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Document 52019AE1772

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum „Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Katastrophenschutzverfahren der Union“(COM(2019) 125 final — 2019/0070 (COD))

EESC 2019/01772

ABl. C 282 vom 20.8.2019, p. 49–50 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

20.8.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 282/49


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum „Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Katastrophenschutzverfahren der Union“

(COM(2019) 125 final — 2019/0070 (COD))

(2019/C 282/08)

Berichterstatter: Panagiotis GKOFAS

Befassung

Parlament, 14.3.2019

Rat, 27.3.2019

Rechtsgrundlage

Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Zuständige Fachgruppe

Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umwelt

Annahme in der Fachgruppe

23.5.2019

Verabschiedung im Plenum

19.6.2019

Plenartagung Nr.

544

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

171/01/04

1.   Hintergrund

1.1.

Am 13. März 2019 wurde mit dem Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU ein neues Katastrophenschutzverfahren angenommen. Das EU-Katastrophenschutzverfahren bietet einen Rahmen für die Zusammenarbeit und Unterstützung bei größeren Notfällen innerhalb und außerhalb der EU. Seit 2001 ist es mehr als 300 Mal aktiviert worden. Alle EU-Mitgliedstaaten, zwei EWR-Länder (Island und Norwegen) sowie Montenegro, Serbien, die Republik Nordmazedonien und die Türkei nehmen am Katastrophenschutzverfahren teil, ebenso wie die Vereinten Nationen (Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge 2015-2030) und einschlägige internationale Organisationen. Im Rechtsakt ist die Aufstellung eines zusätzlichen Pools von Ressourcen mit der Bezeichnung „rescEU“vorgesehen; damit soll in Situationen, in denen die gesamten verfügbaren Kapazitäten nicht ausreichen, Hilfe geleistet werden. RescEU wird insbesondere Mittel für die Waldbrandbekämpfung aus der Luft sowie Ressourcen zur Bewältigung medizinischer Notfälle und chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer Vorfälle umfassen. Ein weiterer strategischer Faktor bei der Prävention und Vorsorge wird das Wissensnetz für Katastrophenschutz sein, das Ausbildungsmaßnahmen umfasst und der Wissensverbreitung dient.

1.2.

Diese Änderung zielt auf eine bessere Risikoprävention ab. Die Mitgliedstaaten werden darin aufgefordert, ihre Risikomanagementfähigkeit und Risikomanagementplanung weiter auszubauen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie gleichzeitig von gleichartigen Katastrophen betroffen sind: Naturkatastrophen oder von Menschen verursachte Katastrophen, Katastrophen im Zusammenhang mit unerwarteten klimatischen Veränderungen oder unvorhersehbaren, starken Erdbeben mit hoher Frequenz, die Todesopfer fordern und gewaltige Zerstörungen der Ökosysteme, ziviler und öffentlicher Infrastrukturen, wirtschaftlicher Tätigkeiten und kleiner Unternehmen verursachen (1).

2.   Schlussfolgerungen

2.1.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt diesen Vorschlag, den geltenden Rahmen für das Katastrophenschutzverfahren und überarbeiten und zu stärken.

2.2.

Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Umsetzung des Katastrophenschutzverfahrens und im Hinblick auf die Einrichtung und Organisation des Wissensnetzes für Katastrophenschutz kann der EWSA in bestimmten Beratergruppen zur regelmäßigen Überarbeitung der Leitlinien für die Risikokartierung beitragen und sich im Rahmen geeigneter interinstitutioneller Initiativen (z. B. „Jahresforum der Zivilgesellschaft zur Risikobewertung, -minderung, -prävention und -bereitschaft“) in Partnerschaft mit anerkannten repräsentativen Sozial- und Wirtschaftspartnern und regionalen grenzüberschreitenden Netzen resilienter Städte einbringen.

2.3.

Der EWSA ruft den Rat, das Parlament und die Kommission auf, die Durchführbarkeit eines Europäischen Ausbildungs- und Wissenszentrums zu prüfen und seine Umsetzung zu planen. Dieses Zentrum würde auf bestehenden nationalen und subnationalen Strukturen aufbauen und Exzellenzzentren, spezialisierte unabhängige Forschungsnetze und andere Experten einschließen, die unverzügliche Interventionsanalysen zu ungewöhnlichen Katastrophen liefern können. Es könnte als ständig aktualisiertes, konkretes und zugängliches Instrument für den Erwerb grundlegender Kompetenzen im Bereich wirksamer Risikominderung dienen und sich an junge Fachkräfte und auch erfahrene Freiwillige auf dem Gebiet der Ausbildung für Notfallmanagement für lokale resiliente Kommunen richten. Gegebenenfalls könnte es auch auf Drittstaaten, insbesondere Nachbarländer, schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen in abgelegenen Gebieten, Akteure in den Bereichen Mobilität und Tourismus, Medien usw. ausgeweitet werden.

2.4.

Der EWSA hält es für erforderlich, die neuen Ziele und Ansätze des Katastrophenschutzverfahrens in die bestehende Struktur- und Investitionspolitik aufzunehmen. Es ist von wesentlicher Bedeutung, eine angemessene territoriale und kommunale Ausrichtung zu gewährleisten (insbesondere in entlegenen Gebieten, Insel- und Bergregionen und im ländlichen Raum). Kommunale Maßnahmen sind die schnellste und wirksamste Art und Weise, Katastrophenschäden einzudämmen.

Brüssel, den 19. Juni 2019

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Luca JAHIER


(1)  Wir beziehen uns auf den Workshop vom 10. Februar 2018 in Neapel im Rahmen einer Partnerschaft zwischen dem EWSA und der Europäischen Kommission (GD ECHO) und in Zusammenarbeit mit dem EGB und Vertretern der UEAPME sowie des AdR, zivilgesellschaftlichen Organisationen (WWF, CIME), nationalen KMU-Organisationen (GSEBEE, CMA Corse, CNA) und Gewerkschaften, Fachakademikern aus EU- und nationalen Einrichtungen, Forschungs- und Ausbildungsnetzen (Universität Sapienza, Universität Federico II, nationales Institut für Geophysik und Vulkanologie in Neapel, KMU-Akademie Avignon, Anodos-Zentrum), EU-Netzen resilienter Städte und Regionen (Athen, Neapel und Thessaloniki), Medien und Fachpresse.


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