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Document 52017XG1209(01)

    Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Rolle der Trainer/Sportlehrer in der Gesellschaft

    ABl. C 423 vom 9.12.2017, p. 6–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    9.12.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 423/6


    Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Rolle der Trainer/Sportlehrer in der Gesellschaft

    (2017/C 423/04)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE VERTRETER DER MITGLIEDSTAATEN —

    UNTER HINWEIS DARAUF, DASS

    1.

    die Union gemäß Artikel 165 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zur Förderung der europäischen Dimension des Sports beiträgt und dabei dessen besondere Merkmale, dessen auf freiwilligem Engagement basierende Strukturen sowie dessen soziale und pädagogische Funktion berücksichtigt;

    2.

    der Rat der Europäischen Union am 23. Mai 2017 den dritten Arbeitsplan der Europäischen Union für den Sport (2017-2020) angenommen hat, in dem das Thema Sport und Gesellschaft als Priorität für die Zusammenarbeit in der EU im Bereich des Sports und die Rolle der Trainer als eines der Schwerpunktthemen genannt wird;

    IN DER ERWÄGUNG, DASS

    3.

    die Gesellschaft sich in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt hat und die heutigen Generationen angesichts der Entwicklungen in der Technologie, Wirtschaft und Sozialstruktur mit einer Reihe großer Herausforderungen konfrontiert sind:

    a)

    Die körperliche Betätigung verliert bei den Menschen immer mehr an Bedeutung (1), wobei insbesondere der Umstand Anlass zur Sorge gibt, dass Kinder und Jugendliche nicht in genügendem Maße einer ihrer Entwicklung förderlichen körperlichen Betätigung nachgehen (2);

    b)

    eine sitzende Lebensweise, die der Adipositas Vorschub leistet, sowie Gesundheitsprobleme im Zusammenhang mit einer höheren Lebenserwartung führen zu einer zunehmenden Belastung für die Gesundheitssysteme, die Volkswirtschaft und die Gesellschaft (3)  (4);

    c)

    in einigen Mitgliedstaaten der EU nimmt die Erwerbslosigkeit insbesondere unter jungen Menschen zu (5);

    d)

    die europäischen Gesellschaften sind mit der Herausforderung konfrontiert, wie sie Zusammenhalt und Inklusion erhalten und Gruppen ansprechen können, die Gefahr laufen, marginalisiert zu werden, nämlich Migranten und Flüchtlinge (6), Senioren, Menschen mit Behinderungen und sozial gefährdete junge Menschen (7);

    e)

    eine größere Mobilität hat Auswirkungen auf gesellschaftliche Bereiche wie Arbeitsmarkt, kultureller Zusammenhalt, soziale Dienstleistungen und Umwelt;

    f)

    ethische Probleme im Sport nehmen zu;

    4.

    die rasche technologische Entwicklung zu einer wachsenden Automatisierung von Arbeitsplätzen und somit möglicherweise auch zu mehr Freizeit führen wird (8). Da jedoch die Informationstechnologie passive Freizeitaktivitäten leicht zugänglich macht, wird die freie Zeit zunehmend mit gängiger computergestützter Unterhaltung verbracht, was einen noch größeren Bewegungsmangel mit sich bringt;

    UNTER BETONUNG, DASS

    5.

    sich parallel dazu der Sport in den letzten Jahrzehnten gewandelt hat und dies auch weiterhin tut, wobei er umfassendere soziokulturelle Veränderungen widerspiegelt: Die Demokratisierung und die Diversifizierung des Sports haben dessen Möglichkeiten erweitert und zwar durch das Aufkommen neuer Sportarten, den leichteren Zugang von Frauen zu traditionell männerdominierten Sportarten und den Zuwachs an Sportanlagen, ferner durch das wachsende Bewusstsein für die Bedeutung von Sport und körperlicher Betätigung für die Gesundheit und die persönliche Entwicklung und durch die Förderung des Potenzials des Sports im Hinblick auf Integration und soziale Inklusion, aber auch im Bereich der Vermarktung, die Geschäfte, Unternehmertum und Kommerz stimuliert hat;

    6.

    Sport und die damit verbundene körperliche Betätigung einen gesellschaftlichen Beitrag leisten können, indem sie helfen, viele der oben genannten Herausforderungen anzugehen, und gleichzeitig ihren einmaligen gesellschaftlichen Wert entfalten:

    a)

    auf einem Gebiet, das Aktivitäten umfasst, die positive Auswirkungen auf das Wohlbefinden, die Gesundheit und die Lebensqualität der Menschen aller Altersgruppen haben;

    b)

    als soziales Phänomen, das Menschen zusammenführt, einen Zusammenhalt in der Gesellschaft auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene herstellt, die Bürger zu mehr Betätigung anregt, das Fair Play fördert und gemeinsame Werte (9) zwischen allen Menschen unabhängig von ihrer Religion, Staatsangehörigkeit, sozialen Stellung oder ihrem kulturellen Hintergrund begünstigt;

    c)

    durch ein bereicherndes Angebot an Freizeitaktivitäten, die die persönliche Entwicklung fördern, den Erwerb von sozialen sowie anderen wesentlichen Fähigkeiten für alle Teilnehmer erleichtern und Humankapital entwickeln;

    d)

    durch die Förderung der Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten, was zur Teilhabe an der Gesellschaft beiträgt;

    e)

    durch die Entwicklung von Technologien, Materialien und Fachwissen unter dem Aspekt der Leistung: von tragbaren Geräten, über Bekleidung und Ernährung bis hin zu Übungsformen, von denen verschiedene Bevölkerungsgruppen, darunter ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, aufgrund ihrer Effizienz, Sicherheit und gesundheitsfördernden Wirkung während der Arbeit und in der Freizeit profitieren;

    f)

    durch die Förderung der Stadtentwicklung für die kulturellen und sozialen Bedürfnisse der Bürger und des Umweltbewusstseins;

    g)

    durch ihre erheblichen und zunehmenden wirtschaftlichen Auswirkungen (10);

    IN ANERKENNUNG, DASS

    7.

    Trainer im Sport eine entscheidende Rolle spielen, da sie durch die Führung und Anleitung der Teilnehmer deren Kenntnisse, Fähigkeiten, Perspektiven, Ambitionen, Gesundheit, Wohlbefinden und Werte beeinflussen. Es gibt schätzungsweise 5 bis 9 Mio. Trainer in Europa, die einen Einfluss auf 50 bis 100 Mio. Menschen in Europa ausüben (11);

    8.

    Trainer die Personen sind, die das sportliche Training planen und durchführen und dabei nachweisbare Fähigkeiten und Kenntnisse im Hinblick auf Leistungs-, Erholungs- oder Gesundheitsziele auf sichere Art und Weise vermitteln;

    9.

    für die Zwecke dieser Schlussfolgerungen unter Trainern Sporttrainer zu verstehen sind, bei denen es sich um

    a)

    Frauen und Männer handelt, die sich auf der Basis des formalen, nichtformalen und informellen Lernens Kompetenzen auf dem Gebiet der Trainertätigkeit im Sportbereich angeeignet haben;

    b)

    Leistungssportler wie auch Freizeitteilnehmer anleiten und führen;

    c)

    dieser Tätigkeit beruflich oder auch ehrenamtlich nachgehen;

    10.

    die Arbeit von Trainern Verantwortung, Fähigkeiten und Kompetenzen umfasst, die in den von den einzelnen Ländern und Sportorganisationen festgelegten Qualifikationen für die Trainertätigkeit beschrieben sind;

    11.

    die Ausbildung von Trainern und die Anforderungen an ihre Qualifikationen von Land zu Land verschieden sind. Die nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) oder die im Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) genannten Systeme dienen als Instrument zur Erleichterung des Vergleichs zwischen verschiedenen Ländern, um die Transparenz und die Vergleichbarkeit von Kompetenzen und Qualifikationen auf nationaler und europäischer Ebene im Hinblick auf Mobilität und lebenslanges Lernen zu fördern;

    IN DEM BEWUSSTSEIN, DASS

    12.

    Trainer zu den wichtigsten Personen im Sport zählen, die zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen beitragen; unter anderem können sie, je nachdem, welche Funktion sie ausüben, welche Stellung sie innehaben und in welchem Kontext sie ihre Trainertätigkeit versehen,

    a)

    Einfluss auf die frühesten Erfahrungen von Personen im Sport und bei der körperlichen Betätigung ausüben, indem sie die Herausbildung von Gewohnheiten in Bezug auf den Sport fördern und sich an der Generierung sozialer und wirtschaftlicher Vorteile, die die Kultur des Sports mit sich bringt, beteiligen;

    b)

    eine immer größere soziale Rolle bei der persönlichen Entwicklung der Sporttreibenden, vor allem der jungen Sportlerinnen und Sportler, spielen, indem sie als positive Vorbilder fungieren, Motivation und Selbstvertrauen einflößen und ihre Werte, Verhaltensmuster und sozialen Kompetenzen beeinflussen;

    c)

    eine einzigartige Stellung bei der Förderung der sozialen Inklusion und der Gleichstellung von Frauen und Männern einnehmen, die Achtung gemeinsamer Werte (12) und der Vielfalt vermitteln und die körperliche Betätigung in allen gesellschaftlichen Gruppen sicherstellen;

    d)

    die Integrität des Sports und die Regeln des Fair Play verteidigen und weiterentwickeln und zu den ersten gehören, die in der Lage sind einzugreifen, wenn Probleme auftreten, z. B. im Zusammenhang mit Spielabsprachen, Doping, Gewalt, Ausbeutung von Minderjährigen usw., indem sie ihrer Fürsorgepflicht nachkommen;

    e)

    Dienstleistungen für die Freizeitgestaltung im Zusammenhang mit Sport und körperlicher Betätigung anbieten und sich an sportbezogenen Innovationen, einschließlich Waren, Dienstleistungen und Ausbildungsmethoden, beteiligen;

    f)

    die sportlichen Erfahrungen anderen wichtigen Beteiligten, darunter Familienangehörigen der Sportler, Zuschauern und Fans und anderen sozialen Akteuren, vermitteln, deren Einfluss über den Sport hinaus sich auch auf andere wichtige Bereiche erstreckt —

    SIND SICH DEMZUFOLGE DARIN EINIG, DASS

    13.

    im Kontext der zahlreichen gesellschaftlichen Herausforderungen — wobei der Sport sich in einer einzigartigen Position befindet, um zu deren Bewältigung beizutragen — die im Wesentlichen sportspezifische Rolle der Trainer in einen Bereich von Tätigkeiten übergreift, die eine umfassendere Wirkung auf die Entwicklung der Gesellschaft und der Menschen haben. Diese Rolle der Trainer auf dem Gebiet des Sports und der körperlichen Betätigung trägt zur ganzheitlichen Entwicklung der Teilnehmer bei und ist mit der Rolle der Lehrer für die Ausbildung gerade von Kindern und Jugendlichen zu vergleichen;

    14.

    zu den wichtigsten Aspekten betreffend Trainer derzeit folgende gehören:

    a)

    Anerkennung der zunehmend wichtigen Rolle von Trainern durch die Gesellschaft;

    b)

    Steigerung des Bewusstseins der Trainer für die Bedeutung ihrer Rolle, die damit verbundenen Chancen und Pflichten und Förderung der Weiterentwicklung dieser Rolle;

    c)

    gegebenenfalls Ausweitung der Möglichkeiten für lebenslanges Lernen und die Ausbildung von Trainern, damit sie den sozialen Veränderungen insbesondere im Zusammenhang mit Gesundheitsvorsorge und Fürsorgepflicht sowie auf den Gebieten Volkswirtschaft und soziale Inklusion gerecht werden können;

    d)

    Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Vielfalt bei der Trainertätigkeit, gegebenenfalls durch eine Erhöhung der Zahl der beruflich bzw. ehrenamtlich tätigen Trainerinnen und Menschen anderer sozialer und ethnischer Herkunft in verschiedenen Sportarten und auf allen Ebenen;

    e)

    Unterstützung der Entwicklung dualer Laufbahnen von Sportlern und Förderung der Trainertätigkeit als Beruf für junge Menschen;

    f)

    gegebenenfalls Förderung der Anerkennung der Trainertätigkeit als Beruf in den EU-Mitgliedstaaten, indem die Standards für die Qualifikationen für die Trainertätigkeit und die Transparenz der von den Mitgliedstaaten und von Sportorganisationen festgelegten Qualifikationen durch ihre Einbeziehung in NQR, auf die im EQR verwiesen wird, gefördert werden;

    g)

    Anerkennung der Rolle ehrenamtlich tätiger Trainer und entsprechende Unterstützung dieser Personen;

    h)

    Weiterentwicklung der Trainerausbildung, indem diese durch die Einbeziehung positiver Beispiele und sinnvoller Arbeitsmethoden aus der Jugendarbeit, etwa das nichtformale und informelle Lernen durch den Sport, der Arbeit mit Menschen mit besonderen Bedürfnissen sowie der unternehmerischen Initiative um eine internationale und sektorübergreifende Dimension ergänzt wird;

    ERSUCHEN IN DIESEM ZUSAMMENHANG

    15.

    DIE MITGLIEDSTAATEN UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES GRUNDSATZES DER SUBSIDIARITÄT UND DER BESONDERHEIT DES SPORTS,

    a)

    einen Beitrag zur Förderung der umfassenderen Rolle von Trainern zu leisten, die darin besteht, sich gegebenenfalls den sozialen Herausforderungen zu stellen, mit denen die Gesellschaft insgesamt konfrontiert ist;

    b)

    Bildungsprogramme und Informationskampagnen zu unterstützen, die auf eine Erhöhung der Zahl kompetenter Trainer abstellen und diese in die Lage versetzen, ihren Zugang zum und ihre Stellung auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern;

    c)

    bewährte Verfahren im Zusammenhang mit der Ausbildung von Trainern auszutauschen;

    d)

    die Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen, Jugendorganisationen, Sportverbänden und Dachorganisationen des Sports bei der Ausbildung von Trainern zu erleichtern;

    e)

    den Ausbau früher erworbener Kenntnisse und ein System des lebenslangen Lernens von Trainern zu unterstützen, das formale, nichtformale und informelle Lernmöglichkeiten auf den verschiedenen Ebenen der Trainertätigkeit umfasst;

    f)

    die Tätigkeiten von Dachorganisationen und Netzwerken von Trainern anzuerkennen und zu fördern;

    g)

    im Rahmen des Ausbildungssystems für den Sport das Lernergebniskonzept, das sich auf die Ziele der NQR und des EQR stützt, zu fördern und gegebenenfalls die Qualifikationen für die Trainertätigkeit in die NQR unter Verweis auf den EQR einzubeziehen;

    16.

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION,

    a)

    den Austausch von bewährten Verfahren und Leitlinien in den Bereichen Ausbildung von Trainern und Weiterentwicklung der Qualifikationen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den Sportverbänden zu erleichtern;

    b)

    zu prüfen, ob in die Arbeiten der Expertengruppe der Kommission für Qualifikationen und die Personalentwicklung die Erstellung von Leitlinien für grundlegende Anforderungen an Qualifikationen und Kompetenzen von Trainern einbezogen werden könnte;

    c)

    die Vergleichbarkeit der von den Mitgliedstaaten und den Sportorganisationen festgelegten Qualifikationen für die Trainertätigkeit im Rahmen des EQR weiterhin zu fördern;

    d)

    die Rolle von Trainern zu untersuchen und dabei insbesondere auf die Probleme und Hindernisse in den Bereichen Ausbildung, Mobilität und Arbeitsmarkt abzustellen sowie den Einfluss ihrer Tätigkeit auf die wichtigsten gesellschaftlichen Herausforderungen innerhalb und außerhalb des Sports zu bewerten;

    e)

    die Möglichkeiten des Europäischen Sozialfonds, des Programms Erasmus+ und der Europäischen Woche des Sports auszuschöpfen, um auf die Vorteile des sportlichen Trainings hinzuweisen und sie zu verbreiten und die Trainer zu mehr Mobilität anzuhalten;

    17.

    DIE SPORTBEWEGUNG UND ANDERE RELEVANTE AKTEURE,

    a)

    gegebenenfalls in enger Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen Inhalte für die Ausbildung von Trainern zu entwickeln, die auf dem neuesten Stand sind und den aktuellen Entwicklungen in der Gesellschaft, einschließlich der Kenntnisse in Bezug auf soziale Kompetenzen, Antidoping, duale Laufbahnen von Sportlern, Jugendarbeit, Gesundheitsversorgung, unternehmerische Initiative, Fürsorgepflicht, Gleichstellung der Geschlechter usw., Rechnung tragen;

    b)

    mit Trainern zwecks Entwicklung sicherer und echter Freizeitangebote zusammenzuarbeiten, sodass der Sport attraktiv und wettbewerbsfähig im Vergleich zu neuen computergestützten Freizeitalternativen bleibt;

    c)

    den Beruf des Trainers durch entsprechende Ausbildung und Förderung der Entwicklung von Qualifikationen für die Trainertätigkeit sowie unter anderem die Nutzung der Möglichkeiten der heutigen Informations- und Kommunikationstechnologie besser zugänglich zu machen;

    d)

    die Vielfalt bei der Trainertätigkeit zu fördern und den Zugang für Frauen, junge Menschen und Menschen mit Behinderungen zu verbessern;

    e)

    dazu beizutragen, dass Personen, die als Trainer tätig sind, die notwendige Schulung erhalten;

    f)

    das lebenslange Lernen für Trainer auch durch die Validierung von Kompetenzen und den Austausch von Meinungen, Fähigkeiten und Kenntnissen auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene zu fördern;

    g)

    den Europäischen Sozialfonds und das Programm Erasmus+ zur Unterstützung des lebenslangen Lernens von Trainern zu nutzen;

    h)

    die Mobilität von Trainern im Hinblick auf das Erlernen und den Erwerb von kulturellem Wissen, sektorübergreifendem Wissen, Sprachkenntnissen und sonstigen relevanten neuen Fähigkeiten zu unterstützen;

    i)

    mit verschiedenen Arbeitgebern zusammenzuarbeiten, um zu prüfen, welcher Bedarf bei ihnen an der Entwicklung sportlicher Aktivitäten unter etwaiger Einbeziehung von Trainern besteht, um die Vielfalt bei der Trainertätigkeit auch durch einen besseren Zugang für Frauen und junge Menschen zu fördern.


    (1)  Eurobarometer 412 (http://ec.europa.eu/commfrontoffice/publicopinion/archives/ebs/ebs_412_en.pdf).

    (2)  Bericht der Kommission für die Beseitigung der Adipositas im Kindesalter, WHO 2016 (http://apps.who.int/iris/bitstream/10665/204176/1/9789241510066_eng.pdf?ua=1&ua=1).

    (3)  Empfehlungen des Rates zur sektorübergreifenden Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität, 2013 (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2013:354:0001:0005:EN:PDF).

    (4)  The economic cost of physical inactivity in Europe, An ISCA/Cebr report, 2015 (Die volkswirtschaftlichen Kosten von Bewegungsmangel in Europa, Bericht der ISCA/CEBR von 2015) http://inactivity-time-bomb.nowwemove.com/report.

    (5)  Arbeitslosenstatistiken, Eurostat 2017 (http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/Unemployment_statistics#Youth_unemployment_trends).

    (6)  Dieses Dokument bezieht sich — im Einklang mit den am 9. Dezember 2016 angenommenen Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Integration von Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten — auf die Integration von Migranten und Flüchtlingen (15312/16).

    (7)  Gruppen, die stärker als die Allgemeinbevölkerung von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind. Ethnische Minderheiten, Migranten, Menschen mit Behinderungen, Obdachlose, Menschen, die mit Drogenproblemen zu kämpfen haben, sowie isolierte ältere und junge Menschen sehen sich alle häufig Schwierigkeiten ausgesetzt, die zu weiterer sozialer Ausgrenzung wie niedrigem Bildungsstand und Arbeitslosigkeit oder Unterbeschäftigung führen können.

    (8)  Schätzungen zufolge sind 54 % der Arbeitsplätze in der EU von Automatisierung bedroht (Technology at work. The Future of Innovation and Employment (Technologie am Arbeitsplatz. Die Zukunft von Innovation und Beschäftigung), Carl Benedikt Frey, Michael Osborne u. a., Oxford Martin School der Universität Oxford und Citi Global Perspectives & Solutions, 2015) (http://www.oxfordmartin.ox.ac.uk/publications/view/2092).

    (9)  Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören (Artikel 2 EUV).

    (10)  Der Anteil des Sports an der gesamten Bruttowertschöpfung wird auf 1,76 % geschätzt und beläuft sich auf 174 Mrd. EUR. Für die EU als Ganzes wird der Beitrag der sportbezogenen Beschäftigung (4,5 Mio. Menschen) an der Gesamtbeschäftigung auf 2,12 % geschätzt. (Studie über den Beitrag des Sports zu Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in der EU (2012): Europäische Kommission, Generaldirektion Bildung und Kultur).

    (11)  http://www.coachlearn.eu/_assets/files/project_documents/coachlearn-project-summary-website-june-2015.pdf

    (12)  Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören (Artikel 2 EUV).


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