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Document 52018AE4062
Opinion of the European Economic and Social Committee on ‘Proposal for a Regulation of the European Parliament and the Council on the European Maritime and Fisheries Fund and repealing Regulation (EU) No 508/2014 of the European Parliament and the Council’ (COM(2018) 390 final — 2018/0210 (COD))
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates“ (COM(2018) 390 final — 2018/0210 (COD))
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates“ (COM(2018) 390 final — 2018/0210 (COD))
EESC 2018/04062
ABl. C 110 vom 22.3.2019, p. 104–111
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
22.3.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 110/104 |
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates“
(COM(2018) 390 final — 2018/0210 (COD))
(2019/C 110/20)
Berichterstatter: |
Brian CURTIS (UK-II) |
Befassung durch den Rat |
12.7.2018 |
Befassung durch das EP |
2.7.2018 |
Rechtsgrundlage |
Artikel 42, Art. 43 Abs. 2, Art. 91 Abs. 1, Art. 100 Abs. 2, Art. 173 Abs. 3, Art. 175, Art. 188, Art. 192 Abs. 1, Art. 194 Abs. 2, Art. 304 und Art. 349 AEUV |
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Beschluss des Präsidiums |
22.5.2018 (im Vorgriff auf die Befassung) |
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|
Zuständige Fachgruppe |
Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umwelt |
Annahme in der Fachgruppe |
27.11.2018 |
Verabschiedung auf der Plenartagung |
12.12.2018 |
Plenartagung Nr. |
539 |
Ergebnis der Abstimmung (Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen) |
214/1/3 |
1. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
1.1. |
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt den Vorschlag der Kommission, der ein flexibleres System für die Mitgliedstaaten in Übereinstimmung mit ihren strategischen Prioritäten vorsieht sowie ein nachhaltiges Geschäftsmodell für Fischer unterstützen und die Wettbewerbsfähigkeit des Fischereisektors bewahren soll. Insbesondere fordert der EWSA eine rasche Annahme, einen besser zugänglichen Finanzierungsmechanismus sowie ein verhältnismäßigeres und einheitlicheres Sanktionssystem. Die organisierte Zivilgesellschaft und die Plattformen der regionalen Interessenträger sollten in alle Phasen einbezogen werden, d. h. von der Aufstellung der nationalen Pläne über die Umsetzung bis hin zur endgültigen Bewertung. |
1.2. |
Nach Auffassung des EWSA sollte der derzeitige Haushalt für den EMFF (6,4 Mrd. EUR) beibehalten werden. Dies ist unerlässlich, um die radikalen Änderungen und Anpassungen durchzuführen, die die Europäische Union vom Fischereisektor verlangt. Diesbezüglich ist insbesondere erwähnenswert, dass der aktuelle EMFF 0,6 % des MFR 2014-2020 ausmacht, was bedeutet, dass eventuelle Kürzungen bei seiner Mittelausstattung zwar den Gesamthaushalt der EU nicht weiter beeinträchtigen, aber schwerwiegende Konsequenzen für viele Küstenregionen haben könnten. |
1.3. |
Der EWSA stellt fest, dass der Vorschlag der Kommission nicht auf einer detaillierten wirtschaftlichen und sozialen Folgenabschätzung beruht. Dieser Schwachpunkt wird durch die seit mehr als 20 Jahren andauernde Krise des Fischereisektors noch verschärft. Deshalb fordert der Ausschuss die unverzügliche Einschaltung der Europäischen Kommission (insbesondere der GD Beschäftigung) und die Einleitung eines sektorbasierten sozialen Dialogs, um die am besten geeigneten Maßnahmen zum Ausgleich dieser wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen zu ermitteln. |
1.4. |
Der EWSA weist darauf hin, dass die Aquakultur und die blaue Wirtschaft immer noch sehr weit davon entfernt sind, einen Ausgleich für den Verlust von Betrieben und Arbeitsplätzen zu schaffen. Der Ausschuss fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen vereinfachten Mechanismus sowohl für neue Aquakulturvorhaben als auch für die Modernisierung bestehender Anlagen zu entwickeln. |
1.5. |
Im neuen EMFF sollten die soziale Dimension vorrangig behandelt und Maßnahmen zur Förderung des sozialen Dialogs, der Sicherheit, der Arbeitsbedingungen und des Kapazitätsaufbaus gestärkt und finanziert werden, um so die Kompetenz der Arbeitnehmer zu steigern und den Generationswechsel zu unterstützen. |
1.6. |
Der Ausschuss ersucht die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten, verstärkt tätig zu werden und die vollständige Rückverfolgbarkeit von Einfuhren durchzusetzen, sowohl unter dem Blickwinkel der IUU als auch der Lebensmittelsicherheit. Die Bekämpfung aller Formen von Sklaverei und Ausbeutung entweder an Bord oder während der Verarbeitung an Land sollte ein Eckpfeiler der neuen globalen Strategie der EU für Fischerei und die Meerespolitik sein. |
1.7. |
Der EWSA empfiehlt, neue Schiffe zu finanzieren, um die alten Schiffe zu ersetzen, wenn die betreffende Flotte keine Überkapazitäten hat und die Zielarten auf MSY-Niveau befischt werden. Diese Maßnahme sollte den Einsatz nachhaltigerer und effizienterer Motoren zur Verringerung der CO2-Emissionen und für die Sicherheit der Besatzung umfassen. |
1.8. |
Der Ausschuss empfiehlt, die geltenden Kriterien für die Bereitstellung von finanzieller Unterstützung und einem Ausgleich im Falle der vorübergehenden oder endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit beizubehalten. Es ist wichtig, dass sowohl die Fischer als auch die Eigner von Fischereifahrzeugen diese Finanzinstrumente in Anspruch nehmen können. |
1.9. |
Der Ausschuss begrüßt den Vorschlag für spezifische Maßnahmen zugunsten der kleinen Küstenfischerei, die für die Lebensgrundlage und das kulturelle Erbe vieler Küstenstädte und -gemeinden ein entscheidender Faktor ist. Zur Förderung eines nachhaltigen Geschäftsmodells für die kleine Fischerei ist es ferner wichtig, dort maßgeschneiderte Erhaltungsmaßnahmen sowie technische Maßnahmen zu entwickeln, wo die kleine Fischerei weiter verbreitet ist (z. B. im Mittelmeer). Solche Maßnahmen sollten an die verschiedenen Fangformen und an die biologischen Besonderheiten der einzelnen Meere angepasst werden. Der EWSA hält eine effektive Datenerhebung, Kontrolle und Durchsetzung für entscheidende Vorbedingungen für eine verantwortungsvolle Fischereibewirtschaftung, die den sozialen und wirtschaftlichen Nutzen für die Fischer und die lokalen Gemeinschaften fördert. |
2. Einführung und Methodik
2.1. |
Der neue Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF) ist Teil des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021-2027. Der EMFF unterstützt als wichtiges Instrument die Erreichung der Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP), fördert die Umsetzung der Meerespolitik der Union und stärkt die internationale Meerespolitik, insbesondere im Rahmen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. |
2.2. |
Der EWSA betrachtet den neuen langfristigen EU-Haushalt als einen entscheidenden Faktor für nachhaltige Entwicklung, Wachstum und Kohäsion und für die Zukunft Europas generell. Aus diesem Grund weist die vorliegende Stellungnahme einen engen Zusammenhang mit allen anderen Stellungnahmen auf, in denen bestimmte Fonds im Rahmen des neuen MFR 2021-2027 erörtert werden (1). |
3. Wesentlicher Inhalt des Vorschlags
3.1. |
Der neue EMFF 2021-2027 wird sich auf vier Prioritäten konzentrieren:
|
3.2. |
Der neue EMFF-Haushalt wird sich auf 6,14 Mrd. EUR zu jeweiligen Preisen belaufen. Die Mittel werden hauptsächlich im Rahmen der direkten und der indirekten Mittelverwaltung bereitgestellt. 5,31 Mrd. EUR werden für die Unterstützung im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung mit Mitgliedstaaten und 0,83 Mrd. EUR für die Unterstützung im Rahmen der direkten Mittelverwaltung durch die Europäische Kommission bereitgestellt. |
3.3. |
Der Vorschlag der Kommission hat zum Ziel, die Beschränkungen des EMFF 2014-2020 zu überwinden und ein Finanzierungssystem zu schaffen, mit dem neue Herausforderungen im Rahmen der Nachhaltigkeitsziele bewältigt werden können. Die wichtigsten Elemente des neuen EMFF sind nachstehend im Einzelnen aufgeführt: |
3.3.1. Vereinfachung
Der EMFF 2014-2020 stützt sich auf eine rigide Beschreibung der Finanzierungsmöglichkeiten und Förderfähigkeitsregeln, was die Durchführung für die Mitgliedstaaten und Begünstigten erschwert hat. Der EMFF 2021-2027 bietet ein größeres Spektrum an Möglichkeiten, mit denen die Mitgliedstaaten Unterstützung für ihre strategischen Prioritäten bereitstellen können. Insbesondere werden in der Verordnung verschiedene Unterstützungsbereiche im Rahmen der einzelnen Prioritäten beschrieben, was einen flexiblen Rahmen für die Umsetzung bietet. Die Mitgliedstaaten stellen ihr Programm auf, in dem sie die am besten geeigneten Mittel zur Erreichung der Prioritäten des EMFF angeben. Sie werden bei der Festlegung der Förderfähigkeitsregeln flexibel sein dürfen.
3.3.2. Abstimmung mit anderen EU-Fonds
Im neuen MFR sind Regeln, die bei allen Fonds Anwendung finden, in einer Dachverordnung festgelegt. Insbesondere sollen gezielte Synergien mit anderen Fonds (EFRE, ESF usw.) entwickelt werden.
3.3.3. Konditionalität
Im Einklang mit der Konferenz der Vereinten Nationen über nachhaltige Entwicklung (Rio+20) und dem Nachhaltigkeitsziel (SDG) Nr. 14 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Ozeane setzt sich die EU dafür ein, eine nachhaltige blaue Wirtschaft zu fördern, die biologischen Ressourcen zu bewahren und einen guten Umweltzustand zu erreichen, bestimmte Formen der Fischereisubventionen zu verbieten, die zu Überkapazität und Überfischung beitragen, Subventionen abzuschaffen, die zu illegaler, nicht gemeldeter und unregulierter (IUU) Fischerei beitragen, und keine solchen Subventionen einzuführen. Aus diesem Grund werden in der Verordnung Einschränkungen und Bedingungen („nicht förderfähige Vorhaben“) festgelegt, um schädliche Auswirkungen auf die Bestandserhaltung zu vermeiden.
3.3.4. Leistungsorientierung
Die Ergebnisse der Unterstützung aus dem EMFF werden auf der Grundlage von Indikatoren bewertet werden. Die Mitgliedstaaten werden über die Fortschritte bei der Erreichung der festgelegten Etappenziele und Zielwerte Bericht erstatten. Die Kommission wird eine jährliche Leistungsüberprüfung auf Grundlage der von den Mitgliedstaaten vorbereiteten Leistungsberichte vornehmen und dabei potenzielle Durchführungsprobleme frühzeitig erkennen und Korrekturmaßnahmen ergreifen.
3.3.5. Ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit
Nachhaltige Fischerei und Aquakultur gehören zu den Hauptzielen der GFP. In Übereinstimmung mit einem weit gefassten Konzept der Nachhaltigkeit sollte neben den Umweltzielen der wirtschaftliche, soziale und beschäftigungspolitische Nutzen angestrebt werden. Der höchstmögliche Dauerertrag (Maximum sustainable yield — MSY) wird weiterhin die wichtigste Methode zur Sicherstellung einer nachhaltigen Fischerei bleiben. Für den Übergang hin zu nachhaltigeren Tätigkeiten wird Unterstützung bereitgestellt. Ein Ausgleich für die außergewöhnliche Einstellung der Fangtätigkeit wird nur dann gewährt, wenn die Auswirkungen solcher Umstände für die Fischer erheblich sind (2). Kleine Küstenfischerei, Gebiete in äußerster Randlage, Generationswechsel, allgemeine und berufliche Bildung sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz werden im Rahmen des neuen EMFF besondere Aufmerksamkeit und Unterstützung erhalten. Die Anlandeverpflichtung könnte aufgrund ihrer enormen finanziellen Auswirkungen weiterhin ein kritischer Punkt bleiben. Deshalb wird der EMFF Innovationen und Investitionen unterstützen, die zur Umsetzung der Anlandeverpflichtung beitragen, beispielsweise Investitionen in selektive Fanggeräte, die Verbesserung der Hafeninfrastruktur und in die Vermarktung unerwünschter Beifänge. Schließlich wird Unterstützung für Fischer und Häfen bereitgestellt, die moderne Einsammelmethoden und fortschrittliche Abfallentsorgung für verlorene Fanggeräte und Abfälle im Meer einführen.
3.4. |
Mehr als 60 % des in der EU konsumierten Fisches wird aus Drittländern eingeführt (3). Um diese Lücke zu schließen, muss neben der Fischereitätigkeit auch die Aquakultur unterstützt werden, bei der Fisch mit hohen Qualitätsstandards erzeugt und zu erschwinglichen Preisen verfügbar gemacht wird. Aus diesem Grund wird der EMFF die Förderung und nachhaltige Entwicklung der Aquakultur, einschließlich der Süßwasseraquakultur, unterstützen. |
3.5. |
60 % der Ozeane liegen außerhalb nationaler Gerichtsbarkeit. Das bedeutet, dass die EU aktiver werden muss und eine stärkere Rolle bei der globalen Herausforderung der internationalen Meerespolitik spielen muss. Der EMFF wird diese Verpflichtung zu sicheren, geschützten, sauberen und nachhaltig bewirtschafteten Ozeane im Rahmen der direkten Mittelverwaltung unterstützen. Schließlich werden auch ein besserer Schutz der Grenzen (Zusammenarbeit der Küstenwachen) und die Meeresüberwachung zunehmend zu Herausforderungen, die über den EMFF 2021-2027 unterstützt werden. |
3.6. |
Diese Unterstützung wird durch spezifische Mittel für die Europäische Fischereiaufsichtsagentur, die partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei (SFPAs) und die Mitgliedschaft der Union in regionalen Fischereiorganisationen (RFO) und anderen internationalen Organisationen ergänzt werden, die auch zur Durchsetzung der Politik der Union in den Bereichen Fischerei und maritime Angelegenheiten beitragen. |
4. Allgemeine Bemerkungen
4.1. |
Der EWSA begrüßt den Vorschlag der Kommission, der ein flexibleres System für die Mitgliedstaaten in Übereinstimmung mit ihren strategischen Prioritäten vorsieht sowie ein nachhaltiges Geschäftsmodell für Fischer unterstützen und die Wettbewerbsfähigkeit des Fischereisektors bewahren soll. Insbesondere weist der Ausschuss darauf hin, dass das Hauptproblem des derzeitigen EMFF der geringe Grad der Umsetzung ist (4). Dies ist auf zwei wesentliche Ursachen zurückzuführen:
|
4.2. |
Aus den oben dargelegten Gründen fordert der EWSA eine rasche Annahme, einen besser zugänglichen Finanzierungsmechanismus sowie ein verhältnismäßigeres und einheitlicheres Sanktionssystem. Alle Fischer sollten den EMFF als ein nutzerfreundliches System betrachten, das darauf ausgelegt ist, ihre Tätigkeit in Bezug auf Nachhaltigkeit und Qualität zu verbessern. Dieser Aspekt wird entscheidenden Einfluss auf die Umsetzung und Einhaltung der neuen Fischereikontrollregelung haben, zu der die Europäische Kommission vor kurzem einen Vorschlag vorgelegt hat (6). Der Ausschuss empfiehlt, die organisierte Zivilgesellschaft und die Plattformen der regionalen Interessenträger in alle Phasen einzubinden, d. h. von der Aufstellung der nationalen Pläne über die Umsetzung bis hin zur endgültigen Bewertung. |
4.3. |
Der neue EMFF-Haushalt (6,14 Mrd. EUR) wurde im Vergleich zum laufenden EMFF 2014-2020 (6,4 Mrd. EUR) um 4 % gekürzt. Der EWSA ist sich darüber im Klaren, dass der Brexit ein stichhaltiger Grund für diese Kürzung ist. Dessen ungeachtet weist der EWSA darauf hin, dass für die von der Europäischen Union geforderten radikalen Veränderungen des Fischereisektors, in dem 150 000 Fischer beschäftigt sind und der mit seinen 730 000 Beschäftigten in der gesamten Wertschöpfungskette nahezu 400 Mrd. EUR jährlich an Löhnen erzeugt und an Gewinn erwirtschaftet, ein höherer Betrag oder zumindest keine Kürzungen des derzeitigen Haushalts erforderlich wären. Diesbezüglich ist erwähnenswert, dass der aktuelle EMFF 0,6 % des MFR 2014-2020 ausmacht, was bedeutet, dass eventuelle Kürzungen bei seiner Mittelausstattung zwar den Gesamthaushalt der EU nicht weiter beeinträchtigen, aber schwerwiegende Konsequenzen für viele Küstenregionen haben könnten. |
4.4. |
Der EWSA stellt fest, dass der Vorschlag der Kommission nicht auf einer detaillierten wirtschaftlichen und sozialen Folgenabschätzung beruht. Dieser Mangel wird durch die seit über 20 Jahren anhaltende Krise des Fischereisektors ebenso wie durch die Tatsache verschärft, dass die für eine nachhaltigere Fischerei und Aquakultur vorgesehenen Maßnahmen diesen Trend nicht umkehren konnten (7). Deshalb fordert der Ausschuss die unverzügliche Einschaltung der Europäischen Kommission (insbesondere der GD Beschäftigung) und die Einleitung eines sektorbasierten sozialen Dialogs (8), um die am besten geeigneten Maßnahmen zum Ausgleich dieser wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen zu ermitteln. |
4.5. |
Der EWSA weist darauf hin, dass die vorgenommenen Maßnahmen zur Entwicklung der Aquakultur und der blauen Wirtschaft immer noch sehr weit davon entfernt sind, einen Ausgleich für den Verlust von Betrieben und Arbeitsplätzen zu schaffen, was hauptsächlich auf ein übermäßig bürokratisches System zurückzuführen ist. Der Ausschuss fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen vereinfachten Mechanismus sowohl für neue Aquakulturvorhaben als auch mit besonderem Fokus auf der Modernisierung bestehender Anlagen auf regionaler Ebene zu ermöglichen, der auch die Festlegung von Gebieten der Zuteilung für die Aquakultur (AZA) einschließt. |
4.6. |
Die nachhaltige Fischerei bleibt das vorrangige Ziel, weswegen der Fischereisektor in die Lage versetzt werden sollte, dies zu erreichen. Aus dem Vorschlag der Kommission für diese Priorität geht jedoch nicht hervor, welche Maßnahmen, die über den aktuellen EMFF finanziert werden, in die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Sicherheit einfließen, z. B. für Ausbildung, Beratungsdienste, Förderung des Humankapitals, sozialer Dialog, Jungfischer oder Sicherheit und Gesundheitsschutz. Der Sektor selbst und die Behörden haben auf einen Fachkräftemangel hingewiesen, der den Generationswechsel beeinträchtigt. Der EWSA fordert die Mitgesetzgeber auf, die soziale Dimension vorrangig zu behandeln und Maßnahmen zur Förderung des sozialen Dialogs, der Sicherheit, der Arbeitsbedingungen und des Kapazitätsaufbaus zu stärken und zu finanzieren, um so die Kompetenz der Arbeitnehmer zu steigern. Ansonsten werden keine jungen Fachkräfte in diesem Sektor arbeiten wollen. |
4.7. |
Die Modernisierung von Schiffen zur Erhöhung der Sicherheit an Bord ohne eine Erhöhung der Fangkapazität, Generationswechsel und angemessene Arbeitsbedingungen, Ausbildung und Entlohnung sind wichtige Indikatoren für die Defizite der EU im Hinblick auf Wachstum und Stärke. Der EMFF sollte die Fischer an der Erhaltung der marinen biologischen Vielfalt beteiligen, unter anderem auch durch die Förderung innovativer Fanggeräte zur Verbesserung der Selektivität, durch Studien zur Folgenabschätzung oder durch Minderung der Fischereiauswirkungen. In diesem Rahmen wird der von der Kommission verfolgte Ansatz des „Herunterfahrens“ nicht alle mit Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit verbundenen Probleme lösen können. |
4.8. |
Der EWSA stellt fest, dass der größte Teil des aus Drittländern eingeführten Fisches auf weniger nachhaltige Weise gefangen wurde als vergleichbare EU-Fänge, ganz zu schweigen von den Arbeitsbedingungen an Bord oder bei der Fischverarbeitung an Land. Die daraus resultierenden niedrigeren Preise erzeugen unlauteren Wettbewerb gegenüber den EU-Fischern und schaden ihren Bestrebungen, beim Erstverkauf stabile Mindestpreise zu erreichen, die eine Voraussetzung für deren Überleben sind. Der Ausschuss ersucht die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten, verstärkt tätig zu werden und die vollständige Rückverfolgbarkeit von Einfuhren durchzusetzen, sowohl unter dem Blickwinkel der IUU als auch der Lebensmittelsicherheit. Zudem sollten die Verbraucher durch Sensibilisierungskampagnen über die Qualität von europäischem Fisch informiert werden. Auch fragwürdige Praktiken des Einzelhandels, zum Beispiel die Auslage von aufgetautem Fisch in Frischfischtheken ohne klare und eindeutige Kennzeichnung, müssen eingedämmt werden. |
5. Besondere Bemerkungen
5.1. |
Der Ausschuss befürwortet den von der Europäischen Kommission eingeschlagenen neuen Ansatz, der zum Ziel hat, einen allgemeinen Rahmen ohne präskriptive Maßnahmen aufzustellen, der den Mitgliedstaaten, den durchführenden Behörden und den Begünstigten mehr Flexibilität bietet. Vor allem sollte dieses vereinfachte System die Möglichkeit eröffnen, maßgeschneiderte nationale Programme zu entwickeln. Hierbei müssen allerdings EU-weit gleiche Ausgangsbedingungen für den Zugang zur Förderung in der gesamten EU sichergestellt sein. Darüber hinaus sollte die Dachverordnung, die alle Durchführungsbestimmungen umfasst, die gemeinsame Nutzung von verschiedenen Finanzierungsprogrammen der EU erleichtern. Klare Mechanismen müssen festgelegt werden, um zu überprüfen, ob öffentliche Mittel tatsächlich dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten gebraucht werden, und ob finanzielle Hilfe für die nachhaltige Bewirtschaftung der Meere zugeteilt wird. |
5.2. |
Der EWSA unterstützt den Vorschlag zur Festlegung von vier wesentlichen Prioritäten. Insbesondere begrüßt der Ausschuss den spezifischen Schwerpunkt auf der Meerespolitik und der lokalen Entwicklung im Einklang mit seinen früheren Stellungnahmen, um die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und kleine Fischereien zu unterstützen (9). Dennoch weist der EWSA darauf hin, dass kürzlich Fälle von Sklaverei und Ausbeutung auf europäischen Schiffen aufgedeckt wurden (10). Leider sind solche Praktiken in Drittstaaten noch stärker verbreitet (einschließlich Kindersklaverei). Nach Auffassung des EWSA sollte die Kommission in ihrer neuen globalen Strategie die Bekämpfung aller Formen der Ausbeutung von Menschen zum Eckpfeiler nehmen. |
5.3. |
Der Ausschuss sieht in der Erneuerung der Fischereiflotte ein entscheidendes Problem, da europäische Fischereifahrzeuge im Durchschnitt über 30 Jahre alt sind und eine einfache Aufrüstung oft nicht ausreichend ist. Aus diesem Grund empfiehlt der EWSA, die Finanzierung neuer Schiffe zu fördern, um die alten Schiffe zu ersetzen, wenn die betreffende Flotte keine Überkapazitäten hat und die Zielarten auf MSY-Niveau befischt werden. Außerdem müssten im Sinne der Strategie der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) zur Verringerung der Treibhausgasemissionen von Schiffen, die ihre jährlichen Treibhausgasemissionen bis 2050 um mindestens 50 % senken möchten, größere Fahrzeuge ihre Motoren austauschen, um sich für die Verwirklichung dieses internationalen Ziels zu rüsten. Daher sollte die Beschaffung nachhaltigerer und effizienterer Motoren zur Verringerung der CO2-Emissionen und für die Sicherheit der Besatzung unbedingt aufgenommen werden. Tatsächlich ist die Fischerei laut Einschätzung der FAO eine potenziell gefährliche Tätigkeit und eine korrekte Schulung über Gesundheits- und Sicherheitsbelange am Arbeitsplatz ist notwendig, um die Zahl der Todesfälle, Verletzungen und arbeitsbedingten Erkrankungen zu verringern (11). Aus all diesen Gründen wäre es wichtig, die Fangkapazität und den Schutz der biologischen Vielfalt von der Erneuerung der Flotte und der Motoren zu trennen. |
5.4. |
Die Unterstützung einer vorübergehenden Einstellung ist wichtig für die Erholung der Bestände, insbesondere in den Schonzeiten, und sorgt gleichzeitig für einen teilweisen Ausgleich der Einkommensverluste der Fischer. Die Kommission behält diese Maßnahme im neuen Finanzrahmen bei, schlägt aber neue Anforderungen vor, die in der früheren Verordnung nicht enthalten waren. Solange keine Berichte über eine missbräuchliche Verwendung von Mitteln, die für eine vorübergehende Einstellung vorgesehen waren, vorliegen, sollte die Kommission die bestehenden Kriterien einhalten und weiterhin ansetzen, um der größten Zahl an Fischern, die diese Unterstützung eventuell benötigen, diese Unterstützung auch zukommen zu lassen. Der gleiche Grundsatz sollte für die endgültige Einstellung der Fangtätigkeit gelten. In beiden Fällen ist es wichtig, dass diese finanzielle Unterstützung den Fischern und nicht nur den Eignern von Fischereifahrzeugen zugutekommt, wie im geltenden EMFF festgelegt ist. |
5.5. |
Die Fischerei ist eine Saisontätigkeit, und der Fang ist nicht sicher und kann gelegentlich die Nachfrage auf dem Markt übersteigen. Daher muss es möglich sein, Produktionsüberschüsse sinnvoll zu verwalten, durch die Unterstützung der Stabilisierung eines Teils der Produktion, bevor sie in den Verkauf geht, insbesondere im Fall geringerer Fangmengen. Daher sollte der EMFF weiterhin Erzeugerorganisationen unterstützen, die zeitweise Lagermöglichkeiten für Fischereierzeugnisse benötigen, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Damit diese Hilfe voll einsatzfähig ist, sollte sie unverzüglich zur Verfügung gestellt werden. In dieser Hinsicht unterstützt der EWSA die Beibehaltung von Mechanismen für einen Ausgleich für die Lagerkosten. |
5.6. |
Der Generationswechsel ist ein weiterer kritischer Punkt für die Zukunft des Sektors. Einige neue Initiativen für den leichteren Erwerb eines gebrauchten Schiffes, für berufliche Schulung und verbesserte Arbeitsbedingungen können nützlich sein, jedoch lösen sie das Hauptproblem, die geringe Kapitalrendite, nicht. Dies wird besonders deutlich bei kleinen Fischereien mit Fischereifahrzeugen von einer Länge weniger als 12 m, die auf Familienebene betrieben werden. Der EWSA stellt fest, dass der kontinuierliche Verlust von Fischereifahrzeugen und Arbeitsplätzen im Widerspruch zur Einschätzung der Kommission steht, die in Übereinstimmung mit dem Output der globalen Meereswirtschaft eine Verdoppelung des Outputs des EU-Fischereisektors bis zum Jahr 2030 prognostiziert (12). |
5.7. |
Der Ausschuss begrüßt den Vorschlag für spezifische Maßnahmen zugunsten der kleinen Küstenfischerei, die für die Lebensgrundlage und das kulturelle Erbe vieler Küstenstädte und -gemeinden ein entscheidender Faktor ist. Auf diesen Bereich entfallen fast 75 % aller in der EU registrierten Fischereifahrzeuge und fast die Hälfte aller Arbeitsplätze. Während der letzten Jahrzehnte mussten traditionelle und kleine Fischereien den höchsten Preis für die Krise zahlen und sie benötigen eine spezifische Strategie, um ihre Marktstellung wieder zu festigen. Diese Initiative wird sich auch auf wirtschaftlich geschwächte lokale Gemeinschaften positiv auswirken. |
5.8. |
Nach Auffassung des Ausschusses sind innovative Herangehensweisen notwendig, um die Rechte von kleinen Fischereien zu verwalten, und eine weitere Zusammenarbeit ist unerlässlich, damit der Sektor seine Fangquoten/Tage auf See steuern, die Erzeugung mit der Vermarktung verknüpfen oder Probleme in Bezug auf limitierende Arten lösen kann. Die Küstenstädte und -gemeinden und die Meeresumwelt werden am meisten profitieren, wenn Fangmöglichkeiten auf der Grundlage transparenter ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Kriterien zugeteilt werden. Mittel zur Förderung von Nachhaltigkeit und partizipativen Prozessen können dazu beitragen, diese Herausforderungen zu meistern, und sie können Maßnahmen beinhalten wie die Ausrichtung von Workshops oder die Gestaltung partizipativer Prozesse, um mit der Wissenschaft und anderen Interessenträgern zu interagieren. |
5.9. |
Von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung (CLLD) hat sich während des Programmplanungszeitraums 2014-2020 als sehr nützliches Instrument erwiesen. Diese Strategie spielte eine wichtige Rolle hinsichtlich der Stärkung der wirtschaftlichen Diversifizierung in lokalen Gemeinschaften. Aus diesem Grund begrüßt der Ausschuss den Vorschlag, diese Strategie auf alle Bereiche der blauen Wirtschaft auszudehnen. Die Zuweisung von Mitteln für eine nachhaltige blaue Wirtschaft sollte allerdings sozialen und wirtschaftlichen Nutzen für gegenwärtige und zukünftige Generationen absichern, die Vielfalt, Produktivität, Widerstandsfähigkeit und den Wert von Meeresökosystemen an sich wiederherstellen und schützen und saubere Technologien, erneuerbare Energien sowie an der Kreislaufwirtschaft orientierte Materialströme unterstützen. |
5.10. |
Der Ausschuss betrachtet die Erklärung von Malta 2017 „MedFish4Ever“ als Eckpfeiler der EU-Maßnahmen. Dessen ungeachtet ist der EWSA davon überzeugt, dass spezifische Erhaltungsmaßnahmen sowie technische Maßnahmen an die verschiedenen Fangformen und an die biologischen Besonderheiten des Mittelmeers angepasst werden sollten. In der Tat hat der EWSA festgestellt, dass das erfolgreiche Modell, welches im Mehrjahresplan für spezifische Fischerei mit einer Fischart (z. B. in der Ostsee) vorgesehen ist, weniger effektiv für gemischte Fischereien ist (z. B. im Mittelmeer) (13). Außerdem unterscheiden sich die Fangmethoden in Nord- und Südeuropa grundlegend. Vor allem im Mittelmeer ist die Fischerei von kleinen und traditionellen Fischereien geprägt (14). Demzufolge empfiehlt der Ausschuss die Unterstützung von Forschungen zur Bestandsbewertung und die Erhebung von Daten, um maßgeschneiderte, effizientere Systeme zum Schutz der biologischen Vielfalt zu entwickeln. Eine effektive Datenerhebung, Kontrolle und Durchsetzung sind entscheidende Vorbedingungen für eine verantwortungsvolle Fischereibewirtschaftung, die den sozialen und wirtschaftlichen Nutzen für Fischer und lokale Gemeinschaften fördert. |
5.11. |
Wie bereits vom EWSA dargelegt (15), ist die Anlandeverpflichtung sowohl für die Fischereibetriebe als auch für die nationalen Behörden aufgrund ihrer Komplexität und der hohen Kosten beim Übergang zu einer nachhaltigen Fischerei (beispielsweise Einsatz von speziellen selektiven Fanggeräten) eines der Hauptprobleme für den Sektor. Mit dem neuen Vorschlag der Kommission zur Fischereiaufsicht (16) sollen die derzeitigen Verpflichtungen für kleine Fischereifahrzeuge erweitert und generell neue Pflichten und Aufgaben für den gesamten Sektor festgelegt werden (d. h. vorgeschriebene Videoüberwachungsanlagen (CCTV) an Bord). Der EWSA hält ein unkomplizierteres, flexibles und pragmatisches Kontrollsystem für erforderlich. Außerdem sollte auf nationaler Ebene für eine große Anzahl von Fischereifahrzeugen geeignete Unterstützung bereitgestellt werden. Aus diesem Grund hängt der Erfolg der Umsetzung der neuen Kontrollregelung von der raschen und vollumfänglichen Umsetzung des EMFF 2021-2027 ab, damit alle Fischer bei der Einhaltung der neuen Verordnung Unterstützung erhalten (17). |
5.12. |
Der EWSA weist darauf hin, dass die neue EU-Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststofferzeugnisse (18) (d. h. gebrauchte Fanggeräte) in Verbindung mit der neuen Richtlinie über Hafenauffangeinrichtungen (19) neue Szenarien und Möglichkeiten für nachhaltige Fischerei und die Kreislaufwirtschaft eröffnet. Die Maßnahme mit dem Ziel, die Rückführung von Fanggeräten durch Anreize für die Fischer zu fördern, sollte auf die Rückführung aller anderen Abfallprodukte sowie während der Fangaktivitäten eingesammelten Abfälle im Meer erweitert werden. |
5.13. |
Diese Initiative sollte für den Sektor grundlegend sein, da die Fischer der aktuellen Gesetzeslage zufolge verpflichtet sind, für die Abfallentsorgung in den Häfen zu zahlen. Das bedeutet, dass die Fischer mittlerweile für die Säuberung der Meere und die Entsorgung von Abfall zahlen, den sie selbst nicht verursacht, sondern lediglich eingesammelt haben. Nach Auffassung des EWSA könnten die Fischer für einen erheblichen Mehrwert sorgen. Wenn sie angemessen geschult würden, könnte die Säuberung der Meere ähnlich wie der Fischerei-Tourismus (die blaue Wirtschaft) für sie zu einer profitablen Wirtschaftstätigkeit werden (20). |
5.14. |
Der EWSA unterbreitet im Einklang mit dem Vorschlag der Kommission, 25 % des gesamten EU-Haushalts für Klimaschutzmaßnahmen zuzuweisen, den Vorschlag, dass ein erheblicher Anteil dieser Gelder in die Modernisierung der Häfen fließen sollte, um die Entsorgungslücke hinsichtlich der Abfälle im Meer zu schließen und die Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Spezifische Mittel sollten im Rahmen einer umfassenderen Strategie zur Abfallvermeidung im Meer für die Säuberung von Flüssen vorgesehen werden (21). Der EWSA ist der Auffassung, dass Modelle der offenen Governance, die Behörden und die organisierte Zivilgesellschaft auf lokaler Ebene einbeziehen, zum Beispiel „Flussverträge“, mithilfe einer strukturierten Herangehensweise nachgebildet werden könnten, um auf diese Weise den Aufbau von grenzübergreifenden Netzwerken zu fördern (22). |
5.15. |
Viele Interessenträger haben sehr genau die Schwierigkeiten erkannt, die der Schaffung gleicher Ausgangsbedingungen in Gebieten entgegenstehen, in denen andere Nutzungen des Meeres existieren, vor allem in Gebieten, die mit Flotten aus Drittländern gemeinsam genutzt werden (23). Aus diesem Grund könnte eine stärkere Rolle der EU in der internationalen Meerespolitik mehr Möglichkeiten im Hinblick auf ökologische Nachhaltigkeit und fairen Wettbewerb eröffnen. |
5.16. |
Der EWSA unterstützt die Durchsetzung von Kontrollen von Schiffen aus Drittländern. Ferner weist der Ausschuss darauf hin, dass ein besseres System zur Rückverfolgbarkeit von Fisch aus Drittländern sinnvoll wäre, um gegen Betrug vorzugehen und die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. |
Brüssel, den 12. Dezember 2018
Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Luca JAHIER
(1) Stellungnahmen des EWSA: Mehrjähriger Finanzrahmen für den Zeitraum nach 2020 (ABl. C 440 vom 6.12.2018, S. 106); Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen 2021-2027 (ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 83); Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds 2021-2027 (ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 90); Verordnung über die Europäische territoriale Zusammenarbeit 2021-2027 (ABl. C 440 vom 6.12.2018, S. 116); Verordnung über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit 2021-2027 (ABl. C 440 vom 6.12.2018, S. 124); Europäischer Sozialfonds Plus (ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 165); Vorschlag für „Horizont Europa“ (das neue neunte Rahmenprogramm für Forschung und Innovation) (ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 33).
(2) Wenn die gewerblichen Tätigkeiten des betreffenden Schiffs für mindestens 90 aufeinanderfolgende Tage unterbrochen werden und wenn die aus der Einstellung der Tätigkeit ergebenden wirtschaftlichen Verluste mehr als 30 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes des betreffenden Unternehmens während eines bestimmten Zeitraums ausmachen.
(3) COM(2018) 390 final, S. 12.
(4) Der aktuelle EMFF 2014-2020 wurde nur in sehr begrenztem Maße umgesetzt. Zu erwähnen ist insbesondere, dass 29 % der Mittel den ausgewählten Projekten zugewiesen und gerade einmal 8 % der Gesamtmittel im Rahmen dieser ausgewählten Projekte gebunden wurden. Quelle: Europäische Kommission. https://cohesiondata.ec.europa.eu/funds/emff#.
(5) Ein schwerer Verstoß ist mit einer Geldbuße verbunden. Eine solche Geldbuße kann je nach Schwere des Verstoßes variieren. Beispielsweise kann sich in Spanien die Geldbuße auf einen Betrag zwischen 601 und 60 000 EUR belaufen. Das bedeutet, dass ein Fischer je nach Schweregrad des Verstoßes zu einer Geldbuße von lediglich 601 EUR verurteilt werden könnte. Aufgrund von Artikel 10 Absatz 2 könnte er jedoch auch bis zu Hunderttausende von Euro an Fördermitteln für eine Investition einbüßen, die eventuell fünf Jahre früher abgeschlossen und bezahlt worden ist. Dies hat vor allem auf kleine Fischereien erhebliche Auswirkungen.
(6) Stellungnahme des EWSA zum Thema Fischereiaufsicht (siehe Seite 118 dieses Amtsblatts).
(7) Z. B. ist in Italien an 8 000 km Küstenlinie die Zahl der Fischerfahrzeuge in den letzten 30 Jahren um ca. 33 % zurückgegangen. Die Schiffe sind durchschnittlich 34 Jahre alt und brauchen dringend notwendige Aufrüstungen oder müssen durch neue ersetzt werden. 18 000 Arbeitsplätze sind in diesem Zeitraum verloren gegangen (der Fischereisektor in Italien beschäftigt 25 000 Arbeitnehmer). Angaben: Mipaaf, 2016.
(8) EU-Ausschuss für den sektoralen sozialen Dialog — Seefischerei (EUSSDC).
(9) Stellungnahme des EWSA zum Thema „Mehrjahresplan für die Fischerei kleiner pelagischer Arten in der Adria“ (ABl. C 288 vom 31.8.2017, S. 68).
(10) https://www.theguardian.com/world/2018/may/18/we-thought-slavery-had-gone-away-african-men-exploited-on-irish-boats.
(11) Laut Schätzungen der FAO treten weltweit über 32 000 Todesfälle im Fischereisektor pro Jahr auf (https://safety4sea.com/fishers-fatalities-give-impetus-to-fishing-vessel-safety-work/).
(12) OECD: Ocean Economy in 2030 (Die Meereswirtschaft im Jahr 2030), 2016.
(13) GFCM (2016), Der Zustand der Fischerei im Mittelmeer und im Schwarzen Meer, S. 26. Wie von der GFCM-FAO hervorgehoben, ist es leichter, eine gezielte Befischung in Meeren mit einzelnen Arten durchzuführen, da dort nur wenige Fischarten koexistieren, und demzufolge ist eine Festsetzung von Fangbeschränkungen einfacher. Demgegenüber findet man in Meeren mit mehreren Arten viele unterschiedliche Fischarten im gleichen Gebiet.
(14) Stellungnahmen des EWSA zu den Themen „Reform der GFP“, Ziffer 1.3 (ABl. C 181 vom 21.6.2012, S. 183) und „Mehrjahresplan für die Fischerei kleiner pelagischer Arten in der Adria“( ABl. C 288 vom 31.8.2017, S. 68).
(15) Stellungnahme des EWSA zum Thema „Anlandeverpflichtung“ (ABl. C 311 vom 12.9.2014, S. 68). Ziffer 1.2 „[…] ist der Verordnungsvorschlag allerdings zu komplex und verursacht den Fischern bei der Erfüllung der Anlandeverpflichtung einen übermäßig und unverhältnismäßig großen Zusatzaufwand. Daher sollte auf pragmatischere, klarere, einfachere und flexiblere Vorschriften gesetzt werden, die den Fischern tatsächlich genügend Zeit dafür lassen, sich innerhalb einer Übergangsfrist anzupassen, ohne harten Sanktionen ausgesetzt zu sein.“
(16) COM(2018) 368 final.
(17) Siehe Fußnote 6.
(18) COM(2018) 340 final.
(19) COM(2018) 33 final.
(20) EWSA-Stellungnahme zum Thema „Einwegkunststoffartikel“ (ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 207).
(21) UNEP-Bericht, 2016. 80 % der Abfälle im Meer stammen aus den Flüssen.
(22) Siehe Fußnote 20.
(23) MEDAC, Fragen zur EU-Förderung für die Fischerei und den maritimen Sektor nach 2020, Februar 2018.