Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52020AE5750

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europas Medien in der digitalen Dekade — Ein Aktionsplan zur Unterstützung der Erholung und des Wandels“ (COM(2020) 784 final)

    EESC 2020/05750

    ABl. C 286 vom 16.7.2021, p. 176–180 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    16.7.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 286/176


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europas Medien in der digitalen Dekade — Ein Aktionsplan zur Unterstützung der Erholung und des Wandels“

    (COM(2020) 784 final)

    (2021/C 286/29)

    Berichterstatterin:

    Elena-Alexandra CALISTRU

    Befassung

    Europäische Kommission, 24.2.2021

    Rechtsgrundlage

    Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

    Zuständige Fachgruppe

    Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft

    Annahme in der Fachgruppe

    14.4.2021

    Verabschiedung auf der Plenartagung

    27.4.2021

    Plenartagung Nr.

    560

    Ergebnis der Abstimmung

    (Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

    241/1/3

    1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

    1.1.

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt den Aktionsplan der Kommission und die mit verschiedenen Instrumenten unternommenen Anstrengungen zur Schaffung eines freien, vielfältigen und dynamischen Umfelds auf dem Medienmarkt und ist erfreut, dass dieser Markt als wesentlich für die Stärkung offener, demokratischer Gesellschaften und die Förderung der kulturellen Vielfalt in Europa anerkannt wird.

    1.2.

    Der EWSA begrüßt die Anerkennung der Tatsache, dass die Kultur und das kreative Ökosystem, wozu die Nachrichtenmedien und der audiovisuelle Sektor gehören, von der Pandemie betroffen sind und daher umgehend eingegriffen werden muss. Die wirtschaftliche Erholung und die Wettbewerbsfähigkeit der Branche sind Voraussetzungen für eine gesunde, unabhängige und pluralistische Medienlandschaft, die wiederum für unsere Demokratie von grundlegender Bedeutung ist. Der EWSA befürwortet die Fokussierung auf die Tatsache, dass Medienunternehmen sowohl einen Wirtschaftszweig als auch ein öffentliches Gut darstellen, was für die Versorgung der Menschen mit korrekten Informationen und eine ordnungsgemäß funktionierende Demokratie entscheidend ist.

    1.3.

    Die Kombination aus den zugrunde liegenden Tendenzen und der COVID-19-Krise könnte ohne entschlossene politische und finanzielle Unterstützungsmaßnahmen die Resilienz der europäischen Medienbranche und ihre demokratische Rolle untergraben. Der EWSA teilt die Sorge der Kommission, dass dies die kulturelle Vielfalt und den Medienpluralismus in Europa schwächen könnte, und begrüßt den Einsatz der Kommission für Maßnahmen, die in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament, der Medienbranche und allen Interessenträgern umgesetzt werden sollen. Nach Auffassung des EWSA müssen die Mitgliedstaaten jedoch unbedingt alles in ihrer Macht Stehende tun, um diese Maßnahmen tatsächlich Realität werden zu lassen und gemeinsam an der Stärkung der Medien und der Demokratie zu arbeiten.

    1.4.

    Der EWSA begrüßt das dreifache Ziel der Mitteilung: die Beschleunigung sowohl der Erholung als auch der Umgestaltung der Medienbranche und die Erhöhung ihrer Resilienz. Es gilt, die strukturellen Herausforderungen für den audiovisuellen Sektor und die Nachrichtenmedien zu bewältigen sowie günstige Rahmenbedingungen zu fördern, unter denen die Medien und die Zivilgesellschaft an einer offenen Debatte teilnehmen können, die frei von böswilliger Einflussnahme und Desinformation ist.

    1.5.

    Der EWSA spricht sich dafür aus, den Plan stärker auf die sozialen Gegebenheiten und Besonderheiten der Branche abzustimmen. Insbesondere sollten die Maßnahmen den bestehenden Unterschieden in der Medienlandschaft und im audiovisuellen Sektor zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten sowie den Diskrepanzen innerhalb der Mitgliedstaaten zwischen den Kapazitäten und Bedürfnissen der lokalen und nationalen Medien Rechnung tragen. Die Finanzinstrumente sollten transparent, zugänglich und inklusiv für alle Beteiligten sein, die die Vielfalt der Medien und des audiovisuellen Sektors in Europa gewährleisten, einschließlich einer stärkeren Unterstützung für lokale Unternehmen und Start-ups im Medienbereich.

    1.6.

    Der EWSA fordert, die Sozialpartner und die Zivilgesellschaft in die Umsetzung der Maßnahmen einzubeziehen, die die Bürgerinnen und Bürger stärken sollen, indem ihre Rolle bei der Förderung der demokratischen Werte, der Stärkung der Medienfreiheit und der Bekämpfung von Desinformation durch Medienkompetenz anerkannt wird. Wenn der Plan aufgehen soll, muss es gelingen, alle relevanten Interessenträger dabei einzubeziehen, die Bedeutung der Medien für die demokratischen Werte Europas anzuerkennen und die Bürger mit den Kompetenzen auszustatten, die notwendig sind, um die Informationen und die audiovisuelle Kultur zu erkennen und zu konsumieren, durch die eben diese Werte gefördert werden. Regelmäßige Berichte, wie solche über die Bekämpfung von Desinformationskampagnen, können genutzt werden, um die Bemühungen um Medienkompetenz zu unterstützen.

    2.   Zusammenfassung der Kommissionsmitteilung

    2.1.

    Die Mitteilung der Kommission konzentriert sich auf den Nachrichtenmediensektor (einschließlich Print- und Online-Presse, Radio und audiovisuelle Dienste) und den audiovisuellen Kultursektor — insbesondere Kino, Fernsehen, Radio und Video-Streaming sowie Videospiele und innovative Formate wie Virtual-Reality-Inhalte.

    2.2.

    In der vorliegenden Mitteilung stellt die Kommission ein Rahmendokument/einen Aktionsplan mit einer Reihe von Initiativen vor, die zur Erholung und Umgestaltung der europäischen Nachrichtenmedien und des audiovisuellen Sektors beitragen sollen. Diese von der COVID-19-Krise stark betroffenen Branchen sind für die Demokratie, kulturelle Vielfalt und digitale Autonomie Europas von entscheidender Bedeutung.

    2.3.

    Die europäischen Nachrichtenmedien und der audiovisuelle Sektor haben gleichzeitig entscheidend dazu beigetragen, die Bürgerinnen und Bürger während der COVID-19-Pandemie zu informieren und zu unterhalten. Die Nachfrage nach faktengeprüften Informationen und Nachrichten ist erheblich gestiegen, und in den Monaten des Lockdowns waren Filme, Serien und Videospiele die Hauptquelle für Kultur.

    2.4.

    Die Mitteilung konzentriert sich auf drei Themen:

    a)

    Erholung: die Vorhaben der Kommission, um Unternehmen der audiovisuellen Branche und Medienunternehmen dabei zu helfen, die aktuelle Krise zu bewältigen und ihnen Liquiditätshilfe und finanzielle Unterstützung bereitzustellen;

    b)

    Wandel: Bewältigung struktureller Probleme, indem die Wirtschaft im zweifachen — grünen und digitalen — Wandel vor dem Hintergrund eines harten globalen Wettbewerbs unterstützt wird;

    c)

    Befähigen und Stärken: die nötigen Bedingungen schaffen, um — bei Gewährleistung gerechter Ausgangsbedingungen — mehr Innovation in dem Sektor zu ermöglichen, und den Einzelnen befähigen, leichter auf Inhalte zuzugreifen und fundierte Entscheidungen zu treffen.

    2.5.

    Der Aktionsplan ist Teil der umfassenderen Anstrengungen der Kommission, eine Reihe von Initiativen zu entwickeln, die helfen sollen, die digitale Zukunft Europas zu gestalten, und ist eine der Initiativen, die die Säule einer offenen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft bilden.

    2.6.

    Die Mitteilung ergänzt ferner den Europäischen Aktionsplan für Demokratie und stützt sich auf den Rahmen, der durch die kürzlich überarbeitete Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD) und die Reform des Urheberrechts geschaffen wurde. Sie ist ferner als Teil der Vorschriften zu sehen, die in den gemeinsamen Rechtsakten über digitale Dienste und digitale Märkte festgelegt sind.

    3.   Allgemeine Bemerkungen

    3.1.

    Der EWSA begrüßt den umfassenden Ansatz für die Maßnahmen, die sowohl für ein besseres Umfeld für Journalisten als auch für die Förderung der Medienkompetenz erforderlich sind. Es sollte daher klarer herausgestellt werden, wie genau die Mitteilung den Europäischen Aktionsplan für Demokratie ergänzt, auch im Hinblick auf die Zuweisung von Finanzmitteln.

    3.2.

    Die einschlägigen Dokumente sollten sorgfältig und gründlich miteinander verknüpft werden. Dafür sollten auch die Maßnahmen, die in den Vorschlägen der Kommission für den Rechtsakt über digitale Dienste und den Rechtsakt über digitale Märkte sowie die Europäische Verbraucheragenda dargelegt sind, deutlicher hervorgehoben werden. Denn der Medienfahrplan zielt besonders auf die Auswirkungen des digitalen Wandels (einschließlich der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Medien) ab (1).

    3.3.

    Der EWSA begrüßt die konkreten Strukturen und Instrumente. Seiner Ansicht nach bieten sie sowohl eine unmittelbare Antwort auf die notwendige Erholung nach der Krise durch die Erleichterung und Ausweitung des Zugangs zu Finanzmitteln als auch eine längerfristige Antwort durch den Schwerpunkt auf einem Umgestaltungsprozess durch Anreize für Investitionen in die zweifache Wende — Klimaschutz und Digitalisierung. Dafür muss jedoch ein günstiges Umfeld geschaffen werden, in dem die Medien neue Finanzierungsmodelle erproben können. Ohne finanzielle Mittel, die einen auf trial and error basierenden Ansatz ermöglichen, wird Innovation in diesem Bereich nur schwer möglich sein. Es gibt derzeit keine Standardmodelle, die eingeführt werden könnten, sondern nur einzelne Erfolgsgeschichten bestimmter Medienunternehmen, die Nachhaltigkeit erreicht haben.

    3.4.

    In Bezug auf den Sektor der Nachrichtenmedien stellt der EWSA fest, dass der Aktionsplan Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen umfasst, die ein digitaler Markt mit sich bringt, in dem der Löwenanteil der Werbeeinnahmen in globale digitale Plattformen fließt. Die vorgeschlagenen Finanzierungsmechanismen sind vielfältiger denn je. Dennoch besteht die Gefahr einer Pauschallösung, die zu Diskrepanzen zwischen den Mitgliedstaaten und noch mehr innerhalb der Mitgliedstaaten (d. h. zwischen der nationalen und der lokalen Ebene) führen könnte. Der unterschiedlichen Fähigkeit der lokalen Nachrichtenmedien, Zugang zu komplexen Finanzinstrumenten zu erhalten, ist Rechnung zu tragen.

    3.5.

    Der EWSA weist darauf hin, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um der Gefahr der Fragmentierung zu begegnen (2). Die wichtigsten Maßnahmen für den audiovisuellen Sektor sind auf diese Herausforderung ausgerichtet, die nicht nur auf den Druck der Online-Plattformen zurückzuführen ist, sondern auch auf die Tatsache, dass sich der Sektor fast ausschließlich an das nationale Publikum richtet. Es sind entschlossene Maßnahmen erforderlich, damit die europäischen Anbieter EU-weit in Inhalte, Talente, Werbung, Vertrieb, Innovation und Technologie investieren können.

    3.6.

    Als Vertretung der Zivilgesellschaft hat der EWSA bei vielen Gelegenheiten darauf hingewiesen (3), dass die digitale Zukunft Europas zwar auf einem am Menschen orientierten Ansatz beruht, aber darüber hinaus auch kritisches Denken und Medienkompetenz unerlässlich sind (4). Der EWSA betont erneut, dass der digitale Wandel der Medien ohne Vorbereitung der Öffentlichkeit nicht stattfinden kann. Deshalb sind Maßnahmen zur Förderung der Medienkompetenz und der politischen Bildung von wesentlicher Bedeutung.

    3.7.

    Ferner betont der EWSA, dass Inklusion und Barrierefreiheit zentrale Faktoren sind, die bei allen Aspekten der Strategie berücksichtigt werden müssen: von den Bestimmungen für das Erhalten von Mitteln über die technischen Lösungen für ihre Beantragung und für den Umfang der Mediendaten auf den Plattformen, für die Verfügbarkeit audiovisueller Inhalte und Bildung bis zur Stärkung und dem Funktionieren des europäischen Medienmarkts.

    4.   Besondere Bemerkungen

    4.1.

    Die Maßnahmen zur Unterstützung der Erholung umfassen Finanzierungsprogramme mit direkter Auswirkung auf die Medien; doch nur wenige dieser Finanzierungsmechanismen sind stabil, vorhersehbar und während der gesamten Laufzeit des Aktionsplans zugänglich. Die vorgeschlagenen Maßnahmen müssen angepasst werden, um eine wesentliche Finanzierung der Prioritäten zu gewährleisten, die über die vorübergehend verfügbaren oder im Ermessen der Mitgliedstaaten stehenden Mittel hinausgeht. Das Programm Kreatives Europa, das für die gesamte Dauer des mehrjährigen Finanzrahmens zugänglich sein wird, wird beispielsweise erstmalig Maßnahmen beinhalten, die sich auf Medienfreiheit und -pluralismus, Journalismus und Medienkompetenz konzentrieren. Die anderen vorgeschlagenen Finanzierungsquellen sind jedoch zeitlich befristet (wie z. B. SURE), oder aber die Mitgliedstaaten können sich dafür entscheiden, sie nicht zu nutzen (Strukturfonds).

    4.2.

    Maßnahme 1 sieht die Erleichterung des Zugangs zur EU-Unterstützung durch ein interaktives Instrument vor. Dieses wird Orientierungshilfen zur Beantragung einschlägiger EU-Unterstützung im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027, aber auch nationaler Aufbau- und Resilienzpläne bieten. Das ist ein ausgezeichneter Vorschlag, der die Suche nach Informationen erleichtern und die Medienfinanzierungsprozesse optimieren wird. Er muss jedoch von einem Mechanismus begleitet werden, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, Informationen in Echtzeit zu übermitteln, damit das Portal gegebenenfalls über die notwendigen Informationen verfügt.

    4.3.

    Maßnahme 2 umfasst die Förderung von Investitionen in den audiovisuellen Sektor durch die Initiative MEDIA INVEST. Dabei handelt es sich um eine spezielle Plattform für Kapitalbeteiligungen, mit der europäische audiovisuelle Produktionen und Vertriebsstrategien gefördert werden sollen. Der EWSA ist der Ansicht, dass die Investitionen deutlich erhöht werden sollten und dabei der Innovation mehr Beachtung geschenkt werden muss, wenn es auch darum gehen soll, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen audiovisuellen Unternehmen auf einem immer aggressiveren globalen Markt zu stärken. Darüber hinaus empfiehlt der EWSA im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise, einen Europäischen Versicherungsfonds für audiovisuelle Produktionen einzurichten.

    4.4.

    Maßnahme 3 betrifft die Initiative NEWS zur Bündelung von Maßnahmen und Unterstützung für den Nachrichtenmediensektor. Von wesentlicher Bedeutung ist hier auch das breite Spektrum von Instrumenten. Es gilt jedoch zu berücksichtigen, dass diese Unterstützungsmechanismen auf die Besonderheiten der Branche abgestimmt sein und sowohl Start-ups im Medienbereich (unabhängig von ihrer Rechtsform) als auch freiberuflichen Journalisten Chancen eröffnen sollten.

    4.5.

    Lokale Unternehmen und Start-ups im Medienbereich, die nicht in der Lage sind, diese Art von Finanzierung zu beantragen, müssen stärker unterstützt werden, und zwar durch Instrumente, die für die kleinen unabhängigen Medien, die am meisten mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, leicht zugänglich sind. Die Bereitstellung von Finanzmitteln über Berufsverbände könnte kleinen Medienunternehmen dabei helfen, die benötigte Unterstützung zu erhalten. In einigen Mitgliedstaaten ist der — insbesondere lokale — Medienmarkt, schwach und anfällig, sodass Investoren darin möglicherweise keine Chance erkennen. Es müssen daher Lösungen gefunden werden, die es lokalen Medienunternehmen ermöglichen, ihre Einkommensströme zu diversifizieren und ihre Marktposition zu stärken, ohne dass sie von externen Investoren abhängig werden. Diese könnten die potenzielle Rentabilität von Investitionen in diese Märkte von geringem Wert unterschätzen.

    4.6.

    Finanzierungsmechanismen müssen mit Maßnahmen einhergehen, die im Europäischen Aktionsplan für Demokratie festgelegt sind, um sicherzustellen, dass sie mit der Förderung der demokratischen Werte, der Stärkung der Medienfreiheit und der Bekämpfung von Desinformation vereinbar sind. In dieser Hinsicht begrüßt der EWSA die Vielfalt und Innovation der Finanzinstrumente. Er betont jedoch, dass die Transparenz öffentlicher und privater Investitionen, Fonds, Stiftungen und sonstiger Eigentumsstrukturen im Medienbereich sichergestellt werden muss und zu gewährleisten ist, dass sie weder zu einer Art übermäßiger Konzentration beitragen noch mit spezifischen politischen oder ideologischen Forderungen einhergehen.

    4.7.

    Maßnahme 4 umfasst Schritte zur Umgestaltung der Branche durch einen Innovationsschub im Rahmen eines europäischen Datenraums für Medien und durch die Förderung neuer Geschäftsmodelle. Wie bereits in früheren Stellungnahmen (5) stimmt der EWSA der Auffassung zu, dass wir einen echten europäischen Binnenmarkt für Daten, d. h. einen auf europäischen Regeln und Werten basierenden europäischen Datenraum, schaffen müssen, und zwar auch in der Medienbranche. Die Maßnahmen müssen der Tatsache Rechnung tragen, dass die Fähigkeit der Branche zur Umstellung auf ein zunehmend datengestütztes Medienmodell gefördert werden muss, da diesbezüglich große Unterschiede in der gesamten Branche bestehen. Der EWSA gibt allerdings zu bedenken, dass die Rechte der Nutzer, die Daten für diesen europäischen Markt zur Verfügung stellen, gewährleistet werden müssen, und weist gleichzeitig im Einklang mit den Standpunkten verschiedener europäischer Verbraucherverbände darauf hin, dass die Nutzer einen gerechten Ausgleich für die Verwendung ihrer Daten erhalten sollten.

    4.8.

    Die anderen in diesem Rahmen vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit den Anstrengungen, den digitalen und wirtschaftlichen Wandel herbeizuführen, und sollten im breiteren Kontext der Aktionen in diesen Bereichen gesehen werden. Ziel von Maßnahme 5 ist die Förderung einer europäischen Industriekoalition für virtuelle und erweiterte Realität; Ziel von Maßnahme 6 ist wiederum die Förderung des Übergangs zur Klimaneutralität im audiovisuellen Sektor durch den strukturierten Austausch bewährter Verfahren. Der EWSA weist darauf hin, dass es notwendig ist, in die berufliche Bildung (6) zu investieren und die Branche zu stärken, um die Anpassung der Kompetenzen an diese grundlegenden Fragen zu gewährleisten.

    4.9.

    Die Maßnahmen zur Befähigung und Ermächtigung unterstreichen die Notwendigkeit, die europäischen Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt der digitalen Dekade zu stellen. Maßnahme 7 zielt darauf ab, eine breitere Verfügbarkeit audiovisueller Inhalte in der gesamten EU zu erreichen. Es soll ein Dialog mit dem audiovisuellen Sektor und der Zivilgesellschaft eingeleitet werden, um konkrete Schritte zur Verbesserung des Zugangs zu audiovisuellen Inhalten und ihrer Verfügbarkeit über Grenzen hinweg in der EU zu vereinbaren und die geografischen Beschränkungen beim Zugang zu digitalen Inhalten durch Geoblocking zu beseitigen. Der EWSA begrüßt die Einleitung dieses Dialogs, bei dem der notwendige Schutz des Urheberrechts und die Finanzierungsengpässe des audiovisuellen Sektors berücksichtigt werden müssen.

    4.10.

    Der EWSA begrüßt Maßnahme 8, die darauf abzielt, europäische Medientalente durch Ausbildung, Mentoring und Innovationsförderung zu unterstützen. Er weist jedoch auf die Vielfalt der Strukturen der Interessenträger in der Branche (Selbstständige, gemeinnützige Organisationen) hin und betont, dass alle von ihnen Zugang zu den Mechanismen haben müssen.

    4.11.

    Maßnahme 9 konzentriert sich auf die Stärkung der Bürgerinnen und Bürger. Angesichts der Bedeutung der Medienkompetenz sowohl für den Einzelnen als auch für die Demokratie sollte dieses Thema vorrangig behandelt werden. Es müssen vor allem Instrumente entwickelt werden, um die Verbreitung von Desinformationen und Fehlinformationen zu bekämpfen, die in besorgniserregender Weise zugenommen haben. Ferner muss unbedingt sichergestellt werden, dass die in den einschlägigen Dokumenten und Plänen (7) dargelegten Maßnahmen kohärent sind, zumal es sich um neue Bereiche handelt, die eine große Menge an Informationen mit sich bringen, und die Mitgliedstaaten klare Leitlinien und einheitliche Verfahren benötigen.

    4.12.

    Mit Maßnahme 10 wird die Diskussion über die Gewährleistung des Funktionierens des europäischen Medienmarktes durch die Stärkung des Rahmens für die Kooperation zwischen den europäischen Regulierungsbehörden im Medienbereich innerhalb der Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste (ERGA) eröffnet. Der EWSA würdigt die Bedeutung, die der Einbeziehung von Entscheidungsträgern auf Ebene der Mitgliedstaaten, insbesondere im Zusammenhang mit der Durchsetzung der AVMD-Richtlinie, beigemessen wird. Er befürwortet einen ähnlichen Ansatz für alle im Plan aufgeführten Maßnahmen, damit sie zu einem echten Fahrplan für die Branche werden.

    Brüssel, den 27. April 2021

    Die Präsidentin des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Christa SCHWENG


    (1)  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52018AE3902&qid=1614847682042&from=EN.

    (2)  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52016AE4519&qid=1614847682042&from=EN.

    (3)  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52020AE1188&qid=1614847886147&from=EN.

    (4)  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52016AE4519&qid=1614847682042&from=EN.

    (5)  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52020AE1188&qid=1614853952680&from=EN.

    (6)  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52017AE1813&qid=1614847682042&from=EN.

    (7)  Dazu gehören der Europäische Aktionsplan für Demokratie, der Aktionsplan gegen Desinformation und der Aktionsplan für digitale Bildung.


    Top