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Document 52020AE5883

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Eine Union der Gleichheit: EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025“ (COM(2020) 565 final)

    EESC 2020/05883

    ABl. C 286 vom 16.7.2021, p. 121–127 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    16.7.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 286/121


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Eine Union der Gleichheit: EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025“

    (COM(2020) 565 final)

    (2021/C 286/21)

    Berichterstatter: Cristian PÎRVULESCU

    Befassung

    Europäische Kommission, 27.11.2020

    Rechtsgrundlage

    Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

    Beschluss des Präsidiums

    1.12.2020

    Zuständige Fachgruppe

    Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft

    Annahme in der Fachgruppe

    16.4.2021

    Verabschiedung auf der Plenartagung

    27.4.2021

    Plenartagung Nr.

    560

    Ergebnis der Abstimmung

    (Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

    192/2/9

    1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

    1.1.

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt den von der Europäischen Kommission vorgelegten EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020–2025 und hofft, dass er die Institutionen und die Mitgliedstaaten der EU dabei unterstützen wird, ihre Bemühungen um die Bekämpfung von Rassismus und sonstigen Formen struktureller Diskriminierung zu verstärken.

    1.2.

    Der Plan ist wichtig und kommt zu rechten Zeit. Durch die Ausweitung der durch COVID-19 ausgelösten epidemiologischen Krise sind neue Herausforderungen bei der Inklusion und der Förderung der Vielfalt entstanden. Bereits ausgegrenzte Gruppen wie Migranten sind mit erheblichen gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Problemen konfrontiert. Diskriminierende Einstellungen und Handlungen treten in Krisenzeiten in der Regel häufiger auf.

    1.3.

    Auch bereits vor der COVID-19-Krise hatte sich die Lage von Minderheiten und benachteiligten Gruppen in der EU verschlechtert. Migrantenfeindliche Einstellungen nahmen weiter zu und wurden von politischen Entscheidungsträgern und Parteien, die eine gegen Muslime, Afrikaner und Asiaten gerichtete Stimmung schürten, zu wahlpolitischen Zwecken gefördert Historische Minderheiten wie die Roma wurden zunehmend Ziel von rassistisch motiviertem Hass. Die Sicherheit der jüdischen Bevölkerung in Europa war immer häufiger bedroht, dies weckte schmerzhafte Erinnerungen an den grausamen Antisemitismus, der vor dem Zweiten Weltkrieg auf dem Kontinent wütete.

    1.4.

    Vor diesem Hintergrund sollen mit dem Plan legislative, politische und haushaltspolitische Maßnahmen gebündelt werden. Der Plan führt zwar alle bestehenden Instrumente zusammen, es fehlt ihm jedoch zuweilen an Ehrgeiz und historischer Tiefe. Angesichts der tatsächlichen Lage, die sich rasch verschlechtert, ist der Ansatz allzu zurückhaltend. Der EWSA betont, dass die Ergreifung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und sonstigen Formen von Intoleranz auf europäischer Ebene eine eindeutige, in den Gründungsakten der EU verankerte Pflicht ist. Dies ist keine fakultative Aufgabe, und die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der EU und den nationalen Behörden sollte nicht Anlass geben, in Selbstzufriedenheit und Untätigkeit zu verfallen. Ein besonderes Anliegen besteht darin, alle Mitgliedstaaten der EU davon zu überzeugen, sich diesen Bemühungen anzuschließen und für eine aktive Zusammenarbeit verschiedener Stellen, Einrichtungen und Organisationen auf nationaler Ebene zu sorgen.

    1.5.

    Der EWSA unterstützt die Ausarbeitung neuer Rechtsvorschriften zur Stärkung der Rolle nationaler Gleichstellungsstellen.

    1.6.

    Der EWSA fordert den Rat ferner auf, den Vorschlag der Kommission aus dem Jahr 2008 zur Verwirklichung der Gleichbehandlung von Menschen ungeachtet ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Ausrichtung anzunehmen.

    1.7.

    Die Umsetzung des Rahmenbeschlusses zur strafrechtlichen Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, eines entscheidenden Rechtsakts, muss umfassend bewertet werden.

    1.8.

    Der Online-Raum wird zunehmend zum Ersatz für den herkömmlichen öffentlichen Raum. Einige Entscheidungsträger, Gruppen und Organisationen nutzen diesen Raum auch zur Verbreitung rassistischer und diskriminierender Einstellungen. Bei der Konzipierung von Strategien und Verfahren sollte mehr Gewicht auf der organisierten Verbreitung von Hassreden und ihrer angemessenen Bekämpfung liegen.

    1.9.

    Bedauerlicherweise war im letzten Jahrzehnt zu beobachten, dass eine beträchtliche Zahl von Gruppen und Organisationen offen Ideen, Symbole und Handlungen übernommen haben, die ihren Ursprung im europäischen Faschismus zwischen den Kriegen haben. Im vergangenen Jahrzehnt haben sie sich von den Rändern ins Zentrum des öffentlichen Raums bewegt, auch durch eine Mobilisierung über das Internet. Sie wurden zudem durch politische Entwicklungen in großen Staaten außerhalb Europas ermutigt, deren Regierungen in der Innen- und Außenpolitik eine nationalistische und konservative Haltung vertreten. Auf diese neue Mobilisierung muss angemessen reagiert werden, nicht nur durch Legislativ- und Strafmaßnahmen, die möglicherweise zu spät kommen, sondern auch durch ein unmittelbares und entschiedenes Handeln, mit dem die Ursachen der Radikalisierung des rechten Flügels angegangen werden.

    1.10.

    Der EWSA begrüßt den Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte, den die Kommission vorgelegt hat, und hofft, dass er die Gleichheit auf dem Arbeitsmarkt, auch für Menschen, die aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft einen Minderheitenhintergrund haben, weiter nachdrücklich fördern wird. Es ist ferner zu hoffen, dass die sozialen Verpflichtungen der EU-Institutionen und der Mitgliedstaaten in den wirtschaftlich schwierigen Zeiten, die die COVID-19-Pandemie mit sich bringt, aufrechterhalten werden.

    1.11.

    Der EWSA sieht der umfassenden Kinderrechtsstrategie der Kommission, die für 2021 geplant ist, erwartungsvoll entgegen. Er hofft, dass diese Strategie Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung umfasst, aber auch Konzepte und Ressourcen miteinander verknüpft, mit denen die nachteiligen Folgen der Pandemie und die dadurch entstandenen Probleme abgemildert werden könnten.

    1.12.

    Die Gesundheitspolitik der EU und der Mitgliedstaaten muss grundlegend überdacht werden, um den Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen für alle Menschen und insbesondere für Personen aus benachteiligten Gruppen und Minderheiten sicherzustellen. Dazu gehören eine bessere Finanzierung von Dienstleistungen, der Ausbau der öffentlichen Gesundheitsinfrastruktur in allen Regionen, insbesondere in ärmeren Gebieten, die Erweiterung der primären Gesundheitsversorgung und die Ausrichtung der Leistungserbringung auf die Bedürfnisse und Rechte der Patienten. Besondere Aufmerksamkeit sollten den Rechten, der Würde und dem Wohlergehen älterer Menschen gelten, die während der COVID-19-Pandemie in Pflegeheimen isoliert sind.

    1.13.

    Die geschichtlichen Wurzeln von Rassismus sollten erneut zum Thema gemacht und behandelt werden, vor allem im Bereich der Bildung. Neue Lehrpläne und neue Lehrbücher sollten entwickelt werden, und für Lehrer und Erzieher sollten Ausbildungsprogramme mit Unterstützung der EU durchgeführt werden. Im Sekundar- und Hochschulbereich sollte ein fachübergreifendes Konzept für die gemeinsame europäische Geschichte und das gemeinsame europäische Erbe vorangetrieben werden.

    1.14.

    Der EWSA schließt sich der Kommission an und fordert alle Mitgliedstaaten auf, nationale Aktionspläne zur Bekämpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung auszuarbeiten und anzunehmen. Nur in etwa der Hälfte der Mitgliedstaaten gibt es solche Pläne, was zeigt, dass das Interesse und das Engagement der Regierungen der Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich ist. Der EWSA erwartet, dass für die nationalen Aktionspläne, die 2021 vorgelegt werden müssen, gemeinsame Leitprinzipien festgelegt werden, und ist bereit, zu diesen Bemühungen beizutragen.

    1.15.

    Der EWSA äußert die Hoffnung, dass die Bemühungen von Unternehmensverbänden und einzelnen Unternehmen, ein inklusives Arbeitsumfeld für ihre Beschäftigten, unabhängig von Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion, Alter, Behinderung oder sexueller Ausrichtung, zu schaffen und aufrechtzuerhalten, weiter verstärkt werden. Zu einem inklusiven Arbeitsumfeld gehören auch ein echter sozialer Dialog und eine starke Arbeitnehmervertretung. Der Ausschuss sieht dem Monat der Europäischen Chartas der Vielfalt im Mai 2021 und dem Online-Instrumentarium, das Unternehmen bei der Bewertung ihrer internen Diversität und ihrer Diversitätsstrategien unterstützen soll, erwartungsvoll entgegen.

    1.16.

    Die Finanzmittel für die Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung erscheinen großzügig bemessen. Sie umfassen den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), das neue Programm „Unionsbürgerschaft, Gleichstellung, Rechte und Werte“, Horizont Europa und die neue Aufbau- und Resilienzfazilität. Eine allgemeine Bewertung der bisherigen Maßnahmen lässt darauf schließen, dass die Regierungen der Mitgliedstaaten nur ein begrenztes Interesse zu haben scheinen, auf verschiedene Ressourcen zuzugreifen und sich für die Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung einzusetzen. Der EWSA ist der Ansicht, dass Haushaltsmittel allein nicht ausreichen und ein Anreizsystem geschaffen werden sollte.

    1.17.

    Er begrüßt die Absicht der Kommission, mit den europäischen Parteien, dem Europäischen Kooperationsnetz für Wahlen, der Zivilgesellschaft und Hochschulen zusammenzuarbeiten, um die Beteiligung im Rahmen des europäischen Aktionsplans für Demokratie zu verbessern. Der EWSA ist bereit, zu der Arbeit beizutragen und seine eigene Sicht und sein Fachwissen einzubringen.

    1.18.

    Der EWSA fordert die Kommission auf, die verschiedenen Pläne, bei denen sich Ziele und Instrumente erheblich überschneiden, besser zu integrieren. Er schlägt vor, den Aktionsplan gegen Rassismus, die Strategie zur Umsetzung der Charta der Grundrechte, den Aktionsplan für Demokratie und den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit zu integrieren. Da diese Pläne unterschiedliche Politikbereiche abdecken, sollten auch gemeinsame Aspekte und Synergien ermittelt werden.

    1.19.

    Einer der Grundpfeiler einer wirksamen Politik in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Schutz der Menschenrechte ist eine lebendige, gut organisierte und durchsetzungsfähige Zivilgesellschaft, die auf allen Ebenen — der lokalen, regionalen, nationalen und europäischen Ebene — aktiv ist. Der EWSA fordert die Kommission daher nachdrücklich auf, eine umfassende Strategie für die europäische Zivilgesellschaft auszuarbeiten, um sie bei der Erfüllung ihres demokratischen Auftrags zu unterstützen.

    2.   Allgemeine Bemerkungen

    2.1.   Rassismus und Rassendiskriminierung durch Rechtsvorschriften bekämpfen: Bewertung des bestehenden Rechtsrahmens und Maßnahmen

    2.1.1.

    Der EWSA fordert die Kommission auf, umgehend eine eingehende Bewertung des bestehenden Rechtsrahmens vorzunehmen. Die Überwachung der Umsetzung und Anwendung der EU-Rechtsvorschriften ist äußerst wichtig, um wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung ergreifen zu können. Der EWSA fordert die Kommission auf, die Standpunkte der an vorderster Front stehenden zivilgesellschaftlichen Organisationen, Sozialpartner und Bürgergruppen sowie der nationalen Gleichstellungsstellen in die Bewertung einzubeziehen. Organisationen, die unmittelbar mit den betroffenen Gruppen zusammenarbeiten, sollten ebenfalls beteiligt werden.

    2.1.2.

    Der EWSA sieht dem Bericht über die Umsetzung der Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, der 2021 vorgelegt werden soll, erwartungsvoll entgegen und begrüßt den möglichen Schwerpunkt auf Rechtsvorschriften im Bereich der Strafverfolgung. Er fordert die Kommission ferner auf, gegebenenfalls vorausschauend Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.

    2.1.3.

    Der EWSA unterstützt die Ausarbeitung neuer Rechtsvorschriften zur Stärkung der Rolle nationaler Gleichstellungsstellen. Es ist bedauerlich, dass sich die Befugnisse und Aufgaben dieser wichtigen Einrichtungen, die dafür zuständig sind, Diskriminierungsopfern unabhängige Unterstützung zu gewähren, die Gleichstellung zu fördern, unabhängige Untersuchungen durchzuführen und unabhängige Berichte und Empfehlungen herauszugeben, derart stark unterscheiden. Ihre Rollen müssen unbedingt überdacht und weiter ausgebaut werden.

    2.1.4.

    Der EWSA fordert den Rat ferner auf, den Vorschlag der Kommission aus dem Jahr 2008 zur Verwirklichung der Gleichbehandlung von Menschen ungeachtet ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Ausrichtung (1) anzunehmen.

    2.1.5.

    Die Umsetzung des Rahmenbeschlusses zur strafrechtlichen Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (2), eines entscheidenden Rechtsakts, muss umfassend geprüft werden. Wie es im Vorschlag heißt, bestehen ernste Bedenken hinsichtlich der Frage, inwieweit Hassreden und hassmotivierte Straftaten in den nationalen Strafrechten ordnungsgemäß unter Strafe gestellt werden. Der Ausschuss teilt diese Bedenken.

    2.1.6.

    Besonders besorgniserregend ist die Zunahme von Hassreden im Online-Raum. (3) Mit dem Rahmenbeschluss werden die Mitgliedstaaten zwar verpflichtet, die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass aus Gründen der Hautfarbe, Religion, Abstammung, nationalen oder ethnischen Herkunft oder Rasse unter Strafe zu stellen, bei der Umsetzung der Rechtsvorschrift bestehen jedoch erhebliche Mängel. Die nationalen Behörden müssen dem Grundsatz der freien Meinungsäußerung Rechnung tragen und genauer definieren, worin unrechtmäßiges Verhalten im Internet besteht. Gleichzeitig müssen sie mit den Informationstechnologie-Plattformen zusammenarbeiten, um den Zugang zu regulieren, und genauere Bestimmungen für die Moderation und die Entfernung von Inhalten festlegen. Bei der freiwilligen Einhaltung von Vorschriften durch die Plattformanbieter und der Entfernung illegaler Inhalte wurden Fortschritte erreicht, es müssen jedoch kontinuierlich Bemühungen unternommen werden, um mit den Entwicklungen im Online-Raum Schritt zu halten.

    2.1.7.

    Der Online-Raum wird zunehmend zum Ersatz für den herkömmlichen öffentlichen Raum. Hier findet die Mehrzahl der sozialen Interaktionen für eine Vielzahl von Bedürfnissen und Zwecken statt, die vom Kauf von Waren und Dienstleistungen über Unterhaltung, Information, Bildung und Kulturkonsum bis zu staatsbürgerlicher und politischer Mobilisierung reichen. In diesem riesigen Raum verschieben sich durch die Entwicklung von Technologie und Dienstleistungen die Grenzen des sozialen Umgangs und der Interaktionen. Der Raum wird zudem von politischen Entscheidungsträgern, Gruppen und Organisationen bevorzugt genutzt, um ihre Werte und Ideologien bekannt zu machen, mit der Öffentlichkeit zu interagieren und zum Handeln zu mobilisieren. (4) Einige rücken rassistische und diskriminierende Einstellungen in den Mittelpunkt ihrer politischen Aktion und Mobilisierung. Bei der Konzipierung von Strategien und Verfahren sollte mehr Gewicht auf der organisierten Verbreitung von Hassreden und ihrer angemessenen Bekämpfung liegen.

    2.1.8.

    Bedauerlicherweise war im letzten Jahrzehnt zu beobachten, dass eine beträchtliche Zahl von Gruppen und Organisationen offen Ideen, Symbole und Handlungen übernommen haben, die ihren Ursprung im europäischen Faschismus zwischen den Kriegen haben. Dazu gehören Parteien in nationalen Parlamenten, außerparlamentarische Parteien, politische Bewegungen und Milizen, die alle in einer politischen Kultur des Hasses und der Diskriminierung wurzeln. Im vergangenen Jahrzehnt haben sie sich von den Rändern ins Zentrum des öffentlichen Raums bewegt, auch durch eine Mobilisierung über das Internet. Sie wurden zudem durch politische Entwicklungen in großen Staaten außerhalb Europas ermutigt, deren Regierungen in der Innen- und Außenpolitik eine nationalistische und konservative Haltung vertreten. Auf diese neue Mobilisierung muss angemessen reagiert werden, nicht nur durch Legislativ- und Strafmaßnahmen, die möglicherweise zu spät kommen, sondern auch durch ein unmittelbares und entschiedenes Handeln, mit dem die Ursachen der Radikalisierung des rechten Flügels angegangen werden.

    2.1.9.

    Wie es im Vorschlag heißt, haben einige Mitgliedstaaten Maßnahmen ergriffen, um rassistische Gruppierungen und ihre Symbole — häufig auf der Grundlage der Rechtsvorschriften zu Hassdelikten, Hetze oder Terrorismus — zu verbieten, oder sie haben strafrechtliche Sanktionen im Zusammenhang mit der Leugnung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und/oder der nationalsozialistischen und faschistischen Zeit sowie mit Propaganda für terroristische Gruppen eingeführt. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, es muss jedoch mehr getan werden. In allen Ländern sollte es nationale Reaktionen auf gewalttätigen Extremismus geben. Dabei sollte ihr Vorgehen durch gemeinsame Maßnahmen auf EU-Ebene unterstützt werden. Der ESWA sieht dem Bericht der Kommission über nationale Reaktionen auf gewalttätigen Extremismus erwartungsvoll entgegen. Er fordert die Kommission auf, nicht nur mit den Strafverfolgungsbehörden eng zusammenzuarbeiten, die in der Regel mit der Beobachtung von gewalttätigem Extremismus beauftragt sind, sondern auch mit nationalen Gleichstellungsstellen, unabhängigen Überwachungsstellen, zivilgesellschaftlichen Organisationen (einschließlich religiöser Gemeinschaften), Sozialpartnern, den Medien und den Hochschulen. Der EWSA ist bereit, mit seinem Fachwissen zur Ausarbeitung gemeinsamer Pläne der EU zur Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus beizutragen. Diese Maßnahmen sollten nicht nur auf sichtbare Fälle von gewalttätigem Extremismus im fortgeschrittenen Stadium abzielen, sondern auch auf die Ursachen und das Umfeld, das die Radikalisierung und das Handeln begünstigt hat.

    2.1.10.

    Der EWSA fordert alle Mitgliedstaaten auf, die unverzügliche Ratifizierung des Übereinkommens 190 (2019) der Internationalen Arbeitsorganisation in Erwägung zu ziehen. Dabei handelt es sich um das allererste internationale Übereinkommen, in dem jede Form von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt unumwunden verurteilt wird. Als solches hat es Auswirkungen auf Belästigung und Diskriminierung auf Grund der Rasse, des Geschlechts oder aus anderen Gründen.

    2.2.   Über die EU-Rechtsvorschriften hinaus — mehr tun, um Rassismus im Alltag zu bekämpfen

    2.2.1.

    Der EWSA begrüßt den neuen Schwerpunkt auf der Bekämpfung von Diskriminierung durch Strafverfolgungsbehörden. Diese Behörden sind tagtäglich in allen europäischen Gemeinden tätig und könnten wichtige Akteure bei der Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung sein. Bedauerlicherweise sind die Themen Demokratie, Schutz von Menschenrechten und Diskriminierung im Allgemeinen nicht Teil der Aus- und Fortbildung der Behördenmitarbeiter. In einigen Fällen entwickeln die Beschäftigten von Strafverfolgungsbehörden selbst rassistische, fremdenfeindliche und diskriminierende Einstellungen, im schlimmsten Fall haben sie Verbindungen zu externen Gruppen, die diese Ideen verbreiten. Der Ausschuss begrüßt die Arbeit, die die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) und die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) bei der Entwicklung von Schulungsressourcen und -instrumenten leisten; dies ist jedoch nicht ausreichend. Die Zahl der potenziellen Teilnehmer von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen geht in die Hunderttausende. Die Zusammenarbeit mit nationalen Fortbildungseinrichtungen muss deshalb erheblich verstärkt werden, und für die Fortbildung auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene müssen mehr Mittel bereitgestellt werden. Die FRA und die CEPOL können nationale Fortbildungseinrichtungen auch dazu auffordern, mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und Hochschulen zusammenzuarbeiten, um die Lehrinhalte besser an die nationalen Besonderheiten anzupassen.

    2.2.2.

    Der EWSA begrüßt das entschiedene Engagement der Kommission für die Bekämpfung von Diskriminierung und Ungleichheiten beim Zugang zu Beschäftigung, Bildung, Gesundheitsversorgung und Wohnraum durch politische Maßnahmen und Finanzierungsprogramme. Der EWSA begrüßt deshalb den Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte, den die Kommission vorgelegt hat, und hofft, dass er die Gleichheit auf dem Arbeitsmarkt, auch für Menschen, die aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft einen Minderheitenhintergrund haben, weiter nachdrücklich fördern wird. Es ist ferner zu hoffen, dass die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten in den schwierigen wirtschaftlichen Zeiten, die die COVID-19-Pandemie mit sich bringt, nach wie vor zu ihren sozialen Verpflichtungen stehen werden.

    2.2.3.

    Der EWSA begrüßt die Absicht, NextGenerationEU, das Instrument für technische Unterstützung und den Gesamthaushaltsplan für den Zeitraum 2021–2027 zu nutzen, um soziale Inklusion zu fördern, Chancengleichheit für alle zu gewährleisten und Diskriminierung zu bekämpfen. Angesichts der COVID-19-Krise, die sich unverhältnismäßig stark auf benachteiligte Personen und Minderheiten ausgewirkt hat, ist es wichtig, die Infrastruktur zu entwickeln und einen gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt, zur Gesundheits- und Sozialfürsorge, zu Wohnraum und zu hochwertigen, segregationsfreien und inklusiven Dienstleistungen in der allgemeinen und beruflichen Bildung zu gewährleisten.

    2.2.4.

    Durch die COVID-19-Krise haben sich die Probleme von benachteiligten Gruppen und Minderheiten auf dem Arbeitsmarkt verschärft. Menschen mit Minderheitenhintergrund haben Schwierigkeiten, einen Arbeitsplatz zu finden, und, selbst wenn sie eine Beschäftigung haben, ihrem Bildungs- und Qualifikationsniveau entsprechend bezahlt zu werden. Die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie, die zu Massenentlassungen und einer weiteren Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und der Entlohnung geführt haben, treffen benachteiligte Gruppen und Minderheiten am stärksten. Der EWSA sieht dem Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte erwartungsvoll entgegen, mit dem Diskriminierung im Beschäftigungsbereich wirksam bekämpft werden soll.

    2.2.5.

    COVID-19 hat sich auch nachteilig auf die Bildung ausgewirkt. Durch die Schulschließungen im Jahr 2020, die voraussichtlich auch im Jahr 2021 andauern werden, wurde ein Bildungsprozess beeinträchtigt, der bereits nicht in ausreichendem Maße inklusiv war. Schon vor der Pandemie haben Kinder und Jugendliche aus benachteiligten Gruppen oder Minderheiten die Schule vorzeitig verlassen oder nicht vollständig am Lernprozess teilgenommen. Soweit Kinder mit Minderheitenhintergrund am Bildungswesen teilnahmen, waren sie Diskriminierung und Mobbing ausgesetzt, was im Vorschlag der Europäischen Kommission nicht vollständig anerkannt wird. Schulen sind nicht nur Bildungseinrichtungen; im Rahmen des Schulbesuchs werden verschiedene Dienstleistungen erbracht, die von der Verpflegung über Gesundheitskontrollen und -fürsorge bis zur Verhinderung von Misshandlungen durch Eltern und Gemeinschaften reichen. Die Verlagerung auf den Online-Unterricht war eine Notlösung. In vielen Fällen entstanden dadurch weitere Hürden für Kinder aus benachteiligten Gruppen und Minderheiten, da sie nicht über geeignete Geräte und einen Internetanschluss verfügten. Sobald die Schulen wieder geöffnet werden können, müssen unmittelbare und wirksame Maßnahmen ergriffen werden, um Förderunterricht und andere Dienstleistungen anzubieten. Der EWSA sieht der umfassenden Kinderrechtsstrategie der Kommission, die für 2021 geplant ist, erwartungsvoll entgegen. Er hofft, dass diese Strategie Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung umfasst, aber auch Konzepte und Ressourcen miteinander verknüpft, mit denen die nachteiligen Folgen der Pandemie und die dadurch entstandenen Probleme abgemildert werden könnten.

    2.2.6.

    Der EWSA begrüßt die Arbeit des Aufklärungsnetzwerks gegen Radikalisierung und hofft, dass dessen Arbeit, insbesondere im Hinblick auf die Bildung, weiterhin unterstützt und ausgebaut wird.

    2.2.7.

    Im Gesundheitsbereich hatte COVID-19 erhebliche Auswirkungen. Die Ungleichheiten im Gesundheitsbereich, von denen Menschen, die aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft einen Minderheitenhintergrund haben, betroffen sind, haben zugenommen. Der Ausschuss fordert die EU-Plattform für Gesundheitspolitik auf, sich eingehend mit der Frage des Abbaus von Ungleichheiten aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft zu beschäftigen. Die EU muss mehr tun, damit EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Gebietsansässige während und nach der Pandemie Zugang zu hochwertigen Gesundheitsdienstleistungen haben. Die Bemühungen der EU, medizinische Ausrüstung bereitzustellen und zu einem späteren Zeitpunkt den Zugang zu Impfstoffen zu sichern, müssen gewürdigt und unterstützt werden. Allerdings kann das Problem des mittel- und langfristigen Zugangs und der Qualität für alle und insbesondere für Menschen aus benachteiligten Gruppen und Minderheiten nur durch ein gründliches Umdenken in der Gesundheitspolitik der EU und der Mitgliedstaaten gelöst werden. Dazu gehören eine bessere Finanzierung von Dienstleistungen, der Ausbau der öffentlichen Gesundheitsinfrastruktur in allen Regionen, insbesondere in ärmeren Gebieten, die Erweiterung der primären Gesundheitsversorgung und die Ausrichtung der Leistungserbringung auf die Bedürfnisse und Rechte der Patienten.

    2.2.8.

    Beim Thema Wohnraum muss mehr getan werden. Wie im Vorschlag festgestellt wird, verstärkt Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt die Segregation, was sich wiederum auf Bildungs- oder Beschäftigungsmöglichkeiten auswirkt und im Falle von Familien mit Kindern erhebliche negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder hat. Die COVID-19-Epidemie hat deutlich gemacht, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnverhältnisse ergriffen werden müssen. Die Verhinderung einer Ansteckung und schwerer Formen der Krankheit hängt vom allgemeinen Gesundheitszustand, aber auch vom Zugang zu Wasser und sanitären Einrichtungen ab. Dem Thema Wohnsegregation, vor allem in ärmeren Gebieten, sollte Vorrang eingeräumt werden. Mittel zur Unterstützung von Maßnahmen für segregationsfreien Wohnungsbau und zur Gewährleistung des Zugangs zu inklusiven und hochwertigen allgemeinen Dienstleistungen werden zwar im Rahmen der Kohäsionspolitik bereitgestellt, doch ist nicht klar, ob nationale und lokale Behörden bereit sind, sie in Anspruch zu nehmen.

    2.3.   Struktureller Rassismus — Bekämpfung des zugrunde liegenden Problems

    2.3.1.

    Die Bekämpfung von Stereotypen und die Sensibilisierung für die Geschichte haben für einen Kontinent ohne Rassismus und Diskriminierung größte Bedeutung. Die geschichtlichen Wurzeln von Rassismus sollten erneut zum Thema gemacht und behandelt werden, vor allem im Bereich der Bildung. Der Ausschuss begrüßt die Arbeit des Europarates in den Bereichen Geschichte und Geschichtsunterricht. Die zur Verfügung gestellten Instrumente werden jedoch nicht regelmäßig in großem Umfang im Geschichtsunterricht eingesetzt. In dieser Richtung müssen weitere abgestimmte und entschlossene Maßnahmen ergriffen werden. Neue Lehrpläne und neue Lehrbücher sollten entwickelt werden, und für Lehrer und Erzieher sollten Ausbildungsprogramme mit Unterstützung der EU durchgeführt werden. Im Sekundar- und Hochschulbereich sollte ein fachübergreifendes Konzept für die gemeinsame europäische Geschichte und das gemeinsame europäische Erbe vorangetrieben werden. Die Ausrichtung auf die formale und nicht-formale Bildung hat für eine wirksame Politik zur Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung grundlegende Bedeutung.

    2.3.2.

    Die Kreativbranche spielt ebenfalls eine wichtige Rolle und kann als Brücke zwischen sozialen Gruppen fungieren. Empathie und Solidarität sind Werte, die die Grundlage einer inklusiven Gesellschaft bilden. Der Ausschuss begrüßt daher, dass der Schwerpunkt des Programms „Kreatives Europa“ und anderer Programme darauf liegt, Hindernisse zu beseitigen und die soziale Inklusion sowie die Teilhabe unterrepräsentierter und benachteiligter Gruppen zu fördern.

    2.3.3.

    Die Zusammenarbeit mit Journalisten ist ebenfalls angebracht und wichtig. Der EWSA unterstützt die Bestrebungen der Kommission, eine Reihe von Weiterbildungsprogrammen zu rassischen und ethnischen Stereotypen zu entwickeln, in denen Journalisten, Organisationen der Zivilgesellschaft und Vertreter verschiedener rassischer oder ethnischer Minderheiten zusammenkommen. Der EWSA ist bereit, zu diesen Bemühungen beizutragen.

    2.3.4.

    Der EWSA fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine gemeinsame Methode für die Erhebung relevanter Daten auszuarbeiten, einschließlich nach ethnischer Herkunft und Rasse aufgeschlüsselter Daten. Diese Methode sollte sich an den Grundsätzen der Weltkonferenz der Vereinten Nationen gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Intoleranz von 2002 und des Aktionsprogramms von Durban orientieren. Es sollten aufgeschlüsselte Daten in Bevölkerungsstatistiken erfasst werden, die mit ausdrücklicher Zustimmung der Befragten auf der Grundlage ihrer Selbstidentifizierung und im Einklang mit den Menschenrechtsnormen zum Schutz der Privatsphäre erhoben werden. Der EWSA ist der Auffassung, dass die Arbeit der Agentur für Grundrechte im Bereich der Datenerhebung nicht ausreicht und dass entsprechende Anstrengungen auch auf Ebene der Mitgliedstaaten unternommen werden sollten.

    2.3.5.

    Der EWSA unterstreicht die Bedeutung bewährter Verfahren für die Zusammenarbeit mit der lokalen Ebene (Städte) und der Ebene von Stadtvierteln und Ortsquartieren, auf der struktureller Rassismus im Alltag und bei der Arbeit auftritt. Ziel ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die durch interkulturelle Toleranz geprägt sind.

    2.4.   Rahmen für die Umsetzung: umfassende Nutzung der EU-Instrumente

    2.4.1.

    Der EWSA schließt sich der Kommission an und fordert alle Mitgliedstaaten auf, nationale Aktionspläne zur Bekämpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung auszuarbeiten und anzunehmen. Nur in etwa der Hälfte der Mitgliedstaaten gibt es solche Pläne, was zeigt, dass das Interesse und das Engagement der Regierungen der Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich ist. (5) Der EWSA erwartet, dass für die nationalen Aktionspläne, die 2021 vorgelegt werden müssen, gemeinsame Leitprinzipien festgelegt werden, und ist bereit, zu diesen Bemühungen beizutragen. Die im bestehenden Aktionsplan hervorgehobenen Politikbereiche (Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Diskriminierungsbekämpfung und die Rolle der Gleichstellungsstellen, Hetze und durch Hass motivierte Straftaten, unrechtmäßige Profilerstellung (Profiling) durch Strafverfolgungsbehörden, Risiken im Zusammenhang mit neuen Technologien, Stereotype und Geschichtsbewusstsein, gleichberechtigter Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsversorgung und Wohnraum, durchgängige Berücksichtigung von Gleichstellungsfragen auf nationaler Ebene, Einbeziehung der regionalen und kommunalen Ebene, Finanzierung der Bekämpfung des Rassismus, Datenerhebung, Dialog mit der Zivilgesellschaft) sind gut strukturiert und umfassend. Ein besonderes Anliegen besteht darin, alle Mitgliedstaaten der EU davon zu überzeugen, sich an diesen Bemühungen zu beteiligen und für die aktive Zusammenarbeit verschiedener Stellen, Einrichtungen und Organisationen auf nationaler Ebene zu sorgen.

    2.4.2.

    Der EWSA äußert die Hoffnung, dass die Bemühungen von Unternehmensverbänden und einzelnen Unternehmen, ein inklusives Arbeitsumfeld für ihre Beschäftigten, unabhängig von Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion, Alter, Behinderung oder sexueller Ausrichtung, zu schaffen und aufrechtzuerhalten, weiter verstärkt werden. (6) Zu einem inklusiven Arbeitsumfeld gehören auch ein echter sozialer Dialog und eine starke Arbeitnehmervertretung. Der Ausschuss sieht dem Monat der Europäischen Chartas der Vielfalt im Mai 2021 und dem Online-Instrumentarium, das Unternehmen bei der Bewertung ihrer internen Diversität und ihrer Diversitätsstrategien unterstützen soll, erwartungsvoll entgegen.

    2.4.3.

    Der EWSA unterstützt nachdrücklich die Zusage der Kommission, darauf hinzuwirken, dass die Bekämpfung von Diskriminierung aus bestimmten Gründen und deren Schnittpunkt mit anderen Diskriminierungsgründen wie Geschlecht, Behinderung, Alter, Religion oder sexueller Ausrichtung in alle Politikbereiche, Rechtsvorschriften und Finanzierungsprogramme der EU einbezogen wird.

    2.4.4.

    Die Finanzmittel für die Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung erscheinen großzügig bemessen. Sie umfassen den mehrjährigen Finanzrahmen, das neue Programm „Unionsbürgerschaft, Gleichstellung, Rechte und Werte“, Horizont Europa und die neue Aufbau- und Resilienzfazilität. Eine allgemeine Bewertung der bisherigen Maßnahmen lässt darauf schließen, dass die Regierungen der Mitgliedstaaten nur ein begrenztes Interesse zu haben scheinen, auf verschiedene Ressourcen zuzugreifen und sich für die Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung einzusetzen. Der EWSA ist der Ansicht, dass Haushaltsmittel allein nicht ausreichen und ein Anreizsystem geschaffen werden sollte. Ein wichtiger Grund für das begrenzte Interesse könnten der heikle, politische Charakter der Maßnahmen und die politische Mobilisierung radikaler Führungspolitiker, Organisationen und Gruppen gegen diese Maßnahmen sein.

    2.4.5.

    Die Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung im Rahmen außenpolitischer Maßnahmen stellt eine weitere Priorität dar, vor allem in einer Welt, die von der COVID-19-Pandemie schwer getroffen ist. Der EWSA hofft, dass die Werte der Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung sowie der Förderung von Gleichheit durch das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit gemeinsam mit Regierungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie den Sozialpartnern der Partnerstaaten umfassend unterstützt werden. (7)

    2.5.   Konstruktive Maßnahmen der EU: Zuhören und handeln

    2.5.1.

    Die demokratische Teilhabe und Vertretung ausgrenzungsgefährdeter Gruppen, wie Menschen, die aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft einen Minderheitenhintergrund haben, ist in den meisten Teilen Europas weiterhin unzureichend. Der EWSA begrüßt daher die Absicht der Kommission, mit den europäischen Parteien, dem Europäischen Kooperationsnetz für Wahlen und der Zivilgesellschaft zusammenzuarbeiten, um die Beteiligung im Rahmen des europäischen Aktionsplans für Demokratie zu verbessern. Der EWSA ist bereit, zu der Arbeit beizutragen und seine eigene Sicht und sein Fachwissen einzubringen. Ein Schwerpunkt wäre die Beseitigung verschiedener rechtlicher und administrativer Probleme, der mangelnden Barrierefreiheit und institutioneller Schwierigkeiten von Menschen, die sich auf allen Ebenen an der Politik beteiligen wollen. Ein weiterer Schwerpunkt wäre die Arbeit mit Parteien, die aufgefordert werden sollten, vielfältigere und integrativere Wählerschaften aufzubauen und Entscheidungsträger und Kandidaten zu fördern, die einer Minderheit oder einer benachteiligten Gruppe angehören.

    2.5.2.

    Der EWSA begrüßt, dass die Kommission regelmäßig mit Organisationen der Zivilgesellschaft und den Sozialpartnern zusammentreffen wird, die sich für die Bekämpfung von Rassismus auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene einsetzen, um eine Bestandsaufnahme der Fortschritte zu machen, die beim Kampf gegen Rassismus zu verzeichnen sind. Der EWSA ist bereit, an dem Dialog teilzunehmen. Auch Glaubensvertreter müssen einbezogen werden.

    2.5.3.

    Der EWSA begrüßt, dass die Kommission die Ernennung eines Anti-Rassismus-Koordinators geplant hat. Der Koordinator wird mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament, den Organisationen der Zivilgesellschaft, den Sozialpartnern und der Wissenschaft zusammenarbeiten, um die politischen Maßnahmen im Bereich der Rassismusbekämpfung zu verstärken.

    2.5.4.

    Der ESWA sieht dem von der Kommission geplanten Gipfel gegen Rassismus erwartungsvoll entgegen. Dieser Gipfel wird gleichzeitig mit dem Internationalen Tag für die Beseitigung der Rassendiskriminierung am 21. März 2021 stattfinden; dieser Tag wird in jedem Jahr auf der Agenda der Kommission stehen.

    2.5.5.

    Die Arbeit der Kommission zur Förderung der Vielfalt und zur Gewährleistung eines diskriminierungsfreien und inklusiven Arbeitsplatzes für alle Menschen unabhängig von ihrer Rasse, ethnischen Herkunft oder Hautfarbe ist zu begrüßen und setzt einen sehr hohen Standard für die Arbeitsweise der anderen EU-Institutionen.

    Brüssel, den 27. April 2021

    Die Präsidentin des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Christa SCHWENG


    (1)  COM(2008) 426 final.

    (2)  ABl. L 328 vom 6.12.2008, S. 55.

    (3)  Der Online-Raum ist auch zunehmend Ziel von Staaten, die unkonventionelle Strategien zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung verfolgen.

    (4)  Der EWSA empfiehlt der Europäischen Kommission, den Aktionsplan besser in die europäische Digitalstrategie einzubeziehen.

    (5)  Laut dem Grundrechtebericht 2020 (Juni 2020, FRA) hatten 15 Mitgliedstaaten im Jahr 2019 Aktionspläne gegen Rassismus, rassische/ethnische Diskriminierung und damit zusammenhängende Intoleranz (Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Kroatien, Litauen, Niederlande, Portugal, Schweden, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik). Das Vereinigte Königreich hatte einen Plan, ist jedoch am 1. Januar 2021 aus der EU ausgetreten.

    (6)  Dem Vorschlag zufolge gibt es derzeit in 24 Mitgliedstaaten Diversitätschartas mit über 12 000 Unterzeichnern (Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Nichtregierungsorganisationen, Hochschulen, Gewerkschaften), von denen insgesamt mehr als 16 Mio. Beschäftigte erfasst werden.

    (7)  ABl. C 110 vom 22.3.2019, S. 163.


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