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Document 52021IP0039

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2021 zu der Europäischen Zentralbank — Jahresbericht 2020 (2020/2123(INI))

    ABl. C 465 vom 17.11.2021, p. 4–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    17.11.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 465/4


    P9_TA(2021)0039

    Europäische Zentralbank — Jahresbericht 2020

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2021 zu der Europäischen Zentralbank — Jahresbericht 2020 (2020/2123(INI))

    (2021/C 465/02)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf den Jahresbericht der Europäischen Zentralbank (EZB) 2019,

    unter Hinweis auf das „Feedback zu den Anregungen des Europäischen Parlaments in seiner Entschließung zum Jahresbericht der Europäischen Zentralbank 2018“ durch die EZB,

    unter Hinweis auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und der EZB, insbesondere auf Artikel 15 und Artikel 21,

    unter Hinweis auf Artikel 123, Artikel 127 Absätze 1, 2 und 5, Artikel 130, Artikel 132 und Artikel 284 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

    unter Hinweis auf Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),

    unter Hinweis auf die von Experten des Eurosystems erstellten gesamtwirtschaftlichen Projektionen für das Euro-Währungsgebiet und die vom EZB-Rat am 4. Juni 2020 angenommenen Maßnahmen,

    unter Hinweis auf die EZB-Erhebung über den Zugang der Unternehmen im Euro-Währungsgebiet zu Finanzmitteln für den Zeitraum Oktober 2019 bis März 2020, die am 8. Mai 2020 veröffentlicht wurde;

    unter Hinweis auf die von Experten der EZB erstellten gesamtwirtschaftlichen Projektionen für das Euro-Währungsgebiet, die am 10. September 2020 veröffentlicht wurden;

    unter Hinweis auf die geld- und währungspolitischen Dialoge mit der Präsidentin der Europäischen Zentralbank, Christine Lagarde, am 6. Februar, am 8. Juni und am 28. September 2020,

    unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 28. März 2019 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (1),

    unter Hinweis auf das im September 2020 herausgegebene Occasional Paper der EZB-Task-Force für Kryptoanlagen mit dem Titel „Stablecoins: Implications for monetary policy, financial stability, market infrastructure and payments, and banking supervision in the euro area“ (Stablecoins: Auswirkungen auf die Geldpolitik, die Finanzstabilität, die Marktinfrastruktur und den Zahlungsverkehr sowie die Bankenaufsicht im Euro-Währungsgebiet),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2019 zum ausgewogenen Verhältnis von Frauen und Männern bei Nominierungen für Positionen im Bereich Wirtschaft und Währung auf EU-Ebene (2),

    unter Hinweis auf den Bericht der EZB vom Oktober 2020 über einen digitalen Euro,

    unter Hinweis auf das Occasional Paper Nr. 201 der EZB vom November 2017 mit dem Titel „The use of cash by households in the euro area“ (Die Verwendung von Bargeld durch private Haushalte im Euro-Währungsgebiet),

    unter Hinweis auf die Umwelterklärung der EZB — aktualisierte Fassung 2020,

    gestützt auf Artikel 142 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A9-0002/2021),

    A.

    in der Erwägung, dass in der Wirtschaftsprognose der Kommission vom Sommer 2020 unter Berücksichtigung der durch die COVID-19-Pandemie verursachten wirtschaftlichen Schocks davon ausgegangen wird, dass die Wirtschaft des Euro-Währungsgebiets 2020 um 8,7 % schrumpfen und 2021 um 6,1 % wachsen und die Wirtschaft der EU-27 2020 um 8,3 % schrumpfen und 2021 um 5,8 % wachsen wird;

    B.

    in der Erwägung, dass sich die anhand des harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) gemessene jährliche Inflation im Euro-Währungsgebiet gemäß den von Experten der EZB erstellten gesamtwirtschaftlichen Projektionen vom September 2020 im Jahr 2020 auf 0,3 %, im Jahr 2021 auf 1,0 % und im Jahr 2022 auf 1,3 % belaufen wird, wobei es sich um Durchschnittswerte handelt und es bei den Inflationsprognosen für die einzelnen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets eine erhebliche Schwankungsbreite gibt;

    C.

    in der Erwägung, dass die Arbeitslosenquote Eurostat zufolge im August 2020 in der EU 7,4 % und im Euro-Währungsgebiet 8,1 % betrug; in der Erwägung, dass mit einem Anstieg der Arbeitslosenquote gerechnet wird; in der Erwägung, dass die Arbeitslosenquoten in der Union ungleich sind; in der Erwägung, dass bei der Arbeitslosigkeit sowohl innerhalb der Mitgliedstaaten als auch zwischen den Mitgliedstaaten weiterhin erhebliche regionale Ungleichheiten bestehen; in der Erwägung, dass eine hohe Jugendarbeitslosenquote in der EU weiterhin ein schwerwiegendes Problem ist, mit dem man sich befassen muss;

    D.

    in der Erwägung, dass aus den EZB-Daten zum HVPI für 2020 hervorgeht, dass die COVID-19-Krise in mehreren Mitgliedstaaten deflationäre Auswirkungen hat;

    E.

    in der Erwägung, dass den September-Prognosen der EZB zufolge das weltweite reale BIP (außerhalb des Euro-Währungsgebiets) 2020 um 3,7 % sinken und 2021 um 6,2 % und 2022 um 3,8 % steigen wird;

    F.

    in der Erwägung, dass ungeachtet der wiederholt geäußerten Forderung des Europäischen Parlaments, ihm für die Besetzung von Stellen im EZB-Direktorium eine Auswahlliste vorzulegen, die ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis aufweist und mindestens zwei Namen umfasst, auf der Auswahlliste für die Ernennung des neuen Mitglieds des Direktoriums, das die Nachfolge von Yves Mersch antreten wird, nur Männer standen; in der Erwägung, dass Frauen im EZB-Rat nach wie vor stark unterrepräsentiert sind;

    G.

    in der Erwägung, dass der Nettogewinn der EZB im Jahr 2019 2 366 Mrd. EUR betrug (2018: 1 575 Mrd. EUR); in der Erwägung, dass dieser Anstieg hauptsächlich auf den Anstieg der Nettozinserträge auf das US-Dollar-Portfolio und auf das Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP — Asset Purchase Programme) zurückzuführen ist;

    H.

    in der Erwägung, dass die Bilanzsumme des Eurosystems zum Ende des Jahres 2019 auf 4 671 425 Mio. EUR angewachsen ist, d. h. auf den zweithöchsten Stand überhaupt nach dem historischen Höchststand 2018;

    I.

    in der Erwägung, dass KMU, die weiterhin das Rückgrat der Wirtschaft und Gesellschaft der EU bilden und den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt stärken, zusätzlicher Unterstützung bedürfen;

    J.

    in der Erwägung, dass KMU von der COVID-19-Krise stark betroffen sind; in der Erwägung, dass sich die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen Aussichten negativ auf den Zugang von KMU zu Finanzmitteln auswirkt;

    K.

    in der Erwägung, dass im AEUV als Mandat der EZB festgelegt ist, dass sie die Preisstabilität gewährleistet und die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union unterstützt, um zur Verwirklichung der Ziele der Union beizutragen;

    L.

    in der Erwägung, dass die EU sich verpflichtet hat, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, und dass es Aufgabe der EZB ist, dazu beizutragen; in der Erwägung, dass sich die Aufgaben der EZB nicht auf die Preisstabilität beschränken, sondern auch die Sicherheit und Solidität des Bankensystems und die Stabilität des Finanzsystems umfassen;

    M.

    in der Erwägung, dass sich laut der Eurobarometer-Umfrage vom November 2019 die Unterstützung der Öffentlichkeit für die europäische Wirtschafts- und Währungsunion mit einer einheitlichen Währung, dem Euro, im Jahr 2019 auf 62 % belief;

    N.

    in der Erwägung, dass die EZB am 18. März 2020 ein Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP — Pandemic Emergency Purchase Programme) angekündigt hat: ein neues, zeitlich befristetes Programm zum Ankauf von Wertpapieren des privaten und öffentlichen Sektors im Gesamtvolumen von 750 Mrd. EUR, um den durch die COVID-19-Pandemie verursachten Risiken für den Transmissionsmechanismus der Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet entgegenzuwirken;

    O.

    in der Erwägung, dass der EZB-Rat am 4. Juni 2020 beschlossen hat, dass das Gesamtvolumen des PEPP auf 1,35 Billionen EUR ausgeweitet wird, dass der Zeitraum für die Nettoankäufe im Rahmen des PEPP bis mindestens Ende Juni 2021 verlängert wird und dass Kapitalauszahlungen aus zur Fälligkeit gelangten Wertpapieren, die im Rahmen des PEPP gehalten werden, mindestens bis zum Ende des Jahres 2022 reinvestiert werden; in der Erwägung, dass außerdem die Nettoankäufe im Rahmen des APP mit einem monatlichen Umfang von 20 Mrd. EUR fortgesetzt werden, während zugleich eine vorübergehende Ausweitung der Nettoankäufe von Vermögenswerten in Höhe von 120 Mrd. EUR bis zum Ende des Jahres 2020 erfolgte;

    P.

    in der Erwägung, dass weitere politische Maßnahmen eingeleitet wurden, um Liquidität bereitzustellen, wie beispielsweise gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (GLRG III) sowie längerfristige Pandemie-Notfallrefinanzierungsgeschäfte (PELTRO — Pandemic Emergency Longer-Term Refinancing Operation);

    Q.

    in der Erwägung, dass sich das europäische Einlagenversicherungssystem trotz der Vorschläge der Kommission und der EZB zur dringenden Notwendigkeit, Einlagen auf EU-Ebene zu schützen, erheblich verzögert;

    Allgemeiner Überblick

    1.

    begrüßt die Rolle der EZB bei der Wahrung der Stabilität des Euro; betont, dass die satzungsgemäße und in den Verträgen verankerte Unabhängigkeit der EZB eine Voraussetzung für die Erfüllung ihres Mandats sowie für die Wahrung ihrer demokratischen Legitimität ist; weist darauf hin, dass ihre Unabhängigkeit bedingt, dass die EZB keine Anweisungen von Organen oder Einrichtungen der Union, von Regierungen von Mitgliedstaaten oder von sonstigen Stellen einholen oder entgegennehmen darf; betont, dass diese Unabhängigkeit nicht verletzt werden darf, und hebt darüber hinaus hervor, dass die Unabhängigkeit der Zentralbank stets mit einem entsprechenden Maß an Rechenschaftspflicht einhergehen muss; hebt hervor, dass im AEUV festgelegt ist, dass die EZB neben ihrem vorrangigen Auftrag, die Preisstabilität zu gewährleisten, auch die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union unterstützen muss, um zur Verwirklichung der Ziele der Union beizutragen, solange dies dem vorrangigen Auftrag nicht entgegensteht; hebt hervor, dass nachhaltige Entwicklung, Konvergenz, Vollbeschäftigung und sozialer Fortschritt gemäß Artikel 3 AEUV allgemeine Ziele der Union sind;

    2.

    begrüßt die Einrichtung eines Zentrums für den Klimawandel als neue Abteilung innerhalb der EZB;

    3.

    betont die Unumkehrbarkeit der gemeinsamen Währung; hebt hervor, dass der Euro nicht nur ein Währungsprojekt, sondern auch ein politisches Projekt ist;

    4.

    ist besorgt über die beispiellose Gesundheits-, Wirtschafts- und soziale Krise, die durch die COVID-19-Pandemie ausgelöst wurde und die zu einem drastischen Konjunktureinbruch im Euro-Währungsgebiet und sich rasch verschlechternden Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt, einschließlich steigender Arbeitslosigkeit, geführt hat; stellt fest, dass erwartet wird, dass sich die Wirtschaftstätigkeit im Euro-Währungsgebiet wieder erholt, dass Tempo und Ausmaß der Erholung jedoch nach wie vor äußerst ungewiss sind und je nach Mitgliedstaat unterschiedlich ausfallen werden;

    5.

    ist darüber hinaus besorgt darüber, dass in einem Kontext außergewöhnlicher Unsicherheit, in dem das Ausmaß der Rezession und der Erholung von der Dauer und Wirksamkeit der Eindämmungsmaßnahmen, dem Erfolg der fiskal- und geldpolitischen Maßnahmen zur Linderung der negativen Auswirkungen auf Einkommen und Beschäftigung sowie dem Ausmaß, in dem die Angebotskapazität, die Binnennachfrage und die internationalen Lieferketten dauerhaft beeinträchtigt werden, abhängen wird, die Abwärtsrisiken für die Wachstumsaussichten nach wie vor überwiegen;

    6.

    fordert dringend eine Neubewertung des systemischen Risikos im Finanzsektor nach der Pandemie; begrüßt in diesem Zusammenhang die Einsetzung einer Arbeitsgruppe für die Pandemie im Europäischen Ausschuss für Systemrisiken; empfiehlt, in künftige Stresstests eine qualitative Bewertung des idiosynkratischen Risikos aufzunehmen;

    7.

    begrüßt die Anstrengungen der EZB zur Gewährleistung der Preisstabilität; stellt fest, dass das Inflationsziel nicht systematisch erreicht worden ist und dass weitere Wachsamkeit erforderlich ist; hebt hervor, dass im Euro-Währungsgebiet in den letzten Monaten eine Deflation zu verzeichnen war; hebt hervor, dass sich aus einer Deflation erhebliche Risiken für die Volkswirtschaften des Euro-Währungsgebiets ergeben, sodass ein konsequentes Eingreifen der EZB erforderlich sein könnte;

    8.

    begrüßt es, dass die EZB die Anpassung ihrer Inflationsmessungen erörtert; stellt fest, dass der HVPI ein sehr enger Begriff für das Verfahren der Inflationsmessung ist, bei dem die Inflation im Euro-Währungsgebiet unterschätzt wird, da der Anteil der Wohnkosten im HVPI-Warenkorb unzureichend ist (3); fordert eine Neugewichtung des Warenkorbs, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die europäischen Haushalte 24 % ihres Einkommens für Ausgaben im Zusammenhang mit Wohnraum aufwenden; fordert die EZB auf, auch die Inflation der Vermögenspreise zu berücksichtigen, die unter anderem auf niedrige Zinssätze zurückzuführen ist; erkennt die Herausforderungen für die Transmission der Geldpolitik an;

    9.

    begrüßt die entschiedene Forderung von Präsidentin Lagarde nach einer vollständigen Abstimmung der Fiskal- und Geldpolitik sowie ihre Entschlossenheit, alle verfügbaren Instrumente einzusetzen, um ein möglichst wirksames, effizientes und angemessenes Ergebnis zu erzielen und so die wirtschaftliche Erholung im Euro-Währungsgebiet zu unterstützen; betont, dass es starke Komplementaritäten zwischen Fiskal- und Geldpolitik gibt; begrüßt das Pandemie-Notfallankaufprogramm der EZB, mit dem darauf abgezielt wird, die wirtschaftliche Erholung im Euro-Währungsgebiet zu unterstützen;

    Geldpolitik

    10.

    begrüßt die rasche und umfassende geldpolitische Reaktion der EZB auf die COVID-19-Krise in einer Notlage; erkennt die positiven Auswirkungen dieser Reaktion auf die Wirtschaftslage im Euro-Währungsgebiet an; erwartet, dass die EZB ihre Unterstützung so lange wie nötig aufrechterhält; nimmt die Erklärung von Yves Mersch, Mitglied des Aufsichtsgremiums der EZB, zur Kenntnis, dass diese Flexibilität nicht auf andere Geschäfte ausgeweitet wird;

    11.

    betont, dass Geldpolitik allein nicht ausreichen wird, um eine nachhaltige wirtschaftliche Erholung zu erreichen; betont, dass Reformen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des sozialen Zusammenhalts erforderlich sind, um das Wirtschaftswachstum in der gesamten Union wiederherzustellen und zu verbessern; ist der Ansicht, dass die Geldpolitik allein nur ein begrenztes Potenzial zur Förderung der Erholung birgt, und fordert die EZB — unter Achtung der Unabhängigkeit und des Mandats der EZB — auf, innerhalb der Grenzen ihres Mandats die Möglichkeit zu prüfen, andere politische Maßnahmen einzusetzen, die das Potenzial aufweisen, die Wirtschaft anzukurbeln; betont die Spillover-Effekte einer sehr akkommodierenden Geldpolitik, wie etwa die Auswirkungen auf die Sparer oder das Risiko einer Vermögenspreisinflation; warnt die Mitgliedstaaten davor, das Niedrigzinsumfeld für eine Selbstverständlichkeit zu erachten, da ein Anstieg der Zinssätze zu negativen Auswirkungen auf die Bedienung der Staatsschulden führen könnte;

    12.

    warnt jedoch vor den Risiken zu hoher Bewertungen auf den Anleihemärkten, die möglicherweise schwer zu handhaben wären, wenn die Zinsen wieder steigen, insbesondere für Länder, die einem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit unterliegen, oder Länder mit hoher Verschuldung;

    13.

    stellt fest, wie wichtig eine aktive Geldpolitik ist, wenn es darum geht, den Druck aufgrund knapper Finanzmittel für kleine und mittlere Unternehmen zu verringern; nimmt zur Kenntnis, dass der Anteil der KMU, die mit knappen Finanzmitteln zu kämpfen haben, von 18 % im Zeitraum 2009-12 auf 8 % im Zeitraum 2016-19 zurückgegangen ist; hebt hervor, dass die COVID-19-Krise erhebliche Auswirkungen auf KMU hat; erkennt die Bedeutung von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen in der EU an; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass private und öffentliche Investitionen sowie Reformen gefördert werden müssen, und fordert daher weitere Bemühungen, um die Finanzierung der Realwirtschaft sicherzustellen;

    14.

    fordert die EZB auf, die Verhältnismäßigkeit der quantitativen Lockerung in Bezug auf die Risiken in ihren Bilanzen, die Vermögenspreisinflation und die mögliche Fehlallokation von Ressourcen zu überwachen;

    15.

    nimmt die Auswirkungen von langfristig niedrigen Zinssätzen zur Kenntnis; betont, dass niedrige Zinssätze einerseits Chancen für Verbraucher, Unternehmen, einschließlich KMU, Arbeitnehmer und Kreditnehmer bieten, da diese von einer stärkeren wirtschaftlichen Dynamik, geringerer Arbeitslosigkeit und geringeren Kreditkosten profitieren können; erkennt an, dass die EZB-Politik unterschiedliche Verteilungseffekte hat; fordert die EZB auf, die Auswirkungen ihrer Politik auf die Vermögensungleichheit zu untersuchen; bedauert andererseits die Zunahme unrentabler und hoch verschuldeter Unternehmen, den verringerten Anreiz für Regierungen, wachstums- und nachhaltigkeitsfördernde Reformen durchzuführen, sowie die negativen Auswirkungen auf Versicherer und Pensionsfonds, und betont die finanzielle Belastung, die dies für viele Bürger in der gesamten Union bedeutet;

    16.

    nimmt den Zusammenhang zwischen Geldpolitik und steigenden Wohnimmobilienpreisen im Euro-Währungsgebiet zur Kenntnis; betont, dass die anhaltend hohe Überlastungsrate bei den Wohnkosten von 9,6 % im Jahr 2018 aufgrund der Pandemie voraussichtlich noch zunehmen wird, und fordert die EZB auf, die regionalen und sektorspezifischen Auswirkungen sowie die Auswirkungen auf die Generationengerechtigkeit ihres Programms der quantitativen Lockerung im Hinblick auf die Lebenshaltungskosten in der gesamten Union zu bewerten;

    17.

    ist sich bewusst, dass die EZB aufgrund der Schwere der Krise gezwungen war, ihre Aufmerksamkeit von ihrer strategischen Überprüfung des geldpolitischen Rahmens weg zu verlagern; nimmt die von Präsidentin Lagarde beim geld- und währungspolitischen Dialog am 28. September 2020 abgegebene Zusage zur Kenntnis, eng mit dem Parlament zusammenzuwirken und für regelmäßige Dialoge zu sorgen;

    18.

    hebt hervor, dass bei jeder strategischen Überprüfung des geldpolitischen Rahmens dem Wesen der Wirtschaft in der EU — die zunehmend auf Dienstleistungen beruht und digitalisiert ist — sorgfältig Rechnung getragen werden sollte und bewertet werden sollte, inwiefern dies die Transmission der Geldpolitik auf die Realwirtschaft beeinträchtigt;

    Maßnahmen gegen den Klimawandel

    19.

    nimmt unter Achtung der Unabhängigkeit der EZB die Auswirkungen des Klimawandels auf die Inflationsdynamik und die Transmissionsrisiken in der Geldpolitik zur Kenntnis; erinnert an die Rolle der EZB bei der Gewährleistung der Preisstabilität; ruft in Erinnerung, dass die EZB als Organ der EU an das Übereinkommen von Paris gebunden ist;

    20.

    nimmt zur Kenntnis, dass Präsidentin Lagarde zugesagt hat zu prüfen, wie die Tätigkeiten der EZB im Sinne des Klimaschutzes verändert werden können, sowie alle denkbaren Wege zur Bekämpfung des Klimawandels zu erkunden; fordert die EZB auf, ihren Sicherheitenrahmen an die Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel anzupassen und offenzulegen, inwieweit er dem Übereinkommen von Paris entspricht, und eine solche Angleichung im Bankensektor zu prüfen;

    21.

    fordert einen proaktiven und qualitativen Risikomanagementansatz, bei dem systemische Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel berücksichtigt werden;

    22.

    begrüßt die Tatsache, dass die Ankäufe grüner Anleihen und ihr Anteil am Portfolio der EZB weiter zunehmen;

    23.

    unterstützt Bemühungen, die Forschungskapazitäten in Bezug auf die Auswirkungen des Klimawandels auf die Finanzstabilität und das Euro-Währungsgebiet auszubauen;

    Sonstige Aspekte

    24.

    fordert die EZB auf, ihre Bemühungen fortzusetzen, um die Stabilität der Finanzmärkte mit Blick auf alle Eventualfälle in Verbindung mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU sicherzustellen;

    25.

    bringt seine Besorgnis über die beständig zunehmenden Unterschiede bei den TARGET2-Salden innerhalb des ESZB zum Ausdruck; stellt fest, dass die Interpretation dieser Unterschiede umstritten ist;

    26.

    nimmt die Ergebnisse der von der EZB-Task-Force für Kryptoanlagen durchgeführten Untersuchung zur Kenntnis; fordert die EZB auf, sich mit den Risiken im Hinblick auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstige kriminelle Handlungen zu befassen, die sich aus der Anonymität ergeben, für die durch Kryptoanlagen gesorgt wird; fordert die EZB auf, die Entwicklung von Kryptoanlagen, einschließlich Stable Coins, und die zunehmenden Risiken für die Cybersicherheit stärker zu überwachen;

    27.

    begrüßt die von der EZB durchgeführten Analysen und vorbereitenden Arbeiten im Hinblick auf die Einführung eines digitalen Euro; stellt fest, dass ein digitaler Euro keine Kryptoanlage darstellt; betont, dass ein digitaler Euro eine ganze Palette von Mindestanforderungen wie Robustheit, Sicherheit, Effizienz und Schutz der Privatsphäre erfüllen müsste; betont, dass ein digitaler Euro Bargeld als Zahlungsmittel nicht gefährden darf; unterstützt die von der EZB abgegebene Empfehlung, dass die Ausgabe eines digitalen Euro auch außerhalb des Euro-Währungsgebiets zugänglich sein sollte — wobei hinsichtlich der Modalitäten der Einklang mit den Zielen des Eurosystems zu wahren ist –, um die Nachfrage nach dem Euro bei ausländischen Anlegern anzuregen und auf diese Weise für eine stärkere internationale Rolle des Euro zu sorgen; fordert die EZB auf, für ein angemessenes Gleichgewicht zu sorgen, sodass einerseits regulatorische Innovationen im Bereich Finanztechnologien ermöglicht werden und andererseits die Finanzstabilität sichergestellt wird;

    28.

    teilt die Bedenken der EZB hinsichtlich des raschen Wachstums des Nichtbankenfinanzsektors, der auch als „Schattenbankwesen“ bezeichnet wird; betont, dass eine angemessene Regulierung in diesem Bereich benötigt wird; betont, dass die EZB unbedingt das systemische Risiko verringern muss, das dadurch entsteht, dass sich immer mehr nicht der Bankenaufsicht unterliegende Unternehmen um Banken herum scharen, um Zugang zu deren Zahlungssystem zu erhalten;

    29.

    begrüßt die laufenden Bemühungen der EZB, ihre Reaktions- und Wiederherstellungsfähigkeiten im Falle eines Cyberangriffs auf ihre eigene Organisation weiter zu stärken; nimmt mit Besorgnis die jüngsten technischen Ausfälle des TARGET2-Abwicklungssystems im Oktober und November 2020 zur Kenntnis; begrüßt die anschließende Untersuchung dieser Ausfälle durch die EZB und fordert, dass die Ergebnisse dem Parlament offengelegt werden;

    30.

    erkennt den Erfolg der EZB bei der Bekämpfung von Fälschungen an, der durch den anhaltend geringen Anteil gefälschter Banknoten am Gesamtumlauf belegt wird; begrüßt die Einführung modernisierter 100-EUR- und 200-EUR-Banknoten mit verbesserten Sicherheitsmerkmalen im Jahr 2019; weist auf die Bedeutung von Bargeld als Zahlungsmittel für die Unionsbürger hin; fordert die EZB auf, die Menge der verschiedenen im Umlauf befindlichen Banknoten nicht weiter zu verringern;

    31.

    fordert die EZB auf, Möglichkeiten zu prüfen, die internationale Rolle des Euro zu stärken, da dies die Fähigkeit der EU verbessern würde, ihren politischen Kurs unabhängig von anderen globalen Mächten festzulegen, und ein Schlüsselelement für die Wahrung der europäischen wirtschaftlichen Souveränität ist; stellt fest, dass die internationale Nutzung des Euro weiter gefördert werden kann, indem dafür Sorge getragen wird, dass der Euro als Reservewährung attraktiver wird; betont, dass die Stärkung der Rolle des Euro eine Vertiefung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion erfordert; begrüßt die wiederholten Forderungen der EZB nach einer Vollendung der Bankenunion; betont, dass die Schaffung einer gut konzipierten europäischen sicheren Anlage die finanzielle Integration erleichtern und dazu beitragen könnte, die negativen Rückkopplungen zwischen Staaten und den inländischen Bankensektoren zu verringern;

    32.

    begrüßt den Beitritt Bulgariens und Kroatiens zum WKM II im Juli 2020; befürwortet ein baldiges Zieldatum für die Einführung des Euro in beiden Ländern; begrüßt die umfassende Überprüfung kroatischer und bulgarischer Banken durch die EZB im Juli und August 2019; weist darauf hin, dass gemäß den Verträgen jeder Mitgliedstaat außer Dänemark verpflichtet ist, die gemeinsame Währung einzuführen, sobald er die Konvergenzkriterien von Maastricht erfüllt;

    33.

    fordert die EZB auf, ihre fruchtbare Zusammenarbeit auch mit den Mitgliedstaaten, die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören, fortzusetzen;

    Rechenschaftspflicht

    34.

    betont — wie dies Präsidentin Lagarde getan hat –, dass es offen für einen intensiveren Dialog ist, und weist darauf hin, dass die Regelungen zur Rechenschaftspflicht und Transparenz der EZB weiter verbessert werden müssen; betont, dass darüber nachgedacht werden muss, wie die Kontrolle der EZB durch das Europäische Parlament sowie durch den Dialog mit den nationalen Parlamenten verbessert werden kann; fordert, eine förmliche Interinstitutionelle Vereinbarung auszuhandeln, um über die bestehende Praxis der Rechenschaftslegung im Zusammenhang mit den geldpolitischen Funktionen hinauszugehen und sie zu formalisieren;

    35.

    äußert sich tief besorgt darüber, dass nur zwei von 25 Mitgliedern des EZB-Rates Frauen sind, obwohl das Parlament und Führungspersonen innerhalb der EZB, darunter die Präsidentin Christine Lagarde, immer wieder gefordert haben, das Geschlechtergleichgewicht bei den Nominierungen für die Organe und Einrichtungen der EU im Bereich Wirtschaft und Währung zu verbessern; betont, dass die Nominierungen der Mitglieder des Direktoriums im Einklang mit den Verträgen sorgfältig, unter vollständiger Transparenz und gemeinsam mit dem Parlament vorbereitet werden sollten; fordert den Rat auf, für alle zukünftigen freien Stellen eine Auswahlliste mit Kandidaten aufzustellen, die ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis aufweist, und diese dem Parlament zu übermitteln, damit das Parlament seiner Beratungsfunktion im Zuge des Ernennungsverfahrens besser nachkommen kann; bedauert, dass bislang keine zufrieden stellenden Fortschritte erzielt wurden; weist darauf hin, dass die Gleichbehandlung von Männern und Frauen ein konstitutioneller Grundsatz ist, der strikt eingehalten werden muss;

    36.

    erinnert daran, dass nur zwei der sechs Mitglieder des Direktoriums der EZB Frauen sind; weist darauf hin, dass der Rat die zahlreichen Forderungen des Parlaments, sich mit dem unausgewogenen Geschlechterverhältnis im Direktorium der EZB zu befassen, bislang nicht ernst genommen hat; erinnert an die Zusage des Parlaments, keine Listen zu berücksichtigen, bei denen der Grundsatz eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses nicht beachtet wurde; fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten, den Europäischen Rat, den Rat, die Euro-Gruppe und die Kommission auf, sich bei künftigen Vorschlägen für Auswahllisten und Ernennungen aktiv um ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu bemühen;

    37.

    begrüßt, dass die EZB ein detailliertes und aufschlussreiches Feedback zu der Entschließung des Parlaments zum EZB-Jahresbericht 2018 vorgelegt hat, in dem auf die einzelnen Abschnitte eingegangen wird; fordert die EZB auf, sich auch künftig für die Einhaltung der Rechenschaftspflicht einzusetzen und ihr schriftliches Feedback zu der Entschließung des Parlaments zum Jahresbericht der EZB jedes Jahr zu veröffentlichen;

    38.

    nimmt die Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020 zur EZB sowie die Erklärung des EZB-Rates vom selben Tag zur Kenntnis; erkennt an, dass die Verhältnismäßigkeit aller Programme laufend durch die EZB überprüft wird; nimmt den anschließenden Beschluss der EZB zur Kenntnis, nicht öffentliche Dokumente im Zusammenhang mit dem Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (PSPP) an das Europäische Parlament, die deutsche Bundesregierung, den Bundestag und die Bundesbank weiterzugeben;

    39.

    würdigt die laufenden Bemühungen um eine Verbesserung der Kommunikation und Transparenz gegenüber dem Europäischen Parlament und beglückwünscht die EZB und Präsidentin Lagarde dazu; stimmt ferner mit der EZB-Präsidentin darin überein, dass die EZB ihre Kommunikation mit den Bürgern über die Auswirkungen ihrer Maßnahmen verbessern muss; regt jedoch einen regelmäßigen Dialog unter Ausschluss der Öffentlichkeit zwischen Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschaft und Währung des Parlaments und relevanten Vertretern der EZB an, der sich jeweils an die Veröffentlichung des jüngsten verfügbaren Berichts über die Beratungen des EZB-Rats anschließt und mit dem darauf abgezielt wird, die Beschlüsse der EZB im Vorfeld der geld- und währungspolitischen Dialoge und parallel dazu zu bewerten;

    40.

    begrüßt die Veröffentlichung der Stellungnahme des Ethikausschusses der EZB zu Interessenkonflikten und Erwerbstätigkeit von Mitgliedern des Direktoriums, des Rates und des Aufsichtsrates der EZB nach dem Ende ihres Mandats; fordert die EZB auf, die Unabhängigkeit der Mitglieder ihres internen Prüfungsausschusses sicherzustellen, dafür zu sorgen, dass der Ethikausschuss nicht von einem ehemaligen Präsidenten oder anderen ehemaligen Mitgliedern des EZB-Rates oder von anderen Personen, bei denen Interessenkonflikte wahrscheinlich sind, geleitet wird und diesem Beispiel in Bezug auf potenzielle Interessenkonflikte und Erwerbstätigkeit nach dem Ende des Mandats zu folgen;

    41.

    stellt fest, dass die EZB ihre Politik, wonach der Chefökonom im Anschluss an Treffen, in denen politische Entscheidungen getroffen werden, private Telefongespräche mit Großinvestoren führen darf, „überdenkt“, ist jedoch der Ansicht, dass diese Praxis sofort eingestellt werden muss, da es dabei an Transparenz fehlt;

    42.

    bekräftigt seine Forderung nach der Annahme einer verstärkten Strategie zur Meldung von Missständen und einer Überarbeitung der Dienstvorschriften der EZB, die mindestens mit den Standards und Zielen der Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgebern (4) im Einklang stehen sollte, damit Hinweisgeber sowohl geschützt sind als auch überhaupt in die Lage versetzt werden, mutmaßliche Verstöße zu melden, indem Möglichkeiten geschaffen werden, Hinweise vertrauensvoll ohne Angst vor Vergeltung und erforderlichenfalls auch anonym zu geben;

    43.

    fordert eine detailliertere Offenlegung in den Bereichen Soziales, Arbeitnehmerbelange und Governance im Einklang mit der Richtlinie 2014/95/EU über die Offenlegung nichtfinanzieller Informationen (5);

    o

    o o

    44.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie der Europäischen Zentralbank zu übermitteln.

    (1)  Angenommene Texte, P8_TA(2019)0325.

    (2)  ABl. C 23 vom 21.1.2021, S. 105.

    (3)  Vgl. „Persistent low inflation in the euro area: Mismeasurement rather than a cause for concern?“ (Anhaltend niedrige Inflation im Euro-Währungsgebiet: Messfehler statt Grund zur Sorge?) (https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/IDAN/2018/614214/IPOL_IDA(2018)614214_EN.pdf).

    (4)  Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (ABl. L 305 vom 26.11.2019, S. 17).

    (5)  Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen (ABl. L 330 vom 15.11.2014, S. 1).


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