Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52019AP0348

P8_TA(2019)0348 Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. April 2019 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates (COM(2017)0253 — C8-0137/2017 — 2017/0085(COD)) P8_TC1-COD(2017)0085 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 4. April 2019 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie (EU) 2019/… des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates

ABl. C 116 vom 31.3.2021, pp. 148–149 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

31.3.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 116/148


P8_TA(2019)0348

Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige ***I

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. April 2019 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates (COM(2017)0253 — C8-0137/2017 — 2017/0085(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

(2021/C 116/20)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2017)0253),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 153 Absatz 1 Buchstabe i sowie Absatz 2 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0137/2017),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

unter Hinweis auf die von der niederländischen Zweiten Kammer, der niederländischen Ersten Kammer, vom polnischen Sejm und vom polnischen Senat im Rahmen des Protokolls Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit vorgelegten begründeten Stellungnahmen, in denen geltend gemacht wird, dass der Entwurf eines Gesetzgebungsakts nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist,

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 6. Dezember 2017 (1),

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 30. November 2017 (2),

unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 69f Absatz 4 seiner Geschäftsordnung von dem zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 18. Februar 2019 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter und des Rechtsausschusses (A8-0270/2018),

1.

legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1)  ABl. C 129 vom 11.4.2018, S. 44.

(2)  ABl. C 164 vom 8.5.2018, S. 62.


P8_TC1-COD(2017)0085

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 4. April 2019 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie (EU) 2019/… des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie (EU) 2019/1158.)


Top