU-Ebene

·Zahl der Starts für den Bedarf der Europäischen Union – nach Startgebiet Aus dem Gebiet der Union, aus dem Gebiet der Mitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation, die Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums sind, oder aus anderen Gebieten

Resilienz, Verteidigungsindustrie und Raumfahrt

Weltraum

416

Kommerzialisierung des Weltraums und Weltraumwirtschaft

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der durch das CASSINI Business-Accelerator-Programm unterstützten Unternehmen

·Zahl der unterstützten Unternehmen

·Durchschnittliches Wachstum der durch das CASSINI Business-Accelerator-Programm unterstützten Unternehmen

· Durchschnittliches Wachstum der unterstützten Unternehmen

Rechte, Gleichstellung und Gerechtigkeit

Demokratie und Rechte

417

Verbraucherrechte und Verbraucherschutz

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der von den Europäischen Verbraucherzentren bearbeiteten Verbraucherschutzfälle

·Zahl der Verbraucherschutzfachkräfte, die durch Schulungen und Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau erreicht wurden

·Prozentsatz der Händler, die Gegenstand koordinierter Durchsetzungsmaßnahmen waren und das Verbraucherrecht einhalten

Rechte, Gleichstellung und Gerechtigkeit

Demokratie und Rechte

418

Frauenrechtsorganisationen und -bewegungen sowie staatliche Einrichtungen*

0 %

0 %

0 %

100 %

·Zahl der unterstützten Unternehmen

Rechte, Gleichstellung und Gerechtigkeit

Demokratie und Rechte

419

Beendigung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen und andere gefährdete Gruppen und Maßnahmen zur Unterstützung von Opfern und Überlebenden geschlechtsspezifischer Gewalt*

0 %

0 %

0 %

100 %

·Zahl der Organisationen der Zivilgesellschaft, die durch Maßnahmen zur Unterstützung und zum Aufbau von Kapazitäten erreicht wurden

·Zahl der Maßnahmen zur Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt (z. B. Zahl der geschützten Unterkünfte, Krisenzentren für Vergewaltigungsopfer und Beratungszentren)

·Zahl der erreichten Personen nach Aktivitäten – nach Geschlecht

Rechte, Gleichstellung und Gerechtigkeit

Demokratie und Rechte

420

Freie Meinungsäußerung und Förderung des Zugangs zu öffentlichen Informationen

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der durch Unterstützungs- und Kapazitätsaufbaumaßnahmen erreichten Einrichtungen – nach Art der Einrichtungen (Organisationen der Zivilgesellschaft und andere Einrichtungen)

·Zahl der unterstützten Projekte

·Zahl der erreichten Personen nach Aktivitäten – nach Geschlecht

Rechte, Gleichstellung und Gerechtigkeit

Demokratie und Rechte

421

Förderung von Bürgerbeteiligung und Teilhabe

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Einrichtungen, die durch Unterstützungs- und Kapazitätsaufbaumaßnahmen (von Organisationen der Zivilgesellschaft und anderen Einrichtungen) erreicht wurden

·Zahl der länderübergreifenden Netzwerke und Initiativen, die sich infolge der Tätigkeiten im Rahmen des Programms auf das europäische Geschichtsbewusstsein und das europäische Kulturerbe konzentrieren

·Zahl der erreichten Personen nach Aktivitäten – nach Geschlecht

·Wahrnehmung der demokratischen Teilhabe durch die Bürgerinnen und Bürger „Meine Stimme zählt“ – nach Geschlecht

Rechte, Gleichstellung und Gerechtigkeit

Demokratie und Rechte

422

Unterstützung der Grundrechte, der Rechtsstaatlichkeit, der Gleichstellung, der Antidiskriminierungsmaßnahmen, der digitalen Rechte und des Datenschutzes

0 %

0 %

0 %

40 %

·Zahl der Organisationen der Zivilgesellschaft und andere Einrichtungen, die durch Maßnahmen zur Unterstützung und zum Aufbau von Kapazitäten erreicht wurden

·Zahl der unterstützten Projekte

·Zahl der erreichten Personen nach Aktivitäten – nach Geschlecht und aufgeschlüsselt nach Menschen mit Behinderungen

·Bewusstsein für die Grundrechte und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union

·Sensibilisierung für die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit

·Sensibilisierung der Menschen und Organisationen für die Datenschutz-Grundverordnung

Rechte, Gleichstellung und Gerechtigkeit

Demokratie und Rechte

423

Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern und Hinweisgebern

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der unterstützten Menschenrechtsverteidiger und Hinweisgeber

·Zahl der erreichten Personen nach Aktivitäten – nach Geschlecht

Rechte, Gleichstellung und Gerechtigkeit

Demokratie und Rechte

424

Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft

0 %

0 %

0 %

40 %

·Zahl der unterstützten Organisationen der Zivilgesellschaft

Rechte, Gleichstellung und Gerechtigkeit

Demokratie und Rechte

425

Unterstützung von Gesetzgebern und politischen Parteien in Drittländern

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Projekte

Rechte, Gleichstellung und Gerechtigkeit

Demokratie und Rechte

426

Unterstützung von Wahlprozessen in Drittländern

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Wahlprozesse und demokratischen Zyklen, die von Wahlbeobachtungsmissionen unterstützt, beobachtet und verfolgt werden

Rechte, Gleichstellung und Gerechtigkeit

Geschlecht

427

Unterstützung inklusiver Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter*

0 %

0 %

0 %

40 %

·Zahl der Aktionen

Rechte, Gleichstellung und Gerechtigkeit

Justiz

428

Kapazitätsaufbau bei Justizakteuren, justizielle Aus- und Fortbildung, Transparenz und Rechenschaftspflicht

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Finanzhilfen

·Zahl der erreichten Einrichtungen (der Zivilgesellschaft und andere Einrichtungen)

·Zahl der ausgebildeten Angehörigen der Rechtsberufe – nach Geschlecht

Rechte, Gleichstellung und Gerechtigkeit

Justiz

429

Digitalisierung des Justizsystems

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der eingerichteten/angepassten/gepflegten IKT-Systeme auf EU-Ebene

·Zahl der IKT-Systeme, die in den Mitgliedstaaten dank der EU-Informationssysteme interoperabel gemacht wurden

·Verfügbarkeit digitaler Lösungen für die Einleitung und Verfolgung von Verfahren

·Nutzer von neuen und verbesserten öffentlichen digitalen Dienstleistungen, Produkten und Prozessen

Rechte, Gleichstellung und Gerechtigkeit

Justiz

430

Rechtliche Befähigung der Menschen und Zugang zur Justiz

0 %

0 %

0 %

40 %

·Zahl der Personen, die Prozesskostenhilfe direkt in Anspruch nehmen

Rechte, Gleichstellung und Gerechtigkeit

Justiz

431

Unterstützung effizienter Gerichtsverfahren, des Opferschutzes und der Verfahrensrechte sowie der justiziellen Zusammenarbeit

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Organisationen der Zivilgesellschaft, die durch Unterstützungsmaßnahmen und Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau (von Organisationen der Zivilgesellschaft und anderen Einrichtungen) erreicht wurden

·Zahl der Projekte zur Unterstützung von Opfern von Straftaten in der EU

·Zahl der Projekte zur Sensibilisierung für die Verfahrensrechte von Personen, die in der EU einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt werden

·Zahl der Opfer von Straftaten, die im Rahmen von durch das Programm kofinanzierten Aktivitäten unterstützt wurden (wenn möglich nach Geschlecht und Behinderung)

·Zahl der über ECRIS auf dem E-Justiz-Portal/den Seiten ausgetauschten Nachrichten über den Bedarf an Informationen über grenzüberschreitende Zivil- und Strafsachen

Rechte, Gleichstellung und Gerechtigkeit

Reformen

432

Zugang zu öffentlichen Informationen

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der verabschiedeten oder in Kraft getretenen Gesetze

·Zahl der abgeschlossenen politischen Vorbereitungen oder Evaluierungen

·Zahl der abgeschlossenen Konsultationen mit Interessenträgern

·Zahl der geltenden Durchführungsverordnungen oder Leitlinien

·Zahl der endgültigen Annahmen der Strategie oder des Rahmens

·Zahl der entwickelten öffentlichen Dienste oder Verfahren

·Zahl der TAIEX-Veranstaltungen zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltungen von Nicht-EU-Ländern

·Zahl der TWINNING-Projekte zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltungen von Drittländern

·Zahl der einschlägigen politischen Maßnahmen, die in Drittländern entwickelt/überarbeitet und/oder umgesetzt werden

Rechte, Gleichstellung und Gerechtigkeit

Reformen

433

Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

0 %

0 %

0 %

0 %

·

Rechte, Gleichstellung und Gerechtigkeit

Reformen

434

Korruptionsbekämpfung

0 %

0 %

0 %

0 %

·

Rechte, Gleichstellung und Gerechtigkeit

Reformen

435

Justizsystem

0 %

0 %

0 %

0 %

·

Rechte, Gleichstellung und Gerechtigkeit

Reformen

436

Rechts- und Regelungsrahmen

0 %

0 %

0 %

0 %

·

Rechte, Gleichstellung und Gerechtigkeit

Reformen

437

Qualität der Rechtsetzung

0 %

0 %

0 %

0 %

·

Soziales

Beschäftigung und Arbeitsmärkte

438

Verbesserung des Zugangs zum Arbeitsmarkt

0 %

0 %

0 %

100 %

·Zahl der Teilnehmer – nach Geschlecht, Arbeitsmarktstatus, Alter und Bildungsniveau

·Zahl der Teilnehmer – nach Status nach der Teilnahme (Erwerb einer Qualifikation, auf Arbeitssuche, allgemeine oder berufliche Aus- oder Weiterbildung, in Beschäftigung) und nach Geschlecht

Soziales

Beschäftigung und Arbeitsmärkte

439

Modernisierung und Stärkung der Arbeitsmarktinstitutionen

0 %

0 %

0 %

100 %

·Zahl der unterstützten öffentlichen Verwaltungen oder Dienste

·Zahl der geschulten Mitarbeiter nach Geschlecht

·Zahl der Instrumente zur Prognose des Qualifikationsbedarfs

Soziales

Beschäftigung und Arbeitsmärkte

440

Förderung der Teilhabe von Frauen und der Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsmarkt*

0 %

0 %

0 %

100 %

·Zahl der Teilnehmer – nach Geschlecht, Arbeitsmarktstatus, Alter und Bildungsniveau

·Zahl der Teilnehmer – nach Status nach der Teilnahme (Erwerb einer Qualifikation, auf Arbeitssuche, allgemeine oder berufliche Aus- oder Weiterbildung, in Beschäftigung) und nach Geschlecht

Soziales

Beschäftigung und Arbeitsmärkte

441

Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Drittstaatsangehörigen

0 %

0 %

0 %

100 %

·Zahl der Teilnehmer – nach Geschlecht, Arbeitsmarktstatus, Alter und Bildungsniveau

·Zahl der Teilnehmer – nach Status nach der Teilnahme (Erwerb einer Qualifikation, auf Arbeitssuche, allgemeine oder berufliche Aus- oder Weiterbildung, in Beschäftigung) und nach Geschlecht

Soziales

Beschäftigung und Arbeitsmärkte

442

Sozioökonomische Unterstützung für Flüchtlinge in Drittländern

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Teilnehmer – nach Geschlecht

·Zahl der erwerbstätigen Teilnehmer – nach Geschlecht

·Zahl der für Flüchtlinge ausgestellten Arbeitsgenehmigungen

Soziales

Beschäftigung und Arbeitsmärkte

443

Besondere Unterstützung für die Erwerbstätigkeit von Jugendlichen

0 %

0 %

0 %

100 %

·Zahl der Teilnehmer – nach Geschlecht, Arbeitsmarktstatus, Alter und Bildungsniveau

·Zahl der Teilnehmer – nach Status nach der Teilnahme (Erwerb einer Qualifikation, auf Arbeitssuche, allgemeine oder berufliche Aus- oder Weiterbildung, in Beschäftigung) und nach Geschlecht

Soziales

Beschäftigung und Arbeitsmärkte

444

Verbesserung des Zugangs marginalisierter Gemeinschaften wie der Roma zum Arbeitsmarkt

0 %

0 %

0 %

100 %

·

·

Soziales

Beschäftigung und Arbeitsmärkte

445

Verbesserung des Zugangs von Menschen mit Behinderungen zur Beschäftigung

0 %

0 %

0 %

100 %

·

·

Soziales

Beschäftigung und Arbeitsmärkte

446

Anpassung der Arbeitskräfte, Unternehmen und Unternehmer an den Wandel

0 %

0 %

0 %

100 %

·Zahl der unterstützten Unternehmen – nach Kleinstunternehmen, kleinen, mittleren und großen Unternehmen

·Zahl der Teilnehmer – nach Geschlecht, Arbeitsmarktstatus, Alter und Bildungsniveau

·Zahl der Teilnehmer – nach Status nach der Teilnahme (Erwerb einer Qualifikation, auf Arbeitssuche, allgemeine oder berufliche Aus- oder Weiterbildung, in Beschäftigung) und nach Geschlecht

Soziales

Beschäftigung und Arbeitsmärkte

447

Selbstständige Erwerbstätigkeit und Existenzgründungen

0 %

0 %

0 %

100 %

·Zahl der Teilnehmer – nach Geschlecht, Arbeitsmarktstatus, Alter und Bildungsniveau

·Zahl der gegründeten Unternehmen

·Zahl der Teilnehmer, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit neu ausüben – nach Geschlecht

Soziales

Beschäftigung und Arbeitsmärkte

448

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

0 %

0 %

0 %

100 %

·Zahl des geschulten Personals der Arbeitsaufsichtsbehörden – nach Geschlecht und Alter

·Zahl der im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ausgebildeten Arbeitskräfte/Führungskräfte – nach Geschlecht und Alter

·Zahl der Unternehmen, die bei der Einführung und Umsetzung von Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterstützt wurden

·Zahl der Beschäftigten, die von zusätzlichen oder verbesserten Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen an ihrem Arbeitsplatz profitieren

Soziales

Beschäftigung und Arbeitsmärkte

449

Unterstützung der Sozialpartner

0 %

0 %

0 %

100 %

·Zahl der unterstützten Sozialpartner – nach Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen

Soziales

Nahrungsmittel und materielle Unterstützung

450

Bekämpfung materieller Unterversorgung durch Nahrungsmittelhilfe und/oder materielle Unterstützung, einschließlich flankierender Maßnahmen, für die am stärksten benachteiligten Personen (nicht im Katastrophenfall)

0 %

0 %

0 %

100 %

·Zahl der Endempfänger – nach Geschlecht, Alter und Art der Unterstützung (Lebensmittel, materielle Unterstützung, Gutscheine/Karten)

Soziales

Nahrungsmittel und materielle Unterstützung

451

Programme zur Ernährungssicherheit der Haushalte

0 %

0 %

0 %

100 %

·Zahl der umgesetzten Programme oder Maßnahmen

·Zahl der Begünstigten – nach Geschlecht und Alter

Soziales

Nahrungsmittel und materielle Unterstützung

452

Dienstleistungen zur Bekämpfung von Mangelernährung (Entwicklungsverzögerung, Muskelschwund, Mangel an Mikronährstoffen, Fettleibigkeit)

0 %

0 %

0 %

100 %

·Zahl der Frauen im fortpflanzungsfähigen Alter, der jungen Mädchen und der Kinder unter 5 Jahren, die von Ernährungsdienstleistungen erreicht wurden

Soziales

Gesundheit

453

Leistungsfähigkeit der Gesundheitssysteme (ohne Infrastruktur und Digitalisierung)

0 %

0 %

0 %

100 %

·Zahl der neuen oder verbesserten Dienstleistungen, die einen erschwinglichen Zugang zu grundlegenden Gesundheitsleistungen bieten

·Zahl der erworbenen Ausrüstungsgegenstände oder beweglichen Vermögenswerte

·Zahl des geschulten Gesundheitspersonals – nach Geschlecht und Alter

·Nutzer neuer oder modernisierter elektronischer Gesundheitsdienste pro Jahr

Soziales

Gesundheit

454

Digitalisierung des Gesundheitswesens

0 %

0 %

0 %

40 %

·Zahl der bei der Entwicklung von digitalen Dienstleistungen, Produkten und Prozessen unterstützten öffentlichen Einrichtungen

·Zahl der in der EU-Datenbank registrierten Systeme für elektronische Patientenakten mit CE-Kennzeichnung

·Zahl der für die MyHealth@EU-Infrastruktur bereitgestellten Dienstleistungen

·Zahl der natürlichen Personen, die Zugang zu verschiedenen Datenkategorien ihrer elektronischen Patientenakten haben

·Zahl der Nutzer von neuen und verbesserten öffentlichen digitalen Dienstleistungen, Produkten und Prozessen

Soziales

Gesundheit

455

Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention, mit Ausnahme der Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit

0 %

0 %

0 %

100 %

·Zahl der durchgeführten Gesundheitskampagnen – nach Kampagnen mit ärztlicher Untersuchung oder Behandlung (Screeningprogramme, Impfungen usw.) sowie Informations- und Werbekampagnen

·Impfquote bei Kindern (z. B. Masern)

·Impfquote bei Erwachsenen (z. B. saisonale Grippe, humane Papillomviren) – nach Geschlecht

·Vorsorgeuntersuchungsprogramme zur Früherkennung von Brust-, Gebärmutterhals- und Darmkrebs – nach Geschlecht

·Von Krebsregistern erfasste Bevölkerung, die Informationen zum Stadium von Gebärmutterhals-, Brust-, Darmkrebs und Krebs bei Kindern bei der Diagnose melden – nach Geschlecht

·Zahl der 1-Jährigen, die mit Unionsunterstützung umfassend geimpft wurden

Soziales

Gesundheit

456

Maßnahmen zur Stärkung der Klimaresilienz von Gesundheitsdiensten

0 %

100 %

0 %

0 %

·Zahl der eingerichteten und betriebsbereiten integrierten Frühwarnsysteme für klimasensible Gesundheitsrisiken (z. B. Hitzewellen, Warnungen zur Luftqualität oder vektorübertragbare Krankheiten)

·Vermögenswerte und/oder Bevölkerung, die von Klimaresilienzmaßnahmen profitieren

Soziales

Gesundheit

457

Vermeidung klimabedingter Auswirkungen auf die Gesundheit

0 %

100 %

0 %

100 %

·Zahl der durchgeführten Gesundheitskampagnen – nach Kampagnen mit ärztlicher Vorsorge (Screeningprogramme, Impfungen usw.) sowie Informations- und Werbekampagnen

·Vermögenswerte und/oder Bevölkerung, die von Klimaresilienzmaßnahmen profitieren

Soziales

Gesundheit

458

Grundlegende Sanitärversorgung in Drittländern

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Menschen, die Zugang zu verbesserten Trinkwasserquellen und/oder sanitären Einrichtungen haben

Soziales

Gesundheit

459

Herstellung sauberer Kochgeräte in Drittländern

100 %

0 %

40 %

0 %

·Zahl der hergestellten Produkte

·Zahl der Haushalte, die saubere Kochgeräte verwenden

Soziales

Gesundheit

460

Reproduktive Gesundheit in Drittländern*

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Frauen, die kostenlose oder subventionierte Dienstleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, einschließlich Empfängnisverhütung, in Anspruch nehmen

·Zahl der Frauen im gebärfähigen Alter, der jungen Mädchen und der Kinder unter 5 Jahren, die von ernährungsbezogenen Maßnahmen erreicht wurden

Soziales

Gesundheit

461

Gesundheitsversorgung für Migranten in Drittländern

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Migranten, die Gesundheitsdienstleistungen in Drittländern in Anspruch nehmen – nach Geschlecht

·Zahl der Migranten, die einen guten Gesundheitszustand melden

·Prozentsatz der Migranten, bei denen chronische Krankheiten diagnostiziert wurden, die von Gesundheitseinrichtungen betreut wurden

Soziales

Gesundheit

462

Gesundheitsinfrastruktur – Entwicklung und Neubau emissionsfreier oder nahezu emissionsfreier Gebäude

100 %

40 %

0 %

40 %

·Neu gebaute m² und Kapazität neuer Gesundheitseinrichtungen

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Energieeinsparung in MWh

·Durchschnittliche kWh/m2 Primärenergie (vorher-nachher)

·Zahl der Nutzer pro Jahr – nach Geschlecht

·Verringerung der Schadstoffe in Tonnen (PM2,5 und NOx)

Soziales

Gesundheit

463

Infrastruktur des Gesundheitswesens – Entwicklung und Neubau anderer Gebäudearten

0 %

0 %

0 %

40 %

·Neu gebaute m² und Kapazität neuer Gesundheitseinrichtungen

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Energieeinsparung in MWh

·Durchschnittliche kWh/m2 Primärenergie (vorher-nachher)

·Zahl der Nutzer pro Jahr – nach Geschlecht

·Verringerung der Schadstoffe in Tonnen (PM2,5 und NOx)

Soziales

Reformen

464

Aktive Arbeitsmarktpolitik

0 %

0 %

0 %

100 %

·Zahl der verabschiedeten oder in Kraft getretenen Gesetze

·Zahl der abgeschlossenen politischen Vorbereitungen oder Evaluierungen

·Zahl der abgeschlossenen Konsultationen mit Interessenträgern

·Zahl der geltenden Durchführungsverordnungen oder Leitlinien

·Zahl der endgültigen Annahmen der Strategie oder des Rahmens

·Zahl der entwickelten öffentlichen Dienste oder Verfahren

·Zahl der TAIEX-Veranstaltungen zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltungen von Nicht-EU-Ländern

·Zahl der TWINNING-Projekte zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltungen von Drittländern

·Zahl der einschlägigen politischen Maßnahmen, die in Drittländern entwickelt/überarbeitet und/oder umgesetzt werden

Soziales

Reformen

465

Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarkts

0 %

0 %

0 %

100 %

·

Soziales

Reformen

466

Gleichstellung der Geschlechter, Nichtdiskriminierung, Chancengleichheit und Vertretung*

0 %

0 %

0 %

100 %

·

Soziales

Reformen

467

Gesundheitsversorgung

0 %

0 %

0 %

100 %

·

Soziales

Reformen

468

Wohnungswesen

0 %

0 %

0 %

100 %

·

Soziales

Reformen

469

Langzeitpflege

0 %

0 %

0 %

100 %

·

Soziales

Reformen

470

Rentensysteme und aktives Altern

0 %

0 %

0 %

100 %

·

Soziales

Reformen

471

Armut, soziale Inklusion und soziale Sicherung

0 %

0 %

0 %

100 %

·

Soziales

Reformen

472

Löhne und Lohnfestsetzung

0 %

0 %

0 %

100 %

·

Soziales

Reformen

473

Sozialpolitik und Rechtsrahmen

0 %

0 %

0 %

100 %

·

Soziales

Reformen

474

Sicherheitspolitik und Verwaltung im Bereich Ernährung

0 %

0 %

0 %

100 %

·

Soziales

Reformen

475

Versicherung, betriebliche Altersversorgung und private Altersvorsorge

0 %

0 %

0 %

100 %

·

Soziales

Soziale Inklusion

476

Soziale Inklusion junger Menschen

0 %

0 %

0 %

100 %

·Zahl der Teilnehmer – nach Geschlecht, Arbeitsmarktstatus, Alter und Bildungsniveau

·Zahl der Teilnehmer – nach Status nach der Teilnahme (Erwerb einer Qualifikation, auf Arbeitssuche, allgemeine oder berufliche Aus- oder Weiterbildung, in Beschäftigung) und nach Geschlecht

Soziales

Soziale Inklusion

477

Soziale Integration, einschließlich des Zugangs zu hochwertigen Dienstleistungen für Drittstaatsangehörige

0 %

0 %

0 %

100 %

·Zahl der Teilnehmer – nach Geschlecht, Arbeitsmarktstatus, Alter, Bildungsniveau und Art der Unterstützung (Sprachkurs, Staatsbürgerkunde, personalisierte Berufsberatung, Sonstiges)

·Zahl der lokalen und regionalen Behörden, die Unterstützung für die Umsetzung von Integrationsmaßnahmen erhalten haben

·Zahl der Teilnehmer – nach Status nach der Teilnahme (Erwerb einer Qualifikation, auf Arbeitssuche, allgemeine oder berufliche Aus- oder Weiterbildung, in Beschäftigung) und nach Geschlecht

·Zahl der Teilnehmer, die drei Monate nach der Aus- und Fortbildungsmaßnahme mitgeteilt haben, dass sie die während der Aus- und Fortbildung erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen anwenden

Soziales

Soziale Inklusion

478

Maßnahmen für die soziale Inklusion und den Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen

0 %

0 %

0 %

100 %

·Zahl der Teilnehmer – nach Geschlecht, Arbeitsmarktstatus, Alter und Bildungsniveau

·Zahl der Teilnehmer – nach Status nach der Teilnahme (Erwerb einer Qualifikation, auf Arbeitssuche, allgemeine oder berufliche Aus- oder Weiterbildung, in Beschäftigung) und nach Geschlecht

Soziales

Soziale Inklusion

479

Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut

0 %

0 %

0 %

100 %

·Zahl der unterstützten Kinder – nach Geschlecht

Soziales

Soziale Inklusion

480

Maßnahmen für die soziale Inklusion, einschließlich des Zugangs zu hochwertigen Dienstleistungen für marginalisierte Bevölkerungsgruppen wie die Roma

0 %

0 %

0 %

100 %

·Zahl der Teilnehmer – nach Geschlecht, Arbeitsmarktstatus, Alter und Bildungsniveau

·Zahl der Teilnehmer – nach Status nach der Teilnahme (Erwerb einer Qualifikation, auf Arbeitssuche, allgemeine oder berufliche Aus- oder Weiterbildung, in Beschäftigung) und nach Geschlecht

Soziales

Soziale Inklusion

481

Langzeitpflege, einschließlich der Bereitstellung von Betreuungsdiensten in der Familie und in der lokalen Gemeinschaft (ohne Infrastruktur)*

0 %

0 %

0 %

100 %

·Zahl der eingeführten neuen oder verbesserten Dienstleistungen

·Zahl der Begünstigten – nach Geschlecht

Soziales

Soziale Inklusion

482

Maßnahmen für die soziale Integration, einschließlich des Zugangs zu Dienstleistungen für von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohte Personen

0 %

0 %

0 %

100 %

·Zahl der Teilnehmer – nach Geschlecht, Arbeitsmarktstatus, Alter und Bildungsniveau

·Zahl der Teilnehmer – nach Status nach der Teilnahme (Erwerb einer Qualifikation, auf Arbeitssuche, allgemeine oder berufliche Aus- oder Weiterbildung, in Beschäftigung) und nach Geschlecht

Soziales

Soziale Inklusion

483

Maßnahmen zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit

0 %

0 %

0 %

100 %

·Zahl der Teilnehmer – nach Geschlecht

Soziales

Soziale Inklusion

484

Unterstützung von Sozialwirtschaft und Sozialunternehmen

0 %

0 %

0 %

100 %

·Zahl der unterstützten Unternehmen – nach Kleinstunternehmen, kleinen, mittleren und großen Unternehmen

·Zahl der Teilnehmer – nach Geschlecht, Arbeitsmarktstatus, Alter und Bildungsniveau

·Zahl der erhaltenen oder geschaffenen Arbeitsplätze in unterstützten Einrichtungen – nach Geschlecht

·Erhöhung der Beschäftigung in unterstützten Sozialunternehmen

Soziales

Soziale Inklusion

485

Unterstützung informeller/halbformeller finanzieller Mittler in Drittländern

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der unterstützten Finanzmittler

Soziales

Soziale Inklusion

486

Sonstige soziale Infrastrukturen (einschließlich Vorschul- und Betreuungszentren) – Entwicklung und Neubau emissionsfreier oder nahezu emissionsfreier Gebäude*

100 %

40 %

40 %

40 %

·Neu gebaute m² und erhöhte Kapazität (Anzahl der Plätze) – nach Arten: Vorschulen, Betreuungseinrichtungen, sonstige

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Energieeinsparung in MWh

·Durchschnittliche kWh/m2 Primärenergie (vorher-nachher)

·Zahl der Nutzer neuer Einrichtungen pro Jahr – nach Arten: Vorschulen, Betreuungseinrichtungen, sonstige – nach Geschlecht

·Verringerung der Schadstoffe in Tonnen (PM2,5 und NOx)

Soziales

Soziale Inklusion

487

Sonstige soziale Infrastrukturen (einschließlich Vorschul- und Betreuungszentren) – Entwicklung und Neubau anderer Gebäudearten*

0 %

0 %

0 %

40 %

·Neu gebaute m² und erhöhte Kapazität (Anzahl der Plätze) – nach Arten: Vorschulen, Betreuungseinrichtungen, sonstige

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Energieeinsparung in MWh

·Durchschnittliche kWh/m2 Primärenergie (vorher-nachher)

·Zahl der Nutzer neuer Einrichtungen pro Jahr – nach Arten: Vorschulen, Betreuungseinrichtungen, sonstige – nach Geschlecht

·Verringerung der Schadstoffe in Tonnen (PM2,5 und NOx)

Soziales

Soziale Inklusion

488

Direkte Einkommenshilfen für Haushalte zur Beseitigung spezifischer Benachteiligungen von Empfängern aufgrund der Auswirkungen des EHS2

40 %

0 %

0 %

100 %

·Zahl der unterstützten Haushalte

·Verringerung der Anzahl benachteiligter Haushalte und benachteiligter Verkehrsnutzer

·Verringerung der Anzahl der von Energiearmut und Mobilitätsarmut betroffenen Haushalte

Verkehr

Luftverkehr

489

Emissionsfreie Bodenabfertigung im Luftverkehr

40 %

0 %

40 %

0 %

·Zahl der Fahrzeuge ohne direkte CO2-Emissionen (Auspuff)

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

Verkehr

Luftverkehr

490

Bodenabfertigung im Luftverkehr – sonstiger Betrieb

0 %

40 %

0 %

0 %

·Zahl der Fahrzeuge

Verkehr

Luftverkehr

491

Kapazität von Flughafenterminals

0 %

40 %

0 %

0 %

·Zusätzliche Kapazität von Flughafenterminals (Zahl der Fluggäste)

·Zusätzliche Kapazität von Flughafenterminals (Fracht in Tonnen)

Verkehr

Luftverkehr

492

Kapazität von Flughafenterminals – emissionsarme und emissionsfreie Flughafenterminals

100 %

40 %

40 %

0 %

·Zusätzliche Kapazität von Flughafenterminals (Zahl der Fluggäste)

·Zusätzliche Kapazität von Flughafenterminals (Fracht in Tonnen)

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Energieeinsparung in MWh

·Durchschnittliche kWh/m2 Primärenergie (vorher-nachher)

Verkehr

Luftverkehr

493

Sonstige Flughafeninfrastruktur (z. B. Start- und Landebahnen, CNS-Ausrüstung)

0 %

40 %

0 %

0 %

·Zusätzliche Kapazität bei der Flughafenabfertigung (Zahl der Fluggäste)

·Zusätzliche Kapazität für Luftfahrzeugbewegungen

·Zahl der Flüge, die von modernisierten CNS-Kapazitäten profitieren

Verkehr

Luftverkehr

494

Sonstige Flughafeninfrastruktur, die in erster Linie zur Anpassung an den Klimawandel beiträgt (z. B. Dämme, Deiche und Sturmflutsperren)

0 %

100 %

0 %

0 %

·Zahl und Fläche (m2) der gebauten Strukturen zur Anpassung an den Klimawandel

·Anteil des Flughafens, der mit Anpassungsfunktionen ausgestattet ist

·Gesamtfläche (m2) der geschützten Flughafeninfrastruktur

Verkehr

Luftverkehr

495

Flugverkehrsmanagement und U-Space-Luftraummanagement

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Flüge mit verbesserten Flugbahnen

·Zahl der modernisierten und aktiven Flugverkehrsmanagementdienste

·Zahl der ausgewiesenen U-Space-Lufträume

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Erhöhung des Anteils der effizientesten Flugrouten

·Verringerung der durchschnittlichen Flugverspätungen in Minuten

Verkehr

Luftverkehr

496

Überwachung der Flugsicherheitsleistung

0 %

0 %

0 %

0 %

·Überwachung der Sicherheitsleistung durch jährliche Sicherheitsberichte der EASA, einschließlich Normungsstatistiken

·Erhöhung der Sicherheitsleistung

Verkehr

Luftverkehr

497

Verbesserung und Modernisierung vorhandener Luftfahrzeuge für die Sicherheit oder das Flugverkehrsmanagement

40 %

0 %

40 %

0 %

·Zahl und Art der modernisierten Verkehrsmittel (Passagiere/Fracht/Sonstiges)

·Zahl der Luftfahrzeuge mit modernisierten Sicherheits- oder Flugverkehrsfähigkeiten

·Zahl der mit modernisierten Luftfahrzeugen beförderten Fluggäste/Fracht

Verkehr

Luftverkehr

498

Verbesserung und Modernisierung vorhandener Luftfahrzeuge im Sinne der Nachhaltigkeit

40 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl und Art der modernisierten Verkehrsmittel (Passagiere/Fracht/Sonstiges)

·Zahl der Luftfahrzeuge, die langsam verbrennende Kraftstoffe nutzen

·Zahl der Luftfahrzeuge mit modernisierten Nachhaltigkeitsfunktionen

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Verringerung der Schadstoffe in Tonnen (PM2,5 und NOx)

·Zahl der Passagiere/Frachten, die mit Verkehrsmitteln befördert werden, die langsam verbrennende /energieeffiziente Kraftstoffe verwenden

·Zahl der mit modernisierten Luftfahrzeugen beförderten Fluggäste/Fracht

Verkehr

Luftverkehr

499

Infrastruktur, die einen emissionsarmen oder emissionsfreien Verkehr für den Flughafen-/Vertiportbetrieb ermöglicht

40 %

40 %

40 %

0 %

·Zahl, Kraftstoffart und Leistung der Tankstellen (nach TEN-V/nicht-TEN-V)

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Verringerung der Schadstoffe in Tonnen (PM2,5 und NOx)

·Zahl der mit emissionsarmen oder emissionsfreien Luftfahrzeugen beförderten Fluggäste/Fracht

Verkehr

Luftverkehr

500

Herstellung, Kauf oder Leasing anderer Luftfahrzeuge

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl und Typ neuer Fahrzeuge (Passagiere/Fracht/Sonstiges)

·Zahl der Sitzplätze oder des Frachtvolumens, die auf den Markt kommen

Verkehr

Luftverkehr

501

Herstellung, Kauf oder Leasing von Luftfahrzeugen der neuesten Generation („Best-in-Class“) für den Austausch weniger kraftstoffeffizienter Luftfahrzeuge

40 %

0 %

40 %

0 %

·Zahl und Typ neuer Fahrzeuge (Passagiere/Fracht/Sonstiges)

·Zahl der Sitzplätze oder des Frachtvolumens, die auf den Markt kommen

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

Verkehr

Luftverkehr

502

Herstellung, Kauf oder Leasing von emissionsfreien und Hybridflugzeugen

100 %

0 %

40 %

0 %

·Zahl und Typ neuer Fahrzeuge (Passagiere/Fracht/Sonstiges)

·Zahl der Sitzplätze oder des Frachtvolumens, die auf den Markt kommen

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

Verkehr

Luftverkehr

503

Herstellung, Kauf oder Leasing von Notfallflugzeugen (z. B. für Such- und Rettungseinsätze, medizinische Versorgung, Brandbekämpfung aus der Luft)

0 %

100 %

0 %

0 %

·Zahl und Art neuer Luftfahrzeuge (Primärnutzungsart)

·Zusätzliche Kapazitäten, die für den Einsatz auf EU-Ebene zur Verfügung stehen

·Zusätzliche Bevölkerung, die von Schutzmaßnahmen profitiert, und/oder abgedecktes Gebiet

·Verhütete Schäden oder Todesfälle aufgrund von Eingriffen

Verkehr

Fahrradverkehr

504

Infrastruktur für den Fahrradverkehr

100 %

40 %

0 %

0 %

·Länge neuer oder modernisierter Radwege (in km, nach TEN-V/nicht-TEN-V)

·Zusätzliche Kapazität neuer oder modernisierter Fahrradstellplätze (nach TEN-V/nicht-TEN-V)

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Zahl der Nutzer der speziellen Fahrradinfrastruktur pro Jahr

·Verringerung der Schadstoffe in Tonnen (PM2,5 und NOx)

·Verringerung der Anzahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten bei schwächeren Verkehrsteilnehmern

Verkehr

Fahrradverkehr

505

Kauf oder Betrieb von Geräten für die persönliche Mobilität, Radverkehrslogistik (Fahrräder/E-Bikes)

100 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Fahrräder

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

Verkehr

Digitalisierung des Verkehrs

506

Digitalisierung des Verkehrs

40 %

40 %

40 %

0 %

·Zahl der abgeschlossenen Projekte nach Verkehrsart (Luft-, Binnenschiffs-, See-, Schienen-, Straßen-, Stadtverkehr, multimodal und sonstige)

·Zahl der Städte mit neuen oder modernisierten digitalisierten Verkehrssystemen

·Länge von Straßen, Eisenbahnstrecken und/oder Lufträumen mit neuen oder modernisierten Verkehrsmanagementsystemen (in km, nach TEN-V/nicht-TEN-V)

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Nutzer neuer oder modernisierter öffentlicher Verkehrsmittel

·Jährliche Zahl der elektronisch durchgeführten Kontrollen von Frachtbeförderungsinformationen

Verkehr

Beförderung auf Binnenwasserstraßen

507

Güter- und Personenverkehr auf Binnenwasserstraßen – neue emissionsfreie oder emissionsarme Schiffe, Spezialschiffe, einschließlich Schiffen für Hafen- und Dienstbetrieb (z. B. Offshore-Schiffe, Baggerarbeiten)

100 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Schiffe nach Art

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Jährliche Zahl der Personen- oder Frachttonnage, die die Infrastruktur nutzen

Verkehr

Beförderung auf Binnenwasserstraßen

508

Güter- und Personenverkehr auf Binnenwasserstraßen – Nachrüstung emissionsfreier oder emissionsarmer Schiffe, Spezialschiffe, einschließlich Schiffen für Hafen- und Dienstbetrieb (z. B. Offshore-Schiffe, Baggerarbeiten) auf emissionsfreie oder emissionsarme Schiffe

100 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der Schiffe nach Art

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Jährliche Zahl der Personen- oder Frachttonnage, die die Infrastruktur nutzen

·Verringerung der Schadstoffe in Tonnen (PM2,5 und NOx)

Verkehr

Beförderung auf Binnenwasserstraßen

509

Neue und nachgerüstete Schiffe, die an niedrige Wasserstände auf Binnenwasserstraßen angepasst sind

0 %

100 %

0 %

0 %

·Zahl der Schiffe nach Art

·Jährliche Zahl der Fahrgäste, die die Infrastruktur nutzen

Verkehr

Beförderung auf Binnenwasserstraßen

510

Infrastruktur, die einen emissionsarmen oder emissionsfreien Verkehr auf Binnenwasserstraßen ermöglicht

100 %

40 %

0 %

0 %

·Zahl, Kraftstoffart und Leistung der Tankstellen (nach TEN-V/nicht-TEN-V)

·Leistung (kgH2/Tag oder MWh/Tag) und Kraftstoffart der Tankstellen (nach TEN-V/nicht-TEN-V)

·Zahl und Leistung (MWh) der landseitigen Stromversorgung (OPS) (nach TEN-V/nicht-TEN-V)

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

Verkehr

Beförderung auf Binnenwasserstraßen

511

Binnenhäfen

40 %

40 %

0 %

0 %

·Zahl der Häfen (nach TEN-V/nicht-TEN-V)

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Jährliche Zahl der Personen- oder Frachttonnage, die die Infrastruktur nutzen

Verkehr

Beförderung auf Binnenwasserstraßen

512

Binnenwasserstraßen

40 %

40 %

0 %

0 %

·km (nach TEN-V/nicht-TEN-V)

·Zahl der abgeschlossenen Projekte zur Verbesserung der Schiffbarkeit (z. B. Schleusen, Brücken, Kais)

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Jährliche Zahl der Personen- oder Frachttonnage, die die Infrastruktur nutzen

Verkehr

Multimodaler Verkehr

513

ITS- und IKT-Systeme

40 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl der abgeschlossenen Projekte nach Verkehrsart (Luft-, Binnenschiffs-, See-, Schienen-, Straßen-, Stadtverkehr, multimodal und sonstige)

·Zahl der Städte mit neuen oder modernisierten digitalisierten Verkehrssystemen

·Länge der Straßen mit neuen oder modernisierten Verkehrsmanagementsystemen (nach TEN-V/nicht-TEN-V)

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Zahl der Nutzer neuer oder modernisierter öffentlicher Verkehrsmittel pro Jahr

·Bevölkerung, die durch ein neues oder modernisiertes digitalisiertes städtisches Verkehrssystem erreicht wird

Verkehr

Multimodaler Verkehr

514

Multimodaler Verkehr

40 %

0 %

40 %

0 %

·Zahl der neuen oder modernisierten intermodalen/multimodalen Verbindungen, einschließlich Knotenpunkten und Terminals

·Zahl der abgeschlossenen intermodalen/multimodalen Projekte

·Jährliche Zahl der Personen- oder Frachttonnage, die die Infrastruktur nutzen

·Jährliche Anzahl der Personen- oder Frachttonnage, die die neuen intermodalen/multimodalen Dienste nutzen

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

Verkehr

Beförderung auf der Schiene

515

Europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS) an Bord

100 %

0 %

40 %

0 %

·Zahl der Fahrzeuge

·Jährliche Zahl der Personen- oder Frachttonnage, die die Infrastruktur nutzen

·Zeitersparnis aufgrund einer verbesserten Eisenbahninfrastruktur (in Stunden)

Verkehr

Beförderung auf der Schiene

516

Europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS) an der Strecke

100 %

0 %

40 %

0 %

·km (doppeltes Gleisäquivalent) (TEN-V/nicht-TEN-V)

·

Verkehr

Beförderung auf der Schiene

517

Telematikanwendungen zur Unterstützung von Schienenkapazität, Zugvorbereitung, Verkehrs- und Krisenmanagement

100 %

40 %

40 %

0 %

·Zahl der Infrastrukturbetreiber, die den technischen Spezifikationen der EU entsprechen

·Zahl der Bahnhofsbetreiber, die den technischen Spezifikationen der EU entsprechen

·Zahl der Terminalbetreiber, die den technischen Spezifikationen der EU entsprechen

·Anteil des Schienenverkehrs (gemessen in Zugkilometern), der von konformen Telematikanwendungen bedient wird

·Entwicklung des Personen- und Güterverkehrs auf der Schiene (gemessen in Zugkilometern)

·Entwicklung der Verspätungen (Anteil der Züge, die den Schwellenwert für Verspätungen von 5 Minuten (Personen) und 30 Minuten (Güter) überschreiten)

Verkehr

Beförderung auf der Schiene

518

Mobile Eisenbahnausrüstung (Sonstiges)

40 %

0 %

40 %

0 %

·Zahl der Lokomotiven/Züge

·Jährliche Zahl der Personen- oder Frachttonnage, die die Infrastruktur nutzen

·Zeitersparnis aufgrund einer verbesserten Eisenbahninfrastruktur (in Stunden)

Verkehr

Beförderung auf der Schiene

519

Produktion mobiler Eisenbahnausrüstung (emissionsfrei)

100 %

0 %

40 %

0 %

·Zahl der Lokomotiven/Züge

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Jährliche Zahl der Personen- oder Frachttonnage, die die Infrastruktur nutzen

·Zeitersparnis aufgrund einer verbesserten Eisenbahninfrastruktur (in Stunden)

·Verringerung der Schadstoffe in Tonnen (PM2,5 und NOx)

Verkehr

Beförderung auf der Schiene

520

Erwerb mobiler Eisenbahnausrüstung (emissionsfrei) (Kauf und Leasing)

100 %

0 %

40 %

0 %

·Zahl der Lokomotiven/Züge

·

Verkehr

Beförderung auf der Schiene

521

Neubau oder Modernisierung von Eisenbahnstrecken

100 %

40 %

40 %

0 %

·km neu gebaute oder modernisierte Eisenbahnstrecken mit Elektrifizierung (nach TEN-V/nicht-TEN-V)

·km neu gebaute oder modernisierte Eisenbahnstrecken ohne Elektrifizierung (TEN-V/nicht TEN-V)

·

Verkehr

Beförderung auf der Schiene

522

Nachrüstung mobiler Ausrüstung im Zusammenhang mit der systemweiten Einführung neuer Technologien (z. B. leise Bremsen, digitale automatische Kupplung)

40 %

40 %

40 %

0 %

·Zahl der nachgerüsteten Fahrzeuge

·Jährliche Anzahl der Gütertonnage, die die Eisenbahninfrastruktur nutzt

·Zeiteinsparungen aufgrund der Nutzung der digitalen automatischen Kupplung (in Stunden)

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2

Verkehr

Beförderung auf der Schiene

523

Bahnhofs- oder Terminalkapazität

100 %

40 %

40 %

0 %

·Zusätzliche Bahnhofs-/Terminalkapazität (Fahrgäste) (nach TEN-V/nicht-TEN-V)

·Zusätzliche Bahnhofskapazität (Fracht) (nach TEN-V/nicht-TEN-V)

·Zahl der gebauten Eisenbahnterminals

·Jährliche Zahl der Fahrgäste, die die Infrastruktur nutzen

·Zeitersparnis aufgrund einer verbesserten Eisenbahninfrastruktur (in Stunden)

·Verringerung der Schadstoffe in Tonnen (PM2,5 und NOx)

Verkehr

Reformen

524

Politik und Regelungsrahmen: Verkehr

40 %

40 %

40 %

0 %

·Zahl der verabschiedeten oder in Kraft getretenen Gesetze

·Zahl der abgeschlossenen politischen Vorbereitungen oder Evaluierungen

·Zahl der abgeschlossenen Konsultationen mit Interessenträgern

·Zahl der geltenden Durchführungsverordnungen oder Leitlinien

·Zahl der endgültigen Annahmen der Strategie oder des Rahmens

·Zahl der entwickelten öffentlichen Dienste oder Verfahren

·Zahl der TAIEX-Veranstaltungen zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltungen von Nicht-EU-Ländern

·Zahl der TWINNING-Projekte zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltungen von Drittländern

·Zahl der einschlägigen politischen Maßnahmen, die in Drittländern entwickelt/überarbeitet und/oder umgesetzt werden

Verkehr

Straßenverkehr

525

Infrastruktur, die einen emissionsarmen oder emissionsfreien Straßenverkehr und öffentlichen Verkehr ermöglicht (ausgenommen Tankstellen)

100 %

40 %

40 %

0 %

·Zahl der Infrastrukturen nach Art

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Zahl der Nutzer von neu gebauten, instandgesetzten, ausgebauten oder modernisierten Straßen pro Jahr

·Zeitersparnis aufgrund einer verbesserten Straßeninfrastruktur (in Stunden)

Verkehr

Straßenverkehr

526

Lade- und Betankungsinfrastruktur, die einen emissionsarmen oder emissionsfreien Verkehr für Busse/Lkw/Reisebusse/Pkw/Lieferwagen ermöglicht

100 %

40 %

40 %

0 %

·Zahl der Tankstellen und Ladestationen (nach TEN-V/nicht-TEN-V) nach Kraftstoffart

·Leistung (kgH2/Tag oder MWh/Tag) der Tankstellen/Ladestationen (nach TEN-V/nicht-TEN-V) nach Kraftstoffart

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Menge der über die Betankungs-/Ladestationen verteilten Kraftstoffe

Verkehr

Straßenverkehr

527

Emissionsarmer oder emissionsfreier Stadt- und Vorortverkehr, Personenkraftverkehr (schwere und leichte Nutzfahrzeuge und Motorräder)

100 %

0 %

40 %

0 %

·Zahl der Fahrzeuge nach Kraftstoffart

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Zahl der Nutzer neuer oder modernisierter öffentlicher Verkehrsmittel pro Jahr

·Verringerung der Schadstoffe in Tonnen (PM2,5 und NOx)

Verkehr

Straßenverkehr

528

Emissionsarme Personenkraftwagen

40 %

0 %

40 %

0 %

·Zahl der Fahrzeuge nach Kraftstoffart

·Zahl der Fahrzeuge nach Fahrzeugart (Pkw, Lieferwagen, Bus, Lkw, Reisebus)

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Verringerung der Schadstoffe in Tonnen (PM2,5 und NOx)

Verkehr

Straßenverkehr

529

Neu gebaute oder ausgebaute Straßen

0 %

40 %

40 %

0 %

·Zahl der km (nach TEN-V/nicht -EN-V)

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Verringerung der Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten

Verkehr

Straßenverkehr

530

Kauf von nicht emissionsfreien oder emissionsarmen Straßenfahrzeugen für den Verkehr

0 %

0 %

40 %

0 %

·Zahl der Fahrzeuge nach Art

Verkehr

Straßenverkehr

531

Sanierte oder modernisierte Autobahnen und Straßen

0 %

40 %

0 %

0 %

·Zahl der km (nach TEN-V/nicht-TEN-V)

·Zahl der Nutzer von neu gebauten, instandgesetzten, ausgebauten oder modernisierten Straßen pro Jahr

·Zeitersparnis aufgrund einer verbesserten Straßeninfrastruktur

·Verringerung der Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten

Verkehr

Straßenverkehr

532

Sichere Parkinfrastruktur

0 %

40 %

0 %

0 %

·Zahl der neuen oder ausgebauten Parkplätze/Parkflächen (nach TEN-V/nicht-TEN-V)

Verkehr

Straßenverkehr

533

Emissionsfreie Personenkraftwagen

100 %

0 %

100 %

0 %

·Zahl der Fahrzeuge nach Kraftstoffart

·Zahl der Fahrzeuge nach Fahrzeugart (Pkw, Lieferwagen, Bus, Lkw, Reisebus)

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Verringerung der Schadstoffe in Tonnen (PM2,5 und NOx)

Verkehr

Straßenverkehr

534

Nachrüstung von Straßenfahrzeugen zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit oder zur Verringerung der Luftschadstoffemissionen

40 %

0 %

100 %

0 %

·

·Verringerung der Schadstoffe in Tonnen (PM2,5 und NOx)

·Verringerung der Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten

Verkehr

Seeverkehr

535

Infrastruktur und Ausrüstung, die den Nutzern des Seeverkehrs einen emissionsarmen oder emissionsfreien Verkehr ermöglicht

100 %

40 %

100 %

0 %

·Zahl, Kraftstoffart und Leistung der Tankstellen (nach TEN-V/nicht-TEN-V)

·Leistung (kgH2/Tag) und Kraftstoffart der Tankstellen (nach TEN-V/nicht-TEN-V)

·Zahl und Leistung (MWh) der landseitigen Stromversorgung (OPS) (nach TEN-V/nicht-TEN-V)

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

Verkehr

Seeverkehr

536

Güter- und/oder Personenseeverkehr – neue emissionsarme oder emissionsfreie Schiffe, einschließlich Schiffen für Hafen- und Dienstbetrieb (z. B. Offshore-Schiffe, Baggerarbeiten, Eisbrecher) sowie zugehörige Ausrüstung

100 %

40 %

100 %

0 %

·Zahl der Schiffe nach Art

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Verringerung der Schadstoffe in Tonnen (PM2,5 und NOx)

Verkehr

Seeverkehr

537

Güter- und/oder Personenseeverkehr – Nachrüstung emissionsfreier oder emissionsarmer Schiffe, einschließlich Schiffen für Hafen- und Dienstbetrieb (z. B. Offshore-Schiffe, Baggerarbeiten, Eisbrecher) sowie zugehörige Ausrüstung

100 %

40 %

100 %

0 %

·Zahl der Schiffe nach Art

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Verringerung der Schadstoffe in Tonnen (PM2,5 und NOx)

Verkehr

Seeverkehr

538

Notfalleinsatzschiffe (z. B. für Such- und Rettungseinsätze, medizinische Versorgung, Küstenwache)

0 %

0 %

0 %

0 %

·Zahl und Typ der neuen Schiffsart

·Zahl der unterstützten Projekte

·Zusätzliche Bevölkerung, die von Schutzmaßnahmen profitiert (z. B. abgedecktes Gebiet)

·Verringerung von Schäden oder Todesfällen aufgrund von Eingriffen

Verkehr

Seeverkehr

539

Seehäfen

40 %

40 %

0 %

0 %

·Zahl der Häfen (nach TEN-V/nicht-TEN-V)

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

Verkehr

Seeverkehr

540

Infrastruktur und Ausrüstung für emissionsfreien Betrieb in Binnen- und Seehäfen

40 %

40 %

40 %

0 %

·Zahl der Häfen (nach TEN-V/nicht-TEN-V)

·Zahl und Leistung der Tankstellen (nach TEN-V/nicht-TEN-V) nach Kraftstoffart

·Leistung (kgH2/Tag) der Tankstellen (nach TEN-V/nicht-TEN-V)

·Zahl und Leistung (MWh) der landseitigen Stromversorgung (OPS) (nach TEN-V/nicht-TEN-V)

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Zahl der Kapazität der installierten emissionsfreien Infrastruktur (Anzahl, MW)

·Verringerung der Schadstoffe in Tonnen (PM2,5 und NOx)

Verkehr

Städtischer Nahverkehr

541

Umweltfreundliches rollendes Material im Nahverkehr

100 %

0 %

100 %

0 %

·Zahl der Straßenbahnen

·Zahl der Busse

·Kapazität umweltfreundlicher Fahrzeuge für den öffentlichen Verkehr (Anzahl der Fahrgäste)

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Zahl der Nutzer neuer oder modernisierter öffentlicher Verkehrsmittel pro Jahr

·Verringerung der Schadstoffe in Tonnen (PM2,5 und NOx)

Verkehr

Städtischer Nahverkehr

542

Neu gebaute oder ausgebaute emissionsfreie oder emissionsarme städtische Verkehrsinfrastruktur (U-Bahn-/Straßenbahn/Stadtbahn/Luft)

100 %

40 %

40 %

0 %

·Zahl der km (nach TEN-V/nicht -EN-V)

·Zahl der U-Bahn-/Straßenbahn-/Stadtbahn-Züge (nach TEN-V/nicht-TEN-V)

·Zahl der Bahnhöfe/Haltestellen/Vertiports (nach TEN-V/nicht TEN-V)

·Jährlich vermiedene THG-Emissionen in tCO2e

·Zahl der Nutzer neuer oder modernisierter öffentlicher Verkehrsmittel pro Jahr

·Verringerung der Schadstoffe in Tonnen (PM2,5 und NOx)

Verkehr

Städtischer Nahverkehr

543

Stadtplanung für den Verkehr

40 %

40 %

40 %

0 %

·Zahl der unterstützten Strategien für die integrierte territoriale Entwicklung

·Zahl der integrierten Projekte für die territoriale Entwicklung

·Von Projekten im Rahmen von Strategien für integrierte territoriale Entwicklung betroffene Einwohnerzahl

*    Interventionsbereich, in dem die Gleichstellung der Geschlechter ein Hauptziel ist („Gleichstellung der Geschlechter Score 2“)

**    Gegebenenfalls kann ein spezifischerer Interventionsbereich zugewiesen werden, wenn im Zuge der Durchführung der Maßnahme zusätzliche Informationen verfügbar werden

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Brüssel, den 16.7.2025

COM(2025) 545 final

ANHÄNGE

des Vorschlags für eine

VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

zur Festlegung eines Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmens für den Haushalt sowie anderer horizontaler Vorschriften für die Programme und Tätigkeiten der Union

{SEC(2025) 590 final} - {SWD(2025) 590 final} - {SWD(2025) 591 final}


ANHANG II
Übersicht der Codes für die Dimension „Art des Gebiets“

Teil 1: CODES FÜR DIE DIMENSION „ART DES GEBIETS“ (I)

01

Städtische Gebiete

02

Ländliche Gebiete

03

Vom industriellen Wandel betroffene Gebiete

04

Inseln und Küstengebiete

05

Sonstige territoriale Ausrichtung

06

Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte

07

Keine territoriale Ausrichtung

Teil 2: CODES FÜR DIE DIMENSION „ART DES GEBIETS“ (II)

01

Gebiete in äußerster Randlage

02

Kleine Inseln des Ägäischen Meeres

03

Region an der Ostgrenze

04

Nördliche Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte

Teil 3: CODES FÜR DIE DIMENSION DER TERRITORIALEN INITIATIVE UND DER LOKALEN ZUSAMMENARBEIT

01

Integrierte territoriale und städtische Entwicklung

02

Von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung (LEADER)

03

Sonstige territoriale Instrumente

Teil 4: STANDORT (NUTS2)

XX

Code der Region/des Gebiets, in der/dem das Vorhaben durchgeführt wird, gemäß der Gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003. 

ANHANG III
Spezifische Ziele hinsichtlich der Ausgaben für den Klima- und Umweltschutz

Bei den folgenden Programmen und Instrumenten soll mindestens der folgende Anteil ihrer Gesamtmittelausstattung zur Verwirklichung der Klima- und Umweltschutzziele beitragen:

1.Pläne für national-regionale Partnerschaften: 43 %

2.Europäischer Fonds für Wettbewerbsfähigkeit: 43 %

3.Rahmenprogramm für Forschung und Innovation: 40 %

4.Fazilität „Connecting Europe“: 70 %

5.Instrument „Europa in der Welt“: 30 %



ANHANG IV
Liste der Programme und Tätigkeiten zur durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung

1.Pläne für national-regionale Partnerschaften

2.Europäischer Fonds für Wettbewerbsfähigkeit

3.Rahmenprogramm für Forschung und Innovation

4.Instrument „Europa in der Welt“

5.Erasmus – Europäisches Solidaritätskorps

6.Kreatives Europa – Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte

7.Katastrophenschutzverfahren der Union

8.Programm „Justiz“

9.EU-Hilfsprogramm für die türkisch-zyprische Gemeinschaft

10.Überseeische Länder und Gebiete (einschließlich Grönland)

ANHANG V
Information, Kommunikation und Sichtbarkeit

(1)Verwendung und technische Merkmale des Emblems der Union (im Folgenden „Emblem“):

a)Das Emblem und die Finanzierungserklärung werden bei allen Informations-, Kommunikations- und Öffentlichkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Durchführung der von der Union unterstützten Maßnahmen deutlich hervorgehoben. Dazu gehören insbesondere Medienkontakte, Konferenzen, Seminare und Informationsmaterialien wie Broschüren, Faltblätter, Plakate, Banner, Präsentationen und Waren sowie digitale Produkte, Websites (einschließlich deren mobiler Ansichten) und traditionelle oder Social-Media-Plattformen. Infrastrukturen, Fahrzeuge, Versorgungsgüter und Ausrüstungsgegenstände, die im Rahmen der von der EU kofinanzierten Maßnahmen genutzt oder geliefert werden, müssen eindeutig identifiziert werden.

b)Der Hinweis zur Finanzierung mit dem Wortlaut „Unterstützt von der Europäischen Union“ darf nicht abgekürzt werden und muss neben dem Emblem stehen. Dieser Text wird in die Landessprachen übersetzt. Auf Antrag der Kommission kann die Finanzierungserklärung durch die Worte „Europäische Union“ ersetzt werden. Diese vereinfachte Darstellung ist vollständig auszuschreiben und in die Landessprachen zu übersetzen.

c)Bei Partnern, die Außenmaßnahmen durchführen, wird der Hinweis zur Finanzierung durch die Erklärung „In Partnerschaft mit der Europäischen Union“ ersetzt und muss vollständig ausgeschrieben neben dem Emblem stehen. Dieser Text wird in die Landessprachen übersetzt.

d)Die in Verbindung mit dem Emblem der Union zu verwendende Schriftart muss einfach und leicht lesbar sein. Die empfohlene Schriftart ist Arial.

e)Die Schrift darf nicht unterstrichen werden. Texteffekte sind nicht zulässig.

f)Bei der Positionierung des Textes im Verhältnis zum Emblem ist darauf zu achten, dass der Text sich nicht mit dem Emblem überschneidet.

g)Die Schriftart muss je nach Hintergrund in der blauen Farbe der Europaflagge (Reflex Blue 1 ), Weiß oder Schwarz gehalten sein.

h)Die Schriftgröße muss in angemessenem Verhältnis zur Größe des Emblems stehen.

i)Es muss für einen ausreichenden Kontrast zwischen dem Emblem und dem Hintergrund gesorgt werden. Ist ein mehrfarbiger Hintergrund nicht zu vermeiden, muss ein weißer Rand um die Flagge mit einer Breite von 1/25 der Rechteckhöhe platziert werden.

j)Aus Gründen der Integrität und Sichtbarkeit muss das Emblem neben dem Hinweis zur Finanzierung stets mit einem Freiraum oder einem „Schutzbereich“ umgeben sein, an den kein anderes Element (Text, Bild, Zeichnung, Figur usw.) direkt angrenzt.

k)Die grafischen Elemente des Emblems müssen dem Grafik-Handbuch für das Europa-Emblem in Anhang A1 der Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen entsprechen 2 .

l)Beispiele für das Emblem, einschließlich des Hinweises auf die Finanzierung:

m)Beispiele für die vereinfachte Erklärung der Europäischen Union:

n)Beispiele für die Partnerschaftserklärung für von der Union finanzierte Maßnahmen im Außenbereich:

(2)Die Grundsätze für die Verwendung des Emblems durch Dritte sind in der Verwaltungsvereinbarung mit dem Europarat über die Verwendung des europäischen Emblems durch Dritte festgelegt 3 .

(3)Die Kommission stellt den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union auf Ersuchen Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaterial sowie eine unentgeltliche, nicht ausschließliche und unwiderrufliche Lizenz zur Nutzung solchen Materials und jedweder damit zusammenhängender bereits bestehender Rechte zur Verfügung, mindestens einschließlich der folgenden Rechte:

a)Interne Verwendung, d. h. das Recht, das Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaterial zu reproduzieren, zu kopieren und den Organen und Agenturen der Union und den Behörden der Mitgliedstaaten sowie deren Beschäftigten zur Verfügung zu stellen

b)Reproduktion des Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaterials auf jede Weise und in jeder Form, ganz oder teilweise

c)Übermittlung des Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaterials an die Öffentlichkeit unter Verwendung jedweder Kommunikationsmittel

d)Verbreitung des Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaterials (oder Kopien davon) in jeder Form

e)Speicherung und Archivierung des Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaterials

f)Vergabe von Unterlizenzen der Rechte am Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaterial an Dritte.

(4)Die Kommission kann im Einklang mit den Grundsätzen der Vereinfachung und Verhältnismäßigkeit Kommunikationsvorlagen und weitere Leitlinien zur Unterstützung von Begünstigten bereitstellen. Partner, die EU-finanzierte Maßnahmen im Außenbereich im Rahmen von Global Gateway durchführen, befolgen die spezifischen Leitlinien.

(1)    Pantone-Referenz, in Vierfarbendruck: C:100 %, M:80 %, Y:0 %, K:0 %, Digitalfarbdruck: R:0 %, G:51 %, B:153 %, Hexadezimal: #003399
(2)    Abrufbar unter https://style-guide.europa.eu/o/opportal-service/isg?resource=pdf-web/ISG_de_4web.pdf
(3)     ABl. C 271 vom 8.9.2012, S. 5 .
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