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Document 52017IP0095
European Parliament resolution of 16 March 2017 on e-democracy in the European Union: potential and challenges (2016/2008(INI))
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. März 2017 zur digitalen Demokratie in der Europäischen Union: Potenzial und Herausforderungen (2016/2008(INI))
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. März 2017 zur digitalen Demokratie in der Europäischen Union: Potenzial und Herausforderungen (2016/2008(INI))
ABl. C 263 vom 25.7.2018, p. 156–162
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
25.7.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 263/156 |
P8_TA(2017)0095
Digitale Demokratie in der EU: Potenzial und Herausforderungen
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. März 2017 zur digitalen Demokratie in der Europäischen Union: Potenzial und Herausforderungen (2016/2008(INI))
(2018/C 263/21)
Das Europäische Parlament,
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unter Hinweis auf die Empfehlung CM/Rec(2009)1 des Europarates über elektronische Demokratie (E-Demokratie), die vom Ministerkomitee am 18. Februar 2009 als erstes internationales Rechtsinstrument zur Festlegung von Standards im Bereich der E-Demokratie angenommen wurde, |
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gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere die Artikel 2, 3, 6, 9, 10 und 11, sowie auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 8-20 und 24, |
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unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die Europäische Menschenrechtskonvention und die Europäische Sozialcharta, |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. Oktober 2015 zur europäischen Bürgerinitiative (1), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „EU-eGovernment-Aktionsplan 2016–2020 — Beschleunigung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung“ (COM(2016)0179), |
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unter Hinweis auf den E-Government Development Index (EGDI) der Vereinten Nationen für 2014, |
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unter Hinweis auf die drei von seiner Fachabteilung C im Jahr 2016 veröffentlichten Studien mit den Titeln „Potential and challenges of e-participation in the European Union“ (Potenzial und Herausforderungen einer elektronischen Teilhabe in der Europäischen Union), „Potential and challenges of e-voting in the European Union“ (Potenzial und Herausforderungen einer elektronischen Stimmabgabe in der Europäischen Union) und „The legal and political context for setting up a European identity document“ (Der rechtliche und politische Kontext der Einführung eines europäischen Ausweises), |
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unter Hinweis auf die STOA-Studie mit dem Titel „E-public, e-participation and e-voting in Europe — prospects and challenges: final report“ (Elektronische Öffentlichkeit, Partizipation und Stimmabgabe — Aussichten und Herausforderungen: Abschlussbericht) von November 2011 und die STOA-Studie mit dem Titel „Technology options and systems to strengthen participatory and direct democracy“ (Technische Möglichkeiten und Systeme zur Stärkung der partizipativen und direkten Demokratie), die im Jahr 2017 veröffentlicht werden sollen, |
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unter Hinweis auf die Arbeiten zu digitaler Demokratie der Konferenz der europäischen regionalen gesetzgebenden Parlamente (CALRE) im Rahmen des VN-Kooperationssystems IT4all, |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. September 2015 zu dem Thema „Menschenrechte und Technologie: die Auswirkungen von Systemen zur Ausspähung und Überwachung auf die Menschenrechte in Drittstaaten“ (2), |
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gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für konstitutionelle Fragen sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Kultur und Bildung (A8-0041/2017), |
A. |
in der Erwägung, dass die einzelnen Mitgliedstaaten wie auch die Europäische Union in ihrer Gesamtheit von den jüngsten Krisen und Blockaden im finanziellen und wirtschaftlichen Bereich hart getroffen wurden, und dies in einer Zeit, in der sie alle vor weltweiten Herausforderungen wie Klimawandel, Migration und Sicherheitsfragen stehen; in der Erwägung, dass sich das Verhältnis der Bürger zur Politik zunehmend verschlechtert hat, da sie sich von politischen Entscheidungsprozessen abwenden, und dass die wachsende Gefahr der Politikverdrossenheit besteht; in der Erwägung, dass die Mitwirkung der Bürger und der Zivilgesellschaft am demokratischen Geschehen und ihre Einbindung in dieses neben der Transparenz und ausreichenden Informationen entscheidend für das Funktionieren der Demokratie sowie für die Legitimität und Rechenschaftspflicht aller Ebenen der Steuerungsstruktur der EU ist; in der Erwägung, dass das demokratische Band zwischen Bürgern und politischen Institutionen unbedingt gestärkt werden muss; |
B. |
in der Erwägung, dass sich in der Gesellschaft in den vergangenen Jahrzehnten ein sehr schneller Wandel vollzogen hat und die Bürger das Bedürfnis haben, sich häufiger und direkter zu den die Zukunft der Gesellschaft bestimmenden Problemen zu äußern, und in der Erwägung, dass politische Institutionen und Regierungseinrichtungen daher in die Erneuerung der Demokratie investieren sollten; |
C. |
in der Erwägung, dass die Beteiligung an der Wahl zum Europäischen Parlament seit 1979 kontinuierlich sinkt und bei der Wahl 2014 auf 42,54 % gefallen ist; |
D. |
in der Erwägung, dass das Wiederherstellen des Vertrauens der Bürger in das europäische Aufbauwerk von großer Bedeutung ist; in der Erwägung, dass die digitale Demokratie dazu beitragen könnte, ein stärkeres Engagement der Bürger zu fördern, was durch Verbesserungen im Bereich der Beteiligung an sowie Transparenz und Rechenschaftspflicht bei Entscheidungsfindungsprozessen sowie durch eine Stärkung der Mechanismen der demokratischen Kontrolle und bessere Kenntnisse über die EU erreicht werden soll, damit die Bürger ein größeres Mitspracherecht in der Politik haben; |
E. |
in der Erwägung, dass die Demokratie weiterentwickelt und an die Veränderungen und Chancen angepasst werden sollte, die neue Technologien und IKT-Instrumente mit sich bringen, und dass diese als allgemeines Gut betrachtet werden sollten, das bei richtiger Umsetzung und einem angemessenen Maß an Informationen zu einer transparenteren und partizipativeren Demokratie führen könnte; in der Erwägung, dass deswegen alle Bürger die Möglichkeit haben sollten, sich in der Nutzung neuer Technologien schulen zu lassen; |
F. |
in der Erwägung, dass die Fortschritte bei der Internetsicherheit und beim Datenschutz eine wesentliche Rolle spielen, wenn es darum geht, die neuen Technologien im institutionellen und politischen Bereich verstärkt zu verwenden und die Mitwirkung der Bürger an den Beschlussfassungsprozessen durch diese Technologien zu fördern; |
G. |
in der Erwägung, dass der Boom der neuen Instrumente der digitalen Kommunikation und der offenen Kooperationsplattformen neue Lösungswege aufzeigen und bieten könnte, mit denen die politische Teilhabe und das Engagement der Bürger gefördert und gleichzeitig der Unzufriedenheit mit den politischen Organen entgegengewirkt und dazu beigetragen werden könnte, das Vertrauen in das demokratische System sowie dessen Transparenz und Rechenschaftspflicht zu stärken; |
H. |
in der Erwägung, dass Präsident Juncker in seiner jüngsten Rede zur „Lage der Union“ ein Maßnahmenpaket für eine vermehrte Nutzung der elektronischen Kommunikation, darunter WIFI4EU und den Ausbau der „5. Generation“ (5G) in Europa, vorgestellt hat; |
I. |
in der Erwägung, dass öffentliche Verwaltungsdaten („Open Government Data“) Potenzial bieten, um das Wirtschaftswachstum zu fördern, die Effizienz im öffentlichen Sektor zu erhöhen und die Transparenz und Rechenschaftspflicht europäischer sowie nationaler Institutionen zu verbessern; |
J. |
in der Erwägung, dass Zugang zu einem neutralen Internet unter gleichen Bedingungen eine unverzichtbare Voraussetzung dafür ist, dass die grundlegenden Menschenrechte tatsächlich zum Tragen kommen; |
K. |
in der Erwägung, dass man durch die digitale Demokratie ergänzende Formen der Mitwirkung fördern könnte, sodass Lösungen für die Unzufriedenheit der Bürger mit der herkömmlichen Politik gefunden werden können; in der Erwägung, dass durch die digitale Demokratie außerdem der Austausch und Dialog gefördert werden könnte und sie zu einem besseren Verständnis und einem größeren Interesse an unserer Europäischen Union und ihrer Politik beitragen könnten, indem der gesellschaftliche Rückhalt für das europäische Aufbauwerk erhöht und das sogenannte „Demokratiedefizit“ in Europa verringern wird; |
L. |
in der Erwägung, dass die neuen Wege der Teilhabe in einem virtuellen öffentlichen Raum untrennbar mit der Einhaltung der Rechte und Pflichten der Teilhabe im öffentlichen Raum verbunden sind, wozu beispielsweise Verfahrensrechte für den Fall der Verleumdung zählen; |
M. |
in der Erwägung, dass es unerlässlich ist, die digitale Kluft zu beseitigen und den Bürgern angemessene Medienkompetenz und digitale Fähigkeiten zu vermitteln, damit das Internet als zulässiges und wirksames demokratisches Instrument fungieren kann; |
N. |
in der Erwägung, dass Systeme der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) den Kern moderner Verwaltungsprozesse bilden, jedoch weitere Anstrengungen erforderlich sind, um die Erbringung elektronischer Behördendienste zu verbessern; |
O. |
in der Erwägung, dass elektronische Wahlverfahren Menschen, die in einem Mitgliedstaat leben oder arbeiten, dessen Staatsangehörige sie nicht sind, oder in einem Drittstaat leben oder arbeiten, bei der Ausübung ihres Wahlrechts helfen könnten; in der Erwägung, dass Sicherheit und Geheimhaltung der Stimmabgabe und -erfassung bei elektronischen Wahlverfahren sichergestellt werden müssen, insbesondere, was mögliche Cyberangriffe betrifft; |
Potenzial und Herausforderungen
1. |
unterstreicht die potenziellen Vorteile der Einführung der digitalen Demokratie, die als Unterstützung und Weiterentwicklung der traditionellen Demokratie mittels Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) definiert wird und demokratische Prozesse durch Elemente der Bürgerbeteiligung ergänzen soll, indem sie durch verschiedene Aktivitäten im Internet wie elektronische Behördendienste, elektronischen Behördenverkehr, elektronische Beratungen, elektronische Teilhabe und elektronische Wahlverfahren erweitert werden; begrüßt, dass über neue Informations- und Kommunikationssysteme eine wachsende Zahl von Bürgern in die demokratischen Abläufe einbezogen werden kann; |
2. |
hebt hervor, dass die Mitgliedstaaten in der Empfehlung CM/Rec(2009)1 des Europarates aufgefordert werden, mit der digitalen Demokratie die Transparenz, die Rechenschaftspflicht, die Reaktionsfähigkeit, die Beteiligung, die Beschlussfassung, die Inklusion, die Barrierefreiheit, die Teilhabe, die Subsidiarität und den sozialen Zusammenhalt zu fördern, zu gewährleisten und zu verbessern; weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten in dieser Empfehlung dazu aufgefordert werden, Maßnahmen zu konzipieren, mit denen Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gestärkt werden können; |
3. |
betont, dass die digitale Demokratie zur Förderung der demokratischen Kultur dienen soll, durch die die demokratische Praxis bereichert und verbessert wird, indem zusätzliche Mittel für mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung zur Verfügung gestellt werden, jedoch kein alternatives demokratisches System zum Nachteil der repräsentativen Demokratie errichtet werden soll; weist darauf hin, dass politische Teilhabe nicht allein durch die digitale Demokratie gewährleistet werden kann, sondern zusätzlich für ein nicht-digitales Umfeld für die politische Teilhabe der Bürger parallel zur digitalen Demokratie gesorgt werden muss; |
4. |
hebt hervor, wie wichtig die Systeme der elektronischen Stimmabgabe und der Fernabstimmung über das Internet sind, da mit ihnen die Inklusion der Bürger ausgeweitet und die demokratische Partizipation insbesondere in Gebieten gefördert werden kann, die sich in geografischer und gesellschaftlicher Randlage befinden, denn sie bieten viele potenzielle Vorteile insbesondere für junge Menschen, Personen mit eingeschränkter Mobilität, ältere Menschen und Personen, die in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, oder einem Drittland leben oder arbeiten, sofern dabei die strengstmöglichen Datenschutzstandards sichergestellt werden; weist erneut darauf hin, dass die Mitgliedstaaten, wenn sie die Möglichkeit der Fernabstimmung über das Internet einführen, für Transparenz und eine zuverlässige Stimmenzählung sorgen sowie die Grundsätze der Gleichheit, des Wahlgeheimnisses, des Zugangs zur Abstimmung und des freien Wahlrechts achten müssen; |
5. |
betont, dass sich alle Prozesse der digitalen Interaktion auf den Grundsatz der institutionellen Offenheit stützen müssen, wobei für eine Kombination aus Transparenz in Echtzeit und sachkundiger Beteiligung gesorgt wird; |
6. |
unterstützt die Nutzung der elektronischen Teilhabe und betont, dass sie ein entscheidendes Merkmal der digitalen Demokratie darstellt, wobei sie drei Formen der Interaktion zwischen EU-Organen sowie Regierungen einerseits und Bürgern andererseits umfasst, nämlich elektronische Information, elektronische Beratung und elektronische Beschlussfassung; nimmt zur Kenntnis, dass viele nationale, regionale und lokale Beispiele von E-Beteiligung als Vorbilder für den Einsatz von IKT in einer partizipativen Demokratie dienen können; bestärkt die Mitgliedstaaten darin, diese Verfahren auf nationaler und lokaler Ebene auszubauen; |
7. |
unterstreicht, dass die IKT dazu beitragen, Räume der Mitwirkung und der Beratung zu fördern, wodurch wiederum die Qualität und Legitimität der demokratischen Systeme erhöht werden; |
8. |
betont, dass junge Menschen in die politische Diskussion eingebunden werden müssen und der Einsatz von IKT in demokratischen Verfahren hierfür ein wirksames Instrument darstellen kann; |
9. |
weist auf Estland als Beispiel hin, das sich 2005 als erstes Land bei einer rechtsverbindlichen Wahl der Stimmabgabe per Internet bedient hat, hält gleichwohl fest, dass wenn andere Mitgliedstaaten diesem Beispiel folgen sollen, es notwendig sein wird, zu prüfen, ob die tatsächliche Beteiligung der gesamten Bevölkerung gewährleistet werden kann, sowie die Vorteile und Herausforderungen und die Auswirkungen unterschiedlicher oder abweichender technologischer Lösungen zu bewerten; betont, dass eine sichere Hochgeschwindigkeits-Internetverbindung sowie eine sichere Infrastruktur für die elektronische Identifizierung Voraussetzungen für den Erfolg der elektronischen Stimmabgabe sind; betont, dass man die Vorteile der neuen Technologien für die derzeitigen Präsenzwahlverfahren nutzen muss, und ist der Auffassung, dass durch den Austausch von bewährten Verfahren und Forschungsergebnissen erhebliche Fortschritte erzielt werden könnten; |
10. |
weist auf die Herausforderung hin, auf die Sorgen der Bürger bezüglich der Nutzung von Instrumenten der digitalen Demokratie einzugehen; vertritt die Ansicht, dass es von höchster Bedeutung ist, auf Sicherheitsbedenken einzugehen und die Privatsphäre zu garantieren, um das Vertrauen der Bürger in das sich entwickelnde digitale politische Umfeld aufzubauen; |
11. |
betont, dass demokratische Prozesse eine ausführliche Debatte auf allen gesellschaftlichen Ebenen der EU sowie Kontrolle und Reflexion voraussetzen, um faire und sachliche Beratungen zu fördern; warnt vor der Gefahr, dass die Beratungsergebnisse von Instrumenten für Diskussionen im Internet verzerrt und manipuliert werden könnten; ist der Ansicht, dass die Transparenz bei allen Akteuren, die interagieren und Informationen über die Kampagnen bereitstellen, für die unmittelbar oder mittelbar auf Plattformen der digitalen Beteiligung geworben werden kann, die beste Absicherung gegen dieses Risiko darstellt; |
12. |
weist darauf hin, dass das Vertrauen der Bürger in die Institutionen und demokratischen Prozesse eine grundlegende Komponente für eine funktionierende Demokratie darstellt; betont daher, dass die Einführung von Instrumenten der digitalen Demokratie von geeigneten Kommunikations- und Bildungsstrategien begleitet werden muss; |
13. |
betont, dass das Konzept der elektronischen Teilhabe in das politische System integriert werden muss, um die Beiträge der Bürger in die Beschlussfassung einfließen zu lassen und für eine entsprechende Nachbereitung zu sorgen; weist darauf hin, dass mangelnde Aufgeschlossenheit vonseiten der Entscheidungsträger zu Enttäuschung und Misstrauen führt; |
14. |
betont, dass IKT-Instrumente ergänzend zu anderen Kanälen der Kommunikation mit öffentlichen Einrichtungen eingesetzt werden sollten, um jegliche Art der Diskriminierung aufgrund fehlender digitaler Kompetenzen, Mittel oder Infrastrukturen zu verhindern; |
Vorschläge zur Verbesserung der Demokratie mit den IKT
15. |
vertritt die Ansicht, dass die Teilhabe an demokratischen Prozessen in erster Linie auf einem wirksamen und diskriminierungsfreien Zugang zu Informationen und Wissen gründet; |
16. |
fordert die EU und die Mitgliedstaaten ferner auf, keine unnötigen Maßnahmen zu erlassen, die darauf abzielen, den Zugang zum Internet und die Ausübung grundlegender Menschenrechte willkürlich zu beschränken, etwa unverhältnismäßige Zensurmaßnahmen oder die Kriminalisierung des legitimen Ausdrucks von Kritik oder Widerspruch; |
17. |
fordert die Mitgliedstaaten und die EU auf, zur Stärkung der Demokratiebefähigung der Bürger, zur Erhöhung der IKT-Kompetenz und zur Verbesserung der digitalen Kenntnisse sowie des gleichberechtigten und sicheren digitalen Zugangs Mittel in den Bereichen der Bildung und Technologie bereitzustellen, um so die digitale Kluft zu überwinden (elektronische Inklusion) und schlussendlich die Demokratie zu fördern; legt den Mitgliedstaaten nahe, die Aneignung digitaler Fertigkeiten in die Schullehrpläne und das lebenslange Lernen aufzunehmen sowie digitale Schulungsprogrammen für ältere Menschen einen hohen Stellenwert einzuräumen; unterstützt die Schaffung von Netzwerken mit Universitäten und Bildungseinrichtungen zur Förderung der Forschung zu und Umsetzung von neuen Instrumenten der Teilhabe;. fordert die EU und die Mitgliedstaaten ferner auf, Programme und Strategien zu fördern, deren Ziel es ist, für eine kritische und sachkundige Nutzung von IKT zu sorgen; |
18. |
schlägt vor, die Bewertung der Nutzung der neuen Technologien fortzusetzen, um die Demokratie in den europäischen Verwaltungen weiter voranzutreiben und dabei Zielindikatoren aufzunehmen, mit denen die Qualität der Internetdienste gemessen wird; |
19. |
empfiehlt, dass das Europäische Parlament — als das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union — eine Vorreiterrolle bei der Stärkung der digitalen Demokratie einnimmt; hält es für zweckmäßig, dazu innovative technologische Lösungen zu entwickeln, die es den Bürgern ermöglichen, mit ihren gewählten Repräsentanten zu kommunizieren bzw. mit ihnen ihre Sorgen zu teilen; |
20. |
befürwortet, dass Sprache und Verfahren in den Institutionen vereinfacht werden sowie Multimedia-Inhalte zur Erläuterung der Hauptaspekte der wichtigsten Beschlussfassungsverfahren bereitgestellt werden, um Verständnis und Beteiligung zu fördern; betont, dass dieser Zugang zur elektronischen Teilhabe durch gezielte und proaktive Instrumente vermittelt werden muss, die den Zugriff auf alle Dokumente ermöglichen, die Teil der parlamentarischen Unterlagen sind; |
21. |
fordert nachdrücklich, dass die Mitgliedstaaten und die EU eine erschwingliche und schnelle digitale Infrastruktur schaffen, insbesondere in abgelegenen Regionen sowie in ländlichen und weniger entwickelten Gebieten, und dabei die Gleichstellung der Bürger unter besonderer Berücksichtigung der am meisten gefährdeten Bürger sowie die sichere Nutzung der Technologien gewährleisten, indem sie den Bürgern die entsprechenden Fertigkeiten vermitteln; empfiehlt, dass Bibliotheken und Schulen, die öffentliche Dienste anbieten, angemessen mit einer schnellen, modernen IT-Infrastruktur ausgestattet werden, die für alle Bürger, insbesondere die am meisten gefährdeten Bevölkerungsgruppen wie Menschen mit Behinderungen, gleich gut zugänglich ist; weist darauf hin, dass für diese Ziele ausreichend finanzielle Mittel und Schulungsangebote bereitgestellt werden müssen; empfiehlt, dass die Kommission Mittel für Projekte zur Verbesserung der digitalen Infrastrukturen im Bereich der Sozial- und Solidarwirtschaft zur Verfügung stellt; |
22. |
hebt hervor, dass Frauen im politischen Entscheidungsprozess ebenso wie in den IKT-Sektoren auf allen Ebenen unterrepräsentiert sind; weist darauf hin, dass Frauen und Mädchen im Zusammenhang mit digitalen Technologien oft mit Geschlechterstereotypen konfrontiert sind; fordert daher die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in gezielte Programme zu investieren, mit denen IKT-Schulungen und die elektronische Beteiligung von Frauen und Mädchen gefördert werden, und zwar insbesondere für Frauen und Mädchen aus schutzbedürftigen und benachteiligten Randgruppen, wobei formales, informelles und nicht-formales Lernen zum Einsatz kommen sollte; |
23. |
weist darauf hin, dass ein gleichberechtigter Zugang zu den Instrumenten der digitalen Demokratie für alle Bürger eine Übersetzung in mehrere Sprachen erfordert, damit in Ländern mit mehr als einer Amtssprache oder mit Bürgern unterschiedlicher ethnischer Abstammung alle Bürger in der Lage sind, Informationen zu erhalten und zu verstehen; |
24. |
hält die Mitgliedstaaten und die EU zur Bekanntmachung, Förderung und Umsetzung von Mechanismen und Instrumenten an, die die Teilhabe der Bürger und ihre Interaktion mit Regierungen und EU-Organen ermöglichen, wie Plattformen für die Schwarmauslagerung; hebt hervor, dass mithilfe der IKT der Zugang zu unabhängigen Informationen, die Transparenz, die Rechenschaftspflicht und die Teilhabe an Entscheidungsprozessen erleichtert werden sollten; fordert in diesem Sinne dazu auf, alle Kommunikations- und Kontaktmittel zur Bürgerschaft der Kommission, insbesondere das Informationsportal Europa Direkt, den Herausforderungen der digitalen Demokratie besser anzupassen; verpflichtet sich, alle bestehenden Instrumente für legislative Folgemaßnahmen besser zugänglich, verständlicher, informativer und interaktiver zu machen, und fordert die Kommission auf, dasselbe auf ihrer Website zu tun; |
25. |
fordert die Mitgliedstaaten und die EU auf, die Inhalte auf den Websites ihrer Institutionen, die sich mit dem Funktionieren der Demokratie beschäftigen, zu überprüfen, damit einerseits Lehrmaterialien bereitgestellt werden können, sodass sie von einem jungen Publikum besser eingesehen und verstanden werden können, und damit sie andererseits von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können; |
26. |
fordert die Behörden auf, ihren Verpflichtungen im Hinblick auf den Grundsatz der institutionellen Offenheit durch Änderungen ihrer strategischen Leitlinien, Unternehmenskultur, Haushalte und Prozesse für organisatorische Veränderungen geleitet von dem Ziel nachzukommen, die Demokratie unter Nutzung der neuen Technologien zu verbessern; |
27. |
fordert dazu auf, dass eine Internetplattform eingerichtet wird, mit deren Hilfe vor Beschlussfassungen durch die europäischen Rechtsetzungsinstanzen die vorhergehenden Konsultationen mit den Bürgern systematisiert werden, damit die Beschlussfassungen besser auf das öffentliche Leben abgestimmt sind; |
28. |
hält es für unerlässlich, den Einsatz dieser neuen Instrumente mit Kampagnen zur Bekanntmachung ihrer Möglichkeiten und zur Förderung der staatsbürgerlichen Werte der gemeinsamen Verantwortung und der Mitwirkung zu verbinden; |
29. |
weist darauf hin, dass die europäische Bürgerinitiative ein wichtiges Instrument für die Einbeziehung der europäischen Bürger in das politische Geschehen der EU und ihre unmittelbare Teilhabe daran ist, und fordert die Kommission dementsprechend auf, die Funktionsweise der Bürgerinitiative zu überprüfen, damit ihr Potenzial in Einklang mit den Empfehlungen des Europäischen Parlaments in seiner Entschließung vom 28. Oktober 2015 vollständig ausgeschöpft werden kann; weist daher darauf hin, dass die damit verbundenen Verwaltungsanforderungen vereinfacht, die einschlägigen Verwaltungsverfahren beschleunigt und IKT, beispielsweise digitale Plattformen und andere mit mobilen Geräten kompatible Anwendungen, insgesamt stärker genutzt werden müssen, um die Benutzerfreundlichkeit und Bekanntheit dieses wichtigen Instrumentes zu erhöhen; vertritt die Auffassung, dass durch den Einsatz neuer Technologien insbesondere die Sammlung von Unterschriften im Internet verbessert werden könnte, indem von Identifikations- und Authentifizierungsdiensten (e-IDAS) Gebrauch gemacht und den Bürgern dadurch die Möglichkeit eröffnet wird, Informationen über bestehende oder denkbare EBI leichter zu erhalten und auszutauschen, damit sie aktiv an Diskussionen teilnehmen bzw. diese Initiativen selbst unterstützen können; |
30. |
betont, dass mehrere Verfahren der Kommission, darunter öffentliche Online-Konsultationen, Aktivitäten zur elektronischen Teilhabe und Folgenabschätzungen, von einer stärkeren Nutzung neuer Technologien profitieren könnten, da durch sie die Beteiligung der Öffentlichkeit angeregt, die Nachvollziehbarkeit solcher Prozesse und die Transparenz der EU-Organe erhöht sowie die europäischen Entscheidungsstrukturen verbessert werden könnten; weist darauf hin, dass zu diesem Zweck öffentliche Konsultationen effektiver gestaltet und einem möglichst breiten Publikum zugänglich gemacht werden müssen, indem die technischen Hindernisse auf ein Minimum reduziert werden; |
31. |
betont, dass die Bürger umfassender über die bestehenden digitalen Beteiligungsplattformen auf EU-Ebene sowie auf nationaler und lokaler Ebene informiert werden müssen; |
32. |
fordert die Kommission auf, die elektronische Teilhabe im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt, die 2017 in die Wege geleitet werden soll, auszubauen und weiterzuentwickeln und die Entwicklung und Finanzierung neuer Instrumente im Zusammenhang mit der digitalen Staatsbürgerschaft in der Union zu fördern; empfiehlt der Kommission zudem, verstärkt Open-Source-Lösungen einzusetzen, die problemlos im gesamten digitalen Binnenmarkt eingeführt werden können; fordert insbesondere die Kommission auf, dabei frühere Vorhaben wie die D-CENT-Plattform als EU-finanziertes Projekt, das Mittel für partizipative Demokratie bietet, wieder aufzugreifen; |
33. |
hebt hervor, dass die Weiterentwicklung der elektronischen Verwaltung eine Priorität für die Mitgliedstaaten und EU-Organe darstellen sollte, und begrüßt den ehrgeizigen und umfassenden Aktionsplan der Kommission für elektronische Behördendienste, wobei dessen ordnungsgemäße Umsetzung und die Koordinierung verfügbarer EU-Mittel auf einzelstaatlicher Ebene in Abstimmung mit den nationalen Agenturen und Behörden für digitale Technik von maßgeblicher Bedeutung ist; vertritt die Auffassung, dass größere Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Nutzung von offenen Daten und IKT-Lösungen auf der Grundlage von Open-Source-Lösungen und freie Software in den EU-Organen und den Mitgliedsaaten zu fördern; |
34. |
fordert eine stärkere Zusammenarbeit auf EU-Ebene und empfiehlt, sich über bewährte Vorgehensweisen bei Projekten der digitalen Demokratie auszutauschen, um die Entwicklung hin zu einer partizipativeren Form der Demokratie mit verstärkten Beratungsprozessen zu ermöglichen, in der die Wünsche und Interessen der Bürger berücksichtigt werden und das Ziel darin besteht, die Bürger in die Beschlussfassungsverfahren einzubeziehen; betont, dass es notwendig ist, die Ansichten der Bürger zur Einführung der Fernabstimmung über das Internet zu kennen; fordert die Kommission auf, bis Ende 2018 eine unabhängige Beurteilung oder Konsultierung der öffentlichen Meinung über die elektronische Stimmangabe einschließlich der Analyse ihrer Vor- und Nachteile als zusätzliche Abstimmungsmöglichkeit für die Bürger durchzuführen, die anschließend den Mitgliedstaaten vorgelegt wird; |
35. |
betont, dass die Privatsphäre und persönliche Daten beim Einsatz von Instrumenten der digitalen Demokratie unbedingt geschützt werden müssen und die Internetsicherheit verbessert werden muss, in erster Linie mit Blick auf den Schutz von Informationen und Daten, einschließlich des „Rechts auf Vergessen“, sowie Garantien für den Schutz gegen Überwachungssoftware und die Verifizierung elektronischer Signaturen; fordert ferner die stärkere Nutzung digitaler Dienste auf der Grundlage wesentlicher Instrumente wie der sicheren und verschlüsselten digitalen Identität gemäß der eIDAS-Verordnung; unterstützt im Einklang mit den europäischen und internationalen Menschenrechtsstandards sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Europäischen Gerichtshofs sichere digitale öffentliche Register und die Verifizierung digitaler Signaturen, damit es nicht zu betrügerischen Mehrfachinteraktionen kommt; hebt schließlich hervor, dass Sicherheitsprobleme nicht zu einem Hindernis für die Einbeziehung von Personen und Gruppen in die demokratischen Prozesse werden dürfen; |
36. |
betont, dass die Demokratie mithilfe von Technologie verbessert werden muss, die in einem sicheren Umfeld genutzt wird, in dem es nicht zu Missbrauch technischer Instrumente (wie zum Beispiel Spambots, anonyme Profile, Identitätsübernahme) kommen kann, und weist darauf hin, dass dabei die höchsten Rechtsnormen eingehalten werden müssen; |
37. |
weist erneut darauf hin, dass Hinweisgeber („Whistleblower“) eine herausragende Rolle dabei spielen, — in der Regel über das Internet — Korruption, Betrug, Misswirtschaft und anderes Fehlverhalten aufzudecken, das eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit, die finanzielle Integrität, die Menschenrechte, die Umwelt und die Rechtsstaatlichkeit darstellt, während sie gleichzeitig das Recht der Öffentlichkeit auf Informationen gewährleisten; |
38. |
hält öffentliche Vertreter an, sich aktiv an den bestehenden vollkommen unabhängigen Diskussionsforen mit den Bürgern zu beteiligen und neue Medien und IT-Plattformen zu nutzen, damit die Debatte und der Austausch von Standpunkten und Anregungen mit den Bürgern vorangebracht werden (elektronisches Parlament) und eine direkte Verbindung zu ihnen geschaffen wird; fordert die Fraktionen des Europäischen Parlaments und europäischen Parteien auf, die Möglichkeiten öffentlicher Diskussionen und elektronischer Beteiligung für die Bürgerschaft auszubauen; |
39. |
fordert seine Mitglieder und die anderen EU-Organe auf, insbesondere in Anbetracht der derzeitigen schwierigen politischen Begleitumstände mehr Transparenz in ihrer Tätigkeit an den Tag zu legen, und ersucht die staatlichen Behörden, die Möglichkeit der Einrichtung digitaler Plattformen mit modernen IT-Instrumenten zu prüfen; bestärkt gewählte Vertreter darin, diese Instrumente nutzen, um effizient mit ihren Wählern und mit Interessenvertretern zu kommunizieren, in einen konstruktiven Dialog mit ihnen zu treten und sie so über die Aktivitäten der EU und des Parlaments zu informieren und dadurch politische Beratungs- und Entscheidungsprozesse einzuleiten und das Bewusstsein für die europäische Demokratie zu schärfen; |
40. |
begrüßt die Initiativen des Parlaments im Bereich der elektronischen Teilhabe; unterstützt die kontinuierlichen Bemühungen zur Stärkung seines repräsentativen Charakters sowie seiner Legitimität und Wirksamkeit und hält seine Mitglieder zur umfangreicheren Nutzung neuer Technologien an, damit diese ihr volles Potenzial entfalten können, wobei die notwendigen Einschränkungen zu berücksichtigen sind, die sich aus dem Recht auf Privatsphäre und dem Schutz personenbezogener Daten ergeben; hält es für erforderlich, dass umfassende Überlegungen dazu angestellt werden, wie sich die Nutzung von IKT durch seine Mitglieder verbessern lässt, und zwar nicht nur für den Dialog mit der Öffentlichkeit, sondern auch in Bezug auf Rechtsvorschriften, Petitionen, Konsultationen und andere Aspekte, die für ihre tägliche Arbeit von Belang sind; |
41. |
ruft Parteien auf EU-weiter und einzelstaatlicher Ebene auf, digitale Instrumente bestmöglich zu nutzen, um die innerparteiliche Demokratie, einschließlich der Transparenz ihrer Verwaltung, Finanzierung und Beschlussfassung zu fördern sowie eine bessere Kommunikation mit und Beteiligung von ihren Mitgliedern und Anhängern sowie der Zivilgesellschaft auf neue Weisen zu ermöglichen; ruft sie ferner auf, ein hohes Maß an Transparenz und Rechenschaftspflicht gegenüber den Bürgern zu gewährleisten; schlägt zu diesem Zweck vor, dass in Betracht gezogen wird, die Satzungen der europäischen Parteien dahingehend zu ändern, dass Verfahren für die elektronische Beteiligung eingeführt und gefördert werden; |
42. |
fordert die EU und ihre Organe auf, sowohl auf EU-weiter als auch auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene mehr Offenheit für das Austesten neuer Methoden der elektronischen Teilhabe wie beispielsweise der Schwarmauslagerung an den Tag zu legen und dabei die bewährten Verfahren zu berücksichtigen, die in den Mitgliedstaaten bereits entwickelt wurden, sowie eigens zu diesem Zweck Pilotprojekte zu starten; weist gleichzeitig erneut darauf hin, dass solche Maßnahmen durch Sensibilisierungskampagnen ergänzt werden müssen, um die Möglichkeiten dieser Instrumente zu erläutern; |
43. |
fordert die EU-Organe auf, einen partizipativen Prozess zur Ausarbeitung einer Europäischen Charta der Internetrechte einzuleiten, wobei unter anderem die italienische Erklärung der Internetrechte, die am 28. Juli 2015 von der Abgeordnetenkammer veröffentlicht wurde, als Referenz dienen sollte, damit alle zum digitalen Bereich gehörenden Rechte gefördert und gewährleistet werden, darunter das Recht auf Internetzugang und Netzneutralität; |
44. |
verweist auf die Fülle an vielfältigen Informationen, die heutzutage im Internet gefunden werden können, und betont, dass die Fähigkeit der Bürger zu kritischem Denken gestärkt werden sollte, damit sie in der Lage sind, besser zwischen verlässlichen und nicht verlässlichen Informationsquellen zu unterscheiden; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, die Rechtsvorschriften anzupassen und zu aktualisieren, um gegen aktuelle Entwicklungen vorzugehen, und die bestehenden Rechtsvorschriften gegen Hassreden — sowohl offline als auch online — vollständig umzusetzen und durchzusetzen, wobei die Grundrechte und die Verfassungsrechte zu achten sind; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten Maßnahmen und Strategien zur Stärkung übertragbarer Fähigkeiten im Bereich des kritischen und kreativen Denkens sowie der digitalen Kompetenz und der Medienkompetenz, der Inklusion und des Interesses der Bürger, insbesondere junger Menschen, entwickeln sollten, damit sie in der Lage sind, fundierte Entscheidungen zu treffen und einen positiven Beitrag zu demokratischen Prozessen zu leisten; |
o
o o
45. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln. |
(1) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0382.
(2) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0288.