Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52023DC0732

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung des Innovationsfonds im Jahr 2022

COM/2023/732 final

Brüssel, den 24.11.2023

COM(2023) 732 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Durchführung des Innovationsfonds im Jahr 2022


Inhaltsverzeichnis

1    EINLEITUNG    

2    WESENTLICHE ETAPPENZIELE DES INNOVATIONSFONDS IM JAHR 2022    

3    ZWEITE AUFFORERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN FÜR GROẞPROJEKTE (LSC-2021)    

3.1    Beteiligung von Projekten an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen    

3.2    Im Rahmen der Aufforderung zur Verfügung stehendes Budget und beantragte finanzielle Förderung    

3.3    Merkmale der geförderten Projekte    

3.3.1    Sektoren    

3.3.2    Geografische Verteilung    

3.3.3    Potenzial zur Verringerung der Treibhausgasemissionen    

3.3.4    Reifegrad    

3.3.5    Innovationsgrad und Potenzial für die Skalierbarkeit    

4    ZWEITE AUFFORERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN FÜR KLEINPROJEKTE (SSC-2021)    

4.1    Im Rahmen der Aufforderung zur Verfügung stehendes Budget und beantragte finanzielle Förderung    

4.2    Merkmale der geförderten Projekte    

4.2.1    Sektoren    

4.2.2    Geografische Verteilung    

4.2.3    Potenzial zur Verringerung der Treibhausgasemissionen    

4.2.4    Reifegrad    

4.2.5    Innovationsgrad und Potenzial für die Skalierbarkeit    

5    KUMULIERTE ERGEBNISSE DES INNOVATIONSFONDS BIS ENDE 2022    

5.1    Beteiligung von Projekten an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen    

5.2    Im Rahmen der Aufforderungen zur Verfügung stehendes Budget und beantragte finanzielle Förderung    

5.3    Merkmale der geförderten Projekte    

5.3.1    Kategorien und Sektoren    

5.3.2    Geografische Verteilung    

5.3.3    Potenzial zur Verringerung von Treibhausgasemissionen    

5.3.4    Reifegrad    

5.4    Unterstützte innovative Technologien    

5.5    Beitrag zu anderen politischen Zielen der EU    

5.5.1    Synergien mit anderen Finanzierungsinstrumenten    

5.5.2    Wissensaustausch über Lösungen für saubere Technologien    

6    UNTERSTÜTZUNG BEI DER PROJEKTENTWICKLUNG FÜR WENIGER AUSGEREIFTE PROJEKTE    

7    SCHLUSSFOLGERUNGEN UND NÄCHSTE SCHRITTE    

1EINLEITUNG

1.1Kontext und Ziele des Innovationsfonds

Der Innovationsfonds ist eines der weltweit größten Programme zur Finanzierung von Demonstrationsprojekten für innovative CO2-arme Technologien. Er wird über das Emissionshandelssystem der Europäischen Union finanziert und trägt zum Erreichen des Ziels der Europäischen Union bei, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.

Die Europäische Union (EU) hat sich verpflichtet, Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Auswirkungen des Klimawandels zu mindern. Im Jahr 2021 wurde das Europäische Klimagesetz 1 als eine der Kerninitiativen für die Umsetzung des europäischen Grünen Deals verabschiedet; darin sind ehrgeizige Ziele für 2030 etwa im Hinblick auf die Verringerung der Treibhausgasemissionen, die Einführung von Technologien für erneuerbare Energien und die Energieeffizienz festgelegt. Ziel der Verordnung ist es, in der EU bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Zur Erreichung dieses Ziel werden erhebliche Anstrengungen erforderlich sein, unter anderem in Form von regulatorischer sowie öffentlicher Unterstützung, um Innovationen zu fördern und für eine schnellere Marktreife von CO2-freien und CO2-armen freien Lösungen zu sorgen.

Das Emissionshandelssystem der EU (EU-EHS) ist ein Eckpfeiler der EU-Politik zur Bekämpfung des Klimawandels und ein wichtiges Instrument zur kosteneffizienten Senkung der Treibhausgasemissionen. Mit dem im Jahr 2005 eingerichteten 2 System wurde der weltweit erste – und mittlerweile größte – CO2-Markt geschaffen, der rund 40 % der Treibhausgasemissionen der EU abdeckt. Im Jahr 2018 wurde mit der überarbeiteten EU-EHS-Richtlinie der Innovationsfonds (IF) eingerichtet; über ihn werden mit den Einnahmen aus der Versteigerung von 450 Millionen Emissionszertifikaten in den vom EU-EHS erfassten Sektoren Innovationen in Bezug auf CO2-arme Technologien und Verfahren unterstützt. Mit der Annahme der einschlägigen delegierten Verordnung 3 im Jahr 2019 nahm der Innovationsfonds offiziell seine Tätigkeit auf, um Finanzhilfen sowie Beiträge zu Mischfinanzierungen zur Unterstützung der relevanten Kosten förderfähiger Projekte bereitzustellen.

Der Innovationsfonds ist eines der weltweit größten Finanzierungsprogramme für die kommerzielle Demonstration von innovativen CO2-freien und CO2-armen Technologien, mit dessen Hilfe industrielle Lösungen zur Dekarbonisierung Europas auf den Markt gebracht und der Übergang Europas zur Klimaneutralität unterstützt werden sollen. Über den Innovationsfonds werden Mittel in fünf Schlüsselbereichen bereitgestellt: i) energieintensive Industrien (EII), ii) Technologien für erneuerbare Energien, iii) CO2-Abscheidung und geologische Speicherung von CO2 (carbon capture and storage, CCS), iv) Energiespeicherung sowie v) klimaneutrale Mobilität und Gebäude.

Im Juli 2021 nahm die Europäische Kommission im Rahmen des „Fit-für-55“-Pakets von Legislativmaßnahmen zur Umsetzung der ehrgeizigeren Klimaziele der EU für 2030 einen Vorschlag zur Überarbeitung der EU-EHS-Richtlinie 4   an. Das Maßnahmenpaket umfasste eine Änderung der Bestimmungen über den Innovationsfonds und erstreckte sich auf drei wesentliche Aspekte, die in den nachstehenden Aufzählungspunkten erläutert werden.

I)Erhöhung der dem Innovationsfonds zugewiesenen EHS-Zertifikate von 450 Millionen auf rund 530 Millionen. Das bedeutet, dass zwischen 2020 und 2030 über den Innovationsfonds schätzungsweise 40 Mrd. EUR für Investitionen zur Verfügung gestellt werden. 5

II)Erweiterung des Anwendungsbereichs des Innovationsfonds sowohl in Bezug auf die Sektoren (die nun auch den Seeverkehr, den Luftverkehr, den Gebäudesektor und den Straßenverkehr umfassen) als auch in Bezug auf den Innovationsgrad (sodass nun auch Technologien mit einem höheren Reifegrad förderfähig sind).

III)Einführung eines neuen Fördermechanismus, bei dem die Projekte auf der Grundlage
eines Ausschreibungsverfahrens (d. h. einer Auktion) ausgewählt werden. Dies ermöglicht die Umsetzung von Förderregelungen wie Verträgen über feste Prämien, Differenzverträgen oder CO2-Differenzverträgen, die bis zu 100 % der jeweiligen Kosten abdecken.

Abbildung 1: Wesentliche Aspekte des Innovationsfonds nach der Überarbeitung des EU-EHS

Die Kommission arbeitet derzeit an einer Änderung des für den Innovationsfonds geltenden Rechtsrahmens; 6 dadurch soll sichergestellt werden, dass i) der Fonds vollständig an die jüngsten Änderungen der EU-EHS-Richtlinie angeglichen wird und ii) die Erkenntnisse aus den ersten Jahren der Durchführung berücksichtigt werden. Eine endgültige Fassung der delegierten Verordnung soll bis Ende 2023 verabschiedet werden.

Gemäß der EU-EHS-Richtlinie 7 muss die Kommission dem Ausschuss für Klimaänderung bis zum 31. Dezember 2023 und danach jedes Jahr Bericht über die Durchführung des Innovationsfonds erstatten.

1.2Übersicht über die Funktionsweise des Innovationsfonds

Mit dem Innovationsfonds sollen innovative Technologien, Techniken und Verfahren unterstützt werden, die i) das Potenzial haben, die Treibhausgasemissionen in den unter das EU-EHS fallenden Sektoren erheblich zu verringern, ii) ein Marktpotenzial für eine breite Reproduzierbarkeit besitzen und iii) kosteneffizient sind. Der Innovationsfonds trägt durch folgende Elemente zur Schließung der Finanzierungslücke bei: i) Finanzhilfen, die über Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen oder Auktionen vergeben werden, ii) andere Förderstrukturen wie Beiträge zu Mischfinanzierungen und iii) Unterstützung in Form von technischer und finanzieller Beratung im Rahmen des Programms zur Unterstützung bei der Projektentwicklung.

Der Innovationsfonds dient der finanziellen Unterstützung von Projekten zur Demonstration hoch innovativer Technologien, Verfahren oder Produkte, die ein erhebliches Potenzial zur Verringerung der Treibhausgasemissionen aufweisen. Diese Unterstützung erfolgt hauptsächlich in Form von Finanzhilfen, kann aber auch auf anderen Wegen bereitgestellt werden, etwa durch Beiträge zu Mischfinanzierungen im Rahmen anderer EU-Investitionsförderinstrumente oder durch Beratung über das Programm zur Unterstützung bei der Projektentwicklung oder durch Instrumente, die im delegierten Rechtsakt über den Innovationsfonds festgelegt sind. Über die im Rahmen des Innovationsfonds gewährten Finanzhilfen können im Falle einer Vergabe über eine reguläre Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bis zu 60 % und im Falle der Vergabe im Rahmen eines Ausschreibungsmechanismus bis zu 100 % der relevanten Kosten 8 eines Projekts finanziert werden. Hierdurch wird sowohl eine kosteneffiziente Zuweisung der Fördermittel als auch die Mobilisierung privater Investitionen gewährleistet.

Bis zum Ende des in diesem Bericht erfassten Berichtszeitraums, der sich auf das Jahr 2022 erstreckt, erfolgte die Vergabe im Rahmen des Innovationsfonds hauptsächlich über offene Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Diese Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ergingen getrennt voneinander für zwei Kategorien von Projekten: zum einen für Projekte mit geschätzten Investitionsausgaben von weniger als 7,5 Mio. EUR (Kleinprojekte) und zum anderen für Projekte mit geschätzten Investitionsausgaben von mehr als 7,5 Mio. EUR (Großprojekte). Unabhängig davon, ob es sich um Groß- oder Kleinprojekte handelt, werden die Mittel ohne Unterscheidung nach der Art der im Projekt vorgeschlagenen Technologie vergeben, sofern das Projekt in einen der Sektoren fällt, die für eine Förderung aus dem Innovationsfonds infrage kommen.

Die Vorschläge werden anhand von fünf Kriterien bewertet: i) Vermeidung von Treibhausgasemissionen, ii) Innovationsgrad, iii) technische, finanzielle und operationelle Reife, iv) Potenzial für die Skalierbarkeit und v) Kosteneffizienz bei der Vermeidung von Treibhausgasemissionen. Über den Innovationsfonds werden hoch innovative Projekte gefördert, die den umfassenden Übergang zu klimaneutralen industriellen Ökosystemen erleichtern. Um für eine Finanzierung infrage zu kommen, müssen die Projekte im Vergleich zum derzeitigen Stand der Technik in der EU mehr als nur inkrementelle Innovationen bieten. In der Regel werden die ausgewählten Projekte entweder als sehr innovative oder bahnbrechende Projekte eingestuft. Zudem besitzen sie eine hohe technologische Reife und ein erhebliches Potenzial für die Skalierbarkeit; d. h., sie werden sowohl i) weitere Verringerungen von Treibhausgasen ermöglichen, indem die Technologie selbst oder deren Anwendung auf andere Standorte und Sektoren übertragen wird, als auch ii) zu einer Zusammenarbeit verschiedener Akteure der regionalen und europäischen Wirtschaft führen. Über den Innovationsfonds werden somit hoch innovative Projekte gefördert, die die industriellen Ökosysteme in Europa bei einem umfassenden Übergang zur Klimaneutralität unterstützen werden.

Über das Programm zur Unterstützung bei der Projektentwicklung bietet der Innovationsfonds überdies maßgeschneiderte Unterstützung in Form von Finanzhilfen und technischer Hilfe für vielversprechende Projekte, die bei einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen aufgrund ihres unzureichenden Reifegrads nicht ausgewählt werden konnten. Durch das Programm sollen diese abgelehnten Projekte Unterstützung erhalten, damit sie ihren Reifegrad und damit ihre Erfolgschancen bei nachfolgenden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Innovationsfonds erhöhen können.

Die Funktionsweise des Innovationsfonds basiert auf der koordinierten Arbeit von vier wesentlichen Akteuren. Der Beitrag jedes dieser Akteure wird in den nachstehenden Aufzählungspunkten erläutert.

·Die Generaldirektion Klimapolitik der Europäischen Kommission (GD CLIMA) trägt die Gesamtverantwortung für die Durchführung des Innovationsfonds; unter anderem trifft sie die Entscheidungen über die Höhe der finanziellen Unterstützung, die politischen Prioritäten und die wesentlichen Elemente jeder Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen. Darüber hinaus trägt die GD CLIMA die Gesamtverantwortung für die Verabschiedung der Gewährungsbeschlüsse.

·Die Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) ist zuständig für i) die Veröffentlichung der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, ii) die Bewertung der Aufforderungen, iii) die Vorbereitung und Formalisierung der Finanzhilfevereinbarungen und iv) die Überwachung und Kontrolle sowie die Ausführung der Zahlungen während der Projektdurchführung.

·Die Europäische Investitionsbank (EIB) ist dafür zuständig, ausgewählten Projekten Unterstützung bei der Projektentwicklung zu leisten.

·Die EU-Mitgliedstaaten spielen eine wesentliche Rolle bei der Kontaktaufnahme mit potenziellen Antragstellern in ihrem Gebiet und unterstützen diese sowohl bei der Antragstellung (z. B. durch Förderregelung auf einzelstaatlicher Ebene) als auch bei der Projektdurchführung (z. B. durch vereinfachte Genehmigungsverfahren). Zudem konsultiert die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten sowohl i) zu den Finanzierungsbeschlüssen, die den regelmäßigen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für den Innovationsfonds zugrunde liegen, als auch ii) zur Liste der für eine Förderung ausgewählten Projekte.

1.3Beitrag des Innovationsfonds zu den politischen Zielen der EU

Der Innovationsfonds trägt im Rahmen seines Ziels, die Einführung von europäischen klimaneutralen sowie innovativen Technologien zu unterstützen, zur Verwirklichung mehrerer konkreter politischer Ziele des europäischen Grünen Deals bei. In den nachstehenden Aufzählungspunkten sind die sieben Hauptziele aufgeführt, zu deren Verwirklichung der Innovationsfonds beiträgt.

·Er trägt zur Verwirklichung der Ziele des EU-Klimagesetzes 9 bei, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 % zu reduzieren.

·Er trägt zur Verwirklichung des Ziels bei, die Verwendung von erneuerbarem Wasserstoff in Europa zu fördern, das in mehreren Initiativen formuliert ist, unter anderem in i) der REPowerEU-Initiative 10 , nach der bis 2030 in Europa 10 Millionen Tonnen an erneuerbarem Wasserstoff aus heimischer Produktion sowie weitere 10 Millionen Tonnen über internationale Einfuhren bereitgestellt werden sollen, ii) der Wasserstoffstrategie 11 , nach der bis 2050 in Europa Elektrolyseure mit einer Leistung von 40 GW zur Produktion von 40 Millionen Tonnen Wasserstoff installiert werden sollen, und iii) der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 12 , nach der bis 2030 42 % und bis 2035 60 % des in der Industrie verwendeten Wasserstoffs aus erneuerbaren Quellen stammen sollen.

·Er leistet einen Beitrag zur Verwirklichung der EU-Ziele für die Entwicklung alternativer Kraftstoffe, z. B. der Ziele der Initiative „ReFuelEU Aviation“ 13 , nach denen der Anteil nachhaltiger Flugkraftstoffe auf Flughäfen in der EU bis 2025 bei 2 % (und bis 2030 bei 6 %, bis 2035 bei 20 % und bis 2050 bei 70 %) liegen soll. Zudem trägt er zur Verwirklichung des im Aktionsplan für Biomethan enthaltenen Ziels bei, nach dem bis 2030 eine einheimische (d. h. EU-interne) Biomethanproduktion in Höhe von 35 Mrd. m3 erreicht werden soll.

·Er trägt zur Verwirklichung der in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 14 und REPowerEU-Initiative vorgesehenen Ziele bei, nach denen die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ausgebaut werden und der Anteil der erneuerbaren Energien am Energiemix bis 2030 bei 45 % liegen soll (durch Ziele wie die Verdoppelung der Solarstromerzeugung bis 2025, die Installation von 600 GW an Solarstromkapazität bis 2030, die Verdoppelung des Einsatzes von Wärmepumpen und die Förderung der Integration von Fernwärmesystemen mit geothermischen und solaren Energiequellen). Er trägt auch zur Verwirklichung der Ziele der Strategie für erneuerbare Offshore-Energien 15 bei, nach der bis 2050 die Offshore-Windenergieleistung bei 300 GW und die Meeresenergieleistung bei 40 GW installierte Leistung soll.

·Er trägt zur Verwirklichung der Ziele der Batterieverordnung 16  bei, wonach das Funktionieren des EU-Binnenmarktes für Batterien verbessert werden soll (unter anderem in Bezug auf die Produkte selbst, die Produktions- und Entsorgungsverfahren sowie Altbatterien und Recyclate), um eine Kreislaufwirtschaft zu fördern. Zudem trägt er zur Verwirklichung des Ziels der Batterieverordnung bei, die ökologischen und sozialen Auswirkungen in allen Phasen des Lebenswegs von Batterien zu verringern.

·Er trägt zur Verwirklichung der allgemeinen Ziele der Netto-Null-Industrie-Verordnung 17 bei, wonach die Fertigungskapazität für Netto-Null-Technologien erneuert und ausgebaut werden soll, damit EU-Unternehmen bis 2030 mindestens 40 % des Bedarfs der EU in Bezug auf diese Technologien decken können. Überdies trägt er zur Verwirklichung des Ziels bei, bis 2030 eine CO2-Speicherkapazität von 50 Millionen Tonnen pro Jahr zu erreichen. 

·Ab 2023 wird der Innovationsfonds auch einen aktiven Beitrag zur Plattform „Strategische Technologien für Europa“ (STEP) 18 leisten, deren Ziel es ist, die bestehenden EU-Finanzierungsinstrumente durchzusetzen und optimal zu nutzen, um rasch finanzielle Unterstützung für Unternehmensinvestitionen in strategische Technologien bereitzustellen. Die Kommission schlägt vor 19 , den Innovationsfonds um 5 Mrd. EUR aus dem STEP-Programm aufzustocken, die für Projekte in Mitgliedstaaten mit einem Pro-Kopf-BIP unter dem EU-Durchschnitt bestimmt sind. Außerdem vergibt die Plattform an Projekte während des Auswahlverfahrens ein „Souveränitätssiegel“ – ein neues Siegel, das Projektträgern dabei helfen soll, öffentliche und private Investoren zu gewinnen, indem bescheinigt wird, dass ein Projekt einen Beitrag zu den STEP-Zielen leistet, und zwar unabhängig davon, ob das Projekt EU-Fördermittel erhalten konnte.

Die Projekte, die dieses Siegel erhalten, werden auch soziale und wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen, etwa mit Blick auf die Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen im Rahmen des ökologischen Wandels, die Unterstützung der lokalen Wirtschaft und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Branchen zur Förderung von Innovation und Nachhaltigkeit. Durch die Unterstützung der heimischen Produktionskapazitäten für neue Technologien wie Elektrolyseure und Batterien werden die industrielle Basis Europas gestärkt und Skaleneffekte erzielt, wodurch diese Technologien auf internationaler Ebene wettbewerbsfähiger werden. Darüber hinaus kann der Innovationsfonds auch dazu beitragen, die sozialen und arbeitsmarktpolitischen Aspekte des fairen ökologischen Wandels anzugehen, indem die Umstellung von Industrietätigkeiten auf CO2-arme Optionen unterstützt und das vorhandene Fachwissen für die neue grüne Wirtschaft genutzt wird.

1.4Synergien mit anderen EU-Finanzierungsinstrumenten

Im Rahmen des Innovationsfonds soll für Synergien und Komplementarität mit anderen Instrumenten zur Investitionsförderung gesorgt werden, beispielsweise mit i) dem Programm „InvestEU“, ii) den Darlehensprogrammen der EIB und iii) anderen EU-Finanzierungsprogrammen wie „Horizont Europa“ und der Fazilität „Connecting Europe“. Weitere Einzelheiten zu den bislang mit diesen Instrumenten erzielten Synergien und Komplementaritäten finden sich in Abschnitt 5.5.1 dieses Berichts.

1.5Wissensaustausch über Lösungen für saubere Technologien

Der Wissensaustausch ist ein wesentlicher Bestandteil des Innovationsfonds, da er die Reproduzierbarkeit und die schnellere Marktdurchdringung der durch den Fonds geförderten Technologien oder Lösungen unterstützt.

Gemäß der delegierten Verordnung über den Innovationsfonds müssen alle Vorschläge, für die eine Förderung aus dem Innovationsfonds beantragt wird, einen Plan für den Wissensaustausch enthalten, um sicherzustellen, dass i) erworbene Kenntnisse aktiv weitergegeben werden, ii) der Ausbau der Technologien bis zur kommerziellen Marktreife unterstützt wird und iii) die Einführung und Vermarktung der vorgeschlagenen Technologien beschleunigt wird. Auf der Website von durch den Innovationsfonds geförderten Projekten sollten der Öffentlichkeit Informationen über die Konzeption und Durchführung der Projekte zur Verfügung gestellt werden, wobei auch auf die erhaltenen EU-Mittel hingewiesen werden sollte. Zudem ist es besonders wichtig, dass die Erkenntnisse im Zusammenhang mit den Herausforderungen, die beim Abschluss der Gesamtfinanzierung 20 und der Inbetriebnahme auftraten, im Rahmen der Projekte zusammengetragen werden. Diese Informationen sollen helfen, die Marktdurchdringung der demonstrierten Technologien zu erleichtern und die Risiken beim Übergang zu einer umfassenden Produktion und Nutzung CO2-armer Produkte zu verringern.

Die im Rahmen der Projekte gesammelten Informationen werden von der Kommission als Grundlage für die Konzeption weiterer politischer Maßnahmen verwendet. Ferner werden sie genutzt, um andere Projekte, Akteure der Industrie und künftige Antragsteller im Rahmen des Innovationsfonds zu unterstützen. Durch die CINEA und den Rahmen für den Wissensaustausch wird gewährleistet, dass wirtschaftlich sensible Informationen vertraulich bleiben. Zu den Aktivitäten innerhalb des Rahmens für den Wissensaustausch zählen i) die Durchführung vertraulicher Treffen zwischen den Verantwortlichen von aus dem Innovationsfonds geförderten Projekten, ii) die Organisation öffentlicher Veranstaltungen zum Wissensaustausch, zur Stärkung von Synergien mit anderen EU-finanzierten Projekten und Mitgliedstaaten sowie zur Verbreitung der gewonnenen Erkenntnisse und iii) die Bereitstellung von Informationen zum Portfolio der aus dem Innovationsfonds geförderten Projekte. Weitere Einzelheiten zu den bislang im Bereich des Wissensaustauschs durchgeführten Aktivitäten finden sich in Abschnitt 5.1.2 dieses Berichts.

1.6Zweck dieses Berichts

Dieser Bericht enthält einen Überblick über den Stand der Durchführung des Innovationsfonds zum 31. Dezember 2022. Er umfasst i) die Ergebnisse der im Jahr 2022 durchgeführten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und Unterstützungsmaßnahmen bei der Projektentwicklung, ii) die kumulierten Ergebnisse des Innovationsfonds und iii) die Schlussfolgerungen sowie die voraussichtlichen nächsten Schritte.

Gemäß der EU-EHS-Richtlinie 21 muss die Kommission dem Ausschuss für Klimaänderung bis zum 31. Dezember 2023 und danach jedes Jahr Bericht über die Durchführung des Innovationsfonds erstatten. Dieser Bericht sollte eine Analyse der geförderten Projekte nach Sektoren und Mitgliedstaaten sowie Angaben zum erwarteten Beitrag dieser Projekte zum Ziel der Klimaneutralität in der EU bis 2050 enthalten.

Mit dem vorliegenden Bericht soll dieser Anforderung entsprochen und über die Durchführung des Innovationsfonds bis zum 31. Dezember 2022 berichtet werden. Er enthält Folgendes:

(I)einen allgemeinen Überblick über die wichtigsten Etappenziele, die im Zuge der Durchführung des Innovationsfonds im Jahr 2022 erreicht wurden;

(II)Informationen über die Durchführung und Ergebnisse der im Jahr 2022 im Rahmen des Innovationsfonds ergangenen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen;

(III) die kumulierten Ergebnisse des Innovationsfonds, die seit seiner Einrichtung bis zum Ende des Jahres 2022 erzielt wurden;

(IV) Informationen über den Stand der Durchführung von Unterstützungsmaßnahmen bei der Projektentwicklung zum Ende des Jahres 2022;

(V)einen Überblick über die wichtigsten für das Jahr 2023 geplanten nächsten Schritte.

2WESENTLICHE ETAPPENZIELE DES INNOVATIONSFONDS IM JAHR 2022

In den folgenden Abschnitten sind die sechs wesentlichen Etappenziele aufgeführt, die der Innovationsfonds im Jahr 2022 erreicht hat.

1.Gewährung von Finanzhilfen im Rahmen der zweiten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Großprojekte (LSC-2021). Die Aufforderung umfasste ein Gesamtbudget von 1,5 Mrd. EUR für Projekte mit geschätzten Investitionsausgaben von über 7,5 Mio. EUR pro Projekt. Die Aufforderung wurde am 26. Oktober 2021 veröffentlicht, und die Finanzhilfen wurden am 11. Juli 2022 gewährt.

2.Veröffentlichung der zweiten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und Gewährung von Finanzhilfen für Kleinprojekte (SCC-2021). Die Aufforderung umfasste ein Budget von 100 Mio. EUR für Projekte mit geschätzten Investitionsausgaben von weniger als 7,5 Mio. EUR pro Projekt. Sie wurde am 31. März 2022 veröffentlicht, und die Finanzhilfen wurden am 12. Dezember 2022 gewährt.

3.Veröffentlichung der dritten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Großprojekte (LSC-2022). Die Aufforderung umfasste ein Budget von 3 Mrd. EUR für Projekte mit geschätzten Investitionsausgaben von über 7,5 Mio. EUR pro Projekt. Sie wurde am 3. November 2022 veröffentlicht. Die Ergebnisse der Aufforderung wurden am 13. Juli 2023 veröffentlicht. 22 Infolge der Aufforderung wurden 41 Projekte für die Vorbereitung einer Finanzhilfevereinbarung ausgewählt.

4.Durchführung von Kommunikations- und Beteiligungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den einzelnen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Für jede Aufforderung organisierten die Kommission und die CINEA spezielle Webinare 23 und Informationstage, bei denen i) den potenziellen Antragstellern ausführliche Erläuterungen zum Text der jeweiligen Aufforderung gegeben wurden, ii) die Fragen der potenziellen Antragsteller beantwortet wurden und iii) den potenziellen Antragstellern weitere Orientierungshilfen für die Antragstellung zur Verfügung gestellt wurden. Parallel dazu wurde eine spezielle telefonische Informationsstelle (Helpdesk) eingerichtet, über die im Jahr 2022 mehr als 1 100 Fragen beantwortet wurden (778 zur Aufforderung für Großprojekte und 334 zur Aufforderung für Kleinprojekte).

5.Durchführung des ersten Programms zur Unterstützung bei der Projektentwicklung und Auswahl weiterer potenzieller Begünstigter. Bis Ende 2022 erhielten insgesamt 40 Projekte, die im Zuge der Aufforderungen für Großprojekte ausgewählt worden waren, Unterstützung im Rahmen des Programms zur Unterstützung bei der Projektentwicklung. Zu diesem Zeitpunkt hatte die EIB die Unterstützung bei der Projektentwicklung für 19 Projekte bereits abgeschlossen, während drei Projekte noch Unterstützung erhielten und mit 15 Projekten Verhandlungen über den Erhalt der Unterstützung geführt wurden. Drei Projekte hatten die Unterstützung abgelehnt.

6.Beginn der Entwicklung der Ausschreibungsmechanismen im Rahmen des Innovationsfonds. Im Jahr 2022 begannen auch die Vorbereitungen für das neue Ausschreibungsverfahren (Auktionsverfahren) im Rahmen des Innovationsfonds. Hierfür wurden Studien über die mögliche ökonomische Konzeption sowie die Preisbildungsmechanismen des Ausschreibungsverfahrens durchgeführt. Die erste Pilotauktion wird im Jahr 2023 durchgeführt. Nähere Informationen dazu wird der Jahresbericht 2023 über den Innovationsfonds enthalten. Das Ausschreibungsverfahren wird auch einen „Auction-as-a-Service“-Mechanismus umfassen. Über diesen Mechanismus können EWR-Ländern ihre nationalen Haushaltsmittel für die Vergabe von Fördermitteln an Projekte in ihrem Hoheitsgebiet verwenden und sich dabei auf einen EU-weiten Auktionsmechanismus stützen, um die wettbewerbsfähigsten Projekte zu ermitteln.

3ZWEITE AUFFORERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN FÜR GROẞPROJEKTE (LSC-2021)

Die Aufforderung LSC-2021 richtete sich an Projekte mit Investitionsausgaben von mehr als 7,5 Mio. EUR pro Projekt. Im Rahmen der Aufforderung wurden 16 Projekte ausgewählt, für die insgesamt 1,78 Mrd. EUR beantragt wurden (eine durchschnittliche Finanzhilfe von 111 Mio. EUR pro Projekt). An der Aufforderung beteiligten sich zahlreiche hervorragende Projekte, und im Rahmen von LSC-2021 konnten nur 36 % der Finanzhilfen vergeben werden, die für Projekte, die die Bewertungsschwellen erreichten oder übertrafen, insgesamt beantragt worden waren. Der im Rahmen von LSC-2021 am stärksten geförderte Sektor ist der Sektor „Zement und Kalk“; auf ihn entfallen vier Projekte, die insgesamt 653 Mio. EUR für die Umsetzung von CCS-Lösungen erhalten. Es wird erwartet, dass die ausgewählten Projekte über einen Zeitraum von zehn Jahren insgesamt zur Vermeidung von 132 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent beitragen werden.

3.1Beteiligung von Projekten an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

Für die Vorschläge im Rahmen von LSC-2021 war ursprünglich ein Budget von 1,5 Mrd. EUR vorgesehen; Ziel war es, in sämtlichen im Rahmen des Innovationsfonds förderfähigen Sektoren Projekte mit geschätzten Investitionsausgaben von mehr als 7,5 Mio. EUR zu fördern. Der Finanzierungsbeschluss, der der Aufforderung vorausging, enthielt zudem eine Flexibilitätsregelung in Höhe von maximal 20 % des Gesamtbudgets für den Fall, dass das Budget nicht für alle eingegangenen Vorschläge, die die Mindestschwellen übertreffen, ausreicht. Die Aufforderung wurde am 26. Oktober 2021 veröffentlicht, die Frist für die Einreichung der Vorschläge lief bis zum 3. März 2022. Die Ergebnisse der Bewertung wurden am 11. Juli 2022 verkündet.

Im Rahmen der Aufforderung gingen 139 Vorschläge ein, von denen 121 (87 %) als für eine Bewertung infrage kommend und zulässig eingestuft wurden (siehe Abbildung 2). Die Qualität der Vorschläge war hoch, sodass 48 Vorschläge die Mindestbewertungsschwelle für eine mögliche Förderung erreichten oder übertrafen. Nach der Einstufung anhand der Bewertungspunkte gemäß den geltenden Vergabekriterien und unter Berücksichtigung des begrenzten zur Verfügung stehenden Budgets wurden 16 Projekte ausgewählt und zur Vorbereitung der Finanzhilfe aufgefordert; fünf Projekte wurden auf die Reserveliste gesetzt.

Abbildung 2: Bewertungsergebnisse für LSC-2021

Für zwei Vorschläge 24 , die für die Vorbereitung der Finanzhilfevereinbarung ausgewählt worden waren, wurde das Verfahren nicht abgeschlossen. Daraufhin wurden die Verantwortlichen des ersten Vorschlags auf der Reserveliste 25 zu Verhandlungen über die Gewährung einer Finanzhilfe eingeladen. Bis Ende 2022 hatten 15 Projekte eine Finanzhilfevereinbarung mit der CINEA unterzeichnet, um eine Förderung aus dem Innovationsfonds zu erhalten; die Finanzhilfevereinbarung für das noch nicht abgeschlossene Projekt der Reserveliste war noch in Vorbereitung.

Bei 59 (45 %) aller im Rahmen von LSC-2021 eingegangenen Vorschläge handelte es sich um Wiedereinreichungen, d. h., sie waren bereits bei der vorangegangenen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen LSC-2020 eingereicht worden; drei von ihnen hatten bereits im Rahmen von LSC-2020 Unterstützung bei der Projektentwicklung erhalten. Von den 16 Vorschlägen, die bei LSC-2021 letztendlich ausgewählt wurden, zählten neun zu diesen 59 Wiedereinreichungen. Dies hat gezeigt, wie sehr Projekte von den bei einer Antragstellung gemachten Erfahrungen profitieren und anschließend ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern können, insbesondere wenn Mängel in Bezug auf die technische, finanzielle und operative Reife der Projekte beseitigt werden. Ferner wird deutlich, wie wichtig das Programm zur Unterstützung bei der Projektentwicklung ist, um den Reifegrad von Projekten zu erhöhen. Nach LSC-2021 wurden 18 der 32 Projekte, die aufgrund des begrenzten verfügbaren Budgets nicht ausgewählt worden waren, eingeladen, die von der EIB bereitgestellte Unterstützung bei der Projektentwicklung in Anspruch zu nehmen.

3.2Im Rahmen der Aufforderung zur Verfügung stehendes Budget und beantragte finanzielle Förderung

Insgesamt wurden für alle Projekte, die an der zweiten Aufforderung für Großprojekte (LSC-2021) teilnahmen, Finanzhilfen in Höhe von 11,2 Mrd. EUR beantragt. Für die Projekte, die laut Bewertung die erforderlichen Mindestschwellen erreichten oder übertrafen, wurden Finanzhilfen von insgesamt 4,97 Mrd. EUR beantragt. Dieser Betrag lag deutlich über den zur Verfügung stehenden Budgetmitteln in Höhe von 1,5 Mrd. EUR. Aus diesem Grund griff die Kommission auf die 20%-Flexibilitätsregelung zurück, um dafür zu sorgen, dass diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen eine größtmögliche Wirkung entfalten konnte. Durch die Flexibilitätsregelung, die in jedem Finanzierungsbeschluss im Rahmen des Innovationsfonds enthalten ist, ist es möglich, in verschiedenen Situationen die Höhe der verfügbaren Mittel anzupassen. Eine solche Situation liegt beispielsweise vor, wenn die Bewertungsergebnisse der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ergeben, dass zwar viele Projekte die erforderlichen Mindestschwellen erreichen oder übertreffen, aber aufgrund der begrenzten Budgetmittel nicht alle diese Projekte zur Vorbereitung einer Finanzhilfevereinbarung eingeladen werden können. Infolgedessen und trotz der Anwendung der Flexibilitätsregelung entfielen auf die Vorschläge, die zur Vorbereitung von Finanzhilfevereinbarungen eingeladen wurden, nur 36 % (1,78 Mrd. EUR) des Gesamtbetrags, der für Vorschläge, die die erforderlichen Mindestschwellen erreichten oder übertrafen, beantragt wurde.

Die Investitionsausgaben der bei LSC-2021 letztendlich ausgewählten Projekte beliefen sich auf insgesamt auf 8,47 Mrd. EUR, während der maximale Betrag an Finanzhilfen für diese Projekte im Rahmen des Innovationsfonds bei 1,78 Mrd. EUR lag. Das bedeutet, dass über den Innovationsfonds andere Investitionen mobilisiert werden konnten, die fast dem Vierfachen seines eigenen Beitrags entsprachen. Die durchschnittlichen Investitionsausgaben pro Projekt betrugen 530 Mio. EUR, und die durchschnittlich beantragte Finanzhilfe belief sich auf rund 111 Mio. EUR pro Projekt.

Die Aufforderung LSC-2021 hat gezeigt, dass Entwickler mit Projekten, für die mehr als 7,5 Mio. EUR beantragt werden, ein zunehmendes Interesse am Innovationsfonds haben. Daher hat sich das für diese Art von Aufforderungen zur Verfügung stehende Budget als nicht ausreichend erwiesen. Nach LSC-2021 konnten von den Projekten, die die für die Auswahl erforderlichen Mindestschwellen erreicht oder übertroffen und Finanzhilfen von insgesamt 4,97 Mrd. EUR beantragt hatten, Projekte im Wert von 3,2 Mrd. EUR nicht ausgewählt werden, weil die Mittel nicht ausreichten. Gleichzeitig hat LSC-2021 gezeigt, dass die wettbewerbliche Ausrichtung der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ein effizientes Mittel darstellt, um private Finanzmittel zu mobilisieren, zumal die Finanzhilfen aus dem Innovationsfonds durchschnittlich 23 % der Investitionsausgaben der Projekte ausmachen.

3.3Merkmale der geförderten Projekte

3.3.1Sektoren

Die 16 Projekte, die letztendlich für die Vorbereitung einer Finanzhilfevereinbarung ausgewählt wurden, verteilten sich auf acht Sektoren (siehe Abbildung 3). Die meisten Projekte (vier Projekte bzw. 25 % aller ausgewählten Projekte) entfielen auf den Sektor „Zement und Kalk“. Auf diese vier Projekte entfielen 37 % aller Finanzhilfen (siehe Abbildung 4). Anhand der ausgewählten Projekte wird deutlich, wie wichtig der Innovationsfonds für die Unterstützung umfassender Initiativen zur Dekarbonisierung industrieller Tätigkeiten ist, etwa im Bereich der Zementherstellung, bei chemischen und petrochemischen Prozessen und mit Blick auf die Verwendung von Wasserstoff als alternativen sauberen Kraftstoff. Die Zementindustrie hat sich als besonders wettbewerbsintensiv erwiesen und glaubwürdige sowie kosteneffiziente Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen mithilfe von CCS-Technologien vorgeschlagen.

Abbildung 3: Anzahl der Projekte nach Sektoren bei LSC-2021

Abbildung 4: Höhe der Finanzhilfen (in EUR) für ausgewählte Projekte bei LSC-2021

3.3.2Geografische Verteilung

Die ausgewählten und geförderten Projekte verteilten sich auf neun Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island. Die Mitgliedstaaten mit den meisten dieser Projekte waren die Niederlande und Deutschland (jeweils drei Projekte). Die meisten Mittel wurden für Projekte in den Niederlanden, in Deutschland und in Polen gewährt; auf jedes dieser Länder entfielen rund 17 %, d. h. rund 302 Mio. EUR, der insgesamt gewährten Mittel (siehe Abbildungen 5 und 6). Projekte in West- und Nordeuropa schnitten bei der Bewertung im Rahmen dieser Aufforderung für Großprojekte nach wie vor besser ab, während die Förderfähigkeitsquoten in Mittel- und Osteuropa niedriger waren.

Abbildung 5: Anzahl der förderfähigen Projekte, der Projekte oberhalb der Schwelle und der ausgewählten Projekte nach Ländern – LSC-2021

Abbildung 6: Höhe der Finanzhilfen (in EUR) für ausgewählte Projekte nach Ländern bei LSC-2021

 

3.3.3Potenzial zur Verringerung der Treibhausgasemissionen

Insgesamt sollen durch die im Rahmen von LSC-2021 ausgewählten und geförderten Projekte über einen Zeitraum von zehn Jahren schätzungsweise Treibhausgasemissionen in Höhe von 132 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent vermieden werden, wobei der durchschnittliche Beitrag pro Projekt bei 8,2 Millionen Tonnen vermiedenem CO2-Äquivalent liegt. Den größten Beitrag hierzu leisten Projekte in den Sektoren Zement- und Kalk (28 %), „Intraday“-Stromspeicherung (26 %) und Chemikalien (11 %). Die größte Kosteneffizienz in Bezug auf das Verhältnis zwischen dem Finanzhilfebetrag und den absolut vermiedenen Treibhausgasemissionen wurde mit durchschnittlich 458 kg vermiedenem CO2-Äquivalent je 1 EUR Finanzhilfe bei Projekten im Bereich der „Intraday“-Stromspeicherung erzielt, was die erhebliche Wirkung dieser Technologien bei der Netzintegration von erneuerbaren Energien zeigt.

3.3.4Reifegrad

Bei allen im Rahmen von LSC-2021 ausgewählten Projekten sollte bis zum zweiten Quartal 2025 die Gesamtfinanzierung abgeschlossen und bis zum zweiten Quartal 2028 die Inbetriebnahme erfolgt sein, wie aus den Abbildungen 7 und 8 hervorgeht. Im Durchschnitt beträgt die Zeit bis zum Abschluss der Gesamtfinanzierung 22 Monate und die Zeit bis zur Inbetriebnahme 58 Monate. In Anbetracht dessen, dass die technische Reife der am Innovationsfonds teilnehmenden Projekte im Allgemeinen gering ist, passt es zum innovativen Charakter der geförderten Technologien, dass die Zeit bis zur Inbetriebnahme fast fünf Jahre beträgt. Bei einem Projekt, NorthStorPlus, wurde die Gesamtfinanzierung bereits zum Ende des Jahres 2022 abgeschlossen.

Abbildung 7: Erwarteter Zeitpunkt des Abschlusses der Gesamtfinanzierung bei LSC-2021

Abbildung 8: Erwarteter Zeitpunkt der Inbetriebnahme bei LSC-2021

3.3.5Innovationsgrad und Potenzial für die Skalierbarkeit

Der Innovationsgrad der ausgewählten Vorschläge war sehr gut; fast alle von ihnen erreichten im Rahmen der Bewertung mindestens 4 von 5 möglichen Punkten für dieses Kriterium und auch jeweils eine hohe Punktzahl für die Unterkriterien „Stand der Technik“ sowie „Beitrag zur EU-Politik“.

Für den Innovationsfonds sollen Projekte ausgewählt werden, die ein technisches Potenzial und Marktpotenzial unter dem Aspekt i) einer breiten Anwendung/Reproduzierbarkeit oder ii) künftiger Kostensenkungen aufweisen. Daher wird im Rahmen der Bewertung geprüft, i) ob die Vorschläge auf Projektebene und auf Ebene der regionalen Wirtschaft skalierbar sind, ii) ob die Vorschläge auf Sektorebene und auf Ebene der Gesamtwirtschaft skalierbar sind und iii) welche Qualität und welchen Umfang der Plan für den Wissensaustausch hat. Was dieses Skalierbarkeitspotenzial anbelangt, so erreichten alle im Rahmen von LSC-2021 ausgewählten Vorschläge zwischen 3,5 und 5 von 5 möglichen Punkten, wobei fast alle 4 oder mehr Punkte erhielten.

Die im Rahmen von LSC-2021 für eine Förderung ausgewählten Projekte umfassen zahlreiche technologische Innovationen, die für die Dekarbonisierung der europäischen Wirtschaft in den kommenden Jahren entscheidend sein können. Beispiele für derartige Schlüsseltechnologien sind i) der Ausbau der Offshore-Windenergie in Verbindung mit Elektrolyseuren zur Wasserstofferzeugung, ii) die Herstellung, der Einsatz und das Recycling von innovativen Materialien (z. B. Lithium-Ionen-Batterien mit hohem Nickelgehalt) für die elektrochemische Energiespeicherung in den Stromnetzen, iii) die Entwicklung neuer chemischer Verfahren für groß angelegtes Recycling von Kunststoffabfällen oder iv) die Nutzung von CCS-Technologien bei industriellen Prozessen in der Zementherstellung.

4ZWEITE AUFFORERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN FÜR KLEINPROJEKTE (SSC-2021)

Die Aufforderung SSC-2021 richtete sich an Projekte mit Investitionsausgaben von weniger als 7,5 Mio. EUR pro Projekt. Im Rahmen der Aufforderung wurden 17 Projekte ausgewählt, für die insgesamt 61,8 Mio. EUR vergeben wurden (eine durchschnittliche Finanzhilfe von 3,6 Mio. EUR pro Projekt). Obwohl 66 Vorschläge eingereicht wurden, erreichten oder übertrafen nur 17 Vorschläge die Bewertungsschwellen. Somit wurde das für diese Aufforderung verfügbare Budget nicht vollständig ausgeschöpft, sodass sie eine Unterdeckung von 38 % aufwies. Der im Rahmen der Aufforderung am stärksten geförderte Sektor war der Sektor „Glas, Keramik und Baustoffe“; auf ihn entfielen fünf Projekte, die rund 19 Mio. EUR für die Umsetzung von Dekarbonisierungslösungen im Rahmen ihrer industriellen Prozesse erhielten, etwa für die Elektrifizierung von Industrieöfen oder die Rückführung von Abwärme. Es wird erwartet, dass die ausgewählten Projekte über einen Zeitraum von zehn Jahren zur Vermeidung von insgesamt 1,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent beitragen werden.

Die Aufforderung SSC-2021, die die zweite Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Kleinprojekte im Rahmen des Innovationsfonds war, war mit einem Budget von 100 Mio. EUR ausgestattet und richtete sich an Projekte mit geschätzten Investitionsausgaben von weniger als 7,5 Mio. EUR pro Projekt in allen vom EU-EHS erfassten Sektoren. Sie wurde am 31. März 2022 veröffentlicht, die Frist für die Einreichung der Vorschläge lief bis zum 31. August 2022. Die Ergebnisse der Bewertung wurden am 12. Dezember 2022 verkündet.

Im Rahmen der Aufforderung gingen 66 Vorschläge ein, von denen 53 (80 %) als für eine Bewertung infrage kommend und zulässig eingestuft wurden. Von diesen 53 Vorschlägen erreichten oder übertrafen 17 die Mindestbewertungsschwellen für eine mögliche Finanzhilfe. Da das verfügbare Budget über der für die Vorschläge insgesamt beantragten Unterstützung lag, wurden alle 17 dieser Vorschläge für die Vorbereitung einer Finanzhilfevereinbarung ausgewählt (siehe Abbildung 9).

Abbildung 9: Zahl der an SSC-2021 teilnehmenden Projekte

4.1Im Rahmen der Aufforderung zur Verfügung stehendes Budget und beantragte finanzielle Förderung

Für die an SSC-2021 teilnehmenden Projekte wurden insgesamt 302,8 Mio. EUR beantragt. Für die Projekte, die laut Bewertung die erforderlichen Mindestschwellen erreichten oder übertrafen – und die alle für die Vorbereitung einer Finanzhilfevereinbarungen ausgewählt wurden –, wurden Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 61,8 Mio. EUR bzw. durchschnittlich 3,64 Mio. EUR pro Projekt beantragt. Die Investitionsausgaben für die im Rahmen von SSC-2021 letztendlich geförderten Projekte beliefen sich auf insgesamt 115 Mio. EUR bzw. durchschnittlich 6,7 Mio. EUR pro Projekt.

4.2Merkmale der geförderten Projekte

4.2.1Sektoren

Die 17 Projekte, die letztendlich für die Vorbereitung einer Finanzhilfevereinbarung ausgewählt wurden, verteilten sich auf zwölf Sektoren. Von diesen 17 Projekten betrafen 29 % (d. h. fünf Projekte) den Sektor „Glas, Keramik und Baustoffe“; auf diese Projekte entfielen 31 % der gewährten Finanzhilfe, wie aus den Abbildungen 10 und 11 hervorgeht. Bei dieser Aufforderung erwies sich der Innovationsfonds als Schlüsselinstrument zur Unterstützung der Dekarbonisierung industrieller Tätigkeiten im Rahmen von Kleinprojekten; so wurden bemerkenswert wettbewerbsfähige Projekte gefördert, die durch Lösungen wie Elektrifizierung oder die Rückführung von Abwärme zur Verbesserung von Öfen in der Glasindustrie beitrugen.

Abbildung 10: Anzahl der Projekte nach Sektoren bei SSC-2021

Abbildung 11: Höhe der Finanzhilfen nach Sektoren bei SSC-2021

4.2.2Geografische Verteilung

Die ausgewählten Projekte verteilten sich auf zwölf Mitgliedstaaten. Der Mitgliedstaat mit den meisten ausgewählten Projekten war Spanien (drei Projekte), das mit 17 % des Gesamtbudgets (bzw. 10,7 Mio. EUR) auch die meisten Mittel erhielt. Es gab ein Projekt mit Standorten in drei verschiedenen Ländern (Frankreich, Spanien und Tschechien), das auf die Herstellung von Komponenten für erneuerbare Energien ausgerichtet war. Bei dieser Aufforderung für Kleinprojekte kamen fast 53 % der ausgewählten Vorschläge aus dem Süden, der Mitte oder dem Osten Europas, nur ein Vorschlag stammte aus dem Norden Europas (Finnland). Damit ergibt sich ein anderes Bild als bei der Aufforderung für Großprojekte (bei der die meisten Projekte aus Nord- und Westeuropa stammten), sodass ein Beitrag zu einer ausgewogenen geografischen Verteilung der Mittel geleistet wird.

Abbildung 12: Anzahl der Projekte nach Ländern bei SSC-2021

Abbildung 13: Höhe der Finanzhilfen (in EUR) nach Ländern bei SSC-2021

4.2.3Potenzial zur Verringerung der Treibhausgasemissionen

Insgesamt weisen die im Rahmen von SSC-2021 ausgewählten und geförderten Projekte ein geschätztes Potenzial zur Verringerung von Treibhausgasemissionen im Umfang von 1,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent über einen Zeitraum von zehn Jahren auf, wobei der durchschnittliche Beitrag pro Projekt bei 79 121 Tonnen CO2-Äquivalent liegt. Den größten Beitrag hierzu leisten Projekte in den Sektoren Glas, Keramik und Baustoffe (34 %) sowie Zement und Kalk (30 %). Die größte Kosteneffizienz in Bezug auf das Verhältnis zwischen dem Finanzhilfebetrag und der absoluten Verringerung der Treibhausgasemissionen wurde bei Projekten im Sektor Zement und Kalk erzielt, bei denen die durchschnittliche Verringerung pro 1 EUR Finanzhilfe 92 kg CO2-Äquivalent beträgt. Diese Effizienz zeigte sich insbesondere bei der Substitution fossiler Brennstoffe in Zementöfen.

4.2.4Reifegrad

Bei allen im Rahmen von SSC-2021 ausgewählten Projekten soll die Gesamtfinanzierung bis zum dritten Quartal 2025 abgeschlossen sein und die Inbetriebnahme bis Anfang des Jahres 2028 erfolgen. Bei 88 % der Projekte wird die Gesamtfinanzierung bis Ende 2024 abgeschlossen sein und bei 76 % der Projekte wird die Inbetriebnahme bis Ende 2025 erfolgen; damit ist das Tempo höher als bei Großprojekten, da kleinere Projekte leichter umzusetzen sind.

Abbildung 14: Geplanter Zeitpunkt für den Abschluss der Gesamtfinanzierung der im Rahmen von SSC-2021 ausgewählten Projekte

Abbildung 15: Erwarteter Zeitpunkt der Inbetriebnahme der im Rahmen von SSC-2021 ausgewählten Projekte

4.2.5Innovationsgrad und Potenzial für die Skalierbarkeit

Der Innovationsgrad der bei SSC-2021 ausgewählten Vorschläge war sehr gut; mehr als 50 % der Vorschläge erreichten mindestens 12 von 15 möglichen Punkten für dieses Kriterium.

Was das Skalierbarkeitspotenzial betrifft, so erreichten mehr als 70 % der bei SSC-2021 ausgewählten Vorschläge eine hohe Punktzahl von mehr als 12 (von 15) Punkten. Bei dieser Aufforderung wurde eine Vielzahl von Projekten ausgewählt, mit denen Bereiche wie die Dekarbonisierung von energieintensiven Industrien, die Verbesserung von Energiespeicherlösungen oder die Ausweitung der Nutzung erneuerbarer Energien unterstützt werden. Eine Förderung aus dem Innovationsfonds erhalten beispielsweise Projekte i) zur Kombination von Solarenergieerzeugung und landwirtschaftlichen Aktivitäten, ii) zur Förderung von auf Wasserstoff-Brennstoff oder Wind basierenden Mobilitätslösungen für die Schifffahrt und iii) zur Entwicklung von Fernwärmeanlagen, die geothermische Energie nutzen. Im Industriesektor erstrecken sich die im Rahmen dieser Aufforderung ausgewählten Projekte auf die Entwicklung verschiedener Lösungen, z. B. i) die Verwendung von Elektroöfen in der Glasindustrie, ii) die Entnahme von Kohlendioxid aus Fertigbaustoffen oder iii) die Einbindung von alternativen Kraftstoffen (z. B. erneuerbarem Wasserstoff oder Biokraftstoffen) und Wärmepumpen in verschiedene industrielle Prozesse. Im Bereich der Energiespeicherung umfassen die im Rahmen von SSC-2021 ausgewählten Projekte die Entwicklung von Lösungen wie verbesserten Systemen für Energie als Dienstleistung (Energy as a Service) oder neuen Technologien zur Batteriekühlung bei Elektrofahrzeugen, durch die das Gewicht von Energiespeichersystemen verringert werden soll.

5KUMULIERTE ERGEBNISSE DES INNOVATIONSFONDS BIS ENDE 2022

Bis Ende 2022 waren im Rahmen des Innovationsfonds vier Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen – zwei für Kleinprojekte und zwei für Großprojekte – veröffentlicht und entsprechende Förderungen vergeben worden. Dabei wurden 70 Projekte für eine Unterstützung in Form von Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 3,1 Mrd. EUR ausgewählt. Das Interesse aufseiten der Projektentwickler ist nach wie vor groß, was sich insbesondere bei den Aufforderungen für Großprojekte zeigt. Ein Großteil der Unterstützung ging bislang an Projekte zur Dekarbonisierung energieintensiver Industrien, insbesondere an Projekte aus dem Zement- und Kalksektor. Was die geografische Verteilung anbelangt, so sind Projekte in Osteuropa nach wie vor unterrepräsentiert. Mithilfe der bislang ausgewählten Projekte sollen über einen Zeitraum von zehn Jahren Emissionen im Umfang von 215 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent vermieden werden. Damit leistet der Innovationsfonds einen wesentlichen Beitrag zum europäischen Grünen Deal und zum Ziel der EU, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.

Die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Innovationsfonds wurde am 3. Juli 2020 veröffentlicht (erste Aufforderung für Großprojekte); die zweite am 1. Dezember 2020 (erste Aufforderung für Kleinprojekte). Bis Ende 2022 waren drei weitere Aufforderungen veröffentlicht worden: die zweite Aufforderung für Kleinprojekte am 31. März 2022, die zweite Aufforderung für Großprojekte am 26. Oktober 2022 und die dritte Aufforderung für Großprojekte am 3. November 2022.

5.1Beteiligung von Projekten an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

Im Zeitraum zwischen der Einrichtung des Innovationsfonds und Ende 2022 waren insgesamt 748 Vorschläge sowohl für Großprojekte als auch für Kleinprojekte eingegangen; 70 dieser Projektvorschläge wurden für die Vorbereitung einer Finanzhilfevereinbarung vorausgewählt. Wie aus Abbildung 16 hervorgeht, unterschied sich die Beteiligung an den Aufforderungen für Kleinprojekte von der Beteiligung an den Aufforderungen für Großprojekte. Die Aufforderungen für Kleinprojekte stießen zwar zunächst auf großes Interesse, doch ging die Beteiligung zwischen der ersten und der zweiten Aufforderung um 70 % zurück. Einer der Gründe für diesen Rückgang des Interesses an den Aufforderungen für Kleinprojekte könnte darin gelegen haben, dass die Obergrenze der Investitionsausgaben mit nur 7,5 Mio. EUR zu niedrig angesetzt war. Projekte dieser Größenordnung haben oftmals Zugang zu nationalen Förderungen, bei denen weniger Wettbewerb besteht und einfachere Antragsverfahren gelten. Ein ähnliches Muster ergab sich bei der Aufforderung für Großprojekte, die anfänglich ebenfalls auf großes Interesse stieß. Allerdings ging die Zahl der Vorschläge zwischen der ersten und der zweiten Aufforderung für Großprojekte nur um 55 % 26 zurück. In diesem Fall könnten die Gründe für den Rückgang der Vorschläge womöglich darin liegen, dass die sehr hohe Überzeichnung bzw. die sehr geringe Erfolgsquote bei der ersten Aufforderung für Großprojekte im Jahr 2020 (LSC-2020) die Antragsteller im darauffolgenden Jahr von einer Antragstellung abgehalten hat. Zudem ist zu beachten, dass bei der ersten Aufforderung für Großprojekte im Jahr 2020 ein zweistufiges Auswahlverfahren durchgeführt wurde: Zunächst gab es eine Phase der „Interessenbekundung“, danach eine Phase, in der eine vollständige „Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen“ erging. Nach der ersten Phase hatten 117 Vorschläge die Schwellenwerte erreicht oder übertroffen, und 70 dieser Vorschläge waren gemäß den Bestimmungen der Aufforderung zur zweiten Phase eingeladen worden. Dies führte dazu, dass in dieser zweiten Phase 48 Vorschläge die Schwellenwerte übertrafen, von denen schließlich sieben zur Vorbereitung einer Finanzhilfevereinbarung aufgefordert wurden. Dieses Verfahren stand im Einklang mit Artikel 12 des delegierten Rechtsakts über den Innovationsfonds. Allerdings führte dieser zweistufige Ansatz zu erheblichem Verwaltungsaufwand sowie zu einer unnötigen Verlängerung des Bewertungszeitraums und könnte die Antragsteller ebenfalls davon abgehalten haben, im darauffolgenden Jahr einen Antrag zu stellen. Das bei LSC-2021 angewandte einstufige Verfahren erwies sich dagegen als straffer.

Bei den Aufforderungen für Kleinprojekte wurden nur 25 % der Vorschläge, die als für eine Bewertung zulässig eingestuft wurden, aber 89 % der Vorschläge, die die Mindestschwellen für eine mögliche Bewertung übertrafen, letztendlich zur Vorbereitung von Finanzhilfevereinbarungen aufgefordert.

Bei den Aufforderungen für Großprojekte wurden im Durchschnitt 15 % der Vorschläge, die als für eine Bewertung zulässig eingestuft wurden, und 46 % der Vorschläge, die die Mindestschwellen für eine mögliche Finanzhilfe übertrafen, letztendlich zur Vorbereitung einer Finanzhilfevereinbarung aufgefordert.

Abbildung 16: Anzahl der Projekte bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Innovationsfonds (Dezember 2022)

5.2Im Rahmen der Aufforderungen zur Verfügung stehendes Budget und beantragte finanzielle Förderung

Für die in den vier Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Innovationsfonds ausgewählten Projekte wurden Investitionskosten von insgesamt 13,5 Mrd. EUR erwartet. Für diese ausgewählten Projekte stand im Rahmen des Fonds eine maximale Fördersumme von insgesamt 3,1 Mrd. EUR in Form von Finanzhilfen zur Verfügung, sodass die Finanzhilfen durchschnittlich 23 % der Investitionsausgaben aller Projekte entsprachen. 27 Dies bedeutete auch, dass der Innovationsfonds derzeit dazu beiträgt, 10,4 Mrd. EUR aus anderen Investitionsquellen zu mobilisieren, wobei dieser Betrag, wie aus Abbildung 18 hervorgeht, mit jeder Aufforderung zugenommen hat.

Insgesamt stand im Rahmen der vier bis Ende Dezember 2022 abgeschlossenen Aufforderungen ein Budget von 2,7 Mrd. EUR zur Verfügung. Aufgrund von Überzeichnung, insbesondere bei den Aufforderungen für Großprojekte, wurde bei drei Aufforderungen (SSC-2020, LSC-2020 und LSC-2021) die in den Finanzierungsbeschlüssen 28 vorgesehene Flexibilitätsregelung angewandt. Die Anwendung der Flexibilitätsregelung führte dazu, dass das ursprünglich vorgesehene Budget um durchschnittlich 16 % auf insgesamt 3,14 Mrd. EUR erhöht wurde, wie aus Abbildung 17 hervorgeht. Trotz dieser Aufstockung der Mittel für drei Aufforderungen gab es eine Aufforderung – nämlich SSC-2021 –, bei der die den ausgewählten Projekten gewährten Budgetmittel 37 % unter dem Gesamtbudget der Aufforderung lagen.

Abbildung 17: Vergleich zwischen verfügbaren Budgetmitteln und beantragten Finanzhilfen für im Rahmen des Innovationsfonds ausgewählte Projekte

Abbildung 18: Vergleich zwischen Investitionsausgaben und maximalen beantragten Finanzhilfen für im Rahmen des Innovationsfonds ausgewählte Projekte

5.3Merkmale der geförderten Projekte

5.3.1Kategorien und Sektoren

Die ersten vier Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Innovationsfonds wurden „technologieneutral“ durchgeführt (d. h., es wurde keine bestimmte Technologie bevorzugt) und erstreckten sich auf folgende förderfähige Kategorien: i) erneuerbare Energien, ii) Energiespeicherung, iii) energieintensive Industrien sowie iv) CO2-Abscheidung und geologische CO2-Speicherung und/oder -Nutzung.

Bei allen vier Aufforderungen wurden die meisten Vorschläge aus den beiden Kategorien energieintensive Industrien (38 Vorschläge) und erneuerbare Energien (14 Vorschläge) ausgewählt. Doch obwohl auf die erstgenannte Kategorie auch der größte Anteil des Gesamtbetrags der Finanzhilfen für ausgewählte Projekte entfällt (48 % bzw. 1,5 Mrd. EUR, wie aus Abbildung 20 ersichtlich), ist die Kategorie CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) mit 35 % des Budgets und nur sechs Vorschlägen die budgetintensivste Kategorie.

Abbildung 19: Anzahl der bei den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Innovationsfonds ausgewählten Projekte nach Sektoren

Abbildung 20: Anzahl der bei den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Innovationsfonds ausgewählten Projekte nach Ländern

Wie aus Abbildung 21 hervorgeht, waren die beiden Sektoren, aus denen die meisten Projekte ausgewählt wurden, die Sektoren „Wasserstoff“ (zehn Projekte) und „Glas, Keramik und Baustoffe“ (sieben Projekte). Betrachtet man jedoch die kumulierten Finanzhilfen, die bis Ende Dezember 2022 zugewiesen worden waren (siehe Abbildung 22), so ist der führende Sektor „Zement und Kalk“ (810,7 Mio. EUR), gefolgt von „Wasserstoff“ (411,1 Mio. EUR). Das liegt in erster Linie daran, dass die meisten Emissionen aus der Zement- und Kalkindustrie durch die chemische Reaktion im Ofen entstehen und die gängigste Technologie zur Verringerung dieser Emissionen eine investitionsintensive CCS-Lösung ist, für die noch immer erhebliche Investitionen erforderlich sind.

 Abbildung 21: Anzahl der bei den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Innovationsfonds ausgewählten Projekte nach Sektoren

Abbildung 22: Anzahl der bei den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Innovationsfonds ausgewählten Projekte nach Ländern

5.3.2Geografische Verteilung

Im Rahmen des Innovationsfonds soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen verschiedenen geografischen Gebieten und unterschiedlichen Sektoren erreicht werden. Zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Berichts verteilten sich die Standorte der ausgewählten Projekte auf 20 der 30 förderfähigen Länder (EU-Mitgliedstaaten und EWR-Länder). 29 Allerdings ist die Beteiligung von Projekten aus Ost- und Mitteleuropa verhältnismäßig gering.

Das Land, aus dem bis Ende 2022 die meisten im Rahmen des Innovationsfonds ausgewählten Projekte stammten, war Spanien (elf Projekte), gefolgt von Frankreich (zehn Projekte) und Schweden (sieben Projekte). Betrachtet man die kumulierten Mittel, die seit der Einrichtung des Innovationsfonds für Finanzhilfen bereitgestellt wurden, so ergibt sich ein anderes Bild: Unter diesem Gesichtspunkt führt Schweden (511 Mio. EUR) die Liste an, gefolgt von Frankreich (368,8 Mio. EUR) und Belgien (361,3 Mio. EUR).

Abbildung 23: Anzahl der bei den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Innovationsfonds ausgewählten Projekte nach Ländern

Abbildung 24: Höhe der Finanzhilfen (in EUR) für die bei den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Innovationsfonds ausgewählten Projekte

Die geografische Ausgewogenheit bei der Zuweisung von Mitteln aus dem Innovationsfonds für ausgewählte Projekte lässt sich auch anhand des Anteils der einzelnen Länder am BIP des EWR beurteilen. Betrachtet man dieses Kriterium, so geht aus Abbildung 25 hervor, dass Länder wie Deutschland, Frankreich, Italien oder Spanien trotz der absoluten Höhe der ihnen zugewiesenen Finanzhilfen zum Ende des Jahres 2022 noch immer stark unterrepräsentiert waren. Länder wie Schweden, Belgien, Bulgarien, die Niederlande und Finnland sind hingegen überrepräsentiert, vergleicht man ihr jeweiliges BIP mit dem Betrag, den sie an Finanzhilfen aus dem Innovationsfonds erhalten haben.

Abbildung 25: Geografische Verteilung – Anteil am BIP (EWR) im Vergleich zum Anteil an den Mitteln aus dem Innovationsfonds (Daten für 2021)

5.3.3Potenzial zur Verringerung von Treibhausgasemissionen 

Aus dem Innovationsfonds werden Projekte gefördert, die ein erhebliches Potenzial zur Verringerung von Treibhausgasemissionen aufweisen und maßgeblich zur Klimaneutralität der EU beitragen können. Insgesamt soll mithilfe aller 70 bis Ende Dezember 2022 ausgewählten Projekte über einen Zeitraum von zehn Jahren eine Emissionsreduktion im Umfang von rund 215 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent erreicht werden. Dies entspricht etwa 7 % der gesamten Treibhausgasemissionen der Europäischen Union im Jahr 2022. Die geplante durchschnittliche Emissionsreduktion pro Projekt beträgt 9,6 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent bei Großprojekten und 115 312 Tonnen CO2-Äquivalent bei Kleinprojekten. In monetärer Hinsicht bedeutet das Folgendes: Mit jedem aus dem Innovationsfonds bereitgestellten Euro werden über einen Zeitraum von zehn Jahren durchschnittlich 70 kg CO2-Äquivalent vermieden. Erste konkrete Zahlen über die tatsächlich vermiedenen Emissionen wird es im Laufe des Jahres 2023 von den ersten Projekten geben, die Ende 2022 im Rahmen von SSC-2020 in Betrieb genommen wurden.

Abbildung 26: Kumulierte Treibhausgasemissionen, die mithilfe der ausgewählten Projekte über einen Durchführungszeitraum von zehn Jahren vermieden werden sollen

Die größte Kosteneffizienz im Hinblick auf die Verringerung der Treibhausgasemissionen weisen mit durchschnittlich 100 kg CO2-Äquivalent pro EUR an Investitionsausgaben bzw. 147 kg CO2-Äquivalent pro EUR an erhaltener Finanzhilfe Projekte im Sektor „‚Intraday‘-Stromspeicherung“ auf. Diese Effizienzniveaus werden durch technologische Lösungen wie die des Projekts NorthStorPlus erreicht, bei dem (nach dem Bau von jeweils einer Fertigungsanlage in Schweden und Polen) Lithium-Ionen-Batterien mit einer Kapazität von 6 GW hergestellt werden sollen, um Dienstleistungen für das Stromnetz zu erbringen. Im Rahmen des Projekts soll eine Batterie mit hohem Nickelgehalt entwickelt werden, die ursprünglich für den Automobilsektor konzipiert wurde, fortan jedoch eine höhere Energiedichte bieten soll.

5.3.4Reifegrad

Durch die Aufforderungen im Rahmen des Innovationsfonds werden Projekte im Bereich der sauberen Technologien unterstützt, die einen hohen finanziellen und unternehmerischen Reifegrad aufweisen und bei denen glaubhaft nachgewiesen werden kann, dass sie kurzfristig umgesetzt werden können. Die Projekte werden danach bewertet, wie wahrscheinlich es ist, dass zwei wesentliche Etappenziele erreicht werden: i) der Abschluss der Gesamtfinanzierung innerhalb von höchstens vier Jahren nach Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung und ii) die Inbetriebnahme.

Wie aus den Abbildungen 26 bzw. 27 hervorgeht, betrug bis 2022 die durchschnittliche Zeit bis zum Abschluss der Gesamtfinanzierung der ausgewählten Projekte 23 Monate bei Großprojekten und 16 Monate bei Kleinprojekten, während die Zeit bis zur Inbetriebnahme bei 53 Monaten für Großprojekte und 31 Monaten für Kleinprojekte lag. Dass für größere Projekte mehr Zeit benötigt wird, ist auf ihre höhere Komplexität zurückzuführen.

Zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Berichts war Folgendes vorgesehen: i) bei 77 % der Projekte sollte die Gesamtfinanzierung bis zum zweiten Quartal 2024 abgeschlossen sein; ii) bei 84 % der Projekte sollte die Inbetriebnahme bis Anfang 2027 erfolgen; iii) bei allen Projekten sollte die Inbetriebnahme vor Ende des Jahres 2028 erfolgen. Dadurch wird nicht nur sichergestellt, dass bis zum Ende des Jahrzehnts Emissionsverringerungen verwirklicht werden, sondern auch gezeigt, dass eine Reihe von Dekarbonisierungstechnologien den Übergang im Energie- und Industriesektor der europäischen Wirtschaft unterstützen können.

Abbildung 27: Geplanter Zeitpunkt für den Abschluss der Gesamtfinanzierung der ausgewählten Projekte

Abbildung 28: Geplanter Zeitpunkt der Inbetriebnahme der ausgewählten Projekte

Die Unterstützung aus dem Innovationsfonds kann in bestimmten Fällen ausreichen, um die rechtzeitige Durchführung von Projekten zu ermöglichen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn davon auszugehen ist, dass die Projekte i) ausreichende Einnahmen generieren (auch über den für die einschlägige Kostenkalkulation berücksichtigten Zeitraum hinaus), ii) Synergien mit anderen Aktivitäten der Projektkoordinatoren schaffen oder iii) externe Finanzmittel aus dem Privatsektor anziehen. In einigen Fällen erfordern die Projekte womöglich weitere öffentliche Finanzmittel, z. B. staatliche Beihilfen oder Unterstützung aus anderen EU-Förderprogrammen, die keine staatlichen Beihilfen darstellen (zusammenfassend als „öffentliche Unterstützung“ bezeichnet). Da bei den regulären Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Innovationsfonds eine Kumulierung mit staatlichen Beihilfen zulässig ist, entschieden sich die Verantwortlichen von insgesamt 13 der bei LSC-2020 und LSC-2021 ausgewählten Projekte, diese zusätzliche Finanzierungsquelle zu nutzen.

5.4Unterstützte innovative Technologien

Die für eine Unterstützung aus dem Innovationsfonds ausgewählten Projekte umfassen ein breites Spektrum an technologischen Innovationen, die für die Dekarbonisierung der europäischen Wirtschaft in den kommenden Jahren entscheidend sein werden. Wie vorstehend erläutert, werden die unterstützten Projekte in vier Kategorien und 19 Sektoren unterteilt. Einige der einschlägigen unterstützen Technologien werden in den nachstehenden Aufzählungspunkten beschrieben.

·Erneuerbare Energien: Über den Innovationsfonds werden aktiv Projekte in den Bereichen Solarenergie, Windenergie und geothermische Energie unterstützt. Obwohl die photovoltaische Stromerzeugung aus Solarenergie bereits als ausgereifte Technologie betrachtet werden kann, müssen die Herstellungsverfahren in diesem Bereich in Europa noch effizienter und wettbewerbsfähiger werden. Im Rahmen des Projekts TANGO entsteht beispielsweise eine der größten Produktionsanlagen für Solarpaneele in Europa, in der jährlich bifaziale Paneele mit einer Kapazität von 3 GW hergestellt werden sollen. Die Paneele werden mithilfe der Heteroübergangstechnologie hergestellt, die mehr Effizienz und Haltbarkeit im Vergleich zu herkömmlichen Technologien ermöglicht. Bei einem anderen Projekt, HELEXIO, sollen Herstellungsverfahren für leichtere Solarpaneele mit längeren Modulen entwickelt werden, die einfacher auf einem breiteren Spektrum von Gebäudedächern installiert werden können. Im Bereich der Windenergie wird aus dem Innovationsfonds unter anderem das Projekt N2OWF unterstützt, bei dem Offshore-Windturbinen der nächsten Generation entwickelt werden sollen. Das Projekt bietet Potenzial, die Anzahl der erforderlichen Windkraftanlagen im Vergleich zu herkömmlichen Technologien um 40 % zu reduzieren. Ein weiterer Bereich, der aus dem Innovationsfonds gefördert wird, ist die geothermische Energie – eine bislang vergleichsweise unerschlossene Ressource, die für die Kraft-Wärme-Kopplung genutzt werden kann. Das Potenzial der geothermischen Energie lässt sich steigern, indem die Möglichkeiten komprimierter, in geothermischen Flüssigkeiten gelöster Gase genutzt werden (wie in dem durch den Innovationsfonds finanzierten Projekt CCGeo) oder indem tief gelegene geschlossene Kreisläufe entwickelt werden, mit denen die meisten geografischen Beschränkungen dieser Technologie überwunden werden können (wie in dem durch den Innovationsfonds finanzierten Projekt Eavor-Loop). Des Weiteren wird durch den Innovationsfonds die Entwicklung von Systemen für die Wärme- und Kälteerzeugung unterstützt, beispielsweise im Rahmen des Projekts DMC, bei dem eine Anlage zur Erzeugung von Wärme aus Solarthermie, Wärmepumpen und eine Speicheranlage gebaut werden, um aus erneuerbaren Quellen gewonnene Wärme für ein energieintensives Verfahren zur Malzproduktion bereitzustellen.

·Energieintensive Industrien: Im Rahmen verschiedener Projekte werden Strategien zur Dekarbonisierung entwickelt, die zumeist i) auf der Substitution fossiler Brennstoffe durch erneuerbare Kraftstoffe oder durch Elektrifizierung sowie (ii) auf der Integration von CCS-Technologien in Produktionsprozesse beruhen. Bei dem Projekt CLYNGAS beispielsweise werden synthetische Brennstoffe aus Abfällen in die Zementherstellung integriert, während im Rahmen des Projekts C2B Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie Emissionen aus der Zementherstellung abgeschieden werden können, um sie als Rohstoff für andere Produktionstätigkeiten zu nutzen. Des Weiteren wird durch den Innovationsfonds die Entwicklung neuer nachhaltiger Materialien und Recyclingverfahren unterstützt, etwa im Rahmen des Projekts TLP, bei dem biologisch abbaubares Biomaterial aus Lignin vorgestellt werden soll, das in Bioverbundwerkstoffen für die Herstellung von Verpackungsfolien und somit als Ersatz für herkömmliche Kunststoffe auf der Basis fossiler Brennstoffe verwendet werden kann. Ein weiteres aus dem Innovationsfonds unterstütztes Vorhaben in diesem Bereich ist das Projekt PULSE, bei dem verbesserte Technologien für das Recycling von Kunststoffchemikalien eingesetzt werden sollen.

·Energiespeicherung: Die Speicherung von Energie, insbesondere durch elektrochemische Technologien, wird dazu beitragen, Technologien zur Erzeugung erneuerbarer Energien in die Stromnetze zu integrieren, und gleichzeitig die Flexibilität des Systems erhöhen. Über den Innovationsfonds werden die Herstellung und der Einsatz von verbesserten Materialien in Energiespeicheranlagen unterstützt, beispielsweise von Lithium-Ionen-Batterien mit hohem Nickelgehalt, die im Rahmen des Projekts NorthStorPlus entwickelt werden sollen. Zudem wird die Schaffung einer Kreislaufwirtschaft für Batterien unterstützt, z. B. im Rahmen des Projekts CarBatteryReFactory, bei dem Lösungen für eine vereinfachte weitere Nutzung („Second Life“) von Elektrofahrzeugbatterien gefunden werden sollen.

·CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS): Über den Innovationsfonds werden Großprojekte zur Speicherung von Kohlendioxid unterstützt. So wird beispielsweise das Projekt KAIROS-AT-C das erste europäische Projekt sein, bei dem die kryogene Abscheidung von Kohlendioxid aus verschiedenen Quellen der Industrie mit der Verflüssigung, dem Transport und der dauerhaften Speicherung von CO2 unter dem Meeresspiegel verbunden wird. Auch bei anderen Projekten wie GO4ECOPANET und CALCC soll die großmaßstäbliche Abscheidung und geologische Offshore-Speicherung von CO2-Emissionen aus Industriezweigen wie der Zement- und Kalkherstellung demonstriert werden.

5.5Beitrag zu anderen politischen Zielen der EU

Der Innovationsfonds hat bereits zur Verwirklichung von konkreten politischen Zielen des europäischen Grünen Deals beigetragen, indem eine Vielzahl von Projekten unterstützt wurde, von denen einige in den nachstehenden Aufzählungspunkten beschrieben werden.

·Durch die bis Ende 2022 im Rahmen des Innovationsfonds bereits ausgewählten Projekte sollen in den ersten zehn Betriebsjahren 215 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent vermieden werden, wodurch zur Erreichung der im Klimagesetz 30 festgelegten Ziele für die Verringerung der Treibhausgasemissionen beigetragen wird.

·Über den Innovationsfonds wurde ein Betrag von 411 Mio. EUR zur Finanzierung von zehn Projekten im Zusammenhang mit der Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff bereitgestellt. Dies trägt zur Verwirklichung der EU-Ziele für den Einsatz von erneuerbarem Wasserstoff bei, die in Initiativen wie REPowerEU, der europäischen Wasserstoffstrategie und der Erneuerbare-Energien-Richtlinie festgelegt sind.

·Über den Innovationsfonds wurden Finanzhilfen in Höhe von 10,8 Mio. EUR für drei Projekte im Zusammenhang mit Biokraftstoffen und Bioraffinerien bereitgestellt, wodurch dazu beigetragen wird, die in der Initiative „ReFuelEU“ und im Aktionsplan für Biomethan festgelegten Ziele zur Entwicklung alternativer Kraftstoffe zu erreichen.

·Über den Innovationsfonds wurden insgesamt 330 Mio. EUR für zehn Projekte mit direktem Bezug zu Solarenergie, Windenergie und geothermischer Energie bereitgestellt. Durch diese Unterstützung leistet der Innovationsfonds einen unmittelbaren Beitrag zum Erreichen der in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und der Initiative „REPowerEU“ festgelegten Ziele im Zusammenhang mit dem Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und der Entwicklung der EU-Strategie für Offshore-Energie 31 .

·Über den Innovationsfonds wurden Finanzhilfen in Höhe von 89 Mio. EUR für fünf Projekte im Bereich der „Intraday“-Stromspeicherung zur Verfügung gestellt und damit ein Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Batterieverordnung geleistet, eine heimische Kreislaufwirtschaft für Batterien zu fördern.

·Über den Innovationsfonds wurden 71 Mio. EUR zur Finanzierung von zwei Projekten im Zusammenhang mit der Herstellung von Komponenten für die Erzeugung erneuerbarer Energien oder die Energiespeicherung bereitgestellt. Zudem wurden 1,08 Mrd. EUR für sechs Projekte im Zusammenhang mit CCS bereitgestellt und 1,45 Mrd. EUR in 38 Projekte im Bereich der energieintensiven Industrien investiert. Damit wird mit dem Innovationsfonds bereits zur Verwirklichung der allgemeinen Ziele der Netto-Null-Industrie-Verordnung und der dazugehörigen Mitteilung 32 beigetragen.

5.5.1Synergien mit anderen Finanzierungsinstrumenten

Wie zu Beginn dieses Berichts bereits erwähnt, soll beim Innovationsfonds für Synergien und Komplementarität mit anderen Instrumenten zur Investitionsförderung gesorgt werden. Bis Ende 2022 waren im Rahmen des Fonds spezifische Aktivitäten zur Förderung von Synergien mit dem Programm „Horizont Europa“ und der Europäischen Investitionsbank durchgeführt worden.

Zwischen den EU-Rahmenprogrammen für Forschung und Innovation (d. h. „Horizont 2020“ und „Horizont Europa“) und dem Innovationsfonds bestehen potenzielle Synergien. Um diese Synergien zu erreichen, wurden mehrere Maßnahmen ergriffen. So wurde beispielsweise in das Arbeitsprogramm 2023-2024 für „Horizont Europa“ (insbesondere in die Cluster 4 und 5) ein Standardsatz aufgenommen, wonach Antragsteller ihren Vorschlägen eine Geschäftsstrategie (Business Case) sowie eine Durchführbarkeitsstudie beifügen sollten, die später hilfreich für mögliche Anträge im Rahmen des Innovationsfonds sein könnten. In Cluster 5 des Arbeitsprogramms wurde zudem eine spezielle „Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme“ aufgenommen, die darauf abzielt, den Austausch bewährter Verfahren zwischen vier Konsortien aus Begünstigten des Programms „Horizont 2020“ zu fördern und diese Konsortien bei der Erstellung hochwertiger Anträge für den Innovationsfonds zu unterstützen. Des Weiteren wurde 2022 im Rahmen des Innovationsfonds ein spezieller virtueller Workshop veranstaltet, bei dem i) Teilnehmer mit ausgereiften Horizont-2020-Projekten Informationen über die Themenbereiche und verfügbaren Finanzierungsmöglichkeiten des Fonds erhielten, ii) Projektverantwortliche die Möglichkeit hatten, sich mit potenziellen künftigen Antragstellern über ihre Erfahrungen mit dem Antragsverfahren für den Innovationsfonds und über etwaige Hindernisse bei der Einführung ihrer technologischen Lösungen auszutauschen.

Darüber hinaus besteht unter dem Dach der EU-Katalysatorenpartnerschaft über gemischte Finanzierungsinstrumente eine Zusammenarbeit zwischen dem Innovationsfonds, dem Programm „Horizont Europa“ und der Europäischen Investitionsbank. Die EU-Katalysatorenpartnerschaft wurde zwischen der Europäischen Kommission, der Europäischen Investitionsbank und dem Programm „Breakthrough Energy Catalyst“ geschlossen. Die Partnerschaft wurde 2021 im Rahmen der COP26 in Glasgow mit dem Ziel ins Leben gerufen, für kritische Klimatechnologien zwischen 2022 und 2026 in Europa Investitionen in Höhe von 820 Mio. EUR zu mobilisieren. Die Partnerschaft wird ihre Anstrengungen auf die Bereiche sauberer Wasserstoff, nachhaltige Flugkraftstoffe, CO2-Abscheidung aus der Luft, langfristige Energiespeicherung und Dekarbonisierung der Industrie konzentrieren. Insgesamt werden über den Innovationsfonds bis zu 220 Mio. EUR und über das Programm „Horizont Europa“ bis zu 200 Mio. EUR zu der Partnerschaft beigesteuert. Zu Beginn des Jahres 2022 wurde über das Programm „Breakthrough Energy Catalyst“ eine erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Europäischen Union veröffentlicht. Diese erste Aufforderung konnte nicht genügend Interesse bei den Projektentwicklern wecken, sodass die Plattform Anfang 2023 neu aufgelegt wurde, um flexiblere Finanzierungsmodelle für fortgeschrittene Stadien der Technologieentwicklung (Demonstration und Erstentwicklung) anzubieten und die Partnerschaft auf weitere Sektoren auszuweiten.

5.5.2Wissensaustausch über Lösungen für saubere Technologien

Der Wissensaustausch ist ein wesentlicher Bestandteil des Innovationsfonds, da er die Reproduzierbarkeit und die schnellere Marktdurchdringung der durch den Fonds geförderten Technologien oder Lösungen unterstützt.

Im Jahr 2022 wurden für die unterstützten Projekte die ersten Berichte über den Wissensaustausch vorgelegt. Unterdessen hat die Europäische Kommission 2022 gemeinsam mit der CINEA erhebliche Anstrengungen unternommen, um die im Zuge der Projekte gewonnen Erkenntnisse zu vermitteln und zu verbreiten. Im Rahmen des Innovationsfonds fand im September 2022 eine geschlossene Veranstaltung zum Thema „Wesentliche Herausforderungen beim Abschluss der Gesamtfinanzierung und Wege zu deren Bewältigung“ statt. Dabei wurden Themen wie die Herausforderungen bei der Sicherung der Finanzierung, die Auswirkungen der rechtlichen Rahmenbedingungen und Genehmigungsverfahren sowie die Unsicherheit des Marktes erörtert.

Ferner organisierte die Kommission im Laufe des gesamten Jahres 2022 regelmäßige Sitzungen der für den Innovationsfonds zuständigen Sachverständigengruppe, um gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und Vertretern der Industrie die Durchführung und künftige Ausrichtung des Fonds zu erörtern. Darüber hinaus nahmen die GD CLIMA und/oder die CINEA an mehr als 50 von Dritten organisierten Veranstaltungen teil, um über den Innovationsfonds zu informieren und seine Bekanntheit zu verbessern. Laut einer Umfrage, die während der Veranstaltung mit aus dem Fonds geförderten Projekten durchgeführt wurde, sind die wichtigsten Faktoren, die über den erfolgreichen Abschluss der Gesamtfinanzierung von Projekten entscheiden, in absteigender Reihenfolge ihrer Bedeutung folgende: i) Herausforderungen bei der Vertragsgestaltung mit Lieferanten und Abnehmern, ii) ein unerwarteter Anstieg der Investitionsausgaben, iii) Verzögerungen bei der Lieferung von Ausrüstung sowie Roh- oder Ausgangsstoffen und iv) Verfahren für Genehmigungen und staatliche Zulassungen.

6UNTERSTÜTZUNG BEI DER PROJEKTENTWICKLUNG FÜR WENIGER AUSGEREIFTE PROJEKTE

Bislang haben 22 Projekte Unterstützung bei der Projektentwicklung erhalten. Für 19 dieser 22 Projekte war das Unterstützungsprogramm bis Ende 2022 bereits abgeschlossen; die übrigen drei Projekte erhalten derzeit noch Unterstützung. Zudem befindet sich die Europäische Investitionsbank derzeit in Verhandlungen, um weiteren 15 Projekten Unterstützung bei der Projektentwicklung zu gewähren. Diese Art der Unterstützung hat entscheidend dazu beigetragen, den Reifegrad von Projekten zu erhöhen und somit die Qualität ihrer Anträge bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Innovationsfonds zu verbessern. Über das Programm wurden einige Projekte erfolgreich dabei unterstützt, nach einem Misserfolg bei einer Aufforderung im Vorjahr einen erneuten Antrag zu stellen. Von den im Rahmen von LSC-2021 und SSC-2021 erneut eingereichten Anträgen wurden 40 % für die Vorbereitung einer Finanzhilfevereinbarung ausgewählt.

Das Programm zur Unterstützung bei der Projektentwicklung 33 ist Teil des Innovationsfonds und dient dazu, durch hochwertige technische und finanzielle Beratung seitens der Europäischen Investitionsbank (EIB) den Reifegrad einiger ausgewählter Projekte zu verbessern. 34 Die Unterstützung ist auf die Bedürfnisse der einzelnen Projekte zugeschnitten und soll dazu beitragen, ihren Reifegrad und somit ihre Wettbewerbsfähigkeit für künftige Aufforderungen im Rahmen des Innovationsfonds zu erhöhen. Zudem kann diese Art der Unterstützung helfen, die Verpflichtung des Fonds zu einer ausgewogeneren geografischen Verteilung der durch ihn bereitgestellten Unterstützung zu erfüllen.

Die Unterstützung bei der Projektentwicklung steht sowohl für Groß- als auch für Kleinprojekte zur Verfügung. Pro Aufforderung sollen 20 zuvor abgelehnte Vorschläge die Möglichkeit einer solchen Unterstützung erhalten. Nach der ersten Aufforderung, LSC-2020, wurde 22 Projekten Unterstützung bei der Projektentwicklung angeboten und 19 Projekten letztendlich Unterstützung gewährt. Nach LSC-2021 wurde 18 weiteren Projekten diese Art der Unterstützung angeboten. Bis Ende 2022 waren im Rahmen des von der EIB durchgeführten Programms zur Unterstützung bei der Projektentwicklung Beratungsleistungen im Wert von insgesamt 2,5 Mio. EUR für 22 Projekte bereitgestellt worden; bei 19 Projekten war das Programm vollständig abgeschlossen, bei drei Projekten läuft es noch. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts befand sich die EIB noch in Verhandlungen mit 15 weiteren Projekten über eine Vereinbarung zur Unterstützung bei der Projektentwicklung (siehe Abbildungen 29 und 30). Von den 19 Projekten, die bis Ende 2022 das Programm zur Unterstützung bei der Projektentwicklung vollständig abgeschlossen hatten, wurden bereits 18 im Rahmen einer der im Jahr 2022 veröffentlichten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen erneut eingereicht, und zwei von ihnen wurden 2022 bereits zur Unterzeichnung einer Finanzhilfevereinbarung eingeladen. Da die meisten Projekte, die Unterstützung bei der Projektentwicklung erhalten haben, bei LSC-2022 erneut eingereicht wurden, werden die Ergebnisse im Rahmen des Jahresberichts 2023 über den Innovationsfonds bewertet.

Abbildung 29: Unterstützung bei der Projektentwicklung – Anzahl der Projekte zum Dezember 2022 nach Sektoren

Abbildung 30: Unterstützung bei der Projektentwicklung – Anzahl der Projekte zum Dezember 2022 nach Ländern

7SCHLUSSFOLGERUNGEN UND NÄCHSTE SCHRITTE

Der Innovationsfonds hat sich durch seine Unterstützung für das Ziel von Netto-Null-Emissionen und innovative Technologien zu einem Schlüsselinstrument entwickelt, um bis 2050 Klimaneutralität in der Europäischen Union zu erreichen. Zum Ende des Jahres 2022 erstreckten sich die 70 für eine Unterstützung aus dem Fonds ausgewählten Projekte auf 19 Sektoren in den Kategorien energieintensive Industrien, Energiespeicherung, erneuerbare Energien sowie CO2-Abscheidung und -Speicherung. Durch diese Projekte sollen in den zehn Jahren ihres Betriebs 215 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent vermieden werden. Dies entspricht etwa 7 % der gesamten Treibhausgasemissionen der Europäischen Union im Jahr 2022.

Die Überzeichnung bei LSC-2021 war bemerkenswert: Mit den verfügbaren Budgetmitteln konnten nur 36 % aller Finanzhilfen gedeckt werden, die für Vorschläge, die die Mindestschwelle erreichten, beantragt worden waren. Das Interesse an Aufforderungen für Kleinprojekte scheint hingegen deutlich nachgelassen zu haben: So gingen bei SSC-2021 66 Vorschläge ein, während es bei SSC-2020 noch 232 gewesen waren. Dies bedeutete, dass alle (17) förderfähigen Vorschläge, die bei SSC-2021 die Bewertungsschwellen erreichten oder übertrafen, zur Vorbereitung einer Finanzhilfevereinbarung aufgefordert wurden und 38 % der im Rahmen der Aufforderung verfügbaren Budgetmittel nicht zugewiesen wurden. Einer der Gründe für das geringere Interesse an den Aufforderungen für Kleinprojekte könnte darin gelegen haben, dass die für die Teilnahme von Projekten geltende Obergrenze der Investitionsausgaben mit 7,5 Mio. EUR zu niedrig angesetzt war. Dies hat sich angesichts der zahlreichen für einen derartigen Unterstützungsumfang zur Verfügung stehenden nationalen Förderprogramme als nicht attraktiv genug erwiesen.

Das Programm zur Unterstützung bei der Projektentwicklung lief 2021 an, und bis Ende des Jahres 2022 hatten 19 Projekte das Programm für eine derartige Unterstützung durch die EIB vollständig abgeschlossen. Von diesen unterstützten Projekten wurden 18 Projekte (die allesamt bei früheren Aufforderungen abgelehnt worden waren) bei den im Jahr 2022 ergangenen Aufforderungen erneut eingereicht, und zwei dieser 18 Projekte wurden im Rahmen von SSC-2021 bereits eingeladen, eine Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen (die meisten anderen Projekte wurden erneut für die Aufforderung LSC-2022 eingereicht, deren Ergebnisse im nächsten Jahresbericht bewertet werden).

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts waren im Rahmen des Innovationsfonds bereits einige nächste Schritte unternommen worden, über die im Jahresbericht 2023 weiter berichtet wird:

·Die dritte Aufforderung für Großprojekte (LSC-2022) wurde am 3. November 2022 veröffentlicht und im März 2023 abgeschlossen. Bei dieser Aufforderung gingen 239 Vorschläge ein, von denen 41 zur Vorbereitung einer Finanzhilfevereinbarung aufgefordert wurden. Insgesamt stehen im Rahmen dieser Aufforderung Finanzhilfen in Höhe von mehr als 3,6 Mrd. EUR zur Verfügung. Unterstützt werden Projekte, deren Ziel es ist, innovative Technologien in den Bereichen energieintensive Industrien, Wasserstoff, erneuerbare Energien sowie Herstellung von Komponenten für die Energiespeicherung und für erneuerbare Energien auf den Markt zu bringen. Für eine dritte Aufforderung für Kleinprojekte soll bis Ende 2023 ein Gewährungsbeschluss erlassen werden. Weitere Einzelheiten zu diesen Aufforderungen wird der Jahresbericht 2023 über den Innovationsfonds enthalten. Ferner wurde bis Anfang 2023 drei weiteren bei SSC-2021 eingereichten Projekten Unterstützung bei der Projektentwicklung angeboten.

·Im Jahr 2023 wird ein neuer Mechanismus für die Projektauswahl auf der Grundlage eines Ausschreibungsverfahrens eingeführt. Die erste Pilotauktion im Rahmen des Innovationsfonds wird im Zusammenhang mit der Europäischen Wasserstoffbank erfolgen, die auf die inländische Produktion von erneuerbarem Wasserstoff ausgerichtet ist. Das Ausschreibungsverfahren wird auch einen „Auction-as-a-Service“-Mechanismus umfassen. Über diesen Mechanismus können EWR-Ländern ihre nationalen Haushaltsmittel für die Vergabe von Fördermitteln an Projekte in ihrem Hoheitsgebiet verwenden und sich gleichzeitig auf einen EU-weiten Auktionsmechanismus stützen, um die wettbewerbsfähigsten Projekte zu ermitteln.

·Noch im Jahr 2023 wird eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ergehen, die Finanzierungsfenster für Kleinprojekte, mittlere Projekte und Großprojekte sowie spezielle Fenster für die Fertigung und für Pilotprojekte umfassen wird. Die Förderung im Rahmen dieser Aufforderung soll 2024 gewährt werden.

·Um die Funktionsweise des Innovationsfonds mit der überarbeiteten EU-EHS-Richtlinie in Einklang zu bringen, durch die der Umfang der aus dem Fonds unterstützten Sektoren (auf den Seeverkehr, den Luftverkehr, die CO2-Abscheidung und -Speicherung sowie den Landverkehr) ausgeweitet wurde, wurde ein überarbeiteter delegierter Rechtsakt über den Innovationsfonds erlassen.

(1)

Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“), abrufbar unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32021R1119 .

(2)

Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates, abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DETXT/?uri=celex%3A32003L0087 .

(3)

Delegierte Verordnung (EU) 2019/856 der Kommission vom 26. Februar 2019 zur Ergänzung der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Funktionsweise des Innovationsfonds, abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:32019R0856 .  

(4)

COM(2021) 551.

(5)

Berechnet auf der Grundlage eines geschätzten CO2-Preises von 75 EUR pro Tonne, wobei Marktschwankungen möglich sind.

(6)

Delegierte Verordnung (EU) 2019/856 der Kommission.

(7)

Artikel 10a Absatz 8 der Richtlinie 2003/87/EG in der im Jahr 2023 geänderten Fassung.

(8)

Relevante Kosten: Differenz zwischen der bestmöglichen Schätzung der Investitionsausgaben und des Kapitalwerts der Betriebskosten und -gewinne, die sich innerhalb von zehn Jahren nach der Inbetriebnahme des Projekts ergeben, und dem Ergebnis der gleichen Berechnung für eine konventionelle Produktion mit der gleichen Kapazität in Bezug auf die tatsächliche Produktion des jeweiligen Endprodukts.

(9)

Verordnung (EU) 2021/1110.

(10)

Verordnung (EU) 2023/435.

(11)

COM(2020) 301.

(12)

COM(2021) 148.

(13)

COM(2021)561.

(14)

Richtlinie (EU) 2018/2001.

(15)

COM(2020) 741.

(16)

COM(2020) 798.

(17)

COM(2023) 161.

(18)

COM(2023) 335.

(19)

COM(2023) 335 final.

(20)

Der Zeitpunkt im Projektentwicklungszyklus, zu dem alle Projekt- und Finanzierungsvereinbarungen unterzeichnet und alle darin enthaltenen Bedingungen erfüllt sind.

(21)

Artikel 10a Absatz 8 der Richtlinie 2003/87/EG in der im Jahr 2023 geänderten Fassung.

(22)

Siehe https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_3787 . 

(23)

Siehe Large-scale projects (europa.eu) und Small-scale projects (europa.eu) unter „Webinars“.

(24)

Die Projekte i) RISE (auf Antrag des Antragstellers) und ii) IONFibre (auf Antrag der CINEA, da der Antragsteller Änderungen vorgeschlagen hatte, die das Ergebnis der Bewertung infrage stellen würden).

(25)

Das Projekt Eavor-Loop.

(26)

Die Aufforderung LSC-2020 wurde in zwei Phasen durchgeführt. In Phase 1 gingen Interessenbekundungen ein, und die 70 bestplatzierten Vorschläge wurden zur Teilnahme an Phase 2 eingeladen. In Phase 2 wurde ein vollständiges Antrags- und Bewertungsverfahren durchgeführt. Von den 311 Vorschlägen, die bei LSC-2020 für Phase 1 eingegangen waren, wurden insgesamt 117 für die zweite Phase zugelassen. Gemäß den Bestimmungen der Aufforderung wurden 70 Vorschläge zur Antragstellung im Rahmen der Phase 2 eingeladen. In Phase 2 gingen 66 Vorschläge ein und wurden bewertet.

(27)

Finanzhilfen aus dem Innovationsfonds decken sowohl Investitions- als auch Betriebsausgaben ab, sodass diese Zahlen nur als Anhaltspunkte dienen.

(28)

  https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/innovfund/wp-call/wp_innovfund-2020_en.pdf

(29)

Zwei Projekte sind in mehreren Ländern angesiedelt: NorthFlex in Polen sowie Schweden und Listlawelbattcool in Tschechien, Frankreich sowie Spanien.

(30)

Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“), abrufbar unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32021R1119.

(31)

COM(2020) 741.

(32)

COM(2023) 62.

(33)

  https://ec.europa.eu/clima/eu-action/funding-climate-action/innovation-fund/project-development-assistance_en  

(34)

Im April 2021 wurde zwischen der Europäischen Kommission und der Europäischen Investitionsbank eine Beitragsvereinbarung über die Bereitstellung von Unterstützung bei der Projektentwicklung unterzeichnet.

Top