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Document 52017BP1673
Resolution (EU) 2017/1673 of the European Parliament of 27 April 2017 with observations forming an integral part of the decision on discharge in respect of the implementation of the budget of the European Institute for Gender Equality for the financial year 2015
Entschließung (EU) 2017/1673 des Europäischen Parlaments vom 27. April 2017 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen für das Haushaltsjahr 2015 sind
Entschließung (EU) 2017/1673 des Europäischen Parlaments vom 27. April 2017 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen für das Haushaltsjahr 2015 sind
ABl. L 252 vom 29.9.2017, p. 233–235
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
29.9.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 252/233 |
ENTSCHLIEßUNG (EU) 2017/1673 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 27. April 2017
mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen für das Haushaltsjahr 2015 sind
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
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unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen für das Haushaltsjahr 2015, |
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gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A8-0106/2017), |
A. |
in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (nachstehend „das Institut“) für das Haushaltsjahr 2015 seinem Jahresabschluss zufolge auf 7 658 166 EUR belief, was gegenüber 2014 einem Rückgang um 4,33 % entspricht; in der Erwägung, dass 97,5 % der Haushaltsmittel des Instituts aus dem Haushalt der EU stammen; |
B. |
in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss des Instituts für das Haushaltsjahr 2015 (nachstehend „der Bericht des Rechnungshofs“) erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss des Instituts für das Haushaltsjahr 2015 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Transaktionen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind; |
C. |
in der Erwägung, dass die Entlastungsbehörde im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren die besondere Bedeutung der weiteren Stärkung der demokratischen Legitimität der Organe der Union durch eine Verbesserung der Transparenz und der Rechenschaft und durch die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung sowie einer verantwortungsvollen Verwaltung der Humanressourcen betont, |
Haushaltsführung und Finanzmanagement
1. |
stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2015 eine Vollzugsquote von 98,55 % bewirkt haben, was gegenüber 2014 einem leichten Rückgang um 0,5 % entspricht und darauf hindeutet, dass die Mittelbindungen im Zeitplan lagen; stellt ferner fest, dass die Ausführungsrate bei den Mitteln für Zahlungen 67,64 % betrug, was gegenüber dem Vorjahr einem Rückgang um 4,35 % entspricht; |
2. |
erkennt an, dass die niedrige Ausführungsrate des Instituts für Zahlungen unter Titel III (operative Ausgaben) darauf zurückzuführen ist, dass vier Projekte mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden waren und deshalb auf das Haushaltsjahr 2016 übertragen wurden; stellt fest, dass die Verzögerungen bei den Projekten unter anderem auf eine verzögerte Entscheidung des EU-Ratsvorsitzes über den Gegenstand einer Studie sowie auf verzögernde Umstände bei Vergabeverfahren, die außerhalb der Kontrolle des Instituts lagen, zurückzuführen waren; |
3. |
stellt mit Zufriedenheit fest, dass sich das Haushaltsergebnis 2015 auf 2,2 % belief und somit weit unter der von der Kommission festgelegten Strafgrenze von 5 % lag, was auf zufriedenstellende Ergebnisse beim Haushaltsvollzug hindeutet; würdigt die positive Entwicklung in Bezug auf die Reduzierung des Ergebnisses der Ausführung des Haushaltsplans, das 2012 bei 7,3 % lag; |
4. |
nimmt zur Kenntnis, dass das Institut 2015 einen Vertrag mit einem externen Beratungsunternehmen unterzeichnete, dessen Auftrag darin bestand, dem Institut zu einer projektbezogenen Organisation und einer maßnahmenbezogenen Budgetierung/Kostenrechnung zu verhelfen; stellt fest, dass die Dienste eine Vielzahl von Reformen zur Förderung einer optimalen Nutzung von Arbeitsabläufen sowie zur Qualitätssicherung und Verbesserung der Überwachungs- und Managementinstrumente umfassten; stellt mit Genugtuung fest, dass das Institut den Ansatz nach einem erfolgreichen ersten Projektjahr seit 2016 uneingeschränkt umgesetzt hat; |
Mittelbindungen und Übertragungen
5. |
entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass sich der Umfang der auf das folgende Jahr übertragenen Mittelbindungen unter Titel III (operative Ausgaben) auf 61 % belief (gegenüber 54 % im Jahr 2014); erkennt an, dass diese Mittelübertragungen in erster Linie mit der Art der Tätigkeit des Instituts zusammenhängen, zu der unter anderem die Bereitstellung von Studien gehört, die einen Zeitraum von mehreren Monaten, der häufig auch über das Jahresende hinausreicht, abdecken; stellt fest, dass Übertragungen oft teilweise oder vollständig dadurch gerechtfertigt sein können, dass die operationellen Programme der Agenturen auf mehrere Jahre ausgelegt sind oder der EU-Ratsvorsitz in Bezug auf den Gegenstand einer Studie einen verspäteten Beschluss fasst und nicht notwendigerweise auf Schwächen bei der Planung und Ausführung des Haushaltsplans hindeuten und auch nicht grundsätzlich dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit widersprechen, insbesondere wenn sie vom Institut im Voraus geplant und dem Rechnungshof mitgeteilt werden; |
6. |
begrüßt die Tatsache, dass die Annullierungsrate der aus dem Jahr 2014 übertragenen Mittel insgesamt 2,2 % betrug und somit unter der von der Kommission festgesetzten Grenze von 5 % lag, was auf eine effiziente Verwendung (durch Zahlungen) der aus dem Vorjahr übertragenen Mittel hindeutet; |
Auftragsvergabe- und Einstellungsverfahren
7. |
stellt fest, dass die öffentlichen Aufträge des Instituts auf der Grundlage eines möglichst breiten Wettbewerbs vergeben wurden, während die Zahl der zu den Verhandlungen über Aufträge von geringem Wert eingeladenen Bewerber so festgelegt wurde, dass ein Gleichgewicht zwischen Bekanntmachung und Verhältnismäßigkeit sichergestellt war; stellt ferner fest, dass 41 Aufträge über operative Leistungen im Gesamtwert von 3 086 063 EUR vergeben wurden und dass die übrigen Mittel des operativen Haushalts für das Haushaltsjahr 2015 für Übersetzungen, Tagegelder für Sachverständige, Reisen des Personals und gelegentliche Käufe gegen Rechnung ausgegeben wurden; |
8. |
weist auf die hohe Arbeitsbelastung des Instituts hin und wiederholt seine Forderung, dem Institut für bestimmte Prioritätsbereiche wie die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen mehr Personal zuzuweisen und seine Kapazitäten, der Kommission durch das Bereitstellen einschlägiger Daten und technischer Unterstützung Hilfestellung zu leisten, zu stärken; |
9. |
weist darauf hin, dass Ende 2015 alle im Stellenplan vorgesehenen Stellen besetzt waren (28 Bedienstete auf Zeit, elf Vertragsbedienstete und elf abgeordnete nationale Sachverständige); stellt fest, dass das Institut 2015 eine besonders aktive Einstellungspolitik verfolgte und für nicht weniger als zwölf Stellen offene Verfahren ausgeschrieben wurden; stellt fest, dass unter den Bediensteten des Instituts 19 verschiedene Staatsangehörigkeiten vertreten waren; begrüßt die Tatsache, dass sich das Institut weiterhin uneingeschränkt dafür einsetzt, dass seine Bediensteten die notwendige Schulung erhalten, um die berufliche Entwicklung zu erleichtern; stellt fest, dass dank dieses Engagements acht Fortbildungsprogramme organisiert wurden, die 2015 insgesamt 185 Teilnehmer zählten; |
Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie Transparenz
10. |
weist darauf hin, dass das System der internen Kontrolle des Instituts auf dem Grundsatz der Aufgabentrennung, einer Risikomanagement- und Risikokontrollstrategie, der Vermeidung von Interessenkonflikten, angemessenen Prüfpfaden und der Integrität der gespeicherten Daten sowie auf Verfahren zur Leistungsüberwachung und für Folgemaßnahmen in Bezug auf bei der internen Kontrolle festgestellte Mängel beruht; |
11. |
stellt mit Besorgnis fest, dass nicht alle Lebensläufe und Interessenerklärungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Bediensteten des Instituts auf seiner Website veröffentlicht worden sind; fordert das Institut auf, die fehlenden Lebensläufe zu veröffentlichen, um der Öffentlichkeit den erforderlichen Überblick über seine obere Führungsebene zu ermöglichen; |
12. |
stellt fest, dass das Institut 2015 drei Ausnahmen mit finanziellen und verfahrenstechnischen Abweichungen meldete (im Vergleich zu den sechs im Vorjahr); stellt mit Zufriedenheit fest, dass es 2015 weder zu Betrugsfällen noch zu einem Verlust von Vermögenswerten kam; |
13. |
stellt mit Zufriedenheit fest, dass im Anschluss an die Annahme seiner Strategie zur Bekämpfung von Betrug im November 2014 in den beiden Folgejahren eine Reihe von Schulungen für die Bediensteten des Instituts organisiert wurde; |
14. |
stellt fest, dass das Institut im Laufe des Jahres 2015 seine Website neu gestaltete, damit die darin enthaltenen Informationen auf attraktivere Weise angezeigt werden, und ferner seine Kommunikationsstrategie überarbeitete, in der die allgemeinen Ziele für die Bereiche Kommunikation, Einbeziehung von Interessenträgern und Wissensmanagement festgelegt sind; weist darauf hin, dass das Institut 2016 einen neuen Mechanismus zur Überwachung sämtlicher Kommunikationsinstrumente einführte; ersucht das Institut, die Entlastungsbehörde über die Ergebnisse dieses neuen Mechanismus auf dem Laufenden zu halten; |
Interne Prüfung
15. |
weist darauf hin, dass der Interne Auditdienst (IAS) der Kommission eine Prüfung zu den Vergabeverfahren zur Unterstützung der operativen Abläufe im Institut durchführte; stellt fest, dass der endgültige Bericht des IAS dem Institut Mitte Oktober 2015 übermittelt wurde; stellt fest, dass bis Ende 2015 90 % der Empfehlungen des IAS (46 von 51) umgesetzt wurden, darunter auch Empfehlungen aus der 2015 durchgeführten IAS-Prüfung zu den „Vergabeverfahren zur Unterstützung der operativen Abläufe im EIGE“ und dem Strategieplan des IAS für interne Prüfungen für den Zeitraum 2015–2017; |
16. |
weist darauf hin, dass den Ergebnissen der vom IAS durchgeführten Prüfung zufolge eine Empfehlung zunächst als „sehr wichtig“ und im Januar 2016 als „wichtig“ eingestuft wurde und dass fünf Empfehlungen den Vermerk „wichtig“ erhielten — vier im Rahmen der Prüfung 2015 und eine im Rahmen der Prüfung 2013, deren Umsetzung 2016 erfolgte; stellt fest, dass ein Aktionsplan vereinbart wurde, in dessen Rahmen alle Empfehlungen im ersten Halbjahr 2016 umgesetzt werden sollten; fordert das Institut auf, der Entlastungsbehörde weiterhin über den Stand der Umsetzung des Aktionsplans Bericht zu erstatten; |
Interne Kontrolle
17. |
stellt fest, dass das Institut im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestnormen für die interne Kontrolle seine Qualitätssicherungspolitik erfolgreich umsetzte und eine Politik zur Meldung von Missständen sowie einen Notfallplan ausarbeitete und annahm; stellt fest, dass das Institut ferner Ex-post-Kontrollen durchführte, seine Strategie zur Bekämpfung von Betrug verstärkte und zahlreiche Maßnahmen zur Schaffung eines belästigungsfreien Arbeitsumfelds umsetzte; stellt fest, dass einige dieser Maßnahmen 2015 erfolgreich umgesetzt werden konnten und andere 2016 fortgesetzt werden mussten; fordert das Institut auf, der Entlastungsbehörde über die erfolgreiche Umsetzung dieser Maßnahmen Bericht zu erstatten; |
Sonstige Bemerkungen
18. |
stellt fest, dass das Institut ein neues Verfahren zur regelmäßigen Überwachung der politischen Maßnahmen der EU im Bereich der Geschlechtergleichstellung eingerichtet hat, das es ihm ermöglicht, auf der Grundlage seiner Tätigkeit zeitnahe und relevante Beiträge zu leisten; nimmt die effizienten Synergien zur Kenntnis, die mit dem Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM-Ausschuss) des Parlaments im Hinblick auf bestimmte Themen geschaffen wurden, und zwar durch direkten Kontakt zu dessen Mitgliedern; stellt fest, dass das Institut mehrere Agenturen bei ihrer Arbeitsprogrammplanung unterstützte; |
19. |
nimmt zur Kenntnis, dass das Institut eng mit der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) und der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) zusammenarbeitet; stellt fest, dass das Institut im Hinblick auf die Stärkung der Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen mit wichtigen Partnern wie UN Women und der Expertengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) zusammenkam; stellt überdies fest, dass das Institut an der Organisation der Unesco-Konferenz zum Thema Geschlecht und Medien mitwirkte und zustimmte, im Jahr 2016 zusammen mit der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) einen Workshop zu geschlechtsspezifischen Statistiken zu organisieren; |
20. |
stellt mit Zufriedenheit fest, dass sich das Institut derzeit um Synergien bemüht, indem es eine Reihe von Aufgaben bündelt und bestimmte Dienste mit anderen Agenturen teilt; nimmt die zwischen dem Institut und der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) unterzeichnete Vereinbarung über den Austausch von Dienstleistungen und Sachverständigen im Zusammenhang mit Ex-post-Kontrollen zwischen den beiden Stellen zur Kenntnis; |
21. |
würdigt den Beitrag des Instituts zu den laufenden Arbeiten des FEMM-Ausschusses; fordert, dass das Zusammenspiel der legislativen und nicht legislativen Prioritäten des FEMM-Ausschusses und der Forschungsarbeit des Instituts fortgesetzt wird, wobei auch dem vom Institut entwickelten Gleichstellungsindex Rechnung zu tragen ist; stellt fest, dass das Ergebnis der externen Evaluierung des Instituts insgesamt positiv ausfiel; |
22. |
würdigt die wichtigsten Erfolge des Instituts im Jahr 2015, insbesondere die zweite Ausgabe des Gleichstellungsindex, die Fertigstellung der Gender-Statistik-Datenbank und die Umsetzung der Online-Plattform für Gender Mainstreaming; |
23. |
weist auf die Bemühungen des Instituts hin, seine Strukturen so umzugestalten, dass ein Schwerpunkt auf Kommunikation sowie auf Maßnahmen zur Einbindung der Interessenträger gelegt wird, und fordert eine weitere Abstimmung mit der Kommission, um sicherzustellen, dass die technische Unterstützung des Instituts als Hilfestellung für Aufgaben in Verbindung mit der Gestaltung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung der politischen Maßnahmen der EU dient und dass Gender Mainstreaming in allen Phasen des Politikzyklus wirksam umgesetzt wird; |
24. |
begrüßt, dass der Arbeit in mehreren Bereichen, in denen hochwertige und gut sichtbare Ergebnisse erzielt werden, Vorrang eingeräumt wird, ohne dabei die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern aus den Augen zu verlieren; fordert, dass im Rahmen der nächsten Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 dafür gesorgt wird, dass die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Migrantinnen sowie die Geschlechtsverstümmelung bei Frauen in den Aufgabenbereich des Instituts aufgenommen werden; |
25. |
bekräftigt, dass das Institut mit dem Ziel eingerichtet wurde, zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich vor allem der durchgängigen Berücksichtigung der damit verbundenen Belange in allen Politikbereichen der Union und bei den darauf beruhenden einzelstaatlichen politischen Maßnahmen, und der Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts beizutragen und diese zu stärken sowie das Bewusstsein der EU-Bürger für die Gleichstellung der Geschlechter zu schärfen; |
26. |
verweist für weitere Bemerkungen horizontaler Art zum Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 27. April 2017 (1) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen. |
(1) Angenommene Texte von diesem Datum, P8_TA(2017)0155 (siehe Seite 372 dieses Amtsblatts).