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Document 52020IP0252

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Oktober 2020 zur Umsetzung der gemeinsamen Handelspolitik — Jahresbericht 2018 (2019/2197(INI))

ABl. C 395 vom 29.9.2021, p. 14–27 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

29.9.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 395/14


P9_TA(2020)0252

Umsetzung der gemeinsamen Handelspolitik — Jahresbericht 2018

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Oktober 2020 zur Umsetzung der gemeinsamen Handelspolitik — Jahresbericht 2018 (2019/2197(INI))

(2021/C 395/02)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 14. Oktober 2019 über die Umsetzung von Freihandelsabkommen — 1. Januar 2018 — 31. Dezember 2018 (COM(2019)0455),

unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 14. Oktober 2019 (SWD(2019)0370) zum Bericht der Kommission über die Umsetzung von Freihandelsabkommen — 1. Januar 2018 — 31. Dezember 2018 (COM(2019)0455),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission von 14. Oktober 2015 mit dem Titel „Handel für alle — Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik“ (COM(2015)0497),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. Januar 2020 mit dem Titel „Arbeitsprogramm der Kommission für 2020 — Eine Union, die mehr erreichen will“ (COM(2020)0037),

unter Hinweis auf die politischen Leitlinien für die Europäische Kommission 2019–2024 vom 16. Juli 2019,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 30. Mai 2018 zu dem Jahresbericht über die Umsetzung der gemeinsamen Handelspolitik (1),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640),

unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung vom 8. April 2020 über die globale Reaktion der EU auf COVID-19 (JOIN(2020)0011),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. November 2018 zu dem Thema „WTO: Wie geht es weiter?“ (2),

unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung vom 9. März 2020 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer umfassenden Strategie mit Afrika“ (JOIN(2020)0004),

unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Welthandelsorganisation (WTO) vom 25. Januar 2019 zum elektronischen Geschäftsverkehr,

unter Hinweis auf die Erklärungen der G20-Handelsminister vom 30. März und 14. Mai 2020,

unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der USA und der EU vom 25. Juli 2018,

unter Hinweis auf die bei dem trilateralen Treffen der Handelsminister Japans, der Vereinigten Staaten und der Europäischen Union am 14. Januar 2020 abgegebene gemeinsame Erklärung,

unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 20. Dezember 2019 zum Schutz und zur Durchsetzung von Immaterialgüterrechten in Drittländern (SWD(2019)0452),

unter Hinweis auf den Jahresbericht der Kommission vom 27. März 2019 über handelspolitische Schutzinstrumente (COM(2019)0158),

unter Hinweis auf die im November 2019 veröffentlichte Eurobarometer-Sonderumfrage zur Einstellung der Europäer zum Handel und zur Handelspolitik der EU,

unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes vom 12. März 2019 mit dem Titel „EU-China — Strategische Perspektiven“ (JOIN(2019)0005),

unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes vom 19. September 2018 mit dem Titel „Förderung der Konnektivität zwischen Europa und Asien — Elemente einer EU-Strategie“ (JOIN(2018)0031),

unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 26. Juni 2019 über Handels- und Investitionshindernisse,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Mai 2017 zur Durchführung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea (3),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juli 2016 zu einer auf die Zukunft ausgerichteten innovativen Strategie für Handel und Investitionen (4),

unter Hinweis auf die am 25. September 2015 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete Resolution mit dem Titel „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juli 2016 zu Sozial- und Umweltnormen, Menschenrechten und zur sozialen Verantwortung der Unternehmen (5),

unter Hinweis auf die Artikel 2 und 21 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und das Kapitel V Titel II des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie auf Artikel 218 AEUV,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 2015 zu der Strategie der EU für die Gleichstellung von Frauen und Männern nach 2015 (6),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2018 zur Gleichstellung der Geschlechter in Handelsabkommen der EU (7),

unter Hinweis auf die Strategie der Kommission vom März 2020 für die Gleichstellung der Geschlechter,

unter Hinweis auf den Bericht der Kommission zum Schema allgemeiner Zollpräferenzen im Zeitraum 2018–2019 (8),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 22. November 2018 mit dem Titel „Der Binnenmarkt in einer Welt im Wandel: Ein wertvoller Aktivposten braucht neues politisches Engagement“ (COM(2018)0772),

gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Entwicklungsausschusses,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für internationalen Handel (A9-0160/2020),

A.

in der Erwägung, dass die Entschließung des Parlaments vom 30. Mai 2018 zur Umsetzung der gemeinsamen Handelspolitik für sein Konzept eines regelgestützten, wertebasierten und berechenbaren Handelssystems breite Unterstützung erhalten hat; in der Erwägung, dass neue Entwicklungen, die sich seit 2018 ergeben haben, darunter insbesondere die Umsetzung des Handelsabkommens zwischen der EU und Kanada und zuletzt die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Handel, eine gründliche Aktualisierung des letzten Berichts erforderlich machen;

B.

in der Erwägung, dass die EU die führende Handelsmacht und der größte Handelsblock der Welt ist und als wesentlicher Motor für den wirtschaftlichen Wohlstand fungiert; in der Erwägung, dass sie zudem der größte Handelspartner für Industrieerzeugnisse und Dienstleistungen ist; in der Erwägung, dass die jüngsten Indikatoren zeigen, dass die Warenausfuhren der EU im Jahr 2019 auf 2 132,3 Mrd. EUR gestiegen sind, was einer Steigerung um 3,5 % gegenüber dem Vorjahr entspricht; in der Erwägung, dass trotz der aktuellen globalen Herausforderungen die USA und China die wichtigsten Handelspartner der EU sind; in der Erwägung, dass das weltweite BIP von 2007 bis 2017 um mehr als 70 % gestiegen ist; in der Erwägung, dass die EU mit einer Steigerung um 17 % im Vergleich zu Ländern wie den USA (60 %), Indien (80 %) und China (315 %) im weltweiten Wettbewerb offenkundig zurückfällt;

C.

in der Erwägung, dass die Kommission am 14. Oktober 2019 ihren dritten Bericht über die Umsetzung von EU-Freihandelsabkommen veröffentlicht hat, aus dem hervorgeht, dass im Jahr 2018 33 % der Ausfuhren der EU und 29 % der Einfuhren der EU auf Partner entfielen, mit denen Freihandelsabkommen bestanden; in der Erwägung, dass die EU mit ihren Partnern, mit denen Freihandelsabkommen bestanden, im Jahr 2018 einen Handelsüberschuss von 84,6 Mrd. EUR erzielte, während sie insgesamt ein Handelsbilanzdefizit von 24,6 Mrd. EUR verzeichnete; in der Erwägung, dass laut einem aktuellen Bericht der Kommission die auf der Grundlage spezieller Handelspräferenzen (APS) getätigten Ausfuhren aus Entwicklungsländern in die EU von 2016 bis 2018 um 16,2 % angewachsen sind, wobei der Wert von 158 Mrd. EUR im Jahr 2016 auf 183,6 Mrd. EUR im Jahr 2018 gestiegen ist; in der Erwägung, dass der Welthandel im Jahr 2020 aufgrund der Auswirkungen von COVID-19 den Erwartungen zufolge um zwischen 13 und 32 % zurückgehen wird; in der Erwägung, dass mit einem Rückgang der Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen aus der EU-27 in Drittländer um 9,2 % und mit einem Rückgang der Einfuhren aus Drittländern in die EU-27 um 8,8 % gerechnet wird und der IWF davon ausgeht, dass das BIP der EU um 7,5 % sinken wird;

D.

in der Erwägung, dass die gemeinsame Handelspolitik in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fällt und von der Kommission, dem Rat und dem Parlament umgesetzt wird und dass dies es erforderlich macht, dass die Union in Handelsfragen mit der Kommission als Verhandlungsführerin mit einer Stimme spricht; in der Erwägung, dass die Kommission im Jahr 2015 eine Mitteilung mit dem Titel „Handel für alle — Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik“ annahm; in der Erwägung, dass die Kommission mit einer Überprüfung der Handelspolitik begonnen hat, um das Handelsinstrumentarium nach der COVID-19-Krise zu verbessern;

E.

in der Erwägung, dass Artikel 207 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union vorsehen, dass die gemeinsame Handelspolitik im Rahmen der Grundsätze und Ziele des auswärtigen Handelns der Union einschließlich der Förderung der Menschenrechte, der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der nachhaltigen Entwicklung gestaltet wird; in der Erwägung, dass die Kommission im Dezember 2019 den europäischen Grünen Deal verabschiedet hat, der vorsieht, dass alle Maßnahmen und Strategien der EU zur Verwirklichung seiner Ziele beitragen müssen;

F.

in der Erwägung, dass die Handels- und Investitionspolitik der EU Anlegern zudem einen Marktzugang und Investitionsschutz durch Rechtssicherheit sowie ein stabiles, berechenbares und ordnungsgemäß geregeltes Umfeld für die Ausübung ihrer Wirtschaftstätigkeiten bietet;

G.

in der Erwägung, dass laut aktuellen Eurobarometer-Zahlen etwa 60 % der Unionsbürger der Ansicht sind, dass ihnen der internationale Handel zugutekommt; in der Erwägung, dass ein Teil der Öffentlichkeit sehr gut über die Handelspolitik und Handelsabkommen informiert ist; in der Erwägung, dass die Hälfte der Befragten vorschlägt, dass die Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU und die Wahrung der Umwelt- und Gesundheitsstandards die Prioritäten der EU-Handelspolitik bilden sollten; in der Erwägung, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten weiter an einer geeigneten Kommunikationsstrategie für die Handelspolitik und Handelsabkommen arbeiten müssen, deren Ziel es ist, gegen Falschmeldungen zum Thema Handel vorzugehen und so viele Informationen wie möglich weiterzugeben, während gleichzeitig bestimmte Interessenträger angesprochen und die Wirtschaftsakteure für Handelsabkommen sensibilisiert werden;

H.

in der Erwägung, dass die gemeinsame Handelspolitik, die sich aus Handelsabkommen und legislativen Maßnahmen zusammensetzt, dem Ziel dienen sollte, ein stabiles, berechenbares und faires Handelsumfeld zu schaffen, in dem EU-Unternehmen florieren können und den Interessen der Unionsbürger Geltung verschafft wird, und dass sie sicherstellen sollte, dass die EU ihr bestehendes soziales und regulatorisches Modell weiterhin schützt, wobei die Handelspolitik genutzt wird, um ihre Werte weltweit zu fördern; in der Erwägung, dass die EU ihre Bemühungen verstärken sollte, einen fairen Wettbewerb zu fördern, indem sie für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgt und aktuelle Handelsfragen regelt; in der Erwägung, dass für das Erreichen dieser Ziele eine vernünftige Ausrichtung der Handelspolitik der Union sowie deren vollständige und effiziente Umsetzung und Überwachung erforderlich sind, wobei dies auf gerechtere und transparentere Weise erfolgen sollte; in der Erwägung, dass die Handelsabkommen der EU durch Marktzugang und die Beseitigung von Handelshemmnissen Wachstumschancen bieten sollten; in der Erwägung, dass es von größter Bedeutung ist, die Verhandlungen im Geiste des gegenseitigen Nutzens zu führen, um unlautere Handelspraktiken zu beseitigen und die Einhaltung von EU-Vorschriften und -Standards sicherzustellen;

I.

in der Erwägung, dass die EU die WTO am 30. April 2020 zusammen mit 18 WTO-Mitgliedern offiziell von der Mehrparteien-Interimsvereinbarung (MPIA) in Kenntnis gesetzt hat; in der Erwägung, dass diese Notifikation in Anbetracht der Handlungsunfähigkeit des Berufungsgremiums den Beginn der Anwendung der MPIA auf Streitigkeiten zwischen den teilnehmenden WTO-Mitgliedern markiert;

J.

in der Erwägung, dass der COVID-19-Ausbruch eine vielschichtige Krise mit langfristigen Folgen ausgelöst und die mangelnde Widerstandsfähigkeit der globalen Wertschöpfungsketten einiger wichtiger Produkte — einschließlich medizinischer Ausrüstung und medizinischer Geräte — offengelegt hat; in der Erwägung, dass die Krise gezeigt hat, dass es robusterer und widerstandsfähigerer Produktionsketten bedarf und in strategische Bereiche investiert werden muss, um die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten der EU zu erhöhen; in der Erwägung, dass in wissenschaftlich fundierten Berichten auf wachsende Gefahren in Verbindung mit weltweiten Pandemie-Ausbrüchen und Phänomenen im Zusammenhang mit dem Klimawandel hingewiesen wird, die sich auf die internationalen Beziehungen auswirken; in der Erwägung, dass sich die G20-Handelsminister verpflichtet haben, die Auswirkungen von COVID-19 auf den internationalen Handel und auf internationale Investitionen abzumildern, indem sie weiter zusammenarbeiten, um ein freies, faires, nicht diskriminierendes, transparentes, berechenbares und stabiles Handels- und Investitionsumfeld zu schaffen und unsere Märkte offen zu halten, damit eine kontinuierliche grenzüberschreitende Versorgung mit lebenswichtigen medizinischen Materialien und Geräten, wichtigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen und anderen wesentlichen Gütern und Dienstleistungen sichergestellt werden kann;

K.

in der Erwägung, dass die Kommission am 14. März 2020 im Rahmen eines Dringlichkeitsverfahrens die Durchführungsverordnung (EU) 2020/402 (9) verabschiedet hat, um für die Ausfuhr persönlicher Schutzausrüstung (PSA) eine Ausfuhrgenehmigung gemäß der Verordnung (EU) 2015/479 als befristete Maßnahme einzuführen, die der EU helfen soll, die drastisch gestiegene Nachfrage zu decken und ihre Betriebskapazitäten vorzubereiten, um Drittländern auszuhelfen;

L.

in der Erwägung, dass die EU umfassende Abkommen über Handelsbeziehungen mit nahezu allen lateinamerikanischen und karibischen Staaten (mit Ausnahme Boliviens, Kubas und Venezuelas) ausgehandelt hat;

M.

in der Erwägung, dass das Parlament im Jahr 2015 (10) die Notwendigkeit einer geschlechtsspezifischen Perspektive in der internationalen Handelspolitik der EU und im Jahr 2018 (11) die Notwendigkeit der Gleichstellung der Geschlechter in Handelsabkommen betont hat; in der Erwägung, dass 36 Millionen Arbeitsplätze in der EU, von denen 13,7 Millionen von Frauen besetzt sind, von Ausfuhren in Länder außerhalb der EU abhängen; in der Erwägung, dass Frauen im Außenhandel der EU in den Bereichen Landwirtschaft und verarbeitendes Gewerbe weitgehend unterrepräsentiert sind; in der Erwägung, dass nur jedes fünfte exportierende Unternehmen in der EU von einer Frau geführt wird (d. h. sich im Besitz einer Frau befindet und/oder von einer Frau geleitet wird) und Frauen im Exportsektor 30 % oder weniger der Gesamtbelegschaft ausmachen;

N.

in der Erwägung, dass in vielen Ländern Zölle auf medizinische Geräte wie Patientenmonitore, Diagnosegeräte und gängige Arzneimittel wie Antibiotika, Schmerzmittel oder Insulin erhoben werden und praktisch alle Länder Einfuhrzölle auf Seife erheben; in der Erwägung, dass die Zollregelungen durch die Entscheidung der Vereinigten Staaten, zusätzliche Zölle auf Einfuhren aus China mit einem Gegenwert von 370 Mrd. USD zu erheben, die in Teilen auch PSA betreffen, verschärft worden sind;

O.

in der Erwägung, dass in wissenschaftlich fundierten Berichten auf wachsende Gefahren in Verbindung mit weltweiten Pandemie-Ausbrüchen und Phänomenen im Zusammenhang mit dem Klimawandel hingewiesen wird, die sich auf die internationalen Beziehungen auswirken, und dass darin der Schluss gezogen wird, dass unsere Wirtschaftsmodelle insbesondere im Einklang mit dem Pariser Klimaschutzübereinkommen tiefgreifend reformiert werden müssen;

Globaler Kontext

1.

weist darauf hin, dass sich der globale Kontext in wichtigen Belangen verändert und mit dem Auftreten von Spannungen in den letzten beiden Jahren als unvorhersehbar erwiesen hat; bekräftigt seine Unterstützung für ein offenes, freies, regelbasiertes, berechenbares und faires multilaterales Handelssystem, das es zu schützen und zu fördern gilt; weist darauf hin, dass die EU (im Jahr 2018) trotz des schwierigen weltweiten Wirtschaftsklimas im Warenhandel mit ihren Partnern, mit denen Freihandelsabkommen bestanden, einen Überschuss von 84,6 Mrd. EUR erzielte, während sie beim Handel mit dem Rest der Welt ein Gesamtdefizit von rund 24,6 Mrd. EUR verzeichnete; weist darauf hin, dass mehr als 36 Millionen Arbeitsplätze durch Ausfuhren in Länder außerhalb der EU aufrechterhalten werden;

2.

stellt fest, dass die EU seit der Annahme der jüngsten Handelsstrategie mit dem Titel „Handel für alle“ im Jahr 2015 durch die Kommission eine Reihe neuer Handelsabkommen geschlossen und mit deren Anwendung begonnen hat, wobei hierzu vor allem das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA), das Wirtschaftspartnerabkommen (WPA) zwischen der EU und Japan und die Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur und der EU und Vietnam gehören;

3.

besteht darauf, dass durch die Handelsstrategie der EU bei der Bewältigung neuer Herausforderungen weltweit auch in Zukunft die Interessen und Werte der Union gefördert werden, die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie gesteigert wird und wirtschaftliches Wachstum im Einklang mit den Zielen des europäischen Grünen Deals generiert wird; ist daher der Ansicht, dass eine ehrgeizige multilaterale, plurilaterale und bilaterale Agenda, der Abschluss fairer und für beide Parteien nutzbringender Handelsabkommen, bei denen eine strikte Gegenseitigkeit und die Einhaltung der strengen Normen und hohen Standards Europas in sensiblen Bereichen sichergestellt werden, Menschenrechte und deren wirksamer Schutz, die Beseitigung ungerechtfertigter Handelshemmnisse und bei Bedarf der Einsatz handelspolitischer Schutzinstrumente die beste Möglichkeit sind, die Wettbewerbsfähigkeit der EU in einer globalisierten Welt zu steigern;

4.

betont, dass unsere Beziehungen zu den beiden anderen Handelssupermächten, nämlich zu China und den USA, die etwa 30 % unseres Handels ausmachen, von zentraler Bedeutung sind, wenn die Handelspolitik der EU vorangetrieben werden soll; besteht jedoch darauf, dass die EU ihre Beziehungen zu anderen Teilen der Welt stärkt, ihre Handelsbeziehungen zu allen Partnern — einschließlich der Entwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder — diversifiziert und verbessert und auf eine multipolare Weltordnung hinarbeitet; erachtet es als sehr wichtig, eine übermäßige Abhängigkeit der EU-Wirtschaft von Lieferketten einiger weniger großer Handelspartner zu vermeiden;

5.

betont, dass es den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zu verstärken gilt; fordert einen weiteren Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission, damit Synergieeffekte erzielt und die Ergebnisse verbessert werden; betont in diesem Zusammenhang auch die Notwendigkeit, die Bewertungsstrategien für Abkommen zu verbessern, und ist der Ansicht, dass die Kommission für eine bessere Folgenabschätzung für jedes Handelsabkommen sorgen sollte, die rechtzeitig und von unabhängigen Stellen durchgeführt wird;

6.

begrüßt, dass die Handelspolitik transparenter geworden ist; begrüßt den Beschluss des Rates, das Verhandlungsmandat für die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den AKP-Regionen am 19. Dezember 2019 zu veröffentlichen; zeigt sich zufrieden mit den jüngsten Bemühungen der neuen Kommission, das Parlament regelmäßiger über den Stand der laufenden Verhandlungen zu unterrichten und dadurch die Arbeit der Kommission transparenter zu gestalten, wie beispielsweise durch die Bereitstellung detaillierter Berichte über die im Rahmen des CETA eingerichteten Fachausschüsse und das Abkommen mit Südkorea;

7.

betont, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten an einer besseren Kommunikationsstrategie in Zusammenhang mit den Vorteilen der EU-Handelspolitik und der Sensibilisierung arbeiten müssen, um effektiv mit der Gesellschaft und den Interessengruppen in Kontakt zu treten; weist darauf hin, dass Fahrpläne der Kommission die Möglichkeit bieten, die Gründe für eine bestimmte Initiative und ihre Ziele zu kommunizieren und zu erläutern sowie mit der Gesellschaft und den Interessengruppen in Kontakt zu treten und Rückmeldungen zu erhalten; vertritt die Auffassung, dass die Kommission für die vollkommene Transparenz von Fahrplänen und anderen Konsultationsaktivitäten sorgen sollte, um deren Wirkung zu maximieren und die Einbeziehung der Interessengruppen sicherzustellen;

8.

bedauert die schwerwiegenden Auswirkungen von COVID-19 und des daraus resultierenden Lockdowns von Volkswirtschaften auf den weltweiten Handel, die einen Rückgang sowohl bei den Einfuhren als auch bei den Ausfuhren der EU sowie eine Unterbrechung und den Stillstand von Wertschöpfungsketten zur Folge hatten; betont, dass die EU Lehren aus der gegenwärtigen Pandemie ziehen muss, um insbesondere in bestimmten strategischen Bereichen ihre Anfälligkeit zu verringern; ist der Ansicht, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten rasch handeln müssen, um die Handelspolitik als Instrument zur Wiederbelebung der Weltwirtschaft und zur Abschwächung der Rezession zu nutzen; ist der festen Überzeugung, dass die EU in Krisenzeiten ihre offene strategische Autonomie verbessern und für einen regelbasierten Handel sorgen sowie Maßnahmen vermeiden muss, die den Handel einschränken und/oder verzerren, und dass sie gleichermaßen derartige Maßnahmen von Drittländern fordern muss, wobei alle diese Aspekte bei der Überarbeitung der Handelspolitik eigens behandelt werden sollten;

9.

fordert, dass die laufenden Verhandlungen vorangetrieben und insbesondere die Verhandlungen über den raschen Abschluss eines plurilateralen Abkommens über den freien Verkehr von medizinischen Geräten neu ausgestaltet werden; fordert alle Länder nachdrücklich auf, dem WTO-Übereinkommen zur Beseitigung der Zölle auf Arzneimittel (Zero for Zero) beizutreten, und ist der Ansicht, dass dessen Geltungsbereich auf alle pharmazeutischen Erzeugnisse und Arzneimittel ausgeweitet werden sollte, um den weltweiten grenzüberschreitenden Handel sicherzustellen; fordert die WTO-Mitglieder auf, dieses Thema auf die Tagesordnung des nächsten WTO-Ministertreffens zu setzen und Handelsabkommen als Möglichkeit zu betrachten, Unternehmen zu helfen, ihre Bezugsquellen zu diversifizieren;

10.

betont, dass die EU offene Handelsströme und nachhaltige globale Wertschöpfungsketten sicherstellen und daher von Ausfuhrbeschränkungen etwa für PSA, bei der die EU von Handelspartnern in Drittländern abhängig ist, Abstand nehmen muss; fordert jene Mitgliedstaaten, die den Handelsstrom unverzichtbarer Güter auf dem Binnenmarkt einschränken, nachdrücklich auf, ihre Ausfuhrbeschränkungen unverzüglich aufzuheben, und fordert die Kommission auf, Verstöße dieser Art gegen die Vorschriften des Binnenmarktes nicht zuzulassen; ist der Ansicht, dass die EU kritische Sektoren und gesellschaftliche Schwachstellen sorgfältig prüfen und ermitteln muss, wobei die EU ihre Versorgung mit Produkten sicherstellen und wirksame und verhältnismäßige Abhilfemaßnahmen in der Handelspolitik suchen muss;

11.

bedauert die wirtschaftlichen Einbußen, die der Störung des internationalen Handels und der globalen Wertschöpfungsketten aufgrund der COVID-19-Pandemie geschuldet sind und für Entwicklungsländer besonders schwere Auswirkungen haben könnten; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass durch die mit Entwicklungsländern vereinbarten Handelsregeln der Zugang zu Arzneimitteln und medizinischer Ausrüstung unterstützt wird;

12.

betont, dass die Erzeuger in ländlichen Gebieten und Küstenregionen dabei unterstützt werden müssen, sich der durch den COVID-19-Ausbruch hervorgerufenen Krisensituation auf den Märkten anzupassen und rasch Strategien zur Anpassung an die Coronavirus-Situation und zur Stärkung ihrer Widerstandsfähigkeit auszuarbeiten, um ein existenzsicherndes Einkommensniveau aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die nachhaltige Bewirtschaftung von land- und forstwirtschaftlichen Ökosystemen, Meeresökosystemen und artenreichen Ökosystemen zu gewährleisten;

WTO und plurilaterale Zusammenarbeit

13.

betont, dass dies ein entscheidender Moment für die Förderung eines offenen, fairen, ausgewogenen, nachhaltigen und wertebasierten Multilateralismus und für die Förderung des Welthandelssystems ist; bedauert zutiefst die Blockade der WTO, die aktive Schritte und Zusagen aller WTO-Mitglieder erfordert; bekräftigt seine Zusage, das regelbasierte multilaterale Handelssystem zu verteidigen;

14.

unterstreicht die primäre politische und wirtschaftliche Bedeutung des multilateralen Systems und fordert die internationalen Handelspartner auf, auf die Verwirklichung eines gut funktionierenden Streitbeilegungssystems bei der WTO hinzuarbeiten und eine ehrgeizige Reform unter Führung der EU voranzutreiben; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, neue Vorschriften auszuhandeln, um handelsverzerrende Phänomene im Zusammenhang mit einer nicht marktwirtschaftlichen Politik und Praxis, staatlichen Unternehmen (SOEs) und Industriesubventionen zu bekämpfen, die zu Überkapazitäten, einer Politik und Praxis des erzwungenen Technologietransfers sowie zum Diebstahl geistigen Eigentums führen; fordert die WTO-Mitglieder auf, auf dem Ministertreffen, das im Jahr 2021 stattfinden soll, eine ehrgeizige und ausgewogene Einigung über das seit langem bestehende Problem der Fischereisubventionen zu erzielen und damit ein klares Zeichen zu setzen, dass die WTO nach wie vor in der Lage ist, ihre Verhandlungsfunktion zu erfüllen;

15.

begrüßt die „Multi-Party Interim Appeal Arbitration Arrangement“ (Mehrparteien-Interimsvereinbarung, MPIA), ein neues System, das es der EU zusammen mit anderen teilnehmenden WTO-Mitgliedern ermöglichen wird, die derzeitige Lähmung des Berufungsgremiums der WTO zu überwinden, und das es den teilnehmenden Mitgliedern ermöglichen wird, ein funktionierendes zweistufiges Streitbeilegungssystem bei der WTO aufrechtzuerhalten, falls es zwischen ihnen zu Streitigkeiten kommt;

16.

nimmt die Fortschritte zur Kenntnis, die während der laufenden sektorspezifischen und plurilateralen Verhandlungen erzielt wurden, insbesondere in Bezug auf die innerstaatliche Regulierung von Dienstleistungen, den elektronischen Handel und die Erleichterung von Investitionen; betont, dass es sich bei diesen sektoralen Verhandlungen um auf einer gemeinsamen Mitteilung basierende Unternehmungen handelt und dass sie mit dem Ziel geführt werden sollten, einen bereichsübergreifenden Konsens aller Teilnehmer zu erreichen;

17.

begrüßt die Fortschritte bei den Verhandlungen für den multilateralen Investitionsgerichtshof; weist darauf hin, dass die Investitionsgerichtsbarkeit ein Schritt auf dem Weg zum multilateralen Investitionsgerichtshof sein soll; bedauert die äußerst langsamen Fortschritte der Mitgliedstaaten beim Abbau bilateraler Investitionsabkommen innerhalb der EU und fordert die Kommission nachdrücklich auf, gegebenenfalls einzuschreiten;

18.

bekundet seine nachdrückliche Unterstützung für die trilaterale Zusammenarbeit zwischen der EU, den USA und Japan bei der Eindämmung marktverzerrender Praktiken weltweit; begrüßt in diesem Zusammenhang die gemeinsame Erklärung vom 14. Januar 2020 zu Industriesubventionen;

Vereinigte Staaten

19.

bedauert zutiefst die Kehrtwende in der US-Handelspolitik in den letzten drei Jahren und ist besorgt über die Zunahme einseitiger Handelsmaßnahmen und die Zunahme protektionistischer Maßnahmen, einschließlich der jüngsten Entscheidungen des US-Handelsministeriums, weitere Untersuchungen nach „Section 232“ einzuleiten; bedauert die offizielle Mitteilung der USA vom 4. November 2019 über den Rückzug aus dem Pariser Abkommen und weist erneut darauf hin, dass die Gemeinsame Handelspolitik der EU zur Förderung der Verwirklichung dieses Abkommens beitragen sollte; betont, wie wichtig es ist, die Gespräche zwischen der EU und den USA wieder aufzunehmen, um anstehende Probleme, einschließlich Streitigkeiten, zu lösen; betont, wie wichtig es ist, die Landwirtschaft außerhalb des Verhandlungsumfangs zu halten und eine ordnungsgemäße Überwachung und einen angemessenen Schutz des Fischereisektors sicherzustellen;

20.

erinnert daran, dass die EU weiterhin mit den USA als Partner zusammenarbeiten sollte, mit dem sie Lösungen für Handelsfragen von gemeinsamem Interesse und auch für Bedrohungen und Handelskonflikte finden muss, einschließlich der extraterritorialen Anwendung von Gesetzen, die von den USA verabschiedet werden und dem Völkerrecht zuwiderlaufen; betont, dass sich die EU weiterhin bemühen sollte, das gegenseitige Vertrauen und enge Handelsbeziehungen wiederherzustellen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die europäischen Standards eingehalten werden; ist der Ansicht, dass ein begrenztes Handelsabkommen mit den USA als wichtiger Ausgangspunkt betrachtet werden könnte;

21.

fordert die Kommission auf, ihre US-amerikanischen Partner dazu zu bewegen, Möglichkeiten zur Deeskalation der transatlantischen Handelsspannungen zu finden, einschließlich der Suche nach Verhandlungslösungen mit den USA in Bezug auf Subventionen für zivile Luftfahrzeuge, insbesondere im Zusammenhang mit dem andauernden Streit zwischen Airbus und Boeing, und eine Einigung zu erzielen, mit der die illegale Erhebung von US-Zöllen auf Stahl und Aluminium sowie die illegalen Antisubventions- und Antidumpingmaßnahmen in Bezug auf Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse, auch auf reife Oliven, beendet werden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Bemühungen um eine koordinierte und einheitliche Reaktion seitens der EU zu verstärken; begrüßt die Verhandlungen zwischen der EU und den USA über die gegenseitige Akzeptanz der Ergebnisse der Konformitätsbewertung; ermutigt die Kommission, die Zusammenarbeit in anderen Bereichen von gemeinsamem Interesse zu beschleunigen, beispielsweise bei Standards und anderen nichttarifären Handelshemmnissen, um den Handel zu erleichtern, bürokratische Hindernisse abzubauen und Kosten zu senken;

22.

bedauert, dass die derzeitige Regierung erwägt, sich aus dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen zurückzuziehen; fordert die Regierung nachdrücklich auf, weiterhin Partei dieses Übereinkommens zu bleiben;

China

23.

stellt fest, dass China aufgrund seiner Größe und seines Wachstums als zweitgrößter Handelspartner der EU einen Markt der Möglichkeiten darstellt, dass es jedoch aufgrund des staatlich geführten und staatlich subventionierten Charakters der chinesischen Wirtschaft, in der staatliche Unternehmen von ausschließlichem oder beherrschendem Marktzugang profitieren, viele Hindernisse für EU-Unternehmen gibt, wenn es darum geht, Zugang zu diesem Markt zu erhalten und auf diesem Markt tätig zu werden; verurteilt alle Arten diskriminierender Maßnahmen, mit denen EU-Unternehmen in China konfrontiert sind; ist der Auffassung, dass ein fairer Wettbewerb zwischen Unternehmen aus der EU und China zu mehr Möglichkeiten und mehr Innovation führen würde, und fordert die Kommission auf, die anhaltenden diskriminierenden Handlungen ständig zu überwachen und mit den chinesischen Behörden zusammenzuarbeiten, um solche Handlungen und Hindernisse abzubauen; nimmt zur Kenntnis, dass China im Mai 2019 seine Beschwerde bei der WTO gegen die EU bezüglich der nicht marktwirtschaftlichen Behandlung bei Antidumpingmaßnahmen zurückgezogen hat; begrüßt das Ergebnis des Streitbeilegungsverfahrens zwischen der EU und China, das das Ende des Status Chinas als Marktwirtschaft im Einklang mit dem Standpunkt des Parlaments vom Mai 2016 bedeutet (12);

24.

begrüßt den Abschluss der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der EU und China über geografische Angaben am 6. November 2019 als einen positiven Schritt zur Verbesserung des Schutzes von g.A.-Produkten aus der EU in China und fordert seine rasche Ratifizierung sowie aktualisierte Rechtsvorschriften und eine stärkere Durchsetzung; besteht darauf, dass dieses Abkommen zwischen der EU und China über geografische Angaben nicht durch das Handelsabkommen zwischen den USA und China der Phase 1 verletzt werden darf; fordert die Kommission auf, die Situation des Marktzugangs für europäische Produkte während der Umsetzung dieses Abkommens zu überwachen; stellt fest, dass laut dem jüngsten Bericht über den Schutz und die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums mehr als 80 % der Beschlagnahmungen von gefälschten und nachgeahmten Gütern Waren mit Ursprung in China betrafen, und dass dies sowohl 2018 als auch 2019 der Fall war; fordert die Kommission auf, weitere Instrumente zu prüfen, um diese Probleme zu lösen und den vollständigen Schutz der Rechte des geistigen Eigentums sicherzustellen;

25.

legt der Kommission nahe, die Verhandlungen über ein ehrgeiziges Investitionsabkommen mit China — mit einem wirksamen Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung — abzuschließen, das alle Hindernisse für offene Märkte in China beseitigt; sieht dem Abschluss der Verhandlungen bis Ende 2020, was auf dem Gipfeltreffen EU-China im Jahr 2019 vereinbart wurde, erwartungsvoll entgegen; ist jedoch der festen Überzeugung, dass dem Inhalt des Abkommens Vorrang vor der Geschwindigkeit, mit der es abgeschlossen wird, eingeräumt werden sollte;

26.

ist bestürzt über den im Februar 2020 veröffentlichten Bericht des Australian Strategic Policy Institute, der Belege für die Ausbeutung uigurischer Arbeiter in chinesischen Fabriken enthält, einschließlich Fabriken, die zu der Wertschöpfungskette von EU-Unternehmen gehören; ist zutiefst besorgt über die gemeldeten Auswirkungen der Initiative „Neue Seidenstraße“ (Belt and Road Initiative) auf die Menschenrechte in China und Pakistan; fordert die Kommission auf, alle verfügbaren Mittel einzusetzen, um der Ausbeutung der Uiguren ein Ende zu setzen; fordert die europäischen Unternehmen auf, jegliche Verwicklung in Chinas Menschenrechtsverletzungen zu beenden; besteht darauf, dass uigurische Zwangsarbeit von den Lieferketten der in den Binnenmarkt eingeführten Produkte ausgeschlossen werden muss;

Neue Partnerschaft mit Afrika

27.

begrüßt die Veröffentlichung der gemeinsamen Mitteilung zu einer umfassenden EU-Afrika-Strategie; fordert die EU auf, sich stärker um afrikanische Länder zu bemühen, um im Einklang mit den handelsbezogenen Aspekten der Afrikanischen Entwicklungsstrategie Agenda 2063 eine wirksame und solide Partnerschaft zu schaffen, die eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung, Wachstum und Ernährungssicherheit auf dem afrikanischen Kontinent fördert; betont, dass aus den Zahlen des aktuellen Berichts vom 10. Februar 2020 über das Allgemeine Präferenzsystem für den Zeitraum 2018–2019 hervorgeht, dass die Inanspruchnahme der Präferenzen durch die Länder, denen dieses System zugutekommt, zugenommen hat; fordert die Kommission auf, ihre technische und wirtschaftliche Unterstützung durch Maßnahmen vom Typ „Hilfe für Handel“ zwischen der EU und den afrikanischen Ländern sowie zwischen den afrikanischen Ländern selbst zu verstärken; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass Hilfe für Handel eine Schlüsselkomponente in den Handelsbeziehungen mit Afrika nach der COVID-19-Krise sein sollte;

28.

nimmt die Fortschritte bei der Umsetzung der kontinentalen Freihandelszone (African Continental Free Trade Area, ACFTA) zur Kenntnis, durch die ein einheitlicher kontinentaler Markt für Waren und Dienstleistungen geschaffen werden soll, mit freiem Personen- und Investitionsverkehr; begrüßt die von der EU geleistete Unterstützung bei der Einrichtung der neuen Beobachtungsstelle der Afrikanischen Union für Handel; fordert, dass die EU die ACFTA im Einklang mit der Allianz Afrika-Europa für nachhaltige Investitionen und Arbeitsplätze weiterhin unterstützt; fordert eine ordnungsgemäße Durchsetzung und Vertiefung bestehender Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit dem Ziel, den Handelsaustausch und Investitionen anzukurbeln; begrüßt das Inkrafttreten der WPA mit den ESA- und SADC-Staaten sowie des Interims-WPA mit Ghana und Côte d’Ivoire und bedauert die mangelnden Fortschritte bei der Ratifizierung der übrigen regionalen WPA; bekundet seine Unterstützung für die in der Rede zur Lage der Union im Jahr 2018 dargelegte Vision eines Handelsabkommens zwischen den Kontinenten, bei dem es sich um eine wirtschaftliche Partnerschaft zwischen Gleichberechtigten handeln sollte, die gegenseitigen Nutzen schaffen und dazu dienen würde, die Ziele für nachhaltige Entwicklung zu fördern und die Entwicklung wettbewerbsfähiger lokaler und regionaler Wertschöpfungsketten und belastbarer Steuersysteme zu unterstützen;

29.

betont darüber hinaus, dass es wichtig ist, dass die WPA gemeinsam und mit Unterstützung lokaler Partner und zivilgesellschaftlicher Organisationen überwacht werden; fordert die Kommission auf, eine eingehende Prüfung der aktuellen WPA mit Blick auf Themen wie lokale Wirtschaftsstrukturen, Arbeitsmärkte, Verlust biologischer Vielfalt, Entwaldung und Landnahme vorzunehmen um festzustellen, ob Änderungen erforderlich sind;

Entwicklungsländer

30.

betont, dass der Handel ein wichtiges Instrument zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung sein kann, indem er zur Verringerung der Armut beiträgt; betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, sich auf für beide Seiten vorteilhafte Freihandelsabkommen, Exportdiversifizierung, Wertschöpfung und Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen (KKMU) zu konzentrieren; weist darauf hin, dass sich die Europäische Union für eine robuste, wirksame und glaubwürdige Handelspolitik einsetzt, die die Grundlage eines fairen, offenen, regelgestützten, multilateralen und integrativen Handelssystems bildet, das weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen im Interesse aller Länder, einschließlich der Entwicklungsländer, schafft, was für die weitere Integration der Entwicklungsländer in globale Wertschöpfungsketten von wesentlicher Bedeutung ist; erinnert daran, dass die Handels- und Entwicklungspolitik der EU zur regionalen Integration sowie zur Eingliederung von Entwicklungsländern in globale Wertschöpfungsketten und zu ihrem Aufstieg innerhalb dieser Ketten beitragen sollte;

31.

betont, dass die Entwicklungsländer am stärksten von Steuervermeidungspraktiken betroffen sind, durch die den Staaten jährlich Einnahmen in Höhe von umgerechnet mehreren Milliarden Euro entgehen; fordert, dass in die Handelsabkommen mit Entwicklungsländern Bestimmungen zur Unterstützung der Bekämpfung illegaler Finanzströme und der Steuervermeidung durch Unternehmen und multinationale Konzerne aufgenommen werden um sicherzustellen, dass Steuern dort gezahlt werden, wo Gewinne und ein realer wirtschaftlicher Wert generiert werden, und der Aushöhlung der Besteuerungsgrundlage und der Gewinnverlagerung Einhalt zu gebieten;

Japan, Singapur und Vietnam

32.

begrüßt das Inkrafttreten des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Japan am 1. Februar 2019 und stellt fest, dass den ersten Angaben zufolge, die nach dem ersten Jahr der Umsetzung veröffentlicht wurden (13), die Ausfuhren der EU nach Japan gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um 6,6 % gestiegen sind;

33.

begrüßt das Inkrafttreten des Handelsabkommens zwischen der EU und Singapur am 21. November 2019; begrüßt die Fortschritte bei der Umsetzung des Abkommens zwischen der EU und Vietnam und fordert weitere rasche Fortschritte, insbesondere bei der Einrichtung gemeinsamer Institutionen und der Ratifizierung der noch ausstehenden IAO-Kernübereinkommen und bei Zusagen hinsichtlich Menschenrechtsfragen, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, in Verbindung mit dem EAD für deren konkrete Durchsetzung zu sorgen; fordert die Mitgliedstaaten auf, mit der Ratifizierung des Investitionsschutzabkommens EU-Vietnam (EVIPA) fortzufahren, damit es zusammen mit dem Freihandelsabkommen EU-Vietnam (EVFTA) so bald wie möglich in Kraft treten kann; stellt fest, dass die EU im Jahr 2018 Waren im Wert von rund 13,8 Milliarden EUR nach Vietnam exportiert hat, und weist darauf hin, dass die regelgestützten Freihandelsabkommen (FHA) und Investitionsschutzabkommen (IPA) Vorhersehbarkeit und Rechtsstaatlichkeit für Investoren gewährleisten sowie die Exporte in beide Richtungen positiv steigern und Stabilität und Vertrauen für KMU schaffen werden; betrachtet diese Abkommen als einen Schritt hin zum Abschluss eines Freihandelsabkommens mit dem gesamten Verband südostasiatischer Nationen (ASEAN);

34.

betont, dass diese drei vorstehend genannten Abkommen die strategische Dynamik der Europäischen Union in einer Schlüsselregion der Welt festigen, die durch ein schnelles Bevölkerungs- und Einkommenswachstum gekennzeichnet ist und unseren Wirtschaftsteilnehmern erhebliche Chancen bietet; ist der Auffassung, dass die EU durch eine stärkere Präsenz eine Alternative zur chinesischen Dominanz in der Region schaffen könnte;

Lateinamerika und karibischer Raum

35.

unterstreicht die Bedeutung einer Stärkung von Handels- und politischen Beziehungen mit Lateinamerika, die für beide Seiten vorteilhaft sind; erinnert daran, dass die Europäische Union und Lateinamerika auf der Grundlage ihrer historischen, kulturellen und wirtschaftlichen Bindungen eine enge Zusammenarbeit mit der Region Lateinamerika und Karibik (LAC) pflegen, die der fünftgrößte Handelspartner der EU ist; ist der Ansicht, dass die Präsenz der EU in der Region für die Verbesserung der Zusammenarbeit auf der Grundlage gemeinsamer Werte und für die Umsetzung der Politik der EU im Bereich Außenbeziehungen, insbesondere im Hinblick auf die Stärkung des auf multilateralen Regeln basierenden Handelssystems, von grundlegender Bedeutung ist; ersucht die Kommission darum, ihre Absicht in Bezug auf künftige Handels- und Assoziierungsabkommen hinsichtlich der Gliederung des Textes zu präzisieren;

36.

unterstreicht die Bedeutung der kürzlich abgeschlossenen Modernisierung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Mexiko und des Abschlusses des Assoziierungsabkommens mit dem Mercosur, die beide das Potenzial haben, unsere strategische Partnerschaft mit Lateinamerika zu vertiefen, zusätzliche Möglichkeiten in unseren Handelsbeziehungen mit diesen Ländern zu schaffen und zur Diversifizierung der Lieferketten für die europäische Wirtschaft beizutragen; ist der Auffassung, dass das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur das größte Abkommen seiner Art zwischen Handelsblöcken darstellt und das Potenzial hat, einen für beide Seiten vorteilhaften offenen Marktraum zu schaffen, der etwa 800 Millionen Bürger umfasst; weist darauf hin, dass mit diesem Abkommen, wie mit allen Handelsabkommen der EU, Bedingungen eines loyalen Wettbewerbs sichergestellt und die Einhaltung der europäischen Normen und Produktionsverfahren erreicht werden muss; weist darauf hin, dass das Abkommen ein verbindliches Kapitel über nachhaltige Entwicklung enthält, das angewendet, umgesetzt und gründlich bewertet werden muss, sowie spezifische Verpflichtungen in Bezug auf Arbeitnehmerrechte und Umweltschutz, einschließlich der Umsetzung des Übereinkommens von Paris und der damit verbundenen Durchführungsbestimmungen; betont, dass das Abkommen in seiner jetzigen Form nicht ratifiziert werden kann;

37.

ist davon überzeugt, dass die Neufassung des Assoziierungsabkommens mit Chile dazu beitragen wird, die Präsenz der EU in der gesamten Region weiter zu stärken und eine internationale Handelsagenda zu fördern, die auf einer nachhaltigen Entwicklung, einem stärkerem Schutz der Umwelt- und Arbeitsnormen und der Achtung der Menschenrechte beruht; fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass die laufenden Verhandlungen diesen Grundsätzen Genüge tun und dass zeitnah eine Einigung erzielt werden kann;

Laufende Verhandlungen über Freihandelsabkommen

38.

fordert eine ehrgeizige Agenda für die Aushandlung von Freihandelsabkommen, insbesondere mit Australien und Neuseeland, Tunesien, Marokko und Indonesien und im Einklang mit dem Grünen Deal, wobei die sensible Natur bestimmter landwirtschaftlicher Produkte wie Rindfleisch, Schaffleisch, Milchprodukte und Obst zu berücksichtigen ist; bekräftigt seine Forderung nach einer raschen Aufnahme von Investitionsverhandlungen mit Taiwan und fordert die Kommission auf, eine Vorstudie einzuleiten;

39.

verfolgt einen pragmatischen Ansatz in der Frage der Handelsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich, die umfassend und ehrgeizig sein und auf Nullzollsätze und Nullkontingente abzielen sollten und die sich auf die Grundsätze in Bezug auf Handel, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit stützen sollten, die in seiner Empfehlung vom 18. Juni 2020 für die Verhandlungen über eine neue Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (14) dargelegt sind; stellt fest, dass in der Politischen Erklärung vom 17. Oktober 2019, die vom Vereinigten Königreich mitgetragen wurde, festgestellt wird, dass sich die künftige Wirtschaftspartnerschaft auf Bestimmungen stützen wird, die gleiche Ausgangsbedingungen für einen offenen und fairen Wettbewerb gewährleisten, insbesondere wenn bis Ende 2020 keine Einigung erzielt wird; weist darauf hin, dass die EU-Mitgliedstaaten Nettoexporteure in das Vereinigte Königreich sind und dass die Suche nach einer Lösung, die beide Parteien zufrieden stellt, eine Priorität sein muss, um die Achtung und den Schutz der Interessen der EU-Exporteure und -Investoren zu gewährleisten; fordert die Kommission auf, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU aus der EU zu verbessern;

40.

legt der Kommission nahe, die durch den Austritt des Vereinigten Königreichs entstandene Dynamik zu nutzen, um unsere EU-Politik zu straffen, Bürokratie abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU aus der EU zu verbessern; betont, dass das Freihandelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich darauf abzielen sollte, einen möglichst ungehinderten Marktzugang und Handelserleichterungen zu ermöglichen, um Handelsstörungen zu minimieren und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle zu gewährleisten;

Umsetzung von Freihandelsabkommen

41.

nimmt das Ergebnis zur Kenntnis, dass die Kommission in ihrem Bericht über die Umsetzung von Freihandelsabkommen insbesondere mit Südkorea, Mittel- und Lateinamerika, Kanada und den Ländern der Östlichen Partnerschaft vorgelegt hat; betont, dass die Handelsabkommen der EU eine klare Erfolgsbilanz aufweisen und dass das mit ihnen vorrangig verfolgte Ziel, Exporteuren aus der EU bedeutende Chancen auf den Märkten von Drittländern zu verschaffen, in den meisten Fällen verwirklicht wird; betont jedoch, dass die Kommission in ihren Prognosen davon ausgeht, dass die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen von Handels- und Investitionshemmnissen infolge des Trends zu protektionistischen Maßnahmen zunehmen werden; fordert die Kommission auf, auch weiterhin Ex-post-Folgenabschätzungen, auch unter Nachhaltigkeitsaspekten, zu den Auswirkungen von Handelsabkommen auf die Wirtschaft der EU durchzuführen;

42.

fordert die Kommission auf, kontinuierlich nach Wegen zu suchen, um die Handelsbeziehungen zu verbessern und die wirtschaftliche Integration mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft, insbesondere den drei assoziierten Ländern, weiter zu vertiefen;

43.

erinnert an die positiven Entwicklungen in Bezug auf das Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA); stellt fest, dass der bilaterale Handel mit Waren — einschließlich Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen — im ersten vollen Kalenderjahr der Umsetzung im Vergleich zum Durchschnitt der drei vorangegangenen Jahre um 10,3 % zugenommen hat; weist darauf hin, dass der Handelsüberschuss der EU mit Kanada um 60 % gestiegen ist und Exporteuren aus der EU zusätzliche Chancen eröffnet hat; weist außerdem erneut darauf hin, dass die beiden Vertragsparteien seit dem vorläufigen Inkrafttreten des Abkommens eine solide Partnerschaft geschaffen haben, indem sie dem Originaltext wichtige Empfehlungen zu Handel, Klimaschutz und dem Pariser Abkommen, dem Zusammenhang von Handel und Geschlechtergleichstellung sowie zu KMU beigefügt haben, und sieht dies als Beweis für die Dynamik eines Handelsabkommens während seiner Umsetzung an; fordert die Kommission auf, dem Parlament aktuellere Daten über die Ausfuhren von KMU mit Sitz in der EU und die Nachhaltigkeit des Abkommens insgesamt zu übermitteln; weist darauf hin, wie wichtig es ist, die Umsetzung und Weiterverfolgung des Kapitels über Handel und nachhaltige Entwicklung zu stärken;

44.

bringt erneut seine Besorgnis über die geringe Präferenznutzungsrate bei Ausfuhren aus der EU zum Ausdruck, die von einigen Präferenzpartnern der EU gemeldet wurde, was darauf hindeutet, dass die Strategie des Handelsbilateralismus für kleinere Wirtschaftsakteure nur in begrenztem Umfang von Vorteil ist; stellt insbesondere fest, dass hinsichtlich der Präferenznutzung bei Ausfuhren aus der EU in Länder, mit denen die EU Handelspartnerschaften unterhält, große Unterschiede bestehen, während sie bei Einfuhren aus verschiedenen Partnerländern in die EU gering sind; fordert die Kommission auf, die Präferenznutzung weiter zu analysieren und neue innovative Instrumente und praktische Lösungen vorzuschlagen; betont, wie wichtig flexible, gestraffte und unkomplizierte Ursprungsregeln in diesem Zusammenhang sind; fordert die Kommission auf, zusammen mit den Mitgliedstaaten die Arbeit an wirksameren Strategien zur Förderung des Handels und zur Kommunikation zu straffen und das Potenzial der EU-Delegationen weltweit umfassend auszuschöpfen;

45.

weist darauf hin, dass die große Zahl an Handelshemmnissen und sonstigen Hemmnissen sowie die gegenwärtigen Unterschiede beim Umfang und der Qualität der Kontrollen, bei den Zollverfahren und der Sanktionspolitik am Ort des Eintritts in die Zollunion der EU häufig zu einer Verzerrung der Handelsströme führen und dass die Integrität des europäischen Binnenmarkts dadurch gefährdet wird; fordert die Kommission daher nachdrücklich auf, dieses Problem anzugehen und sicherzustellen, dass Unternehmen fair und unter einheitlichen Wettbewerbsbedingungen miteinander konkurrieren können;

46.

betont, dass der Schutz geografischer Angaben zu den offensiven Interessen der Union bei der Aushandlung von Freihandelsabkommen gehört und dass die EU-Partner die jeweiligen Bestimmungen einhalten müssen; fordert die Kommission auf, in bestehenden und künftigen Handelsabkommen für eine bessere Einhaltung dieser Bestimmungen zu sorgen;

47.

fordert die Kommission auf, konkret die kumulativen Auswirkungen der Freihandelsabkommen der EU auf die Handelsumlenkung sowohl für die EU als auch für ihre Partnerländer zu untersuchen und die Ergebnisse mit den einzelnen Folgenabschätzungen und den tatsächlichen Zahlen zu vergleichen;

48.

hält es für wichtig, insbesondere die nationalen Parlamente, die Zivilgesellschaft und die Privatwirtschaft aller an Handelsverhandlungen beteiligten Parteien einzubeziehen; fordert eine umfassendere Beteiligung und Konsultation der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft bei der Aushandlung und Umsetzung von Handelsabkommen, insbesondere im Rahmen der internen Beratungsgruppen, deren Überwachungsfunktion über die Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung hinaus auf alle Teile von Handelsabkommen ausgeweitet werden könnte;

Handel und nachhaltige Entwicklung

49.

erinnert an seinen in seinem vorherigen Bericht über die Umsetzung der gemeinsamen Handelspolitik zum Ausdruck gebrachten Standpunkt; betont, dass der von den Kommissionsdienststellen vorgelegte 15-Punkte-Aktionsplan vom 27. Februar 2018 eine gute Grundlage für Überlegungen darstellt, wie sich die Umsetzung der Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung verbessern ließe; weist darauf hin, dass die Abkommen der neuen Generation Klauseln über die Menschenrechte und Kapitel über nachhaltige Entwicklung enthalten, die vollständig und uneingeschränkt umzusetzen sind, so dass die Achtung der Menschenrechte, der Werte der EU sowie hoher Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards sichergestellt und gefördert wird; nimmt die Bewertung der Kapitel über nachhaltige Entwicklung in dem Bericht der Kommission über die Umsetzung von Freihandelsabkommen zur Kenntnis und fordert eine zeitnahe Umsetzung der bestehenden Bestimmungen über Handel und nachhaltige Entwicklung; fordert die Kommission auf, eine genaue und spezifische Methode für die Überwachung und Bewertung der Umsetzung dieser Kapitel zu erarbeiten, da es nicht möglich ist, ihre Beurteilung allein auf der Grundlage quantitativer Daten durchzuführen; fordert die Kommission auf, Vorschläge dazu vorzulegen, wie die Durchsetzung der Kapitel über nachhaltige Entwicklung in Handelsabkommen gestärkt werden kann;

50.

nimmt die Initiative der GD JUST der Kommission zur Kenntnis, bei der es um die verbindliche Sorgfaltspflicht von Unternehmen und ihre Berücksichtigung in Handelsabkommen der EU geht, sowie den Mechanismus, mit dem eine wirksame Umsetzung sichergestellt wird; weist darauf hin, dass im Rahmen des Vorschlags für eine verbindliche Sorgfaltspflicht sichergestellt werden sollte, dass diese Maßnahmen keine zusätzliche Belastung für europäische KMU darstellen oder ihre Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen;

51.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten erneut auf, sich konstruktiv an den Verhandlungen über ein rechtsverbindliches Abkommen der Vereinten Nationen über transnationale Konzerne und andere Unternehmen in Bezug auf die Menschenrechte zu beteiligen, mit dem sichergestellt werden soll, dass Opfer von Menschenrechtsverletzungen Zugang zur Justiz haben und Rechtsbehelfe einlegen können;

52.

begrüßt den Vorstoß der Kommission für einen europäischen Grünen Deal und betont, dass dieser durch eine ökologisch, wirtschaftlich und sozial ausgewogene Handelsstrategie der EU aktiv unterstützt werden sollte; begrüßt die Zusage der Kommission, die Einhaltung des Übereinkommens von Paris zu einer „wesentlichen Klausel“ von Handelsabkommen zu machen;

53.

stellt fest, dass der derzeitige Ansatz bereits dazu beiträgt, Fälle der Nichteinhaltung von Verpflichtungen anzugehen; fordert die Kommission jedoch auf, aufmerksamer zu sein und aus ihren bisherigen Erfahrungen zu lernen, die darin zum Ausdruck kommen, dass auf Antrag der EU im Rahmen des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Korea ein Panel eingesetzt wurde, nachdem Südkorea seiner Zusage, die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über Arbeitnehmerrechte und insbesondere jene über die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen zu ratifizieren, nicht nachgekommen war;

54.

weist darauf hin, dass die frühzeitigen Bemühungen der Kommission und des Parlaments im Rahmen der Handelsverhandlungen mit Mexiko und Vietnam dazu geführt haben, dass beide Länder das IAO-Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen im November 2018 bzw. im Juni 2019 ratifiziert haben; beglückwünscht beide Länder zu diesem wichtigen Schritt; fordert die Kommission auf, die Fortschritte bei der Umsetzung anderer IAO-Übereinkommen zu überwachen und unverzüglich den im Rahmen des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Vietnam vereinbarten interparlamentarischen Ausschuss einzusetzen, wobei dem Verbot der Kinderarbeit besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist; bedauert, dass Vietnam das IAO-Übereinkommen 87 über Vereinigungsfreiheit nicht ratifiziert hat; fordert die Kommission auf, die Lage genau zu überwachen und die vietnamesische Regierung um Konsultationen zu ersuchen, falls diese keine dauerhaften und anhaltenden Anstrengungen unternimmt, um das Übereinkommen zu ratifizieren, wie es im Abkommen vorgesehen ist;

55.

weist erneut darauf hin, dass ein wirksamer Aktionsplan erforderlich ist, um das Ziel der Nulltoleranz gegenüber Kinderarbeit in Freihandelsabkommen umzusetzen, und dass dies durch den Aufbau einer starken Partnerschaft mit nichtstaatlichen Organisationen und nationalen Behörden erfolgen muss, so dass im Einklang mit den im Rahmen der EU-Entwicklungspolitik ergriffenen Maßnahmen bedeutende soziale und wirtschaftliche Alternativen für Familien und Arbeitnehmer entwickelt werden;

56.

ist der Ansicht, dass die Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung in Handelsabkommen eine der Triebkräfte für die auswärtige Dimension des europäischen Grünen Deals sein sollten; betont, dass jedes neue CO2-Ausgleichssystem mit den Regeln der WTO und den Freihandelsabkommen der EU im Einklang stehen sollte; betont, dass Unternehmen aus der EU keinen Wettbewerbsnachteil erleiden sollten;

57.

stellt fest, dass die Handels- und Investitionspolitik der EU als Hebel für ein verantwortungsvolles Management von Lieferketten genutzt werden sollte, wobei in diesem Rahmen auch dafür gesorgt werden muss, dass die Unternehmen die Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte und Umweltstandards achten und dass Zugang zur Justiz besteht; nimmt die Zusagen der Kommission zur Kenntnis, bis 2021 einen Legislativvorschlag vorzulegen;

58.

fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Auflagen bezüglich der Achtung der Menschenrechte im Zusammenhang mit unilateralen Handelspräferenzen wie APS oder APS+ wirksam umgesetzt und überwacht werden; betont, dass die Handelspolitik der EU zur Bekämpfung des illegalen Handels und zur Eindämmung der Entwaldung und der Waldschädigung beitragen sollte;

59.

ist der Ansicht, dass die Handelsdimension der 15. Konferenz der Vertragsparteien (COP15) des Übereinkommens der Vereinten Nationen über biologische Vielfalt in vollem Umfang berücksichtigt werden sollte; weist auf seine Entschließung vom 16. Januar 2020 zu der 15. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP15) des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (15) hin, in der die Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, aktiv mit Drittländern insbesondere im Wege der Instrumente für auswärtiges Handeln — etwa dem Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI) — zusammenzuarbeiten, um Maßnahmen und Strukturen zum Schutz, zur Erhaltung und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt zu fördern und entsprechende Ziele zu setzen, vor allem in sämtlichen multilateralen Übereinkünften und Handelsabkommen, sowie Maßnahmen bei Verstößen zu treffen; fordert die Kommission daher auf, durchsetzbare Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung in alle künftigen Handelsabkommen aufzunehmen;

60.

fordert, dass die EU neben den üblichen grundlegenden IAO-Übereinkommen ihre Wirtschaftspartner nachdrücklich auffordert, das Übereinkommen 189 über Hausangestellte, das Übereinkommen 156 über Arbeitnehmer mit Familienpflichten und das Übereinkommen 190 über Gewalt und Belästigung zu ratifizieren und umzusetzen;

Schutz der Handelsinteressen der EU

61.

weist erneut darauf hin, dass die Bemühungen um die Erhaltung des regelbasierten Handels eine entscheidende Rolle in der Handelsstrategie der EU spielen müssen, und begrüßt in diesem Zusammenhang die Verabschiedung des Pakets zur Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente im Jahr 2018 und den neuen Überprüfungsmechanismus für ausländische Direktinvestitionen (ADI); betont, dass mit diesem neuen Überprüfungsmechanismus das Ziel verfolgt wird, zusammenzuarbeiten und ausländische Investitionen in strategischen Sektoren zum Schutz der EU und ihre Mitgliedstaaten möglicherweise einzuschränken; fordert die Kommission auf, für die wirksame Durchsetzung handelspolitischer Schutzinstrumente (TDI) zu sorgen, um die europäische Industrie vor unfairen Marktpraktiken zu schützen, und die Schutzinstrumente zu bewerten und zu stärken, damit mit ihnen besser auf außergewöhnliche Umstände reagiert werden kann und sie besser darauf ausgerichtet werden können, die europäische Industrie zu stärken, indem durch Handelsströme bedingte Marktstörungen wirksam antizipiert werden; betont, dass in der Zeit nach der COVID-19-Pandemie, in der einige der strategischen Sektoren der EU Druck ausgesetzt sein könnten, ein genaue Überprüfung und eine belastbare Zusammenarbeit notwendig sein werden; betont jedoch, dass der neue Überprüfungsmechanismus für ausländische Direktinvestitionen in keinem Fall als protektionistische Maßnahme genutzt werden sollte; begrüßt das Weißbuch über ausländische Subventionen und fordert die Kommission auf, gegebenenfalls einen Legislativvorschlag vorzulegen, falls sich die derzeitigen Instrumente als unzureichend erweisen sollten;

62.

stellt fest, dass Stahlimporte aus China und anderen Drittländern derzeit massiv zunehmen, was die europäische Industrie stark beeinträchtigt und zahlreiche Arbeitsplätze gefährdet; betont, dass im Rahmen des Überprüfungsprozesses der derzeitigen Schutzmaßnahmen für die Einfuhr von Stahlerzeugnissen die bestehenden Quoten entsprechend den eingeführten Überkapazitäten reduziert werden müssen und die Möglichkeit der Übertragung nicht genutzter Quoten abgeschafft werden muss;

63.

begrüßt die Ankündigung der Kommission, Anfang 2020 einen Leitenden Handelsbeauftragten (CTEO) zu ernennen, der die Einhaltung der Handelsabkommen der EU überwachen und verbessern soll; stellt fest, dass die Vorschriften der EU-Handelsabkommen wirksam durchgesetzt werden sollten, um ihre Wirksamkeit sicherzustellen und Marktverzerrungen zu beseitigen; betont, dass diese neu geschaffene Stelle insbesondere auf die Umsetzung und Durchsetzung der Handelsabkommen der EU sowie auf Verstöße gegen Verpflichtungen in Bezug auf Marktzugang, Handel und nachhaltige Entwicklung ausgerichtet sein sollte; vertritt die Ansicht, dass der Leitende Handelsbeauftragte nicht nur die Umwelt- und Arbeitsschutzverpflichtungen im Rahmen der EU-Handelsabkommen mit Drittländern überwachen und durchsetzen sollte, sondern die Umsetzung aller Kapitel von Handelsabkommen im Blick behalten sollte, so dass ihr Potenzial in vollem Umfang genutzt wird; fordert die Kommission auf, seine Rolle weiter zu konkretisieren;

64.

fordert den Rat auf, eine rasche und zeitnahe Einigung über das Instrument betreffend das internationale Beschaffungswesen zu erzielen, um Rechtssicherheit, Gegenseitigkeit und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Wirtschaftsakteure aus der EU zu schaffen; fordert die Aufnahme eines globalen Verzeichnisses unabdingbarer Produkte für die medizinische Notversorgung, um künftig zu verhindern, dass Anbieter aus Drittländern während globaler Pandemien missbräuchliche Praktiken im internationalen Handel anwenden; stellt fest, dass sich die Märkte der EU für die öffentliche Auftragsvergabe weltweit durch den höchsten Grad an Offenheit auszeichnen und dass bestimmte Drittländer einen sehr eingeschränkten Zugang zu ihren Beschaffungsmärkten gewähren; betont, wie wichtig es ist, Gegenseitigkeit und gegenseitigen Nutzen im Bereich des Zugangs zu Märkten und zum öffentlichen Beschaffungswesen zum Nutzen der Unternehmen aus der EU zu fördern;

65.

betont, dass alle Mitgliedstaaten angemessene Mechanismen besitzen müssen, um Investitionen auf Risiken für die Sicherheit und die öffentliche Ordnung hin zu überprüfen; fordert die Mitgliedstaaten, die noch nicht über Überprüfungsmechanismen verfügen, auf, befristete Lösungen einzuführen, und fordert die Kommission auf, diese Bemühungen aktiv zu unterstützen;

66.

betont, dass ausländische Direktinvestitionen in der EU und der Erwerb von Infrastruktur im Gesundheitsbereich und in anderen wichtigen Bereichen durch ausländische Investoren die Bemühungen der EU zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie in Europa potenziell beeinträchtigen können; begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission über Leitlinien für die Mitgliedstaaten im Vorfeld der Anwendung der Verordnung über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen; fordert jene Mitgliedstaaten, die noch keinen Überprüfungsmechanismus eingerichtet haben, nachdrücklich auf, dies schnellstmöglich zu tun; fordert alle Mitgliedstaaten ferner auf, alle verfügbaren Instrumente zu nutzen, um für wirksame Mechanismen zu sorgen, mit denen sich potenzielle Investitionen und Erwerbungen daraufhin bewerten lassen, ob sie eine Bedrohung für die kritische Gesundheitsinfrastruktur in der EU darstellen, und erforderlichenfalls Maßnahmen zu ihrer Entschärfung oder Unterbindung zu ergreifen;

67.

bekräftigt die Notwendigkeit, faire Wettbewerbsbedingungen für europäische Industriezweige, die ambitionierte Klima- und Umweltstandards sowie ökologische und soziale Standards umsetzen, und Handelspartner, die nicht dieselben hohen Standards einhalten, zu schaffen; ist daher der Ansicht, dass dringend ein WTO-kompatibles CO2-Grenzausgleichssystem geschaffen werden muss, mit dem die globalen Klimaschutzmaßnahmen verbessert werden und die europäische Industrie vor unlauterem Wettbewerb geschützt wird;

68.

fordert die Staats- und Regierungschefs der EU und die Kommission auf, couragierte Beschlüsse hinsichtlich der Reform des Eigenmittelsystems der EU, einschließlich der Einführung einer Reihe neuer Eigenmittel, zu fassen; bekräftigt seinen im Zwischenbericht über den mehrjährigen Finanzrahmen dargelegten Standpunkt zur Liste möglicher Quellen für neue Eigenmittel, nämlich einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage, einer Digitalsteuer, einer Finanztransaktionssteuer, Einnahmen aus dem System für den Handel mit Emissionszertifikaten, einer Kunststoffabgabe und einem WTO-kompatiblen CO2-Grenzausgleichssystem (16);

69.

ist besorgt über die kontinuierliche Ausweitung der Mechanismen für Schiedsverfahren zwischen Investoren und Staaten im Rahmen von Investitionsabkommen; weist darauf hin, dass diese parallelen Justizsysteme so gestaltet sind, dass sie die Interessen und Rechte von Unternehmen begünstigen, nicht aber ihre Pflichten und Verantwortlichkeiten, und dass sie den politischen Spielraum und das legitime Recht der Staaten, regulierend einzugreifen, gefährden können; verurteilt die Tatsache, dass Anwaltskanzleien inzwischen für sich Werbung machen, dass sie ausländische Investoren dahingehend beraten können, wie sie aufgrund staatlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie im Rahmen von Schiedsverfahren Klage erheben könnten; fordert ein dauerhaftes Moratorium für alle Schiedsklagen, die sich auf Maßnahmen beziehen, mit denen die gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Dimensionen der Pandemie und ihre Auswirkungen angegangen werden;

70.

fordert die Wiederaufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen über den Handel mit Umweltschutzgütern und fordert die Kommission auf, einseitige Änderungen der auf Umweltschutzgüter angewandten Zölle vorzuschlagen, wenn nachgewiesen werden kann, dass diese zur Verwirklichung der Ziele des Europäischen Grünen Deals beitragen;

71.

fordert, die auswärtige Dimension von Initiativen im Sinne der Kreislaufwirtschaft (17) in den Beziehungen der EU zu Drittländern über regulatorische Zusammenarbeit und Dialog auszuweiten;

Handel mit Dienstleistungen und digitaler Handel

72.

begrüßt die laufenden plurilateralen Verhandlungen über Schlüsselbereiche des Handels mit Dienstleistungen, insbesondere die innerstaatliche Regulierung der Erbringung von Dienstleistungen und die Erleichterung von Investitionen; stellt fest, dass die gewerbliche Niederlassung in einem Drittland die vorherrschende Art der Erbringung von Handelsdienstleistungen und des elektronischen Geschäftsverkehrs ist;

73.

betont, dass die EU der mit Abstand größte Exporteur von Dienstleistungen weltweit ist und dass Dienstleistungen etwa 70 % ihres BIP ausmachen; betont insbesondere die relativ hohe Resilienz des Handels mit Dienstleistungen während der COVID-19-Pandemie und seine Rolle für die wirtschaftliche Erholung in Europa;

74.

betont, dass die internationalen Anstrengungen zugunsten der Erholung durch offenen und fairen Handel, einschließlich digitalen Handel, erleichtert werden müssen, was ein Moratorium für Zölle auf elektronische Übermittlungen erforderlich macht; befürwortet die Gemeinsame Erklärung der WTO zum elektronischen Geschäftsverkehr, in der sich diese dafür ausspricht, weltweit geltende Regeln in diesem Bereich zu schaffen; fordert, sich für ein sinnvolles Ergebnis offen zu zeigen, um den grenzüberschreitenden Datenverkehr zu erleichtern und ungerechtfertigte Barrieren für den elektronischen Handel unter uneingeschränkter Wahrung der Vorschriften der EU zum Schutz der Privatsphäre und ihrer Datenschutzvorschriften einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) abzubauen, und die im Rahmen der Verhandlungsrichtlinien gegebene Flexibilität zu nutzen; begrüßt die Tatsache, dass diese Verhandlungen eine sehr große Anzahl von WTO-Mitgliedern zusammenbringen, und fordert, die Verhandlungen so offen und inklusiv wie möglich zu halten;

KMU

75.

stellt fest, dass auf KMU etwa 30 % des Wertes der EU-Warenausfuhren entfallen und sie mehr als 80 % aller Waren ausführender Unternehmen in der EU ausmachen, dass jedoch nur 5 % der KMU international tätig sind, was bedeutet, dass eine große Mehrheit von der Dynamik des Binnenmarkts abhängig ist; unterstützt die Idee, dass — wie beim Abkommen zwischen der EU und Japan und beim modernisierten Abkommen mit Mexiko geschehen — alle vorgeschlagenen Freihandelsabkommen ein eigenes Kapitel über KMU enthalten sollten und dass KMU bei der Überarbeitung bestehender Freihandelsabkommen Eingang in diese finden sollten; stellt fest, dass Handelshemmnisse und Verwaltungsaufwand für KMU besonders belastend sind; fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen um die Unterstützung von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen fortzusetzen und von Frauen geführten Unternehmen und Maßnahmen zu ihrer Unterstützung besondere Aufmerksamkeit zukommen zu lassen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, bei der Einrichtung von Helpdesks für Ausfuhrförderung die speziellen Umstände von von Frauen geführten Kleinstunternehmen und KMU besonders zu berücksichtigen, die durch Freihandelsabkommen geschaffenen Möglichkeiten zu nutzen und Dienstleistungen, Technologien und Infrastrukturen (wie den Internetzugang) auszubauen, die für die Stärkung der wirtschaftlichen Stellung von Frauen und für von Frauen geführte Kleinstunternehmen und KMU von besonderer Bedeutung sind;

76.

fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit Mitgliedstaaten, Unternehmen und Interessenträgern, die Anwendung und Verständlichkeit von Ursprungsregeln für KMU zu erleichtern; weist die Kommission darauf hin, dass sie sich zum Ziel gesetzt hatte, Anfang 2020 auf der Plattform Access2Market ein spezielles Selbstbewertungsinstrument für KMU einzuführen, um Unternehmen bei der Beantwortung der Frage, ob ein Produkt im Rahmen eines bestimmten EU-Handelsabkommens durch Präferenzen begünstigt werden kann, zu unterstützen und so die Nutzung von Präferenzen im Rahmen von EU-Handelsabkommen für KMU zu vereinfachen, so dass KMU in den vollen Genuss der Vorteile von Handelsabkommen und des Zugangs zu ausländischen Märkten kommen, indem nutzerfreundliche, aktuelle und praktische Informationen über die Handelspolitik und insbesondere die Freihandelsabkommen bereitgestellt werden; fordert die Kommission erneut auf, die Auswirkungen ihrer Handelspolitik auf KMU zu überwachen, da diese eine entscheidende Rolle im internationalen Handel spielen, und weist erneut darauf hin, dass KMU aufgrund ihrer Größe und ihrer begrenzten Ressourcen unverhältnismäßig stark von Verwaltungskosten und -lasten betroffen sind;

Geschlechtergleichstellung und Handel

77.

betont, dass Freihandelsabkommen der EU die Gleichstellung der Geschlechter fördern und die wirtschaftliche Stellung von Frauen in Drittländern stärken können, und fordert die Kommission auf, die Ausbeutung von Frauen zu bekämpfen; fordert die Kommission und den Rat auf, die Aushandlung eines spezifischen Kapitels über Gleichstellungsfragen im Zusammenhang mit Handels- und Investitionsabkommen der EU vorzuschlagen; befürwortet die Empfehlungen des Gemischten Ausschusses EU-Kanada zu Geschlechtergleichstellung und Handel, die eine Grundlage darstellen, über die das Verständnis dafür gefördert werden kann, wie Handelsabkommen zur Gleichstellung der Geschlechter beitragen können;

78.

weist darauf hin, dass die 26 bis Juni 2017 abgeschlossenen Nachhaltigkeitsprüfungen keine spezifischen Statistiken zu Handel und Geschlechtergleichstellung umfassten und dass der Umsetzungsbericht 2018 ebenso wenig entsprechende Daten enthält; betont nachdrücklich, dass mit der Erhebung von nach Geschlecht aufgeschlüsselten Daten begonnen werden muss, und erwartet, dass im nächsten Bericht im Einklang mit der Zusage der Kommission umfassende Daten über die Auswirkungen von Freihandelsabkommen aufgeführt sind; weist in diesem Zusammenhang auf die von Kanada durchgeführten geschlechtsspezifischen Bewertungen hin, die als ein bewährtes Verfahren eingeführt werden sollten;

79.

fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Zusammensetzung der Internen Beratungsgruppe (DAG) auf einem ausgewogenen Geschlechterverhältnis beruht, dass im Zusammenhang mit jedem Freihandelsabkommen ein Ausschuss für Handel und Geschlechtergleichstellung eingerichtet wird, der Mängel ermittelt, und dass, wie im Freihandelsabkommen zwischen Kanada und Israel, der Streitbeilegungsmechanismus auch für geschlechtsspezifische Fragen gilt;

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80.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen zu übermitteln.

(1)  Angenommene Texte, P8_TA(2018)0230.

(2)  Angenommene Texte, P8_TA(2018)0477.

(3)  ABl. C 307 vom 30.8.2018, S. 109.

(4)  ABl. C 101 vom 16.3.2018, S. 30.

(5)  ABl. C 101 vom 16.3.2018, S. 19.

(6)  ABl. C 407 vom 4.11.2016, S. 2.

(7)  Angenommene Texte, P8_TA(2018)0066.

(8)  https://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2020/february/tradoc_158619.pdf

(9)  ABl. L 771 vom 15.3.2020, S. 1.

(10)  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juni 2015 zu der Strategie der EU für die Gleichstellung von Frauen und Männern nach 2015.

(11)  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2018 zur Gleichstellung der Geschlechter in Handelsabkommen der EU.

(12)  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Mai 2016 zum Marktwirtschaftsstatus Chinas (ABl. C 76 vom 28.2.2018, S. 43).

(13)  https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_161

(14)  Angenommene Texte, P9_TA(2020)0152.

(15)  Angenommene Texte, P9_TA(2020)0015.

(16)  Siehe Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Mai 2020 zu dem neuen mehrjährigen Finanzrahmen, den Eigenmitteln und dem Aufbauplan (angenommene Texte, P9_TA(2020)0124).

(17)  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52020DC0098&from=DE%20?


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