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Document 52020AP0244

    P9_TA(2020)0244 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf das Verfahren zur Aufhebung von Mittelbindungen ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Oktober 2020 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf das Verfahren zur Aufhebung von Mittelbindungen (COM(2020)0309 — C9-0202/2020 — 2020/0140(COD)) P9_TC1-COD(2020)0140 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 6. Oktober 2020 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2020/… des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 in Bezug auf das Verfahren zur Aufhebung von Mittelbindungen

    ABl. C 395 vom 29.9.2021, p. 112–112 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    29.9.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 395/112


    P9_TA(2020)0244

    Änderung der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf das Verfahren zur Aufhebung von Mittelbindungen ***I

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Oktober 2020 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf das Verfahren zur Aufhebung von Mittelbindungen (COM(2020)0309 — C9-0202/2020 — 2020/0140(COD))

    (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

    (2021/C 395/16)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2020)0309),

    gestützt auf Artikel 294 Absatz 2, Artikel 78 Absatz 2, Artikel 79 Absätze 2 und 4, Artikel 82 Absatz 1, Artikel 84 und Artikel 87 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9-0202/2020),

    gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    unter Hinweis auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 22. September 2020 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Union zu billigen,

    gestützt auf Artikel 59 und Artikel 52 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A9-0171/2020),

    1.

    legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

    2.

    fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

    3.

    beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

    P9_TC1-COD(2020)0140

    Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 6. Oktober 2020 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2020/… des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 in Bezug auf das Verfahren zur Aufhebung von Mittelbindungen

    (Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2020/1543.)


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