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Document 52017IP0205

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Mai 2017 zu dem EU-eGovernment-Aktionsplan 2016–2020 (2016/2273(INI))

    ABl. C 307 vom 30.8.2018, p. 2–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    30.8.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 307/2


    P8_TA(2017)0205

    EU-eGovernment-Aktionsplan 2016–2020

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Mai 2017 zu dem EU-eGovernment-Aktionsplan 2016–2020 (2016/2273(INI))

    (2018/C 307/01)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf die Open-Data-Charta der G8-Staaten,

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Europäischer eGovernment-Aktionsplan 2011–2015 — Einsatz der IKT zur Förderung intelligent, nachhaltig und innovativ handelnder Behörden“ (COM(2010)0743),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. April 2012 zu der Vorreiterrolle des eGovernment für einen wettbewerbsgeprägten Binnenmarkt für digitale Dienste (1),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „EU-eGovernment-Aktionsplan 2016-2020 — Beschleunigung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung“ (COM(2016)0179),

    unter Hinweis auf den Bericht 2016 der Kommission über das eGovernment,

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ (COM(2015)0192) und das dazugehörige Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen (SWD(2015)0100),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2016 zu dem Thema „Auf dem Weg zu einer Akte zum digitalen Binnenmarkt“ (2),

    unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2015/2240 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 zur Einrichtung eines Programms über Interoperabilitätslösungen und gemeinsame Rahmen für europäische öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bürger (Programm ISA2) als Mittel zur Modernisierung des öffentlichen Sektors,

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 1. Juni 2016 mit dem Titel „Europäische Normen für das 21. Jahrhundert“ (COM(2016)0358),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 31. März 2011 mit dem Titel „Schutz kritischer Informationsinfrastrukturen — Ergebnisse und nächste Schritte: der Weg zur globalen Netzsicherheit“ (COM(2011)0163),

    unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union,

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Juli 2014 mit dem Titel „Für eine florierende datengesteuerte Wirtschaft“ (COM(2014)0442),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 2016 zu dem Thema „Für eine florierende datengesteuerte Wirtschaft“ (3),

    unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung),

    unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1316/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 913/2010 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 680/2007 und (EG) Nr. 67/2010,

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Konnektivität für einen wettbewerbsfähigen digitalen Binnenmarkt — Hin zu einer europäischen Gigabit-Gesellschaft“ (COM(2016)0587) und das dazugehörige Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen (SWD(2016)0300),

    unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (COM(2016)0590) und die dazugehörigen Anhänge 1 bis 11 sowie die Folgenabschätzung (SWD(2016)0303), die Zusammenfassung der Folgenabschätzung (SWD(2016)0304) und die Zusammenfassung der Bewertung (SWD(2016)0305),

    unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) Nr. 283/2014 im Hinblick auf die Förderung der Internetanbindung in Kommunen (COM(2016)0589),

    unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2015/2120 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet und zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten sowie der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union,

    unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) Nr. 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen,

    unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG („eIDAS-Verordnung“),

    unter Hinweis auf die Richtlinie 2013/37/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie),

    unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 10. Januar 2017 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung einer Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte und entsprechender Verwaltungserleichterungen (COM(2016)0824),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Januar 2017 mit dem Titel „Austausch und Schutz personenbezogener Daten in einer globalisierten Welt“ (COM(2017)0007),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Januar 2017 mit dem Titel „Aufbau einer europäischen Datenwirtschaft“ (COM(2017)0009),

    unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 10. Januar 2017 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/58/EG (Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation) (COM(2017)0010),

    unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 10. Januar 2017 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (COM(2017)0008),

    unter Hinweis auf die Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken,

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. April 2016 mit dem Titel „Europäische Cloud-Initiative — Aufbau einer wettbewerbsfähigen Daten- und Wissenswirtschaft in Europa“ (COM(2016)0178),

    unter Hinweis auf die Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG,

    unter Hinweis auf die Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen,

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Juni 2016 mit dem Titel „Eine neue europäische Agenda für Kompetenzen“ (COM(2016)0381),

    gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Rechtsausschusses (A8-0178/2017),

    A.

    in der Erwägung, dass die Strategien für die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung an das sich verändernde Umfeld angepasst werden müssen, um den Übergang zu digitalen Behördendiensten zu erleichtern;

    B.

    in der Erwägung, dass die Digitalisierung von Behördendiensten dazu beitragen sollte, das Potenzial des Binnenmarktes vollständig auszuschöpfen, eine bessere Wahrnehmung der Bürgerrechte zu fördern, die Lebensqualität der Bürger und die soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Regionen zu verbessern, ein besseres Verständnis der Bürger von öffentlichen Diensten sowie ihre stärkere Einbeziehung bei diesen Diensten zu erreichen, die Effizienz und Kostenwirksamkeit der öffentlichen Dienste zu verbessern und durch einen verbesserten Dialog zwischen Bürgern und Behörden und größere Transparenz die politische Beteiligung zu stärken; in der Erwägung, dass die EU den Austausch bewährter Verfahren und Technologien zwischen den Mitgliedstaaten fördern sollte;

    C.

    in der Erwägung, dass die IKT-Branche aufgerufen ist, diesen Transformationsprozess zu unterstützen und anforderungsspezifische Lösungen für die öffentliche Verwaltung bereitzustellen;

    D.

    in der Erwägung, dass der Übergang zur digitalen Verwaltung auf Unionsebene sowie auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene eingeleitet werden muss;

    E.

    in der Erwägung, dass das Potenzial einer digitalen öffentlichen Verwaltung nur vollständig ausgeschöpft werden kann, wenn die Bürger und Unternehmen den angebotenen Diensten uneingeschränkt vertrauen können;

    F.

    in der Erwägung, dass das Europäische Justizportal ein wesentliches Instrument für den Zugang zu Informationen und zur Justiz ist und einen wichtigen Schritt hin zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung der EU darstellt;

    G.

    in der Erwägung, dass ein besserer Zugang zu Informationen und die stärkere Nutzung verbesserter digitaler Instrumente für unternehmensrechtliche Formalitäten im gesamten Lebenszyklus von Unternehmen die Rechtssicherheit verbessern und die Kosten für Unternehmen senken dürften;

    H.

    in der Erwägung, dass nach wie vor daran gearbeitet wird, die elektronischen Unternehmens- und Insolvenzregister in der gesamten Union zu vernetzen, was wichtig für die Transparenz und die Rechtssicherheit im Binnenmarkt ist;

    I.

    in der Erwägung, dass auf diese Register aufgrund von Unterschieden bei den technischen Standards in den Mitgliedstaaten noch nicht zentral über das Europäische Justizportal zugegriffen werden kann; in der Erwägung, dass weitere Bemühungen unternommen werden müssen, um der Öffentlichkeit in der EU zugängliche, interoperable und nutzerfreundliche Instrumente im Bereich der elektronischen Behördendienste anbieten zu können; in der Erwägung, dass das Maß an Sicherheit und Schutz der Daten bei der Datenverarbeitung eine Grundvoraussetzung für den elektronischen Rechtsverkehr ist, wenn man bedenkt, um welche Art von Daten es sich dabei handelt;

    1.

    ist der Ansicht, dass der Ausbau der elektronischen Behördendienste ein wesentlicher Aspekt des digitalen Binnenmarktes ist, und fordert die Kommission auf, im Zusammenhang mit dem Aktionsplan konkrete und messbare Ziele festzulegen, die auf Leistungsindikatoren beruhen, sowie die Fortschritte bei ihrer Umsetzung zu beobachten und dem Parlament jedes Jahr entsprechend Bericht zu erstatten; betont, dass der eGovernment-Aktionsplan 2011–2015 sowohl auf EU-Ebene als auch auf einzelstaatlicher Ebene zu positiven Ergebnissen geführt hat; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, auch die Bedürfnisse der Verbraucher im Hinblick auf eine stärkere Nutzung elektronischer Dienstleistungen zu bewerten;

    Auf dem Weg zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung

    2.

    vertritt die Auffassung, dass die öffentlichen Verwaltungen bis 2022 offene, transparente, effiziente und allen offenstehende Einrichtungen werden sollten, die grenzübergreifende, personalisierte, nutzerfreundliche, zugängliche und — über alle Abläufe hinweg — vollständig digitale öffentliche Dienste für Bürger und Unternehmen anbieten, um auf diese Weise für die Bürger und Unternehmen, insbesondere KMU, Kosten zu senken, Hindernisse abzubauen und Verwaltungsaufwand zu verringern und so alle Vorteile der digitalen Revolution zu erschließen; ist jedoch der Ansicht, dass dies mit einer fairen Umstrukturierung der öffentlichen Verwaltung vereinbar sein sollte;

    3.

    unterstützt das Vorhaben, dass zukünftige Initiativen auf dem Grundsatz „standardmäßig digital“ beruhen, und betont, dass der Grundsatz der einmaligen Erfassung umgesetzt werden muss, da dadurch die Interaktion der Bürger und Unternehmen mit der öffentlichen Verwaltung einfacher wird, indem unnötige und zeitaufwendige Prozesse in der Verwaltung verhindert werden und die Weiterverwendung bereits bereitgestellter Informationen in anderen Anwendungen erleichtert wird; betont, dass Studien der Kommission zufolge durch die Umsetzung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung auf EU-Ebene bis 2017 jährlich voraussichtlich Einsparungen in Höhe von etwa 5 Mrd. EUR ermöglicht werden; fordert die Kommission auf, dem Europäischen Parlament über die Ergebnisse des großangelegten Pilotprojekts zur Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung bei Unternehmen Bericht zu erstatten und bis Ende 2017 ein großangelegtes Pilotprojekt zur Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung bei Bürgern einzuleiten;

    4.

    begrüßt die Absicht der Kommission, so bald wie möglich ein zentrales digitales Zugangstor zu schaffen, über das den Bürgern und Unternehmen ein kohärentes Paket miteinander verknüpfter Binnenmarkt-Online-Dienste sowohl auf nationaler Ebene als auch auf EU-Ebene bereitgestellt würde, das Informationen über EU-Vorschriften und nationale Vorschriften sowie Hilfestellungsdienste umfassen würde, wobei über dieses Zugangstor die wichtigsten Vorgänge für Bürger und Unternehmen in grenzübergreifenden Situationen abgeschlossen werden könnten und mit ihm dazu beigetragen würde, dass der Grundsatz der einmaligen Erfassung in der EU umgesetzt wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass es zügig und uneingeschränkt eingeführt wird, und alle Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, damit es effizient funktioniert und interoperabel ist, um sicherzustellen, dass sein Potenzial und seine Vorteile voll ausgeschöpft werden; betont, dass bestehende bewährte Verfahren, die in einigen Mitgliedstaaten bereits angewandt werden, gefördert werden sollten; vertritt die Auffassung, dass mit dieser Initiative dafür gesorgt werden sollte, dass alle Mitgliedstaaten ein zentrales amtliches Portal für elektronische Dienstleistungen bereitstellen, über das auf alle ihre Online-Dienste und die zur Verfügung stehenden interoperablen EU-Dienste zugegriffen werden kann; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, für die zügige und uneingeschränkte Bereitstellung der Portale der zentralen Ansprechpartner zu sorgen;

    5.

    fordert die Kommission auf, weitere Wege dafür zu prüfen, digitale Lösungen für Formalitäten im gesamten Lebenszyklus von Unternehmen, die elektronische Ablage von Unternehmensunterlagen und die Bereitstellung von grenzübergreifenden und sonstigen Informationen für Unternehmensregister zu fördern; weist darauf hin, dass Rechtsvorschriften in diesem Bereich möglicherweise der einzige Weg zur Schaffung eines angemessenen Rechtsrahmens für unionsweite digitale Lösungen sind;

    6.

    ist der Ansicht, dass die Bemühungen um die elektronische Vernetzung der Unternehmens- und Insolvenzregister der Mitgliedstaaten verstärkt werden sollten, und hebt den Stellenwert dieser Vernetzung für den Binnenmarkt hervor; betont, dass alle bereitzustellenden Informationen einem gemeinsamen europäischen Muster oder Rahmen folgen sollten;

    7.

    betont, dass Inklusion, Barrierefreiheit und der allgemeine Zugang zu digitalen öffentlichen Diensten sichergestellt werden müssen, und weist darauf hin, dass sie ein wesentlicher Faktor sind, um die Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung zu unterstützen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die neue Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, die Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen zugutekommen wird, uneingeschränkt umzusetzen und anzuwenden;

    8.

    hebt den Stellenwert des Konzepts „offene Daten“ hervor, bei dem die freie Verfügbarkeit bestimmter Daten der öffentlichen Verwaltung zur Nutzung und Weiterverwendung, auch durch Dritte, in und zwischen öffentlichen Einrichtungen vorgesehen ist; betont, dass Schutzmaßnahmen erforderlich sind, durch die die Achtung von Urheberrechten und der Datenschutz sichergestellt werden; bekräftigt, dass der offene und niemanden ausgrenzende freie Datenverkehr es ermöglichen würde, neue innovative Lösungen zu konzipieren und weiterzuentwickeln, und er zu mehr Effizienz und Transparenz führen würde; betont, dass auf diese Art von Daten und öffentlichen Informationen daher wenn möglich zugegriffen werden können sollte, damit neue Möglichkeiten für den Wissensgewinn gefördert werden und ein Beitrag zur Weiterentwicklung und Stärkung einer offenen Gesellschaft geleistet wird; weist erneut darauf hin, dass die Informationen der öffentlichen Verwaltungen, wenn möglich, zugänglich sein sollten, insbesondere wenn der generierte Datenbestand sehr umfangreich ist, wie etwa bei dem Programm INSPIRE; vertritt die Auffassung, dass größere Anstrengungen unternommen werden sollten, um koordinierte Datenstrategien sowohl in den EU-Institutionen als auch den Mitgliedstaaten einzuführen, die eine umfangreichere und zügigere Freigabe von Daten für die Öffentlichkeit, die Sicherstellung einer besseren Datenqualität und eines leichten Zugriffs auf Daten sowie die Bereitstellung elektronischer Rechtsvorschriften in maschinenlesbaren Formaten umfassen sollten;

    9.

    weist auf die Vorteile der elektronischen Beteiligung hin und betont, dass die Mitgliedstaaten verstärkt elektronische Mittel bei der Konsultation, Information und Beschlussfassung einsetzen sollten; betont, dass die elektronische Beteiligung, insbesondere im Hinblick auf die elektronische Beschlussfassung, mit der eIDAS-Verordnung im Einklang stehen muss, um zu verhindern, dass die Systeme missbräuchlich verwendet werden, und auch im Interesse der Rechenschaftspflicht und Transparenz;

    10.

    begrüßt die Initiativen der EU-Institutionen zur Verbesserung der Mechanismen für die elektronische Beteiligung auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten und fordert die Kommission auf, digitale Instrumente wie Systeme zur elektronischen Stimmabgabe oder elektronische Petitionen zu fördern und weiter auszubauen, mit denen die Beteiligung von Bürgern und Unternehmen an der Politikgestaltung der EU verbessert und gefördert werden soll;

    11.

    weist darauf hin, dass die Nutzung mobiler Geräte in den letzten fünf Jahren erheblich zugenommen hat, aber nur ein Drittel der öffentlichen Websites für mobile Geräte optimiert sind; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, die Möglichkeiten der Entwicklung mobiler Lösungen für elektronische Behördendienste zu bewerten und dafür zu sorgen, dass diese nutzerfreundlich und für alle zugänglich sind; betont, dass die Websites und Instrumente der öffentlichen Verwaltung hinsichtlich moderner Technologien und sich ständig ändernder Anforderungen im Bereich der Cybersicherheit auf dem neuesten Stand gehalten werden müssen, damit die Zugänglichkeit der elektronischen Behördendienste zukunftssicher ist;

    12.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge beim Einkauf von Gütern und Dienstleistungen oder bei der Ausschreibung öffentlicher Aufträge zu fördern und einzusetzen, um so dafür zu sorgen, dass die öffentlichen Ausgaben transparenter und effizienter werden, und um gleichzeitig Kosten zu sparen und Bürokratie abzubauen; fordert die Mitgliedstaaten auf, auch die Nutzung von Auftragsregistern und interoperablen elektronischen Signaturen in ihren öffentlichen Einrichtungen zu erhöhen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die Transparenz der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherzustellen, wobei die Informationen allen Teilnehmern in Echtzeit zur Verfügung stehen müssen; fordert die Kommission unter diesem Aspekt auf, den Austausch bewährter Verfahren über die Anwendung der Innovationskriterien bei öffentlichen Ausschreibungen zu erleichtern und dabei insbesondere dafür zu sorgen, dass in den Ausschreibungen keine Lösungen vorweggenommen werden, sondern für die Bieter genug Raum bleibt, innovative und offene Lösungen vorzuschlagen; fordert die Kommission auf, die Ausarbeitung von Normen für die elektronische Rechnungsstellung, Angebotseinreichung und Benachrichtigung fortzusetzen und die Verwendung des elektronischen Identitätsnachweises in den internen Systemen der öffentlichen Verwaltungen im Interesse der stärkeren Rechenschaftspflicht und besseren Rückverfolgbarkeit im Hinblick auf sämtliche Vorgänge in diesen Systemen zu fördern;

    13.

    betont, dass sichere, zuverlässige und interoperable grenzübergreifende öffentliche Dienste entwickelt werden müssen, damit die Fragmentierung nicht zunimmt und die Mobilität gefördert wird; betont, dass Interoperabilität und Standardisierung zentrale Voraussetzungen für die Einführung von Strukturen im Bereich der elektronischen Behördendienste sind, und begrüßt daher die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Europäische Normen für das 21. Jahrhundert“ und — unter diesem Aspekt — die Überarbeitung des Europäischen Interoperabilitätsrahmens; unterstreicht, dass die Verwendung offener Standards eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass die Unionsbürger an öffentlichen Plattformen teilhaben können, und betont, dass Standards den Interessen der Gesellschaft insgesamt dienen müssen und es erforderlich ist, dass sie alle einschließend, gerecht und zukunftssicher sind und auf offene und transparente Weise entwickelt werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, bei der Entwicklung öffentlicher digitaler Lösungen offene Standards zu fördern und ein stärkeres Augenmerk auf Interoperabilität und die Vorteile zu legen, die durch den wirkungsvollen Einsatz digitaler Technologien entstehen können;

    14.

    bedauert, dass 2015 nur 28 % der europäischen Privathaushalte in ländlichen Gebieten einen schnellen Festnetz-Internetanschluss hatten und durchschnittlich nur 36 % der EU-Haushalte in ländlichen Gebieten über Zugang zum 4G-Mobilfunk verfügten, während der EU-Durchschnitt bei 86 % lag, und weist darauf hin, dass eine weitere Unterstützung des Breitbandausbaus insbesondere in ländlichen Gebieten dringend erforderlich ist, da ein Breitbandanschluss, der eine hohe Geschwindigkeit bei der Datenübertragung ermöglicht, unerlässlich ist, um elektronische Behördendienste nutzen und von ihren Vorteilen profitieren zu können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, die angemessene Finanzierung von Breitbandausbau, Infrastrukturen für digitale Dienste und grenzübergreifender Interaktion mit der öffentlichen Verwaltung über das Jahr 2020 hinaus — entweder im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ oder anderer geeigneter EU-Programme — fortzuführen und dadurch die langfristige Tragfähigkeit sicherzustellen; fordert die Betreiber unter diesem Aspekt auf, stärker in die Infrastruktur zu investieren, um die Internetanbindung in ländlichen Gebieten zu verbessern, und dafür zu sorgen, dass auch in ländlichen Gebieten Netze mit sehr hoher Kapazität in Form von 5G-Technik zur Verfügung stehen, da sie ein wichtiger Baustein der digitalen Gesellschaft sind;

    15.

    betont, dass die flächendeckende Bereitstellung einer sicheren, geeigneten, widerstandsfähigen, verlässlichen und leistungsstarken Infrastruktur, etwa durch ultraschnelle Breitband- und Telekommunikationsnetze, von entscheidender Bedeutung ist, wenn die elektronischen Behördendienste funktionieren sollen; fordert daher, dass der europäische Kodex für die elektronische Kommunikation rasch angenommen wird, damit die strategischen Ziele, die auf europäischer Ebene verfolgt werden, auch erreicht werden; hält es für wesentlich, dass die öffentliche Verwaltung stets auf den neuesten Stand gebracht wird, was die technologische Entwicklung angeht, und dass sie über ausreichende Kapazitäten verfügt, damit innovative Technologien, etwa Big-Data-Technologien und das Internet der Dinge oder auch mobile Dienste wie 5G, genutzt werden können, da mit diesen Technologien dem Bedarf der Nutzer entsprochen werden kann;

    16.

    ist der Ansicht, dass die technischen Bausteine der Fazilität „Connecting Europe“ unbedingt im öffentlichen und im privaten Sektor wiederverwendet werden müssen, wenn die Infrastruktur für digitale Dienste funktionieren soll; betont, dass gewährleistet sein muss, dass die technischen Bausteine der Fazilität „Connecting Europe“ sowie auch die Ergebnisse der großangelegten Pilotprojekte und des Programms ISA2 langfristig, d. h. über das Jahr 2020 hinaus, tragfähig sind; betont, dass die Initiative Wifi4EU großes Potenzial aufweist, was die Förderung eines universellen Zugangs zu den Hochgeschwindigkeitsnetzen angeht; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, eine langfristig angelegte Verwaltungsstruktur aufzubauen, damit die Ziele des digitalen Binnenmarktes verwirklicht werden können, wobei die Priorität darauf liegen sollte, dem Bedarf der Bürger und Unternehmen zu entsprechen, und darauf hingearbeitet werden sollte, dass möglichst gemeinsame Normen umgesetzt werden;

    17.

    stellt fest, dass innovative Lösungen für datenintensive öffentliche Dienstleistungen, beispielsweise die Nutzung von Cloud-Diensten, nach wie vor nur langsam und nur von einzelnen Akteuren angenommen werden; weist erneut darauf hin, dass bei Diensten wie INSPIRE große Datenmengen erzeugt werden, für die höhere Rechenkapazitäten benötigt werden; begrüßt in diesem Zusammenhang die Europäische Cloud-Initiative der Kommission und vertritt die Ansicht, dass die Nutzerbasis der Europäischen Cloud für offene Wissenschaft auf den öffentlichen Sektor ausgeweitet werden sollte;

    18.

    fordert die Kommission auf, für die Bedeutung des Europäischen Justizportals und dessen Nutzungsmöglichkeiten zu sensibilisieren und es zur zentralen Anlaufstelle für alle einschlägigen rechtlichen Informationen und den Zugang zur Justiz in den Mitgliedstaaten zu machen; weist jedoch darauf hin, dass nicht alle Beteiligten an Verfahren über den gleichen Zugang und die erforderlichen Fertigkeiten für die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien verfügen, was mit einer Beschränkung ihres Zugangs zur Justiz einhergehen könnte; betont, dass vor allem darauf geachtet werden sollte, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zum Europäischen Justizportal erhalten;

    19.

    begrüßt das Projekt e-CODEX, mit dem die Bürger und Gerichte in allen Mitgliedstaaten direkt miteinander kommunizieren können, da dies ein wichtiger Schritt hin zu einem einfacheren grenzüberschreitenden Zugang zu öffentlichen Diensten ist;

    20.

    beglückwünscht den Rat und die Kommission zu ihrem Beitrag zur Einführung des Europäischen Urteilsidentifikators (ECLI), der von großem Nutzen für die juristische Forschung und den justiziellen Dialog ist, und begrüßt die Einrichtung der ECLI-Suchmaschine, mit der sich der Zugang zu rechtlichen Informationen in der gesamten Union einfacher gestalten dürfte;

    21.

    weist erneut darauf hin, dass die digitalen Kompetenzen des Verwaltungspersonals sowie aller Bürger und Unternehmen verbessert werden müssen, indem Schulungsangebote auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene entwickelt und gefördert werden, um die Gefahr der digitalen Ausgrenzung zu minimieren, und dass besondere Schulungen zu elektronischen Behördendiensten für Bedienstete im öffentlichen Dienst und Entscheidungsträger eingeführt werden müssen; betont, dass digitale Kompetenzen eine unerlässliche Voraussetzung für die Nutzung von elektronischen Behördendiensten sind; legt nahe, dass Lehrpläne im Bereich IKT-gestütztes Lernen erarbeitet werden, die im Rahmen des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) anerkannt sind; hält es für wesentlich, dass im Zuge des Ausbaus der elektronischen Behördendienste auch die digitalen Kompetenzen stetig ausgebaut werden; betont, dass digitale Spaltungen zwischen verschiedenen geografischen Gebieten, zwischen Menschen mit unterschiedlichem soziökonomischem Hintergrund sowie zwischen den Generationen überwunden und verhindert werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Vorschläge aus dem e-Government-Aktionsplan umzusetzen, um insbesondere den jungen Menschen eine Kommunikation mit der Verwaltung zu ermöglichen, die ihren sonstigen Kommunikationsgewohnheiten entspricht, und betont, dass die Vermittlung digitaler Kompetenzen bei älteren Menschen, denen es bei der Nutzung elektronischer Dienste häufig an Kompetenzen oder Vertrauen mangelt, besonders wichtig ist; ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten lebenslanges Lernen fördern und Kommunikations- und Aufklärungskampagnen erleichtern sollten, wozu auch die Schaffung von Netzen für die Vermittlung der Medienkompetenz gehört, damit die Unionsbürger die Möglichkeiten der neuen Portale und Dienste im Bereich der elektronischen Verwaltung voll ausschöpfen können;

    22.

    betont, dass vor dem Hintergrund der aktuellen Quote des digitalen Analphabetismus und der Tatsache, dass mehr als 22 % der Europäer, insbesondere ältere Menschen, bei Behördengängen vorzugsweise keine Online-Dienste nutzen, ein alle einbeziehender, dualer Online- und Offline-Ansatz erforderlich ist, um Ausgrenzung zu verhindern; betont, dass die Ablehnung von Online-Diensten verschiedene Gründe haben und an unterschiedlichen Hindernissen liegen kann, zum Beispiel fehlendes Bewusstsein über diese Dienste, fehlende Kompetenzen, mangelndes Vertrauen und falsche Vorstellungen, und dass sichergestellt werden muss, dass diese Gründe nicht mehr bestehen, und dass diese Hindernisse beseitigt werden müssen; ist der Ansicht, dass dafür gesorgt werden muss, dass die Bürger, die im ländlichen Raum, in Bergregionen und abgelegenen Gebieten leben, Zugang zu gut funktionierenden elektronischen Behördendiensten haben, wenn es nicht zum digitalen Ausschluss oder dazu kommen soll, dass die digitale Kluft tiefer wird;

    23.

    betont, dass Behörden durch Digitalisierung Kosten senken können; ist der Ansicht, dass die Digitalisierung und weitere Herausforderungen im Rahmen der Modernisierungspakete oft vor dem Hintergrund von Haushaltszwängen angegangen werden und dass insbesondere die regionalen und lokalen Behörden in den kommenden Jahren noch sehr viel Arbeit vor sich haben und es daher nicht nur erforderlich ist, auf offenen Standards beruhende digitale Lösungen einzuführen, um so die Wartungskosten zu senken und Innovationen zu stärken, sondern auch, öffentlich-private Partnerschaften zu fördern; betont, dass Investitionen in die Digitalisierung dazu beitragen werden, in der Zukunft Verwaltungskosten zu senken, und daher mit der Zeit Kostenwirksamkeit erreicht werden wird; betont, dass in der Zwischenzeit ein Online- und Offline-Ansatz verfolgt werden muss;

    24.

    weist darauf hin, dass bei der Erwägung der Digitalisierung einzelner Verwaltungsverfahren Einwände wegen des vorrangigen öffentlichen Interesses berücksichtigt werden müssen;

    Grenzübergreifende elektronische Behördendienste auf allen Verwaltungsebenen

    25.

    betont, dass es wichtig ist, eine tragfähige grenzübergreifende Infrastruktur für elektronische Behördendienste zu schaffen, um den Zugang zu den und die Ausübung der vier Grundfreiheiten zu vereinfachen;

    26.

    betont, dass grenzübergreifende elektronische Behördendienste für das tägliche Leben der Bürger wichtig sind, und hebt die Vorteile hervor, die ein weiterer Ausbau des Systems für den elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten (EESSI) und des europäischen Portals zur beruflichen Mobilität (EURES-Portal) sowie der grenzübergreifenden elektronischen Gesundheitsdienste mit sich bringt;

    27.

    begrüßt die unterschiedlichen Initiativen der Kommission zur Entwicklung grenzübergreifender digitaler Rezepte, insbesondere im Hinblick auf Interoperabilität und Standardisierung; betont jedoch, dass die Verbreitung dieser Lösungen viel zu langsam vonstattengeht, wenn man den Wert und die Bedeutung dieser Dienste für die EU-Bürger bedenkt; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass das geeignete Rahmenwerk vorhanden ist — und zwar für sämtliche wesentliche Bereiche, vom Datenschutz über die Sicherheit des Datenaustauschs bis hin zur Einführung der erforderlichen digitalen Infrastruktur und Dienste –, um das Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern und die Entwicklung grenzübergreifender elektronischer Rezepte zu beschleunigen;

    28.

    fordert die Kommission auf, das europäische Portal zur beruflichen Mobilität (EURES-Portal) weiter auszubauen und seine Nutzung weiter zu fördern, und zwar durch eine stärkere Integration und Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen und dem EURES-Portal, um die Mobilität von Arbeitssuchenden und Arbeitgebern in der Europäischen Union zu erleichtern und zu stärken;

    29.

    betont, dass durch elektronische Gesundheitsdienste die Lebensqualität der Bürger deutlich verbessert werden kann, da die Gesundheitsversorgung für die Bürger besser zugänglich, kostenwirksamer und effizienter wird;

    30.

    ist der Ansicht, dass Sprachhindernisse überwunden werden müssen, damit grenzübergreifende elektronische Behördendienste uneingeschränkt funktionieren können, und dass öffentliche Verwaltungen, insbesondere in Grenzregionen, ihre Informationen und Dienstleistungen in den Sprachen ihres Landes, aber auch in anderen relevanten europäischen Sprachen bereitstellen sollten;

    31.

    weist darauf hin, dass bewährte Verfahren, Projektbeispiele und Projekterfahrungen zwischen allen Ebenen der Verwaltung in und zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden müssen; stellt fest, dass mit den von der EU finanzierten großangelegten Pilotprojekten wie eSENSE, eCODEX und TOOP ein beträchtlicher Beitrag zur Verbesserung der grenzübergreifenden Dienste in Europa geleistet wird;

    32.

    ist der Auffassung, dass durch eine umfassende Überwachung der Leistungsfähigkeit von elektronischen Behördendiensten in den Mitgliedstaaten sichergestellt werden sollte, dass nationale Besonderheiten bei den Methoden für die Messung der Leistungsfähigkeit angemessen berücksichtigt werden; hebt den Nutzen einer verlässlichen Messung der Leistungsfähigkeit in den Mitgliedstaaten für politische Entscheidungsträger und die öffentliche Meinung hervor;

    33.

    stellt fest, dass Interoperabilität, offene Standards und offene Daten nicht nur im grenzübergreifenden Rahmen von wesentlicher Bedeutung sind, sondern auch auf den nationalen, regionalen und lokalen Verwaltungsebenen jedes Mitgliedstaats sichergestellt sein müssen, und dass gleichzeitig auch der erforderliche Datenschutz bei der Übermittlung von Informationen berücksichtigt werden muss;

    34.

    fordert die Kommission und die anderen EU-Institutionen auf, im Bereich von elektronischen Behördendienste mit gutem Beispiel voranzugehen und für Bürger und Unternehmen ein transparentes, nutzerfreundliches Zugangstor sowie — über alle Abläufe hinweg — vollständig digitale Dienste, insbesondere für die Beantragung von EU-Mitteln und die Vergabe öffentlicher Aufträge, anzubieten, und fordert die Kommission auf, auch ihre Bemühungen zu verstärken, ihre Websites in alle Amtssprachen der EU zu übersetzen und auf bewährte Verfahren hinzuweisen;

    Datenschutz und -sicherheit

    35.

    betont, dass das Vertrauen der Bürger in den Schutz personenbezogener Daten von wesentlicher Bedeutung ist, um den Erfolg des eGovernment-Aktionsplans 2016–2020 sicherzustellen, und hebt hervor, dass personenbezogene Daten von den öffentlichen Verwaltungen sicher und uneingeschränkt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und den EU-Vorschriften über den Schutz der Privatsphäre behandelt werden müssen, wodurch das Vertrauen in digitale Dienste erhöht wird;

    36.

    betont, dass im Zusammenhang mit dem eGovernment-Aktionsplan auch ein Plan auf dem Gebiet der elektronischen Gesundheitsdienste erwogen werden sollte, da dieser Bereich ein wichtiger Teil des eGovernment ist; vertritt die Auffassung, dass die Erhebung und Übertragung von Daten verbessert werden sollten und dass in bestimmten Fällen die grenzüberschreitende Datenübertragung erforderlichenfalls möglich sein sollte, da dadurch die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen für alle EU-Bürger erleichtert würde;

    37.

    weist darauf hin, dass gleichzeitig die Rechtsvorschriften über den Datenschutz nicht als Hindernis, sondern vielmehr als Ausgangspunkt für die Entwicklung innovativer Lösungen im Bereich der elektronischen Behördendienste erachtet werden sollten, und betont daher, dass eine wirkungsvolle Orientierungshilfe für die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung sowie ein ständiger Austausch mit den Interessenträgern notwendig sind;

    38.

    weist darauf hin, dass nur 15 % der Europäer angeben, sie hätten die vollständige Kontrolle über die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten; vertritt die Ansicht, dass es wichtig ist, den Grundsatz des Dateneigentums eingehender zu untersuchen, und vertraut darauf, dass sich künftige Maßnahmen auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Aufbau einer europäischen Datenwirtschaft“ und andere Vorschläge in diesem Bereich stützen können;

    39.

    fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die eIDAS-Verordnung rasch und in vollem Umfang umzusetzen, da elektronische Signatur, Identifizierung und Authentifizierung die Grundsteine für grenzübergreifende digitale öffentliche Dienste sind; betont, dass es wichtig ist, die Nutzung notifizierter elektronischer Identifizierungssysteme im Sinne der eIDAS-Verordnung durch Bürger, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung zu fördern; betont unter diesem Aspekt, dass die Schaffung dieser Grundvoraussetzungen sowohl für den privaten Sektor als auch für den öffentlichen Sektor beim Ausbau digitaler Dienste Priorität haben sollte; fordert die Kommission daher auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die öffentlich-private Zusammenarbeit bei der grenz- und sektorübergreifenden Nutzung der elektronischen Identifizierung und elektronischer Signaturen zu fördern; begrüßt das Programm ISA2, das alle Strategien der EU umfasst, bei denen die Interoperabilität von Systemen, die auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten betrieben werden, erforderlich ist;

    40.

    betont, dass der Schutz von Verwaltungsbehörden vor Cyberangriffen und ihre Widerstandsfähigkeit im Falle eines Cyberangriffs von großer Bedeutung sind und ausgebaut werden müssen; betont, dass hierfür ein europäischer Ansatz erforderlich ist, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Grundsatz der einmaligen Erfassung, der Teil des eGovernment-Aktionsplan 2016–2020 ist, den Austausch von Bürgerdaten zwischen europäischen Verwaltungsbehörden voraussetzt;

    41.

    betont, dass die Datensicherheit bereits bei der Konzeption moderner und nutzerfreundlicher Anwendungen und effizienter Verwaltungsverfahren einbezogen werden sollte („security by design“ — eingebaute Sicherheit), damit die Bürger und Unternehmen die Vorteile der modernen Technologien voll ausschöpfen können;

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    42.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

    (1)  ABl. C 258 E vom 7.9.2013, S. 64.

    (2)  Angenommene Texte, P8_TA(2016)0009.

    (3)  Angenommene Texte, P8_TA(2016)0089.


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