Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52018M8952

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8952 — STEAG/Siemens/JV STEAG GuD) (Text von Bedeutung für den EWR.)

    ABl. C 315 vom 7.9.2018, p. 25–25 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    7.9.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 315/25


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.8952 — STEAG/Siemens/JV STEAG GuD)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2018/C 315/13)

    1.   

    Am 30. August 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    Siemens Projekt Ventures GmbH („Siemens“, Deutschland), Teil des Siemens-Konzerns (Deutschland),

    STEAG Beteiligungsgesellschaft mbH („STEAG“, Deutschland),

    STEAG GuD Herne, das Gemeinschaftsunternehmen („JV“, Deutschland).

    Siemens und STEAG übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über das JV. Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen, wobei Siemens vom derzeitigen Alleineigentümer STEAG 50 % der Anteile und Stimmrechte des Gemeinschaftsunternehmens übernimmt.

    2.   

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Die STEAG ist ein internationaler Energieversorger, der in der Erzeugung von und Versorgung mit Strom und Fernwärme sowie in der Projektentwicklung, dem Bau und Betrieb von Kraftwerken und der Erbringung technischer Dienstleistungen tätig ist.

    Siemens ist ein globaler Technologiekonzern, der vor allem auf die Elektrifizierung, Automatisierung und Digitalisierung insbesondere in den Bereichen Stromerzeugung und -übertragung, Medizintechnik, Infrastruktur und industrielle Anwendungen ausgerichtet ist.

    Das Gemeinschaftsunternehmen wird ein Gas- und Dampfkraftwerk in Herne (Deutschland) bauen und betreiben und die erzeugte Elektrizität und Wärme verkaufen.

    3.   

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    4.   

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    M.8952 — STEAG/Siemens/JV STEAG GuD

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Fax +32 22964301

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


    Top