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Document 52017IP0093

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. März 2017 zu einer integrierten Politik der Europäischen Union für die Arktis (2016/2228(INI))

ABl. C 263 vom 25.7.2018, p. 136–147 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

25.7.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 263/136


P8_TA(2017)0093

Eine integrierte Politik der EU für die Arktis

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. März 2017 zu einer integrierten Politik der Europäischen Union für die Arktis (2016/2228(INI))

(2018/C 263/19)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ), das am 10. Dezember 1982 geschlossen wurde und seit dem 16. November 1994 in Kraft ist und dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC),

unter Hinweis auf das auf der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC in Paris angenommene Übereinkommen vom 12. Dezember 2015 („Übereinkommen von Paris“), sowie die Abstimmung im Europäischen Parlament am 4. Oktober 2016 über die Ratifizierung des Übereinkommens (1),

unter Hinweis auf das Minamata-Übereinkommen, das Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, das Göteborg-Protokoll, das Stockholmer Übereinkommen, das Übereinkommen von Aarhus und das Übereinkommen über die biologische Vielfalt,

unter Hinweis auf den Gipfel für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und das dort am 25. September 2015 verabschiedete Dokument mit dem Titel „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ (2),

unter Hinweis auf das UNESCO-Übereinkommen vom 16. November 1972 zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt,

unter Hinweis auf das IAO-Übereinkommen Nr. 169,

unter Hinweis auf die Ilulissat-Erklärung der fünf arktischen Anrainerstaaten, die am 28. Mai 2008 auf der Konferenz der Arktis-Anrainer in Grönland verkündet wurde,

unter Hinweis auf die Erklärung der zirkumpolaren Inuit zu den Grundsätzen der Erschließung von Ressourcen im Gebiet der Inuit (Inuit Nunaat) (3),

unter Hinweis auf die Erklärung über die Rechte der indigenen Völker 61/295 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 13. September 2007,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zur Arktis, insbesondere die Schlussfolgerungen vom 20. Juni 2016, 12. Mai 2014, 8. Dezember 2009 und 8. Dezember 2008,

unter Hinweis auf die Gesamtstrategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Union vom Juni 2016 mit dem Titel „Gemeinsame Vision, gemeinsames Handeln: Ein stärkeres Europa“, sowie auf den „GASP-Bericht — Unsere Prioritäten 2016“, der vom Rat am 17. Oktober 2016 gebilligt wurde,

unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 27. April 2016 über eine integrierte Politik der Europäischen Union für die Arktis (JOIN(2016)0021), die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin vom 26. Juni 2012 (JOIN(2012)0019) mit dem Titel „Entwicklung einer Politik der Europäischen Union für die Arktis“ und die Mitteilung der Kommission vom 20. November 2008 mit dem Titel „Die Europäische Union und die Arktis“ (COM(2008)0763),

unter Hinweis auf die nationalen Arktis-Strategien der Staaten des arktischen Raums, insbesondere die Strategie des Königreichs Dänemark (2011), Schwedens (2011) und Finnlands (2013), sowie die Strategien weiterer Mitgliedstaaten der EU und anderer EWR-Mitgliedstaaten,

unter Hinweis auf den Beschluss 2014/137/EU des Rates vom 14. März 2014 über die Beziehungen zwischen der Europäischen Union einerseits und Grönland und dem Königreich Dänemark andererseits,

unter Hinweis auf die Erklärung zur Einrichtung des Arktischen Rates und das aktuelle Programm des Arktischen Rates für den Zeitraum 2015–2017 unter dem Vorsitz der USA,

unter Hinweis auf die Erklärung zum 20. Jahrestag der Zusammenarbeit im europäisch-arktischen Bereich der Barentssee, die am 3./4. Juni 2013 in Kirkenes (Norwegen) abgegeben wurde,

unter Hinweis auf die Erklärungen der Konferenz der Parlamentarier des arktischen Raums (CPAR) und der Parlamentarischen Barentssee-Konferenz (BPC), insbesondere die Erklärung, die auf der 12. CPAR vom 14. bis 16. Juni 2016 in Ulan-Ude (Russland) angenommen wurde,

unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des dritten Ministertreffens der erneuerten Nördlichen Dimension, das am 18. Februar 2013 in Brüssel stattfand,

unter Hinweis auf die Erklärungen, die auf dem Parlamentarischen Forum der Nördlichen Dimension im May 2015 in Reykjavik (Island), im November 2013 in Archangelsk (Russland), im Februar 2011 in Tromsø (Norwegen) und im September 2009 in Brüssel angenommen wurden,

unter Hinweis auf den internationalen Verhaltenskodex für in polaren Gewässern verkehrende Schiffe, die von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) angenommen wurde,

unter Hinweis auf das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL),

unter Hinweis auf das Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe, den Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden und den ergänzenden Fonds,

unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 21. November 2013 zur Umsetzung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (nach dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik) (4), vom 12. September 2013 zu maritimen Aspekten der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (5), vom 22. November 2012 zur Rolle der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik bei klimabedingten Krisen und Naturkatastrophen (6) und vom 12. September 2012 zum Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (7),

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Thema Arktis, insbesondere die Entschließungen vom 12. März 2014 zu einer-Strategie für die Arktis (8), vom 20. Januar 2011 zu einer nachhaltigen EU-Politik für den hohen Norden (9) und vom 9. Oktober 2008 zu der Politik für den Arktischen Raum (10),

unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 2. Februar 2016 zur Halbzeitbewertung der Strategie der EU zur Erhaltung der biologischen Vielfalt (11) und vom 12. Mai 2016 zu der Weiterbehandlung und Überarbeitung der Agenda 2030 (12),

unter Hinweis auf die einschlägigen Empfehlungen der Delegation für die Beziehungen zur Schweiz und zu Norwegen, des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU-Island und des Gemeinsamen Parlamentarischen Ausschusses Europäischer Wirtschaftsraum (SINEEA),

unter Hinweis auf die von der Kommission am 26. Oktober 2016 veröffentlichte Weltraumstrategie für Europa (COM(2016)0705),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 2015/1775 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 2015 über den Handel mit Robbenerzeugnissen,

gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die gemeinsamen Beratungen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit gemäß Artikel 55 der Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel, des Ausschusses für regionale Entwicklung und des Fischereiausschusses (A8-0032/2017),

A.

in der Erwägung, dass die Europäische Union ein weltweiter Akteur ist und dass sie sich seit langem im arktischen Raum engagiert, was auf historischen, geografischen, wirtschaftlichen und forschungsbezogenen Grundlagen beruht; in der Erwägung, dass die drei Mitgliedstaaten Dänemark, Finnland und Schweden arktische Anrainerstaaten sind; in der Erwägung, dass die Arktis von internationalen Gewässern umgeben ist und Bürger und Regierungen in der ganzen Welt, einschließlich der Europäischen Union, für einen besseren Schutz der Arktis verantwortlich sind;

B.

in der Erwägung, dass das Engagement der EU in der Nordregion und der Arktis bereits in den frühen 1990er Jahren durch die Beteiligung an der Einrichtung des Rates der Ostseestaaten (CBSS) und des Rates für den europäisch-arktischen Bereich der Barentssee (BEAC) sowie durch die Vollmitgliedschaft der Kommission in diesen Institutionen begann;

C.

in der Erwägung, dass sich die Politik der Nördlichen Dimension, die sowohl die inneren Angelegenheiten der EU als auch ihre Außenbeziehungen betrifft, zu einer gleichberechtigten Partnerschaft zwischen der EU, Russland, Norwegen und Island entwickelt hat; in der Erwägung, dass neben den Partnern der Nördlichen Dimensionen auch zahlreiche weitere multilaterale Organisationen wie der Arktische Rat, der CBSS und der BEAC an dieser gemeinsamen Politik beteiligt sind, und dass sowohl Kanada als auch die Vereinigten Staaten Beobachterstatus haben; in der Erwägung, dass diese Politik ein großes Gebiet betrifft und durch praktische regionale Zusammenarbeit eine wichtige Rolle bei der nachhaltigen Entwicklung, der öffentlichen Gesundheit und dem sozialen Wohlergehen, der Kultur, dem Umweltschutz sowie der Logistik und den Verkehr spielt;

D.

in der Erwägung, dass die Union ihre Arktispolitik schrittweise auf- und ausgebaut hat; in der Erwägung, dass dem wachsenden Engagement und den gemeinsamen Interessen der EU durch sinnvoll koordinierte gemeinsame Instrumente am besten gedient ist; in der Erwägung, dass es zur Bewältigung der Herausforderungen im arktischen Raum einer gemeinsamen Antwort auf regionaler und internationaler Ebene bedarf;

E.

in der Erwägung, dass die Arktis vor nie dagewesenen sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Herausforderungen steht;

F.

in der Erwägung, dass die europäische Arktis dünn besiedelt ist, ihre Bevölkerung weit verstreut ist und das Gebiet von einem Mangel an Verkehrsverbindungen wie Straßen, Schienen- und Ost-West-Flugverbindungen geprägt ist; in der Erwägung, dass die europäische Arktis unter einem Investitionsmangel leidet;

G.

in der Erwägung, dass ein umfangreicher Rahmen des internationalen Rechts auf den arktischen Raum anwendbar ist;

H.

in der Erwägung, dass der Arktische Rat das wichtigste Forum für die arktische Zusammenarbeit ist; in der Erwägung, dass der Arktische Rat in den 20 Jahren seines Bestehens unter Beweis gestellt hat, dass er die Fähigkeit besitzt, die Zusammenarbeit in einem konstruktiven und positiven Geist aufrechtzuerhalten, sich an neue Herausforderungen anzupassen und neue Aufgaben zu übernehmen;

I.

in der Erwägung, dass die Arktis-Anrainer die Hoheit und Gerichtsbarkeit über ihr Territorium und ihre Gewässer haben; in der Erwägung, dass das Recht der Bevölkerung der Arktis, nach einer nachhaltigen Nutzung ihrer natürlichen Ressourcen zu streben, gewahrt werden muss;

J.

in der Erwägung, dass das Interesse am arktischen Raum und seinen Ressourcen wegen der sich wandelnden Umweltgegebenheiten in diesem Raum und der Ressourcenknappheit zunimmt; in der Erwägung, dass die geopolitische Bedeutung dieses Raums zunimmt; in der Erwägung, dass die Auswirkungen des Klimawandels, die wachsende Konkurrenz bezüglich des Zugangs zur Arktis und ihren natürlichen Ressourcen sowie ein Anstieg der wirtschaftlichen Aktivitäten Risiken für diesen Raum in sich bergen, wobei es um Gefahren für die Umwelt und die Sicherheit der Menschheit, aber auch um neue Chancen — etwa in Form einer hochentwickelten, nachhaltigen Biowirtschaft — geht; in der Erwägung, dass durch den Klimawandel neue Schifffahrtswege entstehen und zusätzliche Fanggebiete und natürliche Ressourcen verfügbar werden, wodurch die menschlichen Aktivitäten und ökologischen Herausforderungen in diesem Raum zunehmen könnten;

K.

in der Erwägung, dass der arktische Raum seit langem ein Gebiet konstruktiver internationaler Zusammenarbeit ist und dass es notwendig ist, Spannungen in diesem Raum zu vermeiden;

L.

in der Erwägung, dass — angesichts der wachsenden Aufmerksamkeit von Anlegern und Interessenträgern für die unerschlossenen Ressourcen und der damit verbundenen ökologischen Bedenken — die gute Zugänglichkeit eine Voraussetzung für eine nachhaltige und wettbewerbsfähige wirtschaftliche Entwicklung in den nördlichen Wachstumszentren und für den besseren Anschluss der ländlichen Gebiete an den Rest der EU ist;

M.

in der Erwägung, dass die Russische Föderation bis 2015 nördlich des Polarkreises mindestens sechs neue Basen eingerichtet hat, darunter sechs Tiefwasserhäfen und 13 Flugfelder, und die Präsenz von Bodentruppen in der Arktis ausgebaut hat;

N.

in der Erwägung, dass robuste, intakte und nachhaltige Ökosysteme im arktischen Raum mit zukunftsfähigen Gemeinwesen von strategischer Bedeutung für die politische und wirtschaftliche Stabilität Europas und der Welt sind; in der Erwägung, dass sich in der Arktis über die Hälfte der Feuchtgebiete der Welt befinden und sie eine entscheidende Rolle bei der Wasserreinigung spielt; in der Erwägung, dass die Arktis dazu beiträgt, die in der der Wasserrahmenrichtlinie festgelegten Ziele für den guten Zustand der Gewässer in der Europäischen Union zu erreichen; in der Erwägung, dass die durch Untätigkeit im Zusammenhang mit der Erhaltung der arktischen sozialen Ökosysteme entstehenden Kosten exponentiell zunehmen;

O.

in der Erwägung, dass das Meereis im arktischen Raum seit 1981 erheblich schwindet, dass die Gebiete, in denen Permafrost herrscht, schrumpfen — wodurch eine Freisetzung riesiger Mengen Kohlendioxid (13) und Methan in die Atmosphäre droht –, dass die Schneedecke immer dünner wird und dass die Gletscherschmelze zum weltweiten Anstieg des Meeresspiegels beiträgt; in der Erwägung, dass festgestellt wurde, dass das Meereis noch schneller schwindet als in Modellen vorhergesagt und dass das im Sommer vorhandene Meereisvolumen in den letzten 35 Jahren um mehr als 40 % zurückgegangen ist; in der Erwägung, dass der Klimawandel in den Polargebieten doppelt so schnell voranschreitet und weltweit unbekannte und unvorhersehbare Veränderungen der Ökosysteme verursacht;

P.

in der Erwägung, dass drei EU-Mitgliedstaaten (Dänemark, Finnland und Schweden) und ein überseeisches Land und Gebiet (Grönland) Mitglieder in dem von acht Mitgliedern gebildeten Arktischen Rat sind und sieben weitere Mitgliedstaaten (Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Polen, Spanien und Vereinigtes Königreich) Beobachterstatus haben; in der Erwägung, dass die Union der endgültigen Zuerkennung des offiziellen Beobachterstatus im Arktischen Rat erwartungsvoll entgegensieht;

Q.

in der Erwägung, dass der Umweltschutz und die nachhaltige Entwicklung die beiden wichtigsten Grundsätze der Erklärung von Ottawa sind, mit der 1996 der Grundstein für den Arktischen Rat gelegt wurde;

R.

in der Erwägung, dass im arktischen Raum rund vier Millionen Menschen leben, von denen etwa zehn Prozent indigene Bevölkerungsgruppen sind; in der Erwägung, dass die empfindliche arktische Umwelt und die Grundrechte indigener Bevölkerungen bewahrt und durch strengere Maßnahmen geschützt werden müssen; in der Erwägung, dass das Recht der indigenen Völker und der örtlichen Bevölkerungen auf Zustimmung zu und Teilhabe an der Entscheidungsfindung hinsichtlich des Abbaus natürlicher Ressourcen, sichergestellt werden muss; in der Erwägung, dass sich die Zunahme der Schadstoffe und Schwermetalle in der Arktis negativ auf die Nahrungskette auswirkt, da sich diese in der Fauna und Flora, insbesondere in Fischen, anreichern, was ein großes gesundheitliches Problem sowohl für die regionale Bevölkerung als auch die Konsumenten von Fischereierzeugnissen darstellt;

S.

in der Erwägung, dass die arktischen Ökosysteme einschließlich ihrer Tier- und Pflanzenwelt besonders empfindlich auf Störungen reagieren und lange Zeit benötigen, um sich zu erholen; in der Erwägung, dass nachteilige Umweltauswirkungen häufig kumulativ auftreten und irreversibel sind und sich häufig auf die Geografie und die Ökologie auswirken (z. B. in Form einer Beeinträchtigung der ozeanischen Ökosysteme);

T.

in der Erwägung, dass die Temperatur in der Arktis in den vergangenen Jahrzehnten doppelt so schnell angestiegen ist wie im weltweiten Durchschnitt;

U.

in der Erwägung, dass höhere Mengen an Treibhausgasen und eine stärkere Luftverschmutzung zum Klimawandel im arktischen Raum beitragen; in der Erwägung, dass die im arktischen Klima auftretende Verschmutzung zumeist auf asiatische, nordamerikanische und europäische Emissionsquellen zurückzuführen ist, was bedeutet, dass die Maßnahmen zur Emissionssenkung in der EU erheblich zur Eindämmung des Klimawandels im arktischen Raum beitragen;

V.

in der Erwägung, dass die Nutzung von Schweröl in der arktischen Seeschifffahrt zahlreiche Risiken birgt; in der Erwägung, dass Schweröl im Falle von Leckagen emulgiert, sinkt und über äußerst weite Entfernungen abgetrieben werden kann, wenn es im Eis gebunden wird; in der Erwägung, dass Schwerölleckagen große Risiken für die Lebensmittelsicherheit der indigenen Gemeinschaften in der Arktis bergen, deren Lebensgrundlage der Fischfang und die Jagd sind; in der Erwägung, dass bei der Verbrennung von Schweröl Schwefeloxyd und Schwermetalle sowie große Mengen von schwarzem Kohlenstoff entstehen, der — wenn er sich auf arktischem Eis ablagert — die Wärmeaufnahme der Eismassen erhöht und folglich deren Abschmelzen und den Klimawandel beschleunigt; in der Erwägung, dass die Beförderung und Verwendung von Schweröl in den Gewässern um die Antarktis von der IMO verboten wurde;

W.

in der Erwägung, dass die Union eine treibende Kraft im Rahmen der Diskussionen und Verhandlungen in internationalen Gremien sein muss, damit sämtliche Akteure ihrer Verantwortung hinsichtlich der Reduzierung von Treibhausgasen oder Schadstoffen nachkommen, und damit der wachsenden Herausforderung einer nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen begegnet wird;

X.

in der Erwägung, dass den Risiken der Nutzung von Atomkraft in Eisbrechern und Küsteneinrichtungen Rechnung getragen werden sollte und diese bei allen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Vorbeugung und Reaktion auf ein Mindestmaß beschränkt werden sollte;

Y.

in der Erwägung, dass die Verklappung von Abfall im arktischen Permafrost unter keinen Umständen als nachhaltige Lösung für die Abfallbewirtschaftung betrachtet werden kann, wie die jüngsten Erkenntnisse im Camp Century in Grönland belegen;

Z.

in der Erwägung, dass die Union bei ihrer Strategie im arktischen Raum den Zielen für nachhaltige Entwicklung genauer Rechnung tragen muss, zu deren Verwirklichung bis 2030 sie sich verpflichtet hat;

AA.

in der Erwägung, dass wissenschaftlich fundierte Entscheidungen — unter Einbeziehung von Kenntnissen der lokalen und indigenen Bevölkerung — wesentlich dazu beitragen, die fragilen arktischen Ökosysteme zu erhalten, Risiken zu mindern, lokalen Gemeinwesen die Anpassung zu erleichtern und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern; in der Erwägung, dass die EU der weltweit größte Geldgeber für arktisbezogene Forschung ist und den freien Austausch von deren Ergebnissen fördert;

AB.

in der Erwägung, dass eine ausgewogene Kombination aus spezialisiertem industriellen Fachwissen über die Arktis einerseits und Engagement zugunsten der Ziele für eine umweltfreundliche und nachhaltige Entwicklung andererseits das Potenzial für ökologische Innovation, industrielle Symbiose und wirksame Abfallbewirtschaftung in diesem Gebiet haben, wodurch zugleich die unberührte arktische Umwelt und das Potenzial für neue und entstehende wirtschaftliche Möglichkeiten und Arbeitsplätze in der europäischen Arktis bewahrt werden, was positiv zur Beschäftigung junger Menschen sowie zur Bewältigung des Problems der Bevölkerungsalterung beiträgt;

AC.

in der Erwägung, dass die technischen Kapazitäten im Bereich der Satellitenkommunikation in der Europäischen Union — etwa im Rahmen der von Copernicus und Galileo bereitgestellten Leistungen und Infrastrukturen — dazu dienen könnten, den Bedürfnissen der Nutzer in der arktischen Region nachzukommen;

AD.

in der Erwägung, dass die Einbeziehung lokaler Gemeinschaften für eine erfolgreiche Verwaltung der natürlichen Ressourcen und die Stärkung der Widerstandsfähigkeit anfälliger Ökosysteme von entscheidender Bedeutung sind;

AE.

in der Erwägung, dass bei der Entscheidungsfindung in der Arktis traditionelle und lokale Kenntnisse zu berücksichtigen sind;

AF.

in der Erwägung, dass in der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker (UNDRIP) festgelegt ist, dass die Kulturen der Samen, der Nentzen, der Chanten, der Ewenken, der Tschuktschen, der Aleuten, der Yupik und der Inuit geschützt werden müssen; in der Erwägung, dass die indigene Bevölkerung der Arktis das Recht hat, die natürlichen Ressourcen in ihrer Region zu nutzen, und dass sie deshalb an zukünftigen Plänen zur kommerziellen Fischerei beteiligt werden sollte;

AG.

in der Erwägung, dass jegliche Fangtätigkeit in der Arktis im Einklang mit den geltenden internationalen Übereinkommen zur Regulierung des Gebiets einschließlich des Spitzbergenvertrags von 1920 und insbesondere unter Wahrung der Rechte der Vertragsstaaten dieses Abkommens sowie im Einklang mit historisch begründeten Fangrechten erfolgen muss;

1.

begrüßt die gemeinsame Mitteilung als sinnvollen Schritt zur Schaffung einer integrierten Politik der Union in Angelegenheiten des arktischen Raums, in deren Rahmen spezifische Handlungsbereiche festgelegt sind, sowie zur Konzipierung eines kohärenteren Rahmens für die Maßnahmen der Union bezüglich der europäischen Arktis; betont, dass mehr Kohärenz zwischen der internen und der externen Politik der Union in Angelegenheiten des arktischen Raums notwendig ist; fordert die Kommission auf, konkrete Umsetzungs- und Folgemaßnahmen zu ihrer Mitteilung einzuleiten; wiederholt seine Forderung nach einer umfassenden Strategie und einem konkretisierten Aktionsplan für das Engagement der Union im arktischen Raum, deren Ausgangspunkt das schutzbedürftige Ökosystem der Arktis sein sollte;

2.

begrüßt, dass in der Mitteilung drei prioritäre Bereiche, und zwar der Klimawandel, die nachhaltige Entwicklung und die internationale Zusammenarbeit, festgelegt wurden;

3.

betont, dass dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) eine wichtige Rolle zukommt, wenn es darum geht, einen multilateralen Rechtsrahmen für sämtliche ozeanischen Tätigkeiten — auch in der Arktis –, für die Festlegung der Grenzen auf dem arktischen Festlandsockel sowie für die Beilegung von Streitigkeiten um Hoheitsgewässer in der Arktis bereitzustellen; stellt fest, dass nur sehr wenige Probleme bezüglich der Rechtshoheit im arktischen Raum ungelöst sind; misst der Achtung des Völkerrechts im arktischen Raum entscheidende Bedeutung bei; unterstreicht, dass die Gewässer um den Nordpol überwiegend zu den internationalen Gewässern zählen; befürwortet, dass die EU eine tragende Rolle einnimmt, wenn es darum geht, wirkungsvolle multilaterale Regelungen und eine weltweit geltende, auf Regeln beruhende Ordnung voranzubringen, indem sie einschlägige internationale, regionale und bilaterale Übereinkünfte und Rechtsrahmen stärkt und einheitlich umsetzt; betont, dass die Union eine positive Rolle bei der Förderung und Unterstützung von Vereinbarungen spielen sollte, mit denen die Verwaltung der biologischen Vielfalt und der Umwelt in den Gebieten gestärkt wird, die außerhalb der nationalen Rechtshoheit im arktischen Ozean liegen; weist darauf hin, dass Schifffahrt und traditionelle Existenzgrundlagen nicht davon berührt sind; fordert die EU nachdrücklich auf, eng mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, wenn es darum geht, die Erhaltung und den Schutz der Umwelt in diesem Gebiet zu unterstützen; betont, dass dem Arktische Rat bei der Bewahrung der konstruktiven Zusammenarbeit, der Spannungsarmut, des Friedens und der Stabilität in der arktischen Region eine wichtige Rolle zukommt;

4.

begrüßt die Ratifizierung des Übereinkommens von Paris durch die Europäische Union und dessen Inkrafttreten am 4. November 2016; fordert, dass alle Parteien das Abkommen rasch und wirkungsvoll umsetzen; fordert die Mitgliedstaaten auf, das Übereinkommen von Paris zu ratifizieren, um — eingedenk des Ziels, den Temperaturanstieg bis 2100 auf 1,5 oC zu begrenzen — die ambitionierten Ziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie die Maßnahmen in den Bereichen Handel mit Emissionszertifikaten und Lastenteilung voranzubringen;

5.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, stärker zur wirksamen Durchführung internationaler Übereinkünfte — etwa des Übereinkommens von Paris, des Minamata-Übereinkommens, des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, des Göteborg-Protokolls, des Stockholmer Übereinkommens, des Internationalen Verhaltenskodex für in polaren Gewässern verkehrende Schiffe (Polarkodex) und des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) — beizutragen; fordert die Kommission auf, den derzeit laufenden internationalen Prozess genau zu verfolgen, in dessen Rahmen der Prüfungsausschuss für persistente organische Schadstoffe darauf hinarbeitet, die Verwendung von persistenten organischen Schadstoffen und schwarzen Kohlenstoffen schrittweise abzubauen; fordert die Partnerländer der Union auf, diesem Beispiel folgen;

6.

unterstützt die Entwicklung eines Netzwerks arktischer Schutzgebiete und den Schutz der internationalen Gewässer um den Nordpol außerhalb der Wirtschaftszonen der Küstenstaaten;

7.

fordert, dass bei einem Ausbau der kommerziellen Fischerei in der Arktis der Verwundbarkeit und den besonderen Gegebenheiten der Region uneingeschränkt Rechnung getragen wird; fordert, dass vor der Aufnahme neuer kommerzieller Fangtätigkeiten in der Arktis vorsorglich verlässliche wissenschaftliche Bewertungen der Bestände vorgenommen werden, sodass ermittelt werden kann, inwieweit die betroffenen Arten befischt werden können, damit die Bestände zumindest auf einem Niveau gehalten werden, mit dem der höchstmögliche Dauerertrag erzielt werden kann, ohne dass es zu einer Dezimierung anderer Arten oder zu einer schwerwiegenden Schädigung der Meeresumwelt kommt; betont, dass die gesamte Hochseefischerei von einer regionalen Fischereiorganisation reguliert werden muss, die sich an die wissenschaftlichen Gutachten hält und über ein robustes Kontroll- und Überwachungsprogramm verfügt, mit dem die Einhaltung der Bewirtschaftungsmaßnahmen sichergestellt werden kann; stellt fest, dass die Fischerei innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) den gleichen Standards genügen muss; fordert ein Moratorium für die groß angelegte Fischerei — darunter auch für die Grundschleppnetzfischerei — in den früher nicht befischten Gewässern der Arktis;

8.

begrüßt die derzeit laufenden Verhandlungen über ein internationales Abkommen zwischen den Küstenstaaten der Arktis und internationalen Akteuren, mit dem die unregulierte Fischerei in den internationalen Gewässern der Arktis verhindert werden soll, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diese Erklärung zu unterzeichnen und sich dafür einzusetzen, dass sie für die Unterzeichner bindend wird;

9.

fordert die Kommission auf, die Anrainerstaaten der Arktis zu unterstützen und dazu anzuhalten, dass sie ihre Aktivitäten zur Gewinnung neuer Informationen und Erkenntnisse über sämtliche Bestände in der Region fortsetzen;

10.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen innerhalb des EU-Rechtsrahmens zu verstärken, indem sie in den Verhandlungen über die Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen ambitionierte Reduktionsziele vereinbaren und im Wege des Maßnahmenpakets für saubere Luft die lokalen Belastungsgrenzwerte senken, um die grenzüberschreitende Verschmutzung, insbesondere durch Ruß, zu reduzieren, und — eingedenk des Ziels, den Temperaturanstieg bis 2100 auf 1,5 oC zu begrenzen — ambitionierte Zielwerte für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen sowie Maßnahmen in den Bereichen Handel mit Emissionszertifikaten und Lastenteilung aushandeln;

11.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass das derzeit verhandelte Meeresabkommen der Vereinten Nationen über den Schutz der biologischen Vielfalt in Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsgewalt (BBNJ) robust und wirksam ist und ein tragfähiges Verfahren für die Bestimmung, Ausweisung, Verwaltung und Durchsetzung von Meeresschutzgebieten — einschließlich Meeresschutzgebieten mit einem ausnahmslosen Fangverbot — bereitstellen kann;

12.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, stärker zur wirksamen Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) und der damit verbundenen internationalen Übereinkommen beizutragen; erachtet es als wichtig, dass der in Artikel 10 des Nagoya-Protokolls vorgesehene Strategieplan zur Identifizierung und Priorisierung schädlicher fremder Arten, welche die Ökosysteme bedrohen, sowie ihrer Expansionswege umgesetzt wird, sodass einerseits die schädlichsten fremden Arten kontrolliert bzw. ausgerottet werden können, und andererseits entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, mit denen ihre Expansionswege blockiert werden und der Transfer und die Invasion derlei Arten, auch in arktischen Gebieten, verhindert wird;

13.

fordert die Mitgliedstaaten auf, Subventionen für fossile Brennstoffe, mit denen die Kosten der Energieerzeugung aus fossilen Brennstoffen gesenkt werden, zu verbieten, um so die Gewinnung und Nutzung von fossilen Brennstoffen weniger attraktiv zu machen;

14.

fordert die EU auf, sich für strenge vorbeugende Regulierungsnormen im Bereich des Umweltschutzes und der Sicherheit bei der Exploration, Prospektion und Förderung von Erdöl auf internationaler Ebene einzusetzen; fordert ein Verbot für Ölbohrungen in den arktischen Eisgewässern der EU und des EWR sowie die Förderung vergleichbarer vorbeugender Normen im Arktischen Rat und für die Anrainerstaaten der Arktis durch die EU;

15.

weist darauf hin, wie wichtig es für die Union ist, das Minamata-Übereinkommen rasch zu ratifizieren, damit Quecksilberemissionen vermieden und reduziert werden können;

16.

begrüßt die Absicht der Kommission, Mittel aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) dafür zu verwenden, die Maßnahmen für den Klimaschutz — eingedenk der lokalen Umstände und der besonderen Natur der arktischen Gebiete — einheitlich zu gestalten;

17.

weist darauf hin, dass die verstärkte Nutzung natürlicher Ressourcen in der Arktis dergestalt erfolgen muss, dass die örtlichen Bevölkerungsgruppen geachtet werden und ihnen ein Nutzen entsteht und dass der ökologischen Verantwortung für die fragile arktische Umwelt uneingeschränkt Rechnung getragen wird; ist der Auffassung, dass diese strategische Entscheidung unerlässlich ist, wenn die Legitimität des Engagements der EU in der Arktis und die Unterstützung der Bevölkerung vor Ort für dieses Engagement sichergestellt werden soll;

18.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Mitglieder des Arktischen Rates sind bzw. einen Beobachterstatus haben, auf, die laufende Arbeit des Arktischen Rates im Zusammenhang mit den Umweltverträglichkeitsprüfungen zu unterstützen, mit denen die empfindlichen Ökosysteme in der Arktis im Einklang mit der Espoo-Konvention erhalten werden sollen; betont, welch elementare Rolle Umweltverträglichkeitsprüfungen spielen, wenn es darum geht, eine nachhaltige Entwicklung der wirtschaftlichen Aktivitäten und den Schutz der besonders empfindlichen Ökosysteme und Gemeinschaften in der Arktis sicherzustellen; weist auf die folgenden nicht-erschöpfenden Kriterien für die Bewertung von Projekten in der Arktis hin, die der Inuit Circumpolar Council (ICC) vorgestellt hat:

Berücksichtigung sämtlicher potentieller ökologischer, sozioökonomischer und kultureller Auswirkungen während und nach der Projektdurchführung, einschließlich der kumulierten Auswirkungen gegenwärtiger und künftiger Projekte,

Verpflichtung zur Anwendung des Vorsorgeprinzips und des Verursacherprinzips in allen Phasen der Planung, Bewertung und Durchführung des Projekts und der Sanierung,

Verpflichtung zur sorgfältigen Planung und vollständigen Vorabfinanzierung der Sanierung und der Rückgewinnung von Lebensräumen und betroffenen Flächen,

bei Vorschlägen für Projekten zur Bekämpfung von Ölverschmutzung: der Nachweis der Fähigkeit des Unternehmens, ausgetretenes Öl unter Bedingungen von Frost oder aufgebrochenem und wiedergefrierendem Eis unter Kontrolle zu bringen,

Verpflichtung zur Schaffung einer internationalen Regelung über Haftung und Entschädigung bei Kontaminierung von Landflächen, Gewässern und Seegebieten durch Offshore-Erschließung und Gewinnung von Öl;

19.

weist darauf hin, wie wichtig es ist, Mechanismen zu finden, mit denen Unternehmen, die in der arktischen Region geschäftlich tätig sind, dazu gebracht werden, die soziale Unternehmensverantwortung (CSR) zu berücksichtigen, etwa durch die Zusammenarbeit mit Vertretern des Wirtschaftszweigs wie dem Arktischen Wirtschaftsrat; fordert, das Potenzial freiwilliger Mechanismen zu prüfen, mit denen hohe industrielle Standards bei der sozialen und ökologischen Arbeit geschaffen werden, etwa durch das Hervorheben von Bestleistungen in einem arktischen CSR-Index, der beispielsweise auf dem Arctic Business Investment Protocol und der Initiative „Global Compact“ der Vereinten Nationen beruht;

20.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle Anstrengungen innerhalb der IMO zu unterstützen, um eine globale Vereinbarung zur Reduzierung von Emissionen aus der Schifffahrt zu erreichen;

21.

erkennt an, wie wichtig es ist, kontinuierlich Mittel in ausreichender Höhe für die dünn besiedelten Gebiete im Norden bereitzustellen, damit die dauerhaften Nachteile — etwa die geringe Bevölkerungsdichte, die extremen klimatischen Bedingungen und die große Entfernungen — angegangen werden können;

22.

befürwortet eine enge Zusammenarbeit zwischen den Organen der Union und den betroffenen Mitgliedstaaten bei Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem arktischen Raum; fordert die Mitgliedstaaten, die Mitglieder im Arktischen Rat sind, auf, die anderen Mitgliedstaaten und die Hohe Vertreterin gemäß Artikel 34 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union über alle Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse im Arktischen Rat auf dem Laufenden zu halten;

23.

betont, dass die Union in einen politischen Dialog mit allen Partnern im arktischen Raum treten muss; fordert eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen der Union, dem Arktischen Rat im Rahmen der Nördlichen Dimension, dem Rat für den europäisch-arktischen Barentssee-Raum und anderen an der Zusammenarbeit im hohen Norden beteiligten Gremien; betont die wichtige Rolle, die die Beobachterstaaten im Arktischen Rat mit ihrer großen Erfahrung und ihrem langfristigen Engagement in der Arktis spielen; begrüßt in diesem Zusammenhang den laufenden Dialog zwischen den Beobachterstaaten und dem Vorsitz des Arktischen Rates;

24.

spricht sich nachdrücklich dafür aus, dass die Union einen Beobachterstatus im Arktischen Rat erhält; vertritt die Überzeugung, dass die politische und institutionelle Rolle des Arktischen Rates bei der Behandlung von Angelegenheiten des arktischen Raums gestärkt werden könnte, wenn der EU der Beobachterstatus in vollem Umfang gewährt werden würde;

25.

begrüßt die verbesserte Koordinierung zwischen der Kommission und dem EAD in Angelegenheiten des arktischen Raums; spricht sich für die Einrichtung eines Referats für die nördlichen Politikbereiche innerhalb des EAD aus; fordert, dass die dienststellenübergreifende Zusammenarbeit zwischen dem EAD und der Kommission gestärkt wird, damit kohärente, koordinierte und integrierte Ansätze in den wichtigen einschlägigen Politikbereichen sichergestellt werden;

26.

weist darauf hin, dass die Union in der Lage ist, zur Überwindung potenzieller sicherheitspolitischer Herausforderungen beizutragen; fordert die Union auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und in Zusammenarbeit mit den arktischen Anrainerstaaten dazu beizutragen, Mechanismen der zivilen Sicherheit aufzubauen, sowie Kapazitäten für die Bewältigung von Naturkatstrophen und von Menschen verursachten Katastrophen auszubauen und die Infrastruktur für Forschungs- und Rettungsmaßnahmen zu verbessern;

27.

weist darauf hin, dass die Energiesicherheit eng mit dem Klimawandel zusammenhängt; vertritt die Auffassung, dass die Energiesicherheit verbessert werden muss, indem die Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen verringert wird; betont, dass die Veränderung der Arktis eine der größten Auswirkungen des Klimawandels auf die Sicherheit der EU ist; hebt hervor, dass dieser Risikomultiplikator mit einer konsequenteren Strategie der EU für die arktischen Gebiete und einer verstärkten Politik für in der EU produzierte erneuerbare Energieträger und Energieeffizienz angegangen werden muss, mit der die Abhängigkeit der Union von externen Energiequellen beträchtlich vermindert und damit ihre Sicherheitsposition verbessert wird;

28.

fordert die Entwicklung von Schutzplänen für ölkontaminierte Wildtiere gemäß festgelegten bewährten Verfahren in allen arktischen Staaten, einschließlich einer wirksamen Bewertung der gefährdeten anfälligen Arten sowie durchführbarer Präventions- und Antwortstrategien zur Sicherstellung ihres Schutzes;

29.

weist auf die laufende konstruktive und pragmatische grenzüberschreitende Zusammenarbeit innerhalb der Nördlichen Dimension, ihrer Partnerschaften und der Kooperation im Barentssee-Raum hin;

30.

weist darauf hin, wie wichtig es ist, das Engagement und den Dialog mit Russland im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit in der Arktis — insbesondere bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Russland und der EU — ungeachtet der Tatsache, dass Russland die Stationierung militärischer Kräfte in diesem Gebiet ausgeweitet hat, dass es Stützpunkte eingerichtet bzw. wiedereröffnet und einen arktischen Militärbezirk eingerichtet hat, fortzusetzen; betont, dass die EU ihre Interessen gegenüber Russland weiter im Wege des selektiven Engagements vertreten muss, und danach streben muss, Fortschritte bei Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse, bei denen die Voraussetzungen für eine weltweite Lösung gemeinsamer Herausforderungen und Bedrohungen vorhanden ist, zu erzielen; fordert dazu auf, dieses Thema in die Strategie der Union für die Arktis aufzunehmen; betont, dass die arktische Region im Rahmen der internationalen Beziehungen ein fester Bestandteil ökologischer, wirtschaftlicher und politischer Überlegungen ist;

31.

ist der Ansicht, dass die Politik der Nördlichen Dimension ein erfolgreiches Modell der Stabilität, der gemeinsamen Übernahme von Verantwortung und des Engagements in der arktischen Kooperation ist; betont, wie wichtig die sektoralen Partnerschaften der Nördlichen Dimension sind, insbesondere in den Bereichen Umwelt, Infrastruktur und Logistik;

32.

weist darauf hin, dass arktische Migrationsrouten in die Europäische Union entstanden sind; betont, dass diesen Migrationsrouten und dem gestiegenen Verkehrsaufkommen bei der Ausarbeitung einer Strategie der EU für die Arktis Rechnung getragen werden muss;

33.

fordert die EU und die Mitgliedstaaten erneut auf, die Grundsätze der Freiheit der Schifffahrt und das Recht auf friedliche Durchfahrt aktiv zu wahren;

34.

begrüßt die Pläne zur Schaffung eines europäischen Forums für die Interessenträger in der Arktis; betont, dass Synergien zwischen den bestehenden Finanzinstrumenten verstärkt werden müssen, damit etwaige Überschneidungen verhindert werden und eine möglichst große Wechselwirkung zwischen internen und externen EU-Programmen erzielt wird; weist darauf hin, dass Finnland angeboten hat, das erste Forum, das im Jahr 2017 stattfinden soll, auszurichten;

35.

weist darauf hin, wie wichtig es ist, bei der Entscheidungsfindung in der Arktis traditionellen und lokalen Kenntnissen Rechnung zu tragen;

36.

bekräftigt, dass die EU die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker (UNDRIP) unterstützt; weist insbesondere auf Artikel 19 dieser Erklärung hin, wonach die Staaten die betroffenen indigenen Völker konsultieren und in gutem Glauben über deren repräsentative Institutionen mit ihnen zusammenarbeiten sollten, um ihre freiwillige und in Kenntnis der Sachlage erteilte vorherige Zustimmung zu erhalten, bevor sie Gesetzgebungs- oder Verwaltungsmaßnahmen beschließen und durchführen, die sich auf diese Völker auswirken können; verlangt eine bessere und früher einsetzende Beteiligung indigener Bevölkerungsgruppen an der Gestaltung der Arbeit des Arktischen Rates und einer Arktis-Politik, bei der die Bürger im Mittelpunkt stehen; betont, dass die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen in der Arktis durch die Einbeziehung dieser Bevölkerungsgruppen erleichtert werden könnte; betont, dass die Rechte, die Kulturen und die Sprachen dieser Bevölkerungsgruppen geschützt und gefördert werden müssen; unterstreicht, dass erneuerbare Energieressourcen in der arktischen Region auf nachhaltige Weise und mit Beteiligung der indigenen Bevölkerungsgruppen entwickelt werden müssen, wobei auch der anfälligen Umwelt Rechnung getragen wird;

37.

hebt das Ziel 4.5 der Ziele für nachhaltige Entwicklung hervor, wonach ein gleichwertiger Zugang zu allen Bildungs- und Berufsbildungsniveaus für indigene Bevölkerungsgruppen sichergestellt werden muss;

38.

weist darauf hin, dass der zugängliche, vernetzte, sichere und nachhaltige Tourismus in ländlichen und dünn besiedelten Gebieten in der europäischen Arktis zu zunehmenden geschäftlichen Tätigkeiten beitragen kann, durch die wiederum die Zahl der Arbeitsplätze in kleinen und mittleren Unternehmen steigen könnte, was zur insgesamt positiven Entwicklung in dieser Region beitragen würde; betont daher, dass der Tourismus in diesem Gebiet aufgrund der damit verbundenen sozialen und ökologischen Auswirkungen auf die Infrastruktur und Forschung sowie die Bildung und Ausbildung gefördert werden sollte;

39.

hebt hervor, welch wichtigen Beitrag indigene Bevölkerungsgruppen und lokale Gemeinschaften leisten, wenn es darum geht, den arktischen Raum zukunftsfähig und nachhaltig zu halten; fordert die Kommission auf, diesen Gemeinschaften Zugang zu sämtlichen relevanten Informationen über die Anforderungen bezüglich des Binnenmarkts sowie über bewährte Verfahren und Finanzierungsinstrumente zu gewähren; hebt hervor, wie wichtig reibungslos funktionierende Verkehrs-, Kommunikations- und Stromnetze sowie eine satellitenbasierte Geolokalisierung und Telekommunikation sind, wenn es darum geht, die Wirtschaftstätigkeit in diesem Raum anzukurbeln; erinnert die Kommission an ihre in der Verordnung (EU) 2015/1775/EU festgelegten Pflichten zur Berichterstattung und Unterrichtung der Öffentlichkeit und der zuständigen Behörden über die in der Verordnung vorgesehenen Bestimmungen; weist darauf hin, dass es erforderlich ist, indigenes und lokales Wissen zu berücksichtigen und eine engere Einbeziehung, Berücksichtigung und Beteiligung der indigenen und einheimischen Gemeinschaften im Rahmen der Entscheidungsfindung sicherzustellen; betont, dass es der Unterstützung und der Finanzierung bedarf; empfiehlt in diesem Kontext eine arktische Vertretung indigener Bevölkerungsgruppen in Brüssel, mit der ihre Beteiligung sichtbarer wird; ist der Ansicht, dass die EU den Einsatz innovativer Technologien in der Arktis fördern sollte, um erneuerbare Energiequellen der Arktis zu erschließen;

40.

betont, dass nachhaltig entwickelte Gemeinschaften in der Arktis, die über die neuesten Informationstechnologien verfügen und einen hohen Lebensstandard haben unbedingt erhalten werden müssen, und dass die EU in dieser Angelegenheit eine entscheidende Rolle spielen kann; weist erneut auf das Recht der in der Arktis lebenden Menschen hin, selbst über ihre Existenzgrundlage zu bestimmen, und erkennt ihren Wunsch nach einer nachhaltigen Entwicklung der Region an; fordert den EAD und die Kommission auf, mit diesen Menschen in einen Dialog zu treten und nach Wegen zu suchen, wie ihnen Mittel zur Verfügung gestellt werden können, sowie dafür zu sorgen, dass ihre Meinung bei den Debatten über die Arktis innerhalb der EU berücksichtigt wird; begrüßt die Arbeit des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen zur Lage der Menschenrechte und grundlegenden Freiheiten der indigenen Völker sowie die Arbeit des Expertenmechanismus der Vereinten Nationen für die Rechte der indigenen Völker;

41.

betont, dass die Politik für die Arktis — insbesondere was den Umweltschutz und die Bekämpfung des Klimawandels betrifft — auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse gestaltet werden sollte;

42.

betont, dass die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds bei der Entwicklung der europäischen Arktis und der Schaffung eines nachhaltigen Wachstums und hochwertiger Arbeitsplätze mit einer Ausrichtung auf zukunftsorientierte Branchen von entscheidender Bedeutung sind; betont ebenfalls, dass bei der Entwicklung der natürlichen Ressourcen der Arktis verantwortungsvoll und umweltschonend vorgegangen werden muss; weist auf die dauerhaften Nachteile hin, für die ein Ausgleich vorgesehen werden muss (Artikel 174 AEUV); betont, dass die Strategie für verschiedene Bereiche, unter anderem für die Digitale Agenda, den Klimawandel und das blaue Wachstum, von langfristiger Bedeutung ist;

43.

weist auf die Bedeutung des guten Zugangs der arktischen Region zum TEN-V-Netz, die geplante Erweiterung des Kernnetzes in Bezug auf den Nordsee-Baltikum-Korridor und den Korridor Skandinavien — Mittelmeer sowie die Zugangswege der zweiten Ebene als wichtiger Verkehrsinfrastruktur hin, wenn es darum geht, ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu ermöglichen; weist erneut auf das Potenzial von EU-Finanzmitteln — etwa im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) oder des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) — hin, wenn es darum geht Infrastrukturprojekte in der europäischen Arktis zu finanzieren; weist in diesem Zusammenhang auf die wichtige Rolle der Europäischen Investitionsbank (EIB) hin; regt an, dass die Kommission das Potenzial einer breiteren internationalen finanziellen Zusammenarbeit zur Entwicklung neuer Infrastrukturen und Vernetzung — einschließlich IKT-Systemen — prüft;

44.

begrüßt die Zusage der Kommission, die Finanzmittel für arktisbezogene Forschung im Rahmen von Horizont 2020 mindestens auf gleichem Niveau zu halten; begrüßt insbesondere ihre Absicht, den Einsatz innovativer Technologien zu unterstützen; fordert die Kommission auf, die EU-Finanzmittel für die Arktisforschung im mehrjährigen Finanzrahmen für die Zeit nach 2020 aufzustocken; fordert die Kommission auf, den Rückgriff auf Horizont 2020 und andere Finanzierungsprogramme für die Erforschung der Arktis fortzusetzen und zu verstärken;

45.

stellt fest, dass die Meeresökosysteme der Arktis für die Bewahrung der globalen biologischen Vielfalt von entscheidender Bedeutung sind; stellt fest, dass die Verringerung des arktischen Meereises und andere ökologische Veränderungen in der Arktis zusammen mit den begrenzten wissenschaftlichen Kenntnissen über die Meeresressourcen in diesem Gebiet im Hinblick auf die Festlegung angemessener internationaler Maßnahmen einen auf dem Vorsichtsprinzip beruhenden Ansatz erforderlich machen, damit die langfristige Bewahrung und die nachhaltige Nutzung der Ressourcen in der arktischen Hochsee sichergestellt werden kann;

46.

spricht sich dafür aus, die internationale Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung zwischen sämtlichen Interessenträgern, die an arktisbezogener Forschung und am Aufbau von Forschungsinfrastrukturen mitwirken, zu fördern und zu erleichtern, da eine bessere Kenntnis des arktischen Raums wesentlich dazu beiträgt, allen Herausforderungen angemessen zu begegnen; spricht sich dafür aus, dass die führenden Einrichtungen im Bereich der arktisbezogenen Forschung beim Aufbau eines integrierten europäischen Polarforschungsprogramms im Rahmen der Initiative EU-PolarNet zusammenarbeiten, bei der traditionellen und lokalen Kenntnissen Rechnung getragen wird; stellt fest, dass die Kommission zu einer internationalen wissenschaftlichen Konferenz über die Arktis eingeladen hat, die 2018 in Europa stattfinden wird; weist auf die Bedeutung der erfolgreichen Zusammenarbeit mit Kanada und den USA im Rahmen der „Transatlantic Ocean Research Alliance“ (transatlantisches Bündnis zur Erforschung der Ozeane) hin;

47.

fordert die Kommission erneut auf, in der Arktis ein Informationszentrum EU-Arktis einzurichten, das mit Mitteln in ausreichender Höhe ausgestattet wird, damit ein wirksamer Zugang zu Informationen und Kenntnissen über die Arktis geschaffen und der Tourismus angeregt werden kann; betont, dass ein derartiges Informationszentrum EU-Arktis mit bereits bestehenden Arktiszentren oder mit anderen Einrichtungen in der Arktis verbunden werden könnte, wodurch sich die Kosten erheblich senken ließen;

48.

fordert, dass Daten, die aus arktisbezogenen Forschungsprojekten gewonnen wurden, systematisch und langfristig erfasst werden; bedauert, dass die Ergebnisse einzelner Projekte beim Übergang von einem zum anderen Finanzierungszeitraum häufig verloren gehen; fordert die Kommission auf, sich um Kontinuität zu bemühen, wenn sie die im Mehrjährigen Finanzrahmen für die Zeit nach 2020 für die Arktisforschung vorgesehenen Mittel plant;

49.

begrüßt, dass die Kommission die Einrichtung geschützter Seegebiete im arktischen Raum unterstützt; erinnert die Kommission und die Mitgliedstaaten an das im Zuge der Ziele für nachhaltige Entwicklung gesetzte Ziel, mindestens 10 % der Küsten- und Meeresgebiete zu schützen; stellt jedoch fest, dass jeder neue Vorschlag zu diesen Themen mit den Ergebnissen der von den Staaten des arktischen Raums im Arktischen Rat geführten Debatten vereinbar sein sollte; weist nachdrücklich darauf hin, dass die Meeresschutzgebiete für die Bewahrung der arktischen Ökosysteme von entscheidender Bedeutung sind; erinnert daran, dass die lokalen Gemeinschaften umfassend in die Planung, Umsetzung und Verwaltung dieser Schutzgebiete einbezogen werden müssen;

50.

weist auf die Wichtigkeit von Weltraumtechnologie und -forschung hin, die sowohl für eine sichere Schifffahrt als auch für die Überwachung der Umwelt und die Beobachtung des Klimawandels in der Arktis von entscheidender Bedeutung sind; fordert die Kommission angesichts der in der Mitteilung mit dem Titel „Eine Weltraumstrategie für Europa“ (COM(2016)0705) anerkannten Veränderungen in der Arktis auf, die Möglichkeiten einer verstärkten Nutzung ihrer aktuellen und zukünftigen Satellitenprogramme in diesem Gebiet zu prüfen und die Bedürfnisse der Nutzer im Rahmen der Initiative GOVSATCOM zu berücksichtigen; fordert alle Interessenträger auf, in diesem Zusammenhang die Möglichkeiten des Satellitennavigationsprogramms Galileo und des Erdbeobachtungsprogramms Copernicus voll auszuschöpfen;

51.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Einrichtung eines Meeresschutzgebiets in den arktischen Hochseegewässern unter dem Mandat der OSPAR-Kommission (Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks) zu fördern und zu unterstützen, indem jegliche extraktive Nutzung — darunter auch die Fischerei — in den vom OSPAR abgedeckten internationalen Gewässern am Nordpol untersagt wird;

52.

fordert die Kommission auf, Initiativen für ein Verbot von Grundschleppnetzen in den ökologisch oder biologisch wertvollen Meeresgebieten und in den arktischen Hochseegewässern zu unterstützen;

53.

fordert, dass die Bestandserhaltungsziele der neuen Gemeinsamen Fischereipolitik und die quantitative Vorgabe, die Bestände über das Maß, mit dem der höchstmögliche Dauerertrag erzielt werden kann, hinaus wiederherzustellen und zu bewahren, als Grundlage für jegliche kommerzielle Fischerei in der Region herangezogen werden;

54.

fordert, dass die EU bei der Unterbindung der unregulierten Fischerei in der Arktis eine Vorreiterrolle übernimmt; hält diese Rolle in Anbetracht der Tatsache, dass ihre Mitgliedstaaten auf allen Ebenen an der Verwaltung der Arktisregion beteiligt sind, für legitim;

55.

betont, dass die Fischereiflotten der EU die biologische Vielfalt in dem Raum nicht gefährden dürfen; begrüßt die Festlegung ökologisch und biologisch wertvoller Gebiete in der Arktis im Rahmen des CBD als wichtigen Vorgang, mit dem die wirksame Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Arktis sichergestellt werden kann; betont, dass in den Küstenregionen, Meeresgewässern und Festlandgebieten der Arktis ein Ansatz des ökosystembasierten Managements angewandt werden muss, wie es von der für ökosystembasiertes Management zuständigen Fachgruppe des Arktischen Rates hervorgehoben wurde; fordert die Staaten auf, durch die Einrichtung eines Netzes von geschützten Meeresflächen und Meeresschutzgebieten im Nordpolarmeer ihren Verpflichtungen aus dem CBD und dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen nachzukommen;

56.

spricht sich entschieden dafür aus, dass bei einem weiteren Ausbau der kommerziellen Fischerei in der Arktis die internationalen Abkommen für das Gebiet — darunter auch der Spitzbergenvertrag von 1920 — eingehalten und die Rechte der Vertragsstaaten dieser Abkommen sowie bestehende historisch begründete Fangrechte gewahrt werden müssen;

57.

fordert die Kommission auf, Vorschläge zur Stärkung der Telekommunikationsinfrastruktur in der Arktis, einschließlich Satelliten, zu prüfen und vorzulegen, um die wissenschaftliche Forschung und die Klimaüberwachung zu unterstützen und die lokale Entwicklung, den Schiffverkehr und die Sicherheit auf See zu fördern;

58.

erneuert seine im Jahr 2014 ausgesprochene Forderung an die Kommission und die Mitgliedstaaten, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das Verbot für die Beförderung von Schweröl und seiner Verwendung als Treibstoff in Schiffen, die arktische Gewässer befahren, aktiv zu erleichtern, und zwar durch das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL-Übereinkommen) bzw. durch Hafenstaatkontrollen, wie in Gewässern um die Antarktis vorgesehen; fordert die Kommission auf, die Umwelt- und Klimarisiken der Verwendung von Schweröl in ihre Studie über die Risiken, die die Zunahme des Schiffsverkehrs auf der nördlichen Schifffahrtsroute verursachen würde, einzubeziehen; fordert die Kommission in Ermangelung angemessener internationaler Maßnahmen auf, Vorschläge für Vorschriften für Schiffe vorzulegen, die vor oder nach der Durchfahrt durch arktische Gewässer EU-Häfen anlaufen, mit denen die Verwendung und Beförderung von Schweröl verboten wird;

59.

sieht dem Inkrafttreten des IMO-Polarkodex in den Jahren 2017 und 2018 — durch den die Schifffahrt in der Arktis sicherer wird — erwartungsvoll entgegen; unterstreicht die Bedeutung der Entwicklung eines einheitlichen Flucht-, Evakuierungs- und Rettungssystems für das Offshore-Personal, das auf allen Plattformen und Schiffen in der Arktis angewandt werden kann;

60.

weist darauf hin, dass sich Island und Norwegen im Rahmen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) verpflichtet haben, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften die Qualität der Umwelt zu erhalten und natürliche Ressourcen nachhaltig zu nutzen;

61.

hebt das zunehmende Interesse Chinas am arktischen Raum hervor, vor allem was den Zugang zu Schifffahrtswegen und zu den dortigen Energieressourcen anbelangt; nimmt den Abschluss eines Freihandelsabkommens zwischen Island und China zur Kenntnis und fordert die Kommission auf, die Folgen, die dieses nicht nur für die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung des isländischen Teils der Arktis, sondern auch für die Wirtschaft und den Binnenmarkt der EU haben könnte, aufmerksam zu verfolgen;

62.

weist darauf hin, dass Grönland im Rahmen des partnerschaftlichen Fischereiabkommens EU-Grönland aus dem Jahr 2007 von der EU finanzielle Hilfen gewährt werden, damit eine verantwortungsvolle Fischereitätigkeit und die nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen in seiner ausschließlichen Wirtschaftszone sichergestellt werden kann;

63.

fordert eine rasche Ratifizierung und einen raschen Beitritt der Mitgliedstaaten zum Protokoll von 2010 zu dem Internationalen Übereinkommen über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung schädlicher und gefährlicher Stoffe auf See (HNS-Übereinkommen);

64.

betrachtet die parlamentarische Mitwirkung und eine enge interparlamentarische Zusammenarbeit bei Angelegenheiten des arktischen Raums, besonders die Zusammenarbeit mit den nationalen Parlamenten der relevanten Mitgliedstaaten, als wesentliches Element der Durchführung der Arktispolitik;

65.

fordert die Hohe Vertreterin und die Kommission auf, die auf Klima, Umweltschutz, Meere, sozioökonomische Themen und Sicherheit bezogenen Entwicklungen im arktischen Raum aufmerksam zu verfolgen und dem Parlament und dem Rat regelmäßig Bericht zu erstatten, auch über die Durchführung der Arktispolitik der Union;

66.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission /Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie den Regierungen und Parlamenten der Anrainerstaaten der Arktis zu übermitteln.

(1)  Angenommene Texte, P8_TA(2016)0363.

(2)  Resolution A/RES/70/1 der Generalversammlung der VN.

(3)  http://www.inuitcircumpolar.com/uploads/3/0/5/4/30542564/declaration_on_resource_development_a3_final.pdf.

(4)  ABl. C 436 vom 24.11.2016, S. 17.

(5)  ABl. C 93 vom 9.3.2016, S. 131.

(6)  ABl. C 419 vom 16.12.2015, S. 153.

(7)  ABl. C 353 E vom 3.12.2013, S. 77.

(8)  Angenommene Texte, P7_TA(2014)0236.

(9)  ABl. C 136 E vom 11.5.2012, S. 71.

(10)  ABl. C 9 E vom 15.1.2010, S. 41.

(11)  Angenommene Texte, P8_TA(2016)0034.

(12)  Angenommene Texte, P8_TA(2016)0224.

(13)  in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge 1,5 Milliarden Tonnen CO2 in der lagern;


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