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Document 52020M9769

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9769 — VW Group/Munich RE Group/JV) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2020/C 99/07

    PUB/2020/247

    ABl. C 99 vom 26.3.2020, p. 7–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    26.3.2020   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 99/7


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.9769 — VW Group/Munich RE Group/JV)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2020/C 99/07)

    1.   

    Am 16. März 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    MHP Management- und IT-Beratung GmbH („MHP“, Deutschland), kontrolliert von Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft („Porsche“, Deutschland), letztendlich kontrolliert von der Volkswagen-Gruppe („VW“, Deutschland);

    Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft, Aktiengesellschaft in München („Münchener Rück“, Deutschland).

    Porsche übernimmt über seine Tochtergesellschaft MHP und Münchener Rück im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über ein neu gegründetes Gemeinschaftsunternehmen („JV“, Deutschland).

    Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.

    2.   

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    MHP: Management- und IT-Beratungsunternehmen. Porsche und VW sind weltweit in der Entwicklung, Herstellung, Vermarktung und im Vertrieb u. a. von Personenkraftwagen, leichten Nutzfahrzeugen, Lastkraftwagen, Bussen, Motorrädern sowie Nebendienstleistungen im Finanz- und Versicherungsbereich und Mobilitätsdienstleistungen tätig.

    Münchener Rück: internationale Versicherungsgesellschaft.

    Das Gemeinschaftsunternehmen wird IT-Beratungsdienste, einschließlich Konzeptentwicklung, Risikomanagement und Softwareentwicklung, im Zusammenhang mit der Planung, der Einrichtung und dem Betrieb digitaler und flexibler Produktionslösungen anbieten.

    3.   

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

    4.   

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    M.9769 — VW Group/Munich RE Group/JV

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Fax +32 22964301

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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