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Document 52020M9769
Prior notification of a concentration (Case M.9769 — VW Group/Munich RE Group/JV) Candidate case for simplified procedure (Text with EEA relevance) 2020/C 99/07
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9769 — VW Group/Munich RE Group/JV) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2020/C 99/07
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9769 — VW Group/Munich RE Group/JV) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2020/C 99/07
PUB/2020/247
ABl. C 99 vom 26.3.2020, p. 7–8
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
26.3.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 99/7 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.9769 — VW Group/Munich RE Group/JV)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2020/C 99/07)
1.
Am 16. März 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
— |
MHP Management- und IT-Beratung GmbH („MHP“, Deutschland), kontrolliert von Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft („Porsche“, Deutschland), letztendlich kontrolliert von der Volkswagen-Gruppe („VW“, Deutschland); |
— |
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft, Aktiengesellschaft in München („Münchener Rück“, Deutschland). |
Porsche übernimmt über seine Tochtergesellschaft MHP und Münchener Rück im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über ein neu gegründetes Gemeinschaftsunternehmen („JV“, Deutschland).
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
— |
MHP: Management- und IT-Beratungsunternehmen. Porsche und VW sind weltweit in der Entwicklung, Herstellung, Vermarktung und im Vertrieb u. a. von Personenkraftwagen, leichten Nutzfahrzeugen, Lastkraftwagen, Bussen, Motorrädern sowie Nebendienstleistungen im Finanz- und Versicherungsbereich und Mobilitätsdienstleistungen tätig. |
— |
Münchener Rück: internationale Versicherungsgesellschaft. |
Das Gemeinschaftsunternehmen wird IT-Beratungsdienste, einschließlich Konzeptentwicklung, Risikomanagement und Softwareentwicklung, im Zusammenhang mit der Planung, der Einrichtung und dem Betrieb digitaler und flexibler Produktionslösungen anbieten.
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.9769 — VW Group/Munich RE Group/JV
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Fax +32 22964301
Postanschrift:
Europäische Kommission |
Generaldirektion Wettbewerb |
Registratur Fusionskontrolle |
1049 Bruxelles/Brussel |
BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).